xxx Vibrationen am Arbeitsplatz - LärmVibrationsArbSchV Ausgabe../07

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "xxx Vibrationen am Arbeitsplatz - LärmVibrationsArbSchV Ausgabe../07"

Transkript

1 Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau ENTWURF Fachausschuss- Informationsblatt Nr. xxx Vibrationen am Arbeitsplatz - LärmVibrationsArbSchV Ausgabe../07 Dieses Fachausschuss-Informationsblatt* erläutert wichtige Bestimmungen der Lärmund Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) für den Teil Vibrationen, der die EG-Richtlinie Vibrationen (2002/44/EG) in Deutschland umsetzt. Hinweis: dies ist eine Entwurfs-Version, die aufgrund des in Kraft tretens der Verordnung am im Internet verfügbar ist. Eine Endversion wird im SG Vibration FA MFS derzeit abgestimmt. Inhaltsverzeichnis: 1 Was ist neu? 2 Maßnahmen 3 Handlungsbedarf 4 Umsetzungs- und Praxishinweise Ziel der Bestimmungen der LärmVibrationsArbSchV für den Teil Vibrationen bzw. der zugehörigen (staatlichen) Rechts- und/oder Verwaltungsvorschriften sowie auch der relevanten Normen und Richtlinien sind präventive Maßnahmen gegen Muskel- und Skeletterkrankungen (insbesondere der Wirbelsäule sowie der Hand-Arm- Gelenke) und Durchblutungsstörungen an den Händen ( Weißfingerkrankheit ). Arbeitgeber sind auch gefordert, betriebliche Investitionen nach der LärmVibrationsArbSchV an den Anforderungen der Prävention von Erkrankungen durch Vibrationsbelastungen auszurichten, wenn - Arbeitsmittel neu beschafft, - Arbeitsverfahren neu eingeführt und/oder umgestaltet werden. Der Arbeitskreis Vibration im Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau begleitet die Umsetzung der Verordnung und informiert über die Neuerungen. 1 Was ist neu? Schon bisher galt auch für die Einwirkung von Vibrationen, dass Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG durchzuführen waren. Die neue LärmVibrationsArbSchV gibt jedoch nun im Detail vor, was bei Gefährungsbeurteilung und Präventionsmaßnahmen zu beachten ist. In der LärmVibrationsArbSchV werden Gefährdungsbeurteilung bzw. Messungen und Präventionsmaßnahmen auf den Stand der Technik bezogen, der definiert wird als der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Ge- * Dieses FA-Informationsblatt wurde von Mitgliedern des Sachgebiets Vibration im Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau (FA MFS) erarbeitet. Der FA setzt sich zusammen u. a. aus Vertretern der BGen, Staatlichen Stellen, Sozialpartnern, Herstellern und Betreibern (s.a. BGG 900). Diese Vertreter betroffener Branchen sind als Experten für die Prävention von Gesundheitsgefährdungen durch Vibrationen tätig.

