MERKBLATT Nr. 1 über die finanzielle Leistungsfähigkeit gem. EG-VO Nr. 1008/2008 Art. 5 (1-2)

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1 BMVIT/II/L3 Min.Rat Dr. Herbert ZULINSKI W i e n Tel /9300 MERKBLATT Nr. 1 über die finanzielle Leistungsfähigkeit gem. EG-VO Nr. 1008/2008 Art. 5 (1-2) Anwendungsbereich: für Luftfahrtunternehmen, welche zumindest 1 Lfz über 10 to MTOW o d e r ab 20 Passagier-Sitzplätzen betreiben (bei Fracht-Lfz ist die höchstzulässige Bestuhlung bei Umrüstung auf Passagier-Lfz anzusetzen), oder für alle Linienverkehrsunternehmen oder für alle Luftfahrtunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio., und bei erstmaligem Antrag auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung. Kriteria: PLAN-Liquidität > 0 PLAN-Liquidität minus PLAN-Erträge > 0 für 24 Monate für 3 Monate Erläuterungen: - Unter "Liquidität" ist die zeitpunktbezogene Differenz zwischen kurzfristigen Aktiva und Passiva zu verstehen; - Unter "PLAN-Liquidität für 24 Monate" ist eine auf Monate unterbrochene Zweijahresprognose der Liquiditätsentwicklung zu verstehen, die auf einer aktuellen IST-Liquidität aufgesetzt ist;

2 - 2 - Folgende Positionen sind der Liquidität zuzurechnen: zum Monatsbeginn: Kassa + Geschäftskonten + Guthaben + börsefähige Wertpapiere + kurzfristige Forderungen } binnen 1 Monat - kurzfristige Verbindlichkeiten } + unausgenutzte Kreditzusagen im PLAN-Monat: + beabsichtigte Kreditaufnahmen - Kapital- und Leasingdienste + beabsichtigte Eigenmittelzuführungen - beabsichtigte Gewinnentnahmen +/- sonst. PLAN-Cashflow Das 1.Kriterium ist dann erfüllt, wenn die Liquidität in allen 24 Monaten positiv ist. - Unter "PLAN-Erträge" sind die aus der gewöhnlichen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens erwarteten liquiditätswirksamen Einnahmen ("Cash-in") zu verstehen; diese sind in den ersten 3 PLAN-Monaten ab Flugbetriebsaufnahme von dem ve PLAN- Cashflow wieder abzuziehen. Das 2.Kriterium ist dann erfüllt, wenn die restliche Liquidität in allen 3 Monaten positiv ist. - Die am Beginn des Liquiditätsplanes stehende IST-Liquidität ist einer aktuellen Bilanz oder einem Bilanzstatus, welche von einem Wirtschaftstreuhänder erstellt bzw. geprüft sein muss, zu entnehmen. Soferne keine aktuelle Bilanz bzw. Bilanzstatus vorgelegt werden kann, hat das Luftverkehrsunternehmen eine Liquiditätsmeldung abzugeben, deren Aktiva von der OZB bei den jeweils angeführten Kreditinstituten verprobt würden - zu diesem Zweck sind dieselben gegenüber der OZB vom Bankgeheimnis zu entbinden! In gleicher Weise wird die OZB alle Angaben des Luftverkehrsunternehmens über den Kapitaldienst sowie die beabsichtigten Kreditaufnahmen in der 24-Monatsperiode bei den jeweiligen Banken verproben. Die diesem Finanzplan, insb. dem PLAN-Cashflow zugrundeliegenden Annahmen betr. Umsätze und Kosten ("Wirtschaftsplan") werden von der OZB auf ihre Plausibilität beurteilt, wobei offensichtlich unrealistische Aufwands- und Ertragspositionen korrigiert würden. Für die Akzeptierung von Finanz- und Wirtschaftsplan durch die OZB ist ausschlaggebend, ob dieselben Annahmen auch den Banken bei ihren Betriebsmittel- und Investitionskreditzusagen vorgelegen haben; dies würde von der OZB ebenfalls verprobt.

3 - 3 - Soferne der OZB eine Ausstattungsverpflichtung einer Muttergesellschaft im Wege einer Patronatserklärung an die antragstellende Tochter vorgelegt wird, verschiebt sich die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Patron; bei sehr großen Muttergesellschaften würde sich dies auf eine Analyse des Jahresabschlusses beschränken. Unterlagen: - Bilanz oder Bilanzstatus oder Liquiditätsmeldung - Liquiditätsplan - PLAN-Cashflow - Wirtschaftsplan - PLAN-Cashflow exkl. der Erträge in den ersten 3 Monaten } } } Finanzplan - Kontaktadresse des/der vom Bankgeheimnis entbundenen Kreditinstitute(s) und allfälligerweise: - Patronatserklärung - Jahresabschluss des Patrons Muster von Patronatserklärungen Variante I (Patron) an (Tochter) (Wir) haben nicht die Absicht, unsere Beteiligung an (Tochter) ganz oder teilweise aufzugeben und verpflichten uns, dafür Sorge zu tragen, daß (Tochter) stets so geleitet und ausgestattet wird, dass sie zumindest im Zeitraum von 24 Monaten ihren Verbindlichkeiten fristgemäß wird nachkommen zu können. Diese Erklärung unterliegt österreichischem Recht." Variante II "(Patron) an (Gläubiger) (Wir) sind an (Tochter) zu (%) unmittelbar und zu (%) mittelbar beteiligt und haben nicht die Absicht, diese Beteiligungen ganz oder teilweise aufzugeben. (Wir) haben von der (Kreditaufnahme) unserer (Tochter) Kenntnis genommen und sind damit einverstanden. (Wir) übernehmen Ihnen gegenüber hiermit unwiderruflich die uneingeschränkte Verpflichtung, auf (Tochter), solange sie den bei Ihnen in Anspruch genommenen Kredit nicht vollständig zurückgezahlt hat, in der Weise Einfluss zu nehmen und sie finanziell so auszustatten, dass sie stets in der Lage ist, ihren gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten fristgemäß nachzukommen. Diese Erklärung unterliegt österreichischem Recht."

4 BMVIT/II/L3 Min.Rat Dr. Herbert ZULINSKI W i e n /9300 MERKBLATT Nr. 2 über die finanzielle Leistungsfähigkeit gem. EG-VO Nr. 1008/2008 Art. 8 (1-7) Anwendungsbereich: für Luftfahrtunternehmen, welche zumindest 1 Lfz über 10 to MTOW o d e r ab 20 Passagier-Sitzplätzen betreiben (bei Fracht-Lfz ist die höchstzulässige Bestuhlung bei Umrüstung auf Passagier-Lfz anzusetzen), oder für alle Linienverkehrsunternehmen oder für alle Luftfahrtunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio., bei der jährlichen oder einer außerordentlichen Überprüfung; oder für alle übrigen Luftfahrtunternehmen bei einer außerordentlichen Überprüfung. Kriterium: PLAN-Liquidität > 0 für 12 Monate Erläuterungen: - Unter "Liquidität" ist die zeitpunktbezogene Differenz zwischen kurzfristigen Aktiva und Passiva zu verstehen; - Unter "PLAN-Liquidität für 12 Monate" ist eine auf Monate unterbrochene Jahresprognose der Liquiditätsentwicklung zu verstehen, die auf einer aktuellen IST-Liquidität aufgesetzt ist;

