1 Einleitung Hürde oder Sicherheit der schmale Grat einer Patientenverfügung... 4

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1 Einleitung Hürde oder Sicherheit der schmale Grat einer Patientenverfügung... 4"

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Hürde oder Sicherheit der schmale Grat einer Patientenverfügung Begriffsdefinition Verbindliche Patientenverfügung im Vergleich zu der beachtlichen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Gesetzliche Grundlagen Voraussetzung um eine Patientenverfügung zu erstellen Wo kann man eine Patientenverfügung erstellen? Wann wird eine Patientenverfügung unwirksam und wie lange hat diese Gültigkeit? Sonstige Inhalte Vor- und Nachteile einer Patientenverfügung Die Patientenverfügung als Hürde? Ein Schriftstück voller Sicherheit? Konsequenzen einer Patientenverfügung für Angehörige Lebenseinstellungen ändern sich Wer kann Klage erheben bei Nichtbeachtung einer vorliegender Patientenverfügung? Resümee Literaturverzeichnis Seite 1

2 1 Einleitung Als die Kraft zu Ende ging, war s kein Sterben, war s Erlösung. In Österreich wird die aktive Sterbehilfe ausdrücklich abgelehnt. Dafür hat das Gesetz die Möglichkeit der Errichtung einer Patientenverfügung vorgesehen, worin jeder einzelne das Recht hat, seinen Willen zum Ausdruck zu bringen. Viele Krankheiten, die früher zum Tode geführt haben, sind heute heilbar. Daher ist die letzte Lebensphase des Menschen zu einem neuen Entscheidungsraum geworden. Viele Menschen fühlen sich durch die unzähligen Möglichkeiten der Medizin zur Verlängerung des Lebens verunsichert. Eines jedoch wünscht sich jeder, Lebensqualität, Würde und Respektierung seines Willens bis zuletzt. Viele Menschen nutzen daher ihr Selbstbestimmungsrecht, um in Situationen, in denen sie nicht mehr urteilsfähig sind, Vorsorge zu treffen. Durch eine entsprechende Patientenverfügung wollen sie sicherstellen, dass ihr Wille auch in diesem Fall Beachtung findet. Doch findet dieser Wille auch wirklich Beachtung? Können Patientenverfügungen halten, was sie versprechen? Geben sie Sicherheiten in einem Thema voller Unsicherheiten? Und weiter, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden, wer entscheidet dann? Was gibt es für problematische Umstände in der Praxis? Wer kann bei einer eventuellen Nichtbeachtung einer Patientenverfügung Klage erheben? Welche Varianten eine Patientenverfügung zu verfassen gibt es? All diese Fragen haben dazu beigetragen, mich näher mit dem Thema Patientenverfügung zu beschäftigen. Wie sinnvoll ist es wirklich über mein leben ohne mich schon frühzeitig zu entscheiden? In rechtlicher Hinsicht handelt es sich bei der Patientenverfügung um einen Hinweis auf den mutmaßlichen Willen einer Person. Es soll ein würdiges Sterben nach den Vorstellungen des jeweiligen entweder durch Verzicht einer Therapie oder durch Wunsch nach einer bestimmten Behandlung erreicht werden. Das heißt, es gibt seit der gesetzlichen Regelung im Juni 2006 in Österreich die Möglichkeit, - nach gründlicher und verständlicher Aufklärung durch den Arzt - zu entscheiden, dass auf bestimmte medizinische Behandlungen verzichtet wird und kann dies bei einem Notar oder Rechtsanwalt unter definierten Voraussetzungen in einem Schriftstück verfassen. Der Wille kann klar als Ablehnung einer Behandlung wie z.b. einer künstlichen Beatmung, oder einer Sondenernährung als Lebensverlängernde Maßnahme formuliert sein. Seite 2

3 Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, dass man seine Wünsche und Werte, als Beispiel in Form von: Ich fühle mich alt und habe mein Leben gelebt. Ich bin lebensmüde und habe viele unterschiedliche Beschwerden. Ich wünsche, dass meine Beschwerden, so gut es geht, behandelt werden, wünsche aber nicht, dass mein Leben mit allen möglichen Mitteln verlängert wird. festhält. (Zitat - Buch Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht S.132 Bausteine einer persönlichen Patientenverfügung) Es gibt unzählige Varianten eine Patientenverfügung zu verfassen. Man kann Formulierungen frei wählen, also ganz in eigenen Worten schreiben oder man lässt sich die Patientenverfügung von einem Rechtsanwalt aufsetzen, je nach dem was einem selbst am ehesten entspricht. Patientenverfügungen werden als eine Möglichkeit angesehen, den Willen in der letzten Lebensphase und in lebensbedrohlichen Situationen zu bestimmen. Darüber hinaus sollte man aber auch bedenken, dass eine lebensbedrohliche Diagnose die Einstellung gegenüber bestimmten Behandlungen beeinflussen kann. Habe ich womöglich vorher eine künstliche Beatmung abgelehnt, ist es durchaus möglich, dass ich diese in der jetzigen Situation trotzdem wünsche. Es ist natürlich sehr schwierig, bereits im Vorfeld über so eine sehr spezielle und individuelle Situation zu entscheiden. Wer krank ist, urteilt anders! Immer mehr Menschen setzen sich bewusst mit dieser unangenehmen Problematik auseinander und wollen ihren Willen, vor allem, wenn sie diesen später nicht mehr selbst äußern können, respektiert wissen. Mein Ziel ist es, durch eine Literaturrecherche zu vermitteln, welche Problematik sich in der Einhaltung einer Patientenverfügung ergibt, warum viele Menschen eine Patientenverfügung verfassen, aber auch, warum dieses für einige eher beängstigend ist. Ich werde aufzeigen, wer bei einer Nichtbeachtung Klage erheben kann und vor allem, welche Vor- bzw. Nachteile gibt es bei einer Patientenverfügung. Wer entscheidet, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist? Der Unterschied einer verbindlichen zu einer beachtlichen Willenserklärung wird näher gebracht. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es wichtig ist auch ein banales Schriftstück wie eine Patientenverfügung kritisch zu betrachten. Dass es mit mehr verbunden ist als nur mit einem Gang zum Rechtsanwalt oder Notar. Es ist eine schwerwiegende Entscheidung, die man nicht von heut auf morgen trifft, die manche Menschen mitunter an Grenzen führen kann. Seite 3

4 2 Hürde oder Sicherheit der schmale Grat einer Patientenverfügung 2.1 Begriffsdefinition Verbindliche Patientenverfügung im Vergleich zu der beachtlichen In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Aus der Patientenverfügung muss zudem hervorgehen, das der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt. ( 4 PV Gesetz) Eine Patientenverfügung ist verbindlich, wenn sie schriftlich unter Angabe des Datums vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung errichtet worden ist und der Patient über die Folgen der Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt worden ist. ( 6 PV Gesetz) Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der verbindlichen erfüllt, ist dennoch für die Ermittlung des Willens des Patienten beachtlich. ( 8 PV Gesetz) Das heißt, eine beachtliche Patientenverfügung, ist bei der Ermittlung des Patientenwillens umso mehr zu beachten, je eher sie die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. ( 9 PV Gesetz) z.b. wenn eine verbindliche Patientenverfügung abgelaufen ist die Verfügung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren - und nicht mehr erneuert wird, geht diese automatisch in eine beachtliche über. Folge dessen ist alles, was der Patient damals in der verbindlichen Patientenverfügung festgehalten hat, im Bedarfsfall zur Ermittlung des Willens beachtlich. Der Arzt hat also Rücksicht darauf zu nehmen, was der Wille des Patienten war bzw. ist Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung In der Praxis ist es üblich, dass Patientenverfügungen mit einer Vorsorgevollmacht gekoppelt werden. Als Vorsorgebevollmächtigter wird eine Person bestimmt, die an Stelle und im Namen des Patienten entscheidet. Seine Erklärungen sind für die Ärzte rechtsverbindlich. Somit hat der Patient die Möglichkeit rechtzeitig einen Stellvertreter zu bevollmächtigen. Das Patientenverfügungsgesetzt sieht dies nicht zwingend vor, obwohl dies für Ärzte sehr hilfreich wäre. Seite 4

5 2.2 Gesetzliche Grundlagen Voraussetzung um eine Patientenverfügung zu erstellen. Eine umfassende ärztliche Aufklärung ist die Grundvoraussetzung, um eine verbindliche Patientenverfügung zu erstellen. Es obliegt dem Arzt, dem Patienten Wesen und Folgen eines solchen Schriftstücks verständlich zu machen. Es muss klar ersichtlich sein, dass der Patient die Folgen der Verfügung zutreffend einschätzt. Ebenfalls muss die medizinische Behandlung konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang hervorgehen. Natürlich muss der Patient zum Zeitpunkt der Errichtung einsichts-, und urteilsfähig sein um seinen Willen klar benennen und die Folgen richtig einschätzen zu können. Zusätzlich muss der Patienten über die Möglichkeit des Widerrufs belehrt worden sein. (Vgl. 5, 6 PV Gesetz) Wo kann man eine Patientenverfügung erstellen? Eine verbindliche Patientenverfügung muss bei einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet werden. Es gibt auch die Möglichkeit, diese in Eigenregie, händisch geschrieben zu erstellen. Wobei es sich in diesem Fall nur um eine beachtliche Patientenverfügung handeln würde. (Vgl. 6 PV Gesetz) Wann wird eine Patientenverfügung unwirksam und wie lange hat diese Gültigkeit? Wenn eine Patientenverfügung nicht ernstlich erklärt, durch Irrtum, List oder Täuschung veranlasst wurde verliert diese ihre Wirksamkeit. Ein weiterer Grund für den Verlust der Wirksamkeit ist, sollte diese unter psychischem oder physischem Zwang verfasst worden sein, ihr Inhalt strafrechtlich nicht zulässig sein oder der Stand er medizinischen Wissenschaft sich wesentlich geändert hat. Der Patient hat jederzeit das Recht, diese zu widerrufen oder, wenn nicht anders möglich, kann er zuerkennen geben, dass sie nicht mehr wirksam sein soll. Eine Patientenverfügung ist für den Zeitraum von fünf Jahren gültig und kann vor Ablauf unter Einhaltung der Formerfordernisse erneuert werden. Wenn keine fristgerechte Erneuerung erfolgt, wird aus einer verbindlichen eine beachtliche Patientenverfügung. (Vgl. 10 PV Gesetz) Seite 5

6 2.2.4 Sonstige Inhalte Verschiedene Anmerkungen in einer Patientenverfügung können vom Patienten ohne weiteres festgehalten werden. Diese können sich auf die Benennung einer konkreten Vertrauensperson beziehen oder man kann festhalten, dass eine bestimmte Person bei Bedarf verpflichtend informiert wird. Es gibt auch Patienten, die darin einen bestimmten Kontakt zu einer Person ganz ausdrücklich ablehnen auch dieses hat seine Berechtigung in einer Patientenverfügung. (Vgl. 11 PV Gesetz) Seite 6

7 2.3 Vor- und Nachteile einer Patientenverfügung Die Patientenverfügung als Hürde? Leider sind Patientenverfügungen nicht immer das geeignete Instrument um über medizinische Behandlungen am Lebensende zu entscheiden und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu sichern. Die Schwierigkeit gestaltet sich oft in der Formulierung. Denn eine juristisch korrekte Formulierung ist in der Medizin oft als solche nicht umsetzbar. Die juristische Sprache kann schwer oder kaum in die medizinische Sprache übersetzt werden. Nicht zu vergessen, dass in den rechtlich formulierten Patientenverfügungen oft nichts über Werte, Wünsche, Hoffnungen und Ängste des Autors bekannt ist. Für den Arzt wäre diese Wertanamnese wie in der Literatur bezeichnet, oft wichtiger, als dass ein Laie für ihn festlegt, wie er in bestimmten Situationen zu handeln hat. Somit könnte der Arzt auf die Wertvorstellungen des Patienten eingehen, ohne all seine medizinischen Möglichkeiten außer Acht lassen zu müssen. Mit Formulierungen wie: Ich möchte so lange wie möglich leben, unabhängig von der Lebensqualität, die ich erfahre. Oder Ich möchte mir eine gute Lebensqualität erhalten, auch wenn das eine Lebensverkürzung bedeutet - hat der Arzt die Möglichkeit, mehr über Werte und Wünsche des Betroffenen zu erfahren. Diese Art der Formulierung gibt dem Arzt Hinweise über ein inhaltliches Ziel vor, überlässt ihm aber, die Mittel und Wege zur Erreichung des Ziels. Die Schwierigkeit liegt darin, dass gesunde Menschen meist eine genaue Vorstellung davon haben, was sie mit der Verfügung ablehnen wollen. Oft sind Inhalte wie kein sinnloses Leiden oder keine künstliche Lebensverlängerung festgehalten die dem Laien eindeutig erscheinen, aber für die Ärzte zu wenig Konkretes bieten. Nehmen wir an, jemand hat in einer Patientenverfügung folgendes festgehalten: Ich möchte nicht an einer Maschine sterben. Ich persönlich finde diese Formulierung eher beängstigend und gefährlich, denn wer will nicht mit allen Mitteln überleben? Außer er ist chronisch Krank, dann hat diese Formulierung bestimmt ihre Berechtigung. Angenommen, ein Mensch erleidet einen schweren Unfall, da ist die maschinelle Unterstützung der Organe oft lebensrettend. Wollte dieser Mensch Sicherheit haben, dass er nicht an Maschinen stirbt, dürfte er erst gar nicht an diese angeschlossen werden, da der Tod nicht ausgeschlossen ist. Es ist sehr wichtig zu unterscheiden in welcher Situation jeder einzelne sich befindet. Eine Patientenverfügung ist ein geeignetes Mittel um seinen Willen festzuhalten wenn jemand z.b. an einer chronischen Erkrankung leidet. Ein Mensch bekommt die Diagnose Lungenkrebs. Die Lebenserwartung wird einige Monate nicht mehr überschreiten und er möchte ausdrücklich keine künstliche Beatmung im Bedarfsfall dann ist es bestimmt sinnvoll dies in einer Verfügung festzuhalten. Seite 7

