Handlungsoptionen UKW-Sendernetzbetrieb

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1 Handlungsoptionen UKW-Sendernetzbetrieb VPRT-Workshop I Berlin 04. November 2015 VPRT-Workshop Berlin 04. November 2015 VPRT 2015 Seite 1

2 Begrüßung VPRT-Aktivitäten im BNetzA-Verfahren: Kurzer Rückblick und Ausblick 2016/2017 Claus Grewenig Sebastian Artymiak Jürgen Hofmann VPRT-Workshop I Berlin 04. November 2015 VPRT-Workshop Berlin 04. November 2015 VPRT 2015 Seite 2

3 Langer Weg zum Wettbewerb Das neue TKG tritt in Kraft BNetzA-Fragebogen Marktanalyse- und Marktdefinition zum ehem. Markt-18 Stellungnahme des VPRT zum BNetzA-Fragebogen zum ehem. Markt-18 Q&A des VPRT zu Wettbewerb im Sendernetzbetrieb Panel auf Medientreffpunkt Mitteldeuts hland: Was ändert sich für Radiosender Ende 5 Veranstaltung: "Verzahnung von TK- Recht und Medienrecht bei der Frequenzvergabe" in Mainz Mündliche Anhörung der BNetzA zum Konsultationsverfahren Veröffentlichung Konsultationsentwurf mit UKW-Antennen(mit)- benutzung und Entwurf einer Regulierungsverfügung, Az Bk3b-14/010 Ergänzende Stellungnahme des VPRT zum Konsultationsentwurf bzgl. Antennen(mit)benutzung BNetzA-Fragebogen zur Antennen(mit)- benutzung, Az BK 3b-14/010 Veröffentlichung Konsultationsentwurf der BNetzA, Az BK1-12/ Workshop: Neue Chancen im Sende etrie in Frankfurt? VPRT-Stellungnahme zum Konsultationsentwurf und Entwurf einer Regulierungsverfügung VPRT-Workshop: Handlungsoptionen UKW- Sendernetz etrie Veröffentlichung der Regulierungsverfügung zum UKW-Markt betreffend die Media Broadcast, Az BK3b-14/010 BNetzA veröffentlicht finalen Beschluss zur UKW- Entgeltregulierung, Az BK3b-15/002 Workshop: Workshop zu UKW-Sendernetzbetrieb (mit APR/EMR) 2015 Schreiben: Antwort des VPRT auf Schreiben der Media Broadcast vom 26. Mai 2015 VPRT-Stellungnahme zu Standardverträgen der MB zur Antennen(mit)- benutzung, Az BK3b-15/001 VPRT-Stellungnahme zum Entgeltregulierungsentwurf der BNetzA, Az BK3b-15/002 BNetzA-Anhörung: Standardverträge zur UKW- Antennen(mit)benutzung werden erörtert, Az BK3b-15/001 BNetzA veröffentlicht Entwurf einer Entgeltgenehmigung sowie zum Missbrauchsverfahren VPRT-Stellungnahme zum Entgeltgenehmigungsantrag der Media Broadcast, Az BK3b-15/002 BNetzA-Anhörung: Entgeltregulierungsverfügung wird erörtert, Az BK3b-15/002 Exemplarische Aufzählung, nicht abschließend! VPRT-Workshop Berlin 04. November 2015 VPRT 2015 Seite 3

4 Handlungsoptionen Elisabeth Thullner (TX-PLAN) VPRT-Workshop I Berlin 04. November 2015 VPRT-Workshop Berlin 04. November 2015 VPRT 2015 Seite 4

5 Workshop Handlungsoptionen UKW-Sendernetzbetrieb Berlin Elisabeth Thullner Seite 1

6 Inhalt Überblick: Neue Rahmenbedingungen Sendernetzbetrieb Sendernetzbetrieb: Kosten und Qualität Regulierungsverfahren der Bundesnetzagentur und die Konsequenzen Frequenzzuteilung und die Bedeutung für die Radioveranstalter Beantragungsverfahren zur Frequenzzuteilung: Fallstricke und Hürden Optionen für Radioveranstalter: Welche Möglichkeiten gibt es den Sendernetzbetrieb ab 2016 zu organisieren Was muss bei der Planung und beim konkreten Termin beim Umschalten von Frequenzen zu einem neuen Netzbetreiber beachtet werden Vorbereitung für die Angebotseinholung Ausblick Seite 2

7 Rahmenbedingungen: Regulierungsverfahren der Bundesnetzagentur Telekommunikationsgesetz: Termin TK-rechtliche Lizenz (Frequenzzuteilung) Marktsituation Seite 3

