AMTSBLATT der Gemeinde Cunewalde

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AMTSBLATT der Gemeinde Cunewalde"

Transkript

1 HEIMATZEITUNG FÜR DAS CUNEWALDER TAL Mitteilungen, Berichte und Anzeigen für die Einwohner von Cunewalde und umliegende Orte AMTSBLATT der Gemeinde Cunewalde 17. Jahrgang/Nr Juli Euro Bürgermeisterwahl in Cunewalde Klares Votum für Thomas Martolock Wie nicht anders erwartet, ist die Cunewalder Bürgermeisterwahl am 11. Juni 2006 zugunsten von Amtsinhaber Thomas Martolock ausgegangen. Der Kandidat der CDU war als einziger Bewerber angetreten, für ihn votierten 2078 Wähler, das sind 98,81 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen. 25 Stimmen entfielen auf andere namentlich benannte wählbare Personen. Von den 2185 Stimmen waren 82 ungültig. Die Wahlbeteiligung lag bei 46,65 %, angesichts der Tatsache, dass es nur die Kandidatur des bisherigen Bürgermeisters gab, eine sehr ordentliche Zahl, die Cunewalde gut zu Gesicht steht. Am 3. Juli ist das Vorhaben der Gemeinde Cunewalde, Umbau der ehemaligen Weberei zum Kommunalzentrum, mit dem ersten direkten Beginn der Bauarbeiten an dem Gebäude in Angriff genommen worden. Bis Ende Juli werden Baumeisterarbeiten ausgeführt, dazu gehören vor allem Trockenlegungsmaßnahmen, Durchbrüche bis hin zum Rückbau des Südgiebels. Anfang August wird der Komplex hinter einem Gerüst verschwinden, diesen Arbeiten werden Zimmerertätigkeiten folgen. Sie betreffen hauptsächlich erforderliche Umbauten an der Dachkonstruktion Das offizielle Wahlergebnis lesen Sie bitte auf Seite 4! Bürgermeister Thomas Martolock erreichten zu seiner Wiederwahl bereits zahlreiche Glückwünsche aus Politik und Wirtschaft sowie seiner Amtskollegen benachbarter Orte und des Landkreises. Offiziell beginnt die neue Amtsperiode am 1. August Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 19. Juli erfolgt die Ernennung zum Cunewalder Bürgermeister für die Amtszeit von 7 Jahren. Gäste sind zu dieser Sitzung im kleinen Saal des Haus des Gastes Blaue Kugel natürlich sehr herzlich eingeladen. Herzliche Einladung Im Anschluss an die Sitzung des Gemeinderates von Cunewalde findet am Mittwoch, dem 19. Juli 2006, um Uhr im kleinen Saal des Haus des Gastes Blaue Kugel Cunewalde in einer öffentlichen Sondersitzung des Gemeinderates von Cunewalde die feierliche Verpflichtung und Vereidigung von Bürgermeister Thomas Martolock für die neue Amtszeit statt. Die Bürgerschaft, Vertreter von Parteien, Vereinen und Unternehmen sind herzlich willkommen. Hans-Jürgen Dittmann Hagen Fritzsche 1. Stellv. Bürgermeister 2. Stellv. Bürgermeister Titel Schule mit Ideen 2006 Mit großer Freude nahmen Schüler und das Personal der Grundschule Friedrich Schiller die Nachricht auf, dass sie zur Auszeichnungsveranstaltung Schule mit Ideen eingeladen sind. Aus den Händen des Staatssekretärs, Herrn Hans-Jörg König, nahmen die Schüler Lisa Hempel, Nico Weickert und Pauline Balke die neue Bronzetafel entgegen. Diese Auszeichnung erhielt unsere Schule nun schon zum 2. Mal nach Geehrt wurden wir besonders für unsere ganztägigen Bildungsangebote, mit denen wir Vorreiter in Sachsen sind. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle recht herzlich beim Förderverein, bei der Gemeindeverwaltung, bei den vielen AG-Leitern, den zahlreichen Eltern und Kooperationspartnern, die unsere Vorhaben unterstützen und ermöglichen. Grundschule Friedrich Schiller Industriebrache Hildebrandt Um- und Ausbau hat begonnen! und den Neubau des Dachstuhles über dem Anbau und dem Treppenhaus. Parallel zu den Arbeiten am Gebäude werden schrittweise bereits neue Fenster eingebaut. Nun kann man zu dem allgemeinen Baugeschehen in Cunewalde geteilter Meinung sein. Halten wir es doch mit der Meinung von Bürgern umliegender Städte und Gemeinden, die fast bewundernd feststellen, dass sich Cunewalde trotz allgemein angespannter Finanzlage und des Stillstandes vielerorts beständig weiterentwickelt und sich zukunftsorientiert neue Perspektiven erschließt. Bürgermeister Thomas Martolock erhielt bei der Wahl am 11. Juni durch ein klares Votum der Bürgerschaft die Bestätigung seiner Arbeit als Gemeindeoberhaupt von Cunewalde. Den zahlreichen Glückwünschen schließen wir uns gerne an! Cunewalde bleibt Mittelschulstandort! Es ist einfach nur große Freude über das erreichte Ziel, die da allenthalben in Cunewalde und der näheren Umgebung herrscht.: Die Wilhelm-von-Polenz-Mittelschule besitzt im kommenden Schuljahr wieder eine 5. Klasse und der Bautzener Kreistag hat mit seinem Beschluss vom 19. Juni 2006 zum Schulnetzplan auch die Zukunft der Cunewalder Mittelschule gesichert. Da auch das Kultusministerium mit der vorangegangenen Stellungnahme bereits den dauerhaften Erhalt signalisiert und den Standort Cunewalde nicht in Frage gestellt hatte, kann Cunewalde nun endlich auf sicherer Basis die nächsten Schritte in der kommunalen Schulpolitik planen und veranlassen. Seitens der Verantwortungsträger von Schule und Kommune wird nun an neuen Ideen und Vorhaben gearbeitet, um die Mittelschule Cunewalde noch attraktiver zu machen. Sich auf dem Ergebnis auszuruhen, wäre auch das völlig falsche Signal Herzlichen Dank! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Wählerinnen und Wähler, auf diesem Wege möchte ich mich bei Ihnen recht herzlich für das überwältigende Votum durch Ihre Stimmabgabe bei der Bürgermeisterwahl am 11. Juni 2006 bedanken. Herzlichen Dank auch für die vielen Glückwünsche zu meiner Wiederwahl, die ich in den letzten Tagen erhalten habe. Ich darf Ihnen versichern, dass ich auch in den nächsten 7 Jahren meine ganze Kraft zum Wohle unseres Cunewalder Tales einsetzen werde. Mein Dank gilt auch den vielen ehrenamtlichen Helfern in den Wahllokalen, die trotz des herrlichen Wetters am Wahlsonntag ihre Freizeit opferten und auch auf Fußball-WM und Formel 1 verzichteten. Vorausgesetzt die formellen Wahlprüfungsschritte werden erfolgreich abgeschlossen, wird in der Gemeinderatssitzung am 19. Juli 2006 um 19:00 Uhr in der Blauen Kugel die erneute Vereidigung als Bürgermeister in feierlicher Form stattfinden, wozu Sie bereits jetzt herzlichst eingeladen sind. Ich freue mich auf Ihr Erscheinen. Ihr Bürgermeister Thomas Martolock an künftige Schüler und deren Eltern. Die Grundlagen für eine weitere gute Entwicklung sind ja insbesondere durch den hervorragend und sehr engagiert wirkenden Schulmarketingausschuss, dem neben den Schulleitern auch Elternvertreter, Gemeinderäte und Schüler angehören, in einer Form gegeben, die beispielhaft ist. Die Schüler der künftigen 5. Klasse kommen übrigens aus den Grundschulen Cunewalde (5), Weigsdorf-Köblitz (9), Kleindehsa (7), Großpostwitz (5) und Hochkirch (2). Nur durch permanent konsequente Arbeit, Imagepflege, innovative Angebote und den Mut, neue Wege zu gehen, wird die Mittelschule Cunewalde die jetzt eingeräumten Chancen als sicherer Schulstandort auch tatsächlich nutzen können. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule könnte ein neuer gangbarer Weg sein, beachten sie bitte dazu unten stehende Einladung. Informationsveranstaltung am , Uhr im Haus des Gastes Blaue Kugel, kleiner Saal Möglichkeiten Gemeinschaftsschule Cunewalde ab Klasse 5 Chancen und Risiken Referent: Dr. Siegfried Kost (47, Vater von 5 Kindern) Wissenschaftlicher Mitarbeiter Schulpolitik im Sächsischen Landtag Gäste u. a.: Schulleiter der Mittelschule Herr Bär, Schulleiter Gymnasium Löbau Herr Dr. Stephan, Bürgermeister Thomas Martolock Anschließend Podiumsdiskussion. Es laden herzlich ein Achim Bär, Schulleiter Wilhelm-von-Polenz-Mittelschule Thomas Martolock, Bürgermeister

