Seite 1 von 10. Wie erfahre ich, ob ich bei der Gasthochschule angemeldet bin? Wie werden Teilnehmer sprachlich getestet und gefördert?
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- Karlheinz Simen
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1 FAQs zu ERASMUS+ Allgemeine Fragen Wie erfahre ich, ob ich bei der Gasthochschule angemeldet bin? Die Erasmus-Koordinatoren Ihrer Fakultäten nominieren Sie bei den Gasthochschulen. Sie sollten dann vor Ihrer Abreise eine Willkommens - von der Gasthochschule erhalten. Wann diese s verschickt werden, ist von Hochschule zu Hochschule ganz unterschiedlich. Sollten Sie jedoch spätestens fünf Wochen vor Ihrer Abreise noch immer keine bekommen haben, fragen Sie bei den Erasmus-Koordinatoren einmal nach, ob Sie bei der Gasthochschule gemeldet sind. Gegebenenfalls bitten Sie die Koordinatoren einmal um Rücksprache mit der Gasthochschule. Wie werden Teilnehmer sprachlich getestet und gefördert? Mit Erasmus+ werden Teilnehmer systematisch in den großen Arbeitssprachen gefördert (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch vgl. Guide S. 215f. ONLINE LINGUISTIC SUPPORT ). Sprachtests in sechs weiteren Sprachen (Dänisch, Griechisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch und Tschechisch) sind voraussichtlich ab September 2015 und die entsprechenden Online-Sprachkurse ab Frühjahr 2016 verfügbar. Um den Lernstand in der jeweiligen Arbeitssprache der Mobilität einheitlich feststellen zu können, müssen alle Teilnehmer von Mobilitäten mit einer Länge von mehr als zwei Monaten (also alle Studierenden) einen Einstufungstest in der Arbeitssprache ablegen. Der Sprachtest ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der jeweiligen Arbeitssprache der aufnehmenden Einrichtung zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+. Förderung sogenannter seltener gesprochener Sprachen (alle Sprachen außer Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) Da die Erasmus Intensive Language Courses (EILC) mit dem Erasmus+ Programm wegfallen, fördert die TH Köln Sprachkurse in den seltener gesprochenen Sprachen pauschal mit 200,-Euro pro Kurs. Hierfür reichen Sie die Kursanmeldung, sowie die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme nach Abschluss des Kurses im International Office ein. Die Dauer des Sprachkurses kann Ihre Erasmus-Aufenthaltsdauer verlängern. Für ERASMUS+ Studium ist die finanzielle Förderung des Aufenthaltes jedoch auf 5 Monate/ 10 Monate beschränkt. Sie erhalten somit 200,- als Zuschuss zu eventuellen Kursgebühren und die reguläre Förderung für maximal 5 Monate/ 10 Monate. Finde ich die Dokumente zur Erasmus Förderung auch auf den Webseiten? Ja, sämtliche Dokumente, die Sie für Ihr Auslandsemester benötigen finden Sie unter der Rubrik Erasmus+ und unter der Rubrik Zurück in Köln/ Unterlagen zum Download. Förderung: Förderzeitraum ERASMUS+ Studium: Sie können für einen Studienaufenthalt ein oder zwei Semester gefördert werden. Die Förderdauer ist bei einem Semester auf 5 Monate, bei zwei Semestern auf 10 Monate begrenzt. Die Gesamtförderrate errechnet sich aus dem angegebenen und bestätigten Zeitraum, den Sie uns mit dem Letter of Confirmation nachweisen. Alle Tage, die über die fünf oder zehn Monate hinausgehen, gelten als Zero-Grant Tage und werden nicht gefördert. Seite 1 von 10
2 Sollten am Ende des Förderjahres noch Gelder zur Verfügung stehen, werden auch die Zero-Grant Tage umgewandelt und entsprechend der jeweiligen Tagessätze nachgezahlt. ERASMUS+ Praktikum: Praktika können zwischen zwei und zwölf Monaten gefördert werden. Förderhöhe Teil des Erasmus+ Auslandsstudiums ist ein sogenannter Mobilitätszuschuss, der die während des Auslandsaufenthalts anfallenden Mehrkosten auffangen soll. Die Stipendienrate ergibt sich aus dem Zielland, in dem Sie Ihr Auslandsstudium absolvieren und wird mit Tagessätzen berechnet. ERASMUS+ Studium: Förderjahr 2015/16: Ländergruppe 1: AT, CH, DK, FI, FR, IE, IT, LI, NO, SE, UK 270,- Euro im Monat Ländergruppe 2: BE, CY, CZ, DE, ES, GR, HR, IS, LU, NL, PT, SI, TR 220,- Euro im Monat Ländergruppe 3: BG, EE, HU, LT, LV, MT, PL, RO, SK, FYROM 170,- Euro im Monat ERASMUS+ Praktikum: Förderjahr 2015/16: Ländergruppe 1: AT, CH, DK, FI, FR, IE, IT, LI, NO, SE, UK 370,- Euro im Monat Ländergruppe 2: BE, CY, CZ, DE, ES, GR, HR, IS, LU, NL, PT, SI, TR 320,- Euro im Monat Ländergruppe 3: BG, EE, HU, LT, LV, MT, PL, RO, SK, FYROM 270,- Euro im Monat In welchem Dokument wird der Erasmus-Förderzeitraum, in welchem der finanzielle Erasmus- Zuschuss geregelt? Das Learning Agreement (LA) wird vor dem Grant Agreement (ehemals Annahmeerklärung) unterzeichnet. Im LA wird der Zeitraum der Mobilität angegeben: von [Monat/Jahr] bis [Monat/Jahr]. Seite 2 von 10
3 Im Grant Agreement (GA) wird die Aufenthaltsdauer folgendermaßen festgelegt: Anfangsdatum: Erster Tag, an dem ein Student bei der aufnehmenden Einrichtung für akademische Zwecke anwesend sein muss (z. B. erste Lehrveranstaltung, erster Arbeitstag, von der Gasteinrichtung organisiertes Begrüßungstreffen, interkulturelle oder sprachliche Vorbereitung). Enddatum: Letzter Tag, an dem ein Student bei der aufnehmenden Einrichtung für akademische Zwecke anwesend sein muss (z. B. Ende Prüfungszeitraum, Arbeit, Pflichtvorlesung). Das Grant Agreement muss im Original im International Office vor Ihrer Abreise eingereicht werden. Bitte achten Sie drauf, dass Sie alle Dokumente als Word- oder PDF-Datei einreichen und NICHT als JPEG-Dateien. Schicken Sie die Dokumente als eine Datei. Wann erhalte ich die erste Erasmus+ Förderrate? ERASMUS+ Studium: Wenn im Mobility Online System alle erforderlichen Registrierungsschritte im Bereich Before the Mobility mit einem Haken von Ihnen als erfolgreich erledigt erscheinen und Sie, falls erforderlich, den Online- Sprachtest abgelegt haben und ebenfalls im Mobility Online System den Punkt OLS Sprachtest Bestätigung abgehakt haben, gelangen Sie automatisch in den Bereich During the Mobility. Hier laden Sie nach der Einschreibung an der Gasthochschule den Letter of Confirmation Confirmation of Arrival in das Online- System hoch. Erst danach weisen wir Ihnen die erste Erasmus+ Förderrate (80%) an. Die restlichen 20% der Fördermittel werden am Ende der Mobilität, bei Vorliegen aller zum Abschluss notwendigen Unterlagen ausgezahlt. Dies sind der Letter of Confirmation (im Original), der ausführliche Bericht, das Transcript of Records bzw. der 3. Teil des Learning Agreements After the Mobility und das erfolgreiche Ausfüllen des EU-Online-Surveys. ERASMUS+ Praktikum: Nach Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Learning Agreement for Traineeships, Motivationsschreiben, Lebenslauf, Studienbescheinigung und Notenspiegel) bekommen Sie eine Annahmeerklärung zugeschickt. Die Auszahlung der ersten Rate in Höhe von 80 % Ihres Zuschusses erfolgt nach Eingang einer Antrittsbestätigung am ersten Praktikumstag. Die restlichen 20% erhalten Sie nach Abschluss des Praktikums und Eingang der erforderlichen Nachweise und Berichte. Dies sind das Traineeship Certificate, der Fragebogen zum Unternehmen, der ausführliche Abschlussbericht und das erfolgreiche Ausfüllen des EU-Online-Surveys. Ist eine (Auf- oder Ab-) Rundung der Aufenthaltsdauer auf halbe/volle Monate in der Studierendenmobilität weiterhin möglich? Nein. Ein Monat entspricht 30 Tagen. Eine Mobilität von 3 Monaten und 10 Tagen wird als Gesamtmobilität von 3 Monaten und 10 Tagen im Mobility Tool dargestellt und muss entsprechend finanziert werden (3 x Monatssatz + Monatssatz/30 Tage x10 Tage). Beispiel: nachgewiesene Mobilität: = 187 Tagen Dies entspricht einer Förderdauer von 6 Monaten und 7 Tagen. Seite 3 von 10
