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2 Kick off Veranstaltung von VdW südwest und EBZ Flüchtlingszustrom und Wohnungsneubau, neueste Technologien, aber auch Klimawandel die Geschwindigkeit der Veränderungen ist hoch und die Anforderungen an die Wohnungs und Immobilienwirtscha steigen weiter. Über diese Entwicklungen möchten das Europäische Bildungszentrum der Wohnungs und Immobilienwirtscha (EBZ), Bochum, und VdW südwest disku eren und sich mit Ihnen über die notwendigen Kompetenzen der Mitarbeiter sowie Führungskrä e der Branche austauschen. Unser Innova onstag bietet dafür den notwendigen Raum. VdW südwest und EBZ haben für Sie ein vielfäl ges Programm mit spannenden Vorträgen zu den wich gen Themen der Branche erstellt. Ob neueste Innova onen oder zukun sweisende Trends wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bi en wir um eine Rückmeldung bis zum 30. Juni Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Andrea Bohn gerne zur Verfügung. Veranstaltungsprogramm Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Bohn Europäisches Bildungszentrum Telefon: a.bohn@e b z.de

3 DW Zukun spreis 2016 Aareon und die Fachzeitschri DW Die Wohnungswirtscha haben drei Wohnungsunternehmen mit dem DW Zukun spreis der Immobilienwirtscha 2016 ausgezeichnet. Der Preis stand in diesem Jahr unter dem Mo o Wohnungswirtscha in Zeiten dynamischer Veränderung zukun sweisende Strategien und Konzepte. Die Ho eimer Wohnungsbau GmbH, Ho eim, wurde für ihr Konzept Willkommenskultur umgesetzt in der Vermietung Veränderung des Vermietungsprozesses durch Flüchtlinge ausgezeichnet. Das Unternehmen hat sich der Herausforderung gestellt, die für die Wohnungsunternehmen durch den starken Zuwachs an Flüchtlingen entsteht. Mangelnde Sprachkenntnisse, deutsche Bürokra ehürden, kulturelle Unterschiede und Missverständnisse erschweren nach der Anerkennung als Asylberech gte die Anmietung einer Wohnung und die Integra on. Bisher etablierte Vermietungsprozesse, die ein hohes Maß an Eigenständigkeit der Mie nteressenten erfordern, mussten der neuen Zielgruppe angepasst werden. So kooperiert die Ho eimer Wohnungsbau GmbH mit zahlreichen Organisa onen, Vereinen und S ungen in Ho eim und s mmt sich mit den Mitarbeitern der Stadt und der Jobcenter ab. Darüber hinaus wurden Mitarbeiter mit direktem Mieterkontakt in Interkultureller Kompetenz geschult und ihnen wurden Grundkenntnisse der arabischen Sprache vermi elt. Die beiden weiteren Preisträger des DW Zukun spreises 2016 sind die Joseph S ung, kirchliches Wohnungsunternehmen aus Bamberg und die Wohnungsbau Genossenscha Treptow Nord eg aus Berlin. Wir gratulieren der Ho eimer Wohnungsbau GmbH sehr herzlich zum Gewinn dieses wich gen wohnungswirtscha lichen Preises. In der nächsten Ausgabe des VdWaktuell werden wir über nähere Details zum Projekt berichten.

4 VdW saar Im Rahmen seiner Mitgliederversammlung hat der VdW saar e. V. am 9. Juni 2016 zwei neue Mitglieder in sein Präsidium berufen: Knut Kempeni, Geschä sführer der Gemeinnützige Bau und Siedlungs GmbH Saarlouis, sowie Radu Gurau, Geschä sführer der Saarbrücker gemeinnützige Siedlungsgesellscha mbh. Die beiden sind zusammen mit Guido Esseln, Geschä sführer der Gemeinnützige Siedlungsgesellscha mbh, Neunkirchen, Stellvertreter des Präsidenten des VdW saar, Volker Leers. Leers ist Geschä sführer der Gesellscha en der SBT Immobilien Gruppe. Das Präsidium ist bis 2019 bestellt. Das Präsidium sieht seine zentrale Aufgabe in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtscha im Saarland. So s egen aufgrund staatlicher Vorgaben nach wie vor die Baukosten weiterhin krä ig. Eine besondere Herausforderung sei weiterhin die Unterbringung von Flüchtlingen und die anschließende Integra on auf den Wohnungsmärkten. Eine deutlich stärker aufeinander abges mmte Förderlandscha im Saarland muss daher das Ziel sein, so Präsident Leers.

5 Die Vorsitzenden unserer Fachausschüsse Im Rahmen unserer Reihe Die Vorsitzenden unserer Fachausschüsse stellen wir Ihnen Ralph Stegner, Vorsitzender des Fachausschusses (FA) für EDV und Organisa on, vor. Er ist Geschä sführer der Bauhilfe Pirmasens GmbH. Herr Stegner, welche Themen bes mmen aktuell die Sitzungen des Fachausschusses? Aufgrund der Abkündigung von GES ist die Branche im Wechselstress. Es stellt sich die Frage, wie sieht es aktuell auf dem So waremarkt aus? Gibt es einen Mark ührer, vielleicht sogar eine Monopolstellung auf dem Markt? Dabei sind die Interessen aller Wohnungsunternehmen wich g, die es gilt im Auge zu behalten. Wir erwarten eine ak ve, flexible und nachhal ge So ware, die unsere Kernprozesse abbildet und unterstützt, aber auch Zukun sthemen aufnimmt. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Umsetzung der aktuellen Themen, beziehungsweise gesetzlichen Vorgaben durch die So ware Anbieter. Der FA disku ert offen die Erfahrungen und Fragen zu diesem Thema. Auch unterstützt er die Migra on. Daneben beschä igen wir uns mit aktuellen Spezialthemen in der Branche, mit mobilen Anwendungen und der allgemeinen Digitalisierung. Wie viele Personen nehmen an den Sitzungen des Fachausschusses teil? Der FA hat zurzeit 19 Mitglieder, von denen acht bis 13 an den Sitzungen teilnehmen, die Zahl ist abhängig von der Agenda. Vorträge von Experten aus den Wohnungsunternehmen oder von Fachleuten rund um die Koopera onspartner der Wohnungs und Immobilienwirtscha zu aktuellen Themen runden die Sitzungen ab. Gut ist, dass die Mitglieder o über ihre eigenen Erfahrungen berichten können, dies ist eine große Bereicherung. Neue Teilnehmer sind herzlich willkommen. Zukün ig soll auch Raum geschaffen werden für den offenen Austausch, der sehr wich g ist. Wie o und wo kommt der Fachausschuss zusammen? Die Sitzungen finden mindestens einmal im Jahr sta. Gerne gehen wir mit dem FA auch mal vor Ort in Unternehmen, je nach Möglichkeit und Angebot. Grundsätzlich finden die Sitzungen jedoch in den Räumen des Verbandes sta. Wo sehen Sie den Fachausschuss in den nächsten Jahren? Nachdem mi lerweile die So ware als weiterer Produk onsfaktor gesehen werden kann, wird es immer aktuelle und brisante Fragen rund um das Thema EDV geben. In Zukun werden die Mobilen Anwendungen an Bedeutung gewinnen. Auch die Themen Big Data und Digitalisierung werden zu beurteilen sein. Beide Themenkomplexe sind aber auch sehr anspruchsvoll und vielschich g und ohne externe Begleitung nahezu nicht mehr zu bewäl gen. Wie sind Sie Vorsitzender geworden? Die EDV hat mich schon immer interessiert. Lange Jahre habe ich das Thema im Unternehmen begleitet und Erfahrung gesammelt. Die Entwicklungen in der IT in den vergangenen Jahren sind beeindruckend und faszinieren mich heute noch. Deshalb freute es mich umso mehr, als ich gefragt wurde, ob ich den Vorsitz übernehmen könne. Was kann der Verband tun, um die Ausschussarbeit zu unterstützen? Der Verband kann im Rahmen seiner Fachbereiche die zukün igen Themen aufarbeiten und begleiten vielleicht auch intensiver mit anderen Verbänden, auch Verbänden privater Unternehmen und zu einem Austausch führen. Die Themen Datenschutz und Datensicherheit sind komplex, aber wich g und müssen professionell aufgearbeitet und beraten werden. Zudem muss der Verband zukün ig die Ausschussarbeiten besser vernetzen. Was zeichnet die Bauhilfe Pirmasens GmbH aus? Die Bauhilfe ist ein kommunales Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von Wohneinheiten. In

