Entlastungsstraße Harsewinkel Marienfeld

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1 KIRCHNER PPP Service GmbH ÖPP-Projekt Entlastungsstraße Harsewinkel Marienfeld Transparenzbericht Inhalt: Anlass und Ziel des Verfahrens Projektvertrag Anlage 1: Daten & Fakten Anlage 2: Antworten auf häufig gestellte Fragen Anlage 3: Risikomatrix

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47 ÖPP Entlastungsstraße Harsewinkel - Marienfeld Auftraggeber Anprechpartner Auftraggeber Auftragnehmer Ansprechpartner Auftragnehmer Eigentümer Bauausführung Finanzierung Gesamtleistungsumfang Bau Stadt Harsewinkel Münsterstraße 14, Harsewinkel Herr Heinz Austermann +49 (0) 5247 / heinz.austermann@gt-net.de KIRCHNER PPP Service GmbH, Bad Hersfeld / STRABAG Stadt Harsewinkel Jürgen Driebe Geschäftsführer +49 (0) 6621 / juergen.driebe@strabag.com HERMANN KIRCHNER Bauunternehmung GmbH, Bad Hersfeld HERMANN KIRCHNER Hoch- und Ingenieurbau GmbH, Bad Hersfeld Teilforfaitierung mit Einredeverzicht Planung, Bau, Erhaltung, Finanzierung und Betrieb einer Ortsumgehung (1,3 km) Vergütung: Verfügbarkeitsentgelt für Ausbauleistung, Betrieb und Erhaltung unter Einbezug von Fördermittelzahlungen während der Bauphase Planung und Bau einer 1,3 km langen Ortsumgehung als Entlastungsstraße auf der grünen Wiese : - Entwicklung von Sondervorschlägen für die Ausführung von 7 Ingenieurbauwerken und einem Entlastungsbauwerk. - Anschluss an bestehendes Straßennetz über zwei Kreisverkehre, unter Aufrechterhaltung des Verkehrs einschließlich Anpassung der kreuzenden Straßen und Wege und trassennahen landschaftspflegerischen Maßnahmen. - Besonderheit: Übernahme des vollständigen Baugrundrisikos und des Bauwerkgründungsrisikos nach ausführlichen Untersuchungen durch In-House Geologen.

48 ÖPP Entlastungsstraße Harsewinkel - Marienfeld Betrieb - Betriebsdienst: Die Maßnahmen der betrieblichen Erhaltung umfassen die laufenden Reinigungs- und Pflegearbeiten, insbesondere hinsichtlich der Grünpflege, der Ausstattung, der Reinigung und des Winterdienst. Ebenso ist eine regelmäßige Kontrolle des Streckenabschnittes einschließlich Wartung und Instandhaltung der Straßenausstattung Leistungsbestandteil. - Erhaltung: Die Maßnahmen der baulichen Erhaltung umfassen alle notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes einschließlich Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung sowie Übernahme von Kontrollfahrten und Funktionsinspektionen, Prüfung und Überwachung der Ingenieurbauwerke und Zustandserfassung der Fahrbahnoberfläche. Die Leistungsgrenzen und der Leistungsumfang sind in einer exakten Schnittstellendefinition (Anlage E.VI.3 zum Vertrag) geregelt. Gesamtinvestitionskosten Projektvolumen 3,5 Mio EURO 5,0 Mio EURO Planungs- / Bauphase Januar November 2007 Betriebsphase Dezember November 2036

49 KIRCHNER PPP Service GmbH Antworten auf häufig gestellte Fragen: ÖPP-Projekt Entlastungsstraße Harsewinkel Marienfeld 1. Welche Leistungen werden durch den privaten Partner erbracht und welchen Leistungsstandard schuldet er? Der private Partner, die KIRCHNER PPP Service GmbH kurz KPS, ist zuständig für die über die Referenzplanung hinausgehende Planung und den Bau sowie den Betrieb einer Entlastungsstraße einschließlich damit im Zusammenhang stehender weiterer Anlagen und Bauwerke. Er stellte eine qualitäts-, kosten- und termintreue Errichtung sicher und übergab das Projekt in betriebsbereitem Zustand am an die Stadt Harsewinkel. Zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Projektstrecke über die vereinbarte Laufzeit von 30 Jahren, d. h. bis November 2036, ist die KPS für die betriebliche Erhaltung und die bauliche Erhaltung verantwortlich und hat für die Finanzierung sämtlicher ihr nach dem Vertrag obliegenden Leistungen über den gesamten Auftragszeitraum zu sorgen. Der private Partner garantiert, dass die Projektstrecke über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt für den Gebrauch zur Verfügung steht. Hierzu verpflichtet sich der private Partner, alle geltenden technischen und rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dennoch auftretende Bauschäden bzw. Betriebsstörungen hat er innerhalb vertraglich festgelegter Reaktions- und Behebungszeiten zu beseitigen. Der Betrieb der Projektstrecke ist 24 Stunden täglich an jedem Kalendertag zu gewährleisten. 2. Wo liegt die Leistungsgrenze? Die Stadt Harsewinkel überträgt der KPS diejenigen Leistungen, die für die technische Funktionsfähigkeit der Projektstrecke erforderlich sind. Diese umfassen sowohl die betriebliche als auch die bauliche Erhaltung. Davon ausgenommen sind geometrisch abgegrenzte Bereiche der beiden Kreisverkehre, welche nicht Vertragsbestandteil sind. Gleiches gilt für den Kreuzungsbereich mit der Teutoburger Wald-Eisenbahn (TWE). Die Leistungsgrenzen sind in einer exakten Schnittstellendefinition (Anlage E.VI.3 zum Vertrag) geregelt. 3. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der öffentliche Auftraggeber bei Schlechtleistung bzw. Vertragsbrüchen des privaten Partners? Die Stadt Harsewinkel hat das Recht, die Servicequalität des privaten Partners nach spezifischen Nutzungskriterien Service-Level-Agreements gem. Anlage Teil E.VI.2. zum Vertrag jederzeit bzw. in festgelegten Intervallen zu überprüfen. Werden dabei Negativabweichungen vom geforderten Qualitätsstandard in Form von Nicht- oder Schlechtleistungen festgestellt, so führt dies zu einer Reduzierung des Betreiberentgelts (Malusabzug). Die Höhe des Malusabzugs richtet sich nach der Art und der Schwere des Mangels.

50 Während der Bauphase hatte der Auftraggeber das Recht, bei wesentlichen Mängeln die Abnahme zu verweigern, sich bei unterbleibender Mängelbeseitigung aus der Bürgschaft des privaten Partners zu bedienen und bei Verzug der Fertigstellung Vertragsstrafe zu fordern. Als ultima ratio eröffnet der Vertrag dem Auftraggeber darüber hinaus über den gesamten Projektverlauf die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. 4. Welche Flexibilität in Bezug auf Bedarfs- bzw. Nutzungsänderungen des öffentlichen Auftraggebers bietet der Vertrag? Die Stadt Harsewinkel hat das Recht, ihr Nutzungsprofil jederzeit dem Bedarf entsprechend anzupassen bzw. informiert KPS über Sondernutzungen der Projektstrecke nach StrWG NRW bzw. über Satzungen gem. 19 StrWG NRW und sich ergebende Änderungen. Führen diese Nutzungs- bzw. Leistungsänderungen zu Kostenänderungen, ist das Entgelt entsprechend anzupassen. 5. Welche Kontrollrechte hat der öffentliche Auftraggeber bzw. welche Berichts- und Rechenschaftspflichten übernimmt der private Partner? Während der Baumaßnahme hatte die KPS ein Bautagebuch zu führen und dem Auftraggeber auf Verlangen wöchentlich zu übergeben. Der Auftraggeber hat zudem jederzeit das Betretungsrecht der Baustelle und kann bei Bedarf alle für ihn relevanten Informationen beim privaten Partner abfordern. Der Auftraggeber kann jederzeit die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers nach diesem Vertrag überprüfen und ist berechtigt, den Auftragnehmer zur Wahrnehmung ihm obliegender Aufgaben und zur Durchführung erforderlicher Maßnahmen anzuweisen. Während der Betriebsphase ist die KPS verpflichtet, über die Erfüllung ihrer Kontroll- und Überprüfungspflichten im Rahmen der betrieblichen und baulichen Erhaltung der Stadt Harsewinkel alle 3 Monate zu berichten. Es sind Protokolle über die regelmäßigen Streckenkontrollen anzufertigen, in welchen der Streckenzustand und sämtliche auftretenden Mängel dokumentiert werden. Dem Auftraggeber ist dabei durch rechtzeitige Information über anstehende Termine die Möglichkeit zur Teilnahme anzubieten. Bei Gefahr im Verzug ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Die Stadt Harsewinkel ist berechtigt, jederzeit eigene Inspektionen durchzuführen, um festzustellen, ob der Auftragnehmer seinen Pflichten nachkommt. 6. Wie partizipieren mittelständische Unternehmen an der Projektrealisierung? Viele Teilleistungen wurden und werden von der KPS, Generalübernehmer und Betreiber, an kleine und mittelständische Nachunternehmer vergeben. Die Hauptbauleistungen selbst wurden von der HERMANN KIRCHNER Bauunternehmung, ebenfalls ein mittelständischen Unternehmen ausgeführt. Insbesondere in der Betriebsphase, in der es auf prompten Service, schnelle Reaktionszeiten und zuverlässige Durchführung von kleinen Reparaturen und Bauleistungen ankommt, erfolgt die Beauftragung der Leistungen an kleine und mittelständische Nachunternehmer aus der Region.

51 7. Unter welchen Umständen können sich die Investitionskosten des ÖPP-Projekts im Zuge der Realisierung erhöhen? Möglicher Auslöser für Kostenänderungen in der Bauphase sind nachträgliche Änderungen der Planung bzw. der geforderten Bauausführung oder auch zusätzliche Leistungen. Dies betrifft z.b. Änderungen der Ausstattungsanforderungen oder geänderte und zusätzliche Medienverlegungen während der Bauphase. Kommt es zu solchen Planungsänderungen, so werden Mehr- und Minderkosten auf Grundlage der ursprünglich vereinbarten Leistung im Detail ermittelt. Die Änderungen können daher zu Kostenerhöhungen, aber auch zu Kostenreduzierungen führen. Gegenüber der klassischen Projektabwicklung ist das Risiko von nicht planbaren Kostensteigerungen auf Grund der funktionalen Leistungsbeschreibung ausgeschlossen. Der private Partner trägt insoweit das planerische und bauliche Vollständigkeitsrisiko für eine betriebs- und nutzungsbereite Projektstrecke sowie die Termin- und Koordinationsrisiken für alle Planungs- und Bauleistungen. 8. Wie setzen sich die Entgelte/Mieten qualitativ zusammen und welche Preissteigerungsrisiken trägt der öffentliche Auftraggeber? Der private Partner erhält nach ordnungsgemäßer Übergabe der Bauleistung bis zum Vertragsende quartalsweise ein Entgelt. Dieses setzt sich zusammen aus folgenden Bestandteilen: Zins und Tilgung der Baukosten (abzüglich gewährter öffentlicher Fördermittel) - abgetreten an den Fremdkapitalträger (Forfaitierung) Entgelt für die betriebliche Erhaltung für das jeweilige Quartal Entgelt für die bauliche Erhaltung für das jeweilige Quartal Zins und Tilgung wurden mit Vertragsabschluss bzw. nach Abnahme der Bauleistung fixiert, während sich die Vergütungen für die betriebliche und bauliche Erhaltung durch Kopplung an bundesamtliche Preisindizes entsprechend an die allgemeine Preisentwicklung anpassen. Für den Fall der Änderung technischer Regelwerke und Rechtsvorschriften, insbesondere der VOB/C, trägt der Auftragnehmer die dadurch entstehenden Mehrkosten bis zu einer vertraglich festgelegten Obergrenze über den gesamten Auftragszeitraum. Darüber hinausgehende unvorhersehbare Mehrkosten werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber gegen Nachweis in ortsüblicher und angemessener Höhe gesondert vergütet. 9. Welche (finanziellen) Sicherheiten werden vom Auftraggeber und/oder Auftragnehmer eingebracht? Für die Realisierung des ÖPP-Projektes Entlastungsstraße Harsewinkel Marienfeld steht dem Auftraggeber ein umfangreiches Sicherheitenpaket zur Verfügung, das vom privaten Partner gestellt wird. Es beinhaltet: Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft für die Bauphase durch die KPS in Höhe von 5 % des Bruttobaupreises, nach Bauende abgelöst durch eine Gewährleistungsbürgschaft. 100% Vorfinanzierung der Baukosten durch Fremdkapitalgeber und öffentliche Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen. Einzahlung eines vertraglich festgelegten Anteils des Entgelts für betriebliche Erhaltung auf ein vom Auftraggeber eingerichtetes gesondertes Rücklagenkonto.

52 Bei ordnungsgemäßer Leistungserbringung wird dieser Einbehalt nach Ablauf jedes Jahres einschließlich angefallener Verzinsung an den privaten Partner ausgeschüttet. Laufende Einzahlung eines vertraglich festgelegten Anteils des Entgelts für bauliche Erhaltung auf das vom Auftraggeber eingerichtete Rücklagenkonto als zusätzliche Sicherheitsleistung. Der Auftraggeber kann sich aus dem Guthaben des Rücklagenkontos wegen sämtlicher seiner Ansprüche aus diesem Vertrag schadlos halten. Nach Beendigung des Auftragszeitraums wird das gesamte dann noch auf dem Rücklagenkonto befindliche Guthaben an den Auftragnehmer ausgeschüttet. 10. Was passiert im Fall einer Insolvenz des Auftragnehmers? Der öffentliche Auftraggeber ist und bleibt in jedem Fall Eigentümer der neu errichteten Projektstrecke. Sollte eine Insolvenz des Auftragnehmers nicht zu vermeiden und ein Ersatz nicht möglich sein, hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht des Vertrags. Er muss in diesem Falle ab sofort keine weiteren Zahlungen leisten und kann die Leistung selbst übernehmen oder andere Unternehmen beauftragen. Zur Kompensation eventueller Mehrkosten kann sich der Auftraggeber aus der vom Auftragnehmer gestellten Sicherheit bedienen. 11. Zu welchen Tarifkonditionen werden Mitarbeiter vom privaten Partner beschäftigt? Die Mitarbeiter der KPS und die Beschäftigten aller in der Bau- und Betriebsphase eingesetzten Firmen werden nach den geltenden Tarifvereinbarungen bzw. den geltenden gesetzlichen Regelungen entlohnt. Die Realisierung des ÖPP-Projekts unterscheidet sich damit nicht von anderen Bauvorhaben oder dem klassischen Straßendienst in Eigenregie der öffentlichen Hand. 12. Welchen Betriebs- und Erhaltungszustand schuldet der private Partner am Endpunkt der ÖPP- Vertragslaufzeit? Die KPS verpflichtet sich, die Projektstrecke bis zum Ablauf des Auftragszeitraumes im Jahr 2036 in einem solchen Zustand zu erhalten, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch der Projektstrecke jederzeit ohne Einschränkungen gewährleistet ist. Die technische Beschaffenheit orientiert sich dabei an den geforderten Zustandsdaten nach ZEB. Am Vertragsende muss die Projektstrecke mindestens der Bewertungskategorie 3,0 gemäß funktionaler Leistungsbeschreibung Teil D.IV entsprechen. Zur Überprüfung findet rechtzeitig vor Vertragsende eine Vorbegehung und später eine förmliche Übernahmeinspektion statt, anlässlich derer etwaig erforderliche Erhaltungsmaßnahmen festgelegt werden. Durch Zugriff auf die vom privaten Partner gestellte Sicherheit hat die Stadt Harsewinkel die Gewähr, dass alle Maßnahmen vertragsgemäß durchgeführt werden.

53 ÖPP Entlastungsstraße Harsewinkel - Marienfeld RISIKO Privater Partner gemeinschaftlich Öffentl. Partner PLANUNG Planungsqualität Schlechterfüllung geforderter Leistungsstandards oder Kostenerhöhung durch eigene Planungsänderungen X Planungsänderungen Verzögerungen und Kostenerhöhungen aufgrund von Planungsänderungen, gewünscht vom Auftraggeber X Genehmigungen Kosten aufgrund von Genehmigungsverzögerungen X BAU Grundstückserwerb Verzögerungen beim Erwerb, Baubeginn, höhere Kosten des Erwerbs ENTFÄLLT Baugrundrisiko Bausubstanz, Schadstoffe / Altlasten, Baugrund X Baukostenüberschreitung fehlerhafte Kalkulation, schlechtes Projektmanagement, Baugrundrisiken (Geologie, Kontamination, archäologische Funde, Leistungen; soweit erkennbar durch Verdingungsunterlage) X Bauzeitverzögerung fehlerhafte Zeitplanung, unzureichende Projektsteuerung, Schlechtwetter, Gründungsrisiken X BETRIEB + NUTZUNG Erhöhte Betriebskosten fehlerhafte Kalkulation / Mehraufwand, Mengenänderung der Verbrauchsmedien, Einhaltung der vereinbarten Servicequalität, nicht jedoch Preissteigerungen gemäß vereinbartem Index X Erhöhte Erhaltungsaufwendungen fehlerhafte Kalkulation, Störungen, Unterlassung von Maßnahmen führen in Zukunft zu höheren Kosten, Abweichungen vom Leistungsstandard X

54 ÖPP Entlastungsstraße Harsewinkel - Marienfeld RISIKO Privater Partner gemeinschaftlich Öffentl. Partner BETRIEB + NUTZUNG (Fortsetzung) Verkehrsbelastung erhöhte / reduzierte Auslastung bzw. Änderungen des Nutzungsprofils führen zu Mehr- oder Minderkosten X Sicherheit, Vandalismus Kosten infolge mutwilliger Zerstörung an Strecke und Anlagen X Zustand am Vertragsende Entsprechen die Projektstrecke und ihre Anlagenbestandteile dem vertraglich vereinbarten Zustand zum Vertragsende? X ÜBERGEORDNETE RISIKEN Gefahrtragung unvorhergesehene Kosten aufgrund von Höherer Gewalt, Naturkatastrophen, "Unwetter", Einbruch, etc. (sofern versicherbar, auch vollständig auf Auftragnehmer übertragen) X Preissteigerungen Kostenänderungen für Rohstoffe, Versorgungsmedien, Personalkosten X Änderungen von Gesetzen, Vorschriften, Normen Kostenerhöhungen durch Verschärfungen von Bau- und Betriebsnormen, Arbeits- und Sicherheitsbestimmungen, Gesundheits-, Umweltschutzstandards, Steuern und Abgaben (nicht jedoch Unternehmenssteuern) X Finanzierung Projektfinanzierung kommt verspätet zustande, Finanzierung ist teurer als angenommen aufgrund von Änderungen bzgl. Zinsen, Margen, Wechselkurs Finanzierung ist zinsgesichert!

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