Verwaltungsbericht von Landrat Dr. Rolf-Oliver Schwemer zur Kreistagssitzung am 23. März 2015

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1 1 Verwaltungsbericht von Landrat Dr. Rolf-Oliver Schwemer zur Kreistagssitzung am 23. März 2015 Herr Kreispräsident, meine Damen und Herren, über folgende Themen werde ich berichten: Behördenrufnummer 115 Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes vom 20. Januar 2015 betreffend die Teilfortschreibungen der Regionalpläne I und III zur Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten Deckenerneuerungen auf Kreisstraßen Eingangskontrollen im Kreishaus Behördenrufnummer 115 Die öffentliche Verwaltung in Deutschland ist in ihren Zuständigkeiten komplex. In der Bundesrepublik Deutschland existieren auf den verschiedenen Verwaltungsebenen (Bund, Länder und Kommunen) annähernd Behörden. Jede dieser Behörden hat in der Regel eine eigene Rufnummer. Hinzu kommen noch diverse Sonderrufnummern. In diesem komplexen Gebilde aus unterschiedlich zuständigen Behörden und unterschiedlichen Rufnummern die richtige Ansprechpartnerin oder den richtigen Ansprechpartner für ein Anliegen zu finden, ist für Bürgerinnen und Bürger nicht immer einfach zu bewerkstelligen.

2 2 Daraus entstand die Idee einer bundesweit einheitlichen Rufnummer 115. Bei dem Projekt 115 handelt es sich um ein gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen. Sie gestalten als gleichwertige Partner den 115-Verbund. Die 115 bietet den Bürgern mit einer einzigen, leicht merkbaren Rufnummer einen direkten telefonischen Zugang zu allen Verwaltungen der Kommunen, Länder und des Bundes - unabhängig von den unterschiedlichen Zuständigkeiten. Für die Behörden besteht ein Vorteil darin, dass ein Großteil der Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern vom Servicecenter des 115-Verbundes direkt und abschließend beantwortet werden kann. Nach bisherigen Erfahrungen sollen rund 65 % der Anrufe im Erstkontakt abschließend beantwortet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Dienste des 115-Verbundes zu nutzen, z.b. die Umleitung der Telefonzentrale für die Abdeckung von Randzeiten oder die Nutzung der Rufnummer 115 für Sonderthemen wie z.b. Vogelgrippe. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist diesem Verbund bis jetzt noch nicht beigetreten. Allerdings wurden seit April 2014 die erforderlichen Vorarbeiten geleistet. So wurden die zur Beauskunftung erforderlichen Informationen in der Wissensdatenbank des Zuständigkeitsfinders (ZuFiSH) bereitgestellt. Durch die kreisseitig erfolgte Bereitstellung von Informationen im ZuFiSH wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass kreisangehörige Ämter und Gemeinden die einheitliche Behördennummer 115 nutzen können. Davon Gebrauch gemacht und dem Verbund beigetreten sind bisher die Gemeinde Kronshagen und das Amt Mittelholstein. Die Landesverwaltung möchte die Rufnummer für Bürgerdienste des Landes flächendeckend nutzen. Deshalb wurde im vergangenen Monat die 115 in ganz Schleswig-Holstein telefonisch erreichbar geschaltet. Seitdem erreichen alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein ein 115-Servicecenter. Beabsichtigt ist nunmehr, dass auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde dem 115-Verbund im Sommer beitritt. Ein Beitritt hätte folgende Vorteile:

3 3 Es können besondere Dienste des 115-Verbundes, wie z.b. Abdeckung von Randzeiten oder Rufumleitung im Falle von kurzfristigen Ausfällen der Zentralrufnummern, genutzt werden. Die 115 kann für Spezialthemen, wie z.b. Katastrophenschutz (im Aufbau) oder Vogelgrippe, genutzt werden. Die 115-Verbundpartner werden bei der Pflege und Aktualisierung des ZuFiSH durch die 115-Geschäftsstelle aktiv unterstützt. Finanzielle Verpflichtungen sind für den Kreis Rendsburg-Eckernförde mit einem bloßen Beitritt nicht verbunden. Lediglich für den Fall, dass zusätzliche Dienste des 115- Verbundes (z.b. Nutzung des Verbundes als Telefonzentrale) in Anspruch genommen werden sollen, würden zusätzliche Kosten auf den Kreis zukommen. Das ist aber derzeit nicht beabsichtigt. Der Hauptausschuss wird in einer der kommenden Sitzungen noch entsprechend beteiligt. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes vom 20. Januar 2015 betreffend die Teilfortschreibungen der Regionalpläne I und III zur Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten Das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) hat die Teilfortschreibung der Regionalpläne für die Planungsräume I und III und damit die Ausweisung von Windeignungsgebieten von 2012 am 20. Januar 2015 für unwirksam erklärt. Begründet wird die Entscheidung des OVG folgendermaßen: Es wurde keine 3. Anhörung durchgeführt. Sie hätte nach Auffassung des Gerichts aber erfolgen müssen, weil nach der 2. Anhörung nochmals Flächen neu hereingenommen und an anderer Stelle Flächen gestrichen wurden. Das Gericht hält die Regionalpläne aufgrund von Abwägungsmängeln für unwirksam. o Harte und weiche Tabukriterien sind nicht ausreichend differenziert und nicht genügend begründet worden. o Auch die strikte Übernahme ablehnender Gemeindevoten bei der Gebietsausweisung in den Regionalplänen wird als Abwägungsmangel gewertet. Das bloße Votum gegen Windkraft aus den

