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1 Detailausführung Baupraxis in der Praxis: wärmebrückenfrei und luftdicht? Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit?? Dr. Merl 1

2 Detailausführung in der Praxis Baupraxis Unsachgemäße Ausführung! Ziegel falsch eingebaut (Lochung liegt horizontal) Mischmauerwerk (Rissgefahr, Wärmebrücken) Dr. Merl 2

3 Detailausführung Baupraxis in der Praxis Wärmebrücken durch Mischmauerwerk! Dr. Merl 3

4 AGB Vertragsstrafe Unwirksam: Der AN hat für jeden Arbeitstag der (verschuldeten) Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,5 % zu zahlen bis zu einer Obergrenze von... BGH Baurecht 2002, 1087 Dr. Merl 4

5 AGB Vertragsstrafe Eine Überziehung des Fertigstellungstermins führt zu Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers. Als Vertragsstrafe wird gesondert vereinbart: Pro Arbeitstag Terminüberschreitung 0,1 % bei bis zu 5 % des Gesamtauftrages! OLG Düsseldorf Baurecht 2003, 894 Dr. Merl 5

6 AGB Sicherheitseinbehalt Unwirksam : Sicherheitseinbehalt von 5% der Auftragssumme auf die Dauer der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren bei Ablösungsrecht durch Bürgschaft auf erste Anforderung reicht nicht BGH Baurecht 2002, 1392 Dr. Merl 6

7 AGB Erfüllungsbürgschaft Unwirksame AGB des Auftraggebers, wonach der Unternehmer als Vertragserfüllungsbürgschaft eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen hat. BGH Baurecht 2002, 1239 Dr. Merl 7

8 Subsidiärklausel Unwirksame Bauträger - Klausel, wonach er dem Erwerber dann haftet, wenn es diesem nicht gelingt, Gewährleistungsansprüche gegen die am Bau Beteiligten innerhalb angemessener Frist und trotz hinreichender Bemühungen durchzusetzen. BGH Baurecht 2002, 1386 Dr. Merl 8

9 AGB GÜ-Vertrag Unwirksam: Ist die schlüsselfertige Erstellung eines Bauwerks beauftragt, so ist eine vom Generalübernehmer verwendete Klausel unwirksam, wonach er Bauleistungen im Namen des Auftraggebers vergeben kann. BGH Baurecht 2002, Dr. Merl 9

10 Gewährleistung Verjährung Arbeiten am Bauwerk : Technische Anlagen für ein konkretes Bauwerk, wenn der Unternehmer durch die Herstellung der Anlage bei der Errichtung oder grundlegenden Erneuerung des Bauwerks mitwirkt. BGH Baurecht 2002, 1260 Dr. Merl 10

11 Arbeit am Bauwerk Generator Fall Keine Arbeit am Bauwerk bei Lieferung einer technischen Anlage zum Selbsteinbau durch den AG, auch wenn vom AN die Anlage aus Einzelteilen zusammengesetzt wird. BGH Baurecht 2002, 1260 Dr. Merl 11

12 Wesentlicher Eingriff in VOB/B AZ (nur) in Höhe von 90 % der Leistung schriftliche Ankündigung der Mehrforderung bei 2 Nr. 5 VOB/B Ausschluss der fiktiven Abnahme BGH Baurecht 2002, 775 Dr. Merl 12

13 Mangelbegriff - Fehler Abweichung der Ausführung vom geschuldeten Erfolg und Minderung des vertraglich vorausgesetzten Gebrauchs Unerheblich, ob Ausführung wirtschaftlich oder technisch besser als die vertraglich vereinbarte Ausführung BGH Baurecht 2002, 1536 Dr. Merl 13

14 Verweigerte Mangelbeseitigung Bestreiten eines Mangels vor und im Prozeß, keine Anstrengungen zur Mangelbeseitigung Hilfsweises Anbieten der Mangelbeseitigung nach dem Unterliegen in erster Instanz BGH Baurecht 2002, 1848 Dr. Merl 14

15 Kündigung bei Verzug des AN Für 5 Nr. 4 VOB/B genügt die Aufforderung, unverzüglich (binnen angemessener Frist) zu leisten. (Einer Frