Kapitel 1: Einleitung. A. Systematik der Darstellung
|
|
- Arnim Scholz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kapitel 1: 21 A. Systematik der Darstellung 1 Dieses Buch richtet sich sowohl an Anfänger im Bereich der Betriebskostenabrechnung, als auch an fortgeschrittene Praktiker. Aus diesem Grunde ist in Kapitel 2 unter A. zunächst eine Darstellung der Begriffsdefinitionen enthalten, welche als Basis für das Verständnis des gesamten Buches dienen und unter B. erfolgt eine Einführung in das Recht und die Praxis der Betriebskostenabrechnung. In diesem Abschnitt ist in kürzester Form dargelegt, welche Vereinbarungen für eine Betriebskostenabrechnung notwendig sind und wie die Abrechnung diesbezüglich zu erfolgen hat. Dieser Gesamtüberblick soll gerade dem Einsteiger ein Verständnis für die rechtlichen Zusammenhänge der Betriebskostenabrechnung ermöglichen. Praktiker mit Vorkenntnissen können daher das Kapitel 2 überspringen und ab Kapitel 3 das Buch als Lehrbuch oder gegebenenfalls auch als Nachschlagewerk nutzen. 2 Ab den folgenden Kapiteln erfolgt dann die detaillierte Darstellung, welche anhand der notwendigen Voraussetzungen, der praktischen Abläufe und der eigentlichen Abrechnung mit den jeweiligen Problemen bis hin zum Betriebskostenprozess gegliedert ist. 3 Zunächst ist also in Kapitel 3 dargestellt, welche notwendigen Vereinbarungen für eine Umlagefähigkeit von Betriebskosten getroffen werden müssen. Dies untergliedert sich zunächst in die grundsätzlich notwendige Vereinbarung, dass Betriebskosten überhaupt umlegbar sind und mündet dann in die Vereinbarung der Mietstrukturen, also z. B. Bruttomiete oder Nettomiete mit Vorauszahlung oder Pauschale. Weiterhin folgen dann Ausführungen zum Umlageschlüssel, der Umlage erhöhter oder neuer Kosten und die Ermäßigung von Betriebskosten. Auch werden dann die nicht umlagefähigen Kosten und die Abgrenzung zwischen Wohnraum und Gewerberaum dargestellt. 4 Im Kapitel 4 erfolgen Ausführungen zu der Möglichkeit der Vereinbarung von Pauschalen oder Vorauszahlungen und die Vor- und Nachteile diesbezüglich werden dargestellt. 5 Die eigentliche Betriebskostenabrechnung wird in Kapitel 5 ausdrücklich erörtert. Einleitend wird hier der immer wichtiger werdende Wirtschaftlichkeitsgrundsatz dargestellt und im Weiteren erfolgen dann Hinweise zur Form und zum Inhalt der Abrechnung. Der wichtige Aspekt der Abrechnungsfristen ist ausführlich erörtert. 6 Auch die Frage der Verjährung und Verwirkung und die zu berücksichtigenden Rechte des Mieters mit entsprechenden Verteidigungsmöglichkeiten des Vermieters werden in diesem Kapitel dargestellt.
2 22 Kapitel 1 Der chronologische Ablauf der Betriebskotenabrechnung und die daraus abgeleitete Struktur dieses Buches: Kapitel 3, die Umlage Vertraglich Vereinbarung, dass Betriebskosten umgelegt werden Mietstrukturen Eventuelle Änderungen der Mietstruktur Welcher Umlageschlüssel wird vereinbart? Umlegbare / Nicht umlegbare Kosten Kapitel 4 Pauschale oder Vorauszahlung? Kapitel 5, die Abrechnung Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung Berücksichtigung von Eigenleistungen des Vermieters Form und Inhalt der Abrechnung Zeitraum der Abrechnung Fristen bei der Abrechnung Fehler bei der Abrechnung Verjährung Z. B. Inklusivmiete, Bruttokaltmiete, Teilinklusivmiete. Nettomiete Fläche, Verbrauch. Personenanteile etc. 7 Nachdem die Abläufe der Vereinbarung der Betriebskosten und der Abrechnung selbst dargelegt sind, folgen dann in Kapitel 6 detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Betriebskosten. Dies ist in der Regel eher als Nachschlagewerk zu verstehen.