2 CBZ Nr. 7/2006, Seite 2 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN / INFORMATIONEN Beschlüsse des Gemeinderates von Cunewalde Beschluss-Nr. 140/2006 vom Der Gemeinderat beschließt als regelmäßige Sitzungstermine für den Gemeinderat und die beschließenden Ausschüsse für das 2. Halbjahr 2006: Gemeinderat jeweils Uhr Mittwoch, den 19. Juli mit feierlicher Vereidigung Bürgermeister Mittwoch, den 16. August 2006 Mittwoch, den 20. September 2006 Mittwoch, den 18. Oktober 2006 Mittwoch, den 15. November 2006 Mittwoch, den 20. Dezember 2006 Technischer Ausschuss jeweils Uhr Dienstag, den 4. Juli 2006 Dienstag, den 1. August 2006 Dienstag, den 5. September 2006 Dienstag, den 10. Oktober 2006 Dienstag, den 7. November 2006 Dienstag, den 5. Dezember 2006 Finanzausschuss jeweils Uhr Mittwoch, den 28. Juni 2006 Mittwoch, den 2. August 2006 Mittwoch, den 6. September 2006 Mittwoch, den 4. Oktober 2006 Mittwoch, den 1. November 2006 Mittwoch, den 6. Dezember 2006 Tagungsort aller Sitzungen ist der Sitzungssaal im Haus des Gastes Blaue Kugel. Änderungen sind in der der jeweiligen Sitzung vorausgehenden Ausgabe des Amtsblattes CBZ bekannt zu machen. Einstimmige Zustimmung (16 Ja). Beschluss-Nr. 141/2006 vom Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Vertragsentwurf zwischen der Gemeinde Cunewalde und der Arbeiterwohlfahrt Bautzen e. V. zur Durchführung der Investition Teilsanierung Kindertagesstätte Friedensaue und der Refinanzierung des durch die AWO aufgenommenen Kredites zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Genehmigung des Erbbaurechtsgebers, Gemeinde Cunewalde, gegenüber der AWO zur Aufnahme eines Darlehens und der Eintragung einer entsprechenden Grundschuld zu erteilen. Durch die Gemeindeverwaltung ist bis November 2006 ein entsprechender überarbeiteter Satzungsbeschluss über die Erhebung von Kindertagesstättenbeiträgen unter Berücksichtigung der dann abgeschlossenen Investitionen vorzulegen. Mehrheitliche Zustimmung ( 14 Ja, 2 Enth.). Beschluss-Nr. 142/2006 vom Der Gemeinderat beschließt: Der Bürgermeister und die gemeindlichen Vertreter werden ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der CTI GmbH am wie folgt abzustimmen: TOP 1 Zustimmung TOP 2 Zustimmung TOP 3 Zustimmung Einstimmige Zustimmung (16 Ja). Beschluss-Nr. 143/2006 vom Der Gemeinderat beschließt: 1) die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß 1 Abs. 7 und 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Gewerbe-Mischgebiet an der B 96 bis zum vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen: Teilweise berücksichtigt LRA Bautzen Umweltamt LRA Bautzen Bauaufsichtsamt Umweltfachamt Bautzen Straßenbauamt Bautzen Ist noch offen Regionaler Planungsverband IHK Dresden Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2) den Bebauungsplan Gewerbe- Mischgebiet an der B96 gemäß 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Einstimmige Zustimmung (16 Ja). Beschluss-Nr. 144/2006 vom Der Gemeinderat beschließt: 1) die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß 1 Abs. 7 und 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplan Am ehemaligen Bahnhof Obercunewalde bis zum vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen: Teilweise berücksichtigt 14 Staatliches Umweltfachamt Bautzen 16 Landratsamt Bautzen 20 BUND e.v. Berücksichtigt 3 Landesamt für Archäologie 5 Staatliches Amt für Landwirtschaft und Gartenbau 15 Regionaler Planungsverband Oberlausitz Niederschlesien 17 Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.v. 24 ENSO Strom AG 25 SOWAG mbh 26 Deutsche Bahn Immobilien GmbH Kundenteam Netz Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2) den Bebauungsplan Am ehemaligen Bahnhof Obercunewalde gemäß 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Einstimmige Zustimmung (15 Ja). 24. Sitzung des Gemeinderates von Cunewalde am Mittwoch, dem 19. Juli 2006 Beginn: Uhr Tagungsort: Haus des Gastes Blaue Kugel Sitzungszimmer des Gemeinderates Öffentlicher Teil 1. Öffentliche Bürgerfragestunde 2. Bekanntgabe von Festlegungen aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom Beschlussvorlage GR 150/2006 Überplanmäßige Ausgabe für die Nachzahlung der Betriebskosten 2005 für die in freier Trägerschaft der AWO Bautzen befindlichen Kindertagesstätten und Hort 4. Revitalisierung der Brachfläche Ehemalige Weberei, Hauptstraße 19 in Cunewalde Vergabe von Bauleistungen 4.1 Beschlussvorlage GR 151/2006 Los 5 Zimmererarbeiten 4.2 Beschlussvorlage GR 152/2006 Los 10 Dachdecker- und Klempnerarbeiten 4.3 Beschlussvorlage GR 153/2006 Los 14 Freiflächen (1. BA) 5. Verschiedenes / Informationen Die Tagesordnung und evtl. Änderungen werden 3 Tage vor der Sitzung in den Info-Kästen am Gemeindeamt Cunewalde und des Technischen Rathauses in Weigsdorf-Köblitz öffentlich bekanntgegeben. Thomas Martolock, Bürgermeister 23. Sitzung des Technischen Ausschusses am Dienstag, dem 1. August 2006 Tagungsort: Sitzungssaal im Haus des Gastes Blaue Kugel Beginn des öffentlichen Teils: Uhr Voraussichtliche Tagesordnungspunkte: Bestätigung der planerischen Aufgabenstellung Ausbau der Straßennebenanlagen und Anlegen eines Parken & Reisen-Parkplatzes im Bereich Ortsteil Halbau von Gaststätte Am Hochstein bis Einmündung Straße Am Hochstein Aktuelles Baugeschehen Die Tagesordnung und eventuelle Änderungen zu Ort und Datum werden drei Tage zuvor in den Info-Kästen am Gemeindeamt Cunewalde und des Technischen Rathauses im OT Weigsdorf-Köblitz öffentlich bekannt gegeben. Thomas Martolock, Bürgermeister Beschluss-Nr. 145/2006 vom Der Gemeinderat beschließt, den Zuschlag für die Vergabe von Bauleistungen Revitalisierung der Brachfläche ehemalige Weberei in Cunewalde, Hauptstraße 19, Los 04 Bauhauptleistungen an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Nostitz & Partner Bauunternehmen GmbH, Großpostwitz zu vergeben. Mehrheitliche Zustimmung (15 Ja, 1 Nein). Beschluss-Nr. 146/2006 vom Der Gemeinderat beschließt, den Zuschlag für die Vergabe von Bauleistungen Revitalisierung der Brachfläche ehemalige Weberei in Cunewalde, Hauptstraße 19, Los 12 Fenster, Türen, Sonnenschutz an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Kurt Graf, Cunewalde zu vergeben. Mehrheitliche Zustimmung (15 Ja, 1 Nein). Beschluss-Nr. 148/2006 vom Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes Gemarkung Weigsdorf Nr. 140/12. Mehrheitliche Zustimmung (15 Ja, 1 Nein). Beschluss-Nr. 149/2006 vom Der Gemeinderat beschließt den Erwerb der Flurstücke Gemarkung Köblitz Nr. 259, 260, 261. Einstimmige Zustimmung (16 Ja). Thomas Martolock Bürgermeister Nächste FA-Sitzung erst am 6. September Die für Mittwoch, den 2. August geplante Sitzung des Finanzausschusses fällt aus. Die nächstfolgende FA-Sitzung findet am Mittwoch, dem 6. September 2006 statt. Thomas Martolock Bürgermeister Einzahlungstermine Am 30. Juni 2006 bzw. 1. Juli 2006 waren folgende Zahlungen fällig: Jahresbetrag ABO CBZ 2006 (13,80 ) Jahresbetrag Hundesteuer Grundsteuer 2006 für Steuerzahler, die Jahreszahlung beantragt haben. Kämmerei Müll und Abfall Abfuhrtermine Cunewalde Freitag 14. Juli Restmülltonne Freitag 21. Juli Bio-Tonne Freitag 28. Juli Restmülltonne Mittwoch 02. August Gelbe Tonne Freitag 04. August Bio-Tonne Freitag 11. August Restmülltonne Abfuhrtermine Weigsdorf-Köblitz Dienstag 11. Juli Restmüll/Bio-T. Montag 17. Juli Gelbe Tonne Dienstag 25. Juli Restmüll/Bio-T. Dienstag 8. August Restmüll/Bio-T.

