Besonderheiten bei Eigentumswohnungen Freitag, den 27. Januar 2012 um 12:53 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:05 Uhr
|
|
- Mathias Kneller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Im Rahmen der Vermietung von Eigentumswohnungen gibt es einige Besonderheiten bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung zu beachten. Es dürfen nicht alle Kosten, die vom Hausverwalter in der Hausgeldabrechnung gegenüber dem Eigentümer abgerechnet werden, auch direkt auf den Mieter umgelegt werden. Aber auch sonst gibt es einiges zu beachten, was wir Ihnen in diesem Beitrag näher bringen wollen. Der Hausverwalter benötigt finanzielle Mittel, um die ihm übertragenen Aufgaben durchführen zu können. Welche Mittel ihm zur Verfügung stehen sollen, ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan, der vor Beginn eines Wirtschaftsjahres von der Eigentümerversammlung beschlossen wird. Auf Basis dieses Planes ist der Hausverwalter berechtigt, von den Eigentümern monatliche Vorauszahlungen zu verlangen. Diese Vorauszahlungen bezeichnet man als Hausgeld". Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt der Hausverwalter die Jahresgesamtabrechnung sowie die Einzelabrechnungen, aus denen sich ergibt, ob der einzelne Wohnungseigentümer Rückzahlungen erhält oder Nachzahlungen leisten muss. Wer eine Eigentumswohnung erwerben will, muss bei der Finanzierung daran denken, dass neben den Finanzierungskosten für die Anschaffung auch monatliche Hausgeldzahlungen anfallen. Werden diese nicht berücksichtigt, kann das Finanzierungsmodell zusammenbrechen. Höhe des Hausgeldes Das Hausgeld setzt sich vereinfacht dargestellt aus Abschlägen für die laufenden Betriebskosten und aus einer Instandhaltungsrücklage zusammen, mit der notwendige Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen am Gemeinschaftseigentum finanziert werden. Vergleicht man das Hausgeld mit den Nebenkostenabschlägen eines Mieters, dürfte das Hausgeld etwa 1/3 höher sein. Hausgeld wird ausschließlich für die Kosten des Gemeinschaftseigentums eingesetzt. Sie müssen also auch daran denken, Rücklagen für Instandhaltungsmaßnahmen Ihres Sondereigentums zu bilden. Die Höhe des Hausgeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Man sollte aber von einem Betrag zwischen 2,50 und 3,00 pro Quadratmeter Wohnflächen ausgehen. Hier spielt beispielsweise der Verwalter eine wichtige Rolle, dessen Honorar mit dem Hausgeld abgedeckt wird und der letztlich auch die Kosten für Versicherungen, Handwerker usw. in der Hand hat. Je besser der Verwalter, umso günstiger dürfte das Wohngeld ausfallen. 1 / 5
2 Auch das Alter der Immobilie und der Renovierungsstand spielen eine wichtige Rolle. Ist es bei der Immobilie zu einem Sanierungsstau gekommen, dürfte das Hausgeld in den nächsten Jahren exorbitant steigen. Je komfortabler eine Wohnungsanlage ausgestattet ist, umso höher wird das Wohngeld. Denn auch das Schwimmbad, die Sauna, der Fahrstuhl und andere Annehmlichkeiten schlagen sich hier natürlich nieder. Wie diese Kosten verteilt werden, ergibt sich aus der Gemeinschaftsordnung. Ist keine Regelung vorgesehen, werden die Kosten zur Instandhaltung und -setzung des Gemeinschaftseigentums nach den Miteigentumsanteilen am Gemeinschaftseigentum verteilt ( 16 Abs. 2 WEG). Dabei kann sich ein Wohnungseigentümer nicht darauf berufen, dass er Bestandteile des Gemeinschaftseigentums nicht nutzt und deshalb weniger bezahlen müsste. Allerdings können die Wohnungseigentümer vereinbaren, dass bestimmte Wohnungseigentümer von einzelnen Kosten befreit werden. Werden Baumaßnahmen vorgenommen, die weit über ordnungsgemäße Instandhaltungen oder Instandsetzungen hinausgehen, können die dabei entstehenden Kosten nur auf die Wohnungseigentümer umgelegt werden, die der Maßnahme zugestimmt haben. Wohneigentümer, die der Maßnahme nicht zugestimmt haben, haben dann auch kein Nutzungsrecht. (Beispiel: Bau eines Schwimmbades wird von einem Eigentümer abgelehnt. Er wird dann nicht an den Kosten beteiligt, hat aber auch kein Recht, das Bad zu nutzen. Niedriges Hausgeld und seine Folgen Im ersten Moment könnte man meinen, dass man alles daran setzen müsse, um ein möglichst niedriges Hausgeld zu erreichen. Doch dieses Preisdrücken" kann fatale Folgen haben. Kommt es zu notwendigen größeren Maßnahmen, wie etwa die neue