3 Kapitel In Kapitel 7 wird separat dargestellt, welche Besonderheiten bei preisgebundenem Wohnraum gegeben sind. Es wurde zum einen wegen des eher reduzierten Gewichts des preisgebundenen Wohnraums in der Praxis und zum anderen wegen der Übersichtlichkeit darauf verzichtet, die jeweiligen Ausführungen in das übrige Werk zu integrieren. Durch die separate Darstellung der Besonderheiten des preisgebundenen Wohnraums in einem eigenen Kapitel ist auch ein Gesamtverständnis dieses Bereichs besser ermöglicht, als wenn die Besonderheiten des preisgebundenen Wohnraums über das gesamte Buch verteilt wären. 9 Im Kapitel 8 werden die Besonderheiten der Heizkostenverordnung in gebündelter Form dargestellt. 10 Im Anschluss folgt in Kapitel 9 entsprechend der Chronologie der Betriebskostenabrechnung eine Ausführung zu den Besonderheiten in einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung und angrenzenden Aspekten. 11 Abschließend sind dem Buch Checklisten, soweit nicht im Buch bereits in dem entsprechenden Kapitel enthalten, Muster und Gesetzestexte angefügt. Dieser Anhang komplettiert das Buch in der Weise, dass für eine professionelle Betriebskostenabrechnung neben diesem Buch keine weiteren Hilfsmittel benötigt werden. 12 Jedes Kapitel verfügt zunächst über eine, um eine schnelle Übersicht zu ermöglichen. 13 Das Buch richtet sich durch seine Aufbereitung sowohl an Praktiker, als auch an Juristen, welche sich einen schnellen Überblick über das Recht der Betriebskostenabrechnung verschaffen wollen. B. Wirtschaftliche Bedeutung der Betriebskosten 14 Der Begriff der 2. Miete wird immer öfter verwendet. Hierdurch wird deutlich, dass die Betriebskostensteigerungen zu immer weiterer Kostenbelastung der Mieter führen. Der Mieter ist wegen der erheblich steigenden Kosten immer mehr daran interessiert, eine Belastung hiermit zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Aus diesem Grunde werden Betriebskostenabrechnungen häufiger gründlichen Prüfungen unterzogen. Der Vermieter muss also bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung der immer komplexer werdenden Rechtslage Rechnung tragen, um Ausfälle zu vermeiden. Interessen des Vermieters: Der Vermieter hat ein Interesse daran, die Betriebskosten weitgehend an dem Mieter weiterzureichen Interessen des Mieters: Der Mieter hat ein Interesse daran, Betriebskosten so weit wie möglich nicht tragen zu müssen
4 24 Kapitel 1 15 Letztendlich ist für den Mieter nicht entscheidend, wie sich der Nettomietanteil und der Anteil für die Betriebskosten aufgliedert, sondern die Gesamtbelastung, welche durch den Mieter zu tragen ist, interessiert diesen. 16 Durch diesen Konflikt sind die Bestrebungen seitens der Mieter stetig steigend, eine Umlage zu reduzieren. 17 Im Ergebnis wird es dem Vermieter gerade bei größeren Objekten kaum gelingen, die Kosten zu 100 Prozent weiterzuleiten. Die Ursache mag zum Teil daran liegen, dass Fehler in der Vereinbarung der Betriebskostenumlage gemacht wurden oder dass z. B. nicht alle Mietverträge eines Mietobjektes bzgl. der Betriebskosten angeglichen sind. Beispiel In vielen Fällen ist bzgl. einzelner Mietverhältnisse eine Umlage nach Verbrauch und bei anderen Mietverhältnissen z. B. nach der Wohnfläche vereinbart. Wenn nun ein Mieter bei verbrauchsabhängiger Abrechnung besonders sparsam ist, und andererseits ein Mieter mit einer möglicherweise geringen Wohnfläche mit einer Vereinbarung der Umlage nach Wohnfläche besonders verschwenderisch mit der verbrauchsabhängigen Position umgeht, wird der Vermieter auf den Mieter mit der verbrauchsabhängigen Abrechnung wegen des geringen Verbrauchs nur einen geringen Betrag der Gesamtkosten umlegen können und der verschwenderische Mieter wird ebenfalls wegen der Vereinbarung der Abrechnung nach Wohnfläche und der bei ihm gegebenen geringen Wohnfläche ebenfalls nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten tragen. Ein gewisser Betrag verbleibt also in diesem Falle bei dem Vermieter. 18 Man spricht bei den Kosten, die trotz aller Bemühungen bei dem Vermieter verbleiben, von dem so genannten Nebenkostendelta. Kosten Nebenkostendelta Nebenkostendelta Bemühungen des Vermieters Diese Kurve zeigt, dass trotz größter Bemühungen des Vermieters Kosten bei diesem verbleiben. Je höher die Bemühungen des Vermieters sind, desto mehr tendiert der Kostenanteil des Vermieters gegen Null.
5 Kapitel Diese Situation wird sich noch verschärfen, da allein wegen der Preisentwicklungen bzgl. des Öls, als auch wegen der des Erdgases in Zukunft nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese Kosten sinken werden. Auch im Bereich der Steuern ist unter Berücksichtigung der vergangenen Entwicklungen eher mit Steigerungen zu rechnen. So werden die Tendenzen, Energiereserven zu schonen und den Treibhauseffekt zu reduzieren gegebenenfalls auch zu steuerlichen Belastungen führen. 20 Kostensteigerungen sind weiterhin zu erwarten, da die Kostenarten, die Lohnkosten enthalten, wie z. B. Hauswart, Hausreinigung und Gartenpflege in der Regel sehr schnell ansteigen. 21 Dies alles gilt jedoch auch für die Kostenpositionen der Abgaben an Kommunen, wie z. B. Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung etc. 22 Aus diesem Grunde sind Vermieter in der Zukunft immer mehr gefragt, bereits die Mietverträge so zu vereinbaren, dass ein möglichst weiter Spielraum bei der Umlage gegeben ist und bei der Betriebskostenabrechnung Fehler zu vermeiden. Im Hinblick auf die stets steigenden Betriebskosten wären andernfalls die Ausfälle auf der Vermieterseite (Nebenkostendelta) über Jahre hinweg erheblich. Zu berücksichtigen ist auch, dass gerade im Bereich des gewerblichen Mietrechts, aber auch im Bereich des Wohnraummietrechts Verträge durchaus über einen Zeitraum von 10, 20 oder 30 Jahren laufen können und Fehler bereits bei der Vereinbarung des Mietvertrages sich entsprechend fortwirken.
Inhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15
Einleitung... 13 1 Die Betriebskostenabrechnung... 15 2 Die Betriebskostenpositionen... 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks... 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung... 32 2.3
MehrBetriebskosten in der Praxis
Betriebskosten in der Praxis von Birgit Noack und Martina Westner Haufe Mediengruppe Freiburg - Berlin - München - Zürich In h a I tsve rzei ch n i s Vorwort Abkürzungsverzeichnis 9 A. Was versteht man
MehrEinleitung Die Betriebskostenabrechnung 15
Einleitung 13 1 Die Betriebskostenabrechnung 15 2 Die Betriebskostenpositionen 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung 32 2.3 Die Kosten der
MehrBetriebskosten in der Praxis
Betriebskosten in der Praxis Birgit Noack Martina Westner 6. Auflage Haufe Gruppe Freiburg. München Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 Die Betriebskostenabrechnung 15 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3
MehrWillkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012
Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012 Betriebskosten die Zweite Miete ständig steigende Kosten Kein Einfluss des Vermieters Vermieter ist
MehrGrundlagen und Gesamtüberblick
Kapitel 2: 27 A. Begriffsdefinitionen I. Nebenkosten 1 Im Gegensatz zu dem Begriff der Betriebskosten, der weiter unten erläutert wird, ist der Begriff der Nebenkosten nicht juristisch definiert. Es handelt
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 4. Auflage 10. Abkürzungsverzeichnis 12
Vorwort zur 4. Auflage 10 Abkürzungsverzeichnis 12 1 Was versteht man unter Betriebskosten? 15 1.1 Betriebskosten gemäß 1 Abs. 1 Betriebskostenverordnung 15 1.1.1 Was sind Betriebskosten? 15 2 Wie Sie
MehrWas tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung?
Michels & Klatt informiert: Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Häufige Fragen und Antworten Die sogenannten Nebenkosten werden immer mehr zur zweiten Miete, nicht zuletzt auch wegen gestiegener
MehrFlächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten
Beispielbild Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer
MehrHausnebenkosten- Abrechnung
Hausnebenkosten- Abrechnung Das transparente System zur Verteilung der Hausnebenkosten Individuelle Einzelabrechnung für jeden Nutzer Gesamtabrechnung für die Hausverwaltung Nahezu unbegrenzte Anzahl von
MehrPräambel. Wenn es Dich schlimm erwischt, dann. dann leidest Du mittelbar darunter. Wenn es Dich nicht ganz so schlimm erwischt,
Präambel Die Betriebskosten in Deutschland steigen seit Jahren. Zunächst stiegen die Kosten für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und Straßenreinigung. Dann die Heizungs- und Warmwasserkosten. Was wird als
MehrRechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung
Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung Abrechnungstag der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien 12. Februar 2016 in Ingolstadt Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum Auswirkungen des Mieterwechsels
MehrBetriebskosten in der Praxis
Haufe Praxisratgeber Betriebskosten in der Praxis Schritt-für-Schritt-Anleitung für Verwalter, Vermieter und Eigentümer Bearbeitet von RAin Birgit Noack, RAin Martina Westner 5., aktualisierte Auflage
MehrRatgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com. Tel.:
Ratgeber Betriebskostenabrechnung Foto: dessauer/fotolia.com Betriebskostenabrechnung Jedes Jahr steht Sie an und sorgt immer wieder für Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter die Betriebskostenabrechnung.