8 Grundsätzlich sind auch allgemein gehaltene Patientenverfügungen ohne genaue Spezifikation der Wünsche und Therapieausschlüsse wie z.b allgemein lebensverlängernder Maßnahmen zu berücksichtigen. Fehlt aber die Angabe von Vertrauenspersonen oder Bevollmächtigten, wird das weitere Vorgehen schwierig, es gibt dann nur noch die Möglichkeit einen Sachwalter des Pflegschaftsgerichts beizuziehen. Daher wird empfohlen immer einen Bevollmächtigen zu bestimmen, um auch wirklich im Sinne des Betroffenen handeln zu können Ein Schriftstück voller Sicherheit? Im Oktober 2005, der lang von mir befürchtete Anruf meines Vaters, er hatte einen Motorradunfall und lag im Krankenhaus nächtliche Panik, die über mich kommt. Plötzlich schrecke ich auf, die Luft wird eng, panische Angst greift nach mir. Ich sehe meinen Vater schwer krank auf einer Intensivstation liegen ohnmächtig ausgeliefert, angeschlossen an Maschinen und Infusionen; in keiner Weise mehr Herr seiner Entscheidungen. Nie zuvor habe ich mit ihm über seine Wünsche, Ängste und Vorstellungen einer solchen Lebenslage gesprochen. Das macht mir Angst Angst davor, in so einer Situation für ihn eintreten zu müssen, und eine Entscheidung zu fällen. Ein Vorteil, der eine Patientenverfügung mit sich bringt, ist, dass wir dadurch den Mut aufbringen müssen, innerhalb der Familie über das Ende des Lebens zu sprechen! Vielleicht sind unsere Eltern oder Großeltern dankbar über dieses Gespräch. Sollte es dann soweit sein, dass Angehörige über Behandlungen und Maßnahmen mitentscheiden müssen, ist es gut zu wissen, was Mutter oder Vater gewollt hätten. Wer eine Patientenverfügung macht, setzt sich demnach mit dem Tod auseinander - reflektiert, was sein kann und was sein soll. Im besten Fall fördert eine Patientenverfügung die Kommunikation mit einem engen Vertrauten, mit dem die Vorstellungen für die letzte Lebensphase besprochen werden. Ist es nicht so, dass sich jeder Mensch eines wünscht, Selbstbestimmung und Respekt bis zuletzt. Wer hat schon gern, dass man über seinen Kopf hinweg Entscheidungen fällt, schon gar nicht, wenn es um unser einmaliges Leben geht. Die Patientenverfügung schenkt den Menschen Sicherheit, weil sie darin eine sehr schwerwiegende Entscheidung schon im Vorfeld festlegen, damit sie, wenn es soweit ist, ihre Wünsche respektiert wissen. Es ist für viele eine schreckliche Vorstellung, von Entscheidungen anderer abhängig zu sein und verfassen daher ihr Patiententestament oder vertrauen nahen Menschen ihre Vorsorgevollmachten an. Diese Menschen wollen nicht in auswegslosen Situationen am Leben erhalten werden, weil Ärzte oder Angehörige sich schwer tun mit dem Gehen-Lassen. Seite 8

9 2.3.3 Konsequenzen einer Patientenverfügung für Angehörige Eine Patientenverfügung kann für Angehörige zu einem letzten Auftrag werden, den sie für Vater, Mutter, Bruder und Schwester erfüllen. Hieraus kann ein erheblicher Druck für die Betroffenen entstehen, wenn der Wille unklar und die gewünschten oder unerwünschten Therapien aus einer Patientenverfügung nicht deutlich hervorgehen. Auch wenn eine Patientenverfügung den Angehörigen in Entscheidungssituationen Sicherheit bietet, kann diese aber auch umgekehrt zu einem Gewissenskonflikt führen. Es kann ein Problem sein, wenn die Wünsche und Äußerungen des Patienten mit deren der Angehörigen nicht übereinstimmen. Zumal auch dazukommen kann, dass die Patientenverfügung schon älter ist und sich hier wiederum das Problem bietet, dass sich Wünsche und Wertvorstellungen des Patienten geändert haben. Vielleicht hat dieser das in einem Gespräch auch mitgeteilt, doch leider nie in der Patientenverfügung geändert. Gibt es in diesem Fall keine Vorsorgebevollmächtigten und es wurde in der Patientenverfügung eine klare Ablehnung einer Behandlung festgehalten, wird dies zu einem Problem werden. Zum einen muss der mutmaßliche Patientenwille ermittelt und respektiert werden, und zum anderen liegt jedoch eine verbindliche Patientenverfügung vor. Schließlich muss jeder der eine Patientenverfügung erstellt, über die Gefahr aufgeklärt sein, dass Ärzte sich daran halten könnten. Eine Patientenverfügung kann einen Menschen und seine Angehörigen vor der Angst des Leidens entlasten. Ebenso kann man damit den Ärzten helfen nach den Wünschen des und Vorstellungen des Betroffenen behandelt zu werden Lebenseinstellungen ändern sich Ich will einfach nur leben, überleben und um jede Chance kämpfen. Ich behaupte, dass die meisten Gesunden nicht an Apparate angeschlossen werden wollen. Aber der Großteil der Kranken will genau das und greift nach jedem Strohhalm. Einerseits möchte man selbst über sein Leben entscheiden und andererseits kennt man die Situation noch nicht, die auf einen zukommen kann. Ist es denkbar über ein Schicksal zu entscheiden, das man noch gar nicht kennt? Zu den Risikofaktoren einer solchen schwerwiegenden Entscheidung zählen bestimmt geringe oder keine Erfahrung mit zukünftigen Situationen wer kann schon im Voraus über das noch Unbekannte entscheiden. Ebenso ist zu beachten, dass sich die Wünsche und Wertvorstellungen im Laufe der Zeit ändern können. Dabei ist nicht zu vergessen, dass eine Verfügung sehr sinnvoll sein kann wenn jemand im Verwandtenkreis eine Erkrankung erlebt hat und den Verlauf bereits kennt. Seite 9

10 In diesem Fall, kann derjenige ganz konkret sagen, was er für sich nicht möchte. Damit eine Patientenverfügung auch verbindlich eingehalten werden kann, ist es sehr wichtig, der Fall der eintreten könnte, genau zu beschreiben. Als Beispiel: Wenn es für mich nach einem Unfall oder einer Krankheit keine Überlebenschancen mehr gibt, möchte ich keine künstliche Ernährung und keine Reanimation um den Sterbeprozess zu verlängern. Die Wichtigkeit besteht darin, sich konkret auf eine vielleicht eintretende Situation zu beziehen und genau zu beschreiben, warum jemand eine Behandlung ablehnt. Dies ist im Gesetzt nicht zwingend vorgesehen, doch es ist somit einfacher im Sinne des Betroffenen handeln zu können Wer kann Klage erheben bei Nichtbeachtung einer vorliegender Patientenverfügung? Es ist so, dass eine verbindliche Patientenverfügung für den Arzt bindend ist weil es so im Gesetz ganz klar geregelt ist und das Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gerichtlich strafbar sein. Tritt allerdings eine Notfallsituation ein, unterliegt der Arzt seinem abgelegten Eid und ist verpflichtet Leben zu retten! Er ist nicht verpflichtet nach einer Patientenverfügung zu suchen. Wie aus der Literatur hervorgeht hat ganz klar der Patient die Aufgabe dafür zu sorgen das seine Verfügung den richtigen Adressat erreicht. Eine Strafbarkeit setzt allerdings voraus, dass der Arzt vorsätzlich handelt. Ein Arzt verabreicht einem bewusstlosen Patienten eine Blutkonserve, obwohl dem Arzt eine verbindliche Patientenverfügung des zu behandelnden Patienten vorliegt, in welcher dieser die Gabe von Blut ablehnt. Der Arzt setzt sich bewusst über diese verbindliche Patientenverfügung hinweg. Folglich stellt sich die Frage, wie man gegen diese Missachtung vorgehen kann. Wer kann Klage erheben? Dem Gesetz nach ist dies ein Privatanklagedelikt, das heißt, nicht der Staatsanwalt sondern der Patient selbst muss Anklage erheben. Verstirbt allerdings der Patient, dessen verbindliche Patientenverfügung missachtet wurde, sind die Erben nicht zur Anklage berechtigt. Nur der Patient selbst kann Klage erheben. Seite 10

