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1 Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 1

2 Gesetze & Richtlinien in Europa Block 4 Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 2

3 GESETZE UND RICHTLINIEN: EUROPAWEIT Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 3

4 eeurope Initiative 1999 veröffentlicht Gesetze und Richtlinien: Europaweit März 2000 beim Lissabon Gipfel beschlossen Inhalt Europas Jugend ins Digitalzeitalter Billigerer Internetzugang Schnelles Internet für Wissenschaftler und Studenten Gesundheitsfürsorge über das Netz eteilnahme für Behinderte (falsche Formulierung) Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 4

5 Gesetze und Richtlinien: Europaweit eteilnahme für Behinderte Die Kommission wird außerdem genau darauf achten, daß die Bedürfnisse Behinderter bei der Entwicklung der Informationsgesellschaft Berücksichtigung finden. Bis Ende 2001 sollten die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sich verpflichten, die Gestaltung und den Inhalt aller öffentlichen Webseiten für Behinderte zugänglich zu machen. Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 5

6 Gesetze und Richtlinien: Europaweit Einführung von Standards in der öffentlichen Verwaltung: WAI (1.0) bis 2002 Design-for-All-Standards bis 2003 April 2002 wurde vom Europarat beschlossen: WAI Richtlinien sollen verwendet werden Die WAI Richtlinien sollen im nationalen Gesetz verankert werden Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 6

7 Gesetze und Richtlinien: Europaweit Durch den Beschluß 2002 schien das Problem auf Europäischer Ebene gelöst Keine Erwähnung im Aktionsplan 2005 Wieder aufgegriffen für i2010 Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 7

8 Gesetze und Richtlinien: Europaweit i2010 beinhaltet Ein einheitlicher europäischer Informationsraum (Technik, Gesetz,...) Innovation und Investitionen in die Forschung Integration, bessere öffentliche Dienste und Lebensqualität eaccessibility Anerkennung von 34 europäischen Ländern (EU- Mitgliedstaaten, Kandidatenländern sowie den EFTA-/EWR-Ländern) Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 8

9 Gesetze und Richtlinien: Europaweit eaccessibility September 2005 veröffentlicht In dieser Mitteilung werden die Mitgliedstaaten ermuntert, Initiativen zur Verbesserung des Zugangs aller Menschen zu den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stärker zu fördern und dabei besonders auf die Bedürfnisse behinderter und älterer Menschen zu achten. Außerdem soll die Selbstregulierung der Branche in diesem Bereich gefördert werden. Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 9

10 Gesetze und Richtlinien: Europaweit Themen bei eaccessibility das Fehlen europaweiter Normen (es gibt z. B. sieben verschiedene, untereinander unvereinbare Schreibtelefonsysteme für Gehörlose und Schwerhörige) das Fehlen angepasster Dienste, vor allem der Mangel an Webseiten, die von Menschen mit Sehbehinderung leicht gelesen und benutzt werden könnten das Fehlen von Produkten und Dienstleistungen für bestimmte Gruppen (z. B. Telefonkommunikation für Nutzer von Gebärdensprache) Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 10

11 Gesetze und Richtlinien: Europaweit Themen bei eaccessibility (Fortsetzung) der Mangel an interoperablen Lösungen für die barrierefreie IKT fehlende barrierefrei aufbereitete Inhalte Unvereinbarkeiten zwischen Software und Hilfsgeräten (z. B. Bildschirmleser für Blinde) Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 11

12 Gesetze und Richtlinien: Europaweit Maßnahmen bei eaccessibility Anforderungen und Normen für die Barrierefreiheit Design für alle (DFA) Barrierefreiheit im Internet Leistungsvergleiche und Beobachtung Forschung Kaum Normen oder Gesetze Nationales Problem Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 12

13 Aktuelle Änderungen Die Europäische Kommission sieht nun doch Handlungsbedarf. Da von 15% behinderten Anwendern in der EU ausgegangen wird, muß laut Frau Viviane Reding, eine EU-weite Regelung in den Gesetzesrang erhoben werden Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 13

14 GESETZE UND RICHTLINIEN: DEUTSCHLAND Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 14

15 Gesetze und Richtlinien: Deutschland Laut Statistik, verwenden 4 von 5 Menschen mit Behinderung das Internet großer Bedarf Im Mai 2002 tritt das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Behindertengleichstellungsgesetz BGG) in Kraft Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 15

