Branchenkonzept Erneuerbare Energien. Sicherheitspaket für Photovoltaikanlagen. Antrag. Technische Versicherung Haftpflichtversicherung.

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1 Antrag Branchenkonzept Erneuerbare Energien Sicherheitspaket für Photovoltaikanlagen. Technische Versicherung Haftpflichtversicherung 73/003 5/ Herausgeber: Generali Versicherung AG Adenauerring 7, München

2 Antrag für Photovoltaikanlagen bis 100 kwp Leistung Versicherungsschein Nr.: Aufzuhebende Verträge: Org.-Bereich Vermittler-Nr.: Hinweis Sie müssen sämtliche Fragen in diesem Antragsformular deutlich, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung dieser Vorschrift können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein, das Recht zur Vertragsanpassung haben oder zur Kündigung berechtigt sein. Ist der Antragsteller bereits Kunde bei Generali Versicherung AG? ja nein Name Vorname, Titel Zustellvermerke Straße, Haus-Nr. Postleitzahl Versicherungsschein-Nr. einer Generali Versicherung: Wohnort Telefon-Nr.* privat dienstlich Telefax* Staatsangehörigkeit* Geburtsdatum* (Tag/Monat/Jahr) Betriebsart D Kundennummer:* Die mit * gekennzeichneten Daten sind freiwillige Angaben, die für die Tarifierung nicht erforderlich sind. Lastschrift Hiermit wird bzw. werden der/die Versicherer bis auf Widerruf ermächtigt, die fälligen Beiträge im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens durch Lastschrift vom angegebenen Konto einzuziehen. Bankleitzahl Girokonto (bitte kein Sparkonto angeben) Kurzbezeichnung der Sparkasse/Bank Ort Vertragsbeginn Vertragsdauer/ Zahlungsweise Vorschäden Vorversicherung Versicherungsbeginn 12 Uhr Unterschrift des Kontoinhabers, falls abweichend vom Antragsteller (Versicherungsnehmer) Versicherungsablauf 12 Uhr Dauer: 1 Jahr ohne Nachlass 3 Jahre mit 10% Dauerrabatt Zahlungs- jährlich 1 /2-jährlich (3% Zuschlag) 1 /4-jährlich (5% Zuschlag) weise: monatlich (5 % Zuschlag) nur bei Einzugsermächtigung möglich Weicht der angegebene Ablauf von der angegebenen Dauer ab, so gilt der Ablauf als vereinbart. Bei mindestens einjähriger Dauer verlängert sich der Vertrag mit Ablauf der Vertragszeit von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Schriftform zugegangen ist. Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Wurde ein Versicherungsantrag bereits abgelehnt? nein ja Bestehen oder bestanden Vorversicherungen? nein ja Sind in den letzten 5 Jahren Schäden eingetreten? nein ja Versicherungszweig Versicherer Versicherungsschein-Nr. Vorschäden (Art/Anzahl/Höhe) gekündigt von Ablauf Straße, Haus-Nr. Straßen- Postleitzahl Ort Persönliche Daten Herr Frau Firma GbR Bei ist Zutreffendes anzukreuzen Einzugsermächtigung Versicherungsgrundstück Besitzverhältnisse der Photovoltaikanlage Hinweis Betrieb: Eigentümer Pächter/Mieter: Gebäude: Eigentümer Pächter/Mieter: Die Verträge zur Technischen- und Haftpflichtversicherung sind rechtlich selbständige und voneinander unabhängige Verträge. Versicherungsschutz wird auf der Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen sowie der ggf. vereinbarten Zusatzbedingungen, Besonderen Bedingungen und Klauseln gewährt, welche Ihnen mit den zugehörigen Vertrags- und Kundeninformationen zusammen mit den wichtigen Hinweisen zu Ihrem/n Versicherungsvertrag/-verträgen übergeben wurden. Sachversicherung Photovoltaikanlagen sind über Technische Versicherung (1) zu versichern. Technische Versicherung (1) Versicherungsschutz wird beantragt auf Grundlage der umseitig genannten Bedingungen für die Sachen gemäß Deklaration. Nicht mit diesem Antrag versichert werden können: Bodenanlagen, Anlagen an Lärmschutzwänden und nachgeführte Photovoltaikanlagen. Generelle Voraussetzungen für den Versicherungsschutz (wenn eine oder mehrere der nachstehend genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, kann die Photovoltaikanlage nicht versichert werden): Abstand Unterkante der Photovoltaikanlage vom Boden (Geländeoberkante) mindestens 3 Meter Die Installation und Abnahme erfolgte durch einen Fachbetrieb. Diese Voraussetzungen treffen zu: ja nein Ausschluss des