2 Fachausschuss-Informationsblatt Nr. xxx Vibrationen am Arbeitsplatz LärmVibrationsArbSchV Seite 2 von 4 sundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Der Stand der Technik bzw. Erkenntnisse über die Messung und Bewertung von Vibrationen am Arbeitsplatz wird in den Normen ISO :1997, ISO :2001 und ISO :2001 dargestellt, die national als DIN EN ISO 5349 sowie über die Richtlinie VDI 2057:2002 (Blatt 1: Ganzkörper-Schwingungen, Blatt 2: Hand-Arm-Schwingungen) verfügbar sind. Hieraus und aus den Bestimmungen der LärmVibrationsArbSchV ergeben sich für die Betriebe einige Neuerungen und Änderungen. Dazu gehören z.b. die Festlegungen zur Gefährdungsbeurteilung ( 3), zur Messung ( 4), zur Fachkunde ( 5), Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen ( 10) darunter die Ausarbeitung und Durchführung eines Vibrationsminderungsprogramms ( 10 Abs. 4), Unterweisung der Beschäftigten ( 11) und die arbeitsmedizinische Vorsorge ( 13, 14). Früher wurden Schwingbeschleunigungen gemessen und dann über die Verfahren der nationalen Normen auf einen Wert, die sog. Bewertete Schwingstärke (K-Wert), umgerechnet. Nun werden die gemessenen frequenzbewerteten Beschleunigungen verwendet. Für eine genaue Umrechnung noch vorhandener K- Werte müssen die Frequenzbewertungen gemäß Neufassung VDI 2057:2002 berücksichtigt werden. Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition erfolgt anhand der Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von 8 Stunden normierten Tages-Vibrationsexpositionswertes A(8). Hinweise zur Messung sind im Anhang Vibrationen der LärmVibrationsArbSchV aufgeführt. Abhängig von Erreichen oder Überschreiten der täglichen Auslösewerte und täglichen Expositionsgrenzwerte ( 9) sind die in den jeweiligen Paragraphen genannten Maßnahmen durchzuführen. Die Auslösewerte haben einen präventiven Charakter mit den Zielen, den Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Vibrationen bei der Arbeit zu gewährleisten und damit auch das Entstehen von vibrationsbedingten Erkrankungen zu vermeiden. Die Expositionsgrenzwerte kennzeichnen bei langjähriger Einwirkung die Vibrationsbelastungen, oberhalb derer mit deutlichen gesundheitlichen Schädigungen gerechnet werden muss. In 10 (3) ist dazu mit präventiver Zielrichtung entsprechend der EG Richtlinie festgelegt: Werden die Expositionsgrenzwerte trotz der durchgeführten Maßnahmen überschritten, hat der Arbeitgeber unverzüglich die Gründe zu ermitteln und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition auf einen Wert unterhalb der Expositionsgrenzwerte zu senken und ein erneutes Überschreiten der Grenzwerte zu verhindern. 1.1 Hand-Arm-Vibrationen Expositionsgrenzwert A(8) = 5 m/s² Auslösewert A(8) = 2,5 m/s² Zur Ermittlung von A(8)-Werten können bisherige KH-Werte für Hand-Arm-Vibrationen durch Division durch den Faktor 6,3 in die frequenzbewertete Beschleunigung a hw umgerechnet werden. Der maßgebliche Schwingungsgesamtwert a hv kann dann durch die Multiplikation mit einem Korrekturfaktor (1,2 für schlagende und 1,4 für rotierende Geräte) näherungsweise bestimmt werden. Für Hand-Arm-Schwingungen beschränken sich die Auswertungen nicht mehr auf die maximal auftretenden Werte, sondern auch die vektorielle Zusammenfassung aller Messrichtungen zum Schwingungsgesamtwert ist erforderlich. 1.2 Ganzkörper-Vibrationen Expositionsgrenzwert A(8) = 1,15 m/s 2 in (Xund Y-) horizontalen Richtungen und A(8) = 0,8 m/ s 2 in (Z-) vertikaler Richtung Auslösewert A(8) = 0,5 m/s² Zur Ermittlung von A(8)-Werten können bisherige K-Werte für Ganzkörper-Vibrationen durch Division durch 28 (KX, KY) bzw. 20 (KZ) in die frequenzbewerteten Beschleunigungen a wx, a wy, a wz umgerechnet werden; der A(8)-Wert ergibt sich dann als Maximalwert aus 1,4 x a wx, 1,4 x a wy oder a wz. Für vertikale Ganzkörper-Vibrationen wurden die Bewertungsfilter verändert: Fallweise sind neue Messungen sinnvoll (besonders auf stark schwingenden Fahrzeugen, z.b. im Baustelleneinsatz). 2 Maßnahmen In Abhängigkeit von den Auslösewerten und Expositionsgrenzwerten werden verschiedene Maßnahmen vorgeschrieben. Beispielhaft werden hier einige Maßnahmen genannt: Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung (ggf. Messung durch fachkundige Personen) und Bewertung der Risiken ( 3),