16 Gesetze und Richtlinien: Deutschland Behindertengleichstellungsgesetz Richtlinien in Anlehnung an WAI mit 2 Prioritätsstufen definiert Übergangsfrist endete 2005 Nur für öffentliche Einrichtungen des Bundes Jedes Bundesland hat eigene Gesetze, die sich am Bundesgesetz orientieren (aber nicht identisch sind) viele private Organisationen zur Unterstützung Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 16

17 GESETZE UND RICHTLINIEN: SCHWEIZ Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 17

18 Gesetze und Richtlinien: Schweiz Regelung in der Bundesverfassung Behindertengleichstellungsgesetz seit 2004 Menschen mit Behinderungen sollen Nichtbehinderten in allen Dingen gleichgestellt sein. Überwachung und Förderung durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 18

19 Gesetze und Richtlinien: Schweiz Behindertengleichstellungsverordnung seit 2004 mit detaillierter Beschreibung der Gleichstellungen Gültig für Informations-,Transaktions- und Kommunikationsdienstleistungen Ausdrückliche Erwähnung von Sprach-, Hör-, Sehund motorisch behinderter Menschen Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 19

20 Folgen der Gesetzgebung Gesetze und Richtlinien: Schweiz Internetangebot des gesamten Staates (inkl. staatsnaher Firmen) muß für behinderte Menschen gleich zugänglich wie für nichtbehinderte Menschen sein Private Internetseiten dürfen nur keine Bevölkerungsgruppen diskriminieren (keine speziellen Zugänglichkeitsanforderungen). Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 20

21 Technische Umsetzung Gesetze und Richtlinien: Schweiz Die WAI Richtlinien wurden 1:1 ins Gesetz übernommen. Zugängliche Seiten müssen AA + einige AAA erreichen Alle PDF Dokumente müssen zugänglich sein oder in anderer gleichwertiger Form verfügbar sein. Änderungen der WAI Richtlinien werden binnen 3 Monate von einer Kommission berücksichtigt. Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 21

22 Ist-Stand Gesetze und Richtlinien: Schweiz Seit Einführung 2 große Studien durchgeführt Besserungen zu erkennen aber bei weitem noch keine volle Umsetzung (vor allem in den Kantonen und bei den staatsnahen Betrieben) Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 22

23 GESETZE UND RICHTLINIEN: ÖSTERREICH Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 23

24 Gesetze und Richtlinien: Österreich Gleichstellung aufgrund der Verfassung Gleichheitsgrundsatz Diskriminierungsverbot für Menschen mit Behinderungen Behindertengleichstellungsgesetz Prinzipielle Gleichstellung in allen Bereichen Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 24

25 Gesetze und Richtlinien: Österreich Einrichtungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. WAI A ist für Zugänglichkeit das gesetzliche Kriterium Richtlinien nach Stand der Technik Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 25

26 Gesetze und Richtlinien: Österreich egoverment Gesetz von 2004 Staatliche Einrichtungen mußten bis Anfang 2008 volle WAI A Zugänglichkeit erreichen WAI A gilt insbesondere auch für alle Formulare WAI 2.0 automatisch erfaßt, da im Gesetz der aktuelle Stand der Technik maßgebend ist Keine Bestimmungen für private oder gewerbliche Web-Seiten Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 26

27 Aktuelle Umsetzung Gesetze und Richtlinien: Österreich Leider immer noch sehr mangelhaft Keine offiziellen Studien Ergebnis unserer Kleinerhebungen: Einige Bemühungen bei Ministerien, aber keiner erreicht A Wenig Erfolg auf freiwilliger Basis bei kommerziellen Seiten Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 27

28 WEITERFÜHRENDE LINKS ZU EUROPÄISCHEN RICHTLINIEN Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 28

29 Weiterführende Links zu Europäischen Richtlinien i2010: eaccessibility: Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland): einclusion in der Schweiz: index.html?lang=de Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 29

30 Weiterführende Links zu Europäischen Richtlinien Digitales Österreich: Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 30

31 Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 31

32 Hauptsächlich betroffene Behinderungsformen Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen Technikferne Menschen Hörbeeinträchtigungen (bis gehörlos) Geistige Beeinträchtigungen Körperbehinderungen Sehbeeinträchtigung (bis Blindheit) Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 32