6 Pirmasens haben wir einen besonderen Markt, der von großem Leerstand und von einem Überangebot an Wohnraum geprägt ist. Durch die Bindung an die Kommune hat die Bauhilfe einen großen Anteil an der Stadtentwicklung, die ein spannendes Arbeitsfeld ist. So begleiten wir zum Beispiel die Themen zukun sfähige Wohnformen und Sonderwohnformen. Was bereitet Ihnen besondere Freude? Wie gesagt, die Stadtentwicklung ist ein großes Thema in Pirmasens. Die Begleitung der unterschiedlichen Projekte Perspek ven erarbeiten, neue Wohnformen entwickeln und vor allem mit den Menschen zusammen arbeiten das alles bereitet mir große Freude. Außerdem widme ich mich der Aufgabe, junge Menschen in der Wohnungswirtscha auszubilden. Wie sind Sie zur Bauhilfe gekommen? Nach dem Abitur am Wirtscha sgymnasium ha e ich mich unter anderem auch bei der Stadtverwaltung Pirmasens beworben. Zeitgleich suchte die Bauhilfe einen Auszubildenden zum Kaufmann in der Grundstücks und Wohnungswirtscha. Meine Bewerbung wurde weitergeleitet. Was möchten Sie beruflich noch erreichen? Ich möchte die Bauhilfe auf einem schwierigen Markt mit schwierigen Rahmenbedingungen zu einem starken Mark eilnehmer in Pirmasens entwickeln. Dabei gilt es, dem Unternehmen ein starkes Profil zu geben und es als ausgeprägten Dienstleister weiter zu entwickeln. Welche Menschen haben Einfluss auf Sie genommen? Grundsätzlich häufig der Austausch mit vielen Kolleginnen und Kollegen im Kreis der rheinland pfälzischen Wohnungswirtscha. In meiner Weiterbildungsphase zum Immobilienfachwirt ha e ich zum Beispiel einen tollen Studienfreund aus Alzey. Leider ist der Kontakt abgebrochen, da er mit seiner Frau nach Kanada ausgewandert ist. In meiner EDV Zeit prägte mich sicherlich die Koopera onspartnerscha des So warehauses CSI in Leinfelden Echterdingen mit der IBM Deutschland GmbH, ein Unternehmen was schon immer sehr interessant für mich war. Was erfahren unsere Leser von dem Privatmann Ralph Stegner? Eigentlich interessiere ich mich für vieles und alles. Als Hobbies würde ich Sport, Wandern und Low Budget Fotografie angeben. Außerdem bin ich ehrenamtlich im Presbyterium der Johanneskirchengemeinde Pirmasens ak v. Fester Bestandteil meiner Urlaubsplanung ist seit Jahren schon ein Aufenthalt am Tegernsee. Ihre Ansprechpartner: Ralph Stegner Bauhilfe Pirmasens GmbH Telefon: r.stegner@bauhilfe ps.de Familie und Freunde sind ein sehr wich ges Thema für mich, genauso wie Toleranz in unserer Gesellscha und Respekt gegenüber dem bzw. den Anderen. Herr Stegner, wir bedanken uns für das angenehme Gespräch.

7 Seminarangebot des VdW südwest Am 27 und 29. September 2016 bietet der VdW südwest für seine Mitgliedsunternehmen Seminare mit den Schwerpunkten Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) und Kapitalflussrechnung an. In der Veranstaltung möchten wir Ihnen praxisnahe Hinweise bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2016 geben. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, sodass wir um eine Anmeldung bis zum 1. Juli 2016 bi en. Die Inhalte: 1. Neuerungen nach BilRUG Allgemeine Informa onen Neue Abgrenzung zwischen Umsatzerlösen und sons gen betrieblichen Erträgen Der neue Anlagenspiegel im Jahresabschluss 2016 Änderungen im Anhang 2016 Die neue Formbla verordnung 2. Änderungen in der Kapitalflussrechnung durch DRS 21 Ihre Ansprechpartnerin: Sabine Oefner Berufliche Bildung Telefon: Das Seminar findet jeweils von 10:00 bis 12:30 Uhr in der Franklinstraße in Frankfurt am Main sta. Die Teilnahmegebühr beträgt 80 Euro, die Mindes eilnehmerzahl beträgt zehn Personen. Anmeldeformular

8 Regionalkonferenz Rheinland Pfalz Ihre Ansprechpartnerin: Roswitha Sinz ARGE rheinland pfälzischer Wohnungsunternehmen Telefon: rw.de Am 6. Juni 2016 kamen die in der Arbeitsgemeinscha rheinland pfälzischer Wohnungsunternehmen (ARGE) zusammengeschlossen Mitgliedsunternehmen beider Verbände zusammen, um sich in der rheinlandpfälzischen Variante der Regionalkonferenz des VdW südwest über aktuelle wohnungswirtscha liche Anliegen auszutauschen. Im Mi elpunkt der Konferenz standen die Ak vitäten des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen, über die Thomas Will, Vorsitzender der ARGE, ausführlich berichtete. Er hob hervor, dass die ARGE beziehungsweise beide Verbände personell ak v in allen vier Arbeitsgruppen des Bündnisses mitwirken. Die Themenpale e reicht von der Klärung der rechtlichen Möglichkeiten einer verbilligten Grundstücksabgabe für den sozialen Wohnungsbau und nach Konzeptvergabe über die Gewinnung von Planungsentwürfen für kostengüns ges, schnelles Bauen bis hin zu einer kon nuierichen Wohnungsmarktbeobachtung inklusive einer Evalua on der Förderung, um Bauherren bessere Marktdaten liefern zu können. Claudia Brünnler Grötsch, Vorstand des VdW südwest, gab unter anderem einen Einblick in die regionalisierte Auswertung der GdW Jahressta s k Demnach inves eren die rheinland pfälzischen Wohnungsunternehmen noch vermehrt in den Bestand und dessen Modernisierung, wobei ein leichter Trend zu mehr Wohnungsneubau unverkennbar ist. Ferner informierte sie über aktuelle Themen aus der Prüfungs und Steuerabteilung. Alexander Rychter, Vorstand des VdW Rheinland Wes alen, informierte die Teilnehmer über bundesrelevante Vorhaben, die das Inves onsklima für die Wohnungswirtscha stark mitprägen, wie zum Beispiel die Mietrechtsreform, die mögliche Neustrukturierung der Energieeinsparverordnung oder steuerliche Anreizsysteme zum Bauen. Vortrag Claudia Brünnler Grötsch Mit einer Vorstandssitzung und Sitzung des Arbeitsausschusses unter Vorsitz von Thomas Will am gleichen Tag, bereiteten die einzelnen Mitgliedsvertreter unter anderem die Regionalkonferenz vor. Weiterhin verständigten sie sich auf eine Jahresplanung 2016 und 2017 von Ak vitäten der Arbeitsgemeinscha wie auf Teilnehmer aus der Mitgliedscha an der Wohnungs und baupoli sche Gesprächsrunde am 30. Juni 2016 mit rheinland pfälzischen Landtagsabgeordneten. Roswitha Sinz informierte die Gremien über die koopera ven Verabredungen beider Verbände über ihre interessenpoli sche und betreuende Arbeit für die ARGE.

