Übersicht zur Bewertung und Einstufung von Arbeitsaufgaben

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1 Übersicht zur Bewertung und Einstufung von Arbeitsaufgaben 1. Können Können umfasst die Kenntnisse und das körperliche Können bzw. die Fertigkeiten, die erforderlich sind, um die Arbeitsaufgabe zu erfüllen. Kenntnisse und körperliches Können bzw. Fertigkeiten werden durch Arbeitsunterweisung und Übung, systematisches Anlernen, schulische/berufliche/universitäre Ausbildung und Erfahrung erworben. Bei der Betrachtung der notwendigen Zeitdauer für Arbeitsunterweisung, Übung, systematisches Anlernen, Ausbildung und Erfahrung ist die sachgerechte Ausführung (Erfüllung) der Arbeitsaufgabe mit tariflicher Bezugsleistung ( 3 ERA-TV) zu Grunde zu legen. Kenntnisse umfassen die Wissensgrundlagen und die Fähigkeit zu ihrer Anwendung (geistige Flexibilität), die zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe erforderlich sind. Zu den fachlichen Anforderungen der Arbeitsaufgabe gehören auch die für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendigen Kenntnisse/Erfahrungen über: das Arbeitsumfeld, die Arbeitsabläufe, Konfliktlösung, Moderations-, Präsentationstechniken. Körperliches Können bzw. Fertigkeit umfasst Anforderungen an die Sinne und die physischen sowie sensomotorischen Fähigkeiten. Betrachtet werden das körperliche Können bzw. die Fertigkeiten, die für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erforderlich sind. Dabei sind bei der Bewertung das erforderliche Reaktionsvermögen und die Geschicklichkeit, d.h. die Sicherheit, Genauigkeit und der Freiheitsgrad der Bewegungen des Körpers und einzelner Gliedmaßen zu berücksichtigen. Für die Bewertung der Kenntnisse und des körperlichen Könnens bzw. der Fertigkeiten ist es unerheblich, auf welche Art und Weise diese erworben werden. Bewertet werden alle erforderlichen Kenntnisse und körperliches Können bzw. Fertigkeiten, unabhängig davon, wie oft bzw. wie lange diese in Anspruch genommen werden, soweit sie die Arbeitsaufgabe in ihrer Wertigkeit prägen. Die Höhe der Anforderungen ist abhängig von der Vielfalt und der fachlichen Tiefe der erforderlichen Kenntnisse. 1.1 Anlernen Dieses Teilmerkmal umfasst Kenntnisse und körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die zielgerichtet in einer entsprechenden Zeitdauer durch Arbeitsunterweisung oder systematisches Anlernen erworben werden. Bei der Bewertung ist die Anlernzeit zu Grunde zu legen, die über das Ausgangsniveau der Bewertung hinaus notwendig ist, um ohne einschlägige Vorkenntnisse die Arbeitsaufgabe erfüllen zu können.

2 1.1.1 Arbeitsunterweisung besteht in der Vermittlung von Informationen über einfache Verrichtungen, d.h. Tätigkeiten oder Vorgänge zur Erledigung von einfachen Arbeiten. Sie kann ohne oder mit methodischer Vermittlung erfolgen. Diese Verrichtungen können ohne vorherige Arbeitskenntnisse nach entsprechender Übung ausgeführt werden. Übung ist die Wiederholung von Verrichtungen Systematisches Anlernen ist die planmäßige Vermittlung von Kenntnissen und körperlichem Können bzw. Fertigkeiten durch systematisches Unterweisen, Training sowie Erfahrung durch Ausführen. 1.2 Ausbildung und Erfahrung Ausbildung Dieses Teilmerkmal umfasst Kenntnisse und körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die durch Regelschulausbildung, Berufsausbildung i. S. des BBiG oder andere staatlich anerkannte Ausbildung oder Studium vermittelt werden. Ausbildung umfasst auch die erforderliche, aufgabenspezifische Fortbildung bzw. betriebliche Ausbildung. Soweit es hierfür keine entsprechende gleichwertige staatlich anerkannte Ausbildung der zuvor genannten Art gibt, wird diese entsprechend ihrer Wertigkeit einer Merkmalstufe zugeordnet. Bei der Bewertung der notwendigen Ausbildung sind alle Ausbildungszeiten und -inhalte, soweit sie die Hauptschulausbildung übersteigen, berücksichtigt. Dies gilt auch für berufliche Zugangsvoraussetzungen wie Praktika und Erfahrungszeiten. Bei den Stufen B 1 und B 2 wird eine auf einen Hauptschulabschluss aufbauende Berufsausbildung vorausgesetzt. Andere Ausbildungen mit erhöhten Zugangsvoraussetzungen werden entsprechend ihrer Wertigkeit zugeordnet. Bewertet wird der jeweils aktuelle Inhalt beruflicher oder akademischer sowie betrieblicher Ausbildung, der notwendig ist, um die Arbeitsaufgabe zu erfüllen Erfahrung Dieses Teilmerkmal umfasst Kenntnisse und körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die nach Abschluss der Ausbildung zusätzlich erforderlich sind, um die Arbeitsaufgabe zu erfüllen und durch Ausübung der Arbeitsaufgabe gewonnen werden. Bewertet wird die erforderliche Erfahrungsdauer, um die Arbeitsaufgabe zu beherrschen.

3 1. Können 1.1 Anlernen Stufe Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die eine einmalige A1 Arbeitsunterweisung und kurze Übung erfordern. Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die eine A2 Arbeitsunterweisung und längere Übung erfordern. Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die eine A3 Arbeitsunterweisung und Übung über mehrere Wochen erfordern. Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die ein systematisches A4 Anlernen über einen Zeitraum der Stufe A 3 hinaus erfordern, wobei das Anlernen auch die Vermittlung theoretischer Kenntnisse umfassen kann. Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die ein umfangreiches A5 systematisches Anlernen über ein halbes Jahr hinaus erfordern Ausbildung Stufe Abgeschlossene, in der Regel zweijährige Berufsausbildung i. S. des BBiG. B1 Abgeschlossene, in der Regel drei- bis dreieinhalbjährige Berufsausbildung i. S. B2 des BBiG. Abgeschlossene Berufsausbildung i. S. des BBiG und eine darauf aufbauende B3 abgeschlossene, in der Regel einjährige Vollzeit-Fachausbildung (z. B. Meister- Ausbildung IHK). Abgeschlossene Berufsausbildung i. S. des BBiG und eine darauf aufbauende B4 abgeschlossene, in der Regel zweijährige Vollzeit-Fachausbildung (z. B. staatlich geprüfter Techniker). Abgeschlossenes Fachhochschulstudium. B5 Abgeschlossenes Universitätsstudium. B Erfahrung Stufe bis zu einem Jahr E1 mehr als 1 Jahr bis zu 2 Jahren E2 mehr als 2 Jahr bis zu 3 Jahren E3 mehr als 3 Jahr bis zu 5 Jahren E4 mehr als 5 Jahre E5

4 2. Handlungsspielraum / Verantwortung Der Handlungsspielraum umfasst den Freiheitsgrad und die Verantwortung für den: Tätigkeitsspielraum, Dispositionsspielraum und Entscheidungsspielraum. Bewertet werden der Freiheitsgrad und die Verantwortung bei: der Durchführung der Arbeit, der Auswahl der erforderlichen Mittel oder den zu treffenden Entscheidungen. Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, ob und inwieweit Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, technische Sicherung und Art der Kontrolle den Handlungsspielraum / die Verantwortung begrenzen. 2. Handlungsspielraum / Verantwortung Stufe Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisungen. Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisungen mit geringem Handlungsspielraum bei einzelnen Arbeitsverrichtungen (einzelne Arbeitsstufen innerhalb einer Teilaufgabe). Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisungen mit Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben (Teil eines Gesamtauftrages oder Arbeitsablaufes). Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisungen mit Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe. Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach allgemeinen Anweisungen mit erweitertem Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe. Alternative Handlungswege bzw. Möglichkeiten sind gegeben. Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Zielvorgaben mit Handlungsspielraum für ein Aufgabengebiet. Zur Aufgabendurchführung ist der selbstständige Einsatz bekannter Methoden und Hilfsmittel erforderlich. Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Zielvorgaben mit erweitertem Handlungsspielraum für ein komplexes Aufgabengebiet. Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach allgemeinen Zielen mit weitgehendem Handlungsspielraum für ein umfangreiches Aufgabengebiet. H1 H2 H3 H4 H5 H6 H7 H8