11 3 Resümee Wie man sieht, ist es sehr schwierig, eine eindeutige Stellung zu diesem Thema zu beziehen. Bestimmt ist es von Vorteil, dass die Patientenverfügung in Österreich gesetzlich bereits verankert ist, dennoch sollte man das Hauptaugenmerk darauf richten, warum und weshalb jeder Einzelne eine Patientenverfügung erstellt oder eben auch nicht. Die in der juristischen Literatur gebräuchlichen Begriffe zur Beschreibung medizinischer Handlungen werden der Praxis oft nicht gerecht und stiften somit Verwirrung. Meiner Ansicht nach, ist es wichtig zu überdenken in welcher Situation der jeweilige sich befindet und ob es für ihn persönlich von Bedeutung ist eine Verfügung zu erstellen. Für einen schwer kranken Menschen ist eine solche Verfügung bestimmt sinnvoll, wenn dieser es wünscht. Er kann ganz klar seine Behandlungswünsche festhalten und weiß diese auch in der jeweiligen Situation berücksichtigt. Doch für einen gesunden Menschen? Die heutigen Angstbilder also die Ängste eines Gesunden sagen nicht viel darüber aus, wie ein Mensch in Situationen schwerster Erkrankung empfinden wird. Handelt es sich um einen akuten Unfall, ist es ohnehin schwierig zu sagen, welche Behandlungen zu unterlassen sind. Wer sagt, dass er nach einem Autounfall nicht wiederbelebt werden will, formuliert zu vage. Es geht darum präzise Vorgaben zu schaffen. In der Notfallmedizin wird ganz grundsätzlich erst einmal Leben gerettet. Somit ist es problematisch, in einer Notfallsituation nach einer Verfügung zu handeln, weil diese in den meisten Fällen ganz einfach nicht vorliegt. Eine weitere Schwierigkeit ist, der leider unumgängliche Aufwand einer Verfügung. Der Arztbesuch, die Aufklärung, der Anwalt oder Notar und nicht zu vergessen die Kosten. Der Patient ist leider verpflichtet die Kosten selbst zu tragen. Dies beinhaltet die Aufklärung durch den Arzt, das die Sozialversicherung nicht bezahlt und dazu kommen auch noch die Kosten für den Rechtsanwalt oder den Notar. Diese werden mit etwa 250 bis 300 Euro berechnet. (Vgl. Buch Patientenverfügungsgesetz S. 45) Wie man sieht, haben wir auch beim Thema Patientenverfügung das Problem der Zwei-Klassen-Medizin. Wer es sich leisten kann, hat Zugang zu einer verbindlichen Patientenverfügung, wer nicht über den finanziellen Mittel verfügt, dem bleibt nur die Beachtliche. Eine beachtliche Patientenverfügung ist meiner Meinung nach nicht die schlechteste Variante. Ein Patient vor einer Operation will verfügen, dass dann, wenn die Ärzte glauben, dass er es nicht schaffen wird, keine künstliche Ernährung und keine Reanimation stattfinden soll. Und genau das ist der Knackpunkt: Wann dieser Punkt eintritt, können die Ärzte oft nicht genau sagen. Daher wird in diesem Fall eine beachtliche Patientenverfügung sinnvoller sein. Seite 11

12 Ein wichtiger, nicht zu vergessender Punkt ist, dass leider immer noch wenige Menschen über die Option einer Patientenverfügung bescheid wissen. Daher könnte auch für uns als Pflegende die Aufgabe darin liegen, Patienten darüber zu informieren. Wir könnten Interessierte darüber aufklären welche Möglichkeiten sich in einer Patientenverfügung bieten, was eine Patientenverfügung erleichtern kann und wo eventuelle Schwierigkeiten liegen. Abschließend lässt sich als nüchternes Ergebnis festhalten, dass eine Patientenverfügung nur für einen kleinen Teil der Menschen eine sinnvolle Investition ist, nicht nur wegen den erheblichen Kosten, sondern auch weil es sich als sehr schwierig gestaltet Situationen zu konstruieren die unter Umständen eintreffen könnten. Bei einer aussichtslosen, lebensbedrohlichen Erkrankung ist eine Verfügung sehr wohl ein geeignetes Instrument um den Willen respektiert zu wissen. Beim Erstellen einer Patientenverfügung muss jedem Einzelnen bewusst sein das der Mediziner verpflichtet ist Leben zu retten. Das heißt, eine genaue Formulierung ist die Grundvoraussetzung damit die Verfügung auch umgesetzt werden kann. Ich bin der Meinung, für die Mehrheit der Menschen wäre der beste Weg, eine stellvertretende Entscheidung durch Angehörige und Ärzte. Somit könnte man Wünsche und Wertvorstellungen mit den neuesten medizinischen Möglichkeiten vereinen und dem Patientenwillen entsprechend handeln, ohne wichtige Behandlungsaspekte außer Acht lassen zu müssen. Was soll mit mir passieren, wenn ich einmal nicht mehr in der Lage sein werde, selbst zu entscheiden? Möchte ich die Entscheidung darüber, ob ich lebensrettende Maßnahmen bekomme oder nicht, meiner Familie, Freunden oder den Ärzten überlassen? Oder ist es besser, bei klarem Bewusstsein eine Patentenverfügung zu verfassen? Diese Fragen muss sich zwangsweise jeder stellen, der diesen Schritt wagt um zu entscheiden welcher Weg für ihn am Besten ist. Seite 12

13 4 Literaturverzeichnis Literatur Aigner Gerhard, Kierein Michael, Kopetzki Christian Ärztegesetz 3. Auflage idf der 8. Ärztegesetz-Novelle Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Wien, 2007 Kerschner Ferdinand, Watzke Herbert - Juristische Gesellschaft Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht / Schriftreihe Niederösterreichische Heft 101 LesisNexis Verlag ARD Orac GmbH & Co KG, Wien 2008 Körtner Ulrich H.J., Christian Kopetzki, Maria Kletecka-Pulker Das österreichische Patientenverfügungsgesetz Ethische und rechtliche Aspekte 2007 Schriftreihe Ethik und Recht in der Medizin Band 1 Springer Verlag Wien Memmer / Kern (Hg.) Patientenverfügungsgesetz 2006, Schriftreihe Colloquium Band 14 Verlag Österreich GmbH Peintinger Michael Ethische Grundfragen in der Medizin 2008 Facultas Verlags- und Buchhandlungs AG Sass Hans-Martin, Kielstein Rita Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht 2003, 2. überarbeitete Auflage Lit Verlag Münster-Hamburg-London Zeitungsartikel Medstandard Kein Pflegefall werden wollen Montag, 27. Oktober 2008 Seite 13

14 Internet Ärztekammer für Wien Download vom Förderverein Palliative Versorgung und Hospizarbeit Download vom Patientenverfügungsgesetz Download vom Hiermit bestätige ich, Nadja Domig, dass ich die Fachsbereichsarbeit selbständig verfasst habe. Ort, Datum Nadja Domig Seite 14

Salzburger Patientenvertretung. Patientenverfügung. Was zählt mein Wille, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin?