4 Ist eine zusätzliche Förderung alleinerziehender Studierender möglich? Erasmus+ Sondermittel für Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit ins Zielland nehmen und während dieses Aufenthalts im Zielland alleinerziehend sind, können bis spätestens 8 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei Frau Janina Knöll (janina.knoell@th-koeln.de) beantragt werden. Eine zusätzliche Förderung durch das Mathilde-von-Mevissen Mobilitätsstipendium für Studentinnen mit Kindern ist ebenfalls auf Antrag beim International Office möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Frau Janina Knöll (janina.knoell@fh-koeln.de). Studierendenmobilität: Erasmus und PROMOS: Wie wirkt sich die Umstellung vom Programm zum lebenslangen Lernen auf Erasmus+ auf die Förderregeln des PROMOS-Programms des DAAD aus? PROMOS ist möglich, wenn im Erasmus-Raum mit der Partnerhochschule kein Erasmus-Abkommen besteht. PROMOS ist möglich, wenn das mit der Partnerhochschule vereinbarte Kontingent ausgeschöpft ist. PROMOS ist möglich, wenn ein weiterer Erasmus-Auslandsaufenthalt über Erasmus ausgeschlossen ist, da die dortige maximale Förderdauer erreicht wurde. Können Erasmus-Mobilitätshilfen mit Leistungen aus BAföG verrechnet werden? Hinsichtlich der Anrechnung des Erasmus-Mobilitätszuschusses auf den BAföG-Bedarf werden die aktuellen Anrechnungsvorschriften im BAföG nicht geändert. Auch für die durch das neue Erasmus+ Programm erhöhten Mobilitätszuschüsse von bis zu 500 für Studienaufenthalte bleibt es bei der Anrechnungsregelung des 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG, welche unterschiedslos für alle begabungs- und leistungsabhängigen Stipendien gilt. Danach sind Stipendien, die einen Monatsdurchschnitt von 300 übersteigen, als Einkommen zu berücksichtigen und auf den jeweiligen Bedarf anzurechnen. Im Rahmen des Erasmus+ Programmes müssten daher ggf. bis zu 200 entsprechend angerechnet werden. Ausführlicher Erfahrungsbericht Neben dem Fragebogenbericht, der unmittelbar nach Abschluss Ihrer Mobilität von der EU Kommission angefordert wird und innerhalb einer Woche ausgefüllt werden muss, erwarten wir von Ihnen einen ausführlichen Bericht. Dieser sollte bis zu vier Seiten umfassen, kann gerne Bilder enthalten und sollte auf Fragen eingehen, die zukünftige Outgoings interessieren könnte. Einen sehr guten Beispielbericht finden Sie unter folgendem Link: Welche Punkte könnte der Bericht beinhalten? Vorbereitung, Meine ersten Eindrücke, die Universität/ das Unternehmen, das studentische Leben, Leben vor Ort, Kulturschock, finanzielle Belastungen, kulturelle Angebote, Besonderheiten des Aufenthalts, Fazit. Nicht-Auszahlung der zweiten Erasmus-Förderrate (20%) Sollten Sie erforderliche Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, wie beispielsweise das Einreichen der Änderungen des Learning Agreements (During the Mobility) spätestens sieben Wochen nach Antritt des Auslandsaufenthalts oder nicht an dem verbindlichen Sprachtest teilnehmen, wird Ihnen die zweite Erasmus- Förderrate (20%) nicht mehr ausgezahlt. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Einhaltung der jeweiligen Fristen sicherstellen. Seite 4 von 10
5 Rückzahlung: Wann muss ein Erasmus-Zuschuss ganz oder teilweise zurückgezahlt werden? In dem Grant Agreement, Learning Agreement/ Training Agreement und in dem Letter of Confirmation wird die Dauer des Auslandsaufenthalts festgelegt. Diese Angaben müssen übereinstimmen. Achten Sie darauf, dass auch dieses Datum in dem Letter of Confirmation bestätigt wird. Es kann zu einer Rückzahlungsaufforderung kommen, wenn entweder in dem Letter of Confirmation ein kürzerer Zeitraum bestätigt wird, als von Ihnen ursprünglich angegeben oder Sie den Auslandsaufenthalt abbrechen. Zusätzlich kann es zu einer Rückzahlungsaufforderung kommen, wenn notwendige Unterlagen wie beispielsweise der Letter of Confirmation nicht im Original eingereicht werden. Wie sieht der Rückzahlungsprozess aus? Sobald feststeht, dass eine Rückzahlungsforderung fällig wird, erhalten Sie von uns eine mit der Rückzahlungsaufforderung (PDF-Dokument im Anhang). In diesem Rückzahlungsdokument finden Sie den zu zahlenden Betrag und die Bankverbindung der TH Köln. Sie sollten umgehend den Empfang dieser bestätigen. Wie schnell muss ich den Zuschuss zurückzahlen? Für die ausstehende Rückzahlung haben Sie 14 Tage Zeit. Sollte das Geld nicht binnen dieser angegebenen Frist auf dem Konto der TH Köln eingegangen sein, behält sich die Technische Hochschule Köln vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Sprechen Sie uns jedoch im Einzelfall an. ERASMUS+ Studium BEFORE THE MOBILITY LEARNING AGREEMENT (LA) für das Auslandsstudium Muss das Learning Agreement vor Beginn der Mobilität abgeschlossen werden? Ja, das Learning Agreement ist Grundlage für die Förderung und Anlage zum Grant Agreement. Beide Dokumente müssen vor Beginn der Mobilität von allen drei Parteien (Heimathochschule, Gasthochschule, Studierender) verabredet und unterzeichnet sein. Ein nachträglicher Abschluss der Dokumente ist nicht zulässig. Änderungen des LA nach Eintreffen des Studierenden an der Gasthochschule sind bis vier Wochen nach dem Vorlesungsbeginn an der Gasthochschule möglich und von den drei Parteien zu vereinbaren (LA, Seiten 1-4). Wer unterschreibt das Learning Agreement an meiner Heimathochschule? Der Fachkoordinator Ihrer Fakultät bzw. der Länderbetreuer wird das Learning Agreement mit Ihnen zusammen auf Durchführbarkeit prüfen und es unterschreiben. Sofern Sie ein freiwilliges Auslandssemester absolvieren, müssen Sie die anzuerkennenden Kurse von dem jeweils zuständigen Dozenten im Learning Agreement abzeichnen lassen. Seite 5 von 10
6 Ich habe eine andere Learning Agreement Vorlage verwendet und unterschreiben lassen. Muss ich nun das Learning Agreement aus dem Erasmus+ Programm verwenden (Vorlage auf der Homepage der TH Köln)? Sie müssen die LA-Vorlage der TH Köln verwenden, die Sie auf unserer Erasmus+ Internetseite herunterladen können. Ab dem Sommersemester 2016 wird nur noch die neue LA Version angenommen und anerkannt. Sollten Sie bereits von Ihrer Gasthochschule ein unterschriebenes LA erhalten haben, so füllen Sie bitte die LA Version der TH Köln vollständig aus inklusive ihres Namens in der Kopfzeile des Dokuments aus, unterschreiben es und fügen es mit dem bereits unterschriebenen LA zu einem PDF-Dokument zusammen. Muss für jeden Studierenden in der Korrespondenz mit der Gasthochschule jeweils das gesamte LA- Dokument verschickt werden? Nein, Sie können nur die Informationen des jeweils relevanten Teils des Dokuments verwenden; also beim Abschluss des LA (Engl. Version: Before mobility Seiten 1-3), bei eventuellen Änderungen (During mobility: Seiten 1-4) und bei der Bestätigung der anerkannten Leistungen (Transcript of Records; Seite 5). Welche Person gebe ich im Learning Agreement (LA) bei Kontaktperson an der TH Köln an? Also Kontaktperson sollten Sie im LA ihre Erasmus-Koordinatorin oder Ihren Erasmus-Koordinator angeben. Eine Übersicht der jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage. Für einige Fakultäten wird auch die Länderbetreuerin bzw. der Länderbetreuer angegeben. Warum sind die Tabellen A (educational components at host university) und B (educational components replaced at home university) strikt getrennt? Dadurch soll vermieden werden, dass ein 1:1-Abgleich von akademischen Leistungen und Credits an Gastund Heimathochschule erfolgt. Dies hat in der Vergangenheit oft zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung geführt. Letztlich soll so deutlich werden, dass es nicht um die Anerkennung identischer Module, Kurse etc. geht, sondern um die Anerkennung von vergleichbaren Lernergebnissen. Deshalb kann zum Beispiel auch die Anzahl der Credits, die im Ausland vergeben werden (und die nur die durchschnittliche Arbeitsbelastung angeben) von denen, die an der Heimathochschule vergeben werden, abweichen. Eine Abweichung, die von den drei Parteien durch die Unterzeichnung des LA gemeinsam verabredet wird, kann durch eine Erklärung dem LA beigefügt werden. Sollen in Tabelle B die Namen der Veranstaltungen/Module an der Heimathochschule angegeben werden, die durch die in Table A aufgelisteten Veranstaltungen/Module der aufnehmenden Hochschule ersetzt werden sollen? Ja. Da es aber letztlich um erzielte Lernergebnisse geht, kann die Anzahl der Veranstaltungen/Module in Tabelle B größer oder kleiner sein als in Tabelle A. Dies sollten Sie im Einzelnen mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer vor Antritt Ihres Auslandsaufenthalts absprechen. Wie markiere ich, welche Kurse anerkannt werden sollen? Am besten nummerieren Sie die Kurse in Tabelle A durch. In Tabelle B markieren Sie dann zum Beispiel: Kurse 1-4: werden anerkannt, Kurse 5 7 in Tabelle A sind zusätzliche Kurse. Seite 6 von 10
7 BEISPIEL: Tabelle A - Kurse an der Gasthochschule (Fächer/Modul Code) Spanish History 2. Technical Drawing 3. Clinical Social Work Tabelle B - Kurse an der TH Köln (Fächer/ Modul Code) Spanische Regional Studien 2. Technisches Zeichnen 3. Soziale Arbeit im klinischen Feld Wie sind Tabellen B und D bei einem verpflichtenden Auslandsaufenthalt auszufüllen ITMK, IB, KISD? In Tabellen B und D kann dann Mobilitätsfenster (ohne weitere Spezifizierung der ersetzten Veranstaltungen/Module) mit den entsprechenden Credits eingetragen werden. Component code (if any) Component title (as indicated in the course catalogue) at the sending institution Semester [autumn / spring] [or term] Mobilitätsfenster 30 Number of ECTS credits Total: 30 Seite 7 von 10
8 Das Sprachkenntnisniveau der Studierenden muss im LA festgehalten werden. Wenn der Sprachentest der Europäischen Kommission erst ab Oktober 2014 zur Verfügung steht, was soll bis dahin im LA eingetragen werden? Die Rubrik "Language competence of the student" im LA bezieht sich NICHT auf die Ergebnisse des Sprachentests der Europäischen Kommission, sondern meint eine Selbsteinschätzung des Studierenden bezüglich der Hauptunterrichtssprache an der Gasthochschule. Müssen alle im Ausland absolvierten Aktivitäten eine akademische Anerkennung nach sich ziehen? Ist die Anrechnung aller im Ausland absolvierten Kurse verpflichtend oder dürfen auch Kurse belegt werden, die im Rahmen des Curriculums nicht akademisch anerkannt werden können? Eine Auslandsmobilität sollte im Prinzip analog zu Leistungen im Inland derart anerkannt werden, dass keine Zeitverluste im Studium aufgrund der Auslandsmobilität entstehen. Natürlich kann der Studierende auch Kurse an der Gasthochschule absolvieren, die nicht anerkannt werden (sollen). Dann würden in Tabelle A z. B. mehr Veranstaltungen/Module aufgeführt werden als in Tabelle B. Solche Fälle müssen allerdings zwischen den beteiligten drei