Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Beitragsprimat (Januar 2011)

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1 PKS CPS Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Beitragsprimat (Januar 2011)

2 Diese Broschüre beschreibt den Vorsorgeplan im Beitragsprimat der Pensionskasse SRG SSR idée suisse (kurz: PKS). Alle Angaben beziehen sich auf das Reglement der PKS (Stand 2011), das die rechtlich verbindliche Grundlage der PKS darstellt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) per , ist die eingetragene Partnerschaft der Ehe, die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft der Scheidung und die überlebende Person beim Tod ihrer Partnerin oder ihres Partners dem Ehegatten gleichgestellt. Der Einfachheit halber verwenden wir für beide Zivilstände die verheiratete Form. Zu Gunsten der Lesbarkeit haben wir auf eine geschlechtsspezifische Ansprache verzichtet. Personenbezeichnungen in der Broschüre gelten sowohl für Frauen wie Männer.

3 Inhaltsverzeichnis Drei Säulen für Ihre Vorsorge 4 Grundlagen Ihrer Versicherung durch die PKS 5 Finanzierung Ihrer Vorsorgeleistungen 6 Beginn und Ende Ihrer Versicherung 9 Einkauf von Vorsorgeleistungen 10 Leistungen, auf welche Sie Anrecht haben 11 Wenn Sie in Pension gehen 12 Wenn Sie invalid werden 15 Wenn Sie sterben 16 Wenn Sie sich scheiden lassen 17 Wenn Sie Wohneigentum erwerben wollen 18 Wenn Sie Ihr Unternehmen verlassen 20 Anlage des Vorsorgekapitals 21 Organisation der PKS 22 Informationen von der PKS 23 3

4 Drei Säulen für Ihre Vorsorge In der Schweiz beruht die Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod auf dem 3-Säulen-Prinzip: 1. Säule 2. Säule 3. Säule AHV/IV Berufliche Vorsorge Individuelle Vorsorge Obligatorisch Obligatorisch Freiwillig Staatliche Versicherung Versicherung über den Arbeitgeber Private Versicherung Die 1. Säule sichert die Existenzgrundlage, wenn Sie Ihr Erwerbseinkommen infolge von Alter, Invalidität oder Tod verlieren. Die 2. Säule ergänzt die Leistungen der 1. Säule. Sie soll die Weiterführung Ihrer gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Die 3. Säule ist eine individuelle Ergänzung zu Ihrer obligatorischen Vorsorge. Sie wird durch Ihre persönlichen Ersparnisse finanziert. Die maximale AHV- Rente wird periodisch vom Bundesrat neu festgelegt. Sie beträgt zur Zeit CHF 27'840 (Stand ). Die Pensionskasse SRG SSR idée suisse bildet Ihre 2. Säule. Sie bietet Ihnen höhere Leistungen als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum (BVG). Sie entscheiden selbst, wie viel Sie in Ihre private Vorsorge investieren. 4

5 Grundlagen Ihrer Versicherung durch die PKS Das Ziel der PKS ist, Sie finanziell abzusichern bei Altersrücktritt, Invalidität und Tod. Wenn Sie Ihr Erwerbseinkommen aus einem dieser Gründe reduzieren oder verlieren, erhalten Sie oder Ihre Begünstigten Leistungen von der PKS. Die PKS umfasst verschiedene Vorsorgepläne. Die vorliegende Broschüre erklärt das Beitragsprimat, also denjenigen Vorsorgeplan für Mitarbeitende im Stundenlohn und für Versicherte der angeschlossenen Organisationen. Wichtige Begriffe zum Beitragsprimat Beitragsprimat In einem Beitragsprimat führt die Pensionskasse für jeden Versicherten ein individuelles Alterskonto. Darauf wird das Kapital angesammelt, welches bei Bedarf in Form von Leistungen an den Versicherten ausbezahlt wird. Die Leistungen des Planes richten sich somit nach den einbezahlten Beiträgen Die Sparbeiträge der Arbeitnehmer sowie des Arbeitgebers fliessen als Altersgutschriften auf das individuelle Konto des Versicherten Die Rente wird mit einem Umwandlungssatz auf dem angesparten Alterskapital ermittelt Beitragspflichtiger Lohn Der beitragspflichtige Lohn dient als Grundlage für die Berechnung Ihrer Beiträge und Ihrer Leistungen. Er entspricht grundsätzlich dem AHV-pflichtigen Lohnes des vorangehenden Kalenderjahres. Bei Eintritt in die PKS wird im ersten Jahr der mit dem Arbeitgeber vereinbarte Jahreslohn versichert. Es wird kein Koordinationsbetrag subtrahiert. Altersguthaben Ihr Guthaben setzt sich zusammen aus: Freizügigkeitsleistung, welche Sie bei Eintritt in die PKS eingebracht haben Freiwilligen Einkäufen Altersgutschriften Allfälligen weiteren Zuwendungen Zinsen 5