Salzburger Patientenvertretung. Patientenverfügung. Was zählt mein Wille, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin? 1 Salzburger Patientenvertretung Patientenverfügung Was zählt mein Wille, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin? 3 2 1. Zum Arzt-/Patientenverhältnis bei gegebener Selbstbestimmungsfähigkeit: Die

Mehr

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht- Gesetz und Umsetzung. Dr. Karl Gruber Klosterneuburg

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht- Gesetz und Umsetzung. Dr. Karl Gruber Klosterneuburg Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht- Gesetz und Umsetzung Dr. Karl Gruber Klosterneuburg Mein persönlicher Zugang zu diesem Thema basiert auf meinem beruflichen Umfeld auf positiven Erfahrungen auf

Mehr

vom 13. April 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Anwendungsbereich

vom 13. April 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Anwendungsbereich 212.331 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2011 Nr. 209 ausgegeben am 8. Juni 2011 Patientenverfügungsgesetz (PatVG) vom 13. April 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile

Mehr

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung Die Patientenverfügung Durch Jahre hindurch stellte sich das Problem der medizinischen Behandlung von Angehörigen und der Auseinandersetzung mit den behandelnden Ärzten als äußerst problematisch dar, weil

Mehr

Grundzüge des Patientenverfügungs- Gesetzes BMJ

Grundzüge des Patientenverfügungs- Gesetzes BMJ Grundzüge des Patientenverfügungs- Gesetzes BMJ Entwicklung der Rechtsfürsorge für psychisch kranke und behinderte Menschen Entmündigungsordnung 1984: Ablösung der Entmündigungsordnung durch das Sachwalterrecht

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG II.

PATIENTENVERFÜGUNG II. PATIENTENVERFÜGUNG I. Zweck: Der Patient hat die Möglichkeit, rechtsverbindliche also auch für jeden Arzt bindende Verfügungen zu treffen, um im zukünftigen Fall des Verlustes seiner Einsichts- und Urteilsfähigkeit

Mehr

Palliativ Care Rechtliche Aspekte. Hygienetag 2018

Palliativ Care Rechtliche Aspekte. Hygienetag 2018 Palliativ Care Rechtliche Aspekte Hygienetag 2018 Verfasser: Mag. Christoph Baumgärtner, MSc 19.04.2018 Wann endet das Leben rechtlich gesehen? Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns

Mehr

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können?

Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Was tun, wenn Patienten nicht mehr für sich entscheiden können? Mag. Nikolaus Herdega, MSc Ärztekammer für OÖ KAD-Stellvertreter Bereichsleiter Spitalsärzterecht & Kassenrecht 1 Einwilligung/Ablehnung

Mehr

Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 55/2006) errichtet.

Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 55/2006) errichtet. Pat-Verfuegung_end 10.07.2006 14:01 Uhr Seite 1 Patientenverfügung Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 55/2006) errichtet. Meine Patientenverfügung: Im Vollbesitz

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. 1. Achtung des Privat- und Familienlebens: 2. Was ist eine Patientenverfügung?

PATIENTENVERFÜGUNG. 1. Achtung des Privat- und Familienlebens: 2. Was ist eine Patientenverfügung? Dr. Thomas Krapf Dr. Hansjörg Mader Andreas-Hofer-Str. 13 A-6020 Innsbruck Tel. +43 512/57 18 57 Fax +43 512/57 05 91 kanzlei@mader-krapf.at www.mader-krapf.at PATIENTENVERFÜGUNG 1. Achtung des Privat-

Mehr

Patientenverfügung und Trauma. Klaus Hellwagner

Patientenverfügung und Trauma. Klaus Hellwagner Patientenverfügung und Trauma Klaus Hellwagner Grundlagen und Ziele Schutz der Privatautonomie Schutz des Selbstbestimmungsrechtes Respekt unterschiedlicher Lebensentwürfe Stärkung der Patientenrechte

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. Name: Vorname: Geburtsort: Ausweis: Adresse: Errichtungsdatum:

PATIENTENVERFÜGUNG. Name: Vorname: Geburtsort: Ausweis: Adresse:   Errichtungsdatum: PATIENTENVERFÜGUNG Name: Vorname: Geburtsort: SVNr.: Geburtsdatum: Ausweis: Adresse: Telefon: Mobil: E-Mail: Errichtungsdatum: Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand e.v. Hospizbewegung

Mehr

Patientenverfügung. Vorsorge: Meine Patientenverfügung

Patientenverfügung. Vorsorge: Meine Patientenverfügung Patientenverfügung Vorsorge: Meine Patientenverfügung Meine PATIENTENVERFÜGUNG Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. Nr. 55/2006) errichtet. Im Vollbesitz meiner geistigen

Mehr

Allgemeine und spezielle Formulierungen das strukturierte ärztliche Gespräch als Annäherung

Allgemeine und spezielle Formulierungen das strukturierte ärztliche Gespräch als Annäherung Allgemeine und spezielle Formulierungen das strukturierte ärztliche Gespräch als Annäherung Helmut F. Novak Neurologische Intensivstation der Universitätsklinik für Neurologie Christian Doppler Klinik,

Mehr

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügung Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt?

Mehr

Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg. Die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht

Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg. Die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg Die Patientenverfügung Die Vorsorgevollmacht Die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger 8605 Kapfenberg 8623 Aflenz Kurort DVR-Nr.: 2108166 Wiener

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 7 Textgegenüberstellung Anwendungsbereich 1. (1)... 1. (1)... (2) Eine Patientenverfügung kann verbindlich oder für die Ermittlung des Patientenwillens beachtlich sein Anwendungsbereich (2) Eine

Mehr

IGSL Hospizbewegung e.v.

IGSL Hospizbewegung e.v. Inhalt Die IGSL Hospizbewegung e.v. Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung beachtlich oder verbindlich Formulare Konsensuspapier vs. IGSL Dokumentation der ärztlichen Aufklärung zur Patientenverfügung

Mehr

Selbstbestimmt Leben

Selbstbestimmt Leben Ärzte im Dialog mit Patienten: Selbstbestimmt Leben Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten Dr. Monika Holler Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Patientenautonomie

Mehr

Ökumenischer Hospizverein Ärzteschaft Untertaunus Bad Schwalbach-Schlangenbad e.v Patientenverfügung

Ökumenischer Hospizverein Ärzteschaft Untertaunus Bad Schwalbach-Schlangenbad e.v Patientenverfügung Ökumenischer Hospizverein Ärzteschaft Untertaunus Bad Schwalbach-Schlangenbad e.v In Würde leben - bis zuletzt Wenden Sie sich vertrauensvoll an den Ökumenischen Hospizverein Bad Schwalbach und Schlangenbad

Mehr

Der selbstbestimmte Patient Maßstab für die Errichtung einer Patientenverfügung

Der selbstbestimmte Patient Maßstab für die Errichtung einer Patientenverfügung Der selbstbestimmte Patient Maßstab für die Errichtung einer Patientenverfügung MEIN WILLE GESCHEHE Die Patientenverfügung als wesentlicher Akt der Selbstbestimmung Salzburg, 8. Juni 2017 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt? Weitere häufig gestellte

Mehr

Stand: April /6 PATIENTENVERFÜGUNG. Wohnanschrift:...

Stand: April /6 PATIENTENVERFÜGUNG. Wohnanschrift:... Stand: April 2010 1/6 PATIENTENVERFÜGUNG (Erklärung über eigene Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege für den Fall der eigenen Willensunfähigkeit) Sie können dieses Formular direkt verwenden,

Mehr

BEREITS ERSCHIENEN. The Fall. - Prophezeiung eines Untergangs * * * Umstieg auf. Microsoft Word leicht gemacht * * * DIE VORSORGEVOLLMACHT

BEREITS ERSCHIENEN. The Fall. - Prophezeiung eines Untergangs * * * Umstieg auf. Microsoft Word leicht gemacht * * * DIE VORSORGEVOLLMACHT 1 BEREITS ERSCHIENEN The Fall - Prophezeiung eines Untergangs * * * Umstieg auf Microsoft Word 2007 leicht gemacht * * * DIE VORSORGEVOLLMACHT 2 DIE VORSORGEVOLLMACHT Marcel Niggemann 3 2008 Marcel Niggemann.

Mehr

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich Patientenverfügung für Einsteiger

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich Patientenverfügung für Einsteiger 14.11.2018 Des Menschen Wille ist sein Himmelreich Patientenverfügung für Einsteiger M.G. Burkert Chefarzt Notfall-/Intensiv- und Palliativmedizin Patientenverfügungsgesetz 2009 Schriftliche Patientenverfügung

Mehr

Die Patientenverfügung Überblick über das Erwachsenenschutzgesetz Diskussion

Die Patientenverfügung Überblick über das Erwachsenenschutzgesetz Diskussion 26.9.2018 Paul Groß Inhalt Die Patientenverfügung Ein geschichtlicher Rückblick Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung beachtlich oder verbindlich Formulare Dokumentation der ärztlichen Aufklärung

Mehr

Dr. med. Dietmar Epple Palliativmedizin Leonberg. Betrachtungen zu Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Dr. med. Dietmar Epple Palliativmedizin Leonberg. Betrachtungen zu Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Dr. med. Dietmar Epple Palliativmedizin Leonberg Betrachtungen zu Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Betrachtungen zu Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Dr. med. Dietmar Epple, Palliativmedizin,

Mehr

Meine Patientenverfügung

Meine Patientenverfügung Pe rs ön lic he s Ex em pl ar Meine Patientenverfügung Patientenverfügung Stand: Oktober 2013 Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon Zweck der Verfügung Wenn ich selbst nicht mehr für mich

Mehr

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage Rechtliche Grundlage I. Allgemeines: Das Patientenverfügungs-Gesetz 2006 (PatVG), welches am 8. Mai 2006 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde, ist entsprechend 18 Patientenverfügungs-Gesetz mit dem der

Mehr

VORBERICHT EXPERTENTELEFON Sterbehilfe am

VORBERICHT EXPERTENTELEFON Sterbehilfe am VORBERICHT EXPERTENTELEFON Sterbehilfe am 12.04.2012 Am Telefon sitzen für Sie: Wolfgang Putz, Rechtsanwalt, München, ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und

Mehr

Patientenverfu gung in Österreich Studienergebnisse Vorsorgevollmacht und Vorsorgedialog

Patientenverfu gung in Österreich Studienergebnisse Vorsorgevollmacht und Vorsorgedialog Patientenverfu gung in Österreich Studienergebnisse Vorsorgevollmacht und Vorsorgedialog Institut für Ethik und Recht in der Medizin Dr. Maria Kletečka-Pulker Ausgangslage "... wer spricht fu r mich, wenn

Mehr

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Wozu dient eine Patientenverfügung? Patientenverfügung 2 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen

Mehr

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Klinikum Sindelfingen-Böblingen Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Kliniken Sindelfingen Die Abteilung Neue Medien Abteilung & Neue XYZ Services... Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher

Mehr

Die Patientenverfügung. Stand: Mai 2014

Die Patientenverfügung. Stand: Mai 2014 Die Patientenverfügung Stand: Mai 2014 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten

Mehr

1. Mit dem Thema Sterben habe ich mich durch folgende Ereignisse auseinander gesetzt:

1. Mit dem Thema Sterben habe ich mich durch folgende Ereignisse auseinander gesetzt: Patientenverfügung Familienname: Vorname: geb. am: Anschrift: 1. Mit dem Thema Sterben habe ich mich durch folgende Ereignisse auseinander gesetzt: Pflege und Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen Erfahrungen

Mehr

Umgang mit Patientenverfügung

Umgang mit Patientenverfügung LEITLINIEN Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2

Mehr

Umgang mit Patientenverfügung

Umgang mit Patientenverfügung LEITLINIE Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Inhalt Weshalb eine Patientenverfügung? 4 Die Patientenverfügung SRK ein umfassendes Angebot 6 Die Patientenverfügung SRK die wesentlichen Punkte 8 Die Patientenverfügung

Mehr

Lebensqualität fördern und unterstützen

Lebensqualität fördern und unterstützen Lebensqualität fördern und unterstützen lifecircle Patientenverfügung & ergänzende Werteerklärung Patientenverfügung von Anrede (Frau / Herr) Geburtsdatum Hiermit erkläre ich, dass ich im Besitz meiner

Mehr

Patientenverfügung: Die neue Rechtslage nach dem 3. BtÄndG 2009 VGT Nord Güstrow 24.-26.9.2009 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Problemhintergrund Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Der Vertreter

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Dr. Sigrid Pilz Wiener Pflege-; Patientinnenund Patientenanwältin

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Dr. Sigrid Pilz Wiener Pflege-; Patientinnenund Patientenanwältin Aufbaukurs Krebswissen WS 2015.16 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Dr. Sigrid Pilz Wiener Pflege-; Patientinnenund Patientenanwältin 1 Ziele des Patientenverfügungsgesetzes Stärkung der Autonomie

Mehr

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Sabine Beßler, Leiterin Stab und Recht am Möglichkeiten der Patientenvorsorge Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wie stelle

Mehr

Patientenwille und Patientenverfügung. Günter Atzl

Patientenwille und Patientenverfügung. Günter Atzl Patientenwille und Patientenverfügung 1 Patientenautonomie Rechtliche Grundlagen Recht auf Privatleben (Art 8 EMRK); Verstoß = Eingriff in Grundrechte 16 ABGB Persönlichkeitsrechte 110 Strafgesetzbuch

Mehr

Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung Öffentliche Notare DVR 4016009 MÜHL & SCHWAB NOTARPARTNERSCHAFT Wiener Straße 29 8605 Kapfenberg T +43 (0)3862/28 800-0 F +43 (0)3862/28 800-9

Mehr

Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen!

Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen! Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen! ADVANCE CARE PLANNING Primarius Univ.-Doz. Dr. Günther Weber Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin Sterbefälle in Österreich 2012 Gesamt

Mehr

Psychiatrische Patientenverfügung

Psychiatrische Patientenverfügung Psychiatrische Patientenverfügung Damit der eigene Wille zählt und nicht Fremde es für Sie tun 5.11.2015, Ethik-Forum Eduard Felber, Pflegedirektor 1 KOMPETENT UND GEMEINSAM FÜR LEBENSQUALITÄT Inhalt Warum

Mehr

KKF-Verlag. Patientenverfügung. Patientenverfügung

KKF-Verlag. Patientenverfügung. Patientenverfügung Patientenverfügung Patientenverfügung Mit der Patientenverfügung den Willen durchsetzen. Alternativen sind Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter,

Mehr

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung. Ein freiwilliges Vorsorgeinstrument für Sie!