4 4 Gemeinderatsbeschlüssen und Bürgerentscheiden sei kein Belang im Sinne der abzuwägenden öffentlichen und privaten Belange. Die Entscheidung des OVG ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wurde nicht zugelassen. Allerdings besteht die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Alles deutet darauf hin, dass das Land von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wird. Die Einlegung der Beschwerde würde die Rechtskraft des Urteils hemmen, mit der Folge, dass die Teilfortschreibungen der Regionalpläne von 2012 weiterhin anzuwenden wären. Dies würde bedeuten, dass laufende Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen wie bisher fortgeführt würden. Denn bis zur Rechtskraft des Urteils hätte die bauplanungsrechtliche Beurteilung auf der Grundlage der Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windeignungsgebieten von 2012 zu erfolgen. Parallel dazu laufen die Vorbereitungen, um die Raumordnungspläne durch Teilfortschreibungen der jeweiligen Windkapitel unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung vollständig neu zu regeln. Denn die Landesregierung möchte die Windenergienutzung auch weiterhin von Landesseite steuern. Deshalb wird die Landesplanung so schnell wie möglich Planerstentwürfe für neue Regionalpläne erstellen, um anschließend Veränderungssperren nach 14 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes verhängen zu können. Für den 28. April 2015 um 16:30 Uhr werden wir zu einer Informationsveranstaltung für alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einladen, um über den aktuellen Stand zu informieren. Deckenerneuerungen auf Kreisstraßen Der Erhalt der vorhandenen Infrastruktur in Form von Kreisstraßen, Brücken und Radwegen ist ein zentrales Ziel des vom Kreistag verabschiedeten Konzepts zur Sicherung der Handlungsfähigkeit.

5 5 Ausgangslage ist, dass sich gemäß einer im vergangenen Jahr durchgeführten Zustandserfassung rund ein Drittel der Kreisstraßen in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand befindet. Um den Zustand der Kreisstraßen zu verbessern, sollen so sieht es unser Konzept zur Sicherung der Handlungsfähigkeit vor - in den nächsten fünf bis zehn Jahren rund 37 Mio. Euro in die Deckensanierung investiert werden. Dabei sind wir von einer Bezuschussung durch das Land in der bisherigen Größenordnung, sprich 60%, ausgegangen. Das Land hat mit Erlass vom 26. Februar 2015 die Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz für das Jahr 2015 bekannt geben. Im Ergebnis werden von den sieben beantragten Maßnahmen im Kreis Rendsburg-Eckernförde lediglich fünf entsprechend den Richtlinien gefördert. Die K 85 und die K 30 erhalten für das laufende Haushaltsjahr keine Förderung. Ursächlich für die Ablehnung der Förderung dieser beiden Maßnahmen soll sein, dass in diesem Jahr landesweit mehr Projekte zur Förderung angemeldet wurden, als Fördermittel bereitstehen. Eine Kürzung der Fördermittel des Landes für das Jahr 2015 sei nicht erfolgt. Vielmehr habe aufgrund der hohen Anzahl der angemeldeten Einzelvorhaben der Kreise seitens des Landes eine Priorisierung nach den Parametern Verkehrsmenge, ÖPNV-Relevanz sowie Netzfunktion stattgefunden. Derzeit ist für das Kreisbauamt noch nicht nachvollziehbar, warum die beiden Maßnahmen aus der Förderung geflogen sind. Denn beide Maßnahmen erfüllen an sich die Bewertungskriterien für eine Priorisierung durch das Land (Verkehrszahlen, ÖPNV- Strecke und Netzfunktion). Hierzu haben wir das Verkehrsministerium um weitere Erläuterung gebeten. Jedenfalls fehlen uns aufgrund dieser Entwicklung in diesem Jahr Das ist der Anteil, der durch die fehlende Förderung verloren geht. Wir versuchen derzeit, die beiden nicht geförderten Maßnahmen (K 30 und K 85) entweder noch für 2015 oder jedenfalls für 2016 in die Förderung zu bekommen. Sollte dies nicht gelingen, wird der Kreis nicht umhin kommen, die Kosten für die Deckenerneuerungen dieser beiden Straßenabschnitte komplett selbst tragen zu müssen. Dies würde den Kreishaushalt zusätzlich belasten.