5 3. Kommunikation Kommunikation im Sinne der Arbeitsaufgabe umfasst: den Austausch von Informationen, die notwendige Zusammenarbeit, die erforderliche Abstimmung und Koordination, die Interessenvertretung gegenüber anderen Stellen innerhalb und/oder außerhalb einer Arbeitsgruppe bzw. eines Arbeitsbereichs. Nicht gemeint ist die zur Mitarbeiterführung (siehe Merkmal 5) notwendige Kommunikation. Bewertet wird der Grad der Kommunikationsanforderungen zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe. 3. Kommunikation Stufe Informationseinholung und -weitergabe zur Erledigung der Arbeitsaufgabe (z. B. Auftrag entgegennehmen und abmelden, auftretende Abweichungen melden). Abstimmung in routinemäßigen Einzelfragen in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe (z. B. auftretende Abweichungen durchsprechen und abstimmen). Abstimmung über routinemäßige Einzelfragen hinaus bei häufig unterschiedlichen Voraussetzungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe (z. B. auftretende Abweichungen klären). Abstimmung und Koordinierung im Rahmen des übertragenen Aufgabenkomplexes bei gleicher Gesamtzielsetzung. Unterschiedliche Interessenlagen treten auf. Interessenvertretung für den übertragenen Aufgabenkomplex gegenüber Anderen bei unterschiedlichen Zielsetzungen (z. B. Gespräche Einkäufer mit Lieferant). Verhandlungen von funktionsübergreifender Bedeutung mit Anderen bei unterschiedlichen Zielsetzungen. 4. Führung Top-Management (F4): z. B. Geschäftsführung, Vorstand Strategische, unternehmenspolitische Entscheidungen zählen zu den wichtigsten Betätigungsfeldern des Top-Managements. Hier werden Entschlüsse über Sachverhalte gefasst, welche die langfristige, strukturelle Entwicklung des Unternehmens bestimmen. Darunter fallen Grundsatzfragen wie Rechtsformwechsel, Fusion, Neuorganisation, Outsourcing von Geschäftsfeldern, Bildung von Unternehmensleitlinien, Koordination großer betrieblicher Teilbereiche, Besetzung der Führungspositionen sowie die Entscheidung über wichtige Einzelvorhaben wie große Projekte oder Großaufträge. K1 K2 K3 K4 K5 K6

6 Mittleres Management (F3): z. B. Bereichsleiter, Leiter von Funktionsbereichen, Abteilungsleiter Die 2. Führungsebene, der dispositive Entscheidungen obliegen, ist, unabhängig von Veränderungen, im Unternehmensalltag mit Einzelentscheidungen gefordert. Die Strategien müssen genauer formuliert und über diverse Aktivitäten, beispielsweise in Projekten oder für den gesamten Bereich, umgesetzt oder entsprechend berücksichtigt werden (Zielrealisierung). Je nach Verantwortungsbereich sind unterschiedlichste Entschlüsse zu fassen, zum Beispiel im Dienstleistungsbereich über Qualitätssicherung und Termintreue, im Controlling über Berichtsysteme und Softwareeinsatz oder im Finanzbereich über Fremdfinanzierung und Liquidität usw. Rasche Innovationszyklen und eine zunehmende Spezialisierung erfordern eine immer stärkere Unterstützung der Führungskräfte durch das Wissen unterschiedlichster, hochqualifizierter Personen im Unternehmen. Die Vermittlung dieses für effiziente Entscheidungen und die Aufgabenbearbeitung notwendigen Wissens ist über hierarchische Anordnungen und starr vorgegebene Berichtswege nur bedingt realisierbar. Hier spielen Teamarbeit, Kooperation, Moderation und Kommunikation über alle Managementebenen hinweg eine wesentliche Rolle. Operatives Management (F1+F2): z. B. Gruppenleiter, Teamleiter, Meister (Vorarbeiter) An die Stelle der Anweisungen treten bei der Mitarbeiterführung häufig Aufgaben- und Zielvereinbarung. In der betrieblichen Praxis sind jedoch nach wie vor bei zahlreichen operativen Aufgaben detaillierte Instruktionen hinsichtlich des Was, Wann und Wer der Aufgabenerfüllung erforderlich. Oft handelt es sich hierbei um Routineentscheidungen oder eine direkte Umsetzung der Vorgaben von Vorgesetzten. Auf dieser 3. Ebene findet sich das primäre Tätigkeitsfeld des Operativen Managements. 4. Führung Stufe Erteilung von detaillierten Anweisungen/Instruktionen hinsichtlich des Was, F1 Wann und Wer der Aufgabenerfüllung. Erteilung von detaillierten Anweisungen/Instruktionen hinsichtlich des Was, Wann und Wer der Aufgabenerfüllung sowie Treffen mitarbeiterorientierter F2 Aufgaben- (und Ziel-)vereinbarungen. Bereichs- oder funktionsbezogene Reformulierung der Unternehmensstrategie und Treffen dispositiver Einzelentscheidungen (z.b. im Fertigungsbereich über Qualitätssicherung und Termintreue, im Controlling über Berichtsysteme und F3 Softwareeinsatz oder im Finanzbereich über Fremdfinanzierung und Liquidität usw.). Unterstützung der Führungskräfte durch Vermittlung spezifischen Wissens für effiziente Entscheidungen und Aufgabenbearbeitung (hochqualifizierte F3 Spezialisten mit Schlüsselqualifikationen) Treffen strategischer, unternehmenspolitischer Entscheidungen, welche die langfristige, strukturelle Entwicklung des Unternehmens bestimmen (z. B. F4 Rechtsformwechsel, Fusion, Outsourcing von Geschäftsfeldern, Besetzung der Führungspositionen usw.)

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