3 TERMINE / RUFNUMMERN / SOZIALES / KIRCHE CBZ Nr. 7/2006, Seite 3 Gemeindeverwaltung Cunewalde Dienst- und Sprechzeiten des Gemeindeamtes Cunewalde und der Dienststelle Weigsdorf-Köblitz Dienstzeiten: Öffentliche Sprechzeiten: Montag 7 12 u Uhr Dienstag 9 12 u Uhr Dienstag 7 12 u Uhr Donnerstag 9 12 u Uhr Mittwoch 7 12 u Uhr Freitag 9 12 Uhr Donnerstag 7 12 u Uhr Zusätzlich Meldeamt Weigsdorf-Köblitz: Freitag 7 12 Uhr Mittwoch Uhr Sprechstunden des Bürgermeisters: Cunewalde: Dienstag und Uhr Weigsdorf-Köblitz: jeden Donnerstag des Monats Uhr Nach vorheriger telefonischer Absprache sind jederzeit auch andere Termine möglich. Internetadresse: gemeindeverwaltung@cunewalde.de Telefonanschlüsse: Ämter: Gemeindeamt Cunewalde: Hauptamt Tel / Meldeamt Fax / Standesamt Bauamt Technisches Rathaus Weigsdorf Köblitz: Kämmerei Tel / Steuern Fax / Fremdenverkehr Deine Kirche gibt bekannt Informationen der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Cunewalde Unsere Gotte dienste Beginn: 9.30 Uhr (Kirche) Sonntag, 9. Juli Hauptgottesdiest 16 Uhr Orgelkonzert (s. u. Kirchenmusik) Sonntag, 16. Juli Predigtgottesdienst (Pf. i. R. Hübner) Sonntag, 23. Juli Hauptgottesdienst Heiliges Abendmahl mit Traubensaft Sonntag, 30. Juli 14 Uhr Predigtgottesdienst (Pf. i. R. Hübner) anschl. Kirchencafé Sonntag, 6. August Hauptgottesdienst Kirchenmusik Sonntag, 9. Juli 16 Uhr ORGELKONZERT Solist: Reinhard Kluth, Düsseldorf Werke von Bach, Krebs u. a. Unsere Gemeindekreise Junge Gemeinde 1. Gruppe: dienstags Uhr: (in den Ferien: Sommerpause) 2. Gruppe: mittwochs 19 Uhr: wöchentlich (in den Ferien: Sommerpause) Junge Christen: donnerstags Uhr: (in den Ferien: Sommerpause) Gebetskreis: freitags Uhr: 14.7., 28.7., Posaunenchor: montags Uhr Kirchenchor: dienstags Uhr Flötenkreis: nach Vereinbarung Mütterkreis Sommerpause Christlicher Frauendienst Donnerstag, 13.7., Uhr Bibelstunde Köblitz Donnerstag, 27.7., 14 Uhr (Schule) Vorschul-Kinderkreis Sonnabend, 8.7., 22.7., 9.30 Uhr KGH Weitere Mitteilungen Taufgottesdienste können jederzeit vereinbart werden. Taufen im Gemeindegottesdienst sind gebührenfrei! Alle Kinder freuen sich auf den Kindergottesdienst. Beginn: sonn- und feiertags zu den Gottesdienstzeiten. Unsere Kranken freuen sich über Besuch. Das Kirchspiel ist allerdings sehr groß. Der Pfarrer weiß Wichtige Rufnummern Wasserversorgung: SOWAG Zittau Bereitschaftsdienst: / MB Oberland: / Energieversorgung: ESAG, Bautzen Tel / Sprechzeiten Hausmeister Wohnungsverwaltung: Rufnummer Dienstag Uhr Freitag 8 11 Uhr Sprechzeiten WG Friedensaue e. G.: Rufnummer Dienstag 8 11 Uhr jeden 2. Dienstag im Monat Uhr Abwasserentsorgung: Abwasserzweckverband Obere Spree, AWOS GmbH OT Bederwitz, Dorfstraße 18, Kirschau Tel / 58 40, Fax Achtung! Neu! Bei Havarien und Störfällen: Service-Nr / Gasversorgung: Gasstörungen: 0800 / (nach Dienstschluss) Betriebsstelle Bautzen: / Störungen: / Polizei: Revier Bautzen: / Kirchgemeinde Cunewalde in den seltensten Fällen, wer krank ist und besucht werden möchte. Bitte sagen Sie im Pfarramt Bescheid! Brot für die Welt Damit sich jeder eine Scheibe vom Brot für die Welt abschneiden kann, können Sie Ihre Spende im Pfarramt abgeben. Jeder Euro hilft helfen! Spendenkonto der Kirchgemeinde Wir freuen uns, wenn Sie die Kirchgemeinde in ihren vielfältigen Aufgaben unterstützen. Bitte nutzen Sie das folgende Konto: , BLZ bei der Kreissparkasse Bautzen. Das Pfarramt hat geöffnet Montag bis Freitag 9-12 Uhr Dienstag / Donnerstag Uhr - mittwochs geschlossen - Pfarrer Groß ist zu sprechen dienstags Uhr (bei Anwesenheit auch zu anderen Zeiten) Falls Sie anrufen wollen Pf. Groß / Kanzlei Fax Techn. Mitarbeiter Johne Friedhofsmeister Lehmann über das Pfarramt Pf. i. R. Hübner Kirchgemeinde im Internet Schauen Sie doch einmal auf unsere Seite: cunewalde.pfarramt@t-online.de Notrufe/Dienste Notruf Polizei: 110 Feuerwehr/Rettungsdienst: 112 Rettungsleitstelle Bautzen für dringenden Hausbesuch und Krankentransport: Tel / Feuerwehrleitstelle Bautzen: Tel / Ärzte Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist wie folgt über die die Rettungsleitstelle / zu erreichen. Mo., Di., Do Uhr Mi Uhr Fr., Uhr bis Mo Uhr Urlaub: Herr Dr. Th. Hanisch Frau Dr. A. Hanisch Zahnärztlicher Notfalldienst 8./9. Juli 2006 Dipl. med. Petzold, Löbau Tel / Dr. J. Schubert, Großpostwitz Tel / /16. Juli 2006 Dr. med. Mautsch, Neusalza-Spremberg Tel /32050 DS A. Kruidenier, Wilthen Tel / /23. Juli 2006 Dipl.-Stom. Hutnik, Löbau Tel /82405 Dr. H-P. Werner, Wilthen Tel / /30. Juli 2006 Dr. C. Truntschka, Cunewalde Tel /24371 Dipl.-Stom. Schubert, Neus.-Spremberg Tel / /6. August 2006 Dr. A.-C. Sacher, Cunewalde Tel /24322 Dipl.-Stom. Bigalke, Lauba Tel /27830 Änderungen vorbehalten! Bitte beachten Sie die wöchentlichen Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt Bautzen! Schwesterndienstplan der ASB-Sozialstation Funktel / /09. Juli 2006 Ulrike Martolock, Kaiserweg 16, Cunewalde 15./16. Juli 2006 Annemarie Schröter, Dorfstraße 24, Kleindehsa 22./23. Juli 2006 Sigrid Starke, Hauptstraße 181, Cunewalde 29./30. Juli 2006 Monika Plewan, Am Kötschauer Berg 1a, Lawalde OT Lauba 05./06. August 2006 Monika Neitsch, Bielebohstraße 5, Cunewalde Lohnsteuer-Hilfeverein für Arbeitnehmer e.v. Christina Neumann Im Rahmen einer Mitgliedschaft berate ich Sie gern Cunewalde Schönberg / Termine nach Vereinbarung