9 6. Bauforum Rheinland Pfalz Unter diesem Mo o fand unter großer Beteiligung das mi lerweile 16. Bauforum am 14. Juni 2016 im ZDF Konferenzzentrum in Mainz sta. Infrastruktur und Daseinsvorsorge spielen für die Entwicklung und Zukun sgestaltung unseres Landes eine zentrale Rolle, sagte die rheinland pfälzische Finanz und Bauministerin Doris Ahnen zur Eröffnung. Ausgesuchte Referenten aus Wissenscha und Praxis zeigten in der Fachtagung jeweils ihre Wege dazu auf. So stellte unter anderem Landrat Manfred Schnur, Kreisverwaltung Cochem Zell, beeindruckend dar, wie sein Kreis frühzei g und mi els eines Publicprivate Partnership Modells wirtscha lich tragbar die vielen kleinen angehörigen Gemeinden mit Breitband versorgt hat. Gerade für die Ansiedlung von Betrieben, aber auch von interessiert zuziehenden Bewohnern ist diese Versorgung zur Nutzung der Medien von großer, wenn nicht ausschlaggebender Bedeutung. Cochem ha e schon präven v bei der damaligen Erneuerung der Wasserkanäle Leerrohre mitverlegt und den Breitbandanschluss als Aufgabe der Daseinsvorsorge verstanden. Im Rahmen ihrer Rede forderte Ministerin Ahnen darüber hinaus: Wohnungspoli k ist eine Gemeinscha saufgabe. Angesichts der weiter steigenden Wohnraumnachfrage muss zusätzlicher und vor allem bezahlbarer Wohnraum dringend geschaffen werden. Die aktuelle Situa on ist, dass immer mehr Menschen, insbesondere Familien mit niedrigen Einkommen, sich vielerorts angemessenen Wohnraum nicht mehr leisten können. Hier müssen wir handeln und die soziale Wohnraumförderung ausbauen, hob Finanz und Bauministerin Ahnen hervor. Konkret sollen in diesem Jahr Wohnungen neu sozial gefördert werden; darunter der Neubau von Mietwohnungen. Um die einzelnen Akteure im Baubereich besser zu vernetzen und Probleme lösungsorien ert anzugehen, wurde im Dezember 2015 das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen gegründet, zu dem auch das Bauforum wich ge Beiträge leistet. Eine gute Verkehrsinfrastruktur und insbesondere der Ausbau der digitalen Infrastruktur sind für die Zukun sfähigkeit des Landes Rheinland Pfalz von hoher Bedeutung. Insbesondere ländliche Räume müssen a rak v und lebenswert bleiben, so der nachdrückliche Appell, nicht nur von Seiten der Ministerin. Die vielfäl gen Aufgaben zur Verbesserung und zum Ausbau der Infrastruktur im Bereich Verkehr, Kommunika on, im Wohnungs und Städtebau, in der Gesundheitsversorgung und Bildung sind große Herausforderungen. Zur Lösung dieser Aufgaben bedarf es vieler krea ver Akteurinnen und Akteure in Wirtscha und Wissenscha, aber auch des Engagements von Land, Kommunen, Verbänden und unseren Bürgerinnen und Bürgern, so Ahnen.

10 Dier wohnungswirtscha lichen Verbände, der VdW südwest und der VdW Rheinland Wes alen, tragen das Bauforum unter anderem als Gesellscha er mit. Ihre Ansprechpartnerin: Roswitha Sinz ARGE rheinland pfälzischer Wohnungsunternehmen Telefon: rw.de

11 Verein Wohnen in Genossenscha en e. V. Forschung und Entwicklung, wie es uns andere Branchen zum Wohle der dazugehörigen Unternehmen vormachen, kommt bei Wohnungsgenossenscha en bislang leider zu kurz: Dies liegt nicht zuletzt an der im Durchschni vergleichsweise kleinen Unternehmensgröße, die keine eigenen Forschungsabteilungen erlaubt. An dieser Stelle setzt der im Jahr 2000 gegründete Verein Wohnen in Genossenscha en an und schließt getreu dem genossenscha lichen Mo o In Gemeinscha das schaffen, was einzelne nicht leisten können zielgerichtet die Lücke. Mi lerweile zählt der Verein 58 Mitglieder aus verschiedenen Bundesländern mit rund Wohnungen und verfügt auch über den Au au eines eigenen Genossenscha sarchivs in Koopera on mit dem Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs und Immobilienwirtscha (EBZ) in Bochum über ein breites Angebot. Die Koordina on der Ak vitäten und Mitgliedscha sinforma on erfolgt über Mirja Dorny, Genossenscha sreferen n des VdW Rheinland Wes alen, die sich auch konzep onell sehr intensiv in die Vereinsarbeit einbindet. Satzungsgemäß fördert der Verein Wohnen in Genossenscha en Forschungsarbeiten und fundierte Stellungnahmen auf dem Gebiet des Genossenscha swesens. Das Spektrum der Publika onen reicht dabei von sehr grundlegenden Exper sen bis hin zu Arbeitshilfen und sehr zeitgemäßen Handlungslei äden für die prak sche Arbeit in den Unternehmen. Die Themenpale e wird dabei nicht nur vom Vereinsvorstand in Abs mmung mit dem Koopera onspartner VdW Rheinland Wes alen festgesetzt, auch jedes Mitglied hat die Möglichkeit, relevante Themen zu platzieren und gegebenenfalls in die Beau ragung zu bringen. Bei Wahl der wissenscha lichen Ins tute oder kompetenter Fachleute, die für die Erarbeitung der Forschungsstudien in Frage kommen, ist der Vereinsvorstand unabhängig und kann ausschließlich entsprechend der qualita ven Einschätzung entscheiden. Im Jahr 2015 hat der Verein neben anderen Projekten beispielsweise eine Forschungsanalyse von Herrn Prof. Norbert Raschper, EBZ Business School, zum Thema Wohnungsgenossenscha en als strategische Partner beim Klimaschutz und einer nachhal gen, sozial ausgewogenen Energiewende veröffentlicht. Insbesondere die Fragestellungen rund um den organisatorischen Rahmen der Eigenproduk on von Strom s eßen dabei auf großes Interesse. Ganz aktuell wird in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Jürgen Keßler, Genossenscha svlehrstuhl der EBZ Business School, die Forschungsarbeit Kompetenzabgrenzung und Kompetenzkonflikte im Genossenscha srecht fer ggestellt worden und kann ab Mi e Juni über den Verein bestellt werden. Ganz anders stellt sich die aktuell herausgebrachte kleine Fibel in der Anmutung eines Geschichtenbuchs dar, das mit viel Bild und kurzen zweisprachigen Texten sehr verspielt die Integra on von Neuankömmlingen in die genossenscha liche Gemeinscha erleichtern soll.

12 Vorteile für Vereinsmitglieder Unterstützung genossenscha licher Forschungsarbeit und Verwendung der Ergebnisse Exklusive und kostenlose Teilnahme an genossenscha lichen Workshops und Veranstaltungen des Vereins Darstellung von eigenen Projekten in Publika onen des Vereins Kostenloser Zugang zu Veröffentlichungen des Vereins Zugriff auf das genossenscha liche Literaturarchiv an der EBZ Mitentwicklung und Mitgestaltung von Studien und Projekten Enger und praxisorien erter Austausch Netzwerkerweiterung durch Kontakt zu Genossenscha en aus anderen Regionen Regelmäßiger Newsle er über Ak vitäten des Vereins mit Vorstellung neuer Mitglieder Mit dem Ziel, bundesweit allen Wohnungsgenossenscha en zu nutzen, wirbt der Verein umgekehrt auch um Mitglieder aus allen Bundesländern und aus den Verbandsgebieten aller Regionalverbände des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs und Immobilienunternehmen e. V. Aus dem Verbandsgebiet des VdW südwest sind mit der Wohnungsbaugenossenscha der Jus zangehörigen Frankfurt am Main eg, der Gemeinnützige Wohnungsgenossenscha Fulda eg und der Baugenossenscha Rüsselsheim eg bereits drei Genossenscha en Mitglied im Verein Wohnen in Genossenscha en. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich auch weitere Wohnungsgenossenscha en aus dem Verbandsgebiet des VdW südwest dazu entscheiden, beizutreten, sagt Franz Bernd Große Wilde, Vorstandsvorsitzender des Vereins. Für Rückfragen stehe ich Gastbeitrag von: Franz Bernd Große Wilde Vorstandsvorsitzender Wohnen in Genossenscha en e. V. in genossenscha en.de Ihnen gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Resonanz und insbesondere Ihre Mitwirkung zum Wohle aller Beteiligten. in genossenscha en.de

13 Fachausschuss für Recht Am 7. Juni 2016 fand in Köln eine Premiere sta. Zum ersten Mal kamen der Fachausschuss für Recht des VdW südwest und der Arbeitskreis Recht des VdW Rheinland Wes alen auf Einladung der GAG in Köln zusammen. Neben einem ausführlichen Kennenlernen der beteiligten Gremienmitglieder standen aktuelle rechtliche Themen aus der Wohnungswirtscha im Fokus intensiver Diskussionen. Nach einem Bericht der verbandssei gen Ausschussbetreuer, Rechtsanwalt Sebas an Tackenberg (VdW Rheinland Wes alen) und Rechtsanwalt Stephan Gerwing (VdW südwest) über aktuelle wohnungswirtscha liche Entwicklungen auf Bundes und Länderebene ging es in medias res. Intensiv erörtert und disku ert wurde der aktuelle Entwurf des Bundesjus zministeriums zum sogenannten 2. Mietrechtspaket der aktuellen Bundesregierung. Die Beteiligten waren sich einig, dass die dort vorgesehene Ausweitung des Referenzzeitraums bei der Vergleichsmiete von vier auf acht Jahre sowie insbesondere die geplanten Restrik onen zur Modernisierungsmieterhöhung in Form der Absenkung der Umlagemöglichkeit von elf auf acht Prozent und die Kappung der Mieterhöhung auf einen Betrag von maximal drei Euro in acht Jahren dazu führen würden, dass erforderliche Modernisierungen nicht umgesetzt werden. Einen weiteren Schwerpunkt der gemeinsamen Sitzung bildeten die prak schen Auswirkungen der BGH Rechtsprechung zur (Un )Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln bei unrenoviert oder nur teilweise renoviert übergebenen Wohnungen. Hier besteht der Eindruck, dass die meisten Wohnungsunternehmen für sich vertretbare Wege zur Lösung der dadurch entstandenen rechtlichen und prak schen Fragen gefunden haben. Eine solche Feststellung konnte hingegen leider bei weitem nicht für mietrechtliche Fragestellungen bei der Vermietung von Flüchtlingsunterkün en getroffen werden. Unabhängig von einer gewerblichen Zwischenvermietung an Kommunen oder einer Direktvermietung an anerkannte Flüchtlinge bestehen noch viele offene Fragestellungen. Da die Interessenslagen auch von der örtlichen Marktsitua on abhängig sind, bestehen doch erhebliche Schwierigkeiten, allgemeinnutzende Musterverträge zu entwickeln. Begrüßt wird von Juristen und Kaufleuten der Wohnungswirtscha gleichermaßen die aktuelle vermieterfreundliche Rechtsprechung zu den deutlichen reduzierten Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen (unter anderem keine Erforderlichkeit mehr des Gesamtkostenausweises). Ihr Ansprechpartner: RA Stephan Gerwing Jus ziar Telefon: Berichte aus dem GdW Fachausschuss Rechtsfragen und Verträge sowie dem GdW Arbeitskreis Mustersatzungen rundeten die gelungene erste gemeinsame Sitzung ab. Ausschuss und Arbeitskreis waren sich einig, dass im kommenden Jahr eine Fortsetzung sta inden soll. Die Vorsitzende des Fachausschusses, Frau Andrea Urban (GWH Frankfurt), und der Vorsitzende des Arbeitskreises, Thomas Häbel (swb Mülheim/Ruhr), leiteten die Sitzung gemeinsam.

14 Bündnis für bezahlbares Wohnen Rheinland Pfalz Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland Pfalz ist online. Über die Seite des Finanzministeriums können Sie sich direkt über die Arbeit des Bündnisses informieren. Der Internetau ri bietet nicht nur einen Überblick über die Bündnispartner, sondern informiert auch über die nächsten Veranstaltungen sowie aktuelle Ini a ven und Projekte. Außerdem können im Downloadbereich diverse Vorträge heruntergeladen werden. Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz Ihre Ansprechpartnerin: Roswitha Sinz ARGE rheinland pfälzischer Wohnungsunternehmen Telefon: r.sinz@vdw rw.de

15 Inves ons und Strukturbank Rheinland Pfalz Am 9. Juni 2016 stellte der neue Finanzstaatssekretär und Verwaltungsratsvorsitzender der Inves onsund Strukturbank Rheinland Pfalz (ISB), Dr. Stephan Weinberg, in einer Bilanzpressekonferenz den Jahresabschluss 2015 des Kredi ns tuts vor. In der andauernden Niedrigzinsphase schaffen Zinssubven onen der Förderbank keine Mehrwerte, so Weinberg. Der Fokus der Förderbank liege weiterhin auf der Wirtscha s, Struktur und Wohnraumförderung in Rheinland Pfalz. Die Wohnraumförderung s eg im Fördervolumen um 31 Prozent an: Mit Zusagen erreichte das Gesamtvolumen 87,8 Millionen Euro, im Vorjahr waren es 66,9 Millionen Euro mit Zusagen. Im Jahr 2015 konnten wir über Familien zu einem Zuhause verhelfen. Für Eigenheimbesitzer haben wir eine neue Darlehensvariante mit 30 jähriger Zinsfestschreibung entwickelt; damit bieten wir den Eigentümern langfris ge Sicherheit, erklärte Ulrich Dexheimer, Sprecher des Vorstandes der ISB. Im Mietwohnungsbau konnte die Förderbank die Zahl der geförderten Wohneinheiten von 346 auf rund 450 bei einem Fördervolumen von 20,8 Millionen Euro (im Jahr 2014: 18,2 Millionen Euro) erhöhen. Den Bau und die Modernisierung von Wohnimmobilien wird das Förderins tut auch weiter stärken und damit die Landesregierung unterstützen, ihr erklärtes Ziel von sozialen geförderten Mietwohnungen in diesem Jahr zu erreichen. Dazu bietet die ISB seit Anfang des Jahres Darlehen mit Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent an, um es privaten und gewerblichen Investoren zu erleichtern, neue bezahlbare Mietwohnungen zu schaffen, so Weinberg. Ihre Ansprechpartnerin: Roswitha Sinz ARGE rheinland pfälzischer Wohnungsunternehmen Telefon: r.sinz@vdw rw.de