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung. Ein freiwilliges Vorsorgeinstrument für Sie! Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Ein freiwilliges Vorsorgeinstrument für Sie! Inhalt Seite Patientenverfügung 3 1. Was leistet eine Patientenverfügung? 2. Wie gelangt die Patientenverfügung

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2014/15 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

Seite 1 von 5 PATIENTENVERFÜGUNG. Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde.

Seite 1 von 5 PATIENTENVERFÜGUNG. Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde. Seite 1 von 5 PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich... geboren am:....... wohnhaft in:. in einen Zustand gerate, in welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund

Mehr

Vorlage www.colourbox.com Patientenverfügung Dieses Dokument finden Sie auf www.optimal-absichern.de. Es ist als Empfehlung zu verstehen, ersetzt bei Zweifelsfragen aber keine rechtliche Beratung durch

Mehr

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie?

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie? Die Patientenverfügung Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung aus notarieller Sicht

Mehr

Patientenverfügung. Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße: Telefon:

Patientenverfügung. Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße: Telefon: Patientenverfügung Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße: Telefon: 1 1. Meine Werte und Wünsche, mein Lebensbild Mein Leben empfinde ich als Geschenk. Wenn eines Tages mein Leben dem Ende zugeht,

Mehr

Patientenverfügung. Wie? Wann? Warum? Patientenwille und Entscheidungsfindung aus ärztlicher Sicht. Dr. Damaris Köhler

Patientenverfügung. Wie? Wann? Warum? Patientenwille und Entscheidungsfindung aus ärztlicher Sicht. Dr. Damaris Köhler Patientenverfügung Wie? Wann? Warum? Patientenwille und Entscheidungsfindung aus ärztlicher Sicht Dr. Damaris Köhler Fachärztin Anästhesie und Notfallmedizin/Palliativmedizin Vortrag Initiative Palliativversorgung

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen

Mehr

Inhalt. 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht 1. 2 Juristisches Hintergrundwissen. 1.1 Arzt-Patienten-Verhältnis Ärztliche Indikation 2

Inhalt. 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht 1. 2 Juristisches Hintergrundwissen. 1.1 Arzt-Patienten-Verhältnis Ärztliche Indikation 2 IX 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht 1 Dietrich Wördehoff 1.1 Arzt-Patienten-Verhältnis 1 1.2 Ärztliche Indikation 2 1.3 Patientenwille 4 2 Juristisches Hintergrundwissen Veronika Raithel 2.1 Warum sind

Mehr

MEIN Wille geschehe... Gedanken zum Thema Patientenverfügungen... aus der Perspektive der Seelsorgerin

MEIN Wille geschehe... Gedanken zum Thema Patientenverfügungen... aus der Perspektive der Seelsorgerin MEIN Wille geschehe... Gedanken zum Thema Patientenverfügungen... aus der Perspektive der Seelsorgerin Elisabeth Arning Pfarrerin / Klinikseelsorge Übersicht Zahlen, Beispiele und Thesen ein Blick zurück

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2019 Ausgegeben am 15. Jänner 2019 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2019 Ausgegeben am 15. Jänner 2019 Teil I 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2019 Ausgegeben am 15. Jänner 2019 Teil I 12. Bundesgesetz: Änderung des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG-Novelle 2018) (NR: GP XXVI RV

Mehr

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in 1BUJFOUFOWFSGÛHVOH 7PSTPSHFWPMMNBDIU #FUSFVVOHTWFSGÛHVOH Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen,

Mehr

In Österreich gibt es zwei Arten von Patientenverfügungen, eine sogenannte beachtliche Patientenverfügung und eine verbindliche Patientenverfügung.

In Österreich gibt es zwei Arten von Patientenverfügungen, eine sogenannte beachtliche Patientenverfügung und eine verbindliche Patientenverfügung. PATIENTENVERFÜGUNG Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, weil immer wieder der Wunsch an mich herangetragen wurde, mit meiner Hilfe eine Patientenverfügung zu errichten, habe ich mich mit dem Thema

Mehr

Patientenverfügung. Ich, Name Vorname Geburtsdatum Nationalregisternummer

Patientenverfügung. Ich, Name Vorname Geburtsdatum Nationalregisternummer Patientenverfügung Geburtsdatum Nationalregisternummer erkläre, bei vollem Bewusstsein zu sein und möchte hiermit meinen freien Willen in Bezug auf meine Pflege festlegen. Sollte ich nicht mehr in der

Mehr

CD Christiane Druml

CD Christiane Druml Christiane Druml christiane.druml@meduniwien.ac.at Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen Mutmasslicher Wille, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht Beratung Klinische Ethikkomitees Exkurs: Ernährung Probleme

Mehr

Referenten: 4. Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender KSR. Moderation: Manfred Koebler

Referenten: 4. Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender KSR. Moderation: Manfred Koebler Referenten: 1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen 2. Manfred Gottschalk, Notar in Herrenberg, zuständig für Jettingen 3. Dr. Harald Dongus, Arzt, Allgemeinmediziner in Jettingen

Mehr

Hilfen für das Verfassen meiner Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung - Materialien / Beratungsmöglichkeiten

Hilfen für das Verfassen meiner Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung - Materialien / Beratungsmöglichkeiten Hilfen für das Verfassen meiner Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung - Materialien / Beratungsmöglichkeiten ( 1 ) Vorsorgevollmacht www.justiz.nrw.de / Bürgerservice / Formulare Merkblätter / Betreuung

Mehr

Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung Öffentliche Notare DVR 4016009 MÜHL & SCHWAB NOTARPARTNERSCHAFT Wiener Straße 29 8605 Kapfenberg T +43 (0)3862/28 800-0 F +43 (0)3862/28 800-9

Mehr

Vorsorge ist Vertrauenssache. Dr. Daniel Malin öffentl. Notar

Vorsorge ist Vertrauenssache. Dr. Daniel Malin öffentl. Notar Vorsorge ist Vertrauenssache Dr. Daniel Malin öffentl. Notar Was ist, wenn ich geistig nicht mehr in der Lage bin, notwendige Entscheidungen alleine zu treffen oder mich um alltägliche Dinge zu kümmern?