4 CBZ Nr. 7/2006, Seite 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN / BAUGESCHEHEN Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 11. Juni 2006 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Juni 2006 das Wahlergebnis ermittelt. I. Ergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Cunewalde 1. Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wähler Zahl der ungültigen Stimmen Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen Zahl der für die einzelnen Bewerber und anderen Personen abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge. Martolock, Thomas 2078 Hempel, Matthias 7 Birr, Margit 4 Hempel, Arndt 3 Hesse, Peter 3 Richter, Gerd 2 Adler, Hannes 1 Dittmann, Hans-Jürgen 1 Dorn, Peter 1 Fritzsche, Hagen 1 Hempel, Andreas 1 Hempel, Dirk Zum Bürgermeister wurde gewählt Martolock, Thomas II. Gegen die Wahl kann gemäß 24 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9 erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm entsprechend 25 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes mindestens 5 Wahlberechtigte beitreten. Cunewalde, 12. Juni 2006 veröffentlicht am 7. Juli 2006 Matthias Hempel Vors. Gemeindewahlausschuss Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Obere Spree Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Obere Spree findet am 18. Juli 2006 um Uhr im Ratssaal des Rathauses in Neusalza-Spremberg, Kirchstraße 17, statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Bürgeranfragen 4. DS XVI/4/2006VS Geschäftsordnung 5. DS XVI/7/2006VS Gebührenkalkulation 6. DS XVI/8/2006VS Beitragskalkulation 7. DS XVI/9/2006VS Festlegung der Höhe von angemessenen Gebühren und Beiträgen 8. DS XVI/10/2006VS Abwassersatzung 9. DS XVI/11/2006VS Beitrags- und Gebührensatzung Bekanntmachung Informationsveranstaltung zum neuen Satzungsrecht des AZV Obere Spree Der Abwasserzweckverband Obere Spree führt am 11. Juli 2006 um Uhr im Haus Treffpunkt, Lärchenbergweg 2, Schirgiswalde eine Informationsveranstaltung zum neuen Satzungsrecht durch. Zu dieser Informationsveranstaltung sind alle interessierten Bürger des Verbandsgebietes herzlich eingeladen. Kirschau, 3. Juli 2006 Thomas Martolock, Verbandsvorsitzender 10. DS XVI/12/2006VS Kleinkläranlagenentsorgungssatzung 11. DS XVI/13/2006VS Abwälzungssatzung 12. DS XVI/14/2006VS Aufhebung des Beschlusses vom und Beschluss zum Wirtschaftsplan 2006 und mittelfristige Planungsrechnung der AWOS GmbH 13. DS XVI/15/2006VS Aufhebung des Beschlusses vom und Beschluss zu den Einwendungen zur Haushaltssatzung 14. DS XVI/16/2006VS Aufhebung des Beschlusses vom und Beschluss zur Haushaltssatzung und WP DS XVI/5/2006VS Rahmenvereinbarung Straßenentwässerungskostenanteile 16. Bürgeranfragen 17. Informationen und Anfragen Kirschau, Thomas Martolock, Verbandsvorsitzender Gewerbeanmeldungen Jan Wagner, Hauptstraße 40, Cunewalde, Verkauf von Getränken, ab Birgit Härtel, Wurbisstraße 20, Vertrieb von Geschenk- und Floristikartikeln an Blumenläden, ab Jens Kloß, Schönberg 45, Cunewalde, Installateur und Heizungsbauer, ab Wahlergebnisse in den Wahlbezirken der Bürgermeisterwahl am 11. Juni 2006 Wahlbezirk Ober- Mittel- Nieder- Weigsdorf- Brief- Gesamt cunewalde cunewalde cunewalde Köblitz wahl Wahlberechtigte: Wähler: ungültige Stimmen: gültige Stimmen: Wahlbeteiligung: 40,15 % 41,11 % 46,16 % 39,86 % 46,65 Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Cunewalde für das Jahr 2005 nach 14 Abs. 2 SächsKitaG 1. Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in in in erforderliche Personalkosten 559,53 258,25 144,54 erforderliche Sachkosten 173,87 80,25 57,69 erforderliche Betriebskosten 733,40 338,50 202,23 Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z. B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden). 2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in in in Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 150,00 90,00 50,00 Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) 433,40 98,50 52,23 3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete und Personalkostenumlagen 3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat (in Euro) Abschreibungen Zinsen Miete 246,19 Gesamt 246, Aufwendungen je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in in in Gesamt 3,90 1,80 1,05 4. Kindertagespflege nach 3 Abs. 3 SächsKitaG wird nicht angeboten. Cunewalde, den So manchen Unkenrufen zum Trotz wird die erste Straßenbaumaßnahme des Jahres, der Knoten Sächsischer Hof, fristgemäß Ende Juli abgeschlossen sein. Obwohl einige Schwierigkeiten im Laufe der Bauarbeiten zu bewältigen waren, konnte die beauftragte Baufirma den Bauzeitenplan und somit auch den Endtermin halten. Probleme gab es insbesondere mit den alten Entwässerungsleitungen, aber auch mit vor einigen Jahren verlegten Medienleitungen wie z. B. denen der Telekom. Thomas Martolock, Bürgermeister Erstes Straßenbauvorhaben vor dem Abschluss Ursprünglich war die jetzt abgeschlossene Baumaßnahme nicht so umfangreich geplant. Lediglich der direkte Knoten Hauptstraße/Polenzstraße/Finkengasse/Bachweg sollte ausgebaut werden. Erst durch Zuführung weiterer finanzieller Mittel war es überhaupt möglich, das Vorhaben dorfaufwärts zu erweitern. Leider reichte es nicht ganz bis zum Gehweganschluss östlich des Frisörgeschäftes Frömmert. Dafür wären nochmals etwa erforderlich gewesen, die momentan der Gemeindehaushalt nicht hergibt. Sobald diese Finanzierung möglich ist, wird der Anschluss hergestellt. Unter dem Strich bleibt festzustellen, dass sich die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat und auch das gesamte Umfeld hiervon profitieren wird.