16 Integra onsgesetz Das Bundeskabine hat sich am 25. Mai 2016 auf ein neues Integra onsgesetz verständigt. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs und Immobilienunternehmen begrüßt die im Integra onsgesetz enthaltenen Regelungen zur Wohnsitzzuweisung. Damit wird eine wesentliche Forderung der Wohnungswirtscha auf den Weg gebracht. Wir brauchen Wohnsitzzuweisungen, um die Integra on der nach Deutschland kommenden Menschen zu erleichtern und die Entstehung von sozialen Brennpunkten gerade in Ballungsgebieten zu verhindern, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtscha GdW. Die Wohnsitzzuweisung dient der Förderung einer nachhal gen Integra on in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und soll für einen Zeitraum von drei Jahren gelten. Aufgenommen werden auch verschiedene Härtefallregelungen, nach denen von einer Wohnsitzzuweisung abzusehen ist. Somit wird die persönliche Situa on der Betroffenen berücksich gt und insbesondere verhindert, dass Familien auseinandergerissen werden. Für eine erfolgreiche Integra on sind aus Sicht der Wohnungswirtscha aber dringend weitere Anstrengungen notwendig: Die Bewäl gung der Flüchtlingssitua on ist eine langfris ge na onale Aufgabe. Integra on findet nicht nur im Bereich Arbeit und Bildung sta, sondern auch in den Wohnquar eren", betonte Gedaschko. Der GdW Präsident fordert eine möglichst flexible Ausgestaltung des Programms Soziale Stadt, die im Zusammenspiel von inves ven und nicht inves ven Maßnahmen die Integra on in den Wohnquar eren stärke. Gut funk onierende Nachbarscha en seien Voraussetzung für eine erfolgreiche Integra on der Menschen in ihrer neuen Heimat. Darüber hinaus regt der GdW an, ein finanziell und personell der Dimension der neuen Herausforderungen gemäß ausgesta etes Sonderprogramm Integra on" aufzusetzen, um unabhängig von den Gebietskulissen der Stadtentwicklung die Betreuung der Flüchtlinge auch in Nachbarscha en außerhalb eines Sozialen Stadt Quar ers zu ermöglichen. Dabei bedürfe es einer Bündelung der Mi el sta vieler kleiner Töpfe. Stellungnahme des GdW

17 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtscha und Verbraucherschutz In Hessen werden bis 2020 jährlich zusätzliche Wohnungen benö gt, bis 2040 sind es insgesamt Wohnungen. So das Ergebnis der Wohnungsbauprognose, die das Ins tut Wohnungen und Umwelt (IWU), Darmstadt, im Au rag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtscha und Verbraucherschutz erstellt hat. Am 10. Juni 2016 stellte die hessische Bauministerin, Priska Hinz, die Ergebnisse der aktuellen Wohnungsbedarfsprognose in einer Pressekonferenz vor. Die Prognose wurde im Au rag des Umweltministeriums vom Ins tut Wohnen und Umwelt (IWU), Darmstadt, erstellt und basiert auf der neuesten Bevölkerungsvorausschätzung der Hessen Agentur vom Mai Sie berücksich gt die aktuelle Entwicklung der Bevölkerungszahlen durch den Zuzug an Flüchtlingen sowie das Wanderungsverhalten. Jährlich müssten laut Studie hessenweit bis 2040 durchschni lich fast Wohnungen gebaut werden. Der überwiegende Teil des Neubaubedarfs en ällt dabei auf die erste Zeit des Prognosezeitraums: So besteht bis 2020 ein jährlicher Bedarf von rund Wohnungen. Dieser geht nach dem Jahr 2020 deutlich zurück und beläu sich am Ende des Prognosezeitraums noch auf etwa Wohnungen pro Jahr. Unterschiede innerhalb Hessens In den einzelnen hessischen Regionen ist die Situa on sehr unterschiedlich: Während es im Regierungsbezirk Darmstadt in fast allen kreisfreien Städten und Landkreisen Wohnungsdefizite gäbe, sei die Situa on in den Regierungsbezirken Gießen und Kassel weiterhin genau umgekehrt. Südhessen und der Ballungsraum Rhein Main sind besonders vom Wohnungsbedarf betroffen. Wir rechnen mit Wohnungen, die bis 2020 jährlich gebaut werden müssen. Aufgrund der Wohnungsknappheit fehlt insbesondere bezahlbarer Wohnraum, so Ministerin Hinz. Deshalb liegen wir mit unserer integrierten Wohnungspoli k rich g. Allerdings ist auch klar: Der Wohnungsbedarf bezieht sich auf alle benö gten Wohnungen und nicht nur auf den sozialen Wohnungsbau. Der größte Teil des vorhandenen Bedarfs muss durch frei finanzierten Wohnungsbau gedeckt werden. Interkommunale Zusammenarbeit verstärken Alle Beteiligten müssen die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, appellierte die Ministerin, Wohnungsbedarfsprognose gibt Kommunen eine Orien erung und ist Anlass, auch miteinander nach krea ven Lösungen zu suchen. Ich setze daher auch auf die Kommunen, die vor allem im südhessischen Ballungsraum stärker nach gemeinsamen Lösungen suchen sollten. Hinz nannte als Beispiele die Verdichtung bestehender Siedlungsgebiete, die Konversion von bisher anderwei g genutzten Flächen und die Erschließung von Gebieten der Regionalplanung zur Wohnbebauung. Am 15. Juni 2016 sind die Vertreter der Großstädte und Landkreisen des Rhein Main Gebietes in das Ministerium eingeladen, um über die Bedarfssitua on und Lösungswege zu sprechen. Auch für die Landkreise Mi elhessens und Nordhessens biete die Prognose eine wich ge Planungsgrundlage, um nach kurzfris gem Bedarf keinen hohen Wohnungsleerstand zu erhalten. Pressemi eilung des Umweltministeriums

18 Bündnis für bezahlbares Wohnen Rheinland Pfalz Am 24. Mai 2016 fand in Ludwigshafen die zweite der insgesamt fünf regionalen Veranstaltungen sta, in denen das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen in Rheinland Pfalz die Förderprogramme zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum vorgestellt. Im Mi elpunkt der Veranstaltung, die von Thorsten Schmi, Referent für Interessenvertretung des VdW südwest, moderiert wurde, standen neben der Vorstellung der Förderprogramme beispielha e Ini a ven aus Ludwigshafen und Speyer. So stellten Thomas Schäffner, Prokurist der GAG Ludwigshafen, und Alfred Böhmer Geschä sführer der GEWO Wohnen GmbH, Speyer, in Praxisberichten die Wohnungsbauprojekte ihrer Unternehmen vor. Auch die rheinland pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen, ließ es sich nicht nehmen, auf der Veranstaltung nochmals die Bedeutung der Fördermöglichkeiten durch das Land zu unterstreichen. Dass wir mit unseren Förderprogrammen auf dem rich gen Weg sind, zeigt die erfreulich hohe Resonanz, so Ahnen. Bis Ende April waren bei der ISB Anträge für über 400 neu zu bauende Mietwohnungen eingegangen. Davon en allen fast 200 Wohneinheiten auf Projekte in der Region konkret auf die Städte Ludwigshafen, Speyer, Worms und den Rhein Pfalz Kreis. Ihre Ansprechpartnerin: Roswitha Sinz ARGE rheinland pfälzischer Wohnungsunternehmen Telefon: r.sinz@vdw rw.de Pressemi eilung des Finanzministeriums Präsenta on der GAG Ludwigshafen Präsenta on der GEWO Wohnen GmbH, Speyer