5 - 2 - Folgende Positionen sind der Liquidität zuzurechnen: zum IST-Monatsbeginn: Kassa + Geschäftskonten + Guthaben + börsefähige Wertpapiere + kurzfristige Forderungen } binnen 1 Monat - kurzfristige Verbindlichkeiten } + unausgenutzte Kreditzusagen im PLAN-Monat: + beabsichtigte Kreditaufnahmen - Kapital- und Leasingdienste + beabsichtigte Eigenmittelzuführungen - beabsichtigte Gewinnentnahmen +/- sonst. PLAN-Cashflow usw.usf. Das Kriterium ist dann erfüllt, wenn die Liquidität in allen 12 Monaten positiv ist. Die am Beginn des Liquiditätsplanes stehende IST-Liquidität ist einer aktuellen Bilanz oder einem Bilanzstatus, welcher von einem Wirtschaftstreuhänder erstellt bzw. geprüft sein muß, zu entnehmen. Soferne keine aktuelle Bilanz bzw. Bilanzstatus vorgelegt werden kann, hat das Luftverkehrsunternehmen eine Liquiditätsmeldung abzugeben, deren Aktiva von der OZB bei den jeweils angeführten Kreditinstituten verprobt würden - zu diesem Zweck sind dieselben gegenüber der OZB vom Bankgeheimnis zu entbinden! In gleicher Weise wird die OZB alle Angaben des Luftverkehrsunternehmens über den Kapitaldienst sowie die beabsichtigten Kreditaufnahmen in der 12-Monatsperiode bei den jeweiligen Banken verproben. Die diesem Finanzplan, insb. dem PLAN-Cashflow zugrundeliegenden Annahmen betr. Umsätze und Kosten ("Wirtschaftsplan") werden von der OZB auf ihre Plausibilität beurteilt, wobei offensichtlich unrealistische Aufwands- und Ertragspositionen korrigiert würden. Für die Akzeptierung von Finanz- und Wirtschaftsplan durch die OZB ist ausschlaggebend, ob dieselben Annahmen auch de Banken bei ihren Betriebsmittel- und Investitionskreditzusagen vorgelegen haben; dies würde von der OZB ebenfalls verprobt.

6 - 3 - Soferne der OZB eine Ausstattungsverpflichtung einer Muttergesellschaft im Wege einer Patronatserklärung an die antragstellende Tochter vorgelegt wird, verschiebt sich die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Patron; bei sehr großen Muttergesellschaften würde sich dies auf eine Analyse des Jahresabschlusses beschränken. Unterlagen: - Bilanz oder Bilanzstatus oder Liquiditätsmeldung } - Liquiditätsplan } Finanzplan - PLAN-Cashflow } - Wirtschaftsplan - Kontaktadresse des/der vom Bankgeheimnis entbundenen Kreditinstitute(s) und allfälligerweise: - Patronatserklärung - Jahresabschluß des Patrons

7 Muster für Patronatserklärungen: Variante I "[Patron] an [Tochter] Wir haben nicht die Absicht, unsere Beteiligung an [Tochter] ganz oder teilweise aufzugeben und verpflichten uns, dafür Sorge zu tragen, daß [Tochter] stets so geleitet und ausgestattet wird, daß sie zumindest im Zeitraum von 12 Monaten ihren Verbindlichkeiten fristgemäß wird nachkommen zu können. Diese Erklärung unterliegt österreichischem Recht." Variante II "[Patron] an [Gläubiger] Wir sind an [Tochter] zu [%] unmittelbar und zu [%] mittelbar beteiligt und haben nicht die Absicht, diese Beteiligungen ganz oder teilweise aufzugeben. Wir haben von der (Kreditaufnahme) unserer [Tochter] Kenntnis genommen und sind damit einverstanden. Wir übernehmen Ihnen gegenüber hiermit unwiderruflich die uneingeschränkte Verpflichtung, auf [Tochter], solange sie den bei Ihnen in Anspruch genommenen Kredit nicht vollständig zurückgezahlt hat, in der Weise Einfluß zu nehmen und sie finanziell so auszustatten, daß sie stets in der Lage ist, ihren gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten fristgemäß nachzukommen. Diese Erklärung unterliegt österreichischem Recht." - 4 Bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Luftfahrtunternehmens kann die OZB auch die Stellungnahmen externer Sachverständiger (Wirtschaftstreuhänder) berücksichtigen bzw. heranziehen:

8 Muster für Stellungnahme eines Wirtschaftstreuhänders WT-Stellungnahme vom [Datum] gem. Art.8 Abs.1-7 der EG-Verordnung 1008/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft vom 24. September 2008: Wir sind in Kenntnis eines 12-monatigen Wirtschaftsplans der [Firma], der nach unserer Auffassung der Intention der genannten Bestimmungen entspricht. Weder aus den uns bekannten Finanzinformationen der [Firma] noch aus dem Budget für das Folgejahr (Wirtschaftsplan) sind nach unserer Ansicht Hinweise dafür abzuleiten, dass [Firma] finanzielle Probleme hat, die eine Aussetzung oder einen Widerruf der Betriebsgenehmigung rechtfertigen würden. Vielmehr sind uns keine Umstände bekannt, wonach [Firma] während eines Zeitraumes von 12 Monaten ihren tatsächlichen und möglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Hierzu ist festzuhalten, dass diese Beurteilung ausschließlich auf den Ergebnissen der von uns vorzunehmenden Prüfung des Jahresabschlusses [Jahr] beruht und naturgemäß nicht alle Eventualitäten der Luftfahrtbranche umfassen kann. Insbesondere kann sich aus terroristischen oder kriegerischen Handlungen sowie aufgrund von Katastrophenfällen ein plötzlicher Rückgang der wirtschaftlichen Aktivitäten ergeben, was eine andere Beurteilung erfordern würde. Wir halten fest, dass uns solche kurzfristige Umstände insbesondere aufgrund der Finanzierungszusagen an [Firma] durch verschiedene Finanzinstitutionen nicht bekannt sind

9 BMVIT/II/L3 Min.Rat Dr. Herbert ZULINSKI W i e n /9300 MERKBLATT Nr. 3 über die finanzielle Leistungsfähigkeit gem. EG-VO Nr. 1008/2008 Art. 5 (3) und 8 (8) Anwendungsbereich: für kleinere Bedarfs-Luftfahrtunternehmen, welche n u r Lfz unter 10 to MTOW u n d unter 20 Passagier-Sitzplätzen betreiben (bei Fracht-Lfz ist die höchstzulässige Bestuhlung bei Umrüstung auf Passagier-Lfz anzusetzen); bei erstmaligem Antrag oder bei einem Erweiterungsantrag oder bei amtswegiger Über prüfung. Kriterium: Nettokapital > Erläuterungen: Das Nettokapital ist aus der letzten Bilanz des Luftfahrtunternehmens zu ermitteln, welche von einem Wirtschaftstreuhänder erstellt oder bestätigt sein muss; sofern der Bilanzstichtag länger als 6 Monate zurückliegt, wird eine aktuelle vorläufige Bilanz oder ein aktueller Bilanzstatus mitberücksichtigt. Folgende Bilanzpositionen können dem Nettokapital zugerechnet werden: eingezahltes Nominalkapital + ausstehendes Nominalkapital *) + Gewinne - Verluste + Partizipationskapital + stilles Kapital + versteuerte Rücklagen + unversteuerte Rücklagen + nachrangige Gesellschafterdarlehen + gesellschafterverbürgte Darlehen *) + sonstiges haftendes Kapital **) + stille Reserven ***)

10 - 2 *) nur dann, wenn die Gesellschafter über entsprechendes Privatvermögen verfügen; **) wurde seitens eines Gesellschafters, eines verbundenen oder herrschenden Unternehmens eine Patronatserklärung zugunsten des Luftverkehrsunternehmens abgegeben, so wird die finanzielle Leistungsfähigkeit des Patrons aufgrund seines Jahresabschlusses überprüft; ***) nur dann, wenn durch aktuelle Sachverständigengutachten glaubhaft gemacht; vorzulegende Unterlagen: - letztverfügbare Bilanz; - Nettokapitalberechnung; allfälligerweise zusätzlich: - vorläufige Bilanz oder aktueller Bilanzstatus inkl. Nettokapitalberechnungen; - Darlehensverträge mit Rückstehungserklärungen oder Bürgschaften; - Bankauskunft über die Bonität der bürgenden Gesellschafter; - Patronatserklärungen; - Jahresabschluß des Patrons; - Sachverständigengutachten über stille Reserven. Darüber hinaus behält sich die OZB vor, jede für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit für erforderlich gehaltene Detailinformation im Zuge der Überprüfung noch gesondert vom Luftverkehrsunternehmen zu verlangen.