3 Fachausschuss-Informationsblatt Nr. xxx Vibrationen am Arbeitsplatz LärmVibrationsArbSchV Seite 3 von 4 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition ( 10) technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen, Vibrationsminderungsprogramm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen erstellen und durchführen ( 10 Abs. 4), Unterweisung der Beschäftigten ( 11) neu ist hierbei u.a. eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung unter bestimmten Bedingungen ( 11 (3)), Eine arbeitsmedizinische Vorsorge ist zu veranlassen bei Erreichen der Expositionsgrenzwerte (dies muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen) und anzubieten bei Überschreiten der Auslösewerte ( 13, 14). Hierfür steht der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Belastungen des Muskel- und Skelettsystems (G 46) sowie die zugehörige Handlungsanleitung BGI (Teil Vibrationen) zur Verfügung. Zu den Maßnahmen der Expositionsvermeidung und verringerung gehören nach 10 (2) insbesondere der Einsatz alternativer Arbeitsverfahren, Auswahl und Einsatz neuer oder bereits vorhandener Arbeitsmittel, Arbeitsgestaltung, Wartung und Schulung, schwingungsgedämpfte handgehaltene oder handgeführte Arbeitsmaschinen, die Bereitstellung von Zusatzausrüstungen, z.b. vibrationsdämpfende Sitze oder - als Option in Anhang vibrationen Nr. 1.5 genannt - Antivibrations-Schutzhandschuhe, die Bereitstellung von Kleidung zum Schutz gegen Kälte und Nässe. Weiterhin kann durch Begrenzung der Dauer und Intensität der Exposition oder durch Arbeitszeitpläne mit ausreichenden Zeiten ohne belastende Exposition die Vibrationsexposition vermieden oder verringert werden ( 10 (2), Nr. 7 und Nr. 8). 3 Handlungsbedarf Das aufwändige Messen kann dadurch vermieden werden, dass Vergleichswerte für typische Vibrationsbelastungen herangezogen werden, z.b. aus Datenbanken bei den Berufsgenossenschaften (VIBEX), aus der Datenbank KARLA ( oder aus Fachveröffentlichungen. Sind hier oder in Betriebsanleitungen keine Werte verfügbar, so sind ggf. Messungen vorzunehmen. Handlungsbedarf bei der Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV für den Teil Vibrationen besteht insbesondere: Feststellung, ob Beschäftigte Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Ist dies der Fall, hat der Arbeitgeber alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen ( 3 (1)). Ermittlung (Vergleichsdaten oder ggf. Messungen) aktueller Vibrationsbelastungen an Arbeitsplätzen bzw. bei Tätigkeiten, Berücksichtigung möglicher Wechselwirkungen zwischen Vibrationen und Lärm (in Verbindung mit Teil Lärm der LärmVibrationsArbSchV), Beschaffung schwingungsarmer Arbeitsmittel (mit niedrigen Kennwerten nach den Informationen der EG Maschinenrichtlinie 98/37/EG: z.b. Angaben der Hersteller in der Betriebsanleitung, Datenbank KARLA, BGIA-Informationen). Für Hand-Arm- Vibrationen ist eine separate FA-Information mit ausführlichen Hinweisen zur Handhabung von Angaben in Bedienungsanleitungen der Hersteller verfügbar, Betriebliche Ermittlungen, Maßnahmenplanung und Durchführung eines Vibrationsminderungsprogramms, Unterweisung exponierter Beschäftigter, Planmäßige Wartung der vorhandenen Arbeitsmittel und Werkzeuge, Bereitstellung von geeigneten/ geprüften Antivibrations-Schutzhandschuhen (sinnvoll bei hochfrequenten Arbeitsgeräten z.b. Schleifmaschinen, i.d.r. über 150 Hz BGIA-Positivliste), Veranlassen (Expositionsgrenzwerte; vor Aufnahme der Tätigkeit) bzw. Anbieten (Auslösewerte) einer arbeitsmedizinischen Vorsorge (Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Belastungen des Muskel- und Skelettsystems (G 46) sowie zugehörige Handlungsanleitung BGI (Teil Vibrationen)). 4 Umsetzungs- und Praxishinweise Einige Praxishinweise zur Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV Teil Vibrationen : Gefährdungen sind zu ermitteln oder ggf. messtechnisch zu erfassen, Die exponierten Arbeitnehmer/innen sind umfassend über die Gesundheitsgefahren

4 Fachausschuss-Informationsblatt Nr. xxx Vibrationen am Arbeitsplatz LärmVibrationsArbSchV Seite 4 von 4 durch Hand-Arm- und/oder Ganzkörper- Schwingungen zu unterweisen, Arbeitsmittel sind zu warten, um verschleißbedingte Unwuchten zu beheben und die Wirksamkeit der jeweiligen technischen Schwingungsminderungsmaßnahmen auch dauerhaft zu gewährleisten, Stumpfe Werkzeuge sollten instand gesetzt oder nicht mehr verwendet werden, Schwingsitze auf Fahrzeugen sollten auf die grundsätzliche Eignung für die betreffende Fahrzeuggruppe, den ordnungsgemäßen Zustand und die richtige Gewichtseinstellung überprüft werden, Unebenheiten auf Fahrwegen sollten geglättet und Fahrgeschwindigkeiten angepasst werden, Emissionskennwerte aus technischen Unterlagen (Betriebsanleitung) sollten nach den Vorgaben der EG Maschinenrichtlinie (9. GPSGV) gesichtet werden und bei der Neuanschaffung sollten bevorzugt schwingungsarme Geräte ausgewählt werden (meist haben diese auch weitere Vorteile: sie sind z.b. robuster oder präziser), Vibrationsminderungsprogramme und technischen / organisatorische Maßnahmen sind bei Überschreiten der Auslösewerte auszuarbeiten und durchzuführen, Persönliche Schutzausrüstungen sollten erprobt werden: geprüfte Antivibrations- Schutzhandschuhe (sinnvoll bei hochfrequenten Arbeitsgeräten, z.b. Schleifmaschinen, i.d.r. über 150 Hz BGIA- Positivliste). Ausführliche Umsetzungs- und Praxishinweise wurden auch vom Normenausschuss NALS C7 ( Normenausschuss Akustik, Lärmminderung, Schwingungstechnik im DIN und VDI ( u. a. auf Basis vorhandener Handlungsanleitungen aus der europäischen Normung erarbeitet. Ein EU Handbuch zur Umsetzung der EG Richtlinie Vibrationen mit einem Teil Ganzkörper- und einem Teil Hand-Arm-Vibrationen enthält umfangreiche und sehr praxisnahe Erläuterungen, Empfehlungen und Hilfestellungen: dort EU-Projects weiter zu VIBGUIDE. Weiterhin bietet der BGIA Report 6/2006 Vibrationseinwirkung an Arbeitsplätzen Kennwerte der Hand-Arm- und Ganzkörper- Schwingungsbelastung Erläuterungen zur Ermittlung, Messung und Bewertung von Vibrationseinwirkungen und enthält eine Vielzahl an geräte- und maschinenspezifischen Kennwerten. Diese Kennwerte können in Verbindung mit der tatsächlichen Einwirkungsdauer der Vibrationsexposition am jeweiligen Arbeitsplatz zur Berechnung des Tages- Vibrationsexpositionswertes A(8) genutzt werden. ml Die Gefährdungsbeurteilung kann wesentlich mit sogenannten Kennwertrechnern erleichtert werden, die im Internet als einfache Excel- Anwendungen verfügbar sind: BGIA Kennwertrechner für Hand-Arm- Vibrationen: Kennwertrechner Ganzkörper-Vibrationen ibration.php (Achtung: eine Anpassung auf 0,8 m/s2 in vertikaler (z-)richtung und 1,15 m/s2 in horizontaler (x-/y-)richtung ist noch vorzunehmen). Weitere Angebote zu Vibrationsrechnern, z.b. bei HSE (Health & Safety Executive, Großbritannien) (Achtung: Umsetzung für Ganzkörper- Vibrationen über LärmVibrationsArbSchV weicht in z-richtung von Regelung in UK ab). Auch Hersteller von Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen stellen Informationen, Broschüren und Kennwertrechner auf ihren Internet-Seiten zur Verfügung.

5 Fachausschuss-Informationsblatt Nr. xxx Vibrationen am Arbeitsplatz LärmVibrationsArbSchV Seite 5 von 4 Literatur [1] Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) (16. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 177 vom , S ) [2] EU Handbuch Ganzkörper-Schwingungen und EU Handbuch Hand-Arm-Schwingungen [3] Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) [4] FA-Informationsblatt 017 Gefährdungsbeurteilung Vibrationen bei handgeführten und - gehaltenen Arbeitsmaschinen: Hinweise zur Nutzung von Herstellerangaben aus Bedienungsanleitungen ation.php [5] BGIA Report 6/2006 Vibrationseinwirkung an Arbeitsplätzen Kennwerte der Hand-Arm- und Ganzkörper-Schwingungsbelastung [6] Übersicht Ermittlung und Bewertung von Vibrationsbelastungen (BIA-Report 2/2003, S ) [7] VDI 2057:2002 Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen. Blatt 1: Ganzkörper-Schwingungen, Blatt 2: Hand-Arm-Schwingungen. [8] ISO :1997 Mechanical vibration and shock Evaluation of human exposure to whole body vibration Part 1: General requirements [9] DIN EN ISO :2001 Mechanische Schwingungen Messung und Bewertung der Einwirkung von Schwingungen auf das Hand- Arm-System des Menschen Teil 1: Allgemeine Anforderungen [10] DIN EN ISO :2001 Mechanische Schwingungen Messung und Bewertung der Einwirkung von Schwingungen auf das Hand- Arm-System des Menschen Teil 2: Praxisgerechte Anleitung zur Messung am Arbeitsplatz. [11] DIN V 45694:2006 Mechanische Schwingungen Anleitung zur Beurteilung der Belastung durch Hand-Arm-Schwingungen aus Angaben zu den benutzten Maschinen einschließlich Angaben von den Maschinenherstellern (CEN/TR 15350:2006) [12] DIN V 45695:1996 Hand-Arm-Schwingungen - Leitfaden zur Verringerung der Gefährdung durch Schwingungen Technische und organisatorische Maßnahmen (CR : CR :1995). [13] Christ, E.:.Vereinfachte Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze mit Vibrationsbelastung. In: Sicherheitsingenieur 12/2006, S [14] Neugebauer, Hartung : Mechanische Schwingungen und Vibrationen am Arbeitsplatz, Verlag Technik und Information, 2002 [15] Hartung, Hecker, Fischer, Kaulbars: Belastung durch mechanische Schwingungen. In: Konietzko, Dupuis, Letzel: Handbuch der Arbeitsmedizin 33. Erg. Lfg. 8/2003 Volltexte der EG-Richtlinie Vibrationen (2002/44/EG) und der LärmVibrationsArbSchV php dort Arbeitsschutz oder Datenbanken KARLA (Katalog Repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz): VIBEX (Vibrations-Expositions-Datenbank): dort BIA-Informationsblatt Nr Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau (FA MFS) Postfach 3780 D Mainz Fachausschuss-Informationsblätter des FA MFS: php

Die neuen EG-Richtlinien Lärm und Vibrationen

Die neuen EG-Richtlinien Lärm und Vibrationen Die neuen EG-Richtlinien Lärm und Vibrationen 1 Einleitung EG-Richtlinie Lärm Ermittlung und Bewertung der Risiken durch Lärm am Arbeitsplatz Verringerung der Unfallgefahr Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte

Mehr

Wegweiser Vibrationen

Wegweiser Vibrationen WavebreakMediaMicro-Fotolia.com stillkost-fotolia.com hansenn/tiberius Gracchus-Fotolia.com Wegweiser Vibrationen Arbeitskreis Physikalische Belastungen und Einwirkungen Februar 2015 Wegweiser Vibrationen

Mehr

Arbeitsschutz: Was fordert die neue Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung von Arbeitgebern?

