kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk VERSCHIEDENE TYPEN VON SOCIAL MEDIA 5
|
|
- Kilian Hofmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kanton Basel-Stadt kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkleitfaden SOCIAL MEDIA kkkkkkkk kkkkkkkkkkkkkkkdes KANTONS BASEL-STADT kkkkkkkkkkkk kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
2 2 Inhaltsverzeichnis Inhalt Einleitung 3 Geltungsbereich 3 Rechtliche Bestimmungen 3 Zuständigkeiten 4 VERSCHIEDENE TYPEN VON SOCIAL MEDIA 5 k Blogs und Microblogs 5 k Sharing-Plattformen 5 k Social Network Services 6 WER KOMMUNIZIERT MIT WEM? 7 k Dienstliche Nutzung von Social Media als Einzelperson 7 k Nutzung von Social Media für ein Projekt 7 k Was heisst bei Social Media öffentlich? 8 TIPPS UND HINWEISE 9 k Facebook 9 k Urheberrechte 9 Impressum 10
3 3 Einleitung Geltungsbereich Rechtliche Bestimmungen Leitfaden Social Media des Kantons Basel-Stadt EINLEITUNG Web 2.0 wird als Sammelbegriff für eine Reihe von Phänomenen verwendet, die im World Wide Web (WWW) seit einigen Jahren zu beobachten sind und seit 2005 unter diesem Begriff zusammengefasst werden. Häufi g wird statt Web 2.0 der Ausdruck Social Media verwendet, wobei Web 2.0 mehr die technische Seite, Social Media mehr die sozialen Aspekte betont. Die Bezeichnung Web 2.0 meint keine technisch neue Version des Internet, sondern bezeichnet Dienste, deren Inhalte nicht von zentralen Redaktionen, sondern von den Nutzerinnen und Nutzern gemeinsam «sozial» erstellt werden. Zu Web 2.0 / Social Media gehören Dienste wie Facebook, Twitter, Xing, YouTube und Flickr, aber auch Wikipedia. GELTUNGSBEREICH Nachfolgende Grundsätze und Regelungen gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BASEL-STADT, die Social Media nutzen. Die Öffentlichkeitsarbeit im Allgemeinen ist nicht Gegenstand dieses Dokumentes und ist in einem separaten Leitfaden geregelt. 1 RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Für die Nutzung von Social Media sind die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen: k Das eidgenössische Strafgesetzbuch regelt in Art. 320 StGB den Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung. Darunter fällt auch die Weitergabe von geheimen Informationen der kantonalen Verwaltung. 2 k Das Obligationenrecht regelt in Art. 321a Abs. 1 OR die Treuepflicht des Arbeitnehmers. Der /die Arbeitnehmer/in ist verpfl ichtet, die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren. Diese Pfl icht umfasst auch das Verhalten des Arbeitnehmers in Social Media. 3 1 URL: < 2 URL: < 3 URL: <
4 4 Zuständigkeiten k Das Personalgesetz des Kantons Basel-Stadt regelt in Paragraph 19 die generelle Verschwiegenheitspflicht aller Mitarbeitenden. Dies gilt auch für Einträge auf Social Media-Plattformen, die zwar als «privat» gekennzeichnet sind, deren Verbreitung aber de facto nicht kontrolliert werden kann (siehe unten). 4 k Das eidgenössische Urheberrechtsgesetz (URG) 5 regelt unter anderem den Schutz der Urheber und Urheberinnen von Werken der Literatur und Kunst und gilt vollumfänglich auch in Social Media. 6 k Das Informations- und Datenschutzgesetz legt fest, dass Personendaten nur mit einer gesetzlichen Grundlage und unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips bekannt gegeben werden dürfen (Paragraphen 21 und 9, Abs. 3). k Die Weisung für die Benutzung von Informatikmitteln der Informatik-Konferenz regelt in Ziffer 7 die generelle Nutzung des Internets am Arbeitsplatz. 7 ZUSTÄNDIGKEITEN k Die Information der Öffentlichkeit über Regierungsgeschäfte und über die regierungsrätliche Tätigkeit erfolgt in erster Linie durch die Mitglieder des Regierungsrates und die Staatskanzlei. k Die Departemente informieren über ihre Tätigkeit selbstständig. Die Abgrenzung zu Regierungsgeschäften erfolgt in Absprache mit der Staatskanzlei. k Politische Aussagen in der Öffentlichkeit sind in der Regel den Mitgliedern des Regierungsrates vorbehalten. k In Absprache mit der Departementsvorsteherin / dem Departementsvorsteher sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung berechtigt, sich in Ausübung ihrer Funktion politisch zu äussern. Als Privatpersonen ist es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung erlaubt, ihre Meinung kundzutun, sofern aus der jeweiligen Stellungnahme klar hervorgeht, dass es sich um die private Meinung handelt und die übergeordneten rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dies gilt nur eingeschränkt für Personen in einer Kaderfunktion, da die Bürgerinnen und Bürger nicht zwischen Funktion und Privatperson unterscheiden. 4 URL: < 5 URL: < 6 URL: < 7 URL: <