5 BAUGESCHEHEN / ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN CBZ Nr. 7/2006, Seite 5 Auf zu den nächsten Baustellen! Schon in unserer Ausgabe vom Dezember 2005 hatten wir auf mögliche Straßenbaustellen in Cunewalde im Jahre 2006 aufmerksam gemacht. Während die erste Baumaßnahme am Knoten Sächsischer Hof bereits weit voran geschritten ist, kündigen sich die weiteren Vorhaben an. Hauptstraße Niedercunewalde Nachdem vor 3 Wochen die letzten Vermessungsarbeiten erfolgt sind, ist Ende Juni der Startschuss für das Bauvorhaben an der Hauptstraße gefallen. In einem ersten Bauabschnitt wird die Stützmauerkappe am Cunewalder Wasser erneuert und dort als Gehweg eingerichtet. Hierfür ist eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung erforderlich. Bis zum 22. Juli müssen diese Arbeiten abgeschlossen sein. Ebenfalls bis zu diesem Termin werden Sicherungsarbeiten an einem Teil der Stützmauer in der Wolfsschlucht ausgeführt. Etwa die halbe Höhe der überhangenden Mauer ist bereits abgetragen und angeböscht worden. Am 24. Juli beginnt mit dem Ausbau des Straßenteiles vom Blumeneck Schulze bis zum letztjährigen Bauende der nächste Teil des Straßenbauvorhabens. Neben dem Straßenausbau selbst werden die Nebenanlagen neu gestaltet. Knackpunkt dieses Bauabschnittes ist die Erneuerung des Mühlgrabendurchlasses, der ziemlich flach die Hauptstraße quert. Die Arbeiten in diesem Bereich werden 6 Wochen andauern, d. h. die Hauptstraße muss voll gesperrt werden. Die Umleitung wird über die Wolfsschlucht und Schönberger Straße führen, auch die Bushaltestelle Deutsches Haus muss verlegt werden. Bitte beachten Sie dazu die kurzfristigen Regelungen. Nach Fertigstellung dieses Teilstückes wird an der Hauptstraße vom Graf-Mutscher-Platz Richtung ehemalige Apotheke weiter gearbeitet. Nach jetzigen Planungsstand ist hierfür nur eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung erforderlich. Maßgeblicher Inhalt dieses Bauabschnittes ist der Ausbau von zwei Busbuchten auf Höhe Graf-Mutscher-Platz sowie die völlige Erneuerung des Gehsteiges an der Hauptstraße. Das Gesamtvorhaben steht unter Federführung des Straßenbauamtes Bautzen. Alle Nebenanlagen wurden durch die Gemeinde Cunewalde beauftragt. Es ist geplant, dass die Arbeiten erst bei Eintritt der Winterperiode eingestellt werden. Im kommenden Jahr wird der Straßenbau bis zum Abzweig Zieglertal fortgeführt. Betreffs der künftigen Bushaltestellen in Niedercunewalde deutet sich übrigens ein Entgegenkommen der Verkehrsbehörden an. Nach entsprechenden Verhandlungen wird voraussichtlich die Haltestelle Deutsches Haus erhalten bleiben, wohl aber etwas Richtung Westen versetzt. Neben der Neueinrichtung am Graf-Mutscher-Platz ist auch weiterhin eine neue Haltestelle am Weigsdorfer Teich geplant. Polenzstraße bis ehemalige Schmiede Lange Zeit stand nicht hundertprozentig fest, ob diese Bauarbeiten im laufenden Jahr 2006 ausgeführt werden können. Nun hat die Baumaßnahme, die auf der Grundlage einer Gemeinschaftsbauvereinbarung zwischen der Gemeinde Cunewalde und dem Straßenbauamt Bautzen realisiert werden wird, grünes Licht bekommen. Mit den betroffenen Anwohnern wird es am 10. Juli eine Beratung geben, bei der über Details des Vorhabens informiert wird und eventuelle Anfragen entgegen genommen werden. Die Gesamtbaumaßnahme wird voraussichtlich zwei Bauabschnitte beinhalten. Im ersten Abschnitt sollen im Zeitraum vom 1. bis 31. August 2006 die Straßennebenanlagen sowie der Straßendeckenbau der Hauptstraße im Bereich vom Abzweig Polenzstraße/Höhe haarscharf bis zur ehemaligen Kuntze-Schmiede gebaut werden. Der zweite Bauabschnitt betrifft den Bau der Brücke auf der Polenzstraße über das Cunewalder Wasser. Baubeginn könnte der 28. August sein, mit dem Bauende kann zum 13. Oktober 2006 gerechnet werden. Ausbau Schmiedegasse Nach jetzt vorliegenden Informationen könnten Ende August die Arbeiten an einem Teil der Schmiedegasse im Mitteldorf beginnen. Der grundhafte Ausbau der ziemlich maroden unbefestigten Nebenstraße soll zirka 6 Wochen in Anspruch nehmen. Über den genauen Baubeginn werden wir im August informieren. Öffentliche Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbe-Mischgebiet an der B 96 Der Gemeinderat hat mit Beschluss- Nr. 143/2006 vom den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbe- Mischgebiet an der B 96 in der Fassung vom Juni 2006 als Satzung gemäß 10 BauGB beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Der Bebauungsplan tritt am Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan und die Begründung können von jedermann während der Dienstzeiten (siehe Seite 3) im Bauamt, Dienststelle Weigsdorf-Köblitz, Gartenstraße 2, eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Cunewalde, den Thomas Martolock, Bürgermeister In der ersten Phase des Straßenbaues in Niedercunewalde muss ein Mauerabschnitt zum Cunewalder Wasser erneuert werden. Anfang August beginnen hier Straßenbauarbeiten, die straßenseitig innerhalb von 4 Wochen erledigt sein werden. Vorerst bleibt Einengung bestehen Seit Mitte vorigen Jahres ist die Fahrbahn auf der Hauptstraße Höhe Lichthaus Kahl in Obercunewalde eingeengt. Grund hierfür ist bekanntlich ein marodes Teilstück der Stützmauer zum Cunewalder Wasser. Die Reparatur der Mauer ist bislang ausgeblieben, weil das Straßenbauamt Bautzen im gesamten Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich Hauptstraße/Neudorfstraße am Alten Gemeindeamt Handlungsbedarf hat und man am liebsten die Reparaturen an der Stützmauer und die Umgestaltung des Knotenpunktes in einem Zuge erledigen möchte. Da jedoch hierfür Kosten von etwa geschätzt worden sind, wird sich die Realisierung wohl noch hinziehen. Und damit verzögert sich auch eine Entscheidung zur Reparatur der Stützmauer, so dass die Engstelle wohl noch einige Zeit bestehen bleibt. Öffentliche Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Am ehemaligen Bahnhof Obercunewalde Der Gemeinderat hat mit Beschluss-Nr. 144/2006 vom den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Am ehemaligen Bahnhof Obercunewalde in der Fassung vom Juni 2006 als Satzung gemäß 10 BauGB beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Der Bebauungsplan tritt am Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan und die Begründung können von jedermann während der Dienstzeiten (siehe Seite 3) im Bauamt, Dienststelle Weigsdorf-Köblitz, Gartenstraße 2, eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Cunewalde, den Thomas Martolock, Bürgermeister