6 Finanzierung Ihrer Vorsorgeleistungen Zur Finanzierung der Vorsorgeleistungen bezahlen Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge, welche über 12 Monate verteilt direkt von Ihrem Lohn abgezogen werden. Es gibt zwei Typen von Beiträgen: Beiträge für die Risikoversicherung Für die Finanzierung der Leistungen bei Invalidität oder Tod bezahlen Sie und Ihr Arbeitgeber Risikobeiträge in Prozenten Ihres beitragspflichtigen Lohnes. Beiträge für die Altersvorsorge Sie und Ihr Arbeitgeber bezahlen nach Alter gestaffelte Sparbeiträge zur Finanzierung Ihrer Altersvorsorge. Zusammen bilden diese Beiträge die Altersgutschriften. Höhe der Beiträge der Aktiven Mitglieder: Alter Sparbeitrag Risikobeitrag Gesamtbeitrag (in % des beitrags- (in % des beitrags- pflichtigen Lohnes) pflichtigen Lohnes) Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Höhe des Arbeitgeberbeitrages: Alter Sparbeitrag Risikobeitrag Gesamtbeitrag (in % des beitrags- (in % des beitrags- pflichtigen Lohnes) pflichtigen Lohnes) Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre

7 Finanzierung Ihrer Vorsorgeleistungen Altersgutschriften Aktive Mitglieder in der Vollversicherung haben Anspruch auf jährliche Altersgutschriften, deren Höhe in Prozenten des beitragspflichtigen Lohnes festgelegt wird. Die Altersgutschriften entsprechen dem gesamten Sparbeitrag (Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Sie werden jedes Jahr zum Alterskapital dazu addiert: Alter Altersgutschriften Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Altersguthaben Für Sie wird ein individuelles Konto geführt, auf dem Ihr persönliches Guthaben angesammelt wird. Das individuelle Konto dient als Berechnungsgrundlage für Ihre zukünftigen Leistungen. 7

8 Finanzierung Ihrer Vorsorgeleistungen Die Zeichnung illustriert, wie der Vorsorgeplan der PKS finanziert wird: Aktive Versicherte Arbeitgeber Risikobeiträge Persönliche Einkäufe Sparbeiträge Altersvorsorge Sparbeiträge Altersvorsorge Risikobeiträge Altersgutschriften Zinsgutschriften Individuelle Alterskonti Risikoversicherung 8

9 Beginn und Ende Ihrer Versicherung Beginn Ihrer Versicherung Ihre Versicherung bei der PKS beginnt grundsätzlich mit Ihrem Arbeitsantritt, frühestens jedoch am 1. Januar nach Ihrem 17. Geburtstag. Bis zu Ihrem 20. Geburtstag sind Sie gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Am 1. des Monats nach Ihrem 20. Geburtstag beginnt zusätzlich Ihre Altersversicherung. Versicherung der Altersleistungen Auszahlung der Altersleistungen Versicherung bei Invalidität und Tod 1. Januar nach 17. Geburtstag 1. des Monats nach Ihrem 20. Geburtstag Altersrücktritt Alter Eintritt in die PKS Bei Ihrem Eintritt müssen Sie veranlassen, dass die Freizügigkeitsleistung Ihrer vorherigen Vorsorgeeinrichtung an die PKS überwiesen wird. Dies gilt ebenso für allfällige Freizügigkeitskonti. Die PKS verbucht den überwiesenen Betrag in Ihr individuelles Konto. Sie haben ausserdem die Möglichkeit, freiwillige Einmaleinlagen zu tätigen. Sie finden genauere Informationen dazu im nachfolgenden Kapitel «Einkauf von Vorsorgeleistungen». Ende Ihrer Versicherung Ihre Versicherungsdeckung endet grundsätzlich mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses bei Ihrem Arbeitgeber, sofern der Grund dafür nicht Altersrücktritt, Invalidität oder Tod ist. Nach Ihrem Austritt aus der PKS bleiben Sie bis zum Eintritt in eine neue Pensionskasse gegen Invalidität und Tod versichert, längstens aber während eines Monats nach dem Austritt. 9