Arbeitsschutz: Was fordert die neue Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung von Arbeitgebern? Arbeitsschutz: Was fordert die neue Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung von Arbeitgebern? Seit Inkrafttreten der neuen Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber sicherstellen,

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Burnout erkennen und begrenzen. Holzminden, 17.08.2011

Burnout erkennen und begrenzen. Holzminden, 17.08.2011 Burnout erkennen und begrenzen Gesetzliche Grundlagen Holzminden, 17.08.2011 : Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) EU Richtlinie DIN EN ISO 10075 Die aktuelle Rechtsprechung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3

Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Inhalte Wozu Arbeitsschutz? Gesetze im Arbeitsschutz Wo steht was zur Gefährdungsbeurteilung?

Mehr

Institute der DGUV 08.07.2013

Institute der DGUV 08.07.2013 Gefährdungsbeurteilung gem. Lärm- VibrationsArbSchV und TRLV Vibrationen bei Hand-Arm-Vibrationen mit Unterstützung durch ein IFA-Softwaremodul Workshop Vibrationsprävention an gießereitypischen Arbeitsplätzen

Mehr

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit

Mehr

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen Lärm am Arbeitsplatz - gesundes Gehör Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) Ausfertigungsdatum:

Mehr

Checkliste für Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Checkliste für Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Orientierende Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskel-Skelett-Systems (Checkliste verändert nach BGI/GUV-I 504-46 Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen

Mehr

Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung

Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung Version: 1.1.1 Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes der Stiftung Liebenau zur einheitlichen Handhabung - der Inventarisierung von Anlagen und Geräten, - der Einhaltung von gesetzlichen Prüffristen,

Mehr

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.

Mehr

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel

Mehr

Managementbewertung Managementbewertung

Managementbewertung Managementbewertung Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen

Mehr

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Anmeldung http://www.ihredomain.de/wp-admin Dashboard Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Das Dashboard gibt Ihnen eine kurze Übersicht, z.b. Anzahl der Beiträge,

Mehr

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Betriebliche Umsetzung der EG Richtlinie Lärm

Betriebliche Umsetzung der EG Richtlinie Lärm Fachausschuss- Informationsblatt Nr. 004 Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau Betriebliche Umsetzung der EG Richtlinie Lärm Ausgabe 05/03 Das vorliegende FA-Informationsblatt* erläutert

Mehr

Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS. Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung

Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS. Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung Übersicht Rechtsgrundlagen Aufgaben des ABAS Gesicherte Erkenntnisse Nutzung gesicherter Erkenntnisse

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien

Mehr

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Bilanz und GuV. Einrichtung: Tips, Empfehlungen und Fehlerbeseitigung

Bilanz und GuV. Einrichtung: Tips, Empfehlungen und Fehlerbeseitigung ...durch Wissen zum Erfolg Bilanz und GuV Einrichtung: Tips, Empfehlungen und Fehlerbeseitigung Mit der BUSINESSLINE -Fibu haben Sie ein sehr leistungsfähiges Fibu-Programm erworben, das Ihnen nicht nur

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Grenzwerte für Lärm und Vibrationen

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Grenzwerte für Lärm und Vibrationen Grenzwerte für Lärm und Vibrationen EU-Arbeitsschutz-Richtlinien in nationales deutsches Recht umgesetzt Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz Arbeitsschutz-Richtlinien

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

BGI 870. Haltegurte und Verbindungsmittel. für Haltegurte. BG-Information

BGI 870. Haltegurte und Verbindungsmittel. für Haltegurte. BG-Information Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Information BGI 870 (ZH 1/495) Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte vom Oktober 2003 Berufsgenossenschaften

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz Gesetzliche Grundlagen Pflicht und Kür

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz Gesetzliche Grundlagen Pflicht und Kür Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz Gesetzliche Grundlagen Pflicht und Kür Mainz 10. November 2014 Gefährdungsbeurteilung - Rechtsgrundlage 5 ArbSchG - Neufassung ab 25. Oktober 2013: (1) Der Arbeitgeber