5 5 Verschiedene Typen von Social Media Blogs und Microblogs Sharing-Plattformen Verschiedene Typen von Social Media Die meisten Social Media-Dienste lassen sich in eine der folgenden Kategorien einreihen: 1. Blogs und Microblogs 2. Sharing-Plattformen 3. Social Network Services BLOGS UND MICROBLOGS Blogs sind Publikationsplattformen, auf denen Einzelpersonen, Gruppen oder Körperschaften wie Firmen, Organisationen oder Unternehmen regelmässig über ein mehr oder weniger stark abgegrenztes Thema berichten. Durch die dichte und teilweise automatisierte Verlinkung von Blogs untereinander sowie die Möglichkeit für Lesende, einzelne Beiträge zu kommentieren, entstehen neue Diskussionsräume (Blogosphere). Blogs können in bestehende Web-Auftritte integriert, bei einem Blog-Hoster untergebracht (z.b. blogger.com) oder als eigener Webauftritt realisiert sein. Microblogs (z.b. Twitter) sind Blogsysteme, die die Beiträge auf wenige Zeichen beschränken und deshalb gewisse formale Ähnlichkeiten mit SMS-Diensten haben. Allerdings richten sich Microblog-Beiträge («Tweets») jeweils an die gesamte Community und nicht an einen bestimmten Empfänger (1:n-Kommunikation statt 1:1-Kommunikation). SHARING-PLATTFORMEN Sharing-Plattformen dienen dem Austausch von digitalen Medien im Netz. Zu den bekanntesten Plattformen zählen YouTube für Filme, fl ickr.com für Fotografi en, delicious. com für Bookmarks oder slideshare für Präsentationen. Sharing-Plattformen eignen sich sehr gut, bestimmte Inhalte der Öffentlichkeit oder auch nur einer genau bestimmten Community von Interessenten zur Verfügung zu stellen. Bei der Nutzung von Sharing-Plattformen sind neben den Geheimhaltungspflichten insbesondere die Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. 8 Zudem dürfen offi zielle Unterlagen wie Pressemitteilungen, Bilder, Dokumente des Kantons Basel-Stadt grundsätzlich nicht zuerst auf Sharing-Plattformen veröffentlicht werden, sondern aus Gründen der Überprüfbarkeit, der Beständigkeit und der Transparenz nur nachgeordnet zu einer Erstveröffentlichung auf einem offi ziellen Web- Auftritt des Kantons. 8 URL: <
6 6 Verschiedene Typen von Social Media Social Network Services SOCIAL NETWORK SERVICES Social Network Services dienen primär zur Kontaktaufnahme und zum Informationsaustausch von Personen («social») untereinander im Netz. In den letzten Jahren hat sich ein breites Angebot von sehr unterschiedlich ausgerichteten Social Network Services herausgebildet und etabliert. Der Marktführer Facebook ist als Dienst für private Zwecke entstanden, hat sich aber im Laufe der letzten Jahre zu einer Plattform eher allgemeinen Charakters entwickelt. So sind immer mehr Firmen, Organisationen und auch Behörden auf Facebook aktiv, was es sehr schwierig macht, bei den einzelnen Teilnehmern die private von der beruflichen Nutzung zu unterscheiden (siehe nächstes Kapitel). Daneben gibt es Plattformen, die sich auf den Austausch berufsbezogener Informationen spezialisiert haben und wo entsprechend auch andere Regeln gelten.
7 7 Wer kommuniziert mit wem? Dienstliche Nutzung Nutzung für ein Projekt Wer kommuniziert mit wem? Bei der Nutzung von Social Media sind folgende zentrale Fragen zu klären: Wer kommuniziert in welcher Funktion mit wem? Je nach Situation gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen. Bei der Frage «Wer kommuniziert?» lassen sich grundsätzlich folgende Varianten unterscheiden: 1. Dienstliche Nutzung von Social Media als Einzelperson 2. Private Nutzung von Social Media als Einzelperson 3. Nutzung von Social Media für eine Dienststelle oder ein Projekt Bei der Nutzung von Social Media als Einzelperson gilt es, immer zwischen einer dienstlichen und einer privaten Nutzung zu unterscheiden. Wo dies möglich ist, sollten konsequent zwei Profi le angelegt werden (etwa bei Twitter). Bei denjenigen Diensten, bei denen dies nicht vorgesehen oder explizit ausgeschlossen ist etwa bei Facebook, gilt es sich zu entscheiden, in welcher Rolle man auftritt: als Privatperson oder als Repräsentant von BASEL-STADT. DIENSTLICHE NUTZUNG VON SOCIAL MEDIA ALS EINZELPERSON Wenn im Profi l ein Bezug zu BASEL-STADT hergestellt oder als Mailadresse die Dienstadresse verwendet wird, ist in jedem Fall von einer dienstlichen Nutzung auszugehen. In diesem Fall gelten insbesondere uneingeschränkt die Regeln des Leitfadens zur Öffentlichkeitsarbeit von Regierungsrat und kantonaler Verwaltung. 9 NUTZUNG VON SOCIAL MEDIA FÜR EIN PROJEKT Jeder Auftritt einer kantonalen Stelle, eines Projektes oder einer vom Kanton getragenen Aktion muss als solche gekennzeichnet sein und von den Besucherinnen und Besuchern ohne Aufwand als solche erkannt werden können. Bei Facebook-Seiten sind die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten zu verwenden, ebenso bei Plattformen wie YouTube, Flickr oder Blog-Plattformen. 10 Grundsätzlich gilt, dass offi zielle Informationen, Dokumente, Bilder etc. immer zuerst auf den kantonalen Web-Sites zu veröffentlichen sind und erst dann auf einer sozialen Plattform eingestellt werden dürfen. Web 2.0-Angebote können und sollen aber für zusätzliche Inhalte verwendet werden. Bei Facebook-Seiten von Dienststellen oder Abteilungen gelten die Grundsätze der kantonalen Informationspolitik URL: < 10 URL: < [ ]. 11 Die Medienarbeit im Kanton Basel-Stadt, online unter: < fachthemen/ kommunikation.htm>.
8 8 Wer kommuniziert mit wem? Was heisst bei Social Media öffentlich? Bei allen Publikationen müssen das Urheberrecht und die Persönlichkeitsrechte von auf Bildern sichtbaren Personen beachtet werden. Ferner ist zu beachten, dass bei den meisten Plattformen mit der Veröffentlichung die Nutzungsrechte am eingestellten Material sehr umfassend an den Betreiber der Plattform abgetreten werden. Zu beachten ist ferner, dass bei einigen Plattformen es nicht mehr möglich ist, einmal eingestellte Dokumente, Kommentare oder Bilder endgültig zu löschen. Die Vorschriften der unterschiedlichen Plattformen bezüglich des Materials, das eingestellt werden darf, sind zu befolgen. So wird zum Beispiel auf einigen Fotoplattformen die Veröffentlichung von Fahndungsbildern u. Ä. nicht toleriert. Nicht immer handelt es sich dabei um festgeschriebene Regeln, sondern um eine Art Gewohnheitsrecht, das in den entsprechenden Foren und Blogs nachzulesen ist. Bei der Verlinkung von der offi ziellen Web-Präsenz einer kantonalen Stelle auf ein Social Media-Angebot (zum Beispiel eine Facebook-Seite) ist Folgendes zu beachten: Wenn z. B. das von Facebook angebotene Script in die eigene Seite eingebaut wird, werden ohne Einwilligung des Besuchers Daten an Facebook übertragen, was datenschutzrechtlich problematisch ist. Es wird deshalb dringend davon abgeraten, auf offi - ziellen Seiten solch Scripte einzubauen und stattdessen einen einfachen (unidirektionalen) Link zu verwenden. WAS HEISST BEI SOCIAL MEDIA ÖFFENTLICH? Durch die enorme Zahl von Mitgliedern und die komplexen Freigaberegeln zum Beispiel auf Facebook gilt heute die Kommunikation auf Social Media-Plattformen generell nicht mehr als rein privat, vielmehr wird zum Beispiel Facebook als ein öffentlicher Raum behandelt. Dies gilt auch dann, wenn Einträge als «privat» markiert sind! Nachrichten, die an eine bestimmte Person gerichtet sind, sowie private Chats sind davon ebenso wenig ausgenommen, da auch bei einem Chat nicht von einer kontrollierbaren Privatsphäre ausgegangen werden kann. Als öffentliche Kommunikation gelten u. a. auch Tweets und Blogeinträge. Bei Plattformen, die sich auf die berufliche Kommunikation spezialisiert haben wie etwa Xing, Linkedin oder ResearchGate, sind die Rahmenbedingungen andere, da eine berufl iche Nutzung Hauptzweck der Plattform ist. Hier müssen insbesondere die Treue- und die Verschwiegenheitspfl ichten eingehalten werden. Als Faustregel gilt deshalb: Es sollen nur Bilder und Texte im Internet eingestellt werden, die man jederzeit auch Kollegen / innen, Mitarbeitenden, Vorgesetzten, Schülern / innen, Patienten / innen etc. zeigen würde.