MehrWie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren
Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des
MehrMuster für eine Nebenkostenabrechnung
Muster für eine Nebenkostenabrechnung HAUSGOLD Immobilie erfolgreich verkaufen www.hausgold.de 1 EINLEITUNG Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Nebenkostenabrechnung, die sich auf eine Eigentumswohnung
Mehr1 Die Betriebskostenabrechnung In diesem Kapitel werden anhand zweier Muster die notwendigen Inhalte von Betriebskostenabrechnungen aufgezeigt.
In diesem Kapitel werden anhand zweier Muster die notwendigen Inhalte von Betriebskostenabrechnungen aufgezeigt. Jeweils auf der rechten Seite finden sich die Seiten der Musterabrechnung, auf der linken
MehrHenrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Kanzlei Müller & Hillmayer. Kanzlei Müller & Hillmayer
Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kanzlei Müller & Hillmayer Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte Müller & Hillmayer Kanzlei
MehrRatgeber Mietrecht. Nebenkostenabrechnung des Vermieters: Was ist zu beachten? Autorin: Rechtsanwältin Simone Scholz, Stuttgart
Ratgeber Mietrecht Nebenkostenabrechnung des Vermieters: Was ist zu beachten? Autorin: Rechtsanwältin Simone Scholz, Stuttgart Inhaltsverzeichnis 1. Voraussetzung einer Nebenkostenabrechnung 2. Form einer
MehrRundschreiben 11/2014. Thema: Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung und Betriebskostenpauschale/Mietrecht
Kanzlei am Steinmarkt Rechtsanwälte Georg Kuchenreuter Dr. Andreas Stangl Konrad Alt Andreas Alt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax:
MehrBetriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete
Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete Begriff, Umlage und Abrechnung von Dr. Hans Langenberg 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete Langenberg
MehrEinführung in das Wohnungsmietrecht
Einführung in das Wohnungsmietrecht Prof. Dr. Ingo Fritsche Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen 1. Auflage ISSN Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung ist, soweit
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 223/10 - LG Hamburg AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 18.02.2010-646 C 405/09 - LG Hamburg, Entscheidung vom 12.08.2010-307
MehrNebenkostenabrechnung 2009
Jörg Rasch Testweg 11 12345 Berlin Frau Sarah Hermann Testweg 11 12345 Berlin 2 Jörg Rasch Testweg 11 12345 Berlin 1 Berlin, 21.09.2010 3 Nebenkostenabrechnung 2009 Sehr geehrte Frau Hermann, anbei erhalten
Mehr... Revision,
Revision K Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... XXI A. Begriff der Betriebskosten... 1 I. Vorbemerkung... 1 II. Definition des 556 Abs. 1 Satz 2 BGB bzw. 1 BetrKV... 1 1. Kosten des Eigentümers... 2
MehrDie 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten
Die 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten Foto: Getty Images, Inc. Angeblich ist jede 2. Betriebskostenabrechnung falsch. Das behauptet jedenfalls der Deutsche Mieterbund. Auch aus seiner Streitstatistik
MehrUmlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung
Mieterhilfe-Hannover e.v., Rühmkorffstraße 18, 30163 Hannover ( 0511 / 990 490 2 0511 / 990 49 50 INFO- Brief * Rühmkorffstr. 18 30163 Hannover für alle Mitglieder der Mieterhilfe-Hannover e.v. www.mieterhilfe-hannover.de
MehrRundschreiben 03/2011. Thema: Umstellung auf Fernwärme / Mietrecht
Kanzlei am Steinmarkt Rechtsanwälte Georg Kuchenreuter Dr. Andreas Stangl Konrad Alt Andreas Alt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax:
MehrGehen Sie zunächst in den Punkt Gebäude und legen über einen Klick auf Neuer Eintrag Ihre Einheit an. Wählen Sie hierfür den Typ Eigentumswohnung.
Software WISO Vermieter 2015 Thema Einrichten einer Eigentumswohnung Version / Datum V 2.0 / 12.10.2015 Schritt 1: Anlegen des Gebäudes Schritt 2: Anlegen der Wohnung (Basis) Schritt 3: Anlegen der Mietverträge
MehrBGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU?