19 Betriebskostenrecht Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. Januar 2016 entschieden, dass auch ein unter Verstoß gegen 5 Abs. 2 Satz 1 Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ermi elter Verbrauch der Abrechnung zugrunde zu legen und nicht allein nach der Wohnfläche abzurechnen ist. In diesem Fall ist aber eine Kürzung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV vorzunehmen, wobei der Kürzungsbetrag von dem für den Nutzer in der Abrechnung ausgewiesenen Anteil der Gesamtkosten zu errechnen ist. Sachverhalt Im zugrunde liegenden Fall forderte der Vermieter einer mit Heizkostenverteilern ausgesta en Wohnung vom Mieter eine Nachzahlung aus der Heizkostenabrechnung. In dem Gebäude wird die in den Wohnungen verbrauchte Wärme zum Teil durch Wärmemengenzähler und zum Teil durch Heizkostenverteiler erfasst. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung brachte der Vermieter bei den Heizungskosten in den Wohnungen, die mit einem Wärmemengenzähler ausgesta et sind, die im Abrechnungszeitraum verbrauchten Kilowa stunden in Abzug. Der verbleibende Rest an Kilowa stunden wurde auf die mit Heizkostenverteilern ausgesta eten Wohnungen umgelegt. Eine Vorerfassung des Verbrauchs der mit Heizkostenverteilern ausgesta eten Nutzergruppe fand nicht sta. Der Vermieter kürzte deshalb entsprechend 12 HeizkostenV den sich aus der Heizkostenabrechnung für den Mieter ergebenden Verbrauchskostenanteil um 15 Prozent und zog diesen Betrag von der noch offenen Forderung aus der Betriebskostenabrechnung ab, wodurch sich ein Saldo zugunsten des Vermieters ergab. Entscheidung Der BGH stellte zunächst fest, dass die Heizkostenabrechnung nicht den Vorschri en der HeizkostenV entsprach. Im abzurechnenden Objekt gebe es zwei unterschiedliche Nutzergruppen, deren jeweiliger Anteil am Gesamtverbrauch zunächst hä e vorweg erfasst werden müssen. In einem Teil der Wohnungen wird der Wärmemengenverbrauch durch Wärmemengenzähler erfasst, in einem anderen Teil der Wohnungen sind Heizkostenverteiler installiert. Für eine ordnungsgemäße Abrechnung hä e deshalb nach 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV zunächst der Verbrauchsanteil der jeweiligen Nutzergruppe vorerfasst und anschließend dieser Verbrauch auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden müssen. Das ist nicht geschehen, sodass die Heizkostenabrechnung inhaltlich fehlerha war. Ihr Ansprechpartner: RA Stephan Gerwing Jus ziar Telefon: stephan.gerwing@vdwsuedwest.de Anschließend ist das Kürzungsrecht nach 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV auszuüben. Dies war fehlerha erfolgt. Nach dem Wortlaut dieser Vorschri ist von der inhaltlich falschen Abrechnung der Abzug von 15 Prozent des gesamten vorschri swidrig auf den einzelnen Nutzer berechneten Anteils zu kürzen. Hier ha e der Vermieter hingegen nur den verbrauchsabhängigen Anteil des Mieters gekürzt. Daher betraf die Kürzung einen zu niedrigen Betrag und musste insoweit korrigiert werden (Urteil des BGH vom 20. Januar 2016, Az.: VIII ZR 329/14).

20 Mietrecht Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Februar 2016 entschieden, dass die formellen Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens gegenüber einem Wohnungsmieter auch durch sogenannte Typengutachten also Sachverständigengutachten, das sich nicht unmi elbar auf die Wohnung des Mieters, sondern auf andere, nach Größe und Aussta ung vergleichbare Wohnungen beziehen erfüllt werden können. Sachverhalt Ein Vermieter ha e für seinen Bestand ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anfer gen lassen, das in der Art eines Typengutachtens Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete für die dor gen Zwei, Drei und Vierzimmerwohnungen enthält. Anhand dieses Gutachtens ha e der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen für die betreffende Dreizimmerwohnung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete geltend gemacht. Der Mieter s mmte der Mieterhöhung nicht zu, da er das Gutachten für nicht ausreichend erachtete und das Mieterhöhungsbegehren bereits als formell unzulässig betrachtete. Entscheidung Der Argumenta on des Mieters, der auch noch vom Berufungsgericht gefolgt wurde, s mmte der BGH nicht zu. Die hohen Anforderungen, die an ein im Prozess zum Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete vom Gericht einzuholendes Sachverständigengutachten als Beweismi el zu stellen sind, gelten nicht bereits für die formelle Begründung des Mieterhöhungsbegehrens durch Beifügung eines Sachverständigengutachtens gemäß 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB. Im Falle der Beifügung eines Sachverständigengutachtens ist der gesetzlichen Begründungspflicht grundsätzlich bereits dann genüge getan, wenn das Gutachten Angaben über Tatsachen enthalten, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird, und zwar in einem Umfang, der es dem Mieter gesta et, der Berech gung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest ansatzweise selbst überprüfen zu können. Der Sachverständige muss somit eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen. Diesen vorbeschriebenen Anforderungen wurde das in Rede stehende Typengutachten gerecht. Außerdem ist es von einem zutreffenden Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgegangen. In Abweichung zur Auffassung der Vorinstanz sieht der BGH keine Erforderlichkeit der Darstellung über die Entwicklung der Mieten in den letzten vier Jahren. Dass das am 14. Oktober 2013 erstellte Typengutachten keinen ausdrücklichen Zeitpunkt bezeichnet, für den die ortsübliche Vergleichsmiete ermi elt wurde, sei ebenfalls unschädlich. Denn es liegt auf der Hand, dass es sich um eine aktuelle Entwicklung handelt. Ihr Ansprechpartner: RA Stephan Gerwing Jus ziar Telefon: stephan.gerwing@vdwsuedwest.de Die vorliegend konkret mitgeteilten Angaben ermöglichten dem Mieter die Feststellung, welchem Wohnungstyp die Wohnung zuzuordnen ist. Somit konnte der Mieter der Berech gung des Mieterhöhungsverlangens des Vermieters nachgehen, diese zumindest ansatzweise überprüfen und so die Entscheidung treffen, ob er der begehrten Mieterhöhung zus mmen oder den Vermieter auf einen Prozess verweisen will (Urteil des BGH vom 3. Februar 2016, Az.: VIII ZR 66/15).

21 Betriebskostenrecht Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11. Mai 2016 entschieden, dass der Einwendungsausschluss gemäß 556 Abs. 3 Satz 6 BGB grundsätzlich auch für solche Kosten gilt, die gemäß 556 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung in der Wohnraummiete generell nicht auf den Mieter umgelegt werden können, wie im Strei all Verwaltungs und Instandhaltungskosten und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Sachverhalt Die Mieter lebten seit 2011 in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Vermieter rechnete im Rahmen seiner Betriebskostenabrechnung 2011 unter anderem Instandhaltungs und Verwaltungskosten aus der Vorabrechnung der Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinscha auch gegenüber seinen Mietern ab. Dabei zog der Vermieter nur Euro an Vorauszahlungen ab, obwohl die Mieter Euro an Vorauszahlungen erbracht ha en. Wegen dieses Fehlers endete die Abrechnung sta mit einem Guthaben des Mieters mit einer Nachforderung des Vermieters. Die fehlerha e Abrechnung ging dem Mieter am 12. Juli 2012 zu. Erst mit Schreiben vom 10. Mai 2014 rügte der Mieter die Fehler und forderte Rückzahlung. Der Vermieter verweigerte die Rückzahlung unter Berufung auf die einjährige Ausschlussfrist nach 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB. Entscheidung Der BGH gab dem Vermieter weitgehend Recht. Durch den Einwendungsausschluss soll erreicht werden, dass in absehbarer Zeit nach einer Betriebskostenabrechnung Klarheit über die Ansprüche besteht. Daher war der Einwand der zu niedrig angesetzten Berücksich gung der Vorauszahlungen durch den Ablauf der einjährigen Frist ausgeschlossen. Auch der grundsätzliche Einwand der Umlage generell nicht umlagefähiger Kostenposi onen, hier Instandhaltungs und Verwaltungskosten, sei verfristet. Die beabsich gte Befriedungsfunk on wäre nicht umfassend gewährleistet, wenn die Einwendung des Mieters, bes mmte Kosten seien generell nicht als Betriebskosten umlagefähig, auch noch nach Fristablauf erhoben werden könnte. Dies gilt umso mehr, als die Zuordnung zu umlegbaren und nicht umlegbaren Betriebskosten nicht immer eindeu g ist. Ein Wertungswiderspruch zu 556 Abs. 1 BGB, wonach nur bes mmte Kosten laut Betriebskostenverordnung umlagefähig sind, besteht nicht. Denn der Einwendungsausschluss setzt gerade voraus, dass auch eine an sich unrich ge Abrechnung Bestand hat, wenn der Mieter inhaltliche Einwendungen nicht rechtzei g erhebt. Der Grund für die Unrich gkeit der Abrechnung ist dabei nicht von Bedeutung. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob im konkreten Fall überhaupt Streit besteht, ob die verspätet erhobenen Einwendungen berech gt sind. (Urteil des BGH vom 11. Mai 2016, Az.: VIII ZR 209/15). Anmerkung Vorliegend hielt der BGH den Vermieter aber hinsichtlich der nicht umlagefähigen Posi onen ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ( 242 BGB) für nicht schutzwürdig, da dieser mit Bezug auf die vorgelagerte WEG Abrechnung nochmals ausdrücklich die Kosten für Verwaltung und Instandhaltung als nicht umlagefähig bezeichnet ha e. Somit ha e der Vermieter so die Argumenta on des BGH explizit zum Ausdruck gebracht, dass ihm diese Posi onen nicht zustehen sollten.

