Wirtschaftslehre für Verwaltungsfachangestellte
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- Innozenz Neumann
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1 Friedrich Kampmann, E. Günter Nath Wirtschaftslehre für Verwaltungsfachangestellte 6. Auflage Bestellnummer 5840
2 Haben Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Produkt? Dann senden Sie eine an Autoren und Verlag freuen sich auf Ihre Rückmeldung. Bildungsverlag EINS GmbH Sieglarer Straße 2, Troisdorf ISBN Copyright 2010: Bildungsverlag EINS GmbH, Troisdorf Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.
3 Vorwort Das vorliegende Lehrbuch orientiert sich am modifizierten Berufsbild des Verwaltungsfachangestellten und dem daraus abgeleiteten Rahmenlehrplan. Von den 14 Lernfeldern des Rahmenlehrplanes werden die folgenden Lernfelder abgedeckt: Lernfeld 1: Berufsausbildung Lernfeld 3: Lernfeld 4: Lernfeld 5: Lernfeld 6: Lernfeld 8: Lernfeld 12: Lernfeld 14: Güterbeschaffung Verträge zur Güterbeschaffung Personalvorgänge Ermittlung von Einkommen und Arbeitsentgelt Wirtschaftliche Erstellung von Verwaltungsleistungen Unternehmensformen für das Angebot öffentlicher Leistungen Geld- und Wirtschaftspolitik Das Lehrbuch ist aber auch grundsätzlich zur Vermittlung (betriebs-)wirtschaftlicher Zusammenhänge in der öffentlichen Verwaltung geeignet. Beispielsweise werden auch die wirtschaftskundlichen Inhalte des Rahmenlehrplanes für die Fachangestellten für Bürokommunikation abgedeckt. Die Verfasser Zur sechsten Auflage Im Kapitel B Rechtliche Grundlagen erfolgten zahlreiche Präzisierungen; die beschränkte Geschäftsfähigkeit wurde nunmehr an einer Stelle konzentriert ( ). Im Kapitel G Personalwesen wurde der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes überarbeitet (4.3). Außerdem wurden in diesem Kapitel die Insolvenzversicherung (5.3.6) und die Entgeltfortzahlungsversicherung (5.3.7) aufgenommen. Darüber hinaus erfolgten die üblichen Aktualisierungen, vor allem im Bereich der Steuern und der Sozialversicherung. Auch weiterhin sind wir für Ihre zahlreichen Rückmeldungen dankbar. Die Verfasser.
4 Zur fünften Auflage Das elektronische Handelsregister wurde ebenso aufgegriffen wie die neue Elterngeldregelung ab Die Reformüberlegungen zur GmbH wurden hinsichtlich des Stammkapitals in Erwartung der baldigen Verabschiedung des Gesetzes bereits aufgenommen. Im Kapitel F Geld- und Finanzwesen wurde im Abschnitt Zahlungsverkehr die Kartenzahlung überarbeitet und ein Abschnitt zur SEPA-Überweisung eingefügt. Für die rechtskundlichen Themen wurden zusätzliche Übungsaufgaben eingearbeitet. Wir bitten auch für die Zukunft um eine konstruktive Rückmeldung. Die Verfasser Zur vierten Auflage Im Kapitel A Berufsausbildung erfolgten Anpassungen, die sich aus der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes ergaben. Ferner wurden einige Aufgaben zum Jugendschutzgesetz eingefügt. Das Unterkapitel Markt und Preisbildung im Hauptkapitel D Beschaffung auf Märkten wurde auf Anregung zahlreicher Leser um den Gliederungspunkt Politische Preisbildung ergänzt. Im Kapitel B Rechtliche Grundlagen wurde das Zustandekommen des Kaufvertrages umfassender dargestellt. Im Kapitel G Personalwesen wurde unter dem Gliederungspunkt 6 das Thema Altersvorsorge aufgenommen. Außerdem wurde der BAT durch den TVöD ersetzt. Darüber hinaus erfolgten die üblichen Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen. Wir danken den Nutzern des Buches für die zahlreichen konstruktiven Hinweise und bitten um Fortsetzung dieses hilfreichen Feedbacks. Die Verfasser Zur dritten Auflage Im Kapitel B Rechtliche Rahmenbedingungen wurde der Kaufvertrag stärker in den Mittelpunkt gerückt und um den Unterpunkt Inhalte des Kaufvertrages