Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Grenzwerte für Lärm und Vibrationen

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1 Grenzwerte für Lärm und Vibrationen EU-Arbeitsschutz-Richtlinien in nationales deutsches Recht umgesetzt Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz

2 Arbeitsschutz-Richtlinien zum Schutz vor Lärm und Vibrationen Bei der Herstellung von Spitzenwerkzeugen zur Oberflächenbearbeitung und zum Trennen orientiert sich PFERD an den grundlegenden Erforder nissen von Sicherheit, Gesundheit des Werkers und Ökologie. Als Premium hersteller ist es unser Ziel, Werkzeuge und Fertigungsverfahren ergonomisch und ökologisch für den Anwender weiterzuentwickeln. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, über neue Erkenntnisse und Möglich keiten zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Anwender von PFERD-Werkzeugen umfassend zu informieren. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften regeln in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitsschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Der Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, das Leben und die Gesundheit der Menschen bei der Arbeit zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und Arbeit menschengerecht zu gestalten. Darunter fällt auch die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Zuständig für die gesetzliche Ausgestaltung des Arbeitsschutzes ist der Staat. Allerdings sind Bund und Länder in ihrer Gesetzgebung von der Europäischen Union (EU) abhängig. Die Europäische Union harmonisiert die Bestimmungen des Arbeitsschutzes der Mitgliedsstaaten und hat weitgehende Grundlagen und Aktivitäten zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geschaffen. Die EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz sind für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und müssen von ihnen umgesetzt werden. Arbeitsschutz-Richtlinien der Europäischen Union (EU) In der EU wurden Mindestanforderungen zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm (2002/44/EG) und Vibration (2003/10/EG) festgelegt. Diese wurden in Deutschland durch die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) vom 06. März 2007 in nationales Recht umgesetzt. 2

3 Lärmbelastung kann unserer Gesundheit Schaden zufügen Lärm ist unerwünschter Schall (z.b. Maschinengeräusch, Ton, Knall, laute Musik, störender Sprachschall), der zu Hörbeeinträchtigungen oder zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Lärmschwerhörigkeit steht an der Spitze der Statistik von Berufs krank heiten. Starker Lärm am Arbeitsplatz kann das Gehör der Beschäftigten schädigen. In Deutschland sind ca. 5 Millionen Arbeitnehmer gehör gefährdendem Lärm ausgesetzt. Ohrmuschel Nerv Gehörgang Hammer Schnecke Trommelfell Amboss und Steigbügel So funktioniert das Ohr Unser Gehör beruht auf einem faszinierendem Mechanismus: Jedes Geräusch besteht aus Schwingungen. Diese werden als Wellen durch die Luft übertragen und von unserem Ohr aufgenommen und verarbeitet. Wir hören. Das Ohr leitet die Tonwellen durch den Gehörgang bis zum Trommelfell. Dadurch gerät dieses in Schwingungen. Die Schwingungen übertragen sich über die Gehörknöchelchen (Hammer, Amboss und Steigbügel) auf die Flüssigkeit in der Hörschnecke, dem eigentlichen Gehörorgan. Auf dieser Flüssigkeit bilden sich Wellen, ähnlich denen, die ein ins Wasser geworfener Stein auslöst. So gelangen die Schwingungen in das Innenohr. Das Innenohr ist mit feinen Sinneszellen (Haarzellen) besetzt. Diese Härchen wandeln am Ende der Kette die mechanische Schwingung in elektrische Impulse um. Über den Hörnerv werden sie in das Gehirn geleitet, und dort entsteht das eigentliche Hörbild. 3