Feuerrisikos, wenn eine oder mehrere der nachstehend genannten Gefahrenerhöhungen zutreffen. Die Photovoltaikanlage kann nicht gegen Feuerschäden versichert werden, z.b. (bei Ställen, Scheunen etc. in Holzbauweise und / oder Lagerung von Stroh, Treibstoffen etc.): Außenwände überwiegend aus Holz weiche Dachung (Holz, Ried, Schilf, Stroh) Lagerung leicht entflammbarer Gegenstände im oder am Gebäude Diese Gefahrerhöhung(en) treffen zu: ja nein Voraussetzungen für den Versicherungsschutz Elektronikund Elektronik- BU-Versicherung für stationäre Anlagen Versicherungsobjekt Errichtungs-/Baujahr Anlagenhersteller Anlagenleistung Photovoltaikanlage Typ der Solarmodule Anzahl und Einzelleistung der Solarmodule Anzahl und Typ der Wechselrichter Stück zu je Wp Stück vom Typ Tarif-Kennziffer Versicherungssumme in EUR Beitragssatz Beitrag in EUR (Listenpreis ohne Nachlässe) x = KWp Selbstbehalt je Versicherungsfall: 250 EUR bei der Sachdeckung bzw. 2 Tage bei der Elektronik-BU-Versicherung Haftzeit für die Ausfalldeckung: 6 Monate./. ggf. 5% Ausschluss Feuer Der Jahresmindestbeitrag beträgt 150 EUR zuzüglich gesetzliche Versicherungsteuer. Der TV-Beitrag (1) beinhaltet einen schadenverlaufsabhängigen Rabatt. Dieser beträgt 30 % und gilt bis zu einer Schadenquote (= Verhältnis von gezahlten und TV-Beitrag (1) reservierten Schäden zum erhobenen Beitrag ohne Versicherungsteuer) von 60 %. Das Feuerrisiko muß ausgeschlossen werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen für Mindestbeitrag: 150 EUR den Versicherungsschutz gegen Feuer nicht zutreffen. Versicherungssummen mit Mehrwertsteuer ohne Mehrwertsteuer

3 Haftpflichtversicherung (2) Betriebs- Haftpflichtversicherung Versicherungssummen je Versicherungsfall EUR für Personenschäden EUR oder EUR pauschal für Personen- und Sachschäden EUR für Sachschäden Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Versicherungssummen. Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht unter Versicherungsschein-Nr.: Befindet sich die Anlage ganz oder teilweise auf fremden (z.b. gemieteten) Dachflächen? nein ja Beitragsberechnung Wagnisnummer Anzahl Anlagenbeitrag in EUR Beitrag in EUR Photovoltaikanlage bis 100 kwp mit Einspeisung des gewonnenen Stroms in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens Beitragsberechnung Umweltrisiken Umwelt- Haftpflichtversicherung Umweltschadensversicherung Versicherungssummen je Versicherungsfall (entsprechend den zur Betriebs-Haftpflichtversicherung gewählten) EUR für Personenschäden EUR für Sachschäden EUR pauschal für Personen- und Sachschäden EUR pauschal für Personen- und Sachschäden Die Ersatzleistung für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles beträgt im Rahmen der beantragten Versicherungssumme EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Einfache dieser Versicherungssummen. Versicherungssummen je Versicherungsfall (entsprechend der zur Umwelt-Haftpflichtversicherung gewählten Versicherungssumme für Sachschäden bzw. pauschalen Versicherungssumme) EUR EUR EUR Mitversicherung Zusatzbaustein 1 (Anfrage Direktion) Mitversicherung Zusatzbaustein 2 (Anfrage Direktion) Die Ersatzleistung für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles beträgt im Rahmen der beantragten Versicherungssumme EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Einfache dieser Versicherungssummen. Allgemeine Angaben zu den Umweltrisiken Außer den gemäß Deckungskonzept mitversicherten Anlagen und den unten genannten Anlagen sind keine weiteren umweltrelevanten Anlagen vorhanden Es sind weitere umweltrelevante Anlagen vorhanden. Der Erfassungsbogen AH 7720 liegt bei Sind Altlasten oder Vorschäden (Boden, Wasser oder Luft) bekannt? nein ja, (welche?) Gibt es oder gab es auf Ihrem Betriebsgrundstück stillgelegte Tanks oder Anlagen, von denen eine Umweltgefährdung ausgegangen ist oder ausgehen könnte? nein ja, (welche?) Beitragsberechnung Zuschlag für Erweiterung der Kleingebindedeckung auf eine Gesamtlagermenge von l l Beitrag in EUR Tankanlagen für Heizöl (vorhandene Tanks bitte einzeln aufführen, Batterietanks gelten als ein