6 CBZ Nr. 7/2006, Seite 6 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG / AKTUELLES Schon sichtbare Veränderungen Die im Mai begonnenen Arbeiten an Teilen des Außenbereiches des künftigen Kommunalzentrums Cunewalde sind bereits deutlich erkennbar vorangekommen. Insbesondere die Erneuerung der Teichkrone hat große Fortschritte gemacht. Dieser Teil des Bauauftrages dürfte noch im Juli abgeschlossen sein. Von der Hauptstraße gut sichtbar sind die Tiefbauarbeiten entlang des Cunewalder Wassers. Hier wurde die desolate Stützmauer bereits größtenteils abgetragen. Ein Reststück blieb aus Rücksicht auf den Rotdorn, der unbedingt erhalten werden sollte, noch stehen. Erst nachdem ermittelt wurde, welche hohe zusätzliche Kosten der Erhalt des Baumes verursacht und zudem immer noch keine Gewähr dafür bestand, dass der Baum die Bauarbeiten schadlos übersteht, stimmte das zuständige Umweltamt Bautzen der Beseitigung zu. Dass der Rotdorn nicht zu erhalten ist, wird von allen Beteiligten bedauert. Öffentliche Bekanntmachung zur Fortführung des Liegenschaftskatasters Offenlegung der Fortführungsnachweise Nr bis Das Staatliche Vermessungsamt Bautzen hat Angaben des Liegenschaftskatasters geändert. Die Änderungen betreffen die Flurstücke: 99, 114, 115b, 125a, 125b, 126/1, 127, 128/1, 128/5, 135, 136/1, 136/3, 136/5, 136/6, 282a, 285a, 286a, 287, 634a, 657/5, 657/8, 657/9, 657/11, 657/12, 657/14, 670a, 740/31 Gemarkung Niedercunewalde und sind in den o. g. Fortführungsnachweisen beschrieben. Die Fortführungsnachweise können im Staatlichen Vermessungsamt Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, Gebäude 2, Zimmer 317, Bautzen, während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, Di von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mi, Fr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Do von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe eingesehen werden. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Einsichtnahmen nur nach telefonischer Absprache möglich. Bei Entsendung eines Vertreters hat dieser eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Der Fortführungsnachweis gilt sieben Tage nach Ende der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Rechtsgrundlage für die durchgeführten Amtshandlungen sind die l Abs. l, 2 Abs. 2, 12 und 28 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsgesetz Sächs- VermG) vom 12. Mai 2003 (SächsGVBI. S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (SächsGVBI. S. 245, 265) i. V. m. 9 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungsgesetzes (DVOSächsVermG) vom l. Sep- tember 2003 (SächsGVBI. S. 342). Änderungen in den Angaben über ein Flurstück können ohne Antrag des Eigentümers in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Soweit im Fortführungsnachweis beschriebene Amtshandlungen auch Änderungen im Grundbuch zur Folge haben, werden diese dem zuständigen Grundbuchamt durch uns mitgeteilt. Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter unserer Geschäftsstelle, Herr Emmrich, unter 03591/ zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Fortführungsnachweise , , , , , , , , , , , , , , , stellen einen Verwaltungsakt dar. Sie können hiergegen innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Vermessungsamt Bautzen, Käthe-Kollwitz- Straße 17, Geb. 2, Bautzen oder beim Landesvermessungsamt Sachsen, Olbrichtplatz 3, Dresden, Widerspruch einlegen. Meier Referatsleiter Katasterrührung Mitteilung der Friedensrichterin In den Monaten Juli und August finden keine Sprechtage, statt. Dringende Angelegenheiten können schriftlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Sie werden ungeöffnet an mich weitergeleitet. Nächster Sprechtag: Dienstag, 19. September 2006, bis Uhr Vielen Dank für Ihr Verständnis. Brigitte Frank CDU DIE SÄCHSISCHE UNION KREISVERBAND BAUTZEN Presseinformation zur gemeinsamen Sitzung der CDU-Kreisvorstände Bautzen und Löbau-Zittau 1. Die Vorstände der CDU-Kreisvorstände Bautzen und Löbau-Zittau haben sich am 8. Juni 2006 in Neusalza-Spremberg zu einer Sitzung getroffen. 2. Thema der gemeinsamen Beratung war die Verwaltungs- und Strukturreform im Freistaat Sachsen. 3. Die Kreisvorstände betrachten die Oberlausitz als einen einheitlichen Lebens- und Wirtschaftsraum. 4. Die Kreisvorstände befürworten für die zukünftige Verwaltungsstruktur aus heutiger Sicht ein Zusammengehen der Landkreise Bautzen und Löbau-Zittau. Neusalza-Spremberg, den 8. Juni 2006 Maria Michalk, MdB Heinz Lehmann, MdL Kreisvorsitzende Kreisvorsitzender CDU-Kreisverband Bautzen CDU-Kreisverband Löbau-Zittau Thomas Martolock, Mitglied CDU-Kreisvorstand Bautzen Die Außenarbeiten an der Industriebrache kommen gut voran. Anfang dieser Woche wurde mit den ersten Bauarbeiten am Gebäudekomplex begonnen. Polenzpark wird weiterentwickelt! Bereits in unserer Juni-Ausgabe hatten wir auf ein Vorhaben aufmerksam gemacht, die Weiterentwicklung des Polenzparks. Bekanntlich hat der Park dringenden Nachholebedarf hinsichtlich der sinnvollen Ergänzungen und Erneuerungen des Baumbestandes, aber auch die Kleinteiche bedürfen der Sanierung. Dafür ist Sachund Fachverstand notwendig, demzufolge wird ein Planungsbüro, das Erfahrung bezüglich der Gestaltung von Parks hat, die erforderlichen Planungen vornehmen. Dies wird vom Kulturraum Oberlausitz/ Niederschlesien mit Zuschüssen unter- Stieleiche an der Blauen Kugel: Naturdenkmal stirbt weiter ab! Es wird ernst! Aufgrund eines neuen Sachverständigengutachtens geht von der Stieleiche an der Bushaltestelle Blaue Kugel inzwischen eine zunehmende Gefährdung aus. Durch den kritischen Zustand der Eiche und die offensichtliche Zunahme von orkanartigen Stürmen in der Cunewalder Talwanne muss das Risiko, das vom Baum ausgeht, neu bewertet werden. Bekanntlich ist im Jahre 2002 bereits ein Sachverständigengutachten erstellt worden. Darin wurde seinerzeit festgestellt, dass die Eiche bei weiterem Verfall in 3 bis 5 Jahren aus Sicherheitsgründen entfernt werden muss. Nur für den Fall, dass sie sich erholt, wurde eine Lebensdauer von über 10 Jahren in Aussicht gestellt. Das neue Gutachten bestätigt die bereits 2002 gemachten Feststellungen wie folgt: Die eingekürzte Krone stirbt weiter ab, von den Absterbeprozessen ist auch der Neutrieb betroffen. Die zurückgeschnittenen Starkäste faulen weiter, die Rinde löst sich. Teils sind diese Äste schon von Pilzen infiziert worden, wahrscheinlich handelt es sich um den bereits 2002 festgestellten Eichenwirrling. Die inspizierte Stieleiche befindet sich im letzten Stadium ihrer Entwicklung an dem für sie sehr ungünstigen Standort. Die Lebenskraft ist mangelhaft, der Baum stirbt systematisch stützt, was letztlich unterstreicht, dass der Polenzpark offensichtlich einen nicht geringen Stellenwert unter den Oberlausitzer Gärten und Parks besitzt. In der Sächsischen Zeitung vom 27. Juni sind in einem Beitrag einige Fakten von der Redakteurin des Beitrags falsch dargestellt worden. So ist die 350 Jahre alte Etagenlinde nicht gefällt worden, sie wurde Opfer einer stürmischen Nacht vom 14. zum 15. Dezember Fakt ist: Der Polenzpark wird sich weiter entwickeln. Dass das natürlich vor allem auch Zeit braucht, ist wohl jedem klar. ab. Der Pilzbefall in der Krone und der zunehmende Totholzanteil führen dazu, dass die Verkehrssicherheit des Baumes nicht mehr gegeben ist, zumal die Eiche unmittelbar im Haltestellenbereich steht. Aus dem Gutachten geht letztlich hervor, dass die Eiche gefällt werden sollte, sobald die Vergreisungserscheinungen massiv zunehmen. Damit scheint sicher zu sein, dass das Naturdenkmal ND 99 des Landkreises Bautzen eventuell sein letztes grünes Kleid trägt. Werden und Vergehen die Natur geht ihren Lauf.

7 VERSCHIEDENES / ALTE FOTOS GESUCHT CBZ Nr. 7/2006, Seite 7 Allen Opfern zum Gedenken! Cunewalde ist nach wie vor von der Breitband-Kommunikationswelt ausgeschlossen. Dieser Umstand hat sich inzwischen nicht nur für die Gewerbetreibenden, sondern auch viele Privatinteressenten des schönen Cunewalder Tales zu einem Problem entwickelt. Inspiriert durch die beispielhaften Initiativen unseres Bürgermeisters habe ich mich zu einer Aktions-Webseite entschlossen. Diese Webseite, welche Sie unter finden können, bietet Hintergrundinformationen zu den verschiedenen DSL-Übertragungsmöglichkeiten incl. deren Vorund Nachteile, Unterstützungsangebote für alle diejenigen, die sich mit uns aktiv engagieren wollen und auch News, wann immer es etwas Interessantes zu berichten gibt. Außerdem wird ein Forum für alle Betroffenen bereitgestellt, um ihre Meinung gegenüber T-Com äußern zu können. Ich möchte an dieser Stelle nochmals alle Interessenten für kabelgebundenes DSL in Cunewalde aufrufen. Nutzen Sie das Angebot der Webseite, lesen Sie aufmerksam alle Hinweise und News, denn Denkmale gibt es einige im Cunewalder Tal. Sie erinnern an Geschehnisse, berühmte Persönlichkeiten, Opfer, besondere Begebenheiten. Vielfach mahnen sie, Opfer und todbringende Geschehnisse nicht zu vergessen und Lehren daraus zu ziehen. In besonderer Weise wird Gefallenen und allen Opfern von Kriegen und Gewalt gedacht. Überwunden ist die Verherrlichung kriegerischer Feldzüge, das Gedenken an die unschuldigen Männer und Frauen, die durch direkte kriegerische Auseinandersetzungen und deren nachwirkenden Folgen aus Not und Vertreibung ihr Leben verloren, steht im Mittelpunkt. Das Mahnmal für die Opfer des 1. Weltkrieges an der Cunewalder Kirche kann als Synonym für dieses Anliegen gelten. Allen Opfern so lautet die Inschrift und bezieht damit in prägnanter Weise alle Betroffenen ein. Das Mahnmal selbst, die klagende Frau von Benno Elkan ( ), wurde am 20. Oktober 1929 eingeweiht. Leider gibt die Ortschronik nur wenig Auskunft über die Initiatoren und ihre Beweggründe bei der Auswahl des Künstlers und der Gestaltung des Denkmals. Dazu sind weitere Nachforschungen erforderlich. Das Denkmal an der Kirche war in der Juni- Sitzung des Gemeinderates ein Punkt im Rahmen der Bürgerfragestunde. Herr Günter Jannasch stellte den Antrag, das Mahnmal für Opfer des 2. Weltkrieges und dessen Folgen durch Anbringung eines Schriftzuges oder einer zusätzlichen Platte zu erweitern. Der Antrag fand wohlwollend Gehör, wobei über die Art und Weise und die geeignete Form noch zu sprechen sein wird. Schließlich muss die Erweiterung dem Grundanliegen Allen Opfern gerecht werden. An dieser Stelle nochmals ein Aufruf an unsere älteren Mitbürger. Wenn Sie Informationen, Hinweise oder Schriftstücke besitzen, die Aufschlüsse über das Denkmal an der Kirche geben könnten, stellen Sie diese bitte der Ortschronik über die Gemeindeverwaltung Cunewalde zur Verfügung. Vielen Dank! Nochmal: DSL für Cunewalde! nur, wenn wir als große Interessengemeinschaft auftreten, können wir vielleicht etwas erreichen. Außerdem ist es unbedingt notwendig, dass alle Interessenten einen Antrag auf DSL bei T-Com stellen, denn die Anzahl der Anträge entscheidet an erster Stelle, wann Cunewalde in die Ausbauplanung aufgenommen wird und gezählt wird nur, wer einen Antrag stellt. Dieser Antrag ist, laut Aussage der T-Com Bestellhotline unverbindlich, denn wenn keine Versorgung möglich ist, kommt auch kein Vertrag zustande und man wird lediglich in die Interessentendatenbank aufgenommen! Im sehr wahrscheinlichen Falle einer Ablehnung möchte ich an alle appellieren, sich schriftlich zu beschweren machen Sie T-Com Druck, auch wenn es scheinbar aussichtslos ist. T-Com baut derzeit in Ballungsgebieten ihre Netzte noch weiter und schneller aus also sind die Baukapazitäten vorhanden, nur eben nicht für Cunewalde. Webdesign Deubner Steffen Deubner Internet: Mail: kontakt@webdesign-deubner.de Dieses schöne Leserfoto erreichte uns im Juni. Aus dem Futterhäuschen hat die Mieze offensichtlich den besten Überblick, im Baum ist es schattig und Regen kann ihr auch nichts anhaben. Foto: Ingrid Müssiggang Broschüre Arno Wobst Die Vorarbeiten zur Herausgabe der Broschüre mit Gedichten von Arno Wobst laufen seit Wochen. Es kann damit gerechnet werden, dass das Büchlein spätestens Ende September fertig und dann erhältlich ist. Sobald hier konkrete Termine und der Preis feststehen, werden wir informieren. Historischer Bildband Schon viele Bilder eingegangen! Nach unseren mehrfachen Aufrufen, alte Fotos zur Herausgabe eines Bildbandes mit historischen Aufnahmen aus dem Cunewalder Tal zur Verfügung zu stellen, sind zahlreiche Fotos abgegeben worden. Teilweise wurden ganze Alben abgegeben. Im Laufe des Monats Juli werden die eingegangenen Fotos konkret gesichtet und eine Vorauswahl vorgenommen. Ob der bisher vorliegende Umfang ausreicht, um ein niveauvolles Buch herausbringen zu können, muss sich erst noch herausstellen. Das bedeutet, dass wir noch immer Fotos annehmen! In alten Zeiten kramen Einmal in alten Zeiten kramen, Bilder mit verstaubten Rahmen schlummern auf dem Boden in alten Kisten und Kommoden. Durch sie werden Erinnerungen wach. Man grübelt und man denkt dann nach über Zeiten die vergangen sind, fortgetragen durch den Wind. Nichts und gar nichts kehrt je wieder. Gern hört man die alten Lieder aus der schönen Jugendzeit. Oh wie liegt sie doch so weit. Die Kinder würden nie erfahren was einmal gewesen ist, denn man selber mit den Jahren ja so vieles schnell vergißt. Doch irgendwann ist s dann so weit, wenn sie selber Enkel haben, erzählen aus der Vergangenheit aus den eigenen Kindertagen. Wieder sieht man sich Bilder an, an die man sich noch erinnern kann. Einmal in alten Zeiten kramen, Bilder mit verstaubten Rahmen... E. B.