4 Verstärkter Lärmschutz am Arbeitsplatz vorgeschrieben Gesundheitliche Folgen hoher Lärmbelastung Bei hoher Lärmbelastung, bei aufgedrehter Musik oder lautem Straßen verkehr werden die Härchen niedergedrückt. Sie leiten dann so lange schlechter bis sie sich wieder aufgerichtet haben. Ein Explosionsknall oder viele Jahre Dauerlärm am Arbeitsplatz können sie ganz knicken oder abbrechen lassen. Die Folge ist ein Hörverlust, der nicht reparabel ist, weil die Härchen nicht mehr nachwachsen. Das Hören ist einer der Hauptsinne unseres Gehirns, Lärm belästigungen wirken ablenkend. Konzentrationsverlust und Ermüdung, verminderte Arbeitsleistung durch Erhöhung der Beanspruchung des Organismus, mangelnde Konzentration, Aufmerksamkeit und eine Störung der sprach lichen Kommunikation sind die Folge. Eine Heilung von Schwerhörigkeit ist nicht möglich; auch Hörgeräte können nur eine begrenzte Verbesserung erreichen. Daher ist es wichtig, sich vor Lärm zu schützen. Vorschriften und Auslösewerte Wenn Schallpegel gemessen werden, wird ein Filter verwendet, der die Eigenschaften des Gehörs simuliert. Dieser Filter wird als A-Filter bezeichnet. Schall wird üblicher weise in Dezibel = db(a) gemessen. Im Februar 2003 veröffentlichten das Europäische Parlament und der Europäische Rat die EG-Richtlinie 2003/10/EG. Diese Richtlinie regelt, in welchem Maße Beschäftigte Lärm ausgesetzt sein dürfen. Wie schon in der alten Richtlinie wird auch in der neuen Richtlinie vor allem die Pflicht zur technischen Lärmminderung betont. In der deutschen Umsetzung dieser Richtlinie in der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung werden zwei Werte für den Tagesexpositionspegel unterschieden: Der untere Auslösewert von 80 db(a) sowie der obere Auslösewert von 85 db(a). Bei Erreichen bzw. Überschreiten dieser Werte werden Maßnahmen erforderlich, die der Tabelle Präventionsmaßnahmen im Überblick auf Seite 5 entnommen werden können. 4

5 Präventionsmaßnahmen gegen Lärm Präventionsmaßnahmen Bei Überschreiten des unteren Auslösewertes muss dem Arbeitnehmer Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Die Benutzung ist aber erst beim Erreichen oder Überschreiten des oberen Auslösewertes vorgeschrieben. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört das Tragen von Gehörschutz in Lärmbereichen, die extra als solche gekennzeichnet werden müssen. Maschinen stellen die Hauptgeräuschquellen am Arbeitsplatz dar. Insofern ist die Forderung nach Lärmminderung an der Quelle, d.h. bei den ein gesetzten Maschinen, ein wesentlicher Faktor im Konzept der Lärm minderung. Schalldruckpegel (db) Beispiele für Schalldruckpegel Schalldruckpegel werden in der linearen physikalischen Druckeinheit Pascal gemessen. Das menschliche Ohr kann Schallvorgänge in einem kaum vorstellbar großen Schalldruckbereich erfassen. Um hier mit besser über schaubaren, kleineren Zahlenwerten operieren zu können, werden die Intensitäten von Schallereignissen in Dezibel (db) angegeben. Beim Dezibel handelt es sich um eine logarithmische Größe. Auch das menschliche Gehör hat eine annähernde logarithmische Empfindlichkeit. Dies führt dazu, dass ein um 10 db höherer Schalldruckpegel doppelt so laut empfunden wird. Eine Verdoppelung der Gehörgefährdung findet schon bei einem um 3 db höheren Pegel statt. µpa db(a) Präventionsmaßnahmen im Überblick Unterer/oberer Auslösewert (L E, 8h ) > 80 db (A) > 85 db (A) Informations- und Unterweisungspflicht (> 80 db(a)) Gehörschutz zur Verfügung stellen Anspruch auf vorbeugende audiometrische Untersuchung, wenn Bewertung und Messung auf ein Gesundheitsrisiko hindeuten Anspruch auf Gehöruntersuchung durch den Arzt Gehörschutz-Tragepflicht (> 85dB(A)) Lärmminderungsprogramm Lärmbereichskennzeichnung Abgrenzung bzw. Zugangseinschränkung, sofern technisch möglich und durch Expositionsrisiko gerechtfertigt Führen einer Gesundheitsakte, falls Bewertung und Messung auf eine Gefährdung schließen lassen () wo > 80 db(a) sein können Quelle: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom () Als Premiumhersteller arbeitet PFERD ständig an der Entwicklung lärmreduzierter Werkzeuge und präferiert in der eigenen Fertigung möglichst geräuscharme Maschinen und Arbeitsverfahren. 5