10 Einkauf von Vorsorgeleistungen Gründe für den Einkauf von Vorsorgeleistungen Durch den Einkauf von Vorsorgeleistungen können Sie Ihre Leistungen verbessern. Dies kann unter folgenden Umständen von Vorteil sein: Ihre eingebrachte Freizügigkeitsleitung reichte nicht aus, um die maximalen Leistungen einzukaufen Sie haben nach einer Ehescheidung oder einem Vorbezug für den Erwerb von Wohneigentum Altersguthaben verloren Einkaufsbedingungen Beim Einbringen von Einlagen gelten folgenden Bestimmungen: Sie können beim Eintritt und danach einmal pro Jahr eine Einlage leisten Die Höhe der freiwilligen Einlage entspricht dem fehlenden Altersguthaben unter Berücksichtigung Ihres Alters und der Höhe des beitragspflichtigen Lohnes. Der Maximalbetrag ist auf Ihrem Versicherungsausweis ersichtlich Einkaufsvoraussetzungen: Es müssen alle bestehenden Konti aus der 2.Säule eingebracht werden Ein Vorbezug für Wohneigentum muss erst zurück bezahlt werden Guthaben aus der 3. Säule werden unter gewissen Umständen berücksichtigt Bei Zuzug aus dem Ausland dürfen in den ersten fünf Jahren maximal 20 % des versicherten Lohnes pro Jahr einbezahlt werden Die aus einer Einlage resultierenden Leistungen dürfen in den nächsten drei Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden. Davon betroffen sind: Bezug von Alterskapital Bezug für Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung Barauszahlung bei Austritt Die PKS prüft anhand eines Fragebogens, ob die Voraussetzungen für einen zusätzlichen Einkauf gegeben sind. Beispiel Anita tritt mit 30 Jahren in die PKS ein. Sie bringt keine Freizügigkeitsleistung ein und beschliesst, sich einzukaufen. Die Grafik illustriert, wie der Einkauf die Höhe ihres Altersguthabens und damit ihrer künftigen Leistungen beeinflusst: Altersguthaben Altersguthaben MIT Einkauf Differenz Altersguthaben im Alter 65 Altersguthaben OHNE Einkauf Alter 10

11 Leistungen, auf welche Sie Anrecht haben Je nachdem in welcher Lebenssituation Sie sich befinden, haben Sie, respektive Ihre Angehörigen Anspruch auf folgende Leistungen: Wenn Sie erhalten Sie oder Ihre Angehörigen je nach Situation... in Pension gehen Ordentliche Altersrente Vorzeitige Altersrente Überbrückungsrente Kinderrente Alterskapital... invalid werden Invalidenrente Kinderrente Beitragsbefreiung... sterben Ehegattenrente Lebenspartnerrente Waisenrente Todesfallkapital... sich scheiden lassen Teil der Freizügigkeitsleistung... Wohneigentum kaufen Vorbezug oder Verpfändung der Freizügigkeitsleistung... die Unternehmung verlassen Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung) Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr zu den einzelnen Leistungen. 11

