BARRIEREFREIER ZUGANG ZU WEBSITES UND MOBILEN ANWENDUNGEN

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1 BARRIEREFREIER ZUGANG ZU WEBSITES UND MOBILEN ANWENDUNGEN ZKI AK Campus Management am

2 Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen AGENDA Barrierefreiheit Was heißt das? Gesetzliche Anforderungen Überprüfen von Websites und mobilen Anwendungen 2

3 Barrierefreiheit Was heißt das? WAS VERSTEHT MAN UNTER BARRIEREFREIHEIT? Barrierefreies Webdesign ist die Kunst, Webseiten so zu gestalten, dass jeder sie nutzen und lesen kann. Quelle: 3

4 Barrierefreiheit Was heißt das? VIER PRINZIPIEN DER BARRIEREFREIHEIT Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit Verständlichkeit Robustheit (interpretierbar) 4

5 Barrierefreiheit Was heißt das? ARTEN VON BEHINDERUNGEN 4 Hauptkategorien Sehbehinderung Hörbehinderung Motorische Beeinträchtigung Kognitive Beeinträchtigung Weitere Segmente Silver Surfer (Alter 50+) Mobile- und Tablet- Nutzer Suchmaschinen (Google ist blind) 5

6 Barrierefreiheit Was heißt das? FARBEN UND KONTRASTE Colorblind Web Page Filter Quelle: 6

7 Barrierefreiheit Was heißt das? SEMANTISCHE STRUKTURIERUNG Semantik = Bedeutung von Inhalten Inhalte sinnvoll mit dafür passenden Elementen auszeichnen Überschriften, Absätze, Listen, Tabellen, Beispiel: Überschriften häufig größer und fett gedruckt dargestellt Fett und groß gedruckter Text nicht zwangsläufig Überschrift 7

8 Barrierefreiheit Was heißt das? ALTERNATIVTEXTE FÜR NICHT-TEXT-INHALTE Mehrkanalprinzip Informationen mindestens über zwei Sinne zugänglich Nicht nur grafisch, sondern auch textlich vermitteln Beispiele: Alternativtexte für Bilder Videos mit Untertitel 8

9 Barrierefreiheit Was heißt das? FORMULAR AUSFÜLLEN Problematik Blinden fehlt Gesamtüberblick Geduldsprobe Daher Klar und ergonomisch gestalten Aussagekräftige Hilfetexte, Fehlermeldungen 9

10 Barrierefreiheit Was heißt das? BEISPIEL: SCREENREADER Bildschirmleseprogramm für Blinde und Sehbehinderte Ermöglicht blinden Menschen die Nutzung von Computern Vermittelt Informationen akustisch oder taktil über Braillezeile Liest alle im Quellcode enthaltenen Informationen vor 10

11 Barrierefreiheit Was heißt das? BEISPIEL: SCREENREADER TABELLE Name Funktion Telefon Max Mustermann Studierendenbüro Erika Musterfrau Reisekostenabrechnung Tabelle mit vier Spalten und drei Zeilen. Zeile 1, Spalte 1, Name <Taste> Zeile 1, Spalte 2, Funktion <Taste> Zeile 1, Spalte 3, <Taste> Zeile 1, Spalte 4, Telefon <Taste> Zeile 2, Name, Max Mustermann, Zeile 2, Funktion, Studierendenbüro, Zeile 2, , Zeile 2, Telefon, , Zeile 3, Name, Erika Musterfrau, Zeile 3, Funktion, Reisekostenabrechnung, Zeile 3, , Zeile 3, Telefon, , Tabelle Ende. 11

12 Barrierefreiheit Was heißt das? BEISPIEL: SCREENREADER NVDA Beispiel: NVDA (fortschrittlich, kostenlos) Installation oder direkt aus dem Web starten Beispiel: Tagesordnung der 69. DFN-Betriebstagung 12

13 Barrierefreiheit Was heißt das? FRAGEN? Was versteht man unter Barrierefreiheit? Umsetzung Farben und Kontraste Semantische Strukturierung Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalte Screenreader 13

14 Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen AGENDA Barrierefreiheit Was heißt das? Gesetzliche Anforderungen Überprüfen von Websites und mobilen Anwendungen 14

15 Gesetzliche Anforderungen WORLD WIDE WEB CONSORTIUM WCAG 2.0 Gremium zur Standardisierung der Techniken im World Wide Web Erarbeitete Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) im Dezember 2008 Definiert Barrieren im Web und gibt umfassende Richtlinien zur barrierefreien Webseitengestaltung Weltweit Grundlage für Gesetze zur barrierefreien Webgestaltung 15

16 Gesetzliche Anforderungen BARRIEREFREIE-INFORMATIONSTECHNIK-VERORDNUNG Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) Gültig für alle Internetauftritte sowie öffentlich zugänglichen Internet-Angebote von Behörden und Bundesverwaltung Inhaltlich an WCAG 2.0 angelehnt 16

17 Gesetzliche Anforderungen WCAG 2.0 (WELTWEIT) VS. BITV 2.0 (DEUTSCHLAND) AAA leer AA Bedingungen der Priorität 2 A Bedingungen der Priorität 1 17

18 Gesetzliche Anforderungen RICHTLINIE (EU) 2016/2102 Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates Ziel: Standards für die Barrierefreiheit von Webseiten der öffentlichen Hand europaweit angleichen Für Deutschland: BITV 2.0 sowie entsprechende Verordnungen auf Länderebene an WCAG 2.0 bis 22. September 2018 angleichen 18

19 Gesetzliche Anforderungen WEITERFÜHRENDE ANFORDERUNGEN Barrierefreiheit auf Konformitätsstufe AA (WCAG 2.0) Erklärung von öffentlichen Stellen Inwieweit Webangebot barrierefrei Warum bestimmte Inhalte nicht barrierefrei zugänglich Ggf. Alternativen benennen Feedback-Mechanismus Nutzer können Barrieren melden 19

20 Gesetzliche Anforderungen EINHALTUNG, DURCHSETZUNG, BERICHTERSTATTUNG EU-Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte für Überwachung der Einhaltung Durchsetzung der Richtlinie in Deutschland: Bundesfachstelle für Barrierefreiheit zuständig für Überwachung und Berichterstattung Schlichtungsstelle Beauftragten der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderung 20

21 Gesetzliche Anforderungen EINHALTUNG, DURCHSETZUNG, BERICHTERSTATTUNG Beispiel: Freistaat Bayern / StMBW IT-Controlling zur Barrierefreiheit von Websites erweitert Berichtspflicht für alle Hochschulen Meldepflicht Land Bayern meldet an Bund Bund meldet an EU Kommission 21

22 Gesetzliche Anforderungen FRISTEN AB 23. SEPTEMBER 2018 Datum Zugehörige Fristen EU-Richtlinie muss in geltendes deutsches Recht umgewandelt sein Mitgliedsstaaten müssen zuständige Stelle für Überwachung, Durchsetzung und Berichterstattung benennen (Bundesfachstelle Barrierefreiheit) EU-Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Überwachung und Berichterstattung der EU-Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten Barrierefreiheit aller Websites und aller elektronisch zugänglicher Dokumente öffentlicher Stellen, die ab dem veröffentlicht wurden Inhalte von Intranets müssen barrierefrei sein Barrierefreiheit aller Websites und aller elektronisch zugänglicher Dokumente öffentlicher Stellen, die vor dem veröffentlicht wurden Zeitbasierte Medien (Audio, Video) müssen barrierefrei sein 22

23 Gesetzliche Anforderungen FRISTEN AB 23. SEPTEMBER 2018 Datum Zugehörige Fristen Barrierefreiheit aller mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen Erster Bericht der Bundesländer über die Umsetzung und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit an die Bundesfachstelle Barrierefreiheit Anschließend im 3-Jahres-Rhythmus Erster Bericht der Mitgliedsstaaten über die Umsetzung der EU-Richtlinie an die EU-Kommission Anschließend im 3-Jahres-Rhythmus Erste Überprüfung der Berichte der einzelnen Mitgliedsstaaten durch die EU- Kommission 23