Mehr

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation

Mehr

U S N G omnicon engineering GmbH

U S N G omnicon engineering GmbH SCHULUNGSANGEBOT U S N G omnicon engineering GmbH Wir... schulen mit modernsten Präsentationstechniken bieten praxisnahe Beispiele haben langjährige Dozentenerfahrung bei anerkannten Bildungsträgern schulen

Mehr

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte

Mehr

GeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006

GeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006 GeFüGe Instrument I07 Stand: 31.07.2006 Inhaltsverzeichnis STICHWORT:... 3 KURZBESCHREIBUNG:... 3 EINSATZBEREICH:... 3 AUFWAND:... 3 HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG:... 3 INTEGRATION GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEIT:...

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Änderungen der MPBetreibV 2014

Änderungen der MPBetreibV 2014 Änderungen der MPBetreibV 2014 3 Instandhaltung von Medizinprodukten (1) Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen

Mehr

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Einrichten einer Festplatte mit FDISK unter Windows 95/98/98SE/Me

Einrichten einer Festplatte mit FDISK unter Windows 95/98/98SE/Me Einrichten einer Festplatte mit FDISK unter Windows 95/98/98SE/Me Bevor Sie die Platte zum ersten Mal benutzen können, muss sie noch partitioniert und formatiert werden! Vorher zeigt sich die Festplatte

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

CE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen.

CE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen. CE-Kennzeichnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das

Mehr

2 Begriffsbestimmungen

2 Begriffsbestimmungen Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 2 Begriffsbestimmungen HI2516425 (1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach 3, 2. Stoffe,

Mehr

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN Autodesk Subscription bietet Ihnen eine breite Palette an Leistungen, mit denen Sie das Optimum aus Ihrer Autodesk-Software herausholen.

Mehr

LinguLab GmbH. Bedienungsanleitung Allgemeine Definition

LinguLab GmbH. Bedienungsanleitung Allgemeine Definition LinguLab GmbH Bedienungsanleitung Allgemeine Definition LinguLab GmbH T: +49.711.49030.370 Maybachstr. 50 F: +49.711.49030.22.370 70469 Stuttgart E: mba@lingulab.de I: www.lingulab.de Inhaltsverzeichnis

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

Ganz sicher oben arbeiten!

Ganz sicher oben arbeiten! www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns

Mehr

Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert?

Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert? Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert? Sonja Frieß Fachausschuss Bauliche Einrichtungen Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution fabe@bghw.de 0228/5406-5871 http://fabe.bghw.de/ Konkretisierung

Mehr

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz

Mehr

Leitfaden zu Jameica Hibiscus

Leitfaden zu Jameica Hibiscus Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Jameica Hibiscus Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese

Mehr

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit

Mehr

Arbeitsplatz Krankenhaus

Arbeitsplatz Krankenhaus 44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus

Mehr

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

Grundfunktionen und Bedienung

Grundfunktionen und Bedienung Kapitel 13 Mit der App Health ist eine neue Anwendung in ios 8 enthalten, die von vorangegangenen Betriebssystemen bislang nicht geboten wurde. Health fungiert dabei als Aggregator für die Daten von Fitness-

Mehr

Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht. Produktinformation. ekvdialog. Kostenvoranschläge leicht gemacht

Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht. Produktinformation. ekvdialog. Kostenvoranschläge leicht gemacht Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht Oktober 2011 1 ekvdialog ekvdialog ermöglicht Ihnen eine komfortable Abwicklung aller Kostenvoranschläge (= KV) im Hilfsmittelumfeld. Mit

Mehr

Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz

Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz Europäische Kampagne zum Thema "sichere Instandhaltung" Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz DI Ernst Piller, Zentral-Arbeitsinspektorat ernst.piller@bmask.gv.at ein wenig Statistik

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung

BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische

Mehr

Microsoft Access 2013 Navigationsformular (Musterlösung)

Microsoft Access 2013 Navigationsformular (Musterlösung) Hochschulrechenzentrum Justus-Liebig-Universität Gießen Microsoft Access 2013 Navigationsformular (Musterlösung) Musterlösung zum Navigationsformular (Access 2013) Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung...

