Mobilfunkterminierungsentgelte als Ergebnis der sektorspezifischen Regulierung nach dem TKG

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1 Mobilfunkterminierungsentgelte als Ergebnis der sektorspezifischen Regulierung nach dem TKG Dr. Thorsten Pries, Referent Marktdefinition u. Marktanalyse sowie diesbezügliche Verfahren nach 12 TKG Iris Pohl, Referentin Ökonomische Grundsatzfragen der Regulierung TKG Würzburg,

2 Themenübersicht Teil 1: Bundesnetzagentur - Organisation im Regulierungsbereich Telekommunikation Teil 2: Marktdefinition und Marktanalyse Mobilfunkterminierung Teil 3: Bestimmung von Mobilfunkterminierungsentgelten Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 2

3 Bundesnetzagentur - Organisation im Regulierungsbereich Telekommunikation 3

4 Organisationsplan Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Beschlusskammer 1 Präsidentenkammer Entscheidungen nach TKG und PostG Beschlusskammer 2 Regulierung TK Endkundenmärkte Mietleitungsvorleistungen Präsident Vizepräsidentin Vizepräsident Abteilung Z Abteilung 1 Abteilung 3 Abteilung 5 Abteilung 7 Beschlusskammer 3 Regulierung TK Vorleistungsmärkte Festnetz + Mobilfunk Zentralabteilung Ökonomische Fragen der Regulierung Telekommunikation Internationales/ Regulierung Post Außenstellen, Rufnummernmissbrauch Eisenbahnregulierung Beschlusskammern 4-9 Regulierung Post Energie Abteilung IS Abteilung 2 Abteilung 4 Abteilung 6 Informationstechnik und Sicherheit Rechtsfragen der Regulierung Telekommunikation, Frequenzordnung Technische Regulierung Telekommunikation Energieregulierung Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 4

5 Organisationsplan Abteilung 1 Abteilung 1 Referat 111 Ökonomische Fragen der Regulierung Telekommunikation Ökonomische Grundsatzfragen der Regulierung Telekommunikation Referat 112 Referat 113 Referat 114 Marktbeobachtung Telekommunikation Betriebswirtschaftliche Fragen, Fragen d. Rechnungswesens, Kostenrechnung Telekommunikation, Prüfung der Entgeltanträge Grundsatzfragen der Internetökonomie Referat 115 Infrastrukturatlas Referat 116 Referat 117 Marktdefinition und Marktanalyse sowie diesbezügliche Verfahren gemäß 12 TKG Grundsatzfragen der Nummerierung Referat 118 Nummernverwaltung Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 5

6 Marktdefinition und Marktanalyse Mobilfunkterminierung 6

7 Kriterien zur Marktabgrenzung a) Sachliche/Räumliche Marktabgrenzung Austauschbarkeit auf der Nachfragerseite/Bedarfsmarktkonzept Angebotsumstellungsflexibilität Hypothetischer Monopolistentest/SSNIP-Test Homogene Wettbewerbsbedingungen b) Empfehlung der Kommission Markt Nr. 7 der Märkteempfehlung 2007 Markt Nr. 16 der Märkteempfehlung 2003 Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 7

8 Mobilfunkterminierungsmärkte Anrufzustellung/Terminierung in die: a) Mobilfunknetze folgender Unternehmen (MNO) Telekom Deutschland GmbH Vodafone D2 GmbH E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG Telefónica O 2 Germany GmbH & Co. OHG b) Virtuellen Mobilfunknetze folgender Unternehmen (MVNO) ring Mobilfunk GmbH (inzwischen Service-Provider) vistream GmbH (inzwischen insolvent) Lycamobile Germany GmbH Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 8

9 Klassische leitungsvermittelnde Anrufzustellung Teilnehmer A Teilnehmer B Ausgangsnetz PSTN SS#7 SS#7 circuit switched Mobilfunknetz packet switched VoIP Anbieter Internet Vereinfachte schematische Darstellung des Verkehrsflusses, wenn: - Teilnehmer A die Mobilfunknummer von Teilnehmer B wählt: SS#7 = leitungsgebundene Zusammenschaltung (circuit switched interconnection) Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 9