Dachdeckung oder ein Fassadenanstrich, kann es zu sogenannten Sonderumlagen" kommen, bei denen dann sofort größere Beträge fällig werden. Basis des Hausgeldes: Der Wirtschaftsplan Der vom Hausverwalter jährlich zu erstellende Wirtschaftsplan ist ein Haushaltsplan für das kommende Jahr, in dem die zu erwartenden beziehungsweise geschätzten Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Dabei bezieht sich der Wirtschaftsplan ausschließlich auf das Gemeinschaftseigentum. Grob gegliedert besteht der Wirtschaftsplan nach 28 Abs. 1 WEG) aus folgenden Positionen: Voraussichtliche Einnahmen im Rahmen der Verwaltung Voraussichtliche Ausgaben im Rahmen der Verwaltung 2 / 5
3 Kostenanteile der Wohnungseigentümer (Hausgeld, Sonderumlagen) Zusätzliche Beitragsleistungen der Wohnungseigentümer an den Instandhaltungskosten. Weitere gesetzliche Vorgaben gibt es hierzu nicht. Der Wirtschaftsplan muss jedoch den Grundsätzen einer ordentlichen Buchführung entsprechen. Hierzu gehört in diesem Fall vor allen Dingen: Ein sachverständiger Dritter muss in einer angemessenen Zeit den Inhalt des Wirtschaftsplans verstehen können (Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit) Es muss auf nicht allgemein gebräuchliche Abkürzungen und Symbole verzichtet werden. Natürlich können das -Zeichen oder Abkürzungen wie usw." verwendet werden. Der Wirtschaftsplan sollte keine Streichungen oder Unkenntlichmachungen enthalten (was allerdings bei den heutigen PC-Ausdrucken kaum noch eine Rolle spielt). Alle Angaben müssen prüfbar beziehungsweise nachvollziehbar sein. Der Wirtschaftsplan muss von der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Zur Aufstellung ist der Verwalter verpflichtet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann dies von jedem Eigentümer gefordert werden. Im Zweifelsfall kann er hierzu auch ein Gericht anrufen, ohne eine Bevollmächtigung der Eigentümergemeinschaft zu haben. Grundsätzlich gelten für die Betriebskostenabrechnung einer Eigentumswohnung die gleichen gesetzlichen Vorschriften, wie für eine normale" Mietwohnung. Allerdings taucht hier ein Problem auf. Denn nicht alle entstehenden Kosten sind Kosten dieser einen Wohnung, die als Sondereigentum gekauft wurde. Viele Kosten sind dem Gemeineigentum zuzurechnen, an dem der Vermieter lediglich einen ideellen Anteil besitzt. Denken Sie beispielsweise an die tragenden Wände innerhalb der Wohnung selbst diese gehören nicht zum Sondereigentum. Es ergeben sich also eine Reihe von Problemen bei der Abrechnung der Betriebskosten. Der Mietvertrag Wie bei jeder anderen Vermietung von Wohnraum muss auch bei der Vermietung einer Eigentums-wohnung der Vertrag eine Betriebskostenvereinbarung beinhalten, um Betriebskosten abrechnen zu können. Aus der Hausgeldabrechnung muss klar hervorgehen, welche Betriebskosten auf das Sonder- und Gemeinschaftseigentum entfallen. Der Vermieter kann nicht die Einzelabrechnung des Hausverwalters eins zu eins an den Mieter weitergeben. Bei der Abrechnung muss man auf die folgenden Punkte besonders achten: Nicht alle Kosten, die die Jahresabrechnung nach 28 WEG beinhaltet, sind auf einen Mieter umlegbare Betriebskosten. Der Umlageschlüssel, nach dem die Eigentümergemeinschaft die Kosten auf ihre 3 / 5
4 Mitglieder umlegt, muss nicht mit dem Schlüssel übereinstimmen, der mit dem Mieter vereinbart wurde. Das Abflussprinzip bei der Jahresabrechnung steht häufig im Widerspruch zur Abrechnung nach dem Entstehungsprinzip, wie es mit dem Mieter vereinbart oder im Mietrecht verlangt wird. Es kann zu Problemen kommen, wenn der Mieter Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Belege nehmen will. Abwälzbare Betriebskosten Auf den Mieter können lediglich die Kosten abgewälzt werden, die sich aus Betriebskostenverordnung (BetrKV) ergeben. Nach 1 Abs. 1 BetrKV sind Betriebskosten die Kosten, die... am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen." Nicht abwälzbare Kosten Nach 1 Abs. 2 Ziffer 1 BetrKV gehören alle Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit dem Gebäude oder der Wohnung stehen, nicht zu den umlegbaren Betriebskosten. Die Kosten des Hausverwalters der Wohnanlage dürfen deshalb nicht auf den Mieter umgelegt werden. Nach Ziffer 2 gehören auch die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten nicht zu den umlegbaren