Parteien vereinbart werden. Beispiel: Erklärung über nicht vorgesehene akademische Anerkennung aufgrund von Scheinfreiheit. Der Auslandsaufenthalt soll aber im Diploma Supplement aufgeführt werden. Gibt es von deutscher Seite durch die NA DAAD eine Vorgabe, wie viele Credits pro Semester mindestens erreicht werden müssen, um Anspruch auf die Erasmus-Förderung zu haben? Nein, Hochschulen können selber entscheiden, ob sie für die Erasmus-Förderung eines Aufenthalts eine bestimmte Summe im Ausland erarbeiteter Credits erwarten und welche Konsequenzen sich daraus für den Studierenden ergeben. Das Verfahren ist im LA zu beschreiben (Seite 2) oder dort auf ein entsprechendes Dokument/Weblink zu verweisen. An der TH Köln erwarten wir von Ihnen mindestens 20 ECTS nachzuweisen und mindestens zwei Prüfungen zu bestehen. Eine Stundennachweis Vorlage ( Certificate of Attendance ) steht im Downloadbereich bereit. Ausnahmen hiervon sind die MSK und IB Studierenden, die ein obligatorisches AS im Studienverlauf haben. Sie müssen bitte die Anforderungen Ihres Studienganges beachten. Was passiert, wenn ich nicht 20 ECTS nachweisen kann oder eine Prüfung nicht bestehe? Wenn Sie nicht 20 ECTS nachweisen oder eine Prüfung nicht bestehen, kann dies eine Rückforderung der Fördermittel nach sich ziehen. DURING THE MOBILITY Letter of Confirmation Teil 1: Confirmation of Arrival Sobald Sie Ihren Auslandsaufenthalt begonnen haben und an der Gasthochschule eingetroffen sind, sollten Sie umgehend Ihren Letter of Confirmation mit dem Teil Arrival von der Gasthochschule unterschreiben lassen und in dem Online-System hochladen. Bedenken Sie, dass hochladen des LoC im Mobility Online System erst möglich ist, nachdem Sie zuvor erfolgreich alle vorherigen Registrierungsschritte absolviert haben. Hierzu gehört auch das hochladen der richtigen und vollständig ausgefüllten LA Version, inklusive aller drei Unterschriften. Erst wenn dem International Office diese Bestätigung vorliegt, wird die erste Erasmus+ Förderrate von 80 % auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Die im Letter of Confirmation angegebenen Daten, bilden den Zeitraum anhand dessen die Förderrate berechnet wird. Seite 8 von 10
9 Änderungen des Learning Agreement während des Aufenthalts an der Gasthochschule (During the Mobility, S. 4) In der Section to be completed DURING THE MOBILITY ist auf dem Dokument keine Unterschrift vorgesehen. Wo wird die Änderungsbestätigung festgehalten? Wenn Änderungsbedarf besteht und alle drei Parteien bis spätestens sieben Wochen nach Semesterbeginn an der Gasthochschule diesem zustimmen, müssen die Änderungen im LA (Seiten 1-4) festgehalten werden. Für die Änderungen sind jedoch nicht zwingend Unterschriften erforderlich. Es genügt auch eine Zustimmung aller Parteien per . Das Änderungsverfahren (mit oder ohne Unterschrift, per etc.) legt die Entsendeeinrichtung abhängig von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung fest. Für Studierende der Technischen Hochschule Köln gilt hier folgende Regelung: Sofern Sie die Änderungen im Learning Agreement mit der Gasthochschule und Ihrer Fakultät abgesprochen haben und einer Anerkennung nichts entgegen spricht, reicht es uns, wenn Sie den Teil During the Mobility in das Mobility Online System ohne Unterschriften hochladen. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, dass die Änderungen auch von offiziellen Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Fakultät akzeptiert werden. Das International Office hat keine Zustimmungsberechtigung im Anerkennungsverfahren. AFTER THE MOBILITY Letter of Confirmation Teil 2: Confirmation of Departure Sobald Sie Ihren Auslandsaufenthalt beenden und kurz bevor Sie die Gasthochschule verlassen, sollten Sie umgehend Ihren Letter of Confirmation mit dem Teil Departure von der Gasthochschule unterschreiben lassen. Diese Bestätigung reichen Sie nach Ihrer Rückkehr hier in Köln beim International Office ein. Es werden nur LoC s akzeptiert, die beide Unterschriften (Part Arrival und Departure ) auf einem Dokument enthalten und im Original sind! Kann das von der Kommission vorgeschlagene Format des Transcript of Records (Tabelle B für Outgoing-Studierende) auch durch ein von der Hochschule entwickeltes Dokument ersetzt werden oder durch einen Eintrag im internen Online-Prüfungssystem? Ja, sofern die Dokumentation der Hochschule die Mindestangaben des Kommissions-ToR enthält, kann dies verwendet werden. Muss Tabelle C ausgefüllt werden? Tabelle C muss nicht ausgefüllt werden, wenn Sie ein Transcript of Records von der Gasthochschule erhalten. Dann reicht der folgende Verweis siehe beiliegendes Transcript of Records in der Tabelle. Muss Tabelle D ausgefüllt werden, wenn gemäß vorher getroffener Vereinbarung (Anhang zum LA) keine akademische Anerkennung erfolgt? Tabelle D muss in jedem Fall ausgefüllt werden. Je nach dem, was auf Ihre Studiensituation zutrifft, kann dies die Bestätigung sein, dass das Pflichtauslandssemester erfolgreich/ nicht erfolgreich bestanden wurde. Im Falle eines freiwilligen Semesters bestätigt Tabelle D, dass alle im Transcript of Records gelisteten Kurse anerkannt wurden oder es sich um zusätzliche Kurse handelt, die nicht anerkannt werden. Ich möchte nicht alle im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Geht das? Leistungen aus dem Ausland werden nur auf Antrag des Studierenden beim Prüfungsamt angerechnet, das heißt, Sie können entscheiden, welche Kurse anerkannt werden sollen. Auch ein Fehlversuch im Ausland zählt nicht als solcher, da hierfür die gleiche, oder eine gemeinsame Prüfungsordnung vorliegen müsste. Seite 9 von 10
10 ERASMUS+ Traineeships Traineeship Certificate: Kann das Dokument durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ersetzt werden? Sofern das qualifizierte Arbeitszeugnis alle geforderten Elemente des Traineeship Certificate enthält, kann es dieses ersetzen. Ist eine akademische Anerkennung bei fakultativen Praktika verpflichtend? Bei freiwilligen Praktika ist ein Nachweis über das Praktikum in den ToR der entsendenden Hochschule optional, ebenso der Noteneintrag im Europapass-Mobilitätsnachweis. Wie verhält es sich mit der Anerkennung bei Graduiertenpraktika? Bei freiwilligen Praktika von Graduierten wird der Eintrag im Europapass-Mobilitätsnachweis der Praktikantin/des Praktikanten dringend empfohlen. Darüber hinaus muss keine Anerkennung erfolgen. Benötigen alle Praktikanten eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung von Schäden während der Mobilität, auch wenn dies nicht von der aufnehmenden Einrichtung gefordert wird? Wie bereits unter LLP/ERASMUS, müssen alle Praktikanten mindestens über eine Unfallversicherung (zumindest für Verletzungen der Praktikantin/des Praktikanten am Arbeitsplatz) und eine Haftpflichtversicherung für die Arbeit (für Schäden, die von der Praktikantin/vom Praktikanten am Arbeitsplatz verursacht werden) abgesichert sein. Eine solche Versicherung lässt sich auch über den DAAD- Gruppenvertrag abschließen. Graduiertenpraktika: Müssen Graduierte während des Praktikums an ihren Hochschulen exmatrikuliert sein? Ja. Als Nachweis der Exmatrikulation gelten die Exmatrikulationsbescheinigung oder das Abschlusszeugnis. Als Nachweis gilt hier auch eine Bescheinigung der Hochschule, dass alle Studienleistungen erbracht wurden. Seite 10 von 10
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