11 - 3 Muster für Patronatserklärungen: Variante I (Patron) an (Tochter) (Wir) haben nicht die Absicht, unsere Beteiligung an (Tochter) ganz oder teilweise aufzugeben und verpflichten uns, dafür Sorge zu tragen, dass (Tochter) stets so geleitet und ausgestattet wird, dass sie zumindest während eines Zeitraumes von 12 Monaten über ein Nettokapital von mindestens ,- verfügen wird. Diese Erklärung unterliegt österreichischem Recht. Variante II "(Patron) an (Gläubiger) (Wir) sind an (Tochter) zu (%) unmittelbar und zu (%) mittelbar beteiligt und haben nicht die Absicht, diese Beteiligungen ganz oder teilweise aufzugeben. (Wir) haben von der (Kreditaufnahme) unserer (Tochter) Kenntnis genommen und sind damit einverstanden. (Wir) übernehmen Ihnen gegenüber hiermit unwiderruflich die uneingeschränkte Verpflichtung, auf (Tochter), solange sie den bei Ihnen in Anspruch genommenen Kredit nicht vollständig zurückgezahlt hat, in der Weise Einfluss zu nehmen und sie finanziell so auszustatten, dass sie stets in der Lage ist, ihren gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten fristgemäß nachzukommen. Diese Erklärung unterliegt österreichischem Recht."

12 BMVIT/II/L3 MR Dr. ZULINSKI W i e n /9300 MERKBLATT Nr. 4 über die finanzielle Leistungsfähigkeit gem. 104(1), 106(1)b, 110(a) LFG 1957, BGBl.Nr. 253/57 Anwendungsbereich: für Luftbeförderungsunternehmen, welche im Sinne des Art. 1(2) EWG-VO Nr. 2407/92 n u r Lfz o h n e Motorantrieb oder nur mit ultraleichtem Motorantrieb betreiben; bei erstmaligem Antrag oder einer Erweiterung oder einer amtswegigen Überprüfung. Kriterium: Bonität von Erläuterungen: Unter "Bonität" ist die vermutete Liquidität (Verfügung über finanzielle Mittel) zu verstehen. Die Bonität läßt sich u.a. wie folgt der OZB glaubhaftmachen: - Bei einer neugegründeten Ges.m.b.H. durch einen Firmenbuchauszug und einem Beleg betr. Einzahlung des halben Stammkapitals; - Bei Einzelkaufleuten, Vereinen, Personengesellschaften, bestehenden GmbHs durch eine aktuelle Bilanz oder eine Bankauskunft, derzufolge das Luftbeförderungsunternehmen über finanzielle Mittel (Geschäftskonten, Guthaben, Wertpapiere, unausgenutzte Kreditzusagen) von mindestens verfügt. - Durch eine Bankauskunft, derzufolge das Luftbeförderungsunternehmen sofort einen Kredit über eingeräumt erhalten würde.

13 Unterlagen: Firmenbuchauszug - Einzahlungsbeleg - Bankauskunft Darüber hinaus behält sich die OZB vor, jede für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit für erforderlich gehaltene Detailinformation im Zuge der Überprüfung noch gesondert vom Luftbeförderungsunternehmen zu verlangen.

14 BMVIT/II/L3 MR Dr. ZULINSKI W i e n Tel /9300 MERKBLATT Nr. 5 über die finanzielle Leistungsfähigkeit gem. 7(2)5 FBG 1998 Anwendungsbereich: - Luftfahrtunternehmen als Dienstleister gem. FBG 1(6); - sonstige Dienstleister gem. FBG 1(2) ausgenommen das Leitungsorgan gem. 6(5). Kriterium: PLAN-Liquidität > 0 für 24 Monate Erläuterungen: - Unter "Liquidität" ist die zeitpunktbezogene Differenz zwischen kurzfristigen Aktiva und Passiva zu verstehen; - Unter "PLAN-Liquidität für 24 Monate" ist eine auf Monate unterbrochene Zweijahresprognose der Liquiditätsentwicklung zu verstehen, die auf einer aktuellen IST-Liquidität aufgesetzt ist; Folgende Positionen sind der Liquidität zuzurechnen: zum IST-Monatsbeginn: Kassa + Geschäftskonten + Guthaben + börsefähige Wertpapiere + kurzfristige Forderungen } binnen 1 Monat - kurzfristige Verbindlichkeiten } + unausgenutzte Kreditzusagen