12 Wenn Sie in Pension gehen Wahlmöglichkeiten für Ihren Altersrücktritt Die PKS bietet Ihnen eine hohe Flexibilität bezüglich des Zeitpunkts Ihres Rücktritts und der Ausgestaltung Ihrer Vorsorgeleistungen. Sie haben folgende Möglichkeiten: Sie lassen sich mit Erreichen des ordentlichen Sie gehen vorzeitig in Pension und beziehen zu- Rücktrittsalters pensionieren. Das ordentliche sätzlich eine Überbrückungsrente Rücktrittsalter der PKS ist 65 Jahre für Männer und Frauen Sie beziehen Ihre Altersrente ganz oder teilweise in Form von Kapital Sie gehen vorzeitig in Pension. Dies ist bereits ab Alter 58 möglich Sie gehen vorzeitig in Pension und beziehen eine Teilaltersrente oder ein Teilalterskapital Die Höhe Ihrer jährlichen Altersrente hängt vom Zeitpunkt Ihrer Pensionierung und vom angesparten Altersguthaben ab. Sie entspricht einem Prozentsatz Ihres Altersguthabens. Dieser ist abhängig vom Zeitpunkt Ihres Altersrücktrittes: Zeitpunkt Ihres Altersrücktrittes Jährliche Altersrente (in % Ihres Altersguthabens)

13 Wenn Sie in Pension gehen Beispiel zur Berechnung der Altersrente Die Grafik zeigt die Höhe einer Altersrente bei Bezug zu verschiedenen Zeitpunkten. Je früher Sie in Pension gehen, desto tiefer fällt die Altersrente aus, weil Sie weniger Jahre Altersguthaben ansparen, der Zins während dieser Zeit fehlt und die PKS die Altersleistung über eine längere Zeitspanne erbringt Altersrente in CHF Alter Für jedes Ihrer Kinder unter 18 Jahren (25 Jahre falls noch in Ausbildung oder invalid) erhalten Sie eine Kinderrente. Diese entspricht 1 / 6 Ihrer Altersrente. Überbrückungsrente Wenn Sie vorzeitig in Pension gehen und noch keinen Anspruch auf eine AHV-Rente haben, entsteht eine vorübergehende Einkommenslücke. Um diese zu schliessen, können Sie bei der PKS frühestens ab dem 60. Altersjahr eine Überbrückungsrente beantragen und dabei zwischen einer halben oder einer ganzen Rente wählen. Die Überbrückungsrente wird bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters ausgerichtet. Die Überbrückungsrente entspricht einem Prozentsatz der maximalen AHV-Rente (2,5 % pro Beitragsjahr, maximal 100 %). Die Hälfte dieser Überbrückungsrente wird von der PKS finanziert. Sie selber finanzieren die andere Hälfte, indem Sie eine lebenslängliche Kürzung Ihrer Altersrente ab AHV-Alter in Kauf nehmen. Die Kürzung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen festgelegt. 13

14 Wenn Sie in Pension gehen Alterskapital Sie haben die Möglichkeit, bei der PKS einen Teil oder Ihre gesamte Altersrente in Form von Kapital zu verlangen. Sie müssen dazu die PKS mindestens 6 Monate im Voraus schriftlich benachrichtigen. Falls Sie verheiratet sind, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Ehegatten. Erkundigen Sie sich bei Ihren Personalverantwortlichen, falls Sie genaue Auskünfte zu Ihren Wahlmöglichkeiten beim Altersrücktritt wünschen. Für den Teil Ihrer Altersrente, welche Sie in Form von Kapital bezogen haben, erlöschen alle Ihre Ansprüche gegenüber der PKS. Sie übernehmen selbst die Verantwortung und das Risiko für dessen Anlage und Sicherheit. AHV-Altersrente Sobald Sie das AHV-Rücktrittsalter erreicht haben, das heisst 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen, erhalten Sie eine AHV-Rente des Staates, der sogenannten 1. Säule. Die maximale AHV-Jahresrente entspricht zur Zeit CHF 27'840 ( ). Auskunft zur genauen Höhe Ihrer AHV-Rente erhalten Sie über die AHV-Ausgleichskassen. 14

15 Wenn Sie invalid werden Sie haben Anspruch auf eine Invalidenrente der PKS, sobald Sie von der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) als invalid anerkannt werden. Ebenfalls bestehen Ansprüche auf Invalidenrente, im Falle von Berufsinvalidität, wenn Sie das 50. Altersjahr zurückgelegt haben. Leistungen der PKS IV-Invalidenrente Die volle Invalidenrente entspricht 45 % Ihres letzten Neben den Leistungen der PKS (2. Säule), erhalten beitragspflichtigen Lohnes: Sie Leistungen der 1. Säule. Abhängig von der Ursache der Invalidität bezahlt zudem die Unfallversicherung Leistungen. Bei Teilinvalidität wird die Invalidenrente entsprechend angepasst. Sobald Sie 65 Jahre alt werden, wird die Invalidenrente durch die ordentliche Altersrente abgelöst. Wenn Sie durch einen Unfall invalid werden, bezah- Invalidität durch Unfall len zuerst die IV und die Unfallversicherung Leistungen. Die PKS ergänzt diese bis maximal zur Limite Für jedes Ihrer Kinder unter 18 Jahren (25 Jahre, falls noch in Ausbildung oder invalid) erhalten Sie von 100 % Ihres Jahreslohnes. zudem eine Kinderrente, welche 1 / 6 Ihrer Invalidenrente entspricht. Invalidität durch Krankheit Wenn Sie durch Krankheit invalid werden, erhalten Sie Leistungen von der IV (jedoch nicht von der Unfallversicherung). Diese werden von der PKS bis maximal zur Limite von 100 % Ihres Jahreslohnes ergänzt. Die Grafik fasst die Leistungen von Susanne zusammen. Susanne, deren Tochter 10 Jahre alt ist, ist durch eine Krankheit voll invalid geworden: Lohn in % 100 % 100 Kinderrente der PKS Lohnfortzahlung und Krankentaggeld während 2 Jahren IV-Kinderrente IV-Rente der PKS Eidgenössische IV-Rente Altersrente der PKS AHV-Altersrente 0 Beginn der Arbeitsunfähigkeit Anerkennung der Invalidität durch die IV Susannes Tochter wird 18 Jahre alt Susanne erreicht das AHV-Alter Alter 15

16 Wenn Sie sterben Die PKS bezahlt bei Ihrem Tod folgende Leistungen: Welche Leistung? Wie viel? Wenn Sie als aktiver Versicherter sterben Wie viel? Wenn Sie als Invalider oder Alters-Rentner sterben Unter welchen Bedingungen? Ehegattenrente 30 % des letzten beitragspflichtigen Lohnes 2/3 der laufenden Invalidenoder Altersrente Der Ehegatte kommt für den Unterhalt von Kinder auf, oder war mindestens 2 Jahre mit Ihnen verheiratet bezieht eine ganze Rente der IV Wenn der Ehegatte wieder heiratet, erhält er eine einmalige Abfindung in der Höhe von drei Jahres- Ehegattenrenten Lebenspartnerrente wie Ehegattenrente *wie Ehegattenrente Der Lebenspartner (unabhängig vom Geschlecht) ist nicht mit Ihnen verheiratet oder verwandt und lebt seit mindestens 5 Jahren im gemeinsamen Haushalt oder kommt für mindestens ein gemeinsames Kind auf * die schriftliche Begünstigung muss spätestens vor dem 65. Altersjahr eingereicht worden sein Kinderrente 9 % des letzten beitragspflichtigen Lohnes 1/6 der letzten bezogenen Invalidenoder Altersrente Die Kinder sind höchstens 18 Jahre alt Falls sie noch in Ausbildung oder invalid sind, erhalten Sie die Kinderrente bis 25 Jahre Todesfallkapital Einmalige Abfindung in der Höhe eines beitragspflichtigen Jahreslohnes keines Wenn keine Ehegatten- oder Lebenspartner rente fällig wird Das Kapital wird in erster Linie an Ihren Ehegatten, danach an Ihre eigenen Kinder ausbezahlt. Anschliessend an Ihren Lebenspartner oder an Personen, die Sie massgeblich unterstützt haben sowie an nicht waisenrentenberechtigte Kinder Die Anspruchsberechtigten können ihren Anspruch gegenüber der Kasse längstens sechs Monate nach dem Tode des Mitglieds geltend machen, indem sie der Kasse ihre schriftliche Bezeichnung durch das verstorbene Mitglied einreichen 16

17 Wenn Sie sich scheiden lassen Im Scheidungsfall erhält jeder Ehegatte grundsätzlich die Hälfte der Freizügigkeitsleistung, die sein ehemaliger Gatte während der Ehe erworben hat. Es ist jedoch möglich, dass diese allgemeine Regel vom Gericht, welches die abschliessende Entscheidung fällt, nicht angewendet wird. Die während der Ehe erworbene Freizügigkeitsleistung entspricht dem Anspruch auf Freizügigkeitsleistung, den Sie zwischen Eheschliessung und Ehescheidung erworben haben: Während der Ehe erworbene Freizügigkeitsleistung Beitritt Eheschliessung Ehescheidung Die Illustration veranschaulicht die gegenseitige Verrechnung der geschuldeten Beträge. CHF (Mann) Während der Ehe erworbene FZL CHF (Frau) CHF Die Hälfte davon CHF Gegenseitige Verrechnung CHF CHF 0 Folgen einer Überweisung Ihre Leistungen werden gekürzt, wenn Sie einen Teil Ihrer Freizügigkeitsleistung an Ihren ehemaligen Ehegatten überweisen müssen. Sie können diese verlorenen Leistungen jederzeit durch einen freiwilligen Einkauf (siehe Kapitel «Einkauf von Vorsorgeleistungen») wieder erhöhen. Erhalten Sie hingegen von Ihrem ehemaligen Ehegatten eine Zahlung, wird diese ins individuelle Konto eingebucht, wodurch sich Ihre Vorsorgeleistungen erhöhen. 17

18 Wenn Sie Wohneigentum erwerben wollen Sie können Ihre erworbene Freizügigkeitsleistung vorbeziehen oder verpfänden, um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, Beteiligungen an Wohneigentum zu erwerben, ein Hypothekardarlehen zurückzuzahlen. Das Wohneigentum muss für Ihren eigenen Bedarf als Hauptwohnsitz bestimmt sein, das heisst der Kauf einer Ferienwohnung oder einer Wohnung für ein Kind ist nicht möglich. Sie können Ihren Anspruch auf Vorbezug oder Verpfändung bis zu Ihrem 62. Geburtstag geltend machen. Falls Sie verheiratet sind, brauchen Sie dazu die schriftliche Zustimmung Ihres Ehegatten. Ein Vorbezug muss mindestens CHF betragen. Der für Sie mögliche Maximalbetrag entspricht Ihrer Freizügigkeitsleistung. Falls Sie über 50 Jahre alt sind, können Sie höchstens 50 % Ihrer Freizügigkeitsleistung vorbeziehen. Die PKS erhebt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 400 für einen Vorbezug resp. eine Verpfändung. 18

19 Wenn Sie Wohneigentum erwerben wollen Folgen eines Vorbezuges oder einer Verpfändung Wenn Sie einen Vorbezug tätigen oder eine Pfandverwertung erfolgt (d. h. wenn Sie bei einer Verpfändung Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Pfandgläubiger nicht erfüllen), reduziert sich die Höhe des Altersguthabens und damit entsprechend die künftigen Leistungen der PKS (siehe untenstehende Illustration). müssen Sie den Betrag versteuern. Dies müssen Sie aus Ihren eigenen Mitteln bezahlen, d. h. Sie können nicht einen Teil des Vorbezuges dazu verwenden. Die Grafik illustriert die Entwicklung des Altersguthabens mit und ohne Vorbezug im Alter von 48 Jahren: Differenz Altersguthaben Altersguthaben OHNE Vorbezug Altersguthaben im Alter 65 Altersguthaben MIT Vorbezug Alter 19

