Befragung von Opfern von Menschenhandel. Silvia Steiner, Dr. crim. et lic.iur. Staatsanwältin
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- Paul Hofer
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1 Befragung von Opfern von Menschenhandel Silvia Steiner, Dr. crim. et lic.iur. Staatsanwältin
2 Menschenhandel Verfügung über das Opfer wie über ein Objekt Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts (Prostitutionstätigkeit gegen den Willen des ) Zum Selbstbestimmungsrecht: BGE 128 IV 117 Erw. 4b und c (übersetzt in Pra. 91 (2002) Nr. 220): Situazione di vulnerabilità = wirtschaftliche, soziale Umstände und/oder finanzielle Abhängigkeiten schliesst Entscheidungsfreiheit aus.
3 chutz in der Schweizerischen Strafprozessordnung Sinn und Zweck: Opfer einer Straftat hat Anspruch auf Hilfeleistung, Vermittlung von Hilfe Schadensausgleich und Wiedergutmachung aktive Rolle im Strafprozess in einem geschützten Rahmen Ausgleich zu täterorientiertem Strafrecht und Strafprozessrecht
4 Recht auf Persönlichkeitsschutz (Art. 70, 74 und 152 StPO) Recht auf Begleitung durch eine Vertrauensperson (Art. 70, Art. 152 Abs. 2 StPO) Recht auf Schutzmassnahmen (Art StPO) - Einvernahme durch gleichgeschlechtliche Person (Art. 153) - auf Verlangen Übersetzung durch Personen gleichen Geschlechts (Art. 68 Abs. 4 StPO) - Verzicht auf Gegenüberstellung oder direkte Begegnung mit der beschuldigten Person (Art. 152 Abs. 2 StPO) Aussageverweigerung (Art. 117 Abs. 1 lit. d StPO, Art. 169 Abs. 4 StPO) Recht auf Information (Art. 305, 330 StPO) Recht auf Information z.b. die Haftentlassung des Beschuldigten (Art. 305, 330 StPO) Recht auf besondere Zusammensetzung des Gerichts (Art. 117 Abs. 1 lit. f StPO)
5 Nachweis der Notlage des (ohne formelle Zeugeneinvernahme) Fall Forno - nachgewiesene Prostitutionstätigkeit im Etablissement des Angeklagten - eingestandene Beherbergung und illegaler Aufenthalt - Opfer aus Entwicklungsland stammend (Brasilien) - formelle Zeugeneinvernahme nicht möglich, keine polizeiliche Befragung zur Notlage Obergericht verlangt formelle Zeugeneinvernahme der Opfer für den Nachweis der Notlage! ( Es kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass die Frauen aus reiner Geldgier in der Schweiz als Prostituierte arbeiteten.
6 Nachweis der Notlage des (ohne formelle Zeugeneinvernahme) Fall Negresco - nachgewiesene Prostitutionstätigkeit im Etablissement des Angeklagten - eingestandene Beherbergung im Etablissement der Angeklagten - bestrittener illegaler Aufenthalt der Frauen - Opfer aus Entwicklungsland stammend (Brasilien) - formelle Zeugeneinvernahme nicht möglich, keine polizeiliche Befragung zur Notlage - formelle Zeugenaussagen der Kolleginnen des, in welchen diese dessen Notlage bestätigten Bezirksgericht genügte diese Beweislage für den Nachweis der Notlage nicht, da es die Aussagen der Kolleginnen als unglaubwürdig ansah.
7 Nachweis der Notlage des (ohne formelle Zeugeneinvernahme) Fall Gomorrha - nachgewiesene Prostitutionstätigkeit (mittels TK und Obs) - bestrittener illegaler Aufenthalt der Frauen - polizeiliche Befragung des, in welchem es Notlage bestätigte - formelle rechtshilfeweise durchgeführte Zeugenaussagen der beiden anderen Opfer, die die Notlage bestätigten Bezirksgericht und Obergericht sahen die Notlage als erwiesen an.
8 Nachweis der Notlage des (ohne formelle Zeugeneinvernahme) Auf die Zeugeneinvernahme kann nur bei ausgezeichneter Beweislage verzichtet werden.
9 Traumaphasen 1. Phase: Überleben, Weiterexistieren Ziel des = Wiedererlangen des Zustandes vor dem Übergriff Kampf Verleugnung von Übergriffen (es ist nichts passiert) Aufrechterhalten der Selbstkontrolle (oder Versuch) Aufrechterhalten der Selbstachtung Mögliche Reaktionen gegen aussen: Glorifizierung des Übergriffes und des Täters Schuldzuweisung an die Ermittler, Aggression gegenüber Helfern, arrogantes Verhalten Abschottung
10 Traumaphasen 2. Phase: Wahrnehmen der eigenen Opferrolle Schuldzuweisungen Selbstvorwürfe Physische Reaktionen (Durchfall, Magenkrämpfe) Psychische Beschwerden (Schlafstörungen, Depressionen) Substanzenmissbrauch
11 Traumaphasen 3. Phase: Aufarbeiten Akzeptanz des Erlebten als Teil seiner eigenen Geschichte
12 Situation vor der Anzeige - Angst vor - den Behörden (Schlechte Erfahrungen) - der Verhaftung - dem Investitionsverlust durch eine Rückschaffung - dem Täter - Verleugnung der eigenen Opfereigenschaft - Abhängigkeit vom Täter (Loyalitäts- oder Liebesbeziehung) - Gefährdungssituation des und seiner Angehörigen - Erwartungsdruck im Heimatland - Ausbeutungssituation (Gewaltsame Übergriffe, konstanter Zwang, kein Geld) - Angst vor Freispruch, Beweislast
13 Bedeutung des Entscheides für die Kooperation - Schuldzuweisungen an die Adresse der Opfer und ihrer Familien - Massive Druckausübung seitens der Täter und deren Familien - Ausgrenzung aus dem Clan, Unterstellen der freiwilligen Prostitutionstätigkeit (Suche nach schnellem Geld) - Unsichere Situation und Ausgrenzung im Heimatland - Emigration, Aufgabe des bisherigen sozialen Netzes
14 Herausforderungen bei der Befragung des - Streben nach Selbstkontrolle und Selbstachtung - Traumatisierung, Aufleben der erlebten Gewalt - Angst, Scham - physische und psychische Probleme (Pausen!) - Ersatzhandlungen (Substanzenmissbrauch z.b. Nikotin) - Unorthodoxes Aussageverhalten - Anfälligkeit für Suggestion - Bewusstsein der Präsenz des Täters - Moralischer Konflikt (Motiv für Prostitutionstätigkeit)
15 Steuererungsmöglichkeiten bei der Befragung des - Geeigneter Übersetzer - Briefing der Begleitpersonen - Sitzordnung - Minutiöse Organisation (Genug Personal, zeitlicher Ablauf des Empfangs der einzelnen Verfahrensbeteiligten, genaue Absprache bezüglich Beginn der Aufnahmen und der Pausen) - Keine Begegnungen des mit ihm unbekannten Personen oder gar einem Täter - Genaue Erläuterung der Rahmenbedingungen
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