Tank, Kellertanks sind oberirdisch). Auf das Bestehen evtl. Landesverordnungen über ordnungsgemäße Beschaffenheit von Tankanlagen und dazugehörige Leitungen sowie sonstigem Zubehör wird hingewiesen! ober-/unterirdisch Einbau- Wagnis- Fassungsver- Schutzvorrichtung (z. B. Betonwanne, jahr Nummer mögen in cbm Leckanzeige, Kunststoffhülle) Beitrag in EUR Zuschlag für Umweltschadens-Basisversicherung Zuschlag für den Zusatzbaustein 1 und / oder 2 Summe Haftpflicht-Beiträge (2) Bemerkungen Für sonstige Umweltrisiken wie z. B. Einleitungsrisiken, UHG-Anlagen, sonstige deklarierungspflichtige Anlagen etc. ist der Umweltfragebogen AH 7720 aufzunehmen und Versicherungsschutz hierfür separat zu beantragen. Beitrag./. 10 % Bündelnachlass*)./. Dauernachlass Zwischensumme Beitrag gemäß Zahlungsweise + Vers.-Steuer insgesamt EUR Technische Versicherung (1) Haftpflichtversicherung (2) Alle Endbeträge EUR *) siehe Allgemeine Hinweise und Erklärungen auf der Antragsrückseite.

4 Hinweise Erklärungen Empfangsbestätigung Widerrufsrecht Widerrufsfolgen Besondere Hinweise Wichtige Hinweise Ich bestätige, dass ich rechtzeitig vor Unterzeichnung dieses Antrages die der/den beantragten Versicherung/en zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen, Besonderen Versicherungsbedingungen und Klauseln, die Vertrags- und Kundeninformationen sowie das Merkblatt zur Datenverarbeitung erhalten habe. Bitte beachten Sie vor Unterzeichnung dieses Antrages die wichtigen Hinweise auf der Rückseite. An diesen Antrag halte ich mich einen Monat gebunden. Zur rückseitig abgedruckten Datenschutzklausel (und zur Entbindung von der Schweigepflicht) willige ich ein. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertrags- und Kundeninformationen und diese Belehrung zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, München. Bei einem Widerruf per Telefax oder ist der Widerruf an die Faxnummer bzw. die -Adresse service@generali.de zu richten. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, erstatten wir Ihnen Ihren gesamten Beitrag. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Bevor Sie den Antrag unterschreiben, prüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Lesen Sie bitte auch die Ihnen übergebenen Vetrags- und Kundeninformationen sowie die wichtigen Hinweise, Erläuterungen und Vertragsgrundlagen. Unterschriften Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Vermittlers

5 Zur Technischen Versicherung Elektronikversicherung Vertragsgrundlagen Grundlage sind neben den im Versicherungsschein angeschriebenen Besonderen Vereinbarungen und Klauseln die folgenden AVB: Allgemeine Elektronik-Versicherungsbedingungen (ABE 2008) Klausel TK 1210 Auschluss von Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion (wenn vereinbart) Klausel TK 1507 Angleichung Prämien / Versicherungssummen Klausel TK 1651 Maschinen ausländischen Fabrikats Klausel TK 1991 Schadenverlaufsabhängiger Prämiennachlass Besondere Vereinbarungen für den Versicherungsschutz von Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Fassaden (BV PVA) in der jeweils aktuellen Fassung Beitragsfrei mitversicherte Schadennebenkosten mit einer Versicherungssumme auf Erstes Risiko von jeweils EUR (Selbstbehalt je Kostenart: 10 %, mind. 250 EUR): Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich Bewegungs- und Schutzkosten Luftfrachtkosten Elektronik-BU-Versicherung Vertragsgrundlagen Grundlage sind neben den im Versicherungsschein angeschriebenen Besonderen Vereinbarungen und Klauseln die folgenden AVB: Klausel TK 1956 Betriebsunterbrechung BV PVA (siehe Sachdeckung) in der jeweils aktuellen Fassung Haftzeit 6 Monate zeitlicher Selbstbehalt 2 Tage Ertragsausfallpauschale: max. 2 EUR/kWp/Tag Wichtige Hinweise Die Photovoltaikanlage muss sich in einem guten Zustand befinden, das bedeutet, dass die zu versichernde Anlage wartungsseitig nach dem aktuellen Stand der Technik geprüft und gepflegt wird und dass zum Zeitpunkt der Gefahrübernahme durch den Versicherer keine außergewöhnlichen oder anlagenuntypischen Belastungszustände an der PV-Anlage herrschen muss voll funktionsfähig