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 8. Jahrgang * Schönefeld, den 17. Mai 2010 Nummer: 05/10 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos be

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos be Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2019 10.01.2019 Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

1 Allgemeines. 2 Grundsätze. 3 Elternbeiträge für Regelbetreuung

1 Allgemeines. 2 Grundsätze. 3 Elternbeiträge für Regelbetreuung Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) in der

Mehr

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde am 08.05.2018 2. Öffentliche

Mehr

45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006. N i e d e r s c h r i f t

45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006. N i e d e r s c h r i f t 45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 19.12.2005 um 19.30 Uhr im Rathaus Calden Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung 31

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2017 01.11.2017 Nr. 33 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

GEMEINDE LANGENARGEN BODENSEE

GEMEINDE LANGENARGEN BODENSEE Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens nach 21 Gemeindeordnung (GemO) - Aufstellung des Bebauungsplans "Mooser Weg I Alte Kaserne" im beschleunigten Verfahren nach 13b BauGB 1. Rechtliche

Mehr

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Oeversee und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Nr. 35 Freitag, 1. November 2013 42. Jahrgang Seite Inhalt 508 Einladung zur Sitzung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 14. Jahrgang * Schönefeld, den 20.12.2016 Nummer: 10/16 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen

Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich Zentrale Dienste - Rathausplatz 2-7 67227 Frankenthal (Pfalz) www.frankenthal.de Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Ortsteile Gieshof-Zelliner Loose, Groß Neuendorf, Kiehnwerder, Kienitz, Letschin, Neubarnim, Ortwig, Sietzing, Sophienthal und Steintoch 15. Jahrgang Letschin, den 07.

Mehr

Stand einschließlich der 1. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich

Stand einschließlich der 1. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

Stand einschließlich der 2. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich

Stand einschließlich der 2. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 24. Juli 2018 Nr. 16 Inhalt Seite Impressum. 1 Bekanntmachungen der Gemeinde Obhausen Bekanntmachung Beschlüsse aus

Mehr

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am 23.02.2011 TOP 1: Bebauung des gemeindlichen Grundstücks neben der Kath. Kirche in Geroldshausen 3. Änderung des Bebauungsplans Ziegelwende a) Aufstellungsbeschluss

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2014 Freitag,

Mehr

1 Allgemeines. 2 Grundsätze

1 Allgemeines. 2 Grundsätze Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) in der

Mehr

Geltungsbereich. Betreuungsangebot, Abschluss eines Betreuungsvertrages

Geltungsbereich. Betreuungsangebot, Abschluss eines Betreuungsvertrages Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Lampertswalde (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen) Aufgrund des 4 der Gemeindeverordnung für

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 5/2015. Schleswig, 13. Mai 2015

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 5/2015. Schleswig, 13. Mai 2015 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 5/2015 Schleswig, 13. Mai 2015 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de )

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de ) Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: www.neu-wulmstorf.de wulmstorf.de ) Ausgabe: 13/2017 Datum: 20.04.2017 Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner Öffnungszeiten

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Satzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland

Satzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland Satzung der Gemeinde Lichtenberg über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte Entdeckerland Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 2 Jahrgang 57 Erscheinungstag 12.02.2019 Lfd. Nr. Inhalt Seite 2 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 30. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 20.02.2019

Mehr

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung

Mehr

Vom Inhalt. 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner 3 Beitragshöhe 4 Beitragsänderungen 5 Fälligkeiten 6 Inkrafttreten

Vom Inhalt. 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner 3 Beitragshöhe 4 Beitragsänderungen 5 Fälligkeiten 6 Inkrafttreten Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege der Stadt Mittweida 1 Beitragspflicht 2 Beitragsschuldner

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Ausgabe 08 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 6 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 08 / 2011 ausgegeben am: 02.03.2011 Inhalt: Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2011 Seite: 1 Bekanntmachung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung

1 Geltungsbereich. 2 Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kündigung und Beendigung der Betreuung Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Rabenau (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen

Mehr

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung E-Mail: Internet: post@amt-scharmuetzelsee.de

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 16.08.2012 Nummer: 11/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 19. Juni 218 Nr.: 28 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsfelde

Mehr

(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge.

(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge. Satzung der Stadt Meißen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 444 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 36 Freitag, 2. September 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Großröhrsdorf ( Elternbeitragssatzung) Aufgrund

Mehr

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung

Mehr

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE NR. 7 HARRISLEE, 05. APRIL 2006 JAHRG.20 INHALT SEITE Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen für die 34. Änderung des

Mehr

Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016

Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016 Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Tiefenbronn Enzkreis Enzkreis Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016 Aufgrund 4 der

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 29.06.2012 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei Melderegisterauskünften an Parteien sowie das Erfordernis

Mehr

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Reute

Hauptsatzung der Gemeinde Reute Hauptsatzung der Gemeinde Reute Aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden - Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat Reute am 18. Februar 2016 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte

03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte 03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte 30.01.2003 Inhalt Seite 13. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte 21 - Aufgebot eines Sparkassenbuches 14. 50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wannebachstraße"

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 07.02.2012 Nummer: 02/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018 A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion:

Mehr

Nr. 31 Böklund, 11. August Jahrgang

Nr. 31 Böklund, 11. August Jahrgang Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Südangeln und der Gemeinden Böklund, Brodersby, Goltoft, Havetoft, Idstedt, Klappholz, Neuberend, Nübel, Schaalby, Stolk, Struxdorf, Süderfahrenstedt,

Mehr

S A T Z U N G. 1 Geltungsbereich

S A T Z U N G. 1 Geltungsbereich S A T Z U N G der Großen Kreisstadt Glauchau über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau

Mehr

Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom

Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom 04.09.2017 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Mehr

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung

Mehr

Herzlich willkommen zur 47. Stadtratssitzung am 23. August

Herzlich willkommen zur 47. Stadtratssitzung am 23. August Herzlich willkommen zur 47. Stadtratssitzung am 23. August 2018 TOP 1 Feststellung der ordentlichen Einberufung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates TOP 2 Bestätigung der Tagesordnung TOP 3 Protokollkontrolle