8 Standort-/Frequenzkombination Seite 4

9 Regulierungsverfahren: Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur vom : Verpflichtung der MB zur Bereitstellung der Antennen zur Nutzung Ex-ante Preisregulierung der MB durch die BNetzA Preiskorridor von -25 % in Bezug auf MB Preisliste 2013 ohne Genehmigung durch BNetzA Stand heute Marktmonopol der Media Broadcast GmbH festgestellt Schaffung von Wettbewerb bei der Dienstleistung Sendernetzbetrieb Konsequenzen: Ex-ante Preisregulierung der Media Broadcast, Zugangsrecht für Wettbewerber an bestehenden Antennenanlagen der Media Broadcast Verfahren Bk3b-002/15 UKW-Endkundenpreise abgeschlossen (Anlagen 1 und 3) Verfahren Bk3b-001/15 UKW-Vorleistungsmarkt (Antennenträger und Antenne/Weiche): Teil 1: Preise Vorleistungsmarkt abgeschlossen (Anlage 5) Teil 2: Standardvertrag (Schnittstellenbeschreibung) noch offen, Abschluss voraussichtlich im Dezember 2015 Konsequenzen Standort-/Frequenzkombination führt zu Verschiebungen im Preisgefüge: 80 % % Preissicherheit nur bis zum Spielraum für Wettbewerber gering Vordienstleister DFMG nicht reguliert Seite 5

10 Frequenzzuteilung: TKG und FaZuLei Fachkunde Zuverlässigkeit Leistungsfähigkeit bis MB MB MB ab Hörfunkveranstalter ändert nichts: Reguliertes Endkundenangebot MB MB MB MB 2. Hörfunkveranstalter ändert etwas: Hörfunkveranstalter hält die Lizenz Delegation an Sendernetzbetreiber Hörfunkveranstalter Hörfunkveranstalter Sendernetzbetreiber hält die Lizenz Sendernetzbetreiber Sendernetzbetreiber Sendernetzbetreiber Entscheidungsfreiheit nur mit Frequenzzuteilung! Seite 6

11 Beantragungsverfahren zur Frequenzzuteilung Formular der Bundesnetzagentur Technische Daten der einzelnen Frequenz Fachkunde, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit: TKG sieht keine konkreten Anforderungen vor, d.h. Ermessensspielraum der Bundesnetzagentur Funktionsherrschaft Hürden Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit Zuteilung Befristete/Unbefristete Frequenzen Widerrufsverfahren MB-Frequenzen Termin Zuteilungszeitraum 10 Jahre Wechselmöglichkeiten nach dem Seite 7

12 Kosten und Qualität: TKG Medienrecht Landesmedienanstalt Kostenfaktor Nr. 1 = Wie viel Potenzial? Bundesnetzagentur Seite 8

13 Optionen für Veranstalter: Interessenslagen Veranstalter Möglichst niedrige Programmverbreitungskosten (Endkundenpreis) bei hoher Qualität und Verlässlichkeit Wahlfreiheit des zukünftigen Sendernetzbetreibers Stabilität und Sicherheit der Programmausstrahlung Sendernetzbetreiber Geschäftsmodell findet nur Platz im Delta zwischen reguliertem Antennennutzungspreis und reguliertem Endkundenpreis der MB Markteintritt und Erreichen von Marktanteilen Media Broadcast Bewahrung des Status quo keine Veränderung des bisherigen Geschäftsmodells Beibehalten eines möglichst hohen Marktanteils Abstoßen unrentabler Standorte Seite 9

14 Option 1: Media Broadcast ab Endkundenpreis MB 100 % reguliert auf Standortebene Vorläufiges Ende der Preisregulierung: DFMG Preisstellung im Vergleich zu MB 2013: - 25 % bis + 5 % Seite 10

15 Option 2: Neue Sendernetzbetreiber Endkundenpreis MB 100 % reguliert auf Standortebene Preis Sendernetzbetreiber Antennennutzung MB 100 % reguliert auf Standortebene DFMG Seite 11

16 Option 3: Kosten Dienstleistung/Investition (Modell B-W) Endkundenpreis MB 100 % reguliert auf Standortebene Preis Sendernetzbetreiber Kosten Dienstleistung/Investition Antennennutzung MB 100 % reguliert auf Standortebene DFMG Seite 12

17 Frequenzumstellungen Prüfung der Motivation für einen Betreiberwechsel Kosten Kosten und Qualität Qualität Planung Beachtung der MA-Zeiten Beteiligung bei Umstellungsterminplänen: Umschaltungen welcher Frequenz zu welcher Uhrzeit? Verfügbarkeitsregelung: Wechsel auf Service-Level-Agreement Einflussnahme auf technische Ausgestaltung des Netzes: Redundanzanforderungen Konkreter Termin Rückfallposition muss Media Broadcast gewährleisten (regulatorische Vorgabe) Unterjährige Wechsel sind möglich Termin ist technisch nicht machbar Seite 13

18 Vorbereitung von Angebotsanfragen Antennennutzung einschl. Turm und Wartung Senderanlage einschl. Projektierung, Montage, Inbetriebnahme Wartung Senderanlage 1x jährlich Entstörung 365/7/24 Überwachung 365/7/24 einschl. Reporting Betriebskonzept Sendernetzbetrieb Seite 14

19 Ausblick Regulierter Zeitraum ab Monopol DFMG Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten: BR, SWR, HR, SR, WDR, NDR Ende der UKW-Verbreitung? Seite 15

20 ??? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 16

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