Das Unterbringungsgesetz Ausgewählte Themen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Unterbringungsgesetz Ausgewählte Themen"

Transkript

1 Das Unterbringungsgesetz Ausgewählte Themen 1

2 Themen Security Vorliegen einer Unterbringung bei Minderjährigen Recht auf Behandlung in einer psychiatrischen Abteilung für Kinder und Jugendliche Einschränkungen nach 34a (z.b. Ausgang, Privatkleidung) Entweichungen Haftung Verschwiegenheitsverpflichtung 2

3 Gesetzliche Grundlagen für Security Privatrechtlicher Vertrag Die Gewerbeordnung normiert keine besonderen Handlungsbefugnisse sog "Jedermannsrechte (Notwehr, Nothilfe, Notstand) auf Weisung der Krankenanstalt Verhalten ist der Krankenanstalt zuzurechnen 3

4 Security darf keine Pflegemaßnahmen setzen, wie das Festhalten eines Kranken zur Anlegung einer Fixierung das Zurückhalten einer Patientin, um sie am Verlassen der Station zu hindern Pflegehandlungen sind dem PP vorbehalten 105 GuKG enthält eine Strafbestimmung 4

5 Notwehr, Nothilfe Nur in Ausnahmefällen und bei Erfüllung strikter Voraussetzungen Zur Abwehr einer unmittelbar drohenden, nicht anders abzuwendenden Gefährdung von Leben und oder Gesundheit Gelindeste Mittel Abwehrhaltung gegen Zwangsmaßnahmen ist eine vorhersehbare Krisensituation keine Notwehrsituation Polizei hat erste Hilfeleistungspflicht bei Gefährdung von insbesondere Leben und Gesundheit 5

6 Vorliegen einer Unterbringung Ob eine Ub oder eine Maßnahme im Rahmen der Pflege und Erziehung vorliegt, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab Von Alter und Reife abhängig, übliche Bewegungsbeschränkungen Einmaliges, kurzes Festhalten als Deeskalationsmethode ist keine Beschränkung, sofern sich die PatientIn dabei tatsächlich beruhigt. Nicht versperrter Auszeitraum mit dauernder Überwachung und Gesprächsangebot bei 8 - Jährigen keine Unterbringung Wiederholtes, lang andauerndes oder gegen heftigen Widerstand erfolgendes Festhalten Das absolute Verbot, die Station zu verlassen, die Beschränkung des Ausgangs, selbst in Begleitung der Eltern, sowie das Verbot zu telefonieren Beschränkungen richten sich auch gegen die Eltern 6

7 Geschlossene Stationstüre Vorliegen einer Unterbringung Gilt auch für die Kinder- und Jugendpsychiatrie Grundsätzlich auch nur vorübergehendes Versperrthalten PatientIn ist vom Willen eines anderen abhängig Nachtstunden 7

8 Entscheidungen geschlossene Stationstüre Einmaliges, kurzfristiges Versperren der Stationstüre in einer akuten Notsituation stellt keine Unterbringung dar. Ergibt sich aus strukturellen Gründen wiederholt die Notwendigkeit, eine Stationstüre zu versperren, liegt de facto ein geschlossener Bereich vor. Vorliegen einer Ub kann nicht vom subjektiven Empfinden der Betroffenen abhängen Es gibt keine freiwillige Unterbringung 8

9 Recht auf Behandlung in einer Abteilung für Kinderund Jugendpsychiatrie Sonderfach K&J Psychiatrie Besondere Bedürfnisse Patientencharta Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern UN-Kinderrechtskonvention schädlicher Einfluss Isolierung 9

10 Artikel 1 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern: Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, Bei allen Maßnahmen öffentlicher Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein. Art 3 UN - Kinderrechtskonvention: Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen,, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Art 24: Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten Die Vertragsstaaten bemühen sich die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen und treffen geeignete Maßnahmen,, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird. 10

11 In Hinblick auf das Kindeswohl als oberste Prämisse ergibt sich, dass eine ausreichende Anzahl von Behandlungsplätzen zur Verfügung zu stellen ist. Eine Einschränkung kann nicht mit Personal und Ressourcenmangel gerechtfertigt werden. Eine möglichst vollständige Gewährleistung von Grundrechten darf nicht an mangelhaften sachlichen und personellen Aufwendungen der Träger scheitern. 11

12 Beschränkungen sonstiger Rechte gem. 34a sind nur zulässig, wenn die Beschränkung 1. zur Abwehr einer Gefahr isd 3 oder 2. zum Schutz der Rechte anderer Personen auf der Abteilung unerlässlich ist und 3. die Einschränkung zu ihrem Zweck verhältnismäßig ist. z.b. Privatkleidung, persönliche Gegenstände, Ausgang ins Freie (zumindest eine Stunde täglich) Grundsätzlich kann jedes subjektive Recht Gegenstand einer Beschränkung nach 34a UbG sein 12

13 Entweichung Wann endet die Unterbringung: Nach Ablauf der jeweiligen Frist Nach Fristablauf: Information an die Sicherheitsbehörde Dokumentation neuerliche Ub keine EA/ VH in Abwesenheit des Patienten Einstellung des Verfahrens 13

14 Haftung Ausgang bei aufrechter UB: keine Verpflichtung zu einer ein Entweichen mit Sicherheit ausschließenden Verwahrung keine Fahrlässigkeit Lückenlose Kontrolle eines suizidgefährdeten Patienten ist nicht Standard keine vorwerfbare Sorgfaltswidrigkeit bei unbeaufsichtigtem Aufsuchen der Nasszelle Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Unterlassung 14

15 Verschwiegenheitsverpflichtung Behandlungsvertrag Erforderlich zur Ausübung der Obsorge Einsichts und Urteilfähigkeit wird bei mündigen MJ vermutet, aber im Einzelfall auch bei Jüngeren Verhältnismäßigkeit 15

16 BESTEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT 16

Was passiert mit den Kindern?

Was passiert mit den Kindern? Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der

Mehr

RECHTLICHE GRUNDLAGEN IN DER ERWACHSENEN PSYCHIATRIE. Grundlagen der Unterbringung. Zivilrechtliche Unterbringung

RECHTLICHE GRUNDLAGEN IN DER ERWACHSENEN PSYCHIATRIE. Grundlagen der Unterbringung. Zivilrechtliche Unterbringung Curriculum Block 2 Hilfen Planen 07. Febr. 2017 RECHTLICHE GRUNDLAGEN IN DER ERWACHSENEN PSYCHIATRIE Grundlagen der Unterbringung 1. Zivilrechtliche Unterbringung Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Betreuungsgesetz

Mehr

Ambulant vor stationär Theorie oder Praxis? Regionale Hilfsangebote in der psychiatrischen Versorgung Vorarlbergs

Ambulant vor stationär Theorie oder Praxis? Regionale Hilfsangebote in der psychiatrischen Versorgung Vorarlbergs Ambulant vor stationär Theorie oder Praxis? Regionale Hilfsangebote in der psychiatrischen Versorgung s 20 Jahre UbG und IfS-Patientenanwaltschaft 20 Jahre Unterbringungsgesetz und IfS-Patientenanwaltschaft

Mehr

Impfen und Kindeswohl

Impfen und Kindeswohl Impfen und Kindeswohl 2. Fachtag Ethik Kinderrechte Wien, 17. März 2017 ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Helga Jesser-Huß Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht 173 ABGB 5 (1) Einwilligungen

Mehr

Deeskalation Inte und Krisenintervention in stationären Betreuungseinrichtungen

Deeskalation Inte und Krisenintervention in stationären Betreuungseinrichtungen Projektnr. 2015-1-02-KA205-001199 Deeskalation Inte und Krisenintervention in stationären Betreuungseinrichtungen Projektnr. 2015-1-02-KA205-001199 Gewöhnlich macht es Sinn, zwischen förderlichen strukturellen

Mehr

Unterbringung und Beschwerdemanagement in Österreich

Unterbringung und Beschwerdemanagement in Österreich Unterbringung und Beschwerdemanagement in Österreich Karin Gutiérrez-Lobos Medizinische Universität Wien Andreas Gschaider, Bernhard Rappert, Peter Schlaffer VertretungsNetz Österreich APK-Workshop: Menschenrechte,

Mehr

Der betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin

Der betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Der betreute Mensch als Patient Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf Antrag des

Mehr

Prof. Konrad Stolz. Fürsorglicher Zwang in der Psychiatrie? -Verfassungsrechtliche Aspekte-

Prof. Konrad Stolz. Fürsorglicher Zwang in der Psychiatrie? -Verfassungsrechtliche Aspekte- Prof. Konrad Stolz Fürsorglicher Zwang in der Psychiatrie? -Verfassungsrechtliche Aspekte- Verfassungsrechtliche Prinzipien Recht auf Selbstbestimmung Recht auf Freiheit Anspruch auf Fürsorge Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Mehr

Österreichweit wurden uns (mit Ausnahme von Vorarlberg) im Jahr 2007 von den Krankenhäusern knapp Unterbringungen gemeldet.

Österreichweit wurden uns (mit Ausnahme von Vorarlberg) im Jahr 2007 von den Krankenhäusern knapp Unterbringungen gemeldet. Seite 1/5 VertretungsNetz VertretungsNetz Patientenanwaltschaft ZWANGSMASSNAHMEN IN DER PSYCHIATRIE Gekürzte Fassung eines Vortrags der Fachbereichsleiterin Patientenanwaltschaft, Mag. Elke Beermann (Tagung

Mehr

DE Daniel Ennever. Unterbringung und Sicherung

DE Daniel Ennever. Unterbringung und Sicherung Die geschlossene Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist eine Freiheitsberaubung und gem. 249 StGB strafbar. Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Was ist eigentlich Freiheit?

Mehr

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen Netzwerk KinderschutzTeltow-Fläming 3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten Luckenwalde 19.November 2011 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung (nach Reinhold Schone) Das

Mehr

Verloren aufgehoben weggesperrt?

Verloren aufgehoben weggesperrt? Verloren aufgehoben weggesperrt? Jugendliche im Niemandsland Was kann die Sozialpädagogik unter den bestehenden Rahmenbedingungen in Österreich (alleine nicht) leisten? Andrea Holz-Dahrenstaedt, Salzburger

Mehr

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Fortbildung beim DRK Stuttgart Bereitschaft 8 - Unter-/Obertürkheim Themenübersicht Hilfeleistungspflicht und Garantenstellung Hilfeleistungspflicht

Mehr

«ZWANG IN DER PSYCHIATRIE - EINE GRATWANDERUNG FÜR ALLE BETEILIGTEN?!» Ethikforen-Treffen, _Zwang in der Psychiatrie-P.

«ZWANG IN DER PSYCHIATRIE - EINE GRATWANDERUNG FÜR ALLE BETEILIGTEN?!» Ethikforen-Treffen, _Zwang in der Psychiatrie-P. «ZWANG IN DER PSYCHIATRIE - EINE GRATWANDERUNG FÜR ALLE BETEILIGTEN?!» Ethikforen-Treffen, 10.11.2011_Zwang in der Psychiatrie-P. Homburger Gratwanderung? Gratwanderung zwischen einerseits den medizinischethischen

Mehr

Das Gesetz schützt die Rechte und Interessen der Bewohner von Pflegeheimen. Grundsatz ist die Wahrung der Menschenwürde, der Schutz der persönlichen F

Das Gesetz schützt die Rechte und Interessen der Bewohner von Pflegeheimen. Grundsatz ist die Wahrung der Menschenwürde, der Schutz der persönlichen F Das Gesetz schützt die Rechte und Interessen der Bewohner von Pflegeheimen. Grundsatz ist die Wahrung der Menschenwürde, der Schutz der persönlichen Freiheit, die Wahrung und Förderung der Selbstständigkeit,

Mehr

EINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz. Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern

EINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz. Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern EINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern Kinderrechtskonvention Verabschiedet und zur Unterzeichnung, Ratifizierung und zum

Mehr

Fixierungen in der Somatik

Fixierungen in der Somatik Fixierungen in der Somatik Chefarzt- Dienstberatung am 29.08.2018 Felix M. Böcker, Naumburg 1 Priv. Doz. Dr. med. Felix M. Böcker Klinik für psychische Erkrankungen (Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik)

Mehr

Verwahrlosung älterer Menschen

Verwahrlosung älterer Menschen Verwahrlosung älterer Menschen Rechtliche Rahmenbedingungen für behördliches Einschreiten, Kooperation von Ordnungsamt und Sozialen Diensten am Beispiel der Stadt Leonberg 1. Grundgesetz Art. 1 : Die Würde

Mehr

Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Aspekte der Fixierung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie straf- und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Übersicht

Mehr

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich

Mehr

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Freiheitsentziehende Maßnahmen stehen im Spannungsfeld zwischen: Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Menschenwürde des Betroffenen

Mehr

Impfen und Kindeswohl

Impfen und Kindeswohl ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Helga Jesser-Huß Institut für Zivilrecht, Ausländisches und internationales Privatrecht Impfen und Kindeswohl Schutzimpfungen rechtliche, ethische und medizinische Aspekte Wien,

Mehr

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. 1 Ob 128/15b Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ. -Prof. Dr. Bydlinski, Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger

Mehr

Vor diesem Gesetz muss niemand Angst haben, es bringt Sicherheit für alle Betroffenen, Angehörigen und Mitarbeiter.

