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1 Das Konzept hinter den barrierefreien Informationsseiten von - rechtliche Grundlagen in Deutschland - technische Grundlagen und Standards Begrifflichkeit "barrierefrei" und "accessible" Was unterlassen? Was tun? Webtechnik - "harte" Faktoren und was sie bringen Konzeption und Redaktion - "weiche" Faktoren und spezielle Zielgruppen Was haben wir im Prototypen umgesetzt? Was haben wir gelernt? Farbkonzept Bildschirmauszüge mit Einzelheiten Schauen wir es uns live an

2 rechtliche Grundlagen in Deutschland Behindertengleichstellungsgesetz BGG 2002 ( 4) " für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar " Für Internet-Auftritte von "Trägern öffentlicher Gewalt" ist vorgegeben ( 11), sie "schrittweise technisch so (zu gestalten), dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können." Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2002 für den Bund Geltungsbereich: Bundesbehörden

3 rechtliche Grundlagen in Deutschland Behindertengleichstellungsgesetz BGG 2002 ( 4) " für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar " Für Internet-Auftritte von "Trägern öffentlicher Gewalt" ist vorgegeben ( 11), sie "schrittweise technisch so (zu gestalten), dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können." Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2002 für den Bund Geltungsbereich: Bundesbehörden Identische Gleichstellungsgesetze und abweichende Durchführungsverordnungen der Länder folgten, z. B. die BayBITV 2006 " 3 (3) Soweit die Herstellung der Barrierefreiheit aus finanziellen, wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Gründen unverhältnismäßig oder aus technischen Gründen unmöglich ist, kann von einem barrierefreien Angebot abgesehen werden."

4 rechtliche Grundlagen in Deutschland Behindertengleichstellungsgesetz BGG 2002 ( 4) " für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar " Für Internet-Auftritte von "Trägern öffentlicher Gewalt" ist vorgegeben ( 11), sie "schrittweise technisch so (zu gestalten), dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können." Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2002 für den Bund Geltungsbereich: Bundesbehörden Identische Gleichstellungsgesetze und abweichende Durchführungsverordnungen der Länder folgten, z. B. die BayBITV 2006 " 3 (3) Soweit die Herstellung der Barrierefreiheit aus finanziellen, wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Gründen unverhältnismäßig oder aus technischen Gründen unmöglich ist, kann von einem barrierefreien Angebot abgesehen werden." BITV 2 seit 2011 für Bundesbehörden verpflichtend Angelehnt an die internationalen Web Content Accessibility Guidelines WCAG2 von 2008

5 Bedeutung und Situation in Deutschland BGG und BITV sind für Behörden verbindlich

6 Bedeutung und Situation in Deutschland BGG und BITV sind für Behörden verbindlich Sie sind nicht verbindlich für Firmen oder Vereine

7 Bedeutung und Situation in Deutschland BGG und BITV sind für Behörden verbindlich Sie sind nicht verbindlich für Firmen oder Vereine Der Gesundheits- und Sozialbereich hat jedoch Eigeninteresse an der Barrierefreiheit seiner Informationsangebote

8 Bedeutung und Situation in Deutschland BGG und BITV sind für Behörden verbindlich Sie sind nicht verbindlich für Firmen oder Vereine Der Gesundheits- und Sozialbereich hat jedoch Eigeninteresse an der Barrierefreiheit seiner Informationsangebote Nur so erreichen sie alle Kunden

9 Bedeutung und Situation in Deutschland BGG und BITV sind für Behörden verbindlich Sie sind nicht verbindlich für Firmen oder Vereine Der Gesundheits- und Sozialbereich hat jedoch Eigeninteresse an der Barrierefreiheit seiner Informationsangebote Nur so erreichen sie alle Kunden Informationen im Web senken Kosten indem sie Selbstbedienung ermöglichen

10 Bedeutung und Situation in Deutschland BGG und BITV sind für Behörden verbindlich Sie sind nicht verbindlich für Firmen oder Vereine Der Gesundheits- und Sozialbereich hat jedoch Eigeninteresse an der Barrierefreiheit seiner Informationsangebote Nur so erreichen sie alle Kunden Informationen im Web senken Kosten indem sie Selbstbedienung ermöglichen Anpassbarkeit und Änderungsfreundlichkeit sind "eingebaut"

11 Nicht alles glauben - selbst testen! Web-Dienstleister, die HTML und CSS nicht beherrschen, streuen gelegentlich wilde Gerüchte über enorme Kosten der Barrierefreiheit, und was man alles gar nicht bräuchte, und was schon völlig veraltet sei. Viele Grafiker denken "in Papier" und können mit flexiblen Layouts nicht umgehen. Folgende technische Produkte erlauben eine schnelle eigene Prüfung von Webseiten-Prototypen HTML-Validatoren CSS-Validator EDDI als Semantik-Validator