9 9 Tips und Hinweise Facebook Urheberrechte Tipps und Hinweise kkk kkk kkk kkk kkk kkk kkk kkk kkk kkk kkk kkk kkk kkkk FACEBOOK 12 Bei Facebook steht im Mittelpunkt eines Auftrittes der Dialog. Reine Verlautbarungsseiten werden in der Regel weniger gut akzeptiert und sollten vermieden werden. Anders als bei einem klassischen Web-Auftritt ist bei einer Facebook-Seite der Ton etwas formloser und können Informationen personalisiert sein, das heisst, einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können als Autorinnen und Autoren durchaus in Erscheinung treten. In aller Regel müssen Medienmitteilungen für den Facebook-Auftritt umgeschrieben werden, eine automatische Befüllung verschiedener Kanäle wie Facebook und Twitter mit identischen Inhalten wird weniger akzeptiert und kann kontraproduktiv wirken. Facebook lebt, wie die meisten anderen sozialen Netzwerke auch, vor allem von Bildern. Vor der Lancierung einer entsprechenden Seite ist deshalb abzuklären, ob genügend Bildmaterial vorhanden ist und ob die Nutzungsrechte vorhanden sind. Angebote, die nur sehr unregelmässig gepfl egt werden, wirken sehr schnell veraltet. Eine Facebook-Seite braucht ein Inhaltskonzept, redaktionelle Verantwortlichkeiten und ein Monitoring bezüglich rechtswidriger und beleidigender Einträge. Bei der Einrichtung eines neuen Kontos ist zu bedenken, wie die Seite heissen soll, wer Administratoren-Recht hat und wer für das Monitoring zuständig ist. URHEBERRECHTE Das Urheberrecht, das dem angloamerikanischen «Copyright» entspricht, hat den Zweck, Werke, das heisst geistige Schöpfungen der Literatur und der Kunst mit individuellem Charakter zu schützen. Gegenstand des Schutzes ist immer das konkrete Werk, nicht aber die Idee oder das Konzept eines Werkes. Der Schutz des Urheberrechtes gilt automatisch vom Moment der Schöpfung an und bedarf keiner Formalitäten. Der Urheber kann bestimmen, welche Nutzungen er zulässt und welche nicht. Bestimmte Werke können nicht durch das Urheberrecht geschützt werden, da sie ungehindert verbreitet werden müssen. Dazu zählen Gesetze, Entscheide, Protokolle von Behörden und öffentlichen Verwaltungen etc. Wenn zum Beispiel ein Bild für eine Facebook-Seite genutzt werden soll, müssen die entsprechenden Nutzungsrechte eingeholt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Werk bereits im Internet veröffentlicht war, nicht mit einem -Zeichen versehen war, 12 Diese Hinweise gelten auch für andere Social Network Services wie etwa Google+.
10 10 Tips und Hinweise Imressum man die Urheberin, den Urheber nicht ausfi ndig machen konnte oder man mit der Nutzung keine kommerziellen Interessen verfolgt. Auch eine Bildbearbeitung (Verwendung von Ausschnitten etc.) ist ohne Einwilligung des Urhebers nicht zulässig. Das Urheberrecht ist nach dem kontinentaleuropäischen Rechtsverständnis unveräusserlich, lediglich die Nutzungsrechte können an Dritte abgetreten werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedener sozialer Plattformen schreiben fest, dass mit dem Hochladen von Inhalten die Nutzungsrechte automatisch mehr oder weniger umfassend an den Betreiber der Plattform abgetreten werden. IMPRESSUM Herausgeber: Gestaltung: Kanton Basel-Stadt, Staatskanzlei, Kommunikation Rathaus, Marktplatz 9, CH-4001 Basel Tel , fb.com/rathaus.basel a+, Basel Basel, Mai 2012
Staatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates
Staatskanzlei des Kantons Zürich Kommunikationsabteilung des Regierungsrates 2 Social Media Guidelines zum Verhalten auf Plattformen der sozialen Medien Leitfaden für alle Mitarbeitenden der öffentlichen
MehrUmgang mit Social Media
Umgang mit Social Media Umgang mit Social Media Leitfaden für Mitarbeitende Soziale Netzwerke, Blogs und Foren haben unsere Kommunikationswelt verändert. Auch die Bundesverwaltung bedient sich vermehrt
MehrThema 1: Fotos im Internet verwenden
PASCH-net und das Urheberrecht Thema 1: Fotos im Internet verwenden Was bereits online im Internet zu sehen ist, darf problemlos kopiert und auf anderen Internetseiten wiederverwendet werden? Leider nicht
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrINHALTSVERZEICHNIS Allgemeine Beschreibung... 3 Verwendung der Webseite... 4 Abbildungsverzeichnis... 12
ONLINE-HILFE INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeine Beschreibung... 3 2... 4 2.1 Angemeldeter Benutzer... 4 2.2 Gast... 10 Abbildungsverzeichnis... 12 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG Die Webseite "" ist eine Informationsplattform
Mehrfacebook wie geht das eigentlich? Und was ist überhaupt Social media?