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue

Mehr

Anleitung zum elektronischen Postfach

Anleitung zum elektronischen Postfach Anleitung zum elektronischen Postfach 1. Anmeldung von Konten für das Elektronische Postfach 1. Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Erlangen

Mehr

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die

Mehr

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog Ausgabe August 2008 Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog 1 Einleitung... 2 2 Stammdateneinstellungen... 3 2.1 Zuordnung der Heilmittel... 3 3 Prüfung einer Verordnung... 7 3.1 Vorgehensweise

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

INFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung

INFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband INFORMATION INFORMATION (überarbeitet) Abgestimmt mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Gesetzliche

Mehr

Leica 3D Disto Veranda und Wintergarten

Leica 3D Disto Veranda und Wintergarten Leica 3D Disto Veranda und Wintergarten Worauf kommt es an? Was ist zu messen? 1) Position der Veranda 2) Höhe und Breite an der Fassade 3) Länge 4) Unebenheiten an der Fassade 5) Zustand des Untergrunds

Mehr

Nachricht der Kundenbetreuung

Nachricht der Kundenbetreuung Cisco WebEx: Service-Pack vom [[DATE]] für [[WEBEXURL]] Sehr geehrter Cisco WebEx-Kunde, Cisco WebEx sendet diese Mitteilung an wichtige Geschäftskontakte unter https://[[webexurl]]. Ab Samstag, 1. November

Mehr

Updateanleitung für SFirm 3.1

Updateanleitung für SFirm 3.1 Updateanleitung für SFirm 3.1 Vorab einige Informationen über das bevorstehende Update Bei der neuen Version 3.1 von SFirm handelt es sich um eine eigenständige Installation, beide Versionen sind komplett

Mehr

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite Stand: Juli 2011 S. 2 Was ist das Online Kontaktformular? S. 2 Wozu brauche ich das Online Kontaktformular?

Mehr

TechNote: Exchange Journaling aktivieren

TechNote: Exchange Journaling aktivieren Produkt: Kurzbeschreibung: NetOrchestra MA Emailarchivierung Exchange Journaling aktivieren Diese Anleitung hilft Ihnen, das nachfolgend geschilderte Problem zu beheben. Dazu sollten Sie über gute bis

Mehr

So richten Sie Ihr Postfach im Mail-Programm Apple Mail ein:

So richten Sie Ihr Postfach im Mail-Programm Apple Mail ein: Seit der Version 3 von Apple Mail wird ein neuer E-Mail-Account automatisch über eine SSL-verschlüsselte Verbindung angelegt. Daher beschreibt die folgende Anleitung, wie Sie Ihr Postfach mit Apple Mail

Mehr

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden

Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz Es gibt verschiedene Motive für das Betreiben eines technischen Überwachungssystems: Das Vermeiden von Diebstahl, Spionage, Sachbeschädigung,

Mehr

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:

Mehr

Quickstep Server Update

Quickstep Server Update Quickstep Server Update Übersicht Was wird aktualisiert Update einspielen intersales stellt das Quickstep Entwicklungs- und Ablaufsystem auf eine aktuelle Version um. Hierfür ist es erforderlich, Ihre

Mehr

Du hast hier die Möglichkeit Adressen zu erfassen, Lieferscheine & Rechnungen zu drucken und Deine Artikel zu verwalten.

Du hast hier die Möglichkeit Adressen zu erfassen, Lieferscheine & Rechnungen zu drucken und Deine Artikel zu verwalten. Bedienungsanleitung Professionell aussehende Rechnungen machen einen guten Eindruck vor allem wenn du gerade am Beginn deiner Unternehmung bist. Diese Vorlage ist für den Beginn und für wenige Rechnungen

Mehr

Microsoft Update Windows Update

Microsoft Update Windows Update Microsoft bietet mehrere Möglichkeit, Updates durchzuführen, dies reicht von vollkommen automatisch bis zu gar nicht. Auf Rechnern unserer Kunden stellen wir seit September 2006 grundsätzlich die Option

Mehr