Vor diesem Gesetz muss niemand Angst haben, es bringt Sicherheit für alle Betroffenen, Angehörigen und Mitarbeiter. Informationen zum PsychKHG 17. April 2018 Was bringt das neue Gesetz? Hilfe und Schutz der betroffenen Menschen ist unser Ziel. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt auf frühe Hilfen, die Vermeidung von

Mehr

SCh Hon.Prof. Dr. Gerhard Aigner

SCh Hon.Prof. Dr. Gerhard Aigner SCh Hon.Prof. Dr. Gerhard Aigner Bundesministerium für Gesundheit Leiter der Sektion II Recht und gesundheitlicher Verbraucherschutz 1030 Wien, Radetzkystraße 2 Tel.: (01)71100 4882 Fax: (01)7187183 gerhard.aigner@bmg.gv.at

Mehr

Zustimmung der einsichts- und urteilsfähigen BewohnerIn/PatientIn/KlientIn (Freiheitseinschränkung) Selbstgefährdung Fremdgefährdung

Zustimmung der einsichts- und urteilsfähigen BewohnerIn/PatientIn/KlientIn (Freiheitseinschränkung) Selbstgefährdung Fremdgefährdung Meldung über die Gemäß HeimAufG 1 2 Vornahme Aufhebung einer Freiheitsbeschränkung/einschränkung Verlängerung einer gerichtlich zulässig erklärten Freiheitsbeschränkung nach Ablauf der Frist 3 BewohnerIn/PatientIn/KlientIn:

Mehr

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,

Mehr

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Jörg Maywald, Diakonie Puschendorf, 22.3.2012 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen seit 1989

Mehr

Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes

Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes Auszug aus dem Eid des Hippokrates: Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder was ich an Dingen, die man nicht weitersagen darf, auch außerhalb

Mehr

Deutscher Bundestag Rechtsausschuss. Ausschussdrucksache Nr. 17(6) Dezember 2012

Deutscher Bundestag Rechtsausschuss. Ausschussdrucksache Nr. 17(6) Dezember 2012 Deutscher Bundestag Rechtsausschuss Ausschussdrucksache Nr. 17(6)222 7. Dezember 2012 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen

Mehr

Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden

Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden Aktuelle Themen des Betreuungsrechts: Feststellung der

Mehr

Vom Kind aus denken?!

Vom Kind aus denken?! Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.

Mehr

BKA/RIS Judikatur Justiz - Volltext

BKA/RIS Judikatur Justiz - Volltext Seite 1 von 5 Gerichtstyp OGH Datum 19980714 Geschäftszahl 4Ob192/98h Kopf Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009 7.2.6 Auskunftsersuchen der Polizei gegenüber Krankenhäusern 0050-20 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Mehr

Diskussion um Zwang in der Behandlung von psychisch kranken Menschen 1. Bayerischer Landespsychiatrietag 10.Mai 2013 Davor Stubican

Diskussion um Zwang in der Behandlung von psychisch kranken Menschen 1. Bayerischer Landespsychiatrietag 10.Mai 2013 Davor Stubican Diskussion um Zwang in der Behandlung von psychisch kranken Menschen 1. Bayerischer Landespsychiatrietag 10.Mai 2013 Davor Stubican Diskussionsgrundlagen 1. Rechtssprechung erzwingt Veränderung 2. Konsequenzen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Überblick und Grundlagen. 2. Kapitel: Die Unterbringung im Betreuungsrecht nach 1906 BGB. Vorwort...

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Überblick und Grundlagen. 2. Kapitel: Die Unterbringung im Betreuungsrecht nach 1906 BGB. Vorwort... Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 1. Kapitel: Überblick und Grundlagen 1. Der Begriff der Unterbringung... 15 2. Verfassungsrechtliche Grundlagen... 17 a) Freiheit der Person, Art. 104 G G... 17 b) Anspruch

Mehr

Haftungsrechtliche Fragen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege

Haftungsrechtliche Fragen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege Auf der sicheren Seite? Haftungsrechtliche Fragen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege Rechtsanwältin Bettina Nocke-Wiechen BiG Bildungsinstitut im Gesundheitswesen Gemeinnützige GmbH - Essen

Mehr

Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen

Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen Q-Day vom Grundsatz der Freiheitsbeschränkung Freiheitsbeschränkende Massnahmen in der stationären Betreuung (mit oder

Mehr

PsychKHG für Bayern. Dr. Rolf Marschner

PsychKHG für Bayern. Dr. Rolf Marschner PsychKHG für Bayern Dr. Rolf Marschner 16. 10. 2018 Gründe für eine Neuregelung des Unterbringungsrechts Entwicklungen in der Psychiatrie UN-BRK 2009 Rechtsprechung des BVerfG zur Zwangsbehandlung und

Mehr

Dr. Klaus-Peter Frentrup 05. Mai 2010

Dr. Klaus-Peter Frentrup 05. Mai 2010 Der Hilfe verweigernde Klagende Dr. Klaus-Peter Frentrup 05. Mai 2010 Agenda Fremd- und Eigengefährdung Diagnostische Probleme soziale Probleme bei psychiatrischer Erkrankung 2 NOTFÄLLE BEI PSYCHIATRISCH

Mehr

25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention Konsequenzen für Politik, Verwaltung und Rechtsprechung Jörg Maywald, BVV Pankow, 24.2.2015 Kinderrechte sind Menschenrechte Kinder sind Menschen Kinder sind keine kleinen