1 BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU? 7. Berlin-Brandenburger Verwalterforum 08.11.2016 Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin/Köln Die richtige Abrechnung von 2 Betriebskosten -
MehrDie Umlage von Betriebskosten (Nebenkosten)
Carsten Wilke Die Umlage von Betriebskosten (Nebenkosten) - Kurzskript 1 Impressum Autor Carsten Wilke Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
MehrWegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren
Teil Seite 1 Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Neu versus alt 1/2 Ihre Rechte als Vermieter Neuerungen zu Ihren Gunsten durchsetzen 2 Mietverträge
MehrInhalt Was sind Mietnebenkosten? Was gilt bei einer Warmmiete? Wenn über Nebenkosten abgerechnet wird
2 Inhalt Was sind Mietnebenkosten? 5 Zusatzkosten, die es in sich haben 6 Welche Nebenkosten dürfen auf Sie umgelegt werden? 8 Was darf nicht auf Sie umgelegt werden? 9 Was gilt bei einer Warmmiete? 13
MehrEnergieeinsparung und Betriebskosten
32. Mietrechtstage des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Hubert Blank Energieeinsparung und Betriebskosten I. Das Energiekonzept der Bundesregierung und das
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten
MehrI N F O R M A T I O N S B R I E F
PHILIPP THÖNEBE RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: THOENEBE @ MAC.COM I N F O R M A T I O N S B R I E F (Informationen zur Betriebskostenabrechnung)
MehrBeck-Rechtsberater im dtv Mietrecht von A-Z. Mehr als 450 Stichwörter zum aktuellen Recht. von Hubert Blank
Beck-Rechtsberater im dtv 50751 Mietrecht von A-Z Mehr als 450 Stichwörter zum aktuellen Recht von Hubert Blank 18., neubearbeitete und ergänzte Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im
MehrDNotI Deutsches Notarinstitut
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 22u40_06 letzte Aktualisierung: 04.07.2006 OLG Köln, 04.07.2006-22 U 40/06 BGB 535, 305c, 307 Überbindung nicht bezifferter Hausverwaltungskosten in AGB eines
MehrDie vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung
33. Mietrechtstage in Berchtesgaden 2014 Beispielbild des ESWiD Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Einführung 1. Gegenstand sind nur Entgeltvereinbarungen
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 108/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 27. November 2002 M a y e r, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrZur Rechtslage bei der Installation von Rauchwarnmeldern in Mecklenburg Vorpommern
Zur Rechtslage bei der Installation von Rauchwarnmeldern in Mecklenburg Vorpommern von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - Stralsund Wer ist zur Installation von Rauchwarnmeldern
MehrMünchen 10. Pantaenius-Immobilientagung 7. Juli 2011 Referentin: Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, Hamburg
München 10. Pantaenius-Immobilientagung 7. Juli 2011 Referentin: Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, Hamburg S. 1 Update Betriebskosten Abwälzungsvereinbarungen Formelle und materielle Fehler der Abrechnung
MehrCapitol WEG-Abrechnung Praxisbeispiel
v.2016_10.541_01 www.sommer-informatik.de Capitol WEG-Abrechnung Praxisbeispiel Nachbildung einer gedruckten Abrechnung in Capitol WEG-Abrechnung 1 Erfassung der erhaltenen Daten Folgende Abrechnungen
MehrErläuterung zur Nebenkostenabrechnung - Teil I Betriebskosten (kalt)
Erläuterung zur Nebenkostenabrechnung - Teil I Betriebskosten (kalt) Kostenart Liegenschaft Umlagen / Verbrauch Abrechnungszeitraum: 01.01. - 31.12.2014 Seite 1 Einheit 2014 Vorjahr Differenz % Einheit
MehrMietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund
Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund Stand: 01.07.1998 Der Mietspiegel wurde erstellt unter Mitwirkung * der Stadt Dortmund, Stadtamt für Wohnungswesen, * des Gutachterausschusses
MehrBUNDESGERICHTSHOF URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Vlll ZR 75/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 16. April 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:
MehrI N F O R M A T I O N S B R I E F
SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Aktuelle Rechtsprechung
MehrHINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI RECHSANWÄLTE FACHANWÄLTE STEUERBERATER DORTMUND UND LÜNEN. Mietrecht
Mietrecht Vorfrage: GbR als Mietpartei BGH: GbR rechtsfähig Gesellschafter haften als Gesamschuldner Bei Außen-GbR haftet GbR in jeweiliger Zusammensetzung Mietvertrag Grundsätzlich formfrei Bei längerfristigen
MehrMietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)
MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der
MehrIhre Gesamtkosten. Ihre Vorauszahlungen * Heizkosten ,12 300,00 Nachzahlung 836,12 Gesamt Nachzahlung 836,12
Werner Meier Musterstr. 15 12345 Musterdorf Frau Anja Merboth Musterhaus 11a 12344 Musterstadt Werner Meier Musterstr. 15 12345 Musterdorf Musterdorf, 02.12.2015 Abrechnung 2014 Sehr geehrte Frau Merboth,
MehrIhre Arbeitshilfen zum Download:
Ihre Arbeitshilfen zum Download: Die folgenden Arbeitshilfen stehen für Sie zum Download bereit: Musterbriefe: Mieterhöhung für Wohn- und Geschäftsraum Widerspruch gegen eine Mietminderung Modernisierung
MehrHeiz- und Nebenkosten - Prüfung vom 22. Jul 09
Heiz- und Nebenkosten - Prüfung vom 22. Jul 9 für Name: Straße: Grimmstraße 14 PLZ/Ort: Wohnung: Straße: PLZ/Ort: Vermieter: Verwalter: dto NK.-Ersteller: Zeitraum Gesamt: 1.1.28 bis 31.12.28 Gesamt Tage:
MehrWohnraummietvertrag. Folgenreiche Fehler beim Abschluss vermeiden
Wohnraummietvertrag Folgenreiche Fehler beim Abschluss vermeiden Von RA Andreas Taubmann Jahreshauptversammlung des Haus- und Grundbesitzervereins Sulzbach-Rosenberg und Umgebung e.v. 2014 Gliederung des
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25
Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse
MehrMietrechttipp 81. Mietnebenkosten. Welche Abrechnungsfristen gelten? Die häufigsten Fehler bei der Abrechnung
Mietrechttipp 81 Mietnebenkosten Die häufigsten Fehler bei der Abrechnung Von Thomas J. Kramer WISO [Stand: 05/2009] Gerade erst sind die Kosten für Heizöl und Gas etwas gesunken, allerdings erreichten
MehrEinnahmen und Ausgaben buchen: Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten
Einnahmen und Ausgaben buchen: Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten Wo und wie buche ich Rechnungen, Mieten und Hausgelder? Kann ich diese auswerten lassen? Sie können alle Formen von Einnahmen
MehrAmtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKE. Urteil
je Abschrift 8 C 270/11 Verkündet am 24.11.11 Müller Justizbeschäftigte als UrKuifttoeamte der Geschäft Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKE Urteil In dem Rechtsstreit 1. der' 2. des Kläger, Prozessbevollmächtigter:
MehrBesonderheiten bei Eigentumswohnungen Freitag, den 27. Januar 2012 um 12:53 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:05 Uhr
Im Rahmen der Vermietung von Eigentumswohnungen gibt es einige Besonderheiten bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung zu beachten. Es dürfen nicht alle Kosten, die vom Hausverwalter in der Hausgeldabrechnung
MehrBGH, Versäumnisurteil vom , VIII ZR 27/07, NJW 2008, 1801 ff.
V. Betriebskosten und Betriebskostenabrechnung 139 Behauptet der Vermieter pauschal einen gewissen Prozentsatz, dann kann der Mieter auch diesen Prozentsatz pauschal bestreiten, und das nach der Auffassung
MehrDas Vermieter-Praxishandbuch
Haufe Praxisratgeber Das Vermieter-Praxishandbuch von RA Rudolf Stürzer, RA Michael Koch, Rain Birgit Noack, Rain Martina Westner 5. Auflage 2010 Das Vermieter-Praxishandbuch Stürzer / Koch / Noack / et
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. vom. 31.
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 261/06 URTEIL vom 31. Oktober 2007 Verkündet am: 31. Oktober 2007 Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 347/04 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Juli 2005 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:
MehrMietnebenkosten. Abrechnung prüfen Rechte kennen Betriebskosten senken. ulrich ropertz. deutscher mieterbund
Mietnebenkosten Abrechnung prüfen Rechte kennen Betriebskosten senken ulrich ropertz deutscher mieterbund Kolumnentitel rechts 1 ARD-Ratgeber Recht Herausgeber: Dr. Frank Bräutigam Mietnebenkosten Abrechnung
MehrI N F O R M A T I O N S B R I E F
SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Aktuelle Rechtsprechung
MehrBetriebskostenabrechnung. Prof. Dr.-Ing. Jörn Krimmling, HS Zittau / Görlitz (FH) www.joern-krimmling.de
Betriebskostenabrechnung Prof. Dr.-Ing. Jörn Krimmling, HS Zittau / Görlitz (FH) www.joern-krimmling.de Vorlesungsinhalt 1. Definition Nebenkosten und Betriebskosten 2. Umlage von Betriebskosten (Verteilerschlüssel)
MehrWELCHE AKTUELLEN ENTSCHEIDUNGEN DES BGH ZUM MIET- UND WEG-RECHT SIND BEDEUTEND FÜR DIE VERWALTUNGSPRAXIS UND FÜR DIE BETRIEBS- KOSTENABRECHNUNG?