22 Ihr Ansprechpartner: RA Stephan Gerwing Jus ziar Telefon: Generell aber hat der BGH die Grundsatzentscheidung getroffen, dass es dem Mieter obliegt, gegenüber dem Vermieter Einwendungen auch gegen die Umlagefähigkeit generell nicht umlagefähiger Posi onen bis zum Ablauf des zwöl en Monats nach Zugang mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Damit hat der BGH eine bisherige langjährige Strei rage zugunsten des Vermieters entschieden.

23 Sta s sches Landesamt Hessen 2015 wurden in Hessen Wohnungen in Wohn und Nichtwohngebäuden fer ggestellt. Wie das Hessische Sta s sche Landesamt mi eilt, war dies der höchste Stand an fer ggestellten neuen Wohnungen seit Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies ein Plus von 613 Wohnungen beziehungsweise 3,6 Prozent. In Wohngebäuden wurden Wohnungen fer ggestellt. Die meisten davon entstanden im Neubau (86 Prozent oder Wohnungen). Verglichen mit 2014 war dies eine Steigerung von 1,6 Prozent. Diese fer ggestellten Wohnungen verteilten sich auf Einfamilienhäuser, Wohnungen in Zweifamilienhäusern und Wohnungen in Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen. In Wohnheimen entstanden neue Wohnungen. Durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wurden neue Wohnungen fer ggestellt. 168 Wohnungen entstanden in Nichtwohngebäuden. Ihr Ansprechpartner: Sascha Lankes Energie, Planung, Technik, Mul media Telefon: sascha.lankes@vdwsuedwest.de Mit einem Inves onsvolumen von 5,1 Milliarden Euro im Wohn und Nichtwohnbau wurde das Niveau aus 2014 um 46 Millionen Euro (0,9 Prozent) leicht übertroffen. Mit einem Anteil von 53,0 Prozent inves erten die Unternehmen im Jahr 2015 am meisten. Private Haushalte kamen für 32,7 Prozent der Inves onssumme auf, gefolgt von öffentlichen Bauherren (10,4 Prozent) und Organisa onen ohne Erwerbszweck (3,9 Prozent). Quelle: Hessisches Sta s sches Landesamt, Wiesbaden, 2016

24 Stellungnahme des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs und Immobilienunternehmen Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs und Immobilienunternehmen hat eine Stellungnahme zum Entwurf einer Verwaltungsvorschri Technische Baubes mmungen (VV TB) abgegeben. Die VV TB konkre siert die Musterbauordnung (MBO), die in Umsetzung des EuGH Urteils zu Bauprodukten novelliert wird. Ab dem 16. Oktober 2016 werden in Deutschland für CE gekennzeichnete Bauprodukte keine Ü Zeichen mehr verfügbar sein. Es muss für diese Lücke eine Lösung gefunden werden, die bauordnungsrechtlich wie zivilrechtlich funk oniert, zum Beispiel über freiwillige Herstellererklärungen. Auf Einladung des Bundesministeriums fand ein Gespräch mit Verbänden und Kammern zum Umgang mit freiwilligen Herstellererklärungen sta. Diese betreffen insbesondere Verfahren zu Bauprodukten, die harmonisiert und CE gekennzeichnet sind, deren Leistungserklärung aber (noch) nicht alle Angaben enthalten, die für die bautechnischen Nachweise nö g sind. Leider lässt sich aus dem Gespräch noch keine von den Ländern akzep erte Lösung erkennen. Der GdW wird aber weiter darauf drängen, dass rechtzei g vor dem 16. Oktober 2016 eine von allen Beteiligten akzep erte Lösung gefunden wird. Stellungnahme des GdW Ihr Ansprechpartner: Sascha Lankes Energie, Planung, Technik, Mul media Telefon: sascha.lankes@vdwsuedwest.de

25 E Bilanz Das Bundesfinanzministerium hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.0) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach 5b EStG veröffentlicht. Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtscha sjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dwzember 2016 beginnen (Wirtscha sjahr 2017 oder 2017/2018). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2016 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtscha sjahr 2016 oder 2016/2017 verwendet werden. Die Übermi lungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie wird für Tes älle voraussichtlich ab November 2016 und für Ech älle ab Mai 2017 gegeben sein. Auf folgende Anpassungen wird besonders hingewiesen: Anlagenspiegel Für den Anlagenspiegel wurde die Werteentwicklung der Posten des Anlagevermögens in den Mindestumfang nach 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG einbezogen und entsprechende Mussfelder ausgestaltet. Sie sind für Wirtscha sjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, zwingend zu übermi eln. Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Posi on in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist, ist zur erfolgreichen Übermi lung des Datensatzes die entsprechende Posi on ohne Wert (technisch: NIL Wert) zu übermi eln. Anlagenverzeichnis Unternehmen, die darüber hinaus ein detailliertes Anlagenverzeichnis (= Entwicklung einzelner Wirtscha sgüter des Anlagevermögens) übermi eln möchten oder dazu aufgefordert worden sind, können das weiterhin in einer Fußnote vorzugsweise zur Posi on Anlagenverzeichnis im Anhang übermi eln. Die Übermi lung der Posi on Anlagenverzeichnis ist in den GCD Daten als Berichtsbestandteil anzukündigen. Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) Durch das Gesetz sind für Bilanzierende grundlegende handelsrechtliche Änderungen in Kra getreten. Zum Teil führten diese Änderungen auch zu Anpassungen bei der E Bilanz Taxonomie. Dies gilt vor allem für die Gliederung der Gewinn und Verlustrechnung. Sofern Unternehmen ihre Handelsbilanz bereits für das Wirtscha sjahr 2016 oder 2016/2017 unter Berücksich gung der Gliederung nach dem BilRUG aufstellen und diese auch für steuerliche Zwecke übermi eln möchten, kann hierfür nur die Taxonomie Version 6.0 verwendet werden, nicht aber frühere Taxonomie Versionen. ELBA Projekt der deutschen Kreditwirtscha Da die Taxonomie 6.0 nicht nur für Zwecke der Offenlegung beim Bundesanzeiger und der E Bilanz Anwendung findet, sondern zukün ig auch für das ELBA Projekt der deutschen Kreditwirtscha (ELBA = elektronische Bilanzabgabe ist Teil der Digitalen Agenda der Bundesregierung), wurden ergänzende Anforderungen der Kreditwirtscha in das Datenschema aufgenommen. Zusätzliche Pflichtangaben für Übermi ler einer E Bilanz an die Finanzverwaltung ergeben sich hierdurch nicht.