Mehr

Die UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz

Die UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz Die UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz Weiterbildung der Gesundheitsförderung Basel-Landschaft und der Arbeitsgruppe Familie und Kind 17. November 2017 Rahel Wartenweiler, Geschäftsführerin Netzwerk

Mehr

Prof. Konrad Stolz. Psychiatriegesetzgebung -Anforderungen des Verfassungsgerichts und der Behindertenrechtskonvention-

Prof. Konrad Stolz. Psychiatriegesetzgebung -Anforderungen des Verfassungsgerichts und der Behindertenrechtskonvention- Prof. Konrad Stolz Psychiatriegesetzgebung -Anforderungen des Verfassungsgerichts und der Behindertenrechtskonvention- Verfassungsrechtliche Prinzipien Recht auf freie Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG)

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Stefan Teufel u. a. CDU.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Stefan Teufel u. a. CDU. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1767 29. 05. 2012 Antrag der Abg. Stefan Teufel u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen

Mehr

Umgang mit Transportverweigerung

Umgang mit Transportverweigerung Umgang mit Transportverweigerung Recht im Rettungsdienst Mit einem Bein im Gefängnis? 13. Stuttgarter Intensivkongress 09.02.2017 Transportindikation und Patientenwille + - + RD hält Transport für indiziert

Mehr

Behandlungsvereinbarung

Behandlungsvereinbarung Zentrum 16: Psychosoziale Medizin Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Behandlungsvereinbarung Erklärungen und Absprachen zwischen Name, Vorname... Straße, PLZ Ort... Telefon... Geb.-Datum... und

Mehr

Offene Tür in der Akutpsychiatrie Mehr als eine Idee?! Werner Mayr - Heidenheim

Offene Tür in der Akutpsychiatrie Mehr als eine Idee?! Werner Mayr - Heidenheim Offene Tür in der Akutpsychiatrie Mehr als eine Idee?! Werner Mayr - Heidenheim 1 Klinikum Heidenheim 12 Hauptabteilungen 4 Belegabteilungen Geriatrische Rehaklinik Giengen/Brenz Ziel: medizinisch zweckmäßige

Mehr

Soziales Denken und Verantwortung in der Psychiatrie

Soziales Denken und Verantwortung in der Psychiatrie Soziales Denken und Verantwortung in der Psychiatrie 22. Alzeyer Symposium Mittwoch, 14. November 2012, 14.30 Uhr 17.30 Uhr Soziales Denken und Verantwortung in der Psychiatrie n PEPP in der Psychiatrie

Mehr

Anonyme Erhebung der Erfahrungen von Menschen, die mit Fixierung oder im Netzbett festgehalten, oder durch Medikamente beschränkt wurden

Anonyme Erhebung der Erfahrungen von Menschen, die mit Fixierung oder im Netzbett festgehalten, oder durch Medikamente beschränkt wurden Anonyme Erhebung der Erfahrungen von Menschen, die mit Fixierung oder im Netzbett festgehalten, oder durch Medikamente beschränkt wurden Bitte füllen Sie diesen Fragebogen nur aus, wenn Sie im Rahmen eines

Mehr

Freiheiteseinschränkende Massnahmen im Heimalltag

Freiheiteseinschränkende Massnahmen im Heimalltag Selbstbestimmung oder Freiheitsbeschränkung? Freiheiteseinschränkende Massnahmen im Heimalltag 28. Januar 2011 Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M. Prof. (FH) Hochschule Luzern peter.moesch@hslu.ch Inhalt Vorbemerkungen

Mehr

Angaben zur Unterbringung psychisch kranker und seelisch behinderter Personen

Angaben zur Unterbringung psychisch kranker und seelisch behinderter Personen Angaben zur Unterbringung psychisch kranker und seelisch behinderter Personen Statistische Aufarbeitung und Diagramme: 2015 Uwe Wegener, bipolaris e. V. Uwe.Wegener@bipolaris.de v2.3 16.12.2015 Quellen

Mehr

PRESSEFRÜHSTÜCK. Kinder und Jugendpsychiatrie: Defizite und Perspektiven. 15. März 2016, Uhr. Volksanwaltschaft Kapellenzimmer

PRESSEFRÜHSTÜCK. Kinder und Jugendpsychiatrie: Defizite und Perspektiven. 15. März 2016, Uhr. Volksanwaltschaft Kapellenzimmer PRESSEFRÜHSTÜCK Kinder und Jugendpsychiatrie: Defizite und Perspektiven 15. März 2016, 09.30 Uhr Volksanwaltschaft Kapellenzimmer Singerstraße 17 1015 Wien Zunehmend mehr Minderjährige in Österreich brauchen

Mehr

Stellungnahme. des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz e. V. zum

Stellungnahme. des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz e. V. zum Stellungnahme des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz e. V. zum Entwurf eines Landesgesetzes zur Neuregelung der Voraussetzungen der Behandlung von Krankheiten untergebrachter Personen Mainz, 8. August

Mehr

Betreuung, Unterbringung, Zwangsbehandlung

Betreuung, Unterbringung, Zwangsbehandlung Betreuung, Unterbringung, Zwangsbehandlung Prof. Dr. Tanja Henking, LL.M. Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt Inhalte Entscheidungen des BVerfG 2011, 2013, 2016 Ausgangspunkt

Mehr

Ethik in der Psychiatrie. Prof. Dr. Viola Balz

Ethik in der Psychiatrie. Prof. Dr. Viola Balz Ethik in der Psychiatrie Prof. Dr. Viola Balz Ethische Besonderheiten Diagnose ist stärker wert- und kulturgebunden Inwieweit wird missliebiges Verhalten pathologisiert? Es stellt sich die Frage nach psychischen

Mehr

Unterbringung nach gesetzlichen Vorgaben (PsychKG)

Unterbringung nach gesetzlichen Vorgaben (PsychKG) LWL-Klinik Lengerich Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie Rheine Unterbringung nach gesetzlichen Vorgaben (PsychKG) www.lwl-klinik-lengerich.de Informationen über die Unterbringung nach gesetzlichen

Mehr

Kinderrechte im Grundgesetz. Prof. Dr. Friederike Wapler

Kinderrechte im Grundgesetz. Prof. Dr. Friederike Wapler Kinderrechte im Grundgesetz Prof. Dr. Friederike Wapler Aus dem Koalitionsvertrag Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns

Mehr

Der betreute Mensch als Patient

Der betreute Mensch als Patient Der betreute Mensch als Patient Regensburg, 9. Oktober 2017 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Kinderschutz im Kontext von Flucht und Migration Fachtagung Lost in Migration 5. April 2017, Linz

Kinderschutz im Kontext von Flucht und Migration Fachtagung Lost in Migration 5. April 2017, Linz Kinderschutz im Kontext von Flucht und Migration Fachtagung Lost in Migration 5. April 2017, Linz Astrid Winkler ECPAT Österreich Arbeitsgemeinschaft zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung Das

Mehr

Traumatisierte Flüchtlinge in der Beratungspraxis. Zugang zum Gesundheitssystem für

Traumatisierte Flüchtlinge in der Beratungspraxis. Zugang zum Gesundheitssystem für Vormundschafsverein im Flüchtlingsrat Schleswig Holstein e.v. Traumatisierte Flüchtlinge in der Beratungspraxis Zugang zum Gesundheitssystem für unbegleitet tminderjährigen i Flüchtlinge Gefördert durch:

Mehr

Synopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: (Bundestagsbeschluss vom

Synopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: (Bundestagsbeschluss vom Synopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: 18.01.2013 (Bundestagsbeschluss vom 17.01.2013) 1906 BGB Geltende Fassung 1906 BGB Neue Fassung 1906 Genehmigung

Mehr

Pilotprojekt der DGPPN TF Patientenautonomie zur Erfassung freiheitsentziehender Maßnahmen Vorgehen Teilnehmende Kliniken

Pilotprojekt der DGPPN TF Patientenautonomie zur Erfassung freiheitsentziehender Maßnahmen Vorgehen Teilnehmende Kliniken Pilotprojekt der DGPPN TF Patientenautonomie zur Erfassung freiheitsentziehender Maßnahmen Projektzeitraum: Juni August 2014 Projektziel: Erfassung aller Patienten bei denen im Projektzeitraum freiheitsentziehende

Mehr

Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht

Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht Sabine Heinke weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bremen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 6 1) Ehe und Familie stehen unter dem

Mehr

Patientenrechte aus ethischem Gesichtspunkt

Patientenrechte aus ethischem Gesichtspunkt 6. Plattform Gesundheit des IKK e.v. Patienten (ohne) Rechte? Patientenrechte aus ethischem Gesichtspunkt PD Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Patienten (ohne) Rechte?

Mehr

Die UN-Kinderrechtskonvention. Kinderrechte wozu? Die UN-Kinderrechtskonvention abgekürzt KRK gibt es seit , also seit 25 Jahren!

Die UN-Kinderrechtskonvention. Kinderrechte wozu? Die UN-Kinderrechtskonvention abgekürzt KRK gibt es seit , also seit 25 Jahren! Kinderrechte wozu? Die UN-Kinderrechtskonvention Kinderrechte - wozu? Kinder sind von den Entscheidungen der Erwachsenen abhängig. Daher brauchen sie besondere Rechte. Rechte, die ihre Interessen wahren

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. 1. Abschnitt: Patientenanwalt. 2. Abschnitt: Pflegeanwalt. 3. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen. Patientenanwaltschaft

INHALTSVERZEICHNIS. 1. Abschnitt: Patientenanwalt. 2. Abschnitt: Pflegeanwalt. 3. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen. Patientenanwaltschaft Gesetz über die Patientenanwaltschaft und die Pflegeanwaltschaft (K- PPAG) StF: LGBl 53/1990, idf LGBl 29/1994, LGBl 108/1997, LGBl 57/2002, LGBl 8/2009 und LGBl 11/2010 1 Patientenanwaltschaft 2 Bestellung

Mehr

Dr. med. W. Martinsohn-Schittkowski

Dr. med. W. Martinsohn-Schittkowski Dr. med. W. Martinsohn-Schittkowski FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie der MDK-Gemeinschaft und des GKV-Spitzenverbandes Kassel

Mehr

Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Gesellschaftliche oder familiäre Pflicht?

Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Gesellschaftliche oder familiäre Pflicht? Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Gesellschaftliche oder familiäre Pflicht? Europäisches Forum für evidenzbasierte Gesundheitsförderung und Prävention (EUFEP) 2017 Claudia Wiesemann Ethik und Geschichte

Mehr

7 Ob 119/14x. gefasst:

7 Ob 119/14x. gefasst: 7 Ob 119/14x Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hoch, Dr. Kalivoda, Mag. Dr. Wurdinger und Mag. Malesich als weitere Richter

Mehr

gefasst: Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

gefasst: Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. 2 Ob 162/09a Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in

Mehr

MARTIN STOPPEL / / Definitionen

MARTIN STOPPEL / / Definitionen 1 PROJEKT PÄDAGOGIK UND RECHT IDEE FACHLICH- RECHTLICHES PROBLEMLÖSEN MARTIN STOPPEL 02104 41646 / 0160 99745704 http://www.paedagogikundrecht.de / martin-stoppel@gmx.de 1.4.2018 Definitionen Aufsicht/

Mehr

Eingriffsmöglichkeiten

Eingriffsmöglichkeiten Eingriffsmöglichkeiten Elterliches Sorgerecht Strafbarkeit Kinder Jugendliche Heranwachsende Eingriffsrechte Regelungen / Schulordnungen Art. 6 GG (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze

Mehr

PsychKG auf dem Prüfstand: Anforderungen an eine rechtsprechungssichere und der UN-BRK gerecht werdende Gesetzgebung in den Ländern

PsychKG auf dem Prüfstand: Anforderungen an eine rechtsprechungssichere und der UN-BRK gerecht werdende Gesetzgebung in den Ländern PsychKG auf dem Prüfstand: Anforderungen an eine rechtsprechungssichere und der UN-BRK gerecht werdende Gesetzgebung in den Ländern Dr. Rolf Marschner Stuttgart 14. 6. 2013 Geschichte des Unterbringungsrechts

Mehr

Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat

Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat Gliederung des Vortrages: - PsychKG NW - Gewaltschutzgesetz - Strafanzeige - Zivilrechtliche Folgen: Schadensersatz

Mehr

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz

Mehr

Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:

Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem: Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:! Unterstützung trotz sozialrechtlicher Barrieren Rechtsanwältin Julia Kraft! Fachtagung Migration und Behinderung: Zugangsbarrieren erkennen -

Mehr

Fernsehen, PC, Handy & Co

Fernsehen, PC, Handy & Co Fernsehen, PC, Handy & Co Medien in der Familie: Segen oder Fluch? Jörg Maywald, Sichtwechsel, 19.11.20012 Übersicht _ Die Grundlage: wertorientierte Erziehung Medienkompetenz und Medienschutz Medienerziehung

Mehr

UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern

UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern UN-Konvention erfordert ein PsychKG für Bayern Dr. Rolf Marschner 2. BayBGT Bamberg 6. 10. 2011 These 1 Die Entwicklung der Gesetzgebung der Bundesländer zur Unterbringung psychisch kranker Menschen zeigt,

Mehr

Gleiche Rechte für jedes Kind

Gleiche Rechte für jedes Kind Gleiche Rechte für jedes Kind Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Jörg Maywald, Königsbronn, 3.5.2016 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick zurück

Mehr

d) rechtmäßige Freiheitsentziehung bei Minderjährigen zum Zweck überwachter Erziehung oder zur Vorführung vor die zuständige Behörde;

d) rechtmäßige Freiheitsentziehung bei Minderjährigen zum Zweck überwachter Erziehung oder zur Vorführung vor die zuständige Behörde; Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund

Mehr

Rechte haben und Recht bekommen

Rechte haben und Recht bekommen Rechte haben und Recht bekommen Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Jörg Maywald, FORUM Mannheim, 25.11.2015 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick

Mehr

Unterbringung und Zwangsbehandlung

Unterbringung und Zwangsbehandlung Unterbringung und Zwangsbehandlung 1906 BGB und HFEG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 31.7.2013 Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen 1 Begriffe Freiheitsentziehende Unterbringung Entzug der Fortbewegungsfreiheit

Mehr

Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe

Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe Mag. a Elke Sarto und Mag. Markus Huber Volksanwaltschaft EinSatz* durch die Volksanwaltschaft Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe Vortragende: Mag. Elke Sarto und

Mehr

Dein gutes Recht. Verfahrensbeistand.

