Ausgewählte BEPS Aspekte aus europäischer und internationaler Perspektive. Prof. Dr Pasquale Pistone

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1 Ausgewählte BEPS Aspekte aus europäischer und internationaler Perspektive Prof. Dr Pasquale Pistone Vaduz, 21. Januar 2016 Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 1

2 Gliederung und Auswahlkriterien 1. Allgemeine Abschätzung 2. Ausgewählte Aspekte aus internationaler Perspektive 3. Ausgewählte Aspekte aus europäischer Perspektive a) Vereinbarkeit mit EU/EWR Recht b) Positiver Einfluss aufs EU/EWR Recht Schlussfolgerungen Auswahlkriterien: Einfluß auf nationale Steuersouveränität, sowie auf Unternehmen; Beziehungen mit EU/EWR Recht Fokus: Folgenabschätzung Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 2

3 1. Allgemeine Abschätzung BEPS- und Steuertransparenzprojekten sind Mittel zur Schaffung internationaler Steuerkoordinierung im multilateralen Rahmen Folgen: Entwicklung in Richtung grenzüberschreitender Steuerkohärenz (aber nur, wenn homogen durchgesetzt) Verdünnung der Substanz der nationalen Steuersouveränität Aus der EU/EWR Perspektive beide Projekten verstärken eine fair und transparente t Wettbewerbsgleichheit b it aus steuerlicher Sicht (positiv) führen zu Rechtsunsicherheit, auch wegen möglicher Vereinbarkeitsproblemen mit EU/EWR Recht (negativ) Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 3

4 1. Allgemeine Abschätzung Fraglich ist aber: Das internationale Rechtsstatus vom BEPS Reports, denn es stellt kein Völkergewohnheitsrecht Inwieweit BEPS eine Legitimation hat ohne der Zustimmung der jeweiligen nationalen Parlamenten die Steuersouveränität zu bestimmen Ob BEPS seine Ziele wirklich global und multilateral erreichen kann, denn es besteht ein Gefahr von Durchsetzung à plusieurs vitesses und damit von einer ganz unterschiedliche Auswirkung als jene die das Projekt verfolgt Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 4

5 2. Ausgewählte Aspekte aus internationaler Perspektive Ausrichtung der Besteuerungsrechten nach Wertschöpfung Begrenzte Anwendung der Lenkungssteuern Ausgleich der niedrigen Besteuerung im anderen Staat Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung und der internationalen Steuerumgehung Zwei ähnliche aber unterschiedliche Phänomene Steuerumgehung (Steuervorteile nur in einem Staat aus der Spannung zwischen Form und Substanz) Aggressive Steuerplanung (Steuervorteile entstehen aus der Ausnutzung der grenzüberschreitenden Disparitäten und sind daher bilateral) Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 5

6 2. Ausgewählte Aspekte aus internationaler Perspektive Verstärkung der Meldepflichten bei den Unternehmen Outsourcing von Steuerermittlung (ähnlich wie bei der Amtshilfe) Zusätzliche Belastung für die Unternehmen Einige haben sich schon vor dem EU Parlament beschwert Wie kann man es vermeiden? Cooperative compliance? Formulary apportionment Keine globale Dimension der Rechten der Steuerpflichtiger Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 6

7 2. Ausgewählte Aspekte aus internationaler Perspektive Die fehlende globale Dimension der Rechte der Steuerpflichtiger Die 4 Grundrechte der Steuerpflichtiger: aufs Gehör, nicht selbst zu belasten, auf Verhältnismäßigkeit, keine Doppelbestrafung (IFA Basel 2015 Generalbericht) Grundrechte der Steuerpflichtiger als Menschenrechte Negativ: Abschaffung der Rechten vor Informationsaustausch Erwartete Verstärkung vom Recht auf Dataschutz: EuGH Schrems (C-362/14), steuerliche Folgerungen und mögliche Problemen im Bezug auf FATCA und Informationsaustausch mit den USA Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 7

8 3. Ausgewählte Aspekte aus europäischer Perspektive Innerhalb der EU ist eine homogene Durchsetzung zu erwarten Erhöhung der Transparenz durch Richtlinien und gleichgültige Massnahmen mit Drittstaaten Abschaffung der unabsichtbaren Doppelnichtbesteuerung in grenzüberschreitenden Sachverhalten bringt zum Verbot der Ausnutzung der steuerlichen Disparitäten innerhalb EU/EWR Rechtsunsicherheit wegen der fraglichen Vereinbarkeit mit EU/EWR Recht, insbesondere BEPS Action 3, 5 und 6 Weitere relevante Auswirkungen im Bezug auf BEPS Action Items 2 und 8-10, sowie auf die steuerliche Transparenz Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 8

9 3. Ausgewählte Aspekte aus europäischer Perspektive Mögliche Widrigkeit von BEPS zur EuGH Rechtsprechung: Action 3 CFC legislation partly wholly artificial arrangement ist anders als das Verbot reiner künstlichen Situationen i CFC darf im EU-EWR nicht gegen die Steuerstündung, sondern nur gegen g Mißbrauch verwendet werden Keine Einzelfallprüfung => unverhältnismäßig Action 5 Harmful tax competition Verbot kompensatorischen Maßnahmen innerhalb EU-EWR Action 6 LoB Klauseln und das EU-EWR Niederlassungsrecht EU Kommission: LoB Klausel im NL-JPN DBA Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 9

10 3. Ausgewählte Aspekte aus europäischer Perspektive Einfluß vom BEPS auf EU-EWR im Lichte der EuGH Action 2 Double deductions als Rechtfertigungsgrund (Verbot doppelter Berücksichtigung) g) Action 5 ausgewogene Aufteilung der Besteuerungs als Rechtfertigungsgrund ( Mißbrauch) Philips Electronics, 28: Bereitschaft des EuGH zur Anerkennung eines eigenständigen Rechtfertigungsgrunds Action 8-10 Arm s length SGI: arm s length als safe haven, aber non arm s length stellt nicht unbedingt Steuerumgehung dar Mehr Transparenz => keine Rechtfertigung g der Beschränkungen Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 10

11 Schlussfolgerungen (+) BEPS und globale l Transparenz sind grundsätzlich positiv zu bewerten, denn sie die wirksame Steuerkoordinierung verfolgen (+) Innerhalb der EU/EWR verbessern beide Projekten die grenzüberschreitende Kohärenz und Transparenz (-) Die unterschiedliche Durchsetzung vom gesamten BEPS Projekt tatsächlich kann zu Rechtsunsicherheit führen (-) Erhöhte Meldepflicht für die Unternehmen (-) Die fragliche Vereinbarkeit it mit EU/EWR Recht verstärkt die Rechtsunsicherheit (-) Wenn globale Problemen verlangen globale Antworten, dann fehlt eine globale Antwort auf die Probleme der Steuerpflichtiger Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 11

12 Thank you! pp Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 12

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