WELCHE AKTUELLEN ENTSCHEIDUNGEN DES BGH ZUM MIET- UND WEG-RECHT SIND BEDEUTEND FÜR DIE VERWALTUNGSPRAXIS UND FÜR DIE BETRIEBS- KOSTENABRECHNUNG? ABRECHNUNG BGH, Urteil v. 4.4.2014, V ZR 168/13 WEG-ABRECHNUNG
MehrWie lese ich eine Heizkostenabrechnung von Heizware
Wie lese ich eine Heizkostenabrechnung von Heizware Hierauf sollten Sie achten... Eine Heizkostenabrechnung muss hohen Anforderungen genügen. Diese betreffen die formale Gestaltung, den Umfang der dargestellten
MehrBeck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage
Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 9., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrAufwand zu ermitteln. Wir haben daher in diesen Fällen von der Regelung in 556a BGB Gebrauch gemacht und auf eine Abrechnung nach Fläche umgestellt.
Betriebskosten Betriebskosten, und dabei vor allem die Abrechnung und die angemessene Höhe der Vorauszahlungen sind einer der Punkte, über die Mieter und Vermieter am häufigsten in Streit geraten. Mit
MehrKontrolle der Berechnungen / Aufteilung der Gesamtkosten
Profilname: Muster Betriebskostenabrechnung 2010 Profilnr: 4 Profil für Meine Wirtschaftseinheit Anzahl Abrechnungen: 5 Kontrolle der Berechnungen / Aufteilung der Kostenart Aufteilung Summe Kontrolle
MehrHEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str , Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau
Mietvertrag HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str. 10-12, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau bisher wohnhaft in (Mieter) wird folgender
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 119/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. November 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
Mehr- Inhalt einer Abrechnung, notwendige Erläuterungen, Funktion der Belegeinsicht
Betriebskostenabrechnung in der Praxis - Inhalt einer Abrechnung, notwendige Erläuterungen, Funktion der Belegeinsicht Herbsttagung des Deutschen Mietgerichtstages e.v. am 16.09.2016 in Würzburg, Referent:
MehrBetriebskosten wirksam vereinbaren erfolgreich abrechnen. I. Definition der Betriebskosten gem. 556 Abs. 1 Satz 2 BGB:
Betriebskosten wirksam vereinbaren erfolgreich abrechnen. I. Definition der Betriebskosten gem. 556 Abs. 1 Satz 2 BGB: Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Was Sie über Miet-Nebenkosten 1 unbedingt wissen sollten... 9 2 Die
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 14. Februar 2007 Kirchgeßner Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 1/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. Februar 2007 Kirchgeßner Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:
MehrHaus & Grund. Eigentümerschutz-Gemeinschaft Ludwigsburg
Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft Ludwigsburg 08.07.2014 Betriebskostenabrechnung von Martin Heinze Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Gerd Schölkopf Dipl. Betriebswirt
MehrSchiedsamtsZeitung 69. Jahrgang 1998, Heft 08 Online-Archiv Seite 117a-120 Organ des BDS. Geltendmachung der Mietnebenkosten
Geltendmachung der Mietnebenkosten von.schm. Franz Rostige, Eitorf/Sieg Nachdem in Nr. 4 und 5 der Schiedsamtszeitung 1998 aufgezeigt wurde, welche Mietnebenkosten (Betriebskosten) vom Vermieter im Einverständnis
Mehr^( 11 C 4919/03 ^ hat das Amtsgericht Leipzig durch Richterin am Amtsgericht Nieragden aufgrund der mündlichen Verhandlung vom am 14.8.
^( 11 C 4919/03 ^ Amtsgericht Leipzig Verkündet am: 14.8.2003 JAng. Urkundsbeamt.d.Geschäftsst. IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit - Kläger - Prozessbevollmächtigte: gegen - Beklagte - - Beklagter
MehrFormularbeschreibung
Formularbeschreibung Ihre Daten 1. Vorname des Eigentümers 2. Nachname des Eigentümers 3. Straße / Hausnummer des Eigentümers 4. Postleitzahl / Wohnort des Eigentümers 5. Telefonnummer des Eigentümers
MehrRechtsanwalt Jürgen Hammel
Referent: Rechtsanwalt Jürgen Hammel Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kaiserslautern und Umgebung e.v. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Definitionen: Nettokaltmiete/Grundmiete
MehrBetriebskosten- und Heizkostenrecht
Betriebskosten- und Heizkostenrecht von Dr. Hans Langenberg Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., Hamburg 6., grundlegend überarbeitete Auflage K Verlag C. H. Beck München 2012 Vorwort V Vorwort Vorwort
MehrInhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch
Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags... 1 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln...