33 Hilfsmittel für technikferne Menschen Hilfsmittel für technikferne Menschen Technikfern keine Behinderung im direkten Sinn Oft im Zusammenhang mit anderen Behinderungen (z.b. alte Menschen) wie Fehlsichtigkeit, Hörbehinderung, motorische Einschränkungen, Kaum echte Hilfsmittel, aber viel im Design zu beachten Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 33

34 Zu beachten bei Webdesign Hilfsmittel für technikferne Menschen Begriffe immer erklären und nicht voraussetzen Keine Bedienkonzepte eines Betriebssystems voraussetzen In den Hilfen/Erklärungen auch simple Dinge erläutern und nicht voraussetzen Symbole können ohne Vorkenntnisse falsch oder völlig anders verstanden werden Kulturhintergrund kann völlig anders sein Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 34

35 Hilfsmittel für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen Hilfsmittel für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen Ersatz mit üblichen Hörhilfen nicht webrelevant Starke Hörbeeinträchtigungen Probleme mit manchen Webdiensten möglich (z.b. Sprachtelefonie, Hörbücher, ) bzw. Hintergrundmusik/-geräusche störend Gehörlos Einschränkungen bei Informationsaufnahme wie Signalgeräuschen, Videos, Hintergrundmusik, Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 35

36 Hilfsmittel für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen Hilfsmittel für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen Windows Einstellungen Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 36

37 Zu beachten bei Webdesign Hilfsmittel für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen Videoübertragung muß schnell genug für Gebärdensprache sein Musik oder andere Geräusche sollten abschaltbar sein Keine Information, die nur im Audio verborgen ist Videos wo möglich mit Untertiteln oder bei Bedarf mit Gebärdensprache versehen Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 37

38 Hilfsmittel für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung Hilfsmittel für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung Kaum Software-Tools Zu beachten bei Webdesign Die einfachst mögliche Sprache verwenden Seiten übersichtlich und einfach gestalten Userinterfaces (z.b. bei Webapplikationen) besonders intuitiv entwickeln. Flackern und unruhiges Bild vermeiden Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 38

39 Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Sehr abhängig, wie stark die Einschränkungen sind Verschiedene Kategorien Unterstützungen bei Eingabegeräten Ersatz von Eingabegeräten Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 39

40 Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Mechanische Unterstützungen Mechanische Arm/Bein/Gerätehalterungen Lochmasken/Fingerführung auf der Tastatur Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 40

41 Mechanischer Ersatz Touchscreen statt Maus Trackball statt Maus Tasten statt Maus Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 41

42 Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Mechanischer Ersatz (Fortsetzung) Joystick statt Maus Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 42

43 Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Mechanischer Ersatz (Fortsetzung) Spezialmaus (z.b. Integramaus) Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 43

44 Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Mechanischer Ersatz (Fortsetzung) Kleintastaturen (z.t. auch mit Stift) Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 44

45 Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Mechanischer Ersatz (Fortsetzung) Großtastaturen Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 45

46 Software Unterstützung Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Tastatureinstellungen auch von Windows selbst Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 46

47 Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Software Unterstützung (Fortsetzung) Programm zum schnelleren Schreiben (z.b. EMU) Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 47

48 Software Ersatz Spracheingabe Onscreen Keyboard Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 48

49 Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Software Ersatz (Fortsetzung) Scanning Systeme (z.b. ISUI) Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 49

50 Zu beachten bei Webdesign Hilfsmittel für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Maus darf keine Voraussetzung sein Die Eingabegeschwindigkeit muß auch sehr langsam sein können Grobmotorige Bewegungen dürfen kein unüberwindbares Hindernis sein Plugins (Flash & Co) können mit Hilfswerkzeugen große Probleme verursachen Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 50

51 Hilfsmittel für Menschen mit Sehbeeinträchtigung Hilfsmittel für Menschen mit Sehbeeinträchtigung Blinde Menschen habe andere Bedürfnisse als sehbehinderte/fehlsichtige Menschen. Screenreader Brailletastaturen Selfvoicing Browsers Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 51