ergänzt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dem Kapitel B 7.8 Regelungen zum Verbraucherschutz subsumiert. Der Eigentumsvorbehalt wurde in Kapitel B 8 Inhalte des Kaufvertrages eingefügt. Das Kapitel H Steuern wurde grundlegend überarbeitet. Im Kapitel J Geld- und Wirtschaftspolitik wurden der Preisindex und die Zahlungsbilanz grundlegend überarbeitet. Darüber hinaus wurden diverse Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Für konstruktive Hinweise sind wir weiterhin dankbar. Die Verfasser Zur zweiten Auflage Anlass der zweiten Auflage ist vor allem die Modernisierung des Schuldrechtes. Diese betrifft vor allem das Kapitel B (Wirtschafts-)rechtliche Grundlagen. Das Kapitel wurde entsprechend stark verändert. Außerdem erfolgten diverse Aktualisierungen und Verbesserungen. Für die zahlreichen Anregungen und Verbesserungsvorschläge seitens der Kolleginnen und Kollegen danken wir mit der Bitte um Fortsetzung. Die Verfasser
5 Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis A Berufsausbildung (Lernfeld 1) Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes Ausbildungsvertrag Ausbildungsordnung Zwischen- und Abschlussprüfung Berufsschule als Partner der Berufsausbildung Rechte und Pflichten der Auszubildenden und der Ausbildenden Beendigung des Ausbildungsverhältnisses B (Privat-)Rechtliche Rahmenbedingungen (Lernfeld 4) Funktionen und Ziele des Rechts Rechtsquellen Rechtsgebiete Begriff, Aufbau und Anwendung von Rechtsnormen Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Rechtsobjekte und Rechtssubjekte Rechtsobjekte Gegenstände des Rechts Sachen Rechte Rechtssubjekte Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Deliktsfähigkeit Parteifähigkeit Prozessfähigkeit Übersicht: Auswirkungen des Lebensalters auf Rechte und Pflichten natürlicher Personen Rechtsgeschäfte Willenserklärungen Arten der Rechtsgeschäfte Urkunden und Formvorschriften Urkunden Formvorschriften Mängel bei Rechtsgeschäften Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes Anfechtung eines Rechtsgeschäftes Schwebende Unwirksamkeit von Verträgen Übersicht: Mängel bei Rechtsgeschäften
6 6 Inhaltsverzeichnis 6 Verjährung Wíchtige Verjährungsfristen Hemmung der Verjährung Neubeginn der Verjährung Recht der Schuldverhältnisse Grundlagen Vertragsfreiheit und Typisierung von Verträgen Leistungsarten Übersicht: Schuldverhältnisse Beendigung von Schuldverhältnissen Kaufvertrag Zustandekommen des Kaufvertrages Inhalte des Kaufvertrages Störungen bei der Erfüllung von Verträgen (Leistungsstörungen) Rechtsfolgen bei Unmöglichkeit der Leistung Nicht-Rechtzeitig-Leistung (Leistungsverzögerung) Leistungsverzögerung des Warenschuldners (Verkäufer) Leistungsverzögerung des Geldschuldners (Käufer) Gläubigerverzug (= Annahmeverzug) Gewährleistung wegen Schlechtleistung Regelungen zum Verbraucherschutz Allgemeine Geschäftsbedingungen Spezielle Verbraucherverträge Haustürgeschäfte Verbraucherdarlehensvertrag Fernabsatzverträge Fazit: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Produkthaftungsgesetz Sachenrecht Besitz Eigentum Mahn- und Klageverfahren Außergerichtliches Mahnverfahren Gerichtliches Mahnverfahren Klageverfahren Verwaltungszwangsverfahren der öffentlichen Verwaltung C (Volks-)Wirtschaftliche Grundbegriffe Bedürfnis Bedarf Nachfrage Güter als Mittel der Bedürfnisbefriedigung Wirtschaftsbereiche Hauptziele wirtschaftlichen Handelns Ökonomisches und ökologisches Prinzip Betriebliche Grundfunktionen und betriebliche Phasen Betriebliche Kennziffern D Beschaffung auf Märkten (Lernfeld 3) Markt und Preisbildung Marktbegriff und Marktarten Bedingungen des vollkommenen Marktes
7 Inhaltsverzeichnis Marktformen Monopolistischer Wettbewerb aufgrund unvollkommener Konkurrenz Preisbildung durch Angebot und Nachfrage Bestimmungsfaktoren der Güternachfrage Bestimmungsfaktoren des Güterangebotes Reaktion der Nachfrage auf Preisänderungen (Elastizität der Nachfrage) Politische Preisbildung Indirekte Eingriffe des Staates Direkte Eingriffe des Staates Mindestpreis Höchstpreis Festpreis Güterbeschaffung Bedarfsermittlung Bezugsquellenermittlung Optimale Bestellmenge A-B-C-Analyse Zeitplanung der Bestellung Anfrage und Angebot Angebotsvergleich E Produktion und Absatz (Lernfeld 8) Volkswirtschaftlicher Produktionsprozess Produktionsfaktor Arbeit Produktionsfaktor Boden Produktionsfaktor Kapital Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren Substitutionale und limitationale Produktionsfaktoren Kombination der Produktionsfaktoren Produktion von Verwaltungsleistungen Besonderheiten öffentlicher Verwaltungsbetriebe NSM Ein neues Steuerungsmodell Qualitätsmanagement Absatzmarketing Marktforschung Marketingziele Marketinginstrumente Produkt- und Sortimentspolitik Preispolitik Konditionen- und Servicepolitik Distributionspolitik Kommunikationspolitik Marketing-Mix F Geld- und Finanzwesen Entwicklung und Funktionen des Geldes Zahlungsverkehr Bargeldzahlung Halbbare Zahlung Bargeldlose Zahlung
8 8 Inhaltsverzeichnis 2.4 Scheck Bezahlung mittels Karte SEPA Harmonisierung der Zahlungsverfahren in Europa Investition und Finanzierung Investition Arten der Finanzierung Außenfinanzierung Innenfinanzierung Sonderformen der Finanzierung Kreditarten Kreditsicherheiten G Personalwesen (Lernfelder 5 und 6) Bedienstete im öffentlichen Dienst Die Beamtin / der Beamte im öffentlichen Dienst Angestellte im öffentlichen Dienst Arbeitsvertrag Stellenausschreibungen / Stellenbeschreibung Bewerbungen Einstellung Form und Inhalt des Arbeitsvertrages Gelöbnis Eingruppierung Haftung von Arbeitnehmern Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmern Urlaub Jugendarbeitsschutz Unfallverhütungsvorschriften Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Schutz von behinderten Menschen (SGB IX) Mutterschutz, Kinderbetreuungskosten, Elterngeld Kinderbetreuungskosten Elterngeld Sozialhilfe, Kindergeld, Wohngeld, Ausbildungsförderung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Arbeitszeugnis Kündigung Abmahnung Kündigungsfristen Kollektives Arbeitsrecht Grundlagen Tarifvertrag Tarifvertrag öffentlicher Dienst Betriebsvereinbarungen Arbeitskampf Mitbestimmung und Mitwirkung durch Arbeitnehmer Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz Mitbestimmung nach dem Montanmitbestimmungsgesetz Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer im Betrieb
9 Inhaltsverzeichnis Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Personalvertretungen im Bundesdienst Personalvertretungen in den Ländern Soziale Sicherung Grundlagen Versicherungen Wichtigste Zweige der Sozialversicherung Deutsche Rentenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Insolvenzversicherung Lohnfortzahlungs-/Entgeltfortzahlungsversicherung Umlagebeiträge Probleme der Finanzierung der Sozialversicherungen Altersvorsorge Vermögensbildung Gerichtsbarkeit Europäische Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz Ordentliche Gerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit H Betriebliche und private Steuern (Lernfelder 5 und 6) Überblick Einkommensteuer Einkunftsarten und Steuerpflicht Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit Arbeitnehmerbegriff Arbeitslohn = Personalkosten Ermittlung des Auszahlungsbetrages Berechnung der Jahreseinkommensteuer Werbungskosten Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen Steuertarif und Steuerberechnung Veranlagungsarten Steuerfestsetzung Steuerlicher Verwaltungsaufbau und Zuständigkeit I Handelsrechtliche Grundlagen (Lernfeld 12) Überblick über das Handelsrecht Gründung und Anmeldung einer privatrechtlichen Unternehmung Kaufmannseigenschaften Firmenrecht Handelsregister
10 10 Inhaltsverzeichnis 6 Rechtsformen der Unternehmung Unternehmensbegriff Übersicht über die Unternehmensformen Gründe für die Wahl der privatrechtlichen Unternehmensform Privatrechtliche Unternehmensformen Die Einzelunternehmung Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung Aktiengesellschaft Eingetragene Genossenschaft Not leidende privatrechtliche Unternehmungen Vertretungen Stellvertretung Handlungsvollmacht Prokura Öffentlich-rechtliche Unternehmensformen Juristische Personen des öffentlichen Rechts Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts Stiftung des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Rechtsformen öffentlicher Unternehmen Reine Regiebetriebe Eigenbetriebe Bundes- und Landesbetriebe Sondervermögen Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Unternehmensformen im Vergleich J Grundlagen der Geld- und Wirtschaftspolitik (Lernfeld 14) Wirtschaftskreislauf Wirtschaftspolitische Hauptziele Preisniveaustabilität Hoher Beschäftigungsstand Stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum Außenwirtschaftliches Gleichgewicht Zahlungsbilanz Außenwert des Geldes Zielkonflikte Konjunktur Europäische Währungsunion Wirtschaftspolitische Maßnahmen Geldpolitik der EZB Fiskalpolitik des Staates Abkürzungsverzeichnis Bildquellenverzeichnis Sachwortverzeichnis
11 278 G Personalwesen Aufgaben 1. Die Multi GmbH hat folgenden Personen aus Rationalisierungsgründen gekündigt. Stellen Sie fest, ob die Kündigungen durch die Multi GmbH rechtswirksam sind. a) Else Ente, 20 Jahre, ist kaufmännische Auszubildende im 5. Monat ihrer Ausbildung. b) Luise Schmetterling, 24 Jahre, ist seit 4 Jahren in der Multi GmbH angestellt. Am Tag nach der Kündigung hat sie erfahren, dass sie schwanger ist. Tags darauf teilt sie dies ihrem Arbeitgeber mit. 2. Die Mitarbeiterin Karin Kann reicht ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest wegen Schwangerschaft ein. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 16. Juli des Jahres a) Bis zu welchem Zeitpunkt hat Frau Kann Kündigungsschutz, wenn sie keinen Erziehungsurlaub nimmt (bitte begründen)? b) Wann beginnt und endet die Mutterschutzfrist? Nennen Sie Daten und begründen Sie Ihre Antwort. 3. Karin Kannales, 42 Jahre alt, Vergütungsgruppe E5, zeigt die Geburt ihres Sohnes an, der am 18. Juni 2011 geboren worden ist. Nach Ablauf der Mutterschutzfrist nimmt Frau Kannales Urlaub bis zum 31. August Für das Kalenderjahr 2011 hatte sie noch keinen Urlaub in Anspruch genommen. Ab dem 1. September 2011 beantragt sie Erziehungsurlaub. a) Zu welchem Zeitpunkt endet die Mutterschutzfrist? Begründen Sie Ihre Entscheidung unter Nennung der Vorschriften. b) Wie viel Urlaubstage stehen Frau Kannales nach Ablauf des Erziehungsurlaubes für das Jahr 11 noch zu? Begründen Sie Ihre Entscheidung unter Nennung der Vorschriften. 4. Die Steuerfachangestellte Andrea Klein ist seit drei Jahren in der Steuerberatungspraxis Dr. Rath, Neuß, beschäftigt. Sie übergibt Dr. Rath im 4. Schwangerschaftsmonat eine ärztliche Bescheinigung, in der ihr die Schwangerschaft und der voraussichtliche Entbindungstermin am bestätigt werden. a) Nennen Sie die Mutterschutzfrist(en). b) Besteht für Andrea Klein die Möglichkeit, freiwillig innerhalb der Mutterschutzfrist weiterzuarbeiten? Begründen Sie Ihre Entscheidung. c) Welche Stelle ist für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes sachlich zuständig? G 2.7 Öffentliche Sozialhilfe Rechtsquellen Sozialhilfe, Kindergeld,Wohngeld, Ausbildungsförderung Sozialgesetzbuch (SGB XII) In einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Staat hat zunächst einmal jeder Einzelne die Verantwortung für sich und seine