Konzept Stütz- und Förderunterricht

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1 Konzept Stütz- und Förderunterricht Prozessverantwortung: Schulleitungskonferenz 1 Zielsetzung 1.1 Grundsätzlich Die Lernenden der bfsl nehmen mit Erfolg am Pflichtunterricht teil und bestehen das Qualifikationsverfahren. 1.2 Spezifisch Die Lernenden verbessern ihre Lern- und Problemlösestrategien nachhaltig Sie arbeiten Lücken im Basiswissen erfolgreich auf Sie entwickeln ihre persönlichen Kompetenzen (Methodenkompetenz, Selbst- und Sozialkompetenz, Sprachkompetenz) 2 Zielpublikum und Anspruchsberechtigte Stütz- und Förderunterricht sind für Lernende der beruflichen Grundbildung, deren Ausbildungserfolg infolge von Lern- und Sprachschwierigkeiten sowie von Leistungsdefiziten gefährdet ist. 3 Angebote 3.1 Lernateliers Inhalt: Die Lernenden werden individuell beim Bewältigen ihres aktuellen Stoffs (Hausaufgaben, Probevorbereitung, Lücken aufarbeiten) begleitet und unterstützt. Daneben stehen eine realistische Selbsteinschätzung und Planung sowie das Vermitteln von Lernstrategien im Vordergrund. Mit allen Lernenden werden individuelle Ziele vereinbart und periodisch überprüft und angepasst. Den Lernstoff bringen die Lernenden aus dem Regelunterricht mit, bei Bedarf können sie im Lernatelier Zusatzmaterial verlangen. Ein Lernatelier wird nach Möglichkeit von einer ABU- und einer FU-Lehrperson gemeinsam angeboten: Beide Lehrpersonen stehen in einem grossen Klassenzimmer oder in zwei nebeneinander liegenden Klassenzimmern zur Verfügung, so dass Lernende je nach Bedarf und in Absprache Unterstützung anfordern können. Dauer: Der wöchentliche Besuch eines Lernateliers (90 ) dauert in der Regel nicht länger als zwei Semester. Begründete Ausnahmen sind möglich. Ein Eintritt ist jederzeit möglich. Der Austritt erfolgt, wenn die vereinbarten Hauptziele erreicht sind, in Absprache mit den Lehrpersonen des Lernateliers und den betroffenen Klassenlehrpersonen auf Ende eines Semesters. Die Lernateliers dauern das ganze Schuljahr durch und finden zwischen und Uhr am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag statt. Rahmenbedingungen: Eine Gruppe umfasst im Jahresdurchschnitt mindestens 6 und höchstens 12 Lernende. Administratives: Lernende können von sich aus oder auf Anraten einer Lehrperson hin in ein Lernatelier eintreten. Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular. Dieses beschreibt die von der Klassenlehrperson ABU und/oder FU zusammen mit der/dem Lernenden festgestellten Defizite und wird zwingend von dem/der Berufsbildner/in unterzeichnet. Der ordentliche Austritt wird dem Lehrbetrieb durch die Atelier-Lehrperson mündlich mitgeteilt. Erfolgt dieser vor Erreichen der festgelegten Hauptziele und damit ohne Empfehlung der Lehrperson, wird dies dem Ausbildungsbetrieb schriftlich mitgeteilt. Absenzen: Der Besuch des Lernateliers ist freiwillig. Wer sich anmeldet, verpflichtet sich zur nahtlosen Teilnahme. Im Verhinderungsfall wird eine Abmeldung bei der Lehrperson erwartet. Es gilt die ordentlichen Absenzenordnung der bfsl. Versionsdatum: Seite 1 von 7 /Users/accorda/Desktop/Konzept Stütz- und Förderunterricht.docx

2 3.2 Förderkurse Mathematik In der 3. und 4. Woche des 1. Semesters werden die mathematischen Kenntnisse und Fertigkeiten aller neu eintretenden Lernenden (Ausnahme Fachangestellte Gesundheit und EBA Gesundheit Soziales) mittels berufsspezifischem Diagnosetest erfasst. Die Fachlehrpersonen entscheiden auf Grund der Resultate, welche Lernenden den nach den Herbstferien beginnenden Förderkurs der Berufsgruppe besuchen. Sie melden diese mittels Anmeldeformulare über den Lehrbetrieb an. Die Förderkurse Mathematik dauern je nach Berufsgruppe unterschiedlich lang jedoch mindestens 10 Wochen. Bezüglich Administration und Absenzenwesen gelten die gleichen Bedingungen wie bei den Lernateliers. 3.3 Förderkurse Deutsch Im Deutsch werden Förderkurse durchgeführt mit dem Ziel, sprachliche Defizite stufengerecht abzubauen: Stufe B1, B2, C1 und DaZ (Deutsch als Zweitsprache) nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen). Lernende mit entsprechenden Defiziten werden im Verlauf des 1. Semesters auf Grund ihrer sprachlichen Leistungen (Hör-/Leseverstehen und Schreiben) erfasst und bei Bedarf im Förderkurs einer Sprachstandsabklärung unterzogen. Die Klassenkonferenz (= Konferenz, der an einer Klasse unterrichtenden Lehrpersonen) entscheidet unter Einbezug der vorgegebenen Kriterien über einen entsprechenden Kursbesuch. Der wöchentliche Besuch eines Förderkurses Deutsch dauert mindestens bis Ende des 1. Lehrjahres und kann bei Bedarf fortgesetzt werden. Bezüglich Administration und Absenzenwesen gelten die gleichen Bedingungen wie bei den Lernateliers. 3.4 Thematische Förderkurse Abteilung GGT Inhalt: Das Thema wird von den Lernenden auf dem Beantragungsformular für thematische Förderkurse vorgegeben. Die zuständige Förderkurslehrperson formuliert zum gewünschten Thema umgehend klare Ziele, plant die Unterrichtseinheiten und stellt das Material zusammen. Sie stützt sich dabei auf die Unterrichtsunterlagen (Lehrmittel, etc.) der Lernenden. Dauer: Die Förderkurslehrperson legt zu Beginn des Kurses die nötige Dauer fest. Sie beträgt zwischen 6 und 16 Lektionen. Rahmenbedingungen: Thematische Förderkurse können geplant oder spontan organisiert werden. In der Regel finden sie in Doppellektionen zwischen und Uhr ausserhalb der Schultage des 1. Lehrjahres statt. Die Gruppengrösse umfasst mindestens 6, maximal 12 Lernende. Administratives: Lernende, die einen thematischen Förderkurs beantragen möchten, tun dies mit dem Beantragungsformular für thematische Förderkurse (Sekretariat, Website bfsl). Mit der Unterstützung der Fachlehrpersonen einigen sie sich mit anderen Lernenden auf ein Fach und Thema und füllen alle einzeln ein Beantragungsformular aus. Dieses wird, versehen mit der Unterschrift ihres/r Berufsbildners/in per Fax, oder Post an das Sekretariat geschickt. Sobald 6 Formulare zum gleichen Thema dort eingegangen sind, werden diese an den/die Abteilungsleiter/in weitergeleitet mit Kopie an den/die Leiter/in IFM. Die vorgesehene Förderkurslehrperson erhält ihren Auftrag durch den/die Abteilungsleiter/in und beginnt umgehend mit der Planung, legt den nötigen Zeitrahmen fest und nimmt mit den eingetragenen Lernenden Kontakt auf, um möglichst rasch starten zu können. Bezüglich Absenzenwesen gelten die gleichen Bedingungen wie bei den Lernateliers. 3.5 Thematische Förderkurse Abteilung KG In den Lehrgängen Kaufleute E-Profil und Detailhandelsfachleute werden den Lernenden im ersten und zweiten Lehrjahr folgende Förderkurse angeboten: E-Profil: Deutsch, Französisch, Englisch, Wirtschaft und Gesellschaft, Information/Kommunikation/Administration DHF: Deutsch, Französisch, Wirtschaft Seite 2 von 7

3 Zielpublikum: Lernende mit ungenügenden oder knapp genügenden Noten im entsprechenden Fach. Dauer: Die Förderkurse E-Profil finden in der Regel an 3 bis 5 Samstagvormittagen statt. Ausnahme IKA, 12 x 2 Lektionen abends. Die Förderkurse DHF finden abends statt;; 5 bis 7 x 2 Lektionen. Die ersten Förderkurse starten nach den Herbstferien. Organisation: Zu Beginn des Schuljahrs erhalten alle Lernenden und die Ausbildungsbetriebe eine Tabelle mit den Förderkursangeboten. 3 bis 5 Wochen vor Kursbeginn wird über die Fachlehrperson das Anmeldeverfahren gestartet. Die Abteilungsleitung entscheidet aufgrund der Anmeldezahlen über die Durchführung der Kurse. Die Teilnehmenden werden schriftlich aufgeboten. Wer sich anmeldet verpflichtet sich zur Teilnahme. Es gilt die ordentlichen Absenzenordnung der bfsl. 3.6 Detailhandelsassistentinnen/-assistenten Die Lernenden dieser Klassen werden an ihrem jeweiligen Unterrichtstag durch die Fachlehrperson individuell gefördert. 4 Ressourcen Das Konzept Stütz- und Förderunterricht wird im Rahmen des bewilligten Schulbudgets umgesetzt. Die Lernateliers laufen über das reguläre Pensum der Lehrpersonen;; die Förderkurse werden via IPB abgebucht. 5 Anforderungen an die Lehrpersonen Die Förderkurslehrpersonen sind speziell an förderpädagogischen Themen interessiert, informieren sich aktiv und bilden sich laufend weiter. Sie sorgen in ihrem Berufsalltag dafür, dass das Förderkursangebot auch von den übrigen Lehrpersonen mitgetragen und als sinnvolle Ergänzung zum regulären Unterricht ernst genommen wird. Die Förderkurslehrpersonen halten sich beim Unterrichten an die nachfolgenden Pflichten und setzen die dort vorgeschlagenen Instrumente konsequent um. 6 Nahtstellen / Zusammenarbeit/Pflichten 6.1 Klassenkonferenz Die in den ersten drei Wochen nach den Herbstferien in allen Klassen des 1. Lehrjahres stattfindenden Klassenkonferenzen teilen die Lernenden des 1. Lehrjahres auf Grund der im Stammblatt zusammengefassten Resultate, Ergebnisse und Beobachtungen in vier Gruppen ein: - A unterforderte Lernende - B Lernende mit voraussichtlich problemlosem Verlauf der Grundbildung - C Lernende mit Förderbedarf - D überforderte Lernende Die Klassenkonferenz berät und entscheidet über den Förderbedarf der Lernenden der Gruppe C. Über den Besuch der Förderkurse Mathematik entscheiden die Fachlehrpersonen eigenständig bereits vor den Herbstferien. 6.2 Pflichten Klassenlehrpersonen Erfassen die Leistungen von Lernenden mit Förderbedarf mittels Stammblatt systematisch. Halten ihre Beobachtungen der überfachlichen Kompetenzen im Stammblatt fest. Empfehlen die Lernenden für die Lernateliers oder die anderen Förderangebote. Seite 3 von 7

4 Legen den Lernenden bei stofflichen Schwierigkeiten nahe, thematische Stützkurse zu beantragen. Unterstützen die Lehrpersonen der Lernateliers mit Einschätzungen bestimmter Lernender und beim Entscheid über die Fortsetzung oder das Beenden des Lernateliers. Liefern bei Bedarf Übungsmaterial für ihre Lernenden in den Lernateliers. Unterstützen Lernende bei der Anmeldung zu einem thematischen Stützkurs. Informieren ihre Lernenden im ersten Quartal jedes Lehrjahres über das Förderangebot der bfsl und verteilen den Stundenplan Freikurse Förderkurse. 6.3 Pflichten Lernende Bringen beim ersten Besuch des Lernateliers Semesterpläne, aktuelle Noten und Proben/Tests mit. Führen Buch über ihre Schulnoten und legen diese sowie die Resultate der Proben /Tests der Atelier-Lehrperson offen. Beantragen zusammen mit mindestens 5 anderen Lernenden thematische Förderkurse. Besuchen die Kurse lückenlos. Arbeiten motiviert und konstruktiv mit und sind bereit, ihr Lern- und Arbeitsverhalten zu verbessern. Entschuldigen die Absenzen gemäss Reglement. 6.4 Pflichten Sekretariat Verschicken allen Lernenden des 1. Lehrjahres den aktuellen Stundenplan Frei- und Förderkurse (bfsl, bfe) Sammeln und verwahren die Rodel der Lernateliers. Leiten gesammelte Beantragungsformulare (ab 6 Lernenden) für thematische Förderkurse umgehend an den/die Abteilungsleiter/in mit Kopie an den/die IFM-Verantwortliche/n. Verschicken die von der Förderkurslehrperson erstellten Einladungen zum thematischen Förderkurs an alle betroffenen Lernenden. Erfassen zu Semesterende (Lernateliers) bzw. nach Kursende (thematische Förderkurse, Förderkurse Deutsch und Mathematik) die Teilnehmerlisten, das Kursthema und die Dauer und leitet diese zur Auswertung an den/die Leiter/in IFM weiter. Schicken dem Lehrbetrieb ein Austrittsschreiben Lernatelier bei Beendigung ohne Empfehlung. 6.5 Pflichten Lehrpersonen für Lernateliers Informieren die Klassenlehrpersonen über Beginn und Ende von Lernatelier- Teilnahmen. Beraten sich vor Ende einer Lernatelier-Teilnahme mit den betroffenen Klassenlehr-/Fachlehrpersonen. Führen mit allen Teilnehmenden ein Eintrittsgespräch. Halten alle Lernenden zum Führen eines Portfolios an (Formular Zielvereinbarungen). Dokumentieren individuelle Zielvereinbarungen und überprüft diese periodisch im Einzelgespräch, hält dabei die Entwicklung der Schulnoten sowie die Arbeitshaltung der Lernenden im Blick (Portfolio). Suchen bei Schwierigkeiten den Kontakt zu den zuständigen Lehrpersonen. Informieren bei vermehrt fehlbarem Verhalten oder mehrmaligem unabgemeldetem Fernbleiben eines/einer Lernenden den Ausbildungsbetrieb. Erstatten dem Sekretariat unmittelbar nach dem Austritt eines/einer Lernenden Meldung mit den beiden Optionen im gegenseitigen Einverständnis oder ohne Empfehlung. Nehmen an der zweimal jährlich durchgeführten Austausch-Sitzung für Förderkurslehrpersonen teil. Seite 4 von 7

5 6.6 Pflichten Lehrpersonen für thematische Förderkurse Planen von den Lernenden beantragte thematische Förderkurse innerhalb von 3 Wochen und führen sie durch. Lassen die Lernenden zu den von ihnen beantragten Kursen durch das Sekretariat aufbieten Informieren bei vermehrt fehlbarem Verhalten oder mehrmaligem unabgemeldetem Fernbleiben eines/einer Lernenden den Ausbildungsbetrieb. Führen nach Abschluss eines Kurses mit den Lernenden eine einfache standardisierte Evaluation durch und leitet diese an den /die Leiter/in IFM weiter. Nehmen an der zweimal jährlich durchgeführten Austausch-Sitzung für Förderkurslehrpersonen teil 6.7 Pflichten Abteilungsleitungen Vergeben die Förderkurslektionen in Absprache mit dem/der Leiter/in IFM. Bieten die Lehrpersonen für die thematischen Förderkurse auf. Arbeiten im Bereich Stütz- und Förderunterricht eng mit dem/der Leiter/in IFM zusammen. 6.8 Pflichten Leiter/in IFM Organisiert zweimal jährlich eine Austausch-Sitzung für alle Förderkurslehrpersonen Stellt die Inhalte der Förderkurs-Broschüre zusammen Unterstützt die Förderkurslehrpersonen beim korrekten Befolgen ihres Pflichtenheftes Ist Ansprechperson bei Unsicherheiten seitens der Lehrpersonen Vertritt bei der Pensenplanung gegenüber der Abteilungsleitung die IFM-Interessen Informiert Lernende, Lehrpersonen, Betriebe und Eltern aktiv über das Förderkursangebot und ist Ansprechperson bei Fragen und Unsicherheiten Führt neue Förderkurslehrpersonen sorgfältig in ihre Aufgaben ein und macht sie mit dem Förderkurskonzept und Pflichtenheft vertraut Behält die Übersicht über laufende Lernateliers und thematische Förderkurse, Förderkurse Deutsch und Mathematik und interveniert wenn nötig Aktualisiert jährlich die Formulare für die Förderkurse Nimmt wenn nötig Anpassungen im Förderkurskonzept vor, optimiert Abläufe Sorgt dafür, dass die aktualisierten Angebote im Förderunterricht auf der Website der bfsl präsent sind Informiert die Abteilungsleitung laufend 7 Information 7.1 Stundenplan Stütz- und Förderkurse Der alljährlich aktualisierte Stundenplan informiert Lehrpersonen, Lernende, Lehrbetriebe und Eltern über das Stütz- und Förderkursangebot der bfsl (und bfe). Sie enthält folgende Informationen: Kurzbeschrieb der verschiedenen Angebote (Lernateliers, thematische Förderkurse, Förderkurse Deutsch und Mathematik, Inhalte, Zielpublikum und Administratives) Aktuelle Eckdaten und Lehrpersonen der verschiedenen Lernateliers Zeitfenster der thematischen Förderkurse, vorgesehene Lehrpersonen pro Fach und Abteilung Beschrieb, wie thematische Förderkurse beantragt werden können Link zur bfsl-homepage Kontaktadressen Sekretariat, Leiter/in IFM, Abteilungsleitung Seite 5 von 7

6 7.2 Wer wird informiert? Lehrpersonen: laufend mündlich bei Änderungen/Aktualitäten durch den/die Leiter/in IFM, Stundenplan bei Schuljahresbeginn Lernende: Mittels Stundenplan, von den Klassenlehrpersonen verteilt und erläutert Ausbildungsbetriebe: Mittels Stundenplan;; mündliche Information an Veranstaltungen (Lernort-Kooperation) Eltern: Mündliche Information am Informationsabend zum Förderkursangebot (Verantwortung: Leiter/in IFM) sowie an Elternabenden (Klassenlehrpersonen) 8 Controlling 8.1 Anhang Quantitative Auswertung Das Sekretariat sammelt im Jahresverlauf die Präsenzlisten aller Förderkursangebote und stellt die Auslastung der Angebote am Ende des Schuljahres zu Handeln des/der Leiters/in IFM in einer Excel-Tabelle zusammen. 8.2 Portfolio / Einzelgespräche Die Lehrpersonen der Lernateliers führen mit allen Lernenden ein Portfolio. Darin werden persönliche Eckdaten der Lernenden sowie die Zielvereinbarungen aus dem Eintrittsgespräche festgehalten. Ausser dem tragen die Lernenden laufend ihre Noten ein. Im Lernatelier notieren die Lernenden zu Beginn ihre Abend- und Wochenplanung (Hausaufgaben, Proben, schwierige Themen) und beurteilen am Ende ihre geleistete Arbeit. Bei periodisch geführten, kurzen Einzelgesprächen werden die Lernenden mit Hilfe des Portfolios zur Selbstevaluation angehalten. Gleichzeitig werden die individuellen Anforderungen an die Lehrperson geklärt. Die Portfolios sind in der Obhut der Förderkurslehrperson. 8.3 Thematische Förderkurse Ziele, Kursprogramm und Zeitrahmen von jedem Förderkurs werden im Vorfeld schriftlich festgehalten und den Lernenden, der Abteilungsleitung sowie der/dem Leiter/in IFM zugeschickt. Jeder Kurs wird mit einer schriftlichen Evaluation abgeschlossen, die an den/die Leiter/in IFM geschickt und bei den Austausch-Sitzungen offen gelegt und reflektiert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse der Lernenden im Fokus bleiben. 8.4 Austauschsitzungen Zweimal jährlich treffen sich alle Förderkurslehrpersonen zu einer Evaluationssitzung. Dabei werden persönliche Erfahrungen beim Umsetzen der Pflichtenhefte ausgetauscht, Verbesserungsvorschläge eingebracht und die Evaluationen der Förderkurse diskutiert. 8.5 Qualitative Auswertung Der/die Leiter/in IFM wertet die Evaluationen der Lernenden, die Essenz der Austauschsitzungen sowie die quantitative Auslastung des Angebots einmal jährlich schriftlich aus. Der Fokus liegt dabei auf der Zufriedenheit der Lehrpersonen und der Lernenden, auf der Notenwirksamkeit sowie auf der Auslastung der einzelnen Angebote. Anhand dieser Auswertung können die Abteilungsleitung und der/die Leiter/in IFM das Förderkursangebot laufend den Bedürfnissen anpassen, schulinterne Weiterbildungsangebote anregen und die Pensenplanung für das kommende Schuljahr optimieren. Seite 6 von 7

7 Mitgeltende Unterlagen FO Anmeldeformular Lernatelier FO Anmeldeformular Förderkurs Mathematik FO Anmeldeformular Förderkurs Deutsch FO Vorlage Portfolio Förderunterricht FO Vorlage Zielvereinbarung Förderunterricht FO Austrittsschreiben Lernatelier bei Beendigung ohne Empfehlung FO Beantragung thematischer Förderkurs FO Planungsvorlage thematischer Förderkurs FO Einladung thematischer Förderkurs FO Evaluation thematischer Förderkurs Seite 7 von 7

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