52 Hilfsmittel für Menschen mit Sehbeeinträchtigung Hilfsmittel für Menschen mit Sehbeeinträchtigung (Fortsetzung) Tools für Blinde Menschen wurden letzte Woche demonstriert Theorie und Praxis von Screenreadern wurde letzte Woche von einem blinden Anwender vorgeführt Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 52

53 Hilfsmittel für Menschen mit Sehbeeinträchtigung Hilfsmittel für Menschen mit Sehbeeinträchtigung (nicht blind) Vergrößerungsprogramme (in Windows integriert oder als Zusatzprodukt) Farb-, Mauszeiger-, Carret und Kontrastanpassungen in Windows für alle Programme Zusätzliche Soundunterstützung Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 53

54 Hilfsmittel für Menschen mit Sehbeeinträchtigung Hilfsmittel für Menschen mit Sehbeeinträchtigung (nicht blind) - Fortsetzung Browsereinstellungen Schriftgröße/art Eigene Farbschemata Custom-CSS Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 54

55 UND NUN ZU DEN DEMONSTRATIONEN Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 55

56 Check-Tools und deren Verwendung Theorie und Praxis Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 56

57 Problematik Es gibt kein Tool, das sicher ohne menschliche Hilfe eine Seite überprüfen kann. Es gibt kaum so viel Zeit, daß ein Mensch eine Seite ohne maschinelle Unterstützung testen kann. Testdurchführung von einem geübten Menschen mit Unterstützung von Tools Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 57

58 Gliederung der Tools HTML Konformität Für fertige Seiten Für Authoring Tools CSS Konformität Für fertige Seiten Für Authoring Tools Browsertests Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 58

59 Gliederung der Tools Zugänglichkeit WAI Guideline Einhaltung WCAG 1.0 WCAG 2.0 Section 508 Einhaltung Weitere Nationale Standards für Österreich nicht relevant Weitere Checker / Hilfstools Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 59

60 HTML CHECKER Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 60

61 HTML Checker Vollständig maschinell durchführbar Im Prinzip DTD Check Daher, viele verschiedene Angebote für online und offline Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 61

62 Online HTML Checker Vorteile Überall ohne Installation Kann Seiten auf Fremdservern als auch zumeist von Offline-Dateien überprüfen Nachteile Z.T. sehr langsam Zugangsbeschränkte Seiten können nicht überprüft werden Probleme mit Geheimhaltung Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 62

63 Beispiele für online HTML Checker W3C Checker Validome Totalvalidator Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 63

64 Offline HTML Checker Nahezu in jedem HTML-Editor enthalten In vielen normalen Editoren enthalten Auch in Standalone Checktools enthalten Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 64

65 Offline HTML Checker Beispiele: HTML Tidy (gratis mit API weit verbreitet) CSE Validator (Lite gratis, Pro kostenpflichtig) (kostenpflichtig) (gratis) HTML Validator Plugin: Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 65

66 CSS CHECKER Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 66

67 CSS Checker CSS wird im Allgemeinen stiefmütterlich behandelt wenige online-validatoren: W3C CSS Validator Auch wenige Offline Validatoren: TopStyle Web-Developer Firefox Plugin Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 67

68 BROWSERUNABHÄNGIGKEIT TESTEN Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 68

69 Browserunabhängigkeit Mehr Browserunabhängigkeitsprobleme bei: Verwenden von neueren Standards Verwenden von Skripts Verwenden von beliebten aber nicht genormten Eigenschaften Wunsch nach pixelgenauer Ausrichtung Verwenden von kompliziertem CSS Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 69

70 Browserunabhängigkeit testen Bei verschiedenen Herstellern i.a. leicht einfach mehrere Browser installieren. Üblich sind z.b. Microsoft Internet Explorer Mozilla Firefox Google Chrome Apple Safari Opera Conquerer Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 70

71 Browserunabhängigkeit testen Bei verschiedenen Versionen eines Herstellers: Bei manchen Browsern ist eine Parallelinstallation möglich Verschiedene virtuelle Maschinen mit verschiedenen Versionen verwenden. IE8, Firefox 3, Chrome 2, Safari 4 IE7, Firefox 2, Chrome 1, Safari 3 Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 71

72 Browserunabhängigkeit testen Entsprechende Testtools verwenden IETester Spoon bietet verschiedene Online-Browser an Totalvalidator Adobe Dreamweaver TopStyle Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 72