24 Gesetzliche Anforderungen AUSNAHMEN DER EU-RICHTLINIE Office-Dateien vor veröffentlicht Multimedia-Dateien vor veröffentlicht Live-Übertragungen Online-Karten und Kartendienste 24

25 Gesetzliche Anforderungen AUSNAHMEN DER EU-RICHTLINIE Inhalte von Dritten (außerhalb der Kontrolle) Inhalte von Extranets und Intranets Vor veröffentlicht gilt erst bei grundlegender Überarbeitung Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten Nicht für aktive Verwaltungsaufgaben benötigt Nicht nach dem aktualisiert 25

26 Gesetzliche Anforderungen AUSNAHMEN DER EU-RICHTLINIE Unverhältnismäßige Belastung Berechtigte Gründe sind nachzuweisen, z.b. übermäßig organisatorische oder finanzielle Last Nicht berechtigte Gründe Fehlende Kenntnisse Fehlende Zeit Geringere Prioritäten 26

27 Gesetzliche Anforderungen FRAGEN? WCAG 2.0 und BITV 2.0 Richtlinie (EU) 2016/2102 Fristen und Ausnahmen 27

28 Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen AGENDA Barrierefreiheit Was heißt das? Gesetzliche Anforderungen Überprüfen von Websites und mobilen Anwendungen 28

29 Überprüfen von Websites und mobilen Anwendungen WIE KANN MAN DIE WEBSEITEN ÜBERPRÜFEN? Manuelle Tests Per Hand aufwändig, viel Vorwissen erforderlich Automatisierte Tests Testresultate mit Anzahl der Verstöße gegen definierte Regeln Experten-Tests Unabhängige Prüfstellen Kombination mit Zertifizierung 29

30 Überprüfen von Websites und mobilen Anwendungen PRÜF-TOOLS FÜR PDFS, OFFICE-DOKUMENTE PDF-Accessibility-Checker (PAC) Adobe Professional (integrierte Prüfroutine) Werkzeuge Aktionsassistent Barrierefreiheitsprüfung Microsoft Word (integrierte Prüfroutine) Datei Dokument prüfen Barrierefreiheit überprüfen 30

31 Überprüfen von Websites und mobilen Anwendungen PRÜF-TOOLS FÜR WEBANWENDUNGEN Browser-AddOns HTML-Validatoren Eigenständige Software WAVE 3.0 Web Accessibility Versatile Evaluator CCA2 Color Contrast Analyzer NVDA (Screenreader) Siteimprove (Qualitätsmanagement) 31

32 Überprüfen von Websites und mobilen Anwendungen PRÜF-TOOLS FÜR WEBANWENDUNGEN: SITEIMPROVE 32

33 Überprüfen von Websites und mobilen Anwendungen FRAGEN? Wie kann man die Webseiten überprüfen? Prüf-Tools für PDFs, Office-Dokumente Prüf-Tools für Webanwendungen 33

34 Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen FRAGEN? Barrierefreiheit Was heißt das? Gesetzliche Anforderungen Überprüfen von Websites und mobilen Anwendungen 34

35 Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen ZUM NACHLESEN Richtlinie (EU) 2016/ Service/Newsletter/Ausgabe-1-18/eu-webseiten-richtlinie.html Screenreader

36 Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen ZUM NACHLESEN Leitfaden zur Erstellung barrierefreier PDFs blob=publicationfile&v=2 Leitfaden zur Erstellung barrierefreier Word-Dateien Leitfaden zur Gestaltung barrierefreier Webseiten _und_soziales/inklusion/leitfaden_barrierefreie_webseiten.pdf 36

37 Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen KONTAKT Dipl.-Wirt.-Inf. Alexander Winterstein TU Bergakademie Freiberg Zentraler Webkoordinator Universitätsrechenzentrum Bernhard-von-Cotta-Straße Freiberg Telefon: alexander.winterstein@hrz.tu-freiberg.de Xing: 37

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