Versorgung zu tragen. Zugleich hat der Sozialstaat aber die Verpflichtung, jedem Bürger die Sicherung existenzieller Lebensbedingungen zu garantieren. Personen, die sich in einer Notlage befinden und diese aus eigener Kraft nicht beseitigen können, haben einen Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie von dritter Seite ebenfalls keine Hilfe erwarten können. Beispiele: Ein ausländischer Asylbewerber verfügt über kein Vermögen, hat keine Arbeitserlaubnis, er erhält Hilfe zum Lebensunterhalt und evtl. Beihilfen für größere Anschaffungen. Eine ledige Mutter mit Kleinstkindern ist nicht in der Lage zu arbeiten; sie erhält keine Unterhaltsleistungen und verfügt über kein Vermögen; sie erhält Hilfe zum Lebensunterhalt und evtl. Beihilfen für bestimmte Anschaffungen. Die zentralen Prinzipien der Sozialhilfe zeigt das folgende Schema:
12 G Personalwesen 279 Sozialhilfe Aufgabe Dem Leistungsberechtigten soll ermöglicht werden, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll den Empfänger befähigen, sich wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern und von der Sozialhilfe unabhängig zu werden. Begriff Sozialhilfe umfasst Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfe zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen Voraus- Der Leistungsberechtigte setzungen kann sich nicht selbst helfen, erhält die erforderliche Hilfe nicht von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (z. B. Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Rententräger), lebt nicht in einer Haushaltgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, die seinen Lebensunterhalt finanzieren können, bezieht weder als Person zwischen 15 und 65 Jahren Arbeitslosengeld II noch als über 65-Jähriger noch als dauernd Erwerbsgeminderter dauerhaft Leistungen zur Grundsicherung. Leistungen Dienstleistung (Beratung und Unterstützung) Geldleistung Sachleistung Träger örtliche Träger, z. B. kreisfreie Städte, Landkreise, überörtliche Träger, die von den Ländern eingerichtet werden Umfang Sozialhilfe setzt ein, wenn dem Träger oder den beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzung für die Gewährung vorliegen. Art, Form und Maß der Hilfe richtet sich dabei nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Person des Hilfesuchenden, der Art des Bedarfs und den örtlichen Verhältnissen. Pflichten des Jeder Hilfesuchende muss vor Inanspruchnahme der So- Hilfesuchen- zialhilfe seine Arbeitskraft, sein Einkommen und Vermögen den sowie seine ihm zustehenden Ansprüche gegen Unterhaltspflichtige und Dritte wie z. B. Versicherungsträger, Versorgungsämter zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen einsetzen. Der Hilfesuchende muss sorgfältige und vollständige Angaben für die Feststellung des Bedarfs machen. Er muss die erforderlichen Unterlagen, ärztlichen Bescheinigungen und Beurteilungen usw. vorlegen. Der Hilfesuchende muss unverzüglich alle Änderungen mitteilen. Folgen bei Verweigert der Leistungsempfänger trotz wiederholter Pflicht- Aufforderung, zumutbare Arbeit zu leisten, verliert er den Anverletzung spruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Hat eine volljährige Person die Hilfsbedürftigkeit für sich oder seine unterhaltberechtigten Angehörigen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt, ist sie zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Todesfälle sind unverzüglich anzuzeigen.anderenfalls ist der Erbe des Leistungsempfängers oder seines verstorbenen Ehegatten zum Kostenersatz verpflichtet. SGB XII G