Betriebskosten. Eventuelle Rückstellungen hierfür, die im Hausgeld des Vermieters enthalten sind, können deshalb nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Wohngeld und Betriebskosten Der Vermieter zahlt als Eigentümer der Wohnung ein Wohngeld an die Eigentümergemeinschaft. Dieses Wohngeld wird zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums gezahlt und kann nicht insgesamt auf den Mieter umgelegt werden (siehe vorherige Kapitel). Eine entsprechende Regelung im Mietvertrag (etwa der Mieter übernimmt die Kosten der Einzelabrechnung, die der Hausverwalter an den Vermieter richtet") wäre nichtig. So kann beispielsweise das Verwalterhonorar nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Führen Sie das Verwalterhonorar im Mietvertrag als Position der Nebenkosten auf, wäre dies eine fahrlässige, im Extremfall sogar vorsätzliche Täuschung. Fristgerechte Abrechnung 4 / 5
5 Nach dem Gesetz sind Sie verpflichtet, die Betriebskosten spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums gegenüber ihrem Mieter abzurechnen. Wird diese Frist nicht eingehalten, haben Sie kein Recht auf Nachzahlungen. Einzige Ausnahme: Sie können nachweisen, dass Sie die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten haben. Hier entsteht bei der Betriebskostenabrechnung von vermieteten Eigentumswohnungen oft ein Problem. Sie können ja erst abrechnen, nachdem der Hausverwalter seine Hausgeldabrechnung vorgelegt und diese von der Eigentümerversammlung beschlossen wurde. Verstreicht dadurch die Abrechnungsfrist gegenüber und haben Sie nichts unternommen, dass der Verwalter die Abrechnung vorlegt, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Nachzahlungen gegenüber Ihrem Vermieter. Tipp: Der Hausverwalter sollte die Hausgeldabrechnung spätestens ein halbes Jahr nach dem Abrechnungszeitraum vorlegen. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Sie die zügige Abrechnung beim Verwalter anmahnen. Ein anderes Problem entsteht dadurch, dass nach der Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung immer noch die Möglichkeit besteht, dass der Beschluss von einzelnen Eigentümern angefochten wird. Hier sollten Sie Ihren Mieter darauf hinweisen, dass eine endgültige Abrechnung erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist möglich ist. Da Sie die Verzögerung nicht zu verantworten haben, können dann auch nach Ablauf der 12-Monats-Frist noch Forderungen an den Mieter gestellt werden. 5 / 5
Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren
Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrRechtsanwalt Rüdiger Fritsch. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachverwalter Immobilien Forum 2012 Wohnungseigentumsrecht Kostentragungsbeschlüsse -Zankapfel Kostenverteilung - Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Die Büchse
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrForderungsmanagement jenseitsdes Hausgelds: Umgang mit Forderungen gegen Wohnungseigentümer aus Vertrag und Gesetz
Forderungsmanagement jenseitsdes Hausgelds: Umgang mit Forderungen gegen Wohnungseigentümer aus Vertrag und Gesetz Richter am Kammergericht Dr. Oliver Elzer Die Ausgangsfälle 28 Abs. 5 WEG Die Wohnungseigentümer
MehrVertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung
Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in
MehrDas kleine 1x1 der Immobilie für Eigentümer. Grundbegriffe Arten unserer Wohnungsverwaltung Vergleich Mietpool- und Sondereigentumsverwaltung
Das kleine 1x1 der Immobilie für Eigentümer Grundbegriffe Arten unserer Wohnungsverwaltung Vergleich Mietpool- und Sondereigentumsverwaltung Grundbegriffe Grundbegriffe Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
MehrAktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht. Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten Übersicht Mehrheitsbeschluss: einfache Mehrheit Kosten des Betriebs
MehrEinnahmen und Ausgaben buchen und auswerten
Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten Wo und wie buche ich Rechnungen, Mieten und Hausgelder? Kann ich diese auswerten lassen? Sie können alle Formen von Einnahmen und Ausgaben buchen. Wichtig für
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrMietvertrag für Wohnraum
Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrMit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.
Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste
Mehr(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
MehrInhalt Was sind Mietnebenkosten? Was gilt bei einer Warmmiete? Wenn über Nebenkosten abgerechnet wird
2 Inhalt Was sind Mietnebenkosten? 5 Zusatzkosten, die es in sich haben 6 Welche Nebenkosten dürfen auf Sie umgelegt werden? 8 Was darf nicht auf Sie umgelegt werden? 9 Was gilt bei einer Warmmiete? 13
MehrBesser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge.
Foto: AndreasF. / photocase.com Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung als Verwaltungsexperte. Sie möchten 24 Stunden am Tag technischen Service?
MehrVerwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn
Verwaltervertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft - gemäß Eigentümerbeschluss vom vertreten durch und der Haus- und, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn wird folgender Verwaltervertrag
MehrDie selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15
Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrZwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)
Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
Mehram 23.10.2013 TOP Ö 143
Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrDAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.
Manuskript Wie wohnen die Deutschen eigentlich? Nina und David wollen herausfinden, ob es die typisch deutsche Wohnung gibt. Und sie versuchen außerdem, eine Wohnung zu finden. Nicht ganz einfach in der
MehrWas sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?
6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrDie sechs häufigsten Fehler
Die sechs häufigsten Fehler Broschüre 06 ... hätte ich das gewusst, hätte ich es anders gemacht! Gerade zum Anfang des Verkaufsprozesses passieren die meisten Fehler. Das wollen Sie bestimmt nicht irgendwann
MehrMietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld.
Mietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld. Wenn nur alles so einfach wäre! easykaution die Kautionsbürgschaft für Wohnräume. easykaution statt
Mehrder infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung
argumente der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung Was gehört zu den Betriebskosten? 1x im Jahr ist es soweit. Ihr Vermieter erstellt eine Jahresabrechnung für die
MehrEinkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten
Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und
MehrErläuterungen Kaufvertrag
Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;
MehrCHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?
BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der
Mehr14 Die Berechnung des Gegenstandswertes
14 Die Berechnung des Gegenstandswertes (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 3) Die Kostenrechnungen für den Rechtsanwalt und das Gericht setzen bei Wertgebühren einen Gegenstandswert voraus, nach dem sich dann
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrKosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten
Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich
MehrDie Besonderheiten der Mehrhausanlage als Folge des noch neuen Rechts. Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.
Die Besonderheiten der Mehrhausanlage als Folge des noch neuen Rechts Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de 1 I. Beispiele für Mehrhausanlagen 1. ein Hochhaus, ein Flachbau 2.
MehrVortragsunterlagen. Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012
EAVG 2012 Vortragsunterlagen Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012 3 Vorlage: Vor Vertragsunterzeichnung Aushändigen: Nach Vertragsunterzeichnung (binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss)
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrMehr Geld für andere Dinge! Kautionsgarantie statt Mietkaution: Der Vorteil für Mieter, Vermieter und Makler.