facebook wie geht das eigentlich? Und was ist überhaupt Social media? Fachtag Facebook& Co. für Multiplikator_innen (Aufbereitung der Präsentation für die Homepage, der ursprüngliche Vortrag wurde mit
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrSocial-CRM (SCRM) im Überblick
Social-CRM (SCRM) im Überblick In der heutigen Zeit ist es kaum vorstellbar ohne Kommunikationsplattformen wie Facebook, Google, Twitter und LinkedIn auszukommen. Dies betrifft nicht nur Privatpersonen
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrÜber 80 Prozent der Journalisten: Facebook & Co. wichtige Informationsquelle
Pressemitteilung frei zur sofortigen Veröffentlichung Studie des ECCO-Agenturnetzes zu Journalismus und Social Media: Über 80 Prozent der Journalisten: Facebook & Co. wichtige Informationsquelle Online-Befragung
MehrBedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof
Bedienungsanleitung für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Matthias Haasler Version 0.4 Webadministrator, email: webadmin@rundkirche.de Inhaltsverzeichnis 1 Einführung
MehrDie Zukunft ist digital. Chancen für Fachbuchhandlungen im Social Web. Jan Manz wbpr Public Relations
Die Zukunft ist digital. Chancen für Fachbuchhandlungen im Social Web. Jan Manz wbpr Public Relations 1 Agenda Social Web was ist das eigentlich? Alles Twitter oder was? Warum die Medienrezeption 2.0 entscheidend
MehrKommentartext Medien sinnvoll nutzen
Kommentartext Medien sinnvoll nutzen 1. Kapitel: Wir alle nutzen Medien Das ist ein Computer. Und da ist einer. Auch das hier ist ein Computer. Wir alle kennen Computer und haben vielleicht auch schon
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrSAFER SURFING TIPPS UND TRICKS ZUM SICHEREN UMGANG MIT DEM INTERNET. Saferinternet.at
SAFER SURFING TIPPS UND TRICKS ZUM SICHEREN UMGANG MIT DEM INTERNET Saferinternet.at Über Saferinternet.at Die Initiative Saferinternet.at unterstützt Internetnutzer/innen, besonders Kinder und Jugendliche,
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrMaterialien für Veranstalter
Fotos und Videos mit Zugangsschutz veröffentlichen Nicht immer wollen alle Teilnehmenden eines Seminar später auf Fotos oder Videos im Internet zu sehen sein. Oder Sie wollen eine Fotodokumentation im
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
MehrJournalistische Arbeit im Web 2.0 Umfrageresultate Schweiz
Journalistische Arbeit im Web 2.0 Umfrageresultate Schweiz Journalistische Arbeit im Web 2.0 1. Verfügen Sie über eigene Profile auf Social Media Plattformen? Facebook 61,0% 25 Twitter 51,2% 21 Google+
MehrAnleitung zur Benutzung des jobup.ch Stellensuchendekontos
des jobup.ch Stellensuchendekontos Willkommen auf jobup.ch! Erstellen Sie ein Konto, stellen Sie Ihren Lebenslauf online, bewerben Sie sich und verwalten Sie Ihre Bewerbungen mit unseren Lösungen, die
MehrVersion: System: DFBnet Spielbetrieb 5.50
Version: System: DFBnet Spielbetrieb 5.50 Speicherpfad/Dokument: 150824_DFBnet-Spielbetrieb_Freigabemitteilung_R5_50 Erstellt: Letzte Änderung: Geprüft: Freigabe: 24.08.2015 24.06.2015 25.06.2015 25.08.2015
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
Mehr#twittwoch #leipzig #220910
#twittwoch #leipzig #220910 social media im business angekommen? nicht repräsentative umfrage unter einigen meiner kunden #wer ist dieser miservice thomas wagner (nicht unister!) seit 1999 selbständig
MehrTelenet SocialCom. verbindet Sie mit Social Media.
Telenet SocialCom verbindet Sie mit Social Media. (Titelseite des Vortrags: Kurze Begrüßung bzw. Überleitung von einem anderen Thema. Die Einleitung folgt ab der nächsten Seite...) Ein Kunde ruft an...
MehrDer Kalender im ipad
Der Kalender im ipad Wir haben im ipad, dem ipod Touch und dem iphone, sowie auf dem PC in der Cloud einen Kalender. Die App ist voreingestellt, man braucht sie nicht laden. So macht es das ipad leicht,
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrFORUM HANDREICHUNG (STAND: AUGUST 2013)
FORUM HANDREICHUNG (STAND: AUGUST 2013) Seite 2, Forum Inhalt Ein Forum anlegen... 3 Forumstypen... 4 Beiträge im Forum schreiben... 5 Beiträge im Forum beantworten... 6 Besondere Rechte der Leitung...
MehrSocial Media. Neue Kanäle als Chance. Ein Pocketguide für Swisscom Geschäftskunden
Social Media Neue Kanäle als Chance Ein Pocketguide für Swisscom Geschäftskunden Social Media als Chance 2 Social Media verändert die Unternehmenskommunikation radikal. Vom Verlautbarungsstil zum Dialog
MehrUrlaubsregel in David
Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrSocial Media und Öffentliche Verwaltung: Wie weit darf man gehen?