sein darf keinen außergewöhnlichen bzw. gefahrerhöhenden Umständen ausgesetzt sein (z. B. beeinträchtigende Betriebseinflüsse, wie z. B. Dämpfe, Gase, Staub etc.) Hinweise zur Haftpflichtversicherung Vertragsgrundlagen Grundlage sind neben den im Versicherungsschein angeschriebenen Besonderen Vereinbarungen und Klauseln die folgenden AVB soweit zutreffend : Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung (USV) Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Umwelt-Haftpflichtversicherung Zusatzbedingungen zur Betriebshaftpflichtversicherung für die Nutzer von Internet-Technologien Wichtige Hinweise Auf den Umfang der Sachschadendeckung und der Ausschluss der Schäden an fremden Sachen sowie die Möglichkeit einer Beitragsangleichung wird besonders hingewiesen.

6 Wichtige Hinweise, Erläuterungen und Vertragsgrundlagen Verantwortlichkeit für die Angaben im Antrag Ihr/e Vermittler/in ist für Ihre Betreuung zuständig. Selbstverständlich hilft er/sie Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antragsformulars. Die Verantwortung für die Richtigkeit aller Angaben liegt jedoch dessen ungeachtet bei Ihnen, weil Sie unser Vertragspartner sind. Achten Sie bitte vor der Unterschrift darauf, dass alle Angaben vollständig im Antrag stehen. Unrichtige Beantwortung der Fragen nach Gefahrumständen kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Striche oder sonstige Zeichen oder Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Zuständige Aufsichtsbehörde Wir betreuen Sie stets gut und zuvorkommend. Bitte richten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beschwerden vorrangig an uns oder an unseren Außendienstmitarbeiter. Falls Sie einmal mit einer Entscheidung unsererseits nicht einverstanden sein sollten, steht Ihnen darüber hinaus auch der Beschwerdeweg bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen Postfach 13 08, Bonn, offen. Anwendbares Recht, Vertragsgrundlagen Alle aufgrund dieses Antrages abgeschlossenen Versicherungen sind rechtlich selbstständige und voneinander unabhängige Verträge. Auf sie findet das deutsche Recht Anwendung. Grundlage des Versicherungsvertrages ist der gestellte Antrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Sparte, die gesetzlichen Bestimmungen sowie die besonderen Vereinbarungen und Klauseln. Diese Unterlagen wurden Ihnen rechtzeitig vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Textform ausgehändigt. Eine Kopie des Antrages erhalten Sie nach Unterzeichnung. Anzeigen und Erklärungen / Nebenabreden / Deckungszusagen Alle für die Generali Versicherung Aktiengesellschaft bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben und sollen an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen genannte Anschrift der Direktion oder Service-Stelle gesandt werden. Die Vertreter sind zur Entgegennahme nur mündlicher Anzeigen und Erklärungen nicht bevollmächtigt. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn die Generali sie in Textform bestätigt. Die selbstständige Abgabe von Deckungszusagen ist dem Antragsvermittler nicht gestattet und ohne rechtliche Wirkung für die Generali. Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) IIch willige ein, dass die Generali Versicherung AG im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Die Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der AMB Generali Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Darüber hinaus willige ich ein, dass meine Vertrags- und Schadendaten dies sind beispielsweise meine Angaben im Antrag, auch Gesundheitsdaten, versicherungstechnische Daten wie Vertragslaufzeit, Versicherungssumme oder Bankverbindung sowie erforderlichenfalls Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, Sachverständigen oder eines Arztes (u. a. Behandlungsberichte) bei der AMB Generali Schadenmanagement GmbH zum Zwecke der Schadenbearbeitung verarbeitet, insbesondere an diese übermittelt und dort verwendet werden. Ferner willige ich ein, dass bei künftigen Versicherungsfällen meine Angaben zum Schaden und gegebenenfalls Angaben von Dritten auch bei der AMB Generali