10 Paketvermittelnde Anrufzustellung auf IP-Ebene Teilnehmer A Teilnehmer B Internet VoIP Anbieter Internet circuit switched Mobilfunknetz packet switched Vereinfachte schematische Darstellung des Verkehrsflusses, wenn Teilnehmer A die VoIP Kennung von Teilnehmer B wählt: Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 10

11 Regulierungsbedürftigkeit Märkte kommen für eine Regulierung in Betracht, falls folgende drei Kriterien kumulativ vorliegen: Beträchtliche und anhaltende strukturell oder rechtlich bedingte Marktzutrittsschranken (sog. Bottleneck) Längerfristig keine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb Insuffizienz des Wettbewerbsrechts (GWB) Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 11

12 Märkteempfehlungen 2003/2007 Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 12

13 Krit. 1 Krit. 2 Krit. 3 Marktanalyse Drei-Kriterien- Test Anhaltende Marktzutrittsschranken Keine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb Keine Suffizienz des GWB Kommission (Märkte-Empfehlung): Alle drei Kriterien erfüllt: Jedes Mobilfunknetz ist ein Monopolmarkt (ein Netz ein Markt) Calling party pays (CPP) ermöglicht Preissetzungsspielräume Keine direkte und indirekte entgegengerichtete Nachfragemacht Absolute Marktzutrittsschranken, da keine Nachfrage- (Ein Netz Ein Markt) und keine Angebotssubstitution (Frequenzen). VoIP noch im Anfangsstadium. Keine Tendenz zu Wettbewerb, da jeder Terminierungsmarkt ein Monopolmarkt (100% Marktanteil). Keine entgegengerichtete direkte (Vorleistungsebene) bzw. indirekte (Endkundenebene) Nachfragemacht. GWB ist nicht ausreichend, da ex-ante Preiskontrolle notwendig. Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 13

14 Beträchtliche Marktmacht Def.: Wirtschaftliche starke Stellung, die es dem Unternehmen gestattet, sich in beträchtlichen Umfang unabhängig von anderen Wettbewerbern und Endnutzern zu verhalten. Marktanteilsschwellen (Ein Netz - Ein Markt bedeutet 100% Marktanteil) Sonstige Kriterien bei der Bestimmung beträchtlicher Marktmacht (Gesamtschau) z. B.: entgegenstehende Nachfragemacht, vertikale Integration, leichter oder privilegierter Zugang zu Kapitalmärkten/finanzielle Ressourcen, hoch entwickeltes Vertriebs- und Verkaufsnetz. Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 14

15 Konsultation/Konsolidierung Einheitlicher Verwaltungsakt Anhörung 1.Schritt Nationale Konsultationen 2.Schritt Anhörung Stellungnahme Präsidentenkammer Marktdefinition Marktanalyse Andere Beschlusskammer Regulierungsverfügung Konsolidierung KOM NRB GEREK Stellungnahme KOM = EU Kommission; NRB = Nationale Regulierungsbehörde GEREK = Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 15

16 Bestimmung von Mobilfunkterminierungsentgelten 16

17 Regulierungsverfügung BNetzA legt in der Regulierungsverfügung aufzuerlegende Abhilfemaßnahmen fest: Transparenzverpflichtung, Diskriminierungsverbot, Standardangebot, Zugangsverpflichtung und Entgeltkontrolle Festlegungen z.b. hinsichtlich der Frage: Ob ex ante (i.d.r. KeL-Maßstab) oder ex post (Mißbrauchsmaßstab) reguliert wird Welche Methoden bei der Entgeltkontrolle angewendet werden Prüfungen von Kostennachweisen (Internationaler) Tarifvergleich Analytische Kostenmodelle Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 17

18 Entgeltgenehmigungsverfahren Bestimmung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung Prüfung von Kostennnachweisen Prüfung und Festlegung aller produktübergreifenden Funktionskosten (IT-Kosten, Gemeinkosten) und produktspezifischen (anlagespezifischen Kosten der genutzten Netzelemente inkl. Betriebs- und Mietkosten) Kosten (Internationaler) Tarifvergleich Vergleich mit Preisen solcher Unternehmen, die entsprechende Leistungen auf vergleichbaren Märkten anbieten Z.B. ausländische Telekommunikationsunternehmen Analytische Kostenmodelle Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 18

19 Wer hat an der Uhr gedreht, ist es wirklich schon so spät? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Pries/Pohl Bundesnetzagentur 19

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