Social Media und Öffentliche Verwaltung: Wie weit darf man gehen? Renate Mitterhuber Leiterin Referat E-Government- und IT-Strategie, stv. CIO Hamburg 12. Kommunales IuK-Forum Niedersachsen 06./07. September
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
Mehrwww.werbetherapeut.com ebook edition
DAS HÄNSEL UND GRETEL KONZEPT FÜR WEB 2.0 www.werbetherapeut.com ebook edition DAS HÄNSEL UND GRETEL KONZEPT FÜR WEB 2.0 (Alois Gmeiner) Hänsel und Gretel Konzept noch nie davon gehört! So höre ich jetzt
MehrWIE SMI-UNTERNEHMEN SOCIAL MEDIA NUTZEN
WIE SMI-UNTERNEHMEN SOCIAL MEDIA NUTZEN DEFINITIONSBEREICH DER STUDIE Im Juli 2009 hat Burson-Marsteller USA die Social Media Nutzung von amerikanischen Fortune 100 Unternehmen untersucht. Basierend auf
MehrDie Social Media Angebote der Landeshauptstadt Potsdam
Die Social Media Angebote der Landeshauptstadt Potsdam Ein Erfahrungsbericht Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Marketing, Madleen Köppen 1 Social Media in der Landeshauptstadt Potsdam Social Media Koordinatorin
MehrFreunde, Fans und Faszinationen: Das Potenzial von Social Media
Freunde, Fans und Faszinationen: Das Potenzial von Social Media Claus Fesel, DATEV eg PEAK, 5. Symposium für Verbundgruppen und Franchisesysteme Berlin, 10.05.2011 Social Media 13.05.2011 Social Media
MehrUnter Social SEO versteht man die klassische Suchmaschinenoptimierung mit Hilfe von sozialen Netzwerken wie Google+, Facebook und Twitter.
ZUSAMMENFASSUNG DES WEBINARES SOCIAL SEO Markus Hartlieb Social SEO Allgemein Unter Social SEO versteht man die klassische Suchmaschinenoptimierung mit Hilfe von sozialen Netzwerken wie Google+, Facebook
MehrSich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.
www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrCheckliste «Datenbekanntgabe»
Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrDer Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?
GHR Arbeitsrechtsteam Vertrauen ist gut Kontrolle besser? Die Verwendung von Social Media, insbesondere Internet und E-Mails, für private Zwecke am Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer
MehrHilfen zum Twitter-Hashtag-Marketing!
Hilfen zum Twitter-Hashtag-Marketing! Quelle: www.rohinie.eu Hilfen zum Twitter Hashtag Marketing Als Antwort auf Twitter-Tags, Schlüsselwörter und Kategorien sind Hashtags Begriffe für die Klassifizierung
MehrSOCIAL MEDIA GUIDELINES FÜR UNTERNEHMEN
SOCIAL MEDIA GUIDELINES FÜR UNTERNEHMEN 4.4.2011 IAB Austria Arbeitsgruppe Social Media Social Media Guidelines für Unternehmen 6 Zentrale Tipps für Unternehmen und ihre Mitarbeiter Die berufliche und
MehrBürgerhilfe Florstadt
Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrTraditionelle Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Traditionelle Suchmaschinenoptimierung (SEO) Mit der stetig voranschreitenden Veränderung des World Wide Web haben sich vor allem auch das Surfverhalten der User und deren Einfluss stark verändert. Täglich
MehrTevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011
Tevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011 Inhalt Registrierung... 3 Kennwort vergessen... 3 Startseite nach dem Login... 4 Umfrage erstellen... 4 Fragebogen Vorschau... 7 Umfrage fertigstellen... 7 Öffentliche
MehrEinfügen von Bildern innerhalb eines Beitrages
Version 1.2 Einfügen von Bildern innerhalb eines Beitrages Um eigene Bilder ins Forum einzufügen, gibt es zwei Möglichkeiten. 1.) Ein Bild vom eigenem PC wird auf den Webspace von Baue-die-Bismarck.de
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
Mehrsocial media Guidelines
social media Guidelines Ein Leitfaden der ZBW für den Umgang im Social Web Stand: Mai 2011 Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft Leibniz Information Centre for Economics 2 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
MehrSocial Media Guidelines. Miriam Nanzka, Hohenzollern SIEBEN
Social Media Guidelines 1 Social Media Guidelines: KULTURWANDEL Social Media heißt: many-to-many-kommunikation! Für Organisationen ist das eine ganz neue Herausforderung, denn Kommunikation wird nur noch
Mehr15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!
15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?