Mehr Geld für andere Dinge! Kautionsgarantie statt Mietkaution: Der Vorteil für Mieter, Vermieter und Makler. Überzeugend: Die Vorteile der Kautionsgarantie Mieter mehr Geld für andere Dinge minimale jährliche
MehrSitua?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde
Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrWir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013
Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrImmobilienservice. Die sechs häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf und wie Sie sie vermeiden
Informationen für private Immobilienverkäufer Broschüre Nr. 1 Die sechs häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf und wie Sie sie vermeiden Immobilienservice ...Hätte ich das gewusst, hätte ich es anders
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrNachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 BGB
19. Pantaenius-Immobilientagung am 19. November 2015 in Hamburg Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 BGB RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt, Hamburg S. 1 906 BGB [Zuführung unwägbarer Stoffe] (1) Der Eigentümer
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrDer Energieausweis. Transparenz
Der Energieausweis mehr Transparenz Der Energieausweis www.ista.de Energie effizient nutzen Kühlschränke und Waschmaschinen werden schon lange nach Energieeffizienzklassen beurteilt, auch bei Autos hängt
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrB. Verzug. VO Schuldrecht AT - Lukas
63 1. Schuldnerverzug wenn ein entgeltlicher Vertrag von einem Teil entweder nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erfüllt wird ( 918 Abs 1) und der entsprechenden Leistung
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrIVD West Rechtstag. Vermietung von Wohnungseigentum. RA Dr. Gerald Kallenborn
- Spannungsfeld Miet- und WEG-Recht - Rechtsberater IVD-West Dozent Europäische Immobilienakademie Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Schwerpunkt: Immobilienrecht Kanzlei Stopp Pick & Kallenborn, Saarbrücken
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
MehrExclusiv für Wohnungseigentümergemeinschaften WEG Finanzierung leicht gemacht
Exclusiv für Wohnungseigentümergemeinschaften WEG Finanzierung leicht gemacht Ohne Sonderumlage zum Ziel Kennen Sie schon das WEG Baugeld? Das WEG Baugeld der WEG Bank AG ist die clevere Finanzierung für
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
Mehrr? akle m n ilie ob Imm
das kann man doch alleine erledigen dann schau ich doch einfach in die Zeitung oder ins Internet, gebe eine Anzeige auf, und dann läuft das doch. Mit viel Glück finde ich einen Käufer, Verkäufer, einen
MehrUm die Rücklagen ordnungsgemäß zu verbuchen, ist es wichtig, Schritt-für-Schritt vorzugehen:
Software WISO Hausverwalter 2014 Thema Eingabe von Rücklagenbuchungen Version / Datum V 1.2 / 28.05.2013 Um die Rücklagen ordnungsgemäß zu verbuchen, ist es wichtig, Schritt-für-Schritt vorzugehen: Schritt
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrKorrigenda Handbuch der Bewertung
Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz
MehrPapa - was ist American Dream?
Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrVERKAUFSAUFGABE. Gut vermietete 1-Zimmer ETW in moderner Wohnanlage. Croningstraße 2 22880 Wedel
VERKAUFSAUFGABE Gut vermietete 1-Zimmer ETW in moderner Wohnanlage Croningstraße 2 22880 Wedel Zur Information 1. Objekt: Croningstraße 2, 22880 Wedel 1-Zimmer-Eigentumswohnung inkl. Tiefgaragen-Stellplatz
MehrInhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
MehrCheckliste Betriebskostenabrechnung Seite 1/8
Checkliste Betriebskostenabrechnung Seite 1/8 A. Vorab 1. Sind im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart? 2. Wurden Betriebskostenvorauszahlungen in der Vergangenheit abgerechnet? Erstvermietung
MehrProzentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:
Prozentrechnung Wir beginnen mit einem Beisiel: Nehmen wir mal an, ein Handy kostet 200 und es gibt 5% Rabatt (Preisnachlass), wie groß ist dann der Rabatt in Euro und wie viel kostet dann das Handy? Wenn
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ)
An wen wende ich mich im Schadensfall? Egal für welche Versicherungsgesellschaft Sie sich entschieden haben, Sie wenden sich bitte immer an uns. Wir leiten Ihre Schadensmeldung sofort an die zuständige
MehrEIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT
Haus Süd Haus Nord EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT München Modell * * ausgenommen DG-Wohnungen München-Trudering, WA 7 Typisch Trudering perfektes Ensemble Wer in Trudering lebt, kennt die
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
Mehr