6 Vibrationsbelastung kann unserer Gesundheit Schaden zufügen Vibrationen sind mechanische Schwingungen, die bei dauerhafter Über tragung auf das Hand-Arm-System (Hand-Arm-Vibrationen) oder auf den gesamten Körper (Ganzkörper-Vibrationen) die Gesundheit des Menschen gefährden. Vibrationen können zu Durchblutungsstörungen, Knochen- oder Gelenkschäden, neurologischen oder Muskelerkrankungen, Rücken schmerzen und Schädigungen der Wirbelsäule führen. Wirkung von Vibrationen für den menschlichen Körper Die Wirkung von Schwingungen wird mit dem Ziel erforscht, Grenzwerte zu begründen, deren Einhaltung den Schutz der Gesund heit gewährleisten. Die Beeinträchtigung von Leistungsfähigkeit und Befinden durch Schwingungen, isoliert oder in Kombination mit Lärm, sind ebenfalls Gegenstand humanexperimenteller Unter suchungen, für die hochmodern ausgerüstete Laboratorien zur Verfügung stehen. Die Gefährdung der Gesundheit durch Vibrationsbelastung ist von der Einleitungsstelle (z.b. Füße, Gesäß, Hände) in den menschlichen Körper, der Höhe der Vibrations einwirkung und einer sich über Jahre hinweg fortsetzenden täglichen Wiederholung der Vibrationseinwirkung abhängig. Folgende Unterscheidung wird dabei getroffen: n Ganzkörper-Vibrationen Vibrationseinwirkung über die Füße (stehend) oder das Gesäß (sitzend) z.b. ausgehend von Fahrzeugen, Erdbaumaschinen, Gabelstaplern, Traktoren usw. n Hand-Arm-Vibrationen Vibrationseinwirkung über die Hände z.b. ausgehend von handgehaltenen und handgeführten vibrierenden Werkzeugen, Geräten, Maschinen oder Werkstücken sowie möglicherweise von Bedienelementen an mobilen und stationären Maschinen. Gesundheitliche Folgen hoher Vibrationsbelastung Die Wirkung von Vibrationen hängt von der Frequenz und Stärke ab. Der niederfrequente Anteil führt zu Muskel- und Skeletterkrankungen (Schädigung der Gelenke). Die hochfrequenten Anteile schädigen das periphere Gefäß- und Nerven system (Durchblutungsstörungen der Finger und Hände bis hin zu Taubheit und Verlust der Greifkraft). Bereits geringe Vibrationsbelastungen können Beschwerden und eingeschränkte Produktivität hervorrufen. 6