MehrKommunikations-Management
Tutorial: Wie kann ich E-Mails schreiben? Im vorliegenden Tutorial lernen Sie, wie Sie in myfactory E-Mails schreiben können. In myfactory können Sie jederzeit schnell und einfach E-Mails verfassen egal
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrAnlegen eines Twitter-Accounts für Buchhandlungen -- Stand Mai 2011
Anlegen eines Twitter-Accounts für Buchhandlungen -- Stand Mai 2011 Stefanie Leo www.buecherkinder.de 1 Schritt 1 Dies ist die Startseite http://www.twitter.com Zum Anmelden nun die Felder ausfüllen. Der
MehrInhalt: Ihre persönliche Sedcard... 1 Login... 1 Passwort vergessen... 2 Profildaten bearbeiten... 3
Inhalt: Ihre persönliche Sedcard..... 1 Login... 1 Passwort vergessen... 2 Profildaten bearbeiten... 3 Passwort ändern... 3 email ändern... 4 Sedcard-Daten bearbeiten... 4 Logout... 7 Ich kann die Sedcard
MehrDie YouTube-Anmeldung
Die YouTube-Anmeldung Schön, dass Sie sich anmelden wollen, um den Ortsverein Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu abonnieren, d.h. regelmäßig Bescheid zu bekommen, wenn der Ortsverein etwas Neues an Videos
MehrSOCIAL MEDIA MARKETING. Alexander Brommer
SOCIAL MEDIA MARKETING Alexander Brommer AGENDA Was ist Social Media? Was ist Social Media Marketing? Warum lohnt sich Social Media Marketing? (Ziele) Xing und Facebook Möglichkeiten und Tipps Beispiele
MehrTauschbörsen File Sharing Netze
1 1. Urheberrecht beachten Tauschbörsen - Millionen von Usern verwenden täglich Programme wie Kazaa, Limewire oder BitTorrent, um Musik, Videos, Texte oder Software vom Internet herunterzuladen oder zu
Mehrbagfa ist die Abkürzung für unseren langen Namen: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen.
Leichte Sprache Was ist die bagfa? bagfa ist die Abkürzung für unseren langen Namen: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen. Die bagfa ist ein Verein. Wir machen uns stark für Freiwilligen-Agenturen.
MehrAufbau des CariNet 2.0 Was ist CariNet?
Aufbau des CariNet 2.0 Was ist CariNet?...1 Die Portalseite...2 Der Kopfbereich...3 Die Navigationsleiste...4 Der Arbeitsbereich...5 Die Aktionsleiste Was können Sie tun?...6 Hinweis Aus lesefreundlichen
MehrHerzlich willkommen auf unserer Internet-Seite über Ganztags-Schulen. Hier finden Sie folgende Informationen in Leichter Sprache:
Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite über Ganztags-Schulen. Hier finden Sie folgende Informationen in Leichter Sprache: Allgemeine Hinweise Was finden Sie in den Dienst-Bereichen dieser Internet-Seite?
Mehr1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern
1 Einleitung Lernziele Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen Notizenseiten drucken eine Präsentation abwärtskompatibel speichern eine Präsentation auf CD oder USB-Stick speichern Lerndauer 4 Minuten
MehrSicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva
Sicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva Was ist Secure E-Mail? Mit Secure E-Mail der Suva erhalten unsere Kunden und Geschäftspartner die Möglichkeit, vertrauliche Informationen sicher per E-Mail
MehrSMO Services. Mehr Erfolg durch Social Media Optimization (SMO) von dmc Steigerung von Umsatz Erhöhung der Markenbekanntheit
SMO Services Mehr Erfolg durch Social Media Optimization (SMO) von dmc Steigerung von Umsatz Erhöhung der Markenbekanntheit Einführung Das Web ist längst kein einseitiger Kommunikationskanal mehr. Social
MehrRecht am eigenen Bild
Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild ist in Zeiten des Internets und der sozialen Netzwerke wichtiger denn je. Das Recht am eigenen Bild ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht und Teil des
MehrOnline-Zugang zum EOM. Anleitung
Online-Zugang zum EOM Anleitung Inhalt 1. Wie melde ich mich für den Online-Zugang an?... 2 2. Wie kann ich mein persönliches Kennwort zukünftig ändern?... 4 3. Welche Informationen finde ich im Intranet?...
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrStrategie & Kommunikation. Trainingsunterlagen TYPO3 Version 4.3: News Stand 27.04.2011
Trainingsunterlagen TYPO3 Version 4.3: News Stand 27.04.2011 Seite 1 / Maud Mergard / 27.04.2011 TYPO3-Schulung für Redakteure Stand: 23.08.2010 Um sich in TYPO3 einzuloggen, rufen Sie bitte im Internet
MehrTutorial: Wie kann ich Dokumente verwalten?
Tutorial: Wie kann ich Dokumente verwalten? Im vorliegenden Tutorial lernen Sie, wie Sie in myfactory Dokumente verwalten können. Dafür steht Ihnen in myfactory eine Dokumenten-Verwaltung zur Verfügung.