13 280 G Personalwesen Die Höhe der Regelsätze wird von Gesetzes wegen von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmt ( 28 II Satz 1 SGB XII). Die maßgeblichen Bemessungskriterien bestimmen sich nach 28 III und IV SGB XII und der Regelsatzverordnung. Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich nach der Bedürftigkeit des Antragsstellers. Regelsätze Sozialhilfe ab (Hartz-IV-Regelsatz) G Empfänger Regelsatz Betrag 2009 Rechtsquelle Alleinstehende/r 100 % 359,00 EUR 20 II SGB II Zusammenlebend oder verheiratet mit Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft für volljährige Partner 90 % 323,00 EUR 20 III SGB II 3 III RSV Kinderregelsatz für 0- bis 5-Jährige 60 % 215,00 EUR 28 I Nr. 1 SGB II 3 II RSV Regelsatz für Kinder von 6 bis 13 Jahren 70 % 251,00 EUR 74 SGB II 3 II RSV Regelsatz für unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern leben Einmalige Beihilfen Mehrbedarfe Mehrbedarf für schwangere Mütter ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder zwei und drei Kindern unter 16 Jahren Mehrbedarf für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. 33 SGB IX erhalten Mehrbedarf bei kostenaufwendiger Ernährung, z. B.: Diabetes Berechnung 80 % 287,00 EUR 20 II 2 SGB II 20 II a SGB II 3 II RSV Einmalige Beihilfen sind nur bei Schwangerschaft und Geburt, Erstbezug einer Wohnung, mehrtägigen Klassenfahrten schulpflichtiger Kinder möglich. je Kind 12 % max. 60 % 17 % 61,00 EUR 21 II SGB II 36 % 129,00 EUR 21 III Nr. 2 SGB II 43,00 EUR je Kind 28 I Nr. 4 SGB II 35 % 126,00 EUR 21 IV SGB II Zwischen 25,56 EUR und 61,36 EUR Regelbedarf + Mehrbedarf + Sonderbedarf + Unterkunftskosten + KV- und PV-Beiträge - Einkommen - Vermögen = Hilfe zum Lebensunterhalt 21 VI SGB II 82, 90 SGB XII Erhaltene Sozialhilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Es sei denn, die Sozialhilfe wurde vereinbarungsgemäß als Darlehen gezahlt, die Gewährung der Sozialhilfe wurde schuldhaft oder grob fahrlässig herbeigeführt, der Sozialhilfeempfänger hinterlässt einen großen Nachlass.
14 G Personalwesen 281 Bundeskindergeldgesetz Das Kindergeld wird auf schriftlichen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit/Familienkasse monatlich gezahlt und ist gestaffelt nach der Anzahl der Kinder. Es wird an den Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Empfängern von Versorgungsbezügen wird das Kindergeld von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Familienkasse festgesetzt und monatlich ausgezahlt. Höhe des Kindergeldes Die Höhe des Kindergeldes ist abhängig von der Anzahl der Kinder: Für das erste und zweite Kind: je 184,00 EUR Für das dritte Kind: 190,00 EUR Ab dem vierten Kind; 215,00 EUR Alter und Einkommen des Kindes Kindergeld wird gezahlt Für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für arbeitssuchend gemeldete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei abgeleistetem Grundwehrdienst/Zivildienst wird Kindergeld über die genannten Grenzen hinaus gewährt. Kindergeld wird nur gezahlt, wenn die eigenen Jahreseinkünfte des Kindes 8 004,00 EUR nicht überschreiten. Antrag Kindergeld muss bei der Agentur für Arbeit Abteilung Familienkasse beantragt werden (ausgenommen: Beschäftigte im öffentlichen Dienst). Bescheid Die Familienkasse erlässt einen schriftlichen Bescheid. Mitteilungspflicht Die Familienkasse muss sofort benachrichtigt werden, wenn sich gravierende Veränderungen der Familiensituation ergeben. Beispiele: wenn der Ehegatte eine Beschäftigung im Ausland aufnimmt wenn der Ehegatte sich scheiden lassen möchte wenn ein Elternteil eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst aufnimmt wenn das Kind selbst seinen Anspruch auf Kindergeld verliert G Gericht Für Kindergeldsachen ist das Finanzgericht zuständig. Freibetrag Ab 2010 beträgt der Steuerfreibetrag 3 504,00 EUR je Elternteil, also insgesamt 7 008,00 EUR. Der Freibetrag beeinflusst die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.
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