7 Verstärkter Vibrationsschutz ist am Arbeitsplatz vorgeschrieben Vorschriften und Auslösewerte Im Juli 2002 veröffentlichte das Europäische Parlament die EG-Richtlinie 2002/44/ EG. Sie enthält Mindestvorschriften zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen). Die Richtlinie kennt einen Auslöse- und einen Grenzwert. Nach dieser Verordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, u.a. die Schwingungsbelastung am Arbeitsplatz zu ermitteln. Als gefährdet sind Arbeitsplätze zu bewerten, an denen andauernde Schwingungsbelastungen in Form von Hand-Arm-Schwingungen oder Ganzkörper-Schwingungen auftreten. Zunächst werden Dauer und Höhe der Vibrationsbelastung ermittelt. Innerhalb eines Bezugzeitraums von 8 Stunden wird der sogenannte Tagesexpositionswert ermittelt. Überall dort, wo mit vibrierenden Werkzeugen oder Maschinen gearbeitet wird, müssen die neuen Richtlinien berücksichtigt werden. Vom Arbeitgeber wird verlangt, dass er die Vibrationsbelastung seiner Mitarbeiter kennt, erfasst und falls erforderlich Gegenmaßnahmen einleitet. Auslöse- und Grenzwerte Expositionsgrenz- und Auslösewerte für Vibrationen Hand-Arm-Vibrationen (HAV) Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) Ganzkörper-Vibrationen (GKV) Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) Auslösewert A(8) = 2,5 m/s² A(8) = 0,5 m/s² Expositions grenzwert A(8) = 5,0 m/s² A(8) = 0,8 m/s² Z-Richtung (Vertikal) Quelle: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom A(8) = 1,15 m/s² -/Y-Richtung (Horizontal) Präventionsmaßnahmen Wird der Auslösewert von 2,5 m/s² bei Hand-Arm-Vibrationen überschritten, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, in einem Maßnahmenplan zu beschreiben, mit welchen Mitteln und in welchem Zeitraum die Belastung der Werker verringert werden soll. Bei Erreichen des Grenzwertes von 5,0 m/s² bei Hand-Arm-Vibrationen ist eine weitere Beschäftigung mit schwingungsbelastenden Arbeiten nicht zulässig. Gleiches gilt auch bei Ganzkörper-Vibrationen (siehe Tabelle). 7

8 1 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Vorgaben zum Vibrationsschutz Bei Erreichen des Auslösewertes: Bei Erreichen des Expositions grenzwertes: n Vibrationsminderungsprogramm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen ausarbeiten und durchführen ( 10 LärmVibrationsArbSchV). n Die Beschäftigten hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen unterrichten, unterweisen und arbeitsmedizinisch beraten ( 11 LärmVibrationsArbSchV). n Den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten ( 14 LärmVibrationsArbSchV). PFERDERGONOMICS bietet Lösungen für n Geringere Vibrationen n Reduzierten Lärm n Verminderte Staubbelastung n Optimierte Haptik beim Arbeiten. Als Premiumhersteller von Werkzeugen für den Handeinsatz ist PFERD sich der Verantwortung bewusst. Die langjährige Erfahrung unserer Technischen Kundenberater und unser direkter Kontakt mit den Anwendern vor Ort tragen dazu bei, dass wir bei der Entwicklung und Fertigung alles daransetzen, um beim Einsatz von PFERD-Werkzeugen entstehende Vibrationsbelastungen zu minimieren. ERGOSCAN Haben Sie Fragen zu ergonomischen Einflüssen an Ihrem Arbeitsplatz? Die erfahrenen Außendienstmitarbeiter von PFERD beraten Sie gerne. Die Technische Kundenberatung von PFERD führt auf Anfrage Messungen der Lärm- und Vibrationsbelastung gemäß nationaler und internationaler Normen vor Ort bei Ihnen durch. n Unverzüglich Gründe ermitteln und weitere Maßnahmen ergreifen, um die Exposition auf einen Wert unterhalb der Expositionsgrenzwerte zu senken ( 10 LärmVibrationsArbSchV). n Für die Beschäftigten regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (z.b. nach G46) veranlassen ( 14 LärmVibrationsArbSchV). Weitergehende Informationen und Unterstüzung erhalten Sie auch von den zuständigen Berufsgenossenschaften. Grundlage für die in dieser Broschüre getroffenen Aussagen ist die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen in der Fassung vom PFERD steht Ihnen für weitere Beratung gerne zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an. Geringere Vibrationen Reduzierter Lärm Verminderte Staubbelastung Optimierte Haptik beim Arbeiten PFERDERGONOMICS Der Mensch steht im Mittelpunkt Weitere Informationen und geeignete PFERD-Werkzeuge finden Sie im Prospekt PFERDERGONOMICS Der Mensch steht im Mittelpunkt /2010 Technische Änderungen vorbehalten. Gedruckt in Deutschland. 8 info@pferd.com PFERD-Qualität ist zertifiziert nach EN ISO 9001.

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