20 Wenn Sie Ihr Unternehmen verlassen Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber aus einem anderen Grund als Invalidität oder Pensionierung beenden, treten Sie aus der PKS aus und haben Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung. Höhe Ihrer Freizügigkeitsleistung Die Freizügigkeitsleistung entspricht der Summe Ihrer Altersgutschriften inkl. Zinsen, der eingebrachten Eintrittsleistung inkl. Zinsen und allfällige Einlagen inkl. Zinsen. Sie ersehen den genauen Betrag aus Ihrem Versicherungsausweis. Er entspricht mindestens der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistung. Verwendung Ihrer Freizügigkeitsleistung Mit dem Wechsel Ihres Arbeitgebers wird Ihre Freizügigkeitsleistung an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen. Sie sind verpflichtet, der PKS die entsprechenden Informationen mitzuteilen, ansonsten überweist diese die Freizügigkeitsleistung nach sechs Monaten an die Auffangeinrichtung. Falls Sie keinen neuen Arbeitgeber haben, können Sie Ihr Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank überweisen lassen oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung abschliessen. Eine Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung ist ausschliesslich in folgenden Fällen und nur mit der schriftlichen Zustimmung Ihres Ehegatten möglich: Sie verlassen die Schweiz endgültig* Sie machen sich selbständig Ihre Austrittsleistung ist kleiner als Ihr letzter Jahresbeitrag * Die Barauszahlung der BVG-Minimalleistung ist (seit 1. Juni 2007) eingeschränkt bei definitivem Verlassen der Schweiz in ein EU- oder EFTA-Land. 20

21 Anlage des Vorsorgekapitals Der Stiftungsrat hat ein Anlagenreglement erstellt, welches die Anlagepolitik der PKS festlegt. Das Ziel der PKS ist, zu vernünftigen Kosten und berechenbaren Risiken den benötigten Ertrag zu erwirtschaften, damit das Leistungsversprechen eingehalten werden kann. Um die Sicherheit des Vorsorgekapitals bestmöglich zu gewährleisten, praktiziert die PKS eine Anlagestrategie der mittleren Risikofähigkeit. Dies bedeutet, dass das Vorsorgekapital eher konservativ angelegt wird. Der Stiftungsrat überprüft die Anlagestrategie periodisch und passt sie bei Bedarf an. Das Vorsorgekapital wird in Mandate aufgeteilt und von verschiedenen externen Institutionen verwaltet. Sie erhalten jährlich eine Zusammenfassung, aus der Sie den Verlauf der Vermögensanlage ersehen können. Auf dem Intranet können Sie den ungekürzten Bericht abrufen. 21

22 Organisation der PKS Die PKS ist eine rechtlich vom Arbeitgeber unabhängige Vorsorgestiftung. Der Stiftungsrat ist für die Verwaltung der PKS verantwortlich. Er erlässt die notwendigen Reglemente, genehmigt die Jahresrechnung und berichtet über die finanzielle Situation der PKS. Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Aufsichtsbehörde des Bundesamtes für Sozialversicherungen kontrolliert Stiftungsrat Max. 5 Arbeitgebervertreter und gleich viele Arbeitnehmervertreter beauftragt Kontrollstelle Überprüft die Geschäftsführung, das Rechnungswesen und die Anlage des Vorsorgekapitals Experte für berufliche Vorsorge Prüft regelmässig, ob die PKS Ihre Verpflichtungen erfüllen kann und ob das Reglement den gesetzlichen Bestimmungen entspricht 22

23 Informationen von der PKS Sie erhalten jedes Jahr einen persönlichen Versicherungsausweis, der Sie über den gegenwärtigen Stand Ihrer individuellen Versicherungssituation informiert. Jährlich stellt Ihnen die PKS den Geschäftsbericht mit der Jahresrechnung zu. Im Intranet stehen Ihnen zudem umfassende Informationen zur PKS zur Verfügung, insbesondere das Vorsorgereglement. Sollten Sie zusätzliche Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Personalverantwortlichen Ihrer Unternehmenseinheit. Bei komplexeren Fragestellungen gibt Ihnen auch die PKS gerne Auskünfte. Pensionskasse SRG SSR idée suisse Thunstrasse Bern

24 Pensionskasse SRG SSR idée suisse Caisse de pension SRG SSR idée suisse Cassa pensioni SRG SSR idée suisse Cassa da pensiun SRG SSR idée suisse Pensionskasse SRG SSR idée suisse Thunstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Telefon Fax

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