26 Gesonderte Gewinnfeststellungen Der bisherige Berichtsbestandteil Steuerliche Gewinnermi lung bei Personengesellscha en wurde umbenannt in Steuerliche Gewinnermi lung bei Feststellungsverfahren. Dieser Berichtsbestandteil ist auch zu verwenden, wenn Gewinneinkün e eines Einzelunternehmers nach 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO gesondert festzustellen sind (als Unterlage zur Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung). Ihre Ansprechpartnerin: Dipl. Kffr. Anke Kirchhof Steuerberaterin Telefon: anke.kirchhof@vdwsuedwest.de Die aktualisierten Taxonomien (Kern, Ergänzungs und Spezialtaxonomien) stehen zur Ansicht und zum Abruf bereit unter:

27 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Das Gesetz sieht eine umfassende Anpassung des Steuervollzugs an die veränderten technischen und gesellscha lichen Rahmenbedingungen vor und zielt auf die Steigerung der Wirtscha lichkeit durch einen verstärkten Einsatz der Informa onstechnologie sowie eine verstärkte Serviceorien erung und nutzerfreundlichere Prozesse. Der Finanzausschuss des Bundestags hat noch kurzfris g eine Änderung des Einkommensteuergesetzes eingefügt, die ein lang andauerndes Bewertungsproblem der Steuerbilanz endlich löst. Bislang sieht R 6.3 Abs. 1 EStR 2012 den Einbezug der Kosten für die allgemeine Verwaltung, für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten vor. Durch BMF Schreiben vom 25. März 2013 (BStBl. I, 2013, Seite 296) wird es nicht beanstandet, wenn bis zur Verifizierung des damit verbundenen Erfüllungsaufwands, spätestens aber bis zu einer Neufassung der Einkommensteuerrichtlinie diese Kosten wahlweise nicht in die Herstellungskostenermi lung einbezogen werden, was einen Gleichlauf von Handelsund Steuerbilanz ermöglicht, da 255 Abs. 2 Satz 3 HGB hierfür ebenfalls ein Wahlrecht vorsieht. Die neue Fassung von 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG n. F. schreibt nun diese langjährige Praxis mit einem Wahlrecht fest. Bei der Berechnung der Herstellungskosten brauchen angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung im Sinne des 255 Absatz 2 Satz 3 des HGB nicht einbezogen zu werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung en allen. Allerdings ist das Wahlrecht bei Gewinnermi lung nach 5 EStG nur in Übereins mmung mit der Handelsbilanz auszuüben. Ihre Ansprechpartnerin: Dipl. Kffr. Anke Kirchhof Steuerberaterin Telefon: anke.kirchhof@vdwsuedwest.de Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zus mmen. Das gesetzliche Einbeziehungswahlrecht zu den Herstellungskosten wird dann am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kra treten. Es beinhaltet jedoch die Möglichkeiten, das Wahlrecht rückwirkend auch für bereits abgelaufene Wirtscha sjahre anzuwenden.

28 Informa on Juni 2016 Themen der Ausgabe: Juni 2016 Einkommensteuer Personengesellscha en: BFH erleichtert gewinnneutrale Realteilung Gesundheitsvorsorge: Welche Zuschüsse sind steuerfrei? Abfindungen und Entschädigungen: BMF lockert Anforderungen an die Zusammenballung von Einkün en Typische Berufskleidung: Welche Kosten sind steuerlich abziehbar? Unbebaute Grundstücke: Werbungskostenabzug setzt Bebauungs und Vermietungsabsicht voraus Schadensbesei gung: Keine anschaffungsnahen Herstellungskosten bei nachträglichen Schäden Rentenerhöhungen zum 1. Juli: Kommt es zu einem Steuerzugriff? Handwerkerleistungen: Rechtsprechung baut Kostenabzug weiter aus Körperscha steuer Unternehmenssanierung: Sanierungsklausel ist unionsrechtswidrig? Zinsaufwendungen: Ist die Zinsschranke verfassungswidrig? Organscha : Korrektur einer verdeckten Einlage innerhalb oder außerhalb der Steuerbilanz? Umsatzsteuer Umsatzsteuerbefreiung: Behandlung nega ver Anlagezinsen Personalgestellung: Keine Steuerfreiheit bei einem gemeinnützigen Verein Kein Ehrenamt: Vorstandstä gkeit im Sparkassenverband ist nicht umsatzsteuerbefreit Parkplatzanmietung durch Arbeitgeber: Zuzahlungen der Arbeitnehmer unterliegen der Umsatzsteuer Dauerleistungen: Vorsteuerabzug aus einem Dauerleistungsvertrag Verfahrensrecht Feststellung von Vermietungseinkün en: Welches Finanzamt ist örtlich zuständig? Festsetzungsfrist: Steueransprüche verjähren nicht am Wochenende Sons ges Steuerrecht Steuerbegüns gte Vereine: Steuerliche Behandlung von Festveranstaltungen im Fokus Download der Juni Ausgabe

29 Juni 2016 Information STEUERN und BILANZIERUNG

30 Information Juni 2016 Inhalt Seite Einkommensteuer 1 Personengesellschaften: BFH erleichtert gewinnneutrale Realteilung 1 Gesundheitsvorsorge: Welche Zuschüsse sind steuerfrei? 1 Abfindungen und Entschädigungen: BMF lockert Anforderungen an die Zusammenballung von Einkünften 2 Typische Berufskleidung: Welche Kosten sind steuerlich abziehbar? 2 Unbebaute Grundstücke: Werbungskostenabzug setzt Bebauungs- und Vermietungsabsicht voraus 3 Schadensbeseitigung: Keine anschaffungsnahen Herstellungskosten bei nachträglichen Schäden 3 Rentenerhöhungen zum 1. Juli: Kommt es zu einem Steuerzugriff? 4 Handwerkerleistungen: Rechtsprechung baut Kostenabzug weiter aus 4 Körperschaftsteuer 5 Unternehmenssanierung: Sanierungsklausel ist unionsrechtswidrig? 5 Zinsaufwendungen: Ist die Zinsschranke verfassungswidrig? 5 Organschaft: Korrektur einer verdeckten Einlage innerhalb oder außerhalb der Steuerbilanz? 6 Umsatzsteuer 6 Umsatzsteuerbefreiung: Behandlung negativer Anlagezinsen 6 Personalgestellung: Keine Steuerfreiheit bei einem gemeinnützigen Verein 7 Kein Ehrenamt: Vorstandstätigkeit im Sparkassenverband ist nicht umsatzsteuerbefreit 7 Parkplatzanmietung durch Arbeitgeber: Zuzahlungen der Arbeitnehmer unterliegen der Umsatzsteuer 8 Dauerleistungen: Vorsteuerabzug aus einem Dauerleistungsvertrag 8 Verfahrensrecht 9 Feststellung von Vermietungseinkünften: Welches Finanzamt ist örtlich zuständig? 9 Festsetzungsfrist: Steueransprüche verjähren nicht am Wochenende 9 Sonstiges Steuerrecht 10 Steuerbegünstigte Vereine: Steuerliche Behandlung von Festveranstaltungen im Fokus 10 Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.v. Franklinstraße 62, Frankfurt Telefon: Telefax: nicole.koenig@vdwsuedwest.de

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