12 Entwicklung technischer Grundlagen und Standards HTML wird "erwachsen" 1999 HTML4, 2000 XHTML1 Standards des World Wide Web Consortium (W3C)

13 Entwicklung technischer Grundlagen und Standards HTML wird "erwachsen" 1999 HTML4, 2000 XHTML1 Standards des World Wide Web Consortium (W3C) Die Web Accessibility Initiative WAI liefert Regeln 1999 Web Content Accessibility Guidelines WCAG Treibende Kräfte blinde und sehbehinderte Menschen Überwiegend "harte" technische Regeln für HTML

14 Entwicklung technischer Grundlagen und Standards HTML wird "erwachsen" 1999 HTML4, 2000 XHTML1 Standards des World Wide Web Consortium (W3C) Die Web Accessibility Initiative WAI liefert Regeln 1999 Web Content Accessibility Guidelines WCAG Treibende Kräfte blinde und sehbehinderte Menschen Überwiegend "harte" technische Regeln für HTML 2008 Web Content Accessibility Guidelines WCAG2 Keine "harten" Kriterien, sondern schwammig durch den Versuch, alles und jedes abzudecken, nicht nur HTML Einerseits klare Richtlinien wie vorher Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robust andererseits viele detailverliebte Konformitätsbedingungen, die selbst für Experten in ihrer gegenseitigen Abhängigkeit nicht mehr überschaubar sind

15 Begrifflichkeit "barrierefrei" und "accessible" Der deutsche Begriff "barrierefrei" (entlehnt aus dem Bauwesen) definiert sich negativ als Abwesenheit von Barrieren Bau: Bodengleicher Eingang

16 Begrifflichkeit "barrierefrei" und "accessible" Der deutsche Begriff "barrierefrei" (entlehnt aus dem Bauwesen) definiert sich negativ als Abwesenheit von Barrieren Bau: Bodengleicher Eingang Der englische Begriff "accessible" (Zugänglichkeit) definiert sich positiv als Anwesenheit von Zugängen Bau: Rollstuhlrampe

17 Begrifflichkeit "barrierefrei" und "accessible" Der deutsche Begriff "barrierefrei" (entlehnt aus dem Bauwesen) definiert sich negativ als Abwesenheit von Barrieren Bau: Bodengleicher Eingang Der englische Begriff "accessible" (Zugänglichkeit) definiert sich positiv als Anwesenheit von Zugängen Bau: Rollstuhlrampe In der Informationstechnik ist beides erforderlich Die Aufstellung von Barrieren unterlassen Bessere Zugänge schaffen

18 Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen

19 Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus

20 Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken

21 Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo

22 Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die Nutzer

23 Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die Nutzer Flackern in bestimmten Frequenzen

24 Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die Nutzer Flackern in bestimmten Frequenzen Harte Formatierungen im redaktionellen Text

25 Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die Nutzer Flackern in bestimmten Frequenzen Harte Formatierungen im Text Nicht skalierbare Schriftgrößen

26 Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die Nutzer Flackern in bestimmten Frequenzen Harte Formatierungen im Text Nicht skalierbare Schriftgrößen Geringer Vordergrund-Hintergrund Kontrast in Lesebereichen

27 Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die Nutzer Flackern in bestimmten Frequenzen Harte Formatierungen im Text Nicht skalierbare Schriftgrößen Geringer Vordergrund-Hintergrund Kontrast in Lesebereichen Orientierung nur durch Farben (extrem: Rot-Grün)

28 Was tun? Standardkonforme valide Webseiten

29 Was tun? Standardkonforme valide Webseiten Trennung von Inhalt und Layout

30 Was tun? Standardkonforme valide Webseiten Trennung von Inhalt und Layout Linearer logischer Aufbau des Quelltextes

31 Was tun? Standardkonforme valide Webseiten Trennung von Inhalt und Layout Linearer logischer Aufbau des Quelltextes Sprungnavigation über Teilbereiche hinweg

32 Was tun? Standardkonforme valide Webseiten Trennung von Inhalt und Layout Linearer logischer Aufbau des Quelltextes Sprungnavigation über Teilbereiche hinweg Tastatursteuerung

33 Was tun? Standardkonforme valide Webseiten Trennung von Inhalt und Layout Linearer logischer Aufbau des Quelltextes Sprungnavigation über Teilbereiche hinweg Tastatursteuerung Optisch unterstützte Orientierung

34 Was tun? Standardkonforme valide Webseiten Trennung von Inhalt und Layout Linearer logischer Aufbau des Quelltextes Sprungnavigation über Teilbereiche hinweg Tastatursteuerung Optisch unterstützte Orientierung Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte (Bilder, Videos)

35 Webtechnik "Harte" Faktoren und was sie bringen Technische Standards wie HTML und CSS Erzeugen nachvollziehbare Strukturen sind änderungsfreundlich und anpassbar lassen die Endgeräte über die Darstellung entscheiden "Regeln der Kunst" der Web-Designer Formatierung über externe CSS (Cascading Style Sheets) Valide Syntax der Seitenbeschreibungssprache Korrekte semantische Struktur (Gliederung) der Textinhalte Auszeichnung von Abkürzungen und Sprachwechseln Assistive Techniken, die so unterstützt werden Vorleseprogramme, Braille-Tastaturen, Großfeldtastaturen, Mundmäuse,

36 Konzeption und Redaktion "Weiche" Faktoren und spezielle Zielgruppen Struktur des Informationsangebotes Gebärdenfilme Audioversionen Unterstützung der Navigation durch Symbole Redaktionelles Verständliche/angemessene Sprache (sollten Journalisten können ) Leichte Sprache Vermeiden irritierender Inhalte (Bild: Reh, Text: Fuchs) Gebärdenfilme und Versionen in leichter Sprache, die den wesentlichen Inhalt des Informationsangebots erläutern, sind gemäß BITV2 Priorität II vorgeschrieben.

37 Was haben wir im Prototypen umgesetzt? Was haben wir gelernt? Die "harten" Faktoren der barrierefrei-technik sind über alle Webangebote identisch und können verlustfrei bedient werden

38 Was haben wir im Prototypen umgesetzt? Was haben wir gelernt? Die "harten" Faktoren der barrierefrei-technik sind über alle Webangebote identisch und können verlustfrei bedient werden Man kann jedoch nicht den selben redaktionellen Inhalt für alle Zielgruppen liefern Leichte Sprache liefert insgesamt weniger Informations-Details, die Texte sind kürzer, die 1:1 Übernahme der Navigationsstruktur und der Gliederungstiefe der Umgangssprach-Version sind nicht sinnvoll. Wir haben uns für zwei Versionen entscheiden (Endausbau).

39 Was haben wir im Prototypen umgesetzt? Was haben wir gelernt? Die "harten" Faktoren der barrierefrei-technik sind über alle Webangebote identisch und können verlustfrei bedient werden Man kann jedoch nicht den selben redaktionellen Inhalt für alle Zielgruppen liefern Leichte Sprache liefert insgesamt weniger Informations-Details, die Texte sind kürzer, die 1:1 Übernahme der Navigationsstruktur und der Gliederungstiefe der Umgangssprach-Version sind nicht sinnvoll. Wir haben uns für zwei Versionen entscheiden (Endausbau). Vorlese-Funktion mit mp3 Audio gelöst Es gibt Programme, die den Text einer Webseite mit Automatenstimme ohne Sprachwechsel akustisch ausgeben. Wir haben uns trotz des höheren Änderungsaufwandes für mp3 und gegen solche Lösungen entschieden. Einstellbare Screen-Reader können um ein Vielfaches mehr. Von der akustischen Wiedergabe des Gelesenen mit Automatenstimme erwarten wir keinen Zusatznutzen.

40 Was haben wir im Prototypen umgesetzt? Farbkonzept mit Mindestkontrast

41 Was haben wir wie umgesetzt? Startseite und zentrale Elemente

42 Was haben wir wie umgesetzt? Seiten unter Tätigkeitsfelder

43 Was haben wir im Prototypen umgesetzt? Schauen wir es uns live an

44 Netz der Möglichkeiten eg Allersberger Str. 185 F Nürnberg Telefon kontakt@netzdm.de Web Internet barrierefrei Prüfung, Schulung, Beratung im Vorfeld von Ausschreibungen, Analyse und Behebung von Schwachstellen (Technik, Semantik, Usability), Web-Design und Konzeption, Programmierung Weitere in der Genossenschaft verfügbare Fachkompetenzen: Software unter Windows, aber auch Linux- und OpenSource-Lösungen Unterstützung bei der Effizienzsteigerung der kaufmännischen Verwaltung Beratung zu Kooperationen von KMU Urheberrecht: Aus diesem Vortrag darf gerne zitiert werden, jedoch nur mit Quellenangabe.

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