xxx Vibrationen am Arbeitsplatz - LärmVibrationsArbSchV Ausgabe../07
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- Brigitte Baumann
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1 Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau ENTWURF Fachausschuss- Informationsblatt Nr. xxx Vibrationen am Arbeitsplatz - LärmVibrationsArbSchV Ausgabe../07 Dieses Fachausschuss-Informationsblatt* erläutert wichtige Bestimmungen der Lärmund Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) für den Teil Vibrationen, der die EG-Richtlinie Vibrationen (2002/44/EG) in Deutschland umsetzt. Hinweis: dies ist eine Entwurfs-Version, die aufgrund des in Kraft tretens der Verordnung am im Internet verfügbar ist. Eine Endversion wird im SG Vibration FA MFS derzeit abgestimmt. Inhaltsverzeichnis: 1 Was ist neu? 2 Maßnahmen 3 Handlungsbedarf 4 Umsetzungs- und Praxishinweise Ziel der Bestimmungen der LärmVibrationsArbSchV für den Teil Vibrationen bzw. der zugehörigen (staatlichen) Rechts- und/oder Verwaltungsvorschriften sowie auch der relevanten Normen und Richtlinien sind präventive Maßnahmen gegen Muskel- und Skeletterkrankungen (insbesondere der Wirbelsäule sowie der Hand-Arm- Gelenke) und Durchblutungsstörungen an den Händen ( Weißfingerkrankheit ). Arbeitgeber sind auch gefordert, betriebliche Investitionen nach der LärmVibrationsArbSchV an den Anforderungen der Prävention von Erkrankungen durch Vibrationsbelastungen auszurichten, wenn - Arbeitsmittel neu beschafft, - Arbeitsverfahren neu eingeführt und/oder umgestaltet werden. Der Arbeitskreis Vibration im Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau begleitet die Umsetzung der Verordnung und informiert über die Neuerungen. 1 Was ist neu? Schon bisher galt auch für die Einwirkung von Vibrationen, dass Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG durchzuführen waren. Die neue LärmVibrationsArbSchV gibt jedoch nun im Detail vor, was bei Gefährungsbeurteilung und Präventionsmaßnahmen zu beachten ist. In der LärmVibrationsArbSchV werden Gefährdungsbeurteilung bzw. Messungen und Präventionsmaßnahmen auf den Stand der Technik bezogen, der definiert wird als der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Ge- * Dieses FA-Informationsblatt wurde von Mitgliedern des Sachgebiets Vibration im Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau (FA MFS) erarbeitet. Der FA setzt sich zusammen u. a. aus Vertretern der BGen, Staatlichen Stellen, Sozialpartnern, Herstellern und Betreibern (s.a. BGG 900). Diese Vertreter betroffener Branchen sind als Experten für die Prävention von Gesundheitsgefährdungen durch Vibrationen tätig.
2 Fachausschuss-Informationsblatt Nr. xxx Vibrationen am Arbeitsplatz LärmVibrationsArbSchV Seite 2 von 4 sundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Der Stand der Technik bzw. Erkenntnisse über die Messung und Bewertung von Vibrationen am Arbeitsplatz wird in den Normen ISO :1997, ISO :2001 und ISO :2001 dargestellt, die national als DIN EN ISO 5349 sowie über die Richtlinie VDI 2057:2002 (Blatt 1: Ganzkörper-Schwingungen, Blatt 2: Hand-Arm-Schwingungen) verfügbar sind. Hieraus und aus den Bestimmungen der LärmVibrationsArbSchV ergeben sich für die Betriebe einige Neuerungen und Änderungen. Dazu gehören z.b. die Festlegungen zur Gefährdungsbeurteilung ( 3), zur Messung ( 4), zur Fachkunde ( 5), Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen ( 10) darunter die Ausarbeitung und Durchführung eines Vibrationsminderungsprogramms ( 10 Abs. 4), Unterweisung der Beschäftigten ( 11) und die arbeitsmedizinische Vorsorge ( 13, 14). Früher wurden Schwingbeschleunigungen gemessen und dann über die Verfahren der nationalen Normen auf einen Wert, die sog. Bewertete Schwingstärke (K-Wert), umgerechnet. Nun werden die gemessenen frequenzbewerteten Beschleunigungen verwendet. Für eine genaue Umrechnung noch vorhandener K- Werte müssen die Frequenzbewertungen gemäß Neufassung VDI 2057:2002 berücksichtigt werden. Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition erfolgt anhand der Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von 8 Stunden normierten Tages-Vibrationsexpositionswertes A(8). Hinweise zur Messung sind im Anhang Vibrationen der LärmVibrationsArbSchV aufgeführt. Abhängig von Erreichen oder Überschreiten der täglichen Auslösewerte und täglichen Expositionsgrenzwerte ( 9) sind die in den jeweiligen Paragraphen genannten Maßnahmen durchzuführen. Die Auslösewerte haben einen präventiven Charakter mit den Zielen, den Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Vibrationen bei der Arbeit zu gewährleisten und damit auch das Entstehen von vibrationsbedingten Erkrankungen zu vermeiden. Die Expositionsgrenzwerte kennzeichnen bei langjähriger Einwirkung die Vibrationsbelastungen, oberhalb derer mit deutlichen gesundheitlichen Schädigungen gerechnet werden muss. In 10 (3) ist dazu mit präventiver Zielrichtung entsprechend der EG Richtlinie festgelegt: Werden die Expositionsgrenzwerte trotz der durchgeführten Maßnahmen überschritten, hat der Arbeitgeber unverzüglich die Gründe zu ermitteln und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition auf einen Wert unterhalb der Expositionsgrenzwerte zu senken und ein erneutes Überschreiten der Grenzwerte zu verhindern. 1.1 Hand-Arm-Vibrationen Expositionsgrenzwert A(8) = 5 m/s² Auslösewert A(8) = 2,5 m/s² Zur Ermittlung von A(8)-Werten können bisherige KH-Werte für Hand-Arm-Vibrationen durch Division durch den Faktor 6,3 in die frequenzbewertete Beschleunigung a hw umgerechnet werden. Der maßgebliche Schwingungsgesamtwert a hv kann dann durch die Multiplikation mit einem Korrekturfaktor (1,2 für schlagende und 1,4 für rotierende Geräte) näherungsweise bestimmt werden. Für Hand-Arm-Schwingungen beschränken sich die Auswertungen nicht mehr auf die maximal auftretenden Werte, sondern auch die vektorielle Zusammenfassung aller Messrichtungen zum Schwingungsgesamtwert ist erforderlich. 1.2 Ganzkörper-Vibrationen Expositionsgrenzwert A(8) = 1,15 m/s 2 in (Xund Y-) horizontalen Richtungen und A(8) = 0,8 m/ s 2 in (Z-) vertikaler Richtung Auslösewert A(8) = 0,5 m/s² Zur Ermittlung von A(8)-Werten können bisherige K-Werte für Ganzkörper-Vibrationen durch Division durch 28 (KX, KY) bzw. 20 (KZ) in die frequenzbewerteten Beschleunigungen a wx, a wy, a wz umgerechnet werden; der A(8)-Wert ergibt sich dann als Maximalwert aus 1,4 x a wx, 1,4 x a wy oder a wz. Für vertikale Ganzkörper-Vibrationen wurden die Bewertungsfilter verändert: Fallweise sind neue Messungen sinnvoll (besonders auf stark schwingenden Fahrzeugen, z.b. im Baustelleneinsatz). 2 Maßnahmen In Abhängigkeit von den Auslösewerten und Expositionsgrenzwerten werden verschiedene Maßnahmen vorgeschrieben. Beispielhaft werden hier einige Maßnahmen genannt: Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung (ggf. Messung durch fachkundige Personen) und Bewertung der Risiken ( 3),
3 Fachausschuss-Informationsblatt Nr. xxx Vibrationen am Arbeitsplatz LärmVibrationsArbSchV Seite 3 von 4 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition ( 10) technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen, Vibrationsminderungsprogramm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen erstellen und durchführen ( 10 Abs. 4), Unterweisung der Beschäftigten ( 11) neu ist hierbei u.a. eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung unter bestimmten Bedingungen ( 11 (3)), Eine arbeitsmedizinische Vorsorge ist zu veranlassen bei Erreichen der Expositionsgrenzwerte (dies muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen) und anzubieten bei Überschreiten der Auslösewerte ( 13, 14). Hierfür steht der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Belastungen des Muskel- und Skelettsystems (G 46) sowie die zugehörige Handlungsanleitung BGI (Teil Vibrationen) zur Verfügung. Zu den Maßnahmen der Expositionsvermeidung und verringerung gehören nach 10 (2) insbesondere der Einsatz alternativer Arbeitsverfahren, Auswahl und Einsatz neuer oder bereits vorhandener Arbeitsmittel, Arbeitsgestaltung, Wartung und Schulung, schwingungsgedämpfte handgehaltene oder handgeführte Arbeitsmaschinen, die Bereitstellung von Zusatzausrüstungen, z.b. vibrationsdämpfende Sitze oder - als Option in Anhang vibrationen Nr. 1.5 genannt - Antivibrations-Schutzhandschuhe, die Bereitstellung von Kleidung zum Schutz gegen Kälte und Nässe. Weiterhin kann durch Begrenzung der Dauer und Intensität der Exposition oder durch Arbeitszeitpläne mit ausreichenden Zeiten ohne belastende Exposition die Vibrationsexposition vermieden oder verringert werden ( 10 (2), Nr. 7 und Nr. 8). 3 Handlungsbedarf Das aufwändige Messen kann dadurch vermieden werden, dass Vergleichswerte für typische Vibrationsbelastungen herangezogen werden, z.b. aus Datenbanken bei den Berufsgenossenschaften (VIBEX), aus der Datenbank KARLA ( oder aus Fachveröffentlichungen. Sind hier oder in Betriebsanleitungen keine Werte verfügbar, so sind ggf. Messungen vorzunehmen. Handlungsbedarf bei der Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV für den Teil Vibrationen besteht insbesondere: Feststellung, ob Beschäftigte Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Ist dies der Fall, hat der Arbeitgeber alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen ( 3 (1)). Ermittlung (Vergleichsdaten oder ggf. Messungen) aktueller Vibrationsbelastungen an Arbeitsplätzen bzw. bei Tätigkeiten, Berücksichtigung möglicher Wechselwirkungen zwischen Vibrationen und Lärm (in Verbindung mit Teil Lärm der LärmVibrationsArbSchV), Beschaffung schwingungsarmer Arbeitsmittel (mit niedrigen Kennwerten nach den Informationen der EG Maschinenrichtlinie 98/37/EG: z.b. Angaben der Hersteller in der Betriebsanleitung, Datenbank KARLA, BGIA-Informationen). Für Hand-Arm- Vibrationen ist eine separate FA-Information mit ausführlichen Hinweisen zur Handhabung von Angaben in Bedienungsanleitungen der Hersteller verfügbar, Betriebliche Ermittlungen, Maßnahmenplanung und Durchführung eines Vibrationsminderungsprogramms, Unterweisung exponierter Beschäftigter, Planmäßige Wartung der vorhandenen Arbeitsmittel und Werkzeuge, Bereitstellung von geeigneten/ geprüften Antivibrations-Schutzhandschuhen (sinnvoll bei hochfrequenten Arbeitsgeräten z.b. Schleifmaschinen, i.d.r. über 150 Hz BGIA-Positivliste), Veranlassen (Expositionsgrenzwerte; vor Aufnahme der Tätigkeit) bzw. Anbieten (Auslösewerte) einer arbeitsmedizinischen Vorsorge (Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Belastungen des Muskel- und Skelettsystems (G 46) sowie zugehörige Handlungsanleitung BGI (Teil Vibrationen)). 4 Umsetzungs- und Praxishinweise Einige Praxishinweise zur Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV Teil Vibrationen : Gefährdungen sind zu ermitteln oder ggf. messtechnisch zu erfassen, Die exponierten Arbeitnehmer/innen sind umfassend über die Gesundheitsgefahren
4 Fachausschuss-Informationsblatt Nr. xxx Vibrationen am Arbeitsplatz LärmVibrationsArbSchV Seite 4 von 4 durch Hand-Arm- und/oder Ganzkörper- Schwingungen zu unterweisen, Arbeitsmittel sind zu warten, um verschleißbedingte Unwuchten zu beheben und die Wirksamkeit der jeweiligen technischen Schwingungsminderungsmaßnahmen auch dauerhaft zu gewährleisten, Stumpfe Werkzeuge sollten instand gesetzt oder nicht mehr verwendet werden, Schwingsitze auf Fahrzeugen sollten auf die grundsätzliche Eignung für die betreffende Fahrzeuggruppe, den ordnungsgemäßen Zustand und die richtige Gewichtseinstellung überprüft werden, Unebenheiten auf Fahrwegen sollten geglättet und Fahrgeschwindigkeiten angepasst werden, Emissionskennwerte aus technischen Unterlagen (Betriebsanleitung) sollten nach den Vorgaben der EG Maschinenrichtlinie (9. GPSGV) gesichtet werden und bei der Neuanschaffung sollten bevorzugt schwingungsarme Geräte ausgewählt werden (meist haben diese auch weitere Vorteile: sie sind z.b. robuster oder präziser), Vibrationsminderungsprogramme und technischen / organisatorische Maßnahmen sind bei Überschreiten der Auslösewerte auszuarbeiten und durchzuführen, Persönliche Schutzausrüstungen sollten erprobt werden: geprüfte Antivibrations- Schutzhandschuhe (sinnvoll bei hochfrequenten Arbeitsgeräten, z.b. Schleifmaschinen, i.d.r. über 150 Hz BGIA- Positivliste). Ausführliche Umsetzungs- und Praxishinweise wurden auch vom Normenausschuss NALS C7 ( Normenausschuss Akustik, Lärmminderung, Schwingungstechnik im DIN und VDI ( u. a. auf Basis vorhandener Handlungsanleitungen aus der europäischen Normung erarbeitet. Ein EU Handbuch zur Umsetzung der EG Richtlinie Vibrationen mit einem Teil Ganzkörper- und einem Teil Hand-Arm-Vibrationen enthält umfangreiche und sehr praxisnahe Erläuterungen, Empfehlungen und Hilfestellungen: dort EU-Projects weiter zu VIBGUIDE. Weiterhin bietet der BGIA Report 6/2006 Vibrationseinwirkung an Arbeitsplätzen Kennwerte der Hand-Arm- und Ganzkörper- Schwingungsbelastung Erläuterungen zur Ermittlung, Messung und Bewertung von Vibrationseinwirkungen und enthält eine Vielzahl an geräte- und maschinenspezifischen Kennwerten. Diese Kennwerte können in Verbindung mit der tatsächlichen Einwirkungsdauer der Vibrationsexposition am jeweiligen Arbeitsplatz zur Berechnung des Tages- Vibrationsexpositionswertes A(8) genutzt werden. ml Die Gefährdungsbeurteilung kann wesentlich mit sogenannten Kennwertrechnern erleichtert werden, die im Internet als einfache Excel- Anwendungen verfügbar sind: BGIA Kennwertrechner für Hand-Arm- Vibrationen: Kennwertrechner Ganzkörper-Vibrationen ibration.php (Achtung: eine Anpassung auf 0,8 m/s2 in vertikaler (z-)richtung und 1,15 m/s2 in horizontaler (x-/y-)richtung ist noch vorzunehmen). Weitere Angebote zu Vibrationsrechnern, z.b. bei HSE (Health & Safety Executive, Großbritannien) (Achtung: Umsetzung für Ganzkörper- Vibrationen über LärmVibrationsArbSchV weicht in z-richtung von Regelung in UK ab). Auch Hersteller von Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen stellen Informationen, Broschüren und Kennwertrechner auf ihren Internet-Seiten zur Verfügung.
5 Fachausschuss-Informationsblatt Nr. xxx Vibrationen am Arbeitsplatz LärmVibrationsArbSchV Seite 5 von 4 Literatur [1] Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) (16. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 177 vom , S ) [2] EU Handbuch Ganzkörper-Schwingungen und EU Handbuch Hand-Arm-Schwingungen [3] Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) [4] FA-Informationsblatt 017 Gefährdungsbeurteilung Vibrationen bei handgeführten und - gehaltenen Arbeitsmaschinen: Hinweise zur Nutzung von Herstellerangaben aus Bedienungsanleitungen ation.php [5] BGIA Report 6/2006 Vibrationseinwirkung an Arbeitsplätzen Kennwerte der Hand-Arm- und Ganzkörper-Schwingungsbelastung [6] Übersicht Ermittlung und Bewertung von Vibrationsbelastungen (BIA-Report 2/2003, S ) [7] VDI 2057:2002 Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen. Blatt 1: Ganzkörper-Schwingungen, Blatt 2: Hand-Arm-Schwingungen. [8] ISO :1997 Mechanical vibration and shock Evaluation of human exposure to whole body vibration Part 1: General requirements [9] DIN EN ISO :2001 Mechanische Schwingungen Messung und Bewertung der Einwirkung von Schwingungen auf das Hand- Arm-System des Menschen Teil 1: Allgemeine Anforderungen [10] DIN EN ISO :2001 Mechanische Schwingungen Messung und Bewertung der Einwirkung von Schwingungen auf das Hand- Arm-System des Menschen Teil 2: Praxisgerechte Anleitung zur Messung am Arbeitsplatz. [11] DIN V 45694:2006 Mechanische Schwingungen Anleitung zur Beurteilung der Belastung durch Hand-Arm-Schwingungen aus Angaben zu den benutzten Maschinen einschließlich Angaben von den Maschinenherstellern (CEN/TR 15350:2006) [12] DIN V 45695:1996 Hand-Arm-Schwingungen - Leitfaden zur Verringerung der Gefährdung durch Schwingungen Technische und organisatorische Maßnahmen (CR : CR :1995). [13] Christ, E.:.Vereinfachte Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze mit Vibrationsbelastung. In: Sicherheitsingenieur 12/2006, S [14] Neugebauer, Hartung : Mechanische Schwingungen und Vibrationen am Arbeitsplatz, Verlag Technik und Information, 2002 [15] Hartung, Hecker, Fischer, Kaulbars: Belastung durch mechanische Schwingungen. In: Konietzko, Dupuis, Letzel: Handbuch der Arbeitsmedizin 33. Erg. Lfg. 8/2003 Volltexte der EG-Richtlinie Vibrationen (2002/44/EG) und der LärmVibrationsArbSchV php dort Arbeitsschutz oder Datenbanken KARLA (Katalog Repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz): VIBEX (Vibrations-Expositions-Datenbank): dort BIA-Informationsblatt Nr Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau (FA MFS) Postfach 3780 D Mainz Fachausschuss-Informationsblätter des FA MFS: php
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