Schadenmanagement GmbH geführt werden. Dies kann auch Gesundheitsdaten umfassen. Sofern Sie hiermit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns bitte Ihre Ablehnung in Schriftform mit. Dann werden Versicherungsfälle weiterhin von der Generali Versicherung AG bearbeitet. Gesundheitsdaten dürfen außerdem nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen Sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/ dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit den Antragsunterlagen überlassen wird. Versicherungsteuer Der Versicherer ist verpflichtet, die gesetzliche Versicherungsteuer zu erheben. Gebühren Außer der gesetzlichen Versicherungsteuer werden keine Gebühren erhoben. Besonderheiten bei unterjähriger Zahlungsweise Bei Teilzahlung wird ein Teilzahlungszuschlag (halbjährlich 3%, vierteljährlich und monatlich 5%) berechnet. Monatliche Zahlung ist nur möglich, wenn der/die Versicherungsnehmer/in die Generali ermächtigt, die Beiträge von seinem/ihrem Konto einzuziehen. Entfällt diese Voraussetzung, gilt vierteljährliche Zahlweise vereinbart. Laufzeit von Verträgen Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer in Schriftform gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Der Vertrag kann vorzeitig beendet werden: Im Schadenfall, bei Eigentumswechsel, bei Obliegenheitsverletzung und bei Risikowegfall. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertrags- und Kundeninformationen und diese Belehrung zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, München. Bei einem Widerruf per Telefax oder ist der Widerruf an die Faxnummer bzw. die -Adresse service@generali.de zu richten. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, erstatten wir Ihnen Ihren gesamten Beitrag. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Bündelnachlass Der Bündelnachlass wird gewährt, wenn über das Branchenkonzept Erneuerbare Energien Photovoltaikanlagen die Technische Versicherung und Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wird ein Vertrag aufgehoben (z. B. durch Kündigung), so entfällt zum Zeitpunkt der nächsten Versicherungsperiode der Bündelnachlass für den fortlaufenden Vertrag. Risikoträger: Generali Versicherung AG Adenauerring 7, München Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dietmar Meister Vorstand: Dr. Wilhelm Kittel (Vorsitzender), Jörn Stapelfeld (stv. Vorsitzender), Frank Karsten, Karl Pfister, Dr. Norbert Rollinger, Hans-Herbert Rospleszcz Sitz: München Registergericht: Amtsgericht München HRB 7731

7 Deckungsumfang zum Antrag Photovoltaikanlagen Haftpflichtversicherung Produktbeschreibung zum Branchenkonzept Erneuerbare Energien (Übersicht über das Deckungskonzept optionale Erweiterungen) Grundversicherungssummen: EUR für Personenschäden und EUR für Sachschäden Betriebs-Haftpflichtversicherung: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für eigene betriebliche Zwecke aus der Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes an Betriebsfremde bis zu einem Mietwert von EUR Bauherren-Haftpflichtversicherung für eigene Bauvorhaben bis EUR Bausumme Versehensklausel Beauftragung fremder Unternehmen (Subunternehmer) im Rahmen des Vertrages und der Betriebsbeschreibung Vorsorgeversicherung im Rahmen der vereinbarten Grundversicherungssummen Auslandsschäden für Bau-, Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten Europa direkten Export Europa Geschäftsreisen/Ausstellungen, Kongresse, Messen und Märkte weltweit indirekten Export weltweit Selbstbeteiligung bei Personenschäden in USA und Kanada sowie deren Territorien oder die in diesen Ländern geltend gemacht werden: EUR Nachhaftung nach 5-jährigem Bestehen bei endgültiger Betriebseinstellung für 5 Jahre Abwasserschäden EUR * Schiedsgerichtsvereinbarungen Ansprüche gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers Ansprüche mitversicherter Personen untereinander (bei Sachschäden Selbstbeteiligung: 100 EUR Integralfranchise) Planungsrisiko für eigen erstellte Bauten (Schäden am Objekt fallen nicht unter die Deckung) Arbeitsgemeinschaftsklausel mit Insolvenzklausel Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge Vermögensschäden 1 / Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bis zu (zusätzlich zur vereinbarten Grundversicherungssumme, SB *) EUR Vermögensschäden wegen Ausfall oder Unterbrechung der Wärmeversorgung EUR Belegschafts- und Besucherhabe EUR * Mietsachschäden EUR * Erhöhung der Versicherungssumme für Mietsachschäden auf EUR / EUR * Be- und Entladeschäden im Rahmen der Grundversicherungssumme * Leitungsschäden EUR ** Tätigkeitsschäden EUR ** Strahlenschäden Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht ( Vertragshaftung ) Schlüsselverlustrisiko EUR * Medienverluste/Energiemehrkosten EUR * Produkt-Haftpflicht-Risiko (Fehlen von vereinbarten Eigenschaften) Zusatzdeckung für Nutzer von Internet-Technologien: Versicherungssumme EUR Höchstersatzleistung bei Verletzung von Namensrechten EUR 1 Auf den eingeschränkten Deckungsumfang wird hingewiesen. * Sublimit innerhalb der Grundversicherungssumme; Selbstbeteiligung: 10 %, mind. 100 EUR, höchstens EUR ** Sublimit innerhalb der Grundversicherungssumme; Selbstbeteiligung: 20 %, mind. 100 EUR, höchstens EUR

8 Produktbeschreibung zum Branchenkonzept Erneuerbare Energien (Übersicht über das Deckungskonzept optionale Erweiterungen) Umwelt-Haftpflichtversicherung: *** Grundversicherungssummen analog den zur Betriebs-Haftpflichtversicherung vereinbarten Umwelt-Haftpflichtbasisdeckung WHG-Anlagendeckung für Kleingebinde und Maschineninhalte (Einzelbehältnis bis 60 l, bei Mineralölen bis 210 l) bis max l Gesamtfassungsvermögen Erhöhung des Gesamtfassungsvermögens auf l Erhöhung des Gesamtfassungsvermögens auf l Der Versicherungsschutz erlischt, wenn die Mengenbegrenzung überschritten wird. Betriebsstoffe in mitversicherten Kraftfahrzeugen und Arbeitsmaschinen Heizöltanks Biogasanlagen Photovoltaikanlagen Pflanzenölblockheizkraftwerke (BHKW) Umwelt-Haftpflichtregressdeckung Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles EUR **** Alternative Grundversicherungssumme(n): EUR pauschal für Personen- und Sachschäden EUR pauschal für Personen- und Sachschäden Umweltschadensversicherung: *** Grundversicherungssumme analog der zur Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden bzw. pauschalen Versicherungssumme Umweltschadensbasisdeckung WHG-Anlagendeckung für Kleingebinde und Maschineninhalte (Einzelbehältnis bis 60 l, bei Mineralölen bis 210 l) bis max l Gesamtfassungsvermögen Erhöhung des Gesamtfassungsvermögens auf l Erhöhung des Gesamtfassungsvermögens auf l Der Versicherungsschutz erlischt, wenn die Mengenbegrenzung überschritten wird. Betriebsstoffe in mitversicherten Kraftfahrzeugen und Arbeitsmaschinen Heizöltanks Biogasanlagen Photovoltaikanlagen Pflanzenölblockheizkraftwerke Umweltschadensregressdeckung Umweltschadensproduktrisiko (welches noch nicht über die Umweltschadensregressdeckung abgesichert ist) Ausgleichssanierung EUR **** Neue Risiken EUR **** Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls EUR **** Zu folgenden Positionen gelten die Regelungen aus der Betriebs-Haftpflichtversicherung vereinbart (evtl. Verweise darin auf die AHB gelten gestrichen): Mitversicherte Personen Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge Beauftragung fremder Unternehmen (Subunternehmer) im Rahmen des Vertrages und der Betriebsbeschreibung Alternative Grundversicherungssumme: EUR EUR Private Risiken: (Grundversicherungssummen analog Betriebs-Haftpflichtversicherung; Deckungsumfang AH 3000 G) Privat-Haftpflichtversicherung Private Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde Private Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Pferde Im Rahmen des Deckungskonzeptes mitversichert bzw. enthalten Auf Antrag gegen Beitragszuschlag einschließbar Hinweis: Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache in der Umwelt- Haftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung das Einfache der ausgewiesenen Summen. *** Selbstbeteiligung: EUR, nicht jedoch bei Schäden durch Brand oder Explosion **** Sublimit innerhalb der Grundversicherungssummen

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