15 - 2 im PLAN-Monat: + beabsichtigte Kreditaufnahmen - Kapital- und Leasingdienste + beabsichtigte Eigenmittelzuführungen - beabsichtigte Gewinnentnahmen +/- sonst. PLAN-Cashflow Das Kriterium ist dann erfüllt, wenn die Liquidität in allen 24 Monaten positiv ist. Die am Beginn des Liquiditätsplanes stehende IST-Liquidität ist einer aktuellen Bilanz oder einem Bilanzstatus, welche von einem Wirtschaftstreuhänder erstellt bzw. geprüft sein muß, zu entnehmen. Soferne keine aktuelle Bilanz bzw. Bilanzstatus vorgelegt werden kann, hat das Unternehmen eine Liquiditätsmeldung abzugeben, deren Aktiva von der OZB bei den jeweils angeführten Kreditinstituten verprobt würden - zu diesem Zweck sind dieselben gegenüber der OZB vom Bankgeheimnis zu entbinden! In gleicher Weise wird die OZB alle Angaben des Unternehmens über den Kapitaldienst sowie die beabsichtigten Kreditaufnahmen in der 24-Monatsperiode bei den jeweiligen Banken ver proben. Die diesem Finanzplan, insb. dem PLAN-Cashflow zugrundeliegenden Annahmen betr. Umsät ze und Kosten (Wirtschaftsplan) werden von der OZB auf ihre Plausibilität beurteilt, wobei of fensichtlich unrealistische Aufwands- und Ertragspositionen korrigiert würden. Für die Akzeptierung von Finanz- und Wirtschaftsplan durch die OZB ist ausschlaggebend, ob diese auch den Banken bei ihren Betriebsmittel- und Investitionskreditzusagen vorgelegen ha ben; dies würde von der OZB ebenfalls verprobt. Soferne der OZB eine Ausstattungsverpflichtung einer Muttergesellschaft im Wege einer Pat ronatserklärung an die antragstellende Tochter vorgelegt wird, verschiebt sich die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Patron; bei sehr großen Mutter- gesellschaften würde sich dies auf eine Analyse des Jahresabschlusses beschränken.

16 - 3 Unterlagen: - Bilanz oder Bilanzstatus oder Liquiditätsmeldung - Liquiditätsplan - PLAN-Cashflow } } Finanzplan } - Wirtschaftsplan - Kontaktadresse des/der vom Bankgeheimnis entbundenen Kreditinstitute(s) und allfälligerweise: - Patronatserklärung - Jahresabschluß des Patrons Muster für Patronatserklärungen: (Patron) an (Tochter) (Wir) haben nicht die Absicht, unsere Beteiligung an (Tochter) ganz oder teilweise aufzugeben und verpflichten uns, dafür Sorge zu tragen, daß (Tochter) stets so geleitet und ausgestattet wird, daß sie zumindest im Zeitraum von 24 Monaten ihren Verbindlichkeiten fristgemäß wird nachkommen können. "(Patron) an (Gläubiger): (Wir) sind an (Tochter) zu (%) unmittelbar und zu (%) mittelbar beteiligt und haben nicht die Absicht, diese Beteiligungen ganz oder teilweise aufzugeben. (Wir) haben von der (Kreditauf nahme) unserer (Tochter) Kenntnis genommen und sind damit einverstanden. (Wir) übernehmen Ihnen gegenüber hiermit unwiderruflich die uneingeschränkte Verpflichtung, auf (Tochter), solange sie den bei Ihnen in Anspruch genommenen Kredit nicht vollständig zu rückgezahlt hat, in der Weise Einfluß zu nehmen und sie finanziell so auszustatten, daß sie stets in der Lage ist, ihren gegenwärtigen und künftigen Verbind-lichkeiten fristgemäß nachzu kommen. Diese Erklärung unterliegt österreichischem Recht."

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