MehrModernisierungsvereinbarung: Wann Ihnen die hilft
Modernisierungsvereinbarung: Wann Ihnen die hilft Foto: Less Cunliffe - Fotolia.com Wer sein Haus modernisieren will oder sogar muss, hat schon allein mit der Organisation viel am Hut: Angebote einholen,
Mehr25. August accentro
Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz 25. August 2016 accentro Hans-Joachim Beck, VRiFG a.d. Leiter Abteilung Steuern, IVD Überblick übrt die Mietpreisbremse Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf
MehrBetriebskostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung Sonderprobleme 27. Informationsveranstaltung Referent Rechtsanwalt Jens Grundei Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwalt Jens Grundei 1 Betriebskostenabrechnung
MehrDie Mietrechtsreform im Zusammenhang mit der verbrauchsabhängigen Heiz- und Betriebskostenabrechnung.
Die Mietrechtsreform im Zusammenhang mit der verbrauchsabhängigen Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Modernisierung: 554 Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (1) Der Mieter hat Maßnahmen
MehrNachzahlung bitten wir auf das in Ihrem Mietvertrag benannte Bankkonto innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Die neue Miete gilt ab sofort.
Klapper-Str. 93 45277 Essen T 0234 95082098 F 03212 1450629 www.koprek.eu services@koprek.eu KOPREK SERVICES - Klapper-Str. 93-45277 Essen Herr Dipl. Ökonom Jakub Koprek Essen, den 26.03.2014 Sehr geehrter
MehrAktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Dr. Karin Milger 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen 1 Modernisierung BGH NZM 2011, 849
MehrRegelung der Eigenverbrauchsgemeinschaft insbes. im Mietverhältnis
Regelung der Eigenverbrauchsgemeinschaft insbes. im Mietverhältnis Zürich, 12. Dezember 2016 Dr. Franz J. Kessler Überblick I. Bestehende Rahmenbedingungen III. Heutige Praxis III. Ausblick: Art. 17-18
Mehr1. Kapitel: Einleitung 19
1. Kapitel: Einleitung 19 2. Kapitel: Anbahnung des Mietvertrags 21 I. Abgrenzung der Miete zu ähnlichen Vertragstypen... 21 1. Unterschied zwischen Miete und anderen Vertragstypen 21 2. Mischmietverhältnisse
MehrBetriebskosten: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch
Betriebskosten: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch Baumfällen Zu den umlagefähigen Kosten der Gartenpflege gehören auch Baumpflegearbeiten. Dazu zählen beispielsweise das Entfernen
MehrMietnebenkosten Was ist das, und was gilt es bei der Warmmiete zu bedenken?
Mietnebenkosten Was ist das, und was gilt es bei der Warmmiete zu bedenken? Klicken, Lesen, Weitermachen. So einfach geht das. Rubrik Lifestyle Thema Mietnebenkosten Umfang 22 Seiten ebook 01238 Damit
MehrDie. Verband der Immobilienverwalter Bayern e.v. Aufkleber der jeweiligen Firma. Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung Aufkleber der jeweiligen Firma Verband der Immobilienverwalter Bayern e.v. Die Betriebskostenabrechnung Sie haben Ihre Wohnung vermietet? Warum müssen Sie abrechnen? Als Vermieter
MehrBetriebskosten- und Heizkostenrecht
Betriebskosten- und Heizkostenrecht von Dr. Hans Langenberg 6. Auflage Betriebskosten- und Heizkostenrecht Langenberg schnell und portofrei erhältlich bei DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Miet-
MehrJahresabrechnung 2012 (Teil A)
Herrn Max Mustermann Musterstraße 2 26000 Musterstadt Objekt: WEG Musterstraße 2 in 26000 Musterstadt Ihre Wohnungsnummer: 4000 / 1101 Einheit: 1. OG li Ihr anteiliger Zeitraum: 01.01.2012-31.12.2012 Abrechnungstage
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 13. Januar 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 137/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 13. Januar 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrWelche Kosten nicht zuden Betriebskosten gehören
58 WieSie diemietnebenkosten als zweite Miete in den Griff bekommen Welche Kosten nicht zuden Betriebskosten gehören Zu den Betriebskosten gehören insbesondere nicht die Verwaltungskosten, die Instandhaltungs-
MehrDie Betriebskosten in der Wohnungswirtschaft
Carl Peter Blöcker Michael Pistorius Die Betriebskosten in der Wohnungswirtschaft Erfassung, Abgrenzung und Abrechnung in Theorie und Praxis 5. Auflage Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 11 2. Betriebskostenrecht
Mehr