Mehr

Patientenverfügung. Name / Vorname. geboren am. Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von. wohnhaft in

Patientenverfügung. Name / Vorname. geboren am. Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von. wohnhaft in Patientenverfügung Von Name / Vorname geboren am Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von wohnhaft in Ist meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit wegen Krankheit oder Unfalls beeinträchtigt, so dass ich

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 Ärztliche Behandlung nach dem 3. BtÄndG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 1 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Ärztliche Behandlungsmaßnahmen Hintergrund: Die Sterbehilfe -Debatte Der Vertreter

Mehr

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung 14 Möglichkeiten der Vorsorge Zwei Fallbeispiele, die zeigen, dass jeder Mensch durch Krankheit, Unfall oder zunehmendes Alter in eine Situation geraten kann, in der er nicht mehr Wünsche äußern oder Entscheidungen

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift) PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich,............ in einen Zustand gerate, In welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung

Mehr

Gemeinsam Sorge tragen Vorausschauende Gespräche führen

Gemeinsam Sorge tragen Vorausschauende Gespräche führen Gemeinsam Sorge tragen Vorausschauende Gespräche führen Unser Leben ist wie ein Buch, das wir selbst geschrieben haben - vielfältig, einmalig und voller Erinnerungen. Wir können immer nur ein Kapitel nach

Mehr

Personenvorsorge. Sachwalterschaft

Personenvorsorge. Sachwalterschaft Personenvorsorge Personenvorsorge Versicherungen für Haus und Auto sowie Vorsorge in medizinischen Belangen sind für Sie selbstverständlich? Das ist gut so. Aber mindestens genauso wichtig ist auch eine

Mehr

Inhalt. 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht Juristisches Hintergrundwissen Arzt-Patienten-Verhältnis... 1

Inhalt. 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht Juristisches Hintergrundwissen Arzt-Patienten-Verhältnis... 1 IX 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht..................... 1 Dietrich Wördehoff 1.1 Arzt-Patienten-Verhältnis............................... 1 1.2 Ärztliche Indikation....................................

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und Vorsorgevollmacht Dr. Wolf Köster Innere Medizin / Hämatologie und internistische Onkologie Johanna-Etienne Krankenhaus, Neuss 2009 in Kraft getretene sgesetz uneingeschränkte Verbindlichkeit muss

Mehr

Therapieentscheidungen und vorausschauende Planung für die letzte Lebensphase

Therapieentscheidungen und vorausschauende Planung für die letzte Lebensphase Therapieentscheidungen und vorausschauende Planung für die letzte Lebensphase Dr. Dietrich Wördehoff Arzt für Innere Medizin und Palliativmedizin Saarbrücken MEDIZINISCHE ENTWICKLUNG schreitet rasant voran

Mehr

Patientenverfügung. Ich,. geb. am. wohnhaft in...

Patientenverfügung. Ich,. geb. am. wohnhaft in... Patientenverfügung Ich,. (Name) (Vorname) geb. am. wohnhaft in... verfasse hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgende Patientenverfügung: Ich

Mehr

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth Ist ein vorausverfügter

Mehr

Patientenverfügung - 1 -

Patientenverfügung - 1 - Patientenverfügung - 1 - Patientenverfügung Von Vorname Nachname Geburtsdatum PLZ Wohnort Straße, Haus-Nr. Telefon 1. Meine Werte und Wünsche, mein Lebensbild Am Ende meines Lebens erwarte ich von allen,

Mehr

Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung

Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung Patientenverfügung Selbstbestimmungsrecht Studie über die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen nach In-Kraft-Treten des PatVG 2009 Verbreitung

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2017/18 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung

Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung Ulrich Fink, Pastoralreferent, Supervisor DGSv Diözesanbeauftragter für Ethik im Gesundheitswesen und Hospizseelsorge im Erzbistum Köln Stufen Autonomie

Mehr

D7/d Patientenverfügung. Was ist eine Patientenverfügung?

D7/d Patientenverfügung. Was ist eine Patientenverfügung? D7/d68483 Patientenverfügung Was ist eine Patientenverfügung? Mit einer Patientenverfügung kann man dem Arzt Anweisungen für die Behandlung geben, für den Fall, dass man im Zeitpunkt der Behandlung nicht

Mehr

Mein Wille geschehe. Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Mein Wille geschehe. Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten Mein Wille geschehe Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten Wer braucht eine Patientenverfügung? Jeder,, unabhängig ngig von Alter und eventuellen Vorerkrankungen, kann durch Unfall oder Krankheit

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift) PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich,............ in einen Zustand gerate, In welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung

Mehr

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK Damit Ihr Wille zählt. Patientenverfügung SRK das Wichtigste auf einen Blick Die Beratenden des SRK begleiten Sie auf Wunsch beim Erstellen Ihrer persönlichen Die Patientenverfügung

Mehr

Der Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med.

Der Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med. Der Patientenwille Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere von Dr. med. Jürgen Bickhardt 1. Auflage Der Patientenwille Bickhardt schnell und portofrei

Mehr

Wirken, Handeln, Begegnen, von Mensch zu Mensch, Gemeinsam in christlicher Gesinnung.

Wirken, Handeln, Begegnen, von Mensch zu Mensch, Gemeinsam in christlicher Gesinnung. Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht GVDo 24. Februar 2016 Wirken, Handeln, Begegnen, von Mensch zu Mensch, Gemeinsam in christlicher Gesinnung. 1 Dr. med. Johannes Wunderlich, Klinik für Geriatrie /

Mehr

Patientinnen- Patienten- Verfügung

Patientinnen- Patienten- Verfügung Patientinnen- Patienten- Verfügung Recht auf selbstbestimmtes Leben und Sterben Jeder hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben bis zum Tode. Auch am Ende des Lebens haben Patientinnen und Patienten

Mehr

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg 9. Gesundheitspflege-Kongress Hamburg Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 26.11.2011 Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Menschenwürde und persönliche Freiheitsrechte Recht auf Leben

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen. Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung

Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen. Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung Überblick Die grundlegende Fragestellung Ärztliche Behandlung am Lebensende: Hilfe im Sterben und Hilfe zum Sterben

Mehr

vorsorgen selbst bestimmen e.v.

vorsorgen selbst bestimmen e.v. vorsorgen selbst bestimmen e.v. Patientenverfügung 1. Zu meiner Person Name: Vorname: Geburtsdatum: Wohnort: Straße: Geburtsort: 2. Reichweite dieser Patientenverfügung Die folgende Verfügung bedeutet

Mehr

Die letzten Dinge regeln

Die letzten Dinge regeln Die letzten Dinge regeln Vorsorgeauftrag Patientenverfügung - ACP Gabriela Bieri-Brüning 4. Juni 2018 Wieso soll man Dinge regeln? Unsere Gesellschaft verlangt zunehmend Entscheide zur Fragen des Lebens

Mehr

Patientenverfügung Betreuungsverfügung (General)Vollmacht

Patientenverfügung Betreuungsverfügung (General)Vollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung (General)Vollmacht Erfurt 11.Juni 2013 Dr. Achim Spenner Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Erklärung der Begriffe: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung,

Mehr

Vorsorge für Alter und Krankheit

Vorsorge für Alter und Krankheit Vorsorge für Alter und Krankheit 2. Göttinger Erbrechttag 20. November 2010 1 Überblick Ein Gesetz zur Patientenverfügung Der Vorsorgefall Vertrauensperson Vermögen und persönliche Angelegenheiten Patientenwille

Mehr

Kontakt & Impressum Ärztekammer für Wien Weihburggasse 10-12, 1010 Wien Tel.: (01)

Kontakt & Impressum Ärztekammer für Wien Weihburggasse 10-12, 1010 Wien  Tel.: (01) SIE, Ärztinnen und Ärzte sowie Rechtsexperten PATIENTENVERFÜGUNG Es gibt im Leben weitreichende Entscheidungen, die zu treffen nicht einfach sind. Es ist wichtig, sich hier auf Menschen verlassen zu können,

Mehr

Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung

Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung A. Einleitung Das im Jahr 2009 in Kraft getretene 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts ( Patientenverfügungsgesetz )

Mehr