Finanzierungsvertrag Lph. 1-4 SO 96 Stuttgart-Feuerbach Seite 1 von 6
|
|
- Erich Baum
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage 1 zu Vorlage VA 269/2014 Finanzierungsvertrag Lph. 1-4 SO 96 Stuttgart-Feuerbach Seite 1 von 6 Entwurf Finanzierungsvertrag zur Erstellung der Planung (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4) für die Infrastrukturmaßnahme S-Bahn-gerechte Aufhöhung der Bahnsteige Gleis 1 und 2 des Bahnhofs Stuttgart-Feuerbach zwischen dem Verband Region Stuttgart vertreten durch die Regionaldirektorin Frau Dr. Nicola Schelling - nachfolgend Region genannt - und der DB Station&Service Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Regionalbereichsleiter, Herrn Sven Hantel und den Leiter Finanzen / Controlling, Herrn Marcel Weber, beide Regionalbereich Südwest - nachfolgend DB Station&Service genannt - - nachfolgend gemeinsam Vertragspartei / Vertragsparteien genannt - PRÄAMBEL Zur Verbesserung der Zugänglichkeit zur S-Bahn sollen im Bahnhof Stuttgart- Feuerbach die ausschließlich von der S-Bahn genutzten Bahnsteige auf eine Höhe von 96 cm über Schienenoberkante (SO) erhöht werden. Auf diese Weise soll ein stufenfreier Zustieg in die S-Bahn-Fahrzeuge ermöglicht werden. Die Baukosten dieser Bahnsteigmaßnahmen sollen mit dem höchstmöglichen Fördersatz mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg nach dem LGVFG bezuschusst werden. Die nicht durch Landesmittel gedeckten Baukosten (nicht zuwendungsfähige Baukosten und Komplementäranteil) sollen zu Lasten der DB Station&Service für den Aus- und Umbau der Infrastruktur der Bahnhöfe zur Verfügung stehenden Mittel, zum Beispiel aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund (LuFV) oder deren Folgevereinbarungen finanziert werden. Die Planungskosten der Leistungsphasen 1 bis 9 nach der HOAI sowie für eisenbahnspezifische Fachplanungen sollen von der Region finanziert werden. Weiterhin sollen die Bahnsteige im Rahmen des 5. Ausführungsvertrages zur S-Bahn Stuttgart bzw. im Rahmen des Bahnprojektes Stuttgart Ulm durch neue Aufzüge stufenfrei erschlossen werden. Diese stufenfreie Erschließung der Bahnsteige ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2 Finanzierungsvertrag Lph. 1-4 SO 96 Stuttgart-Feuerbach Seite 2 von 6 1 GEGENSTAND DES FINANZIERUNGSVERTRAGES Die Vertragsparteien streben an, dass zur Verbesserung des Schienenpersonenverkehrs die Infrastrukturmaßnahme S-Bahn-gerechte Aufhöhung der Bahnsteige Gleis 1 und 2 des Bahnhofs Stuttgart-Feuerbach (nachstehend Infrastrukturmaßnahme genannt) durchgeführt werden soll. Der vorliegende Finanzierungsvertrag regelt abschließend Grundlagen, Umfang, Durchführung und Finanzierung der Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI für die Infrastrukturmaßnahme. Vor Realisierung der Infrastrukturmaßnahme wird zu gegebener Zeit ein weiterer Finanzierungsvertrag abgeschlossen. 2 GRUNDLAGE DER PLANUNG (1) Grundlage der Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sind eine zwischen der Region und der DB Station&Service abgestimmte Aufgabenstellung (Anlage 2.1) sowie Bestandspläne der DB Station&Service. (2) Soweit erforderlich, erstellt die DB Station&Service aktuelle Bestandsunterlagen als Grundlage für die Planung. Die für die Erstellung und Bereitstellung der Bestandsunterlagen anfallenden Kosten sind Bestandteil der Planung der Infrastrukturmaßnahme und werden gemäß 5 dieses Finanzierungsvertrages finanziert. Für die Bereitstellung der bei DB Station&Service vorhandenen Bestandsunterlagen fallen keine Kosten an. 3 BESCHREIBUNG DER ZU PLANENDEN INFRASTRUKTURMASSNAHME (1) Die Infrastrukturmaßnahme umfasst im Wesentlichen folgende Einzelmaßnahmen: Es ist vorgesehen die Bahnsteige Gleis 1 und Gleis 2 des Bahnhofs Stuttgart- Feuerbach S-Bahn-gerecht auf 96 cm über SO aufzuhöhen (inkl. erforderlicher Anpassungsarbeiten der weiteren vorhandenen Anlagen). Die Einzelmaßnahmen sind in Anlage 2.1 genauer beschrieben. (2) Die stufenfreie Erschließung der Bahnsteige des Bahnhofs Stuttgart-Feuerbach durch Aufzüge ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die stufenfreie Erschließung soll jedoch zeitgleich bzw. vor der vertragsgegenständlichen Infrastrukturmaßnahme ausgeführt werden. (3) Die gesamte Infrastrukturmaßnahme ist im Vorentwurfsheft des Büros Mailänder Ingenieur Consult GmbH vom März 2014 dargestellt, das den Vertragsparteien vorliegt. Ein Auszug aus diesem Vorentwurfsheft ist als Anlage 3.3 Bestandteil dieses Finanzierungsvertrages.
3 Finanzierungsvertrag Lph. 1-4 SO 96 Stuttgart-Feuerbach Seite 3 von 6 4 DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (1) Vorhabenträger der Infrastrukturmaßnahme ist die DB Station&Service. (2) Die DB Station&Service ist berechtigt, konzerneigene Gesellschaften oder Dritte mit der Planung zu beauftragen. Für die Auftragsvergabe gelten oberhalb der EU- Schwellenwerte die 97 ff. GWB und die Vorschriften der Sektorenverordnung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Konzernprivilegs ist die DB Station&Service zur ausschreibungsfreien Vergabe an verbundene Unternehmen i.s.v. 15 AktG berechtigt. (3) Die Planung der Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung) wurde im Auftrag der DB Station&Service bereits vom Planungsbüro Mailänder Ingenieur Consult GmbH erstellt. Das Vorentwurfsheft vom März 2014 liegt den Vertragsparteien vor und ist Grundlage für die weitere Planung der Leistungsphasen 3 und 4. (4) Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird umgehend, nach Abstimmung zwischen den Vertragsparteien über die Ergebnisse der Vorentwurfsplanung, beauftragt. Die Region wird im Rahmen der Planungsbegleitung bei der Erstellung der Entwurfsund Genehmigungsplanung beteiligt. (5) Abweichungen von den in 2 dieses Finanzierungsvertrages genannten Unterlagen bedürfen der Abstimmung zwischen den Vertragsparteien. 5 KOSTEN UND FINANZIERUNG DER PLANUNG (1) Die gesamten Planungskosten der Infrastrukturmaßnahme (Lph. 1 bis 9 nach HOAI) einschließlich eisenbahnspezifischer Fachplanungen und interner Steuerungsleistungen betragen vsl. 455 T (netto); dies entspricht ca. 22,6 % der geschätzten Baukosten. Auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird die Höhe der von der Region zu finanzierenden Planungskosten endgültig ermittelt, plausibilisiert und festgelegt. (2) Die gesamten Planungskosten der Infrastrukturmaßnahme (Lph. 1 bis 9 nach HOAI) werden der Region von DB Station&Service in vier Raten in Rechnung gestellt: - Erste Rate: mit Vertragsunterzeichnung 50 % der Kosten der Lph. 1 4: 115 T, - Zweite Rate: mit Einreichung des Plangenehmigungsantrages beim EBA 50 % der Kosten der Lph. 1 4: 115 T, - Dritte Rate mit Baubeginn 50 % des verbleibenden Betrages: vsl. 112 T,
4 Finanzierungsvertrag Lph. 1-4 SO 96 Stuttgart-Feuerbach Seite 4 von 6 - Vierte Rate: mit Inbetriebnahme der aufgehöhten Bahnsteige; ggf. zwei getrennte Teilraten, wenn die Inbetriebnahme der beiden Bahnsteige nicht zeitgleich erfolgt. Restbetrag: vsl. 113 T. (3) Die Region finanziert der DB Station&Service auf Grundlage dieses Vertrages die Kosten für die Planungen der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI einschließlich eisenbahnspezifischer Fachplanungen und interner Steuerungsleistungen der DB Station&Service in Form eines Planungskostenzuschusses. (4) Im Vorgriff auf die Finanzierung der Gesamtplanungskosten, die gemäß Absatz 1 nach Abschluss der Leistungsphase 4 festgelegt werden, zahlt die Region für die Kosten der Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 230 T (netto) (Leistungsphasen 1 und 2: 80 T ; Leistungsphasen 3 und 4: 150 T ). Die nach diesem Absatz 4 von der Region an DB Station&Service gezahlten Beträge werden auf den von der Region zu finanzierenden Gesamtbetrag gemäß Absatz 1 angerechnet. Die erste und zweite Rate gemäß Absatz 2 sind jeweils innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung von der Region an DB Station&Service zu zahlen. (5) Da die von der Region insgesamt zu finanzierenden Planungskosten für die gesamte Infrastrukturmaßnahme in ihrer Höhe nach Abschluss der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) endgültig ermittelt und festgelegt werden, entfällt gegenüber der Region die Nachweisführung der tatsächlich angefallenen Planungskosten. (6) Bei von der Region nach Abschluss der Genehmigungsplanung veranlassten Planungsänderungen werden die daraus resultierenden Planungskosten auf Nachweis der Region zusätzlich in Rechnung gestellt und von der Region erstattet. 6 ABBRUCH DER INFRASTRUKTURMASSNAHME (1) Wird die Infrastrukturmaßnahme gemäß 3 dieses Finanzierungsvertrages abgebrochen, so verpflichtet sich die Region, der DB Station&Service die bis dahin entstandenen und noch entstehenden Kosten für die Planungen der Infrastrukturmaßnahme sowie die Kosten für den qualifizierten Abbruch dieser Planungen auf Nachweis zu erstatten. Dazu gehören insbesondere auch solche Aufwendungen der DB Station&Service, die trotz Kündigung von Verträgen mit den Auftragnehmern infolge fortbestehender Vergütungsansprüche gemäß 649 BGB bestehen. Die Region verzichtet auf die Rückforderung gewährter Zuwendungen. Die DB Station&Service übereignet die bis dahin erarbeiteten Unterlagen in Papierform und in elektronisch bearbeitbarer Form der Region und überträgt ihr soweit möglich die ihr zustehenden Nutzungsrechte. Diese Regelungen gelten nicht, wenn die Gründe, die zur Entscheidung über den Abbruch geführt haben, ausschließlich von der DB Station&Service zu vertreten sind. Die Abbruchentscheidung selbst ist kein solcher Grund.
5 Finanzierungsvertrag Lph. 1-4 SO 96 Stuttgart-Feuerbach Seite 5 von 6 (2) Die DB Station&Service hat einen Abbruch der Infrastrukturmaßnahme insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn eine der in 8 Absatz 1 genannten Bedingungen nicht erfüllt ist. 7 UMSATZSTEUER (1) Bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung der nach diesem Vertrag vereinbarten Zahlungen sind die Vertragsparteien einig, dass diese als echter Zuschuss in nicht steuerbarer Weise nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Zahlungen werden daher netto (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen in Rechnung gestellt. (2) Sind von der DB Station&Service hierfür Umsatzsteuerbeträge rückwirkend zu entrichten (durch Änderung der rechtlichen Beurteilung z.b. im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung), werden die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge und die durch die nachträgliche Zahlung entstehenden steuerlichen Nebenleistungen im Sinne des 3 Absatz 4 Abgabenordnung von der Region nachgefordert und die Zahlungen der Region für die Zukunft entsprechend angepasst. (3) Die Zahlungen nach Absatz 2 werden fällig mit Übersendung einer Kopie des Steuerbescheides. Die DB Station&Service wird im Einvernehmen mit der Region rechtzeitig Rechtsmittel einlegen, es sei denn, dies erscheint nicht angebracht, insbesondere weil bereits rechtskräftig über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Umsatzsteuerpflicht bei vergleichbaren Infrastrukturzuschüssen entschieden wurde. 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN (1) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass mit dem vorliegenden Finanzierungsvertrag noch keine abschließende Entscheidung über die Realisierung der Infrastrukturmaßnahme getroffen ist. Voraussetzung für die Realisierung der Infrastrukturmaßnahme sind insbesondere die folgenden Bedingungen: - Das Land Baden-Württemberg erklärt sich bereit, die Infrastrukturmaßnahme mit dem höchstmöglichen Fördersatz nach dem LGVFG zu bezuschussen. - Nach Ablauf der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der DB AG und dem Bund (LuFV) tritt eine Folgeregelung mit vergleichbarem Budget in Kraft. Die Mittelbereitstellung durch DB Station&Service im Zeitraum ab 2016 steht insgesamt (LuFV-Mittel und Eigenmittel) unter dem Vorbehalt, unter welchen Bedingungen der Bund der DB Station&Service Bundesmittel auf Grundlage von 8 BSWAG für den Zeitraum nach Beendigung der LuFV ( ) gewährt. Stellt der Bund der DB Station&Service für den Zeitraum ab dem nicht Bundesmittel in Höhe und entsprechend den Voraussetzungen der LuFV zur Verfügung, ist die Finanzierung der betroffenen Einzelmaßnahmen, deren Planung bzw. Realisierung bis nach dem andauern oder nach dem begonnen werden soll, nicht gesichert. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall Verhandlungen über die Finanzierung der Infrastrukturmaßnahme aufnehmen. Kann zwischen den Vertragsparteien keine Einigkeit hinsichtlich der Finanzierung
6 Finanzierungsvertrag Lph. 1-4 SO 96 Stuttgart-Feuerbach Seite 6 von 6 der Infrastrukturmaßnahme hergestellt werden, so ist DB Station&Service berechtigt, die Infrastrukturmaßnahme abzubrechen. - Es ergeben sich aus dem Bahnprojekt Stuttgart Ulm keine Einflüsse, die zu einem Abbruch der Infrastrukturmaßnahme am Bf Feuerbach führen. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Finanzierungsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Finanzierungsvertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem solchen Fall die Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Finanzierungsvertrages. (3) Die in diesem Vertrag geregelten Rechte und Pflichten begründen keinen Leistungsaustausch. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass es sich vorliegend um ein Zuwendungsrechtsverhältnis handelt. (4) Die DB Station&Service ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Finanzierungsvertrag insgesamt oder teilweise auf verbundene Unternehmen im Sinne des 15 ff. Aktiengesetz zu übertragen, ohne dass es der Zustimmung der Region bedarf. (5) Dieser Finanzierungsvertrag wird für jede Vertragspartei einmal ausgefertigt. (6) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. und Telefax wahren das Schriftformerfordernis nicht. (7) Folgende Anlagen 1 sind Bestandteil dieses Finanzierungsvertrages: Anlage 2.1 Anlage 3.3 Aufgabenstellung Auszug aus dem Vorentwurfsheft des Büros Mailänder Ingenieur Consult GmbH vom März 2014 Für die Region Stuttgart,.... Dr. Nicola Schelling Regionaldirektorin Für DB Station&Service Stuttgart,. ppa. i.v. Sven Hantel Leiter Regionalbereich Südwest Marcel Weber Leiter Finanzen / Controlling 1 Die Anlagennummerierung erfolgt nach dem Absatz, in dem die Anlage erstmals genannt ist.
7 Anlage 2.1 zum Finanzierungsvertrag zur Erstellung der Planung (HOAI-Lph. 1 bis 4) für die Infrastrukturmaßnahme S-Bahn-gerechte Aufhöhung der Bahnsteige Gleis 1 und 2 des Bahnhofs Stuttgart-Feuerbach Aufgabenstellung Erstellung der Leistungsphasen 1 4 nach HOAI für die Infrastrukturmaßnahme S-Bahn-gerechte Aufhöhung der Bahnsteige Gleis 1 und 2 des Bahnhofs Stuttgart-Feuerbach. Beschreibung der Infrastrukturmaßnahme: - Aufhöhung des Bahnsteigs Gleis 1 auf einer Länge von 210 m auf eine Höhe von 96 cm über SO (Bahnsteigbreite, wie im Bestand) - Aufhöhung des Bahnsteigs Gleis 2 auf einer Länge von 210 m auf eine Höhe von 96 cm über SO (Die Bahnsteigbreite entspricht der gesamten nach dem Umbau im Rahmen des Bahnprojektes Stuttgart Ulm verbleibenden Bahnsteigbreite.) - Anpassungen der Zugangsanlagen (Treppen aus der Unterführung bzw. von der Fläche zwischen Bahnsteig Gleis 1 und dem Empfangsgebäude), die im Zusammenhang mit der Bahnsteigaufhöhung erforderlich werden - Anpassungen der Bahnsteigausstattung (Überdachungen, Wetterschutzanlagen, Bahnsteigmobiliar, Beschilderung) im erforderlichen Umfang - Anpassung der Beleuchtungsanlage im erforderlichen Umfang - Anpassung der Signalanlagen (insbesondere Fahrtanzeiger) und Oberleitungsmaste im erforderlichen Umfang - Anpassung der Abfertigungseinrichtungen im erforderlichen Umfang Die Planungsleistungen umfassen weiterhin: - Abstimmung der Planung mit der zeitgleich stattfindenden Maßnahme zur stufenfreien Erschließung der Bahnsteige (ein Aufzug i.r. des 5. Ausführungsvertrages und ein Aufzug i.r. des Bahnprojektes Stuttgart Ulm) - Abstimmung der Planung mit dem Bahnprojekte Stuttgart Ulm (Im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen im Bahnhof Stuttgart- Feuerbach im Rahmen des Bahnprojektes Stuttgart Ulm müssen die S- Bahn-Gleise zeitweise voll gesperrt werden. Die vertragsgegenständliche Infrastrukturmaßnahme soll jeweils möglichst in dieser Sperrzeit durchgeführt werden.) - Erstellung eines Förderantrages nach dem LGVFG für die Infrastrukturmaßnahme
Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Nr. 222/2017 Verkehrsausschuss am
Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Nr. 222/2017 Verkehrsausschuss am 24.07.2017 Realisierungs- und Finanzierungsvertrag SO 96 Stuttgart-Feuerbach Bstg. 2 Seite 1 von 10 Realisierungs- und Finanzierungsvertrag
MehrSPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -
SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch
MehrStädtebaulicher Vertrag
Anlage zur DS 0240 Städtebaulicher Vertrag Zwischen der Stadt Voerde, nachstehend Stadt genannt und, nachfolgend Antragsteller genannt, wird der folgende städtebauliche Vertrag gemäß 11 BauGB geschlossen:
MehrARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit
MehrBeherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau
MehrPLANBEGLEITUNGSVEREINBARUNG
Seite 1 von 10 PLANBEGLEITUNGSVEREINBARUNG ZUR ERSTELLUNG DER PLANUNG (HOAI-LEISTUNGSPHASEN 1 BIS 4) FÜR DIE INFRASTRUKTURMAßNAHME Reaktivierung eines Nahverkehrshaltepunktes in Jaderberg zwischen Gemeinde
MehrVertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
MehrSportlermanagementvertrag
Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,
Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrB e r a t e r v e r t r a g
B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der
MehrMuster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz
Kooperationsvertrag gemäß 20 Fahrlehrergesetz Präambel Die Vertragsparteien sind selbständige Fahrschulen und beabsichtigen, künftig nach 20 FahrlG bei der Ausbildung miteinander zu kooperieren. Die auftraggebende
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
MehrVereinbarung über Elternbeiträge
Vereinbarung über Elternbeiträge zwischen dem Verein "Freie Stadtrandschulen Berlin-Brandenburg e.v.", vertreten durch den Vorstand, dieser wiederum vertreten durch den Schulleiter des Gymnasiums Panketal,
MehrErgebnisabführungsvertrag
Ergebnisabführungsvertrag z w i s c h e n der SARTORIUS AKTIENGESELLSCHAFT Weender Landstraße 94 108 37075 Göttingen u n d - nachstehend Organträgerin - der SARTORIUS LAB HOLDING GMBH Weender Landstraße
MehrPräambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden
MehrEntwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG,
Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI 2008 zwischen der Deutsche Wohnen AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 eingetragenen Aktiengesellschaft
MehrBahnhof Stuttgart-Vaihingen Einrichtung Regional- und Fernzughalt
Einrichtung Regional- und Fernzughalt DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest Stuttgart, 30.01.2017 Neubau Bahnsteige Lage im Netz Aufgabenstellung in Richtung Böblingen nutzbarer Bahnsteig mit Höhe
MehrBESCHLUSS-VORLAGE. Original-Vorlage Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr Ergänzung Haupt- und Finanzausschuss
Stadt Friedrichsdorf 30.04.2015 Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt Aktenzeichen: 7 / ro-zl Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 89/2015 (X) BESCHLUSS-VORLAGE Beratungsfolge Termin TOP Bemerkungen
MehrVertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und
Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in
Mehrzwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, Berlin,
nachstehend Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161314 B eingetragenen
Mehrvertreten durch den Ministerpräsidenten sowie vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch Herrn Stefan Garber die DB Energie GmbH
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Ministerpräsidenten - nachfolgend "Land" genannt -, sowie die OB Netz Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch Herrn Stefan
Mehrzwischen Hausvogteiplatz 12, Berlin, und
nachstehend Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161314 B eingetragenen
MehrRealisierungsvertrag. (Muster für die Mitnutzung von Fasern nach 77e TKG)
77e TKG Nutzungsbedingungen Anlage 2, Stand 02.01.2014 Realisierungsvertrag (Muster für die Mitnutzung von Fasern nach 77e TKG) Die DB Netz Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten
MehrDie. Ortsgemeinde Jünkerath Rathaus Jünkerath. und die. DB Station&Service AG Regionalbereich Mitte Weilburger Straße Frankfurt am Main
Die Ortsgemeinde Jünkerath Rathaus 54584 Jünkerath - nachstehend Gemeinde genannt - und die DB Station&Service AG Regionalbereich Mitte Weilburger Straße 22 60326 Frankfurt am Main - nachstehend DB Station&Service
MehrSponsoringvertrag. 1 Vertragsgegenstand. zwischen dem Sportverein SV Blau-Weiß Dahlewitz e. V. vertreten durch. und. (nachfolgend: Verein") und
Sponsoringvertrag zwischen dem Sportverein SV Blau-Weiß Dahlewitz e. V. vertreten durch (Auszufüllen durch Schatzmeisterin) und (nachfolgend: Verein") und (nachfolgend: Sponsor") wird folgender Vertrag
MehrVertragsentwurf. zwischen dem. Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte Helmut-Just-Straße Neubrandenburg
Anlage 4 Vertragsentwurf zwischen dem Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte Helmut-Just-Straße 4 17036 Neubrandenburg vertreten durch den Vorsitzenden, Heiko Kärger nachstehend Auftraggeber
MehrERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG. zwischen. Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, Wiesbaden. und. Allgeier SE Wehrlestr.
ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, 65189 Wiesbaden und Allgeier SE Wehrlestr. 12, 81679 München Dieser Ergebnisabführungsvertrag (nachfolgend Vertrag ) wird zwischen
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
MehrBEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG. GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 901,
BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen der GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 901, - nachstehend Organträgerin genannt - und
MehrVorlage zu Tagesordnungspunkt 14 der Hauptversammlung. der MME Moviement AG am 16. April 2015
Vorlage zu Tagesordnungspunkt 14 der Hauptversammlung der MME Moviement AG am 16. April 2015 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der
MehrDr. Thiele IT-Beratung
Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrGewinnabführungsvertrag
26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
MehrGewinnabführungsvertrag
Gewinnabführungsvertrag zwischen der Stadtwerke Dinslaken GmbH, Gerhard-Malina-Str., 46537 Dinslaken (vertreten durch ihre Geschäftsführer) - nachstehend SD genannt und der Fernwärmeversorgung Niederrhein
MehrVEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER)
VEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER) Vereinbarung gemäß 44 b Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) über die Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung
MehrPROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
MehrVerwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf den Kommunalen Versorgungsverband Thüringen als Landesfamilienkasse gemäß der Verordnung
Mehr2. Stufe S-Bahn Rhein-Neckar Realisierungs- und Finanzierungsvertrag Karlsruhe - Mannheim
Kämmereiamt Sitzungsvorlage 16/2013 2. Stufe S-Bahn Rhein-Neckar Realisierungs- und Finanzierungsvertrag Karlsruhe - Mannheim TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 7 Kreistag 16.05.2013 öffentlich
MehrNutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und
Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag _wige MEDIA AG Am Coloneum 2 50829 Köln _wige LIVE gmbh Am Coloneum 2 50829 Köln 1 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der im Handelsregister
MehrWillst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
Mehrim Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Urheber genannt, einerseits, und
L I Z E N Z V E R T R A G F I L M abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Miturhebern: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5). 10) die
MehrSponsoringvertrag. zwischen. Goethe Universität Frankfurt. Ausführende Stelle (Klinik/Institut, Anschrift, Name Einrichtungsleiter): Professor Dr.
Sponsoringvertrag zwischen Goethe Universität Frankfurt vertreten durch den Präsidenten, Grüneburgplatz 1, 60323 Frankfurt Ausführende Stelle (Klinik/Institut, Anschrift, Name Einrichtungsleiter): Professor
MehrGewinnabführungsvertrag
Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz
MehrAufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. zwischen der. Daimler AG, Mercedesstraße 137, Stuttgart, und der
Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart, und der Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbH, Industriepark, 14974 Ludwigsfelde
MehrKunde Straße Hausnummer PLZ Ort. Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg Bonn. zwischen. nachfolgend "Kunde" genannt.
Ergänzungsvereinbarung zur Zusatzvereinbarung zum WIA 2010-Vertrag über die Inanspruchnahme des Kontingentmodells VDSL über den zusätzlichen Aufschlag bei VDSL Stand Alone 100 zwischen Kunde Straße Hausnummer
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG Zwischen......... (nachstehend auch INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt) und Fronius International GmbH Froniusstraße 1 4643 Pettenbach (nachstehend auch INFORMATIONSGEBER genannt)
Mehrim Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und
M E R C H A N D I S I N G V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Interpreten: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5).
MehrVERGÜTUNGSVEREINBARUNG. zum Rahmenvertrag. zwischen dem. Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. Wollgrasweg Stuttgart
VERGÜTUNGSVEREINBARUNG zum Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. Wollgrasweg 31 70599 Stuttgart - nachfolgend auch VdAW oder Verband genannt - Kundennummer und
MehrGewinnabführungsvertrag. zwischen der. euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main
Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main - nachfolgend "Organträgerin" - und der euromicron Deutschland GmbH mit
MehrVereinbarung. zum Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. zwischen der
Vereinbarung zum Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zwischen der Gemeinde XYZ Gemeindestraße xyz 12356 Gemeinde - nachfolgend Gemeinde" genannt und Anbieter GMBH AG
MehrFortbildungsvertrag. zwischen dem/der. (Auftraggeber/in) und der
Fortbildungsvertrag zwischen dem/der (Auftraggeber/in) und der Berufsakademie Sachsen Melanchthonstraße 1/3, 08523 Plauen (Akademie) 1 Geltungsbereich Vertragsgrundlage (1) Dieser Vertrag regelt die Rechte
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven, geschäftsansässig Am Markt 13 in 28195 Bremen, im Folgenden bezeichnet als "Handelskammer" und im Folgenden bezeichnet
MehrVertrag über den Anschluss an das Glasfasernetz der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eg. z w i s c h e n. u n d d e r.
Vertrag über den Anschluss an das Glasfasernetz der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eg z w i s c h e n Name, Vorname Straße / Nr. Mitglieds-Nr. nachstehend als Glasfaserkunde bezeichnet u n d d
MehrGewinnabführungsvertrag
Gewinnabführungsvertrag zwischen Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft und SWS Spannwerkzeuge GmbH Gewinnabführungsvertrag zwischen (1) Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, mit Sitz in Langen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
MehrVerschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.
Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung
MehrFRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER
Die Bundesrepublik Deutschland- vertreten dmch das Bundesministerium der Finanzen - Auftraggeber und. FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER Auftragne-hmer schließen folgenden Vertrag über ein Beratungsvorhaben:
MehrBeratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und
Beratungsvertrag Zwischen Max Mustermann GmbH Musterstraße 100 12345 Musterhausen (Auftraggeber) und Kostenmanagement-Service-Schleger (KMS) Kölner Straße 99 51429 Bergisch Gladbach (Auftragnehmer) 1 Vertragsgegenstand
MehrHEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Darmstadt Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 9. Juli 2015, um 10:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
MehrSponsoring-Vertrag. Das Physikalische Institut der Universität Stuttgart veranstaltet vom bis zum die bundesweite
Ausführung für den Veranstalter Sponsoring-Vertrag zwischen der Universität Stuttgart, vertreten durch die Kanzlerin Dr. Bettina Buhlmann für das Physikalische Institut der Universität Stuttgart Ansprechpartner:
MehrHOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG
Dezernat Hochschulentwicklungsplanung Februar 2011 Sachgebiet Strukturentwicklung Nationale Kooperationen (Die Zuständigkeit für internationale Kooperationen liegt im Akademischen Auslandsamt; Drittmittelverträge
MehrVERTRAG. Kunden-Nr.: 12. Bedingungen Der Kunde hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kenntnis genommen.
n-nr.:, : - nachfolgend genannt LL stellt dem n das LL e-va Terminal für die Dauer des Vertrages leihweise zur Verfügung. Der zahlt für die Gestellung des LL e-va Monat jederzeit änderbar. Nach Vertragsbeendigung
MehrRahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen
MehrMustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
Mustervertrag Stand: 07.12.2016 für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Weiterbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen,
MehrF i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 19, 57 LHO
Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Verwaltungsvorschriften zu 19, 57 LHO Vom 13. März 2014, geändert am 19. August 2015 19 Baumaßnahmen, Beschaffungen, Entwicklungsvorhaben (1) Auszahlungen
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen der Firmenname vertreten durch den Geschäftsführer XXXX, Straße, PLZ Ort und der Otto-von von-guericke Guericke-Universität Magdeburg vertreten durch den Prorektor für
MehrL I E F E R V E R T R A G
L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt
MehrVertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien
MehrTechnische Gemeindebetriebe Bischofszell, Hofplatz Bischofszell (nachfolgend TGB genannt) und
VEREINBARUNG zwischen Technische Gemeindebetriebe Bischofszell, Hofplatz 1 9220 Bischofszell (nachfolgend TGB genannt) und Politische Gemeinde Bischofszell, Rathaus Marktgasse 11 9220 Bischofszell (nachfolgend
MehrNetzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag für neuen mitteldruckseitigen Anschluss zwischen REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgung AG & Co KG Greflingerstraße 22 93055 Regensburg Registergericht Regensburg HRB 4236/1638
MehrG e s t a t t u n g s v e r t r a g
G e s t a t t u n g s v e r t r a g zwischen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, vertreten durch den geschäftsführenden Stiftungsvorstand, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee - nachfolgend Stiftung genannt
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Dr. Bock Coaching Akademie, Dr. Petra Bock, (nachfolgend
MehrAbtretungsvereinbarung nebst Abtretungsanzeige
Abtretungsvereinbarung nebst Abtretungsanzeige zwischen (1) GANÉ Aktiengesellschaft, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg (2) Vor- und Nachname bzw. Firma:* und nachfolgend Käufer genannt Anschrift
MehrBahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Schwäbisch Gmünd. DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest I.SV-SW
Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Schwäbisch Gmünd DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest 1 I.SV-SW 16.01.2013 Übersicht BMP BW Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung Zwischen Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH, Stuttgarter Str. 85, 73630 Remshalden - nachfolgend VNB genannt - und Greenpeace Energy eg, Hongkongstr. 10, 20457 Hamburg - nachfolgend
MehrI n g e n i e u r v e r t r a g
1 I n g e n i e u r v e r t r a g Vorhaben: Abschluss und Rekultivierung der Deponie Lohe in Reinsdorf Ingenieurleistungen nach HOAI Leistungsphase 5-9 Zwischen der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land
MehrRechtsabteilung Lizenzvertrag
Rechtsabteilung Bund der Freien Waldorfschulen e.v. Wagenburgstraße 6 70184 Stuttgart Fon +49 (711) 210 42-0 Fax +49 (711) 210 42-19 bund@waldorfschule.de www.waldorfschule.de Eingetragener gemeinnütziger
MehrPräambel. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts und hat gemäß
Anlage 12.5 Elektrifizierung AKN zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen Gestattungsvertrag zwischen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, vertreten durch den geschäftsführenden Stiftungsvorstand,
MehrVerbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker
MehrK O M P O S I T I O N S A U F T R A G
K O M P O S I T I O N S A U F T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name/Firma: Adresse: Telefonnummer: E-Mail Adresse: Kontoverbindung: im Folgenden kurz Auftraggeber, einerseits,
MehrVertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Stadt Kelsterbach, vertreten durch den Magistrat der Stadt Kelsterbach, dieser vertreten durch Mörfelder Str. 33, 65451 Kelsterbach, - nachfolgend Stadt genannt
Mehrz w i s c h e n u n d
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die teilweise Delegation von Aufgaben der Entsorgung von Bioabfällen des Kreises z w i s c h e n dem Kreis Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen,
MehrVideo-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)
Video-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Zwischen (nachfolgend Rechteinhaber ) und (nachfolgend Lizenznehmer ) wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Videosequenz
MehrAktuelle Rechtsprechung. Recht der Architekten und Ingenieure
Aktuelle Rechtsprechung Recht der Architekten und Ingenieure Thomas Elsner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Der Dauerbrenner: unentgeltliche Akquise oder entgeltlicher Auftrag?
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Postfach 22 12 53 80502 München Vorab per E-Mail (anfragen@bayern.landtag.de)
MehrDienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der
Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten
MehrVermittlungsvertrag. zwischen der. mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str Gräfelfing. - nachfolgend mwb fairtrade AG -
Vermittlungsvertrag zwischen der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str. 28 82166 Gräfelfing - nachfolgend mwb fairtrade AG - und der - nachfolgend Erwerberin genannt - - mwb fairtrade
MehrNachweis des Einsatzes von Städtebauförderungsmitteln für die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen gemäß E 6. StBauFR des Landes M-V
Treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde An das Landesförderinstitut des Landes Mecklenburg-Vorpommern PF 160255 Ort, Datum:... Bearbeiter:... Telefon:... 19092 Schwerin Nachweis des Einsatzes von
MehrHausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis
- Seite 1/6 - Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis für das Objekt zwischen nachfolgend Auftraggeber genannt und Facility Hausen 50829 Köln, Starenweg 28 Tel: 0163 / 67 22 026 WWW.FACILITY-HAUSEN.DE
MehrArtikel 1. Übertragung von Aufgaben. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 10 November 2010 Zum 18.09.2017 aktuellste verfügbare
MehrVertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:
Präambel Die jeweiligen Vertragspartner haben die Absicht, auf dem Gebiet Suchmaschinenoptimierung/ Online-Marketing/Programmierung zusammenzuarbeiten. Im Vorfeld der Aufnahme geschäftlicher Beziehungen
Mehr