73 WAI CHECKER Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 73

74 Generelle WAI Checker WAI kann nur teilweise maschinell überprüft werden Ergebnissen aus rein maschinellen Tests nicht 100% trauen aber i.a. eine gute Grundlage Zusatzüberprüfungen sind notwendig. Z.B. Farbgebung, erklärende Texte, Einfache Sprache, Inhalte, Anpassung an den Browser, Fenstergröße, Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 74

75 Online WAI Checker Bobby: Ursprung der Testtools von CAST Verkauf an Watchfire, Weiterverkauf an IBM IBM stellt das Produkt ein Totalvalidator Testet HTML, WCAG 1.0 und Section 508 Sehr genauer Test, Knackpunkt Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 75

76 Online WAI Checker Synthia says (HiSoftware) Check nach WCAG 1.0 und Section 508 Bietet Browseremulation an AChecker Check nach BITV (Deutschland), WCAG 1.0 & 2.0, Stanca Act (Italien) Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 76

77 Offline WAI Checker Bobby (wird nicht mehr verkauft) Checkt WAI 1.0 Liefert andere Ergebnisse als online Version Totalvalidator Basic Version gratis Pro Version ist kostenpflichtig Integriert sich optional mit Firefox Plugin Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 77

78 Offline WAI Checker CSE HTML Validator Kein WAI Check in der Gratisversion nur in der Kaufversion ein WAI Checker Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 78

79 WEITERE CHECK TOOLS Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 79

80 Weitere Check Tools Farbhelfer Color Contrast Check Online Tool RGB und HSV Color Contrast Analyzer Offline Tool Fehlsichtigkeitssimulator für beliebige Fenster Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 80

81 Weitere Check Tools Color Blind Web Filter Online Tool Simulation von Farbfehlsichtigkeiten Keine Vergleichszahlen oder Checks Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 81

82 BROWSERINTEGRATION Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 82

83 Browser mit Checkfeatures Keiner der großen Browser hat echte Checkfeatures integriert Firefox hat mit einem sehr flexiblen Plugin- System großes Potential als Basisplattform Viele für Web-Developer interessante Plugins Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 83

84 Firefox Plugins HTML Validator Offline Check Tool Check mit SGML Parser (identisch zu W3C Validator) Check mit HTML Tidy Läuft ständig im Hintergrund mit Grafische und Zahlendarstellung Anzeige der Fehler im Quelltext möglich Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 84

85 Firefox Plugins Web-Developer Sehr vielseitiges Tool! Disable Features (Java, Javascript, Cache, ) Handle Cookies Handle CSS Handle Forms Handle Images Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 85

86 Firefox Plugins Web-Developer (Fortsetzung) Darstellung von versteckter Information (Alt-Texte, Descriptions, ) Kennzeichnung von verschiedenen Blöcken/Elementen Simulation von Bildschirmgrößen Direkt-Links zu online-checktools Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 86

87 Firefox Plugins Totalvalidator Direkter Link zu online Tool Integration des offline Tools HTML Validator WCAG 1.0 Validator WCAG 2.0 Validator Section 508 Validator Link Checker Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 87

88 Firefox Plugins Firefox Accessibility Extension screenreaderartige Anzeigemöglichkeiten (Listen von Header, Links, Objekten, ) Schnellzugriff auf WAI Checker Kontrastüberprüfungen Überprüfungen nach eigenem Accessibilityregeln (FAE, Best Practice Sammlung) ARIA Tests Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 88

89 Firefox Plugins Popup Alt Text Zeigt Alt-Texte wie ältere Internet Explorer Versionen als Popup an Link Evaluator Testet alle Links einer Seite und markiert die Links entsprechend Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 89

90 Internet Explorer Toolbars IE ist mit Toolbars erweiterbar Wenige Toolbars in Development Keine Toolbar fertig, die häufig im Einsatz ist. Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 90

91 HILFSTOOLS Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 91

92 Hilfstools Berichte Abhängig vom Ziel (Gutachten über Erfolg, Feedback an Entwickler, ) Erhebungsprotokolle WAT Hilfswerkzeug zum Protokollieren von vielen Seiten und Sites Anleitung bei der Überprüfung WAT Online Demnächst verfügbar Web Accessibility Vorlesungsübung Block 4 92

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