Mehr

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE NR. 1 HARRISLEE, 18. JANUAR 2017 JAHRGANG 31 INHALT SEITE 1. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 15 Gewerbegebiet am Industrieweg 17. Änderung (Teilgebiet

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 6 21.03.2016 INHALTSVERZEICHNIS 20/2016 Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Delbrück über die Ersatzbestimmung eines Vertreters für den

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 15/2018 Ausgegeben am 20.04.2018 Seite 93 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Mayen-Koblenz am 23.04.2018

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G Gemeinde Claußnitz Landkreis Mittelsachsen H A U P T S A T Z U N G der Gemeinde Claußnitz vom 18. 06. 2012 Auf der Grundlage des 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehr

Gemeinde Ostseeheilbad Zingst Zingst, den P r o t o k o l l Nr. 09/2018 des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung am

Gemeinde Ostseeheilbad Zingst Zingst, den P r o t o k o l l Nr. 09/2018 des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung am Gemeinde Ostseeheilbad Zingst Zingst, den 25.07.2018 P r o t o k o l l Nr. 09/2018 des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung am 05.07.2018 Beginn: Ort: Teilnehmer: Mitglieder der Verwaltung:

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr 2 0 1 9 vom 07.01.2019 Die Verbandsversammlung hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt GEMEINDE TOSTEDT Der Gemeindedirektor Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang: 35 ausgegeben am: 24. November 2011 Nr.: 30 angeheftet : abgenommen : Widmung von Straßen gemäß 6 und 47 (1) des Niedersächsischen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 2/218 vom 5. Dezember 218 Inhaltsverzeichnis: 1. Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für das Haushaltsjahr 219 Herausgeber:

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 15.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:30 Uhr 22:21

Mehr

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederau (Kindertagesstättensatzung)

Mehr

S A T Z U N G. über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung)

S A T Z U N G. über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung) Amtsblatt Nr. 11/2003 der Gemeinde Nordwalde vom 01.08.2003 Seite 1 03 S A T Z U N G über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung) vom 31. Juli 2003 Gemäß den 10 und

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Rieseby Eckernförde, 11. Juli 2016 Am Donnerstag, dem , findet um Uhr im Riesby Krog, Dorfs

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Rieseby Eckernförde, 11. Juli 2016 Am Donnerstag, dem , findet um Uhr im Riesby Krog, Dorfs Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2016 13.07.2016 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

25. Jahrgang Nr Mai 2017

25. Jahrgang Nr Mai 2017 25. Jahrgang Nr. 05 30. Mai 2017 Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Inhaltsverzeichnis 1659. Bekanntmachung Seite 3 Tagesordnung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114

Mehr

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden. Amt tsblatt für die Stadt Ahaus 6. Jahrgangg 08.06.2017 Nummer 011/2017 Datum: Inhalt: Seite: 31.05.2017 Hinweis auf die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen 2 Zweckverband EUREGIO durch

Mehr

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt -

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 11. Jahrgang Bernburg (Saale), 27. September 2017 Nummer 39 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises B. Amtliche Bekanntmachungen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Amt Torgelow-Ferdinandshof Niederschrift über die Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Torgelow-Ferdinandshof vom

Amt Torgelow-Ferdinandshof Niederschrift über die Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Torgelow-Ferdinandshof vom Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt torgelow ferdinandshof.de am 08.09.2015 (Link: Bekanntmachungen) Amt Torgelow-Ferdinandshof 20.07.2015 Niederschrift über die Sitzung des

Mehr

Amt Neuburg Gemeinde Hornstorf. der 28. Sitzung der Gemeindevertretung Hornstorf am

Amt Neuburg Gemeinde Hornstorf. der 28. Sitzung der Gemeindevertretung Hornstorf am Amt Neuburg 06.02.2017 Gemeinde Hornstorf P r o t o k o l l der 28. Sitzung der Gemeindevertretung Hornstorf am 02.02.2017 Beginn: Ende: Ort: Anwesend: 19:30 Uhr 21:40 Uhr Gemeindezentrum Hornstorf Herr

Mehr

Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wanzleben Börde am 18. März 2010 AZ: öffentlicher Teil

Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wanzleben Börde am 18. März 2010 AZ: öffentlicher Teil Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wanzleben Börde am 18. März 2010 AZ: 101005.10.01-003 öffentlicher Teil Beginn: Ende: Ort: Anwesend: Abwesende: Gäste: 19:00 Uhr 19:45 Uhr Rathauskeller

Mehr

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 3 Anröchte, 19.03.2004 9. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bebauungsplan Nr. 33 Vor den Birken, Anröchte 13 2. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am 06.03.2002 im großen Sitzungssaal des Rathauses Markt Indersdorf Hinweis: Hierbei handelt es sich um einen Vorab - Bericht aus der genannten Sitzungsniederschrift.

Mehr

Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Altenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinri

Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Altenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinri Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Altenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in kommunalen Kindertageseinrichtungen (Beitragssatzung der Kindereinrichtungen)

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Juli 2017 Nr. 14 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinde...77...77...78...78...78...78...78...79...79...79...79...80 Haushaltssatzung

Mehr

Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung Kröslin am

Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung Kröslin am Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung Kröslin am 28.05.2013 Ort: Gemeindezentrum Kröslin Beginn: 19.00 Uhr Ende: Uhr Anwesend: Herr Markus Brankatsch Herr Alexander Dieke Herr Holger Dinse Frau

Mehr

Beratungsvorlage für die öffentliche GR-Sitzung am 22. September Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Käppelematten?

Beratungsvorlage für die öffentliche GR-Sitzung am 22. September Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Käppelematten? Stadt Sulzburg Beratungsvorlage für die öffentliche GR-Sitzung am 22. September 2016 Nr. 36 / 2016 TOP III / 4 Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Frage: Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes

Mehr

Bekanntmachung. der Stadt Sankt Augustin. 11. Sitzung des Rates der Stadt Sankt Augustin am

Bekanntmachung. der Stadt Sankt Augustin. 11. Sitzung des Rates der Stadt Sankt Augustin am Bekanntmachung der Stadt Sankt Augustin 11. Sitzung des Rates der Stadt Sankt Augustin am 26.10.2016 Am Mittwoch, dem 26.10.2016, findet um 18:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Sankt

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 16. Februar 2007 Jahrgang 12

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

EINLADUNG 36. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 28. September 2017, 19:00 Uhr

EINLADUNG 36. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 28. September 2017, 19:00 Uhr Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur EINLADUNG ein. 36. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem

Mehr

vom Gemeinsames Ministerialblatt Saarland 2000, Seite 118 In Kraft ab

vom Gemeinsames Ministerialblatt Saarland 2000, Seite 118 In Kraft ab Erlass über Offenlegungen bei Erneuerung und Fortführung des Liegenschaftskatasters sowie bei der Feststellung und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen (Offenlegungs-Erlass) vom 28.12.1999 Gemeinsames

Mehr

Infokanal der Landgemeinde S ü d e i c h s f e l d. Ein Service Ihrer Gemeindeverwaltung!

Infokanal der Landgemeinde S ü d e i c h s f e l d. Ein Service Ihrer Gemeindeverwaltung! Infokanal der Landgemeinde S ü d e i c h s f e l d Ein Service Ihrer Gemeindeverwaltung! Öffnungszeiten der Verwaltung Montag Dienstag Donnerstag Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00

Mehr

6. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Neumark Teil 1

6. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Neumark Teil 1 6. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Neumark Teil 1 am Mittwoch, dem 26.09.2018, 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Neumark Tagesordnung: Nichtöffentliche Sitzung 1. Eröffnung der nichtöffentlichen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Erneute Ausfertigung, erneute Bekanntmachung und rückwirkendes Inkraftsetzen von Bebauungsplänen sowie Bekanntmachung der Aufhebung von Bebauungsplänen ( 10 BauGB i.v.m. 214 Abs.

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Rathenow

Amtsblatt für die Stadt Rathenow Amtsblatt für die Stadt Rathenow Jahrgang XIV Rathenow, den 22.04.2015 Nr. 02 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Beschlüsse des Hauptausschusses vom 26.03.2015 Seite 05 Bekanntmachung der Auslegung

Mehr

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen)

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen) mit den Ortsteilen Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Grund, Grumbach, Helbigsdor f, Herz ogswalde, Kaufb ach, Ke sselsdo rf, Kleinopitz, Limbach, Mohorn, Oberhermsdorf Satzung über die Betreuung von

Mehr