VDMA-/FGMA-Infotag Update Stoffrecht Frankfurt/M., 30. September Das nationale und europäische Chemikalienrecht aktueller Sachstand

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1 VDMA-/FGMA-Infotag Update Stoffrecht Frankfurt/M., 30. September 2009 Das nationale und europäische Chemikalienrecht aktueller Sachstand MinR Dr. Christian Meineke Bundesministerium und Reaktorsicherheit, Bonn

2 Was ist Chemikalienrecht? Themen: Erkennen von Stoffrisiken Kommunikation der Erkenntnisse Risikomanagementmaßnahmen Schutzziele: Umweltschutz Verbraucherschutz Arbeitsschutz

3 Chemikalienrecht: EG-Recht und nationales Recht Starke EG-Ausrichtung wegen Produktbezugs; zugrundeliegende Standards teilweise international (UN/OECD) inzwischen weitgehend unmittelbar geltendes EG- Recht EG (EG-Verordnungen) Durchführung der EG-Verordnungen in D über Chemikaliengesetz (Zuständigkeiten Bund/Länder, behördliche Überwachungsbefugnisse, Sanktionen) noch bestehende nationale Regelungsmaterien großenteils durch EG-Richtlinien vorgegeben

4 EG-Verordnungen: REACH-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation), Zulassung (Authorisation) und Beschränkung chemischer Stoffe (Chemicals), R E A CH zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur,

5 Wichtige Verbesserungen durch REACH (1): Risikoermittlung und -kommunikation Instrumente: systematische Stoffprüfung auch für Altstoffe Risikobewertung durch Hersteller/Anwender geordnete Kommunikation in der Lieferkette Ziel: Wirtschaft insgesamt (auch außerhalb Chemiebereich) wird in die Lage versetzt, Produkte/ Prozesse gezielt zu verbessern Win-win - Situation Schutzniveau/Wettbewerbsfähigkeit

6 Wichtige Verbesserungen durch REACH (2): Fokus auf besonders besorgniserregende Stoffe Instrumente Neuartiges Zulassungssystem für besonders besorgniserregende Stoffe (CMR/PBT/vBvP/+) besondere Regelungen zur Erkennung derartiger Eigenschaften und zur Kommunikation Ermöglichung behördlicher Konzentration auf prioritäre Stoffe Ziel: Adressierung der sich aus der Langfristigkeit der betreffenden Stoffrisiken ergebenden Probleme

7 EG-Verordnungen: CLP-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung (Classification), Kennzeichung (Labelling) und Verpackung (Packaging) von Stoffen und Gemischen europäische Umsetzung des Globally Harmonized System (GHS) Übergangsfristen mit paralleler Geltung von bisherigem und neuem Recht (für Stoffe bis Ende 2010, für Gemische bis Mitte 2015) C L P

8 Hilfen zu REACH und CLP REACH-CLP-Helpdesk der Bundesstelle für Chemikalien in Dortmund Tel.: 0231/ Internetauftritt der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki

9 EG-Verordnungen: Verordnung über ozonschichtschädigende Stoffe Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen Ausstieg aus den ozonschichtschädigenden Stoffen (FCKW, Halone, H-FCKW, MB) (erweiternde) EG-Umsetzung des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht Mindeststandardansatz: Weitergehende/ konkretisierende Regelungen in nationaler ChemOzonschichtV

10 EG-Verordnungen: F-Gase-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte flourierte Treibhausgase Schwerpunkt: emissionsmindernde Maßnahmen (Dichtheit, Rückgewinnung, Sachkunde u.ä.) bei wichtigen F-Gas-Verwendungen (z.b. ortsfeste Kälte/Klimaanlagen); EG-weite Maßnahme zur Erreichung der Kyoto-Klimaschutzziele partiell Mindeststandardansatz: Weitergehende/konkretisierende Regelungen in nationaler ChemKlimaschutzV

11 EG-Verordnungen: POPs-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (Persistant Organic Pollutants) Verbote und emissionsmindernde Maßnahmen zu weltweit regulierten langlebigen Umweltschadstoffen EG-Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe und eines UN/ECE-Protokolls

12 EG-Verordnungen: PIC-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Einund Ausfuhr gefährlicher Chemikalien Schwerpunkt: Umsetzung des Verfahrens der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (Prior Informed Consent) für bestimmte gefährliche Industriechemikalien und Pflanzenschutzmittel (erweiternde) EG-Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens über den internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien

13 EG-Verordnungen: Quecksilber-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 über das Verbot der Ausfuhr von metallischem Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen und -gemischen und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber Ausfuhrverbot sowie abfall- und immissionsschutzrechtliche Maßnahmen zu Quecksilber Zusammenhang mit UNEP-Quecksilberprogramm und Verhandlungen über ein künftiges Quecksilber-Übereinkommen

14 Nationale Rechtsetzung: Biozidrecht (ChemG, ChemBiozidZulV, ChemBiozidMeldeV Melde- und Zulassungsverfahren für 23 Kategorien von Biozid-Produkten (z.b. Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Rattengifte, Antifouling-Produkte) Zulassungssystem EG-weit harmonisiert durch EG-Biozid-Richtlinie 98/8/EG derzeit noch Übergangsperiode mit EG- Altwirkstoff-Programm (geregelt durch EG- Kommissionsverordnungen nach Art. 16 der Richtlinie 98/8/EG)

15 Nationale Rechtsetzung: ChemVerbotsV Inverkehrbringensverbote für bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse sowie Regelungen zur Art und Weise der Abgabe bestimmter Stoffe und Zubereitungen (z.b. Sachkunde, Abgabebuch, Selbstbedienungsverbot) Inverkehrbringensverbote bisher überwiegend Umsetzung von EG-Recht, künftig nur noch wenige, zulässigerweise über REACH hinausgehende Regelungen Abgabevorschriften rein national

16 Nationale Rechtsetzung: GefahrstoffV Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten (z.b. Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufen, Notfallmaßnahmen, arbeitsmedizinische Vorsorge), bisherige Regelungen zu Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung und zu Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen Regelungen weitgehend Umsetzung von EG-Richtlinien (im Arbeitsschutzbereich mit Mindeststandardcharakter) hinsichtlich Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen künftig nur noch wenige, über REACH hinausgehende Regelungen

17 Nationale Rechtsetzung: ChemVOCFarbV Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (Volatile Organic Compounds) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke Beitrag zur Bekämpfung der bodennahen Ozonbelastung ( Sommersmog ) Umsetzung der EG-Richtlinie 42/2004/EG (sog. Decopaint -Richtlinie)

18 Derzeit laufende/vorbereitete Änderungen EG-Rechtsetzungsverfahren EG-Biozid-Verordnung (Ablösung der EG-Biozid-RL durch VO) EG- Recast der EG-VO über ozonschichtschädigende Stoffe (kurz vor Abschluss) ChemEG-SanktionierungsV (Neuordnung der Sanktionsvorschriften zu EG-Verordnungen) Novelle GefahrstoffV (Anpassung an REACH/- CLP, Fortentwicklung Arbeitsschutzvorschriften) Novelle ChemVerbotsV (REACH-Anpassung, Überarbeitung Abgabevorschriften) CLP-Anpassungsgesetz (Anpassung ChemG an die EG-CLP-Verordnung)

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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