6 6 Ein riesiges Problem würde es für unsere Finanzplanung werden, wenn wir in den Folgejahren noch mehr Deckenerneuerungen komplett aus Kreismitteln finanzieren müssten. Deshalb bitte ich das Land um Unterstützung: Die zur Kofinanzierung für Deckenerneuerungen bereitgestellten Mittel müssen ausgeweitet werden, sei es durch eine Umschichtung, sei es durch eine Aufstockung, sei es durch eine Heranziehung zusätzlicher Bundesmittel. Und Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich dabei um Ihre Unterstützung. Eingangskontrollen im Kreishaus In den letzten Wochen hatten wir innerhalb der Kreisverwaltung mit einer sehr unerfreulichen Entwicklung zu tun, nämlich einem konkreten Gefährdungshinweis der Polizei. Daraufhin hatte ich Eingangskontrollen für das Kreishaus und die Kfz-Zulassung in Eckernförde angeordnet. Dieser Umstand, ein konkreter Gefährdungshinweis der Polizei in Bezug auf eine Person, mit der wir als Verwaltung in Kontakt stehen, beschäftigt und belastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr. Mit dieser psychischen Belastung müssen alle Beschäftigten umgehen, egal, ob sie in den konkreten Fall involviert sind oder nicht. Und ich als Landrat trage darüber hinaus die Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten in der Kreisverwaltung. Hinzukommt, dass wir uns in der Vergangenheit immer wieder bewusst dafür entschieden hatten, ein offenes Kreishaus zu sein. Ein Kreishaus, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger und auch die Beschäftigten ohne Angst vor Übergriffen bewegen konnten. Und ein Kreishaus, in dem Gespräche auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich waren. Deshalb ist es umso ärgerlicher, dass diese Offenheit ausgenutzt und missbraucht wird und damit die Maßnahmen überhaupt erst notwendig geworden sind. Wir wollen auch in Zukunft ein offenes Kreishaus sein. Aber wir werden den konkreten Fall zum Anlass nehmen, unsere Handhabungen insgesamt zu überprüfen. Daraufhin, wie es gelingen kann, einer zunehmenden Gefährdung durch Übergriffe Rechnung zu tragen, ohne sich vom Grundkonzept des offenen Kreishauses zu verabschieden. Diese Fragen

7 7 werden wir intern besprechen, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und mit dem Personalrat. Unabhängig davon hoffe ich, dass die jetzt getroffenen Maßnahmen auch in der Öffentlichkeit als Botschaft verstanden werden. Als Botschaft, dass wir uns offen und zugewandt um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kümmern, wir aber in gleicher Weise den Respekt und die Wertschätzung erwarten, wie sie auch die Allgemeinheit von uns erwartet. Und ich hoffe, dass sich die Lage so entwickelt, dass die jetzt getroffenen Maßnahmen in nicht allzu ferner Zukunft wieder aufgehoben werden können. Damit wir wieder das Kreishaus werden, was wir sein wollen. Offen und zugewandt für die Belange der Bürgerinnen und Bürger. Mit Wirkung vom heutigen Tage ist übrigens der Personaleinsatz des Sicherheitsdienstes im Kreishaus von vier auf drei Mitarbeiter reduziert worden. Ab morgen werden wir den Personaleinsatz in der Kfz-Zulassung in Eckernförde von zwei auf einen Mitarbeiter reduzieren. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei den Mitgliedern des Hauptausschusses für die sofortige Bereitstellung der für die Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel. Und ich bin froh, dass wir bereits vor einem Jahr unser Konzept Gewaltfreier Arbeitsplatz auf den Weg gebracht hatten. Auch Sie hatten daran mitgewirkt, indem Sie in der März-Sitzung des vergangenen Jahres die Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz beschlossen hatten. Rendsburg, 23. März 2015 Dr. Rolf-Oliver Schwemer Landrat

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