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
MehrEmail Adressen und Kontaktinformationen
Email Adressen und Kontaktinformationen WEB Seiten sind von der Sache her öffentlich. Jeder sollte freien Zugang zu den veröffentlichten Informationen haben. Doch es ist Vorsicht geboten. Viele Informationen
MehrErklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de
Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Herzlich willkommen! Sie sind auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Abkürzung ist: BMAS. Darum heißt die Seite auch
MehrVNB: Frauen Fachtagung: Frauen vernetzt Social Media
VNB: Frauen Fachtagung: Frauen vernetzt Social Media Privatsphäre-Einstellungen Facebook Rechts oben auf der Facebookseite, neben dem Button Startseite ist ein Pfeil. Dort klicken: Die für die Privatsphäre
Mehre LEARNING Kurz-Anleitung zum Erstellen eines Wikis 1. Wiki erstellen
Kurz-Anleitung zum Erstellen eines Wikis Die Aktivität Wiki verschafft Ihnen die Möglichkeit, Wissen zu sammeln und zu strukturieren. Dabei können Sie die Teilnehmer Ihres Kurses an der Erstellung des
MehrSOCIAL MEDIA WERDEN SIE PARTNER IM DIALOG MIT IHREN ZIELGRUPPEN! PORTALE & BRANCHENVERZEICHNISSE SCHAFFEN SIE KONSISTENZ UND PRÄSENZ IM NETZ!
BE PART OF IT DentalMediale Kommunikation SOCIAL MEDIA WERDEN SIE PARTNER IM DIALOG MIT IHREN ZIELGRUPPEN! PORTALE & BRANCHENVERZEICHNISSE SCHAFFEN SIE KONSISTENZ UND PRÄSENZ IM NETZ! BLOG SETZEN SIE THEMEN
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrIntranet E-Mail Moodle
Intranet E-Mail Moodle Manual für Lernende V1.0 1 / 8 Inhaltsverzeichnis Übersicht... 3 1. Intranet... 3 2. Anmeldenamen... 4 3. Passwort... 4 3.1 Erste Anmeldung... 4 3.2 Passwort ändern... 5 3.3 Passwort
MehrSocial Media bei der Kreissparkasse Ludwigsburg
Kreissparkasse Social Media bei der Kreissparkasse MFG-Seminar Social Media Grundlagen und Potenziale von Facebook, Twitter und Co. Praxisbeispiel aus der Region 24. Januar 2013 Seite 1 Kreissparkasse
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrUrheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten
Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag
MehrSocial Media Monitoring Was wird über Sie und Ihre Wettbewerber gesagt?
Social Media Monitoring Was wird über Sie und Ihre Wettbewerber gesagt? Donnerstag, 31. Mai 2012 Toocan GmbH Tobias Görgen Inhaber & Geschäftsführer Social Media Monitoring & Management Gegründet 2010
MehrErstellung eines Blogbeitrags
1. Erstellen des Beitrags Erstellung eines Blogbeitrags 1. Zuerst überlegst du dir ein Thema, das dich interessiert, und wo du denkst das könnte die Zielgruppe des Blogs interessieren. 2. Dein Beitrag
MehrQuellen prüfen und angeben
1 1. Woher hast du das? Beispiel: Du nutzt das Internet zur Informationssuche und kopierst Online-Inhalte in deine eigenen Texte, Referate oder Facharbeiten. Dann ist es notwendig, dass du dich mit Quellenkritik
MehrPersönliches Adressbuch
Persönliches Adressbuch Persönliches Adressbuch Seite 1 Persönliches Adressbuch Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEDIENUNG VON CUMULUS 4 2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM PERSÖNLICHEN
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrAnlegen eines Facebook-Profils (Privat-Profil) für BuchhändlerInnen und andere -- Stand Mai 2011
Anlegen eines Facebook-Profils (Privat-Profil) für BuchhändlerInnen und andere -- Stand Mai 2011 Stefanie Leo www.buecherkinder.de 1 Schritt 1 Diese Seite erscheint wenn Sie www.facebook.com anklicken.
MehrAnleitung OpenCms 8 Inhaltstyp Kommentare
Anleitung OpenCms 8 Inhaltstyp Kommentare 1 Erzbistum Köln Kommentare 28. August 2014 Inhalt 1. Allgemeines zum Inhaltstyp Kommentare... 3 2. Anwendung... 3 3. Funktion... 5 2 Erzbistum Köln Kommentare
MehrSchulungsunterlagen zur Version 3.3
Schulungsunterlagen zur Version 3.3 Versenden und Empfangen von Veranstaltungen im CMS-System Jürgen Eckert Domplatz 3 96049 Bamberg Tel (09 51) 5 02 2 75 Fax (09 51) 5 02 2 71 Mobil (01 79) 3 22 09 33
Mehr2 Grundsätze der Datenbeschaffung im Bewerbungsverfahren
M erkblatt O nline-recherchen über Stellenbewerber 1 Ziel und Adressaten des Merkblatts Dieses Merkblatt informiert darüber, in welchen Fällen ein öffentliches Organ als Arbeitgeberin im Bewerbungsverfahren
MehrIn diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.
Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem
MehrMORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH
MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrÖFFENTLICHKEITSARBEIT IM EHRENAMT. Frankfurt am Main 20. September 2014
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT IM EHRENAMT Frankfurt am Main 20. September 2014 Inhalt Warum stehen wir hier vor Ihnen? Was ist Öffentlichkeitsarbeit? Welche Kanäle sind für das Ehrenamt geeignet? Wie setze ich
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
Mehr