Dein gutes Recht. Verfahrensbeistand. Verfahrensbeistand Dein gutes Recht info@verfahrensbeistand-berufsverband.de für Eine Initiative der BAG Berufsverband Kinder Verfahrenspflegschaft und Jugendliche der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger

Mehr

5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Leitfaden 07.09.2018 Das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat sich mit Urteil vom 24.07.2018 (Az.: 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16)

Mehr

Michael Brünger KJP Klingenmünster FEM

Michael Brünger KJP Klingenmünster FEM Michael Brünger KJP Klingenmünster FEM Eine Unterbringung, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist» Zivilrechtliche Unterbringung» Nach Bundesgesetz: 1361b BGB» Nach Landesgesetzen (PsychKG, Landesunterbringungsgesetze,

Mehr

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Rahmenbedingungen Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche

Mehr

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Der rechtliche Rahmen Frank Merker, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Der Wille des Betroffenen Die freie Willensbestimmung 2 Kriterien

Mehr

BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ ZUKUNFT: MASSNAHMENVOLLZUG

BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ ZUKUNFT: MASSNAHMENVOLLZUG ZUKUNFT: MASSNAHMENVOLLZUG Konferenz zur Umsetzung eines modernen Maßnahmenvollzugs I. Überblick Strafgerichtliche Einbettung des Maßnahmenrechts Durchgehende Zuständigkeit der Justiz und der Strafgerichtspflege

Mehr

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, PLL. M, MA

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, PLL. M, MA Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kröll, PLL. M, MA Klinische Abteilung für allgemeine Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin Univ.-Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin Medizinische Universität

Mehr

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege Karin Bruckmüller (JKU Linz/ LMU München / Lehrbeauftragte SFU Wien) Pflegekongress 2017, Wien 01.12.2017 SPANNUNGSFELD BEI ENTSCHEIDUNG HINSICHTLICH FREIHEITSENTZIEHENDER

Mehr

Ausländerrecht und Jugendhilfe

Ausländerrecht und Jugendhilfe SGB VIII Dublin III AsylG AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe StGB FreizügigkG BGB UN Kinderrechtskonvention 1. Die Akteure 2. Gesetzlicher Auftrag 3. Schutzgüter 4. Schnittstelle Kindeswohl - Verfassungsrechtliche

Mehr

Alles was recht ist Alles was Recht ist

Alles was recht ist Alles was Recht ist Alles was recht ist Alles was Recht ist Prof. Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M peter.moesch@hslu.ch Luzern 28. Mai 2019 Themen - Kindes- und Jugendrecht: Grundlagen - Rechtsbeziehungen von Eltern und Jugendlichen

Mehr

Sie sind fähig erworbenes Fachwissen auf konkrete Fallgestaltungen anzuwenden und aufgabenorientiert

Sie sind fähig erworbenes Fachwissen auf konkrete Fallgestaltungen anzuwenden und aufgabenorientiert - 13 - Studienplan Vollzugsrecht - Studium II Lernziele: Den Studieninhalten des Fachs Vollzugsrecht II entsprechend sollen die Studierenden mit den Verhältnissen im Bereich der Strafvollzugabteilung vertraut

Mehr

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...

Mehr

Klausurenkurs Verfassungsrecht

Klausurenkurs Verfassungsrecht Klausurenkurs Verfassungsrecht Gerald Zabukovec SS 2010 Auflösung 1. Übungsklausur An den V E R F A S S U N G S G E R I C H T S H O F Judenplatz 11 1010 Wien Antragstellerin: vertreten durch: belangte

Mehr

Einführung in die Medizinethik (4) Schweigepflicht (Fortsetzung) Paternalismus: von benevolenten Lügen und Zwangsbehandlungen

Einführung in die Medizinethik (4) Schweigepflicht (Fortsetzung) Paternalismus: von benevolenten Lügen und Zwangsbehandlungen Einführung in die Medizinethik (4) Schweigepflicht (Fortsetzung) ----- Paternalismus: von benevolenten Lügen und Zwangsbehandlungen Professor Dr. Bettina Schöne-Seifert Schweigepflicht heute: o verändertes

Mehr