Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes
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- Florian Geier
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1 Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes
2 Auszug aus dem Eid des Hippokrates: Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder was ich an Dingen, die man nicht weitersagen darf, auch außerhalb der Behandlung im Leben des Menschen erfahre: Schweigen will ich bewahren und als heiliges Geheimnis solches betrachten.
3 Gesetzliche Grundlagen der Schweigepflicht Verfassungsrecht (Datenschutzgesetz) Verwaltungsrecht Berufsrechte: ÄrzteG, ZÄG etc Krankenanstaltenrecht Strafrecht Arbeits- und Dienstrecht; Anstaltsordnung, Patientencharta etc
4 Verletzung von Berufsgeheimnissen im Strafgesetzbuch wer Geheimnis offenbart oder verwertet Gesundheitszustand einer Person bei berufsmäßiger Ausübung eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes anvertraut oder zugänglich geworden geeignet, berechtigtes Interesse des Patienten zu verletzen Privatanklagedelikt
5 Schweigepflicht im Ärztegesetz schützt Geheimnisse, die in Ausübung des Berufes anvertraut oder bekannt geworden sind umfasst nicht nur medizinische Informationen Behandlungsvertrag nicht unbedingt erforderlich auch Umstände, die dritte Personen betreffen, sind umfasst
6 Geheimnisträger Ärztinnen und Ärzte Hilfspersonen der Ärzte z.b: Ordinationshilfen Studierende, Personen in Ausbildung usw.
7 Dauer der Schweigepflicht Beginn: Erstgespräch Wann endet die Schweigepflicht: - keine zeitliche Begrenzung - auch nach dem Tod des Patienten - postmortales Persönlichkeitsrecht
8 Schweigepflicht nach dem Tod des Patienten Einsichtnahme der Erben oder naher Angehöriger Entbindung vor Tod Interessenabwägung
9 Durchbrechung der Schweigepflicht: Entbindung durch den Patienten zu Gunsten höherwertiger Interessen Anzeige- und Meldepflichten bei strafbaren Handlungen gesetzliche Anzeige- und Meldepflichten bei Erkrankungen erforderliche Mitteilungen an Sozialversicherungsträger etc usw
10 Entbindung von der Schweigepflicht Entbindung = Einwilligung des Patienten in die Offenbarung seines Geheimnisses Einsichts- und Urteilsfähigkeit Entbindungswille muss eindeutig zum Ausdruck gebracht werden konkludente Einwilligung dh keine Formvorschriften
11 zu Gunsten höherwertiger Interessen (I) Rechtspflege (Honorarstreitigkeiten, Vorwurf Behandlungsfehler) Info über HIV Erkrankung: darf nur letztes Mittel sein = kann Bestimmung; aber möglicherweise Verpflichtung, wenn Geschlechtspartner auch Patient des Behandlers ist sonstige höherwertige Interessen (Abwägung!) Meldung an z.b: Führerscheinbehörde?
12 zu Gunsten höherwertiger Interessen (II) Anzeige- und Meldepflichten bei Erkrankungen Infos unter: Arzneimittelzwischenfälle Meldung begründeter Verdacht Berufskrankheiten (AUVA) Meldung binnen 5 Tagen
13 Anzeige- und Meldepflicht bei strafbaren Handlungen (I) volljährige Person Tod oder schwere Körperverletzung durch gerichtlich strafbare Handlung immer Anzeige + bei vorsätzlicher Körperverletzung Hinweis auf Opferschutzeinrichtungen leichte Körperverletzung keine Anzeigepflicht
14 Anzeige- und Meldepflicht bei strafbaren Handlungen (II) volljährige Person, die ihre Interessen nicht selbst wahrzunehmen vermag misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht immer Anzeige + bei vorsätzlicher Körperverletzung Hinweis auf Opferschutzeinrichtungen
15 Anzeige- und Meldepflicht bei strafbaren Handlungen (III) minderjährige Person Tod durch gerichtlich strafbare Handlung immer Anzeige
16 Anzeige- und Meldepflicht bei strafbaren Handlungen (IV) minderjährige Person schwere Körperverletzung durch gerichtlich strafbare Handlung misshandelt, gequält, vernachlässigt, sexuell missbraucht Anzeige + Hinweis auf Opferschutzeinrichtungen + Meldung an Kinder- und Jugendhilfeträger
17 Anzeige- und Meldepflicht bei strafbaren Handlungen (V) schwere Körperverletzung durch gerichtlich strafbare Handlung misshandeln, quälen, vernachlässigen, sexuell missbrauchen einer minderjähriger Person durch nahen Angehörigen Anzeige kann so lange unterbleiben wie Kindeswohl dies erfordert + Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfeträger + Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung an der Krankenanstalt + Hinweis auf Opferschutzeinrichtungen
18 Überblick: Schwere Körperverletzung (KV) volljährige Person minderjährige Person (0-18) volljährige Person, kann jedoch ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen Anzeigepflicht an SB bei schwerer KV: Hinweis auf Opferschutzeinrichtung bei Vorsatz Anzeigepflicht an SB Ausnahme: - Verdacht gg nahen Angehörigen - Wohl des Minderjährigen - Meldepflicht an den JWT Anzeigepflicht an SB bei schwerer KV: Hinweis auf Opferschutzeinrichtung
19 Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch volljährige Person minderjährige Person (0-18) volljährige Person, kann jedoch ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen keine Anzeigepflicht Anzeigepflicht an SB Ausnahme: - Verdacht gg nahen Angehörigen - Wohl des Minderjährigen - Meldepflicht an den JWT Anzeigepflicht an SB
20 Schweigepflicht im Verfahren Zivilprozess Entschlagungsrecht für Zeugen wenn entbunden wurde: Pflicht zur Aussage Strafprozess nur folgende Personen haben Entschlagungsrecht: Psychiater, Psychotherapeuten, Psychologen, Bewährungshelfer, Mediatoren alle anderen müssen aussagen!
21 Schweigepflicht bei Minderjährigen gesetzlicher Vertreter Mj können selbst einsichts- und urteilsfähig sein (14-18: gesetzliche Vermutung) Abschluss des Behandlungsvertrags durch gesetzlichen Vertreter dafür notwendige Informationen für Ausübung der Obsorge zum Wohl des Minderjährigen erforderliche Informationen
22 Schweigepflicht gegenüber Sachwalter Patient ist einsichts- und urteilsfähig Patient bestimmt Wirkungsbereich des Sachwalters beachten schwere oder nachhaltige Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder Persönlichkeit Meinung eines unabhängigen Arztes erforderlich oder Genehmigung durch Gericht
23 Eingriff in die Privatsphäre ABGB zb durch Verletzung von berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten oder Datenschutzgesetz auch immaterielle Schäden: Bei erheblichen Verletzungen der Privatsphäre je privater, je schwerer das Verschulden, je gravierender die Folgen, desto eher immaterieller Schadenersatz Gesundheitsdaten als sensible Daten prädestiniert
24 Weiter Infos: Diese Homepage ist eine Initiative des Bundesministeriums für Familien und Jugend
25 Beispiele Krankmeldungen für Arbeitnehmer Gesundheitsdaten per nicht zulässig Arbeitsmedizin Schweigepflicht unter Ärzten Schweigepflicht gegenüber der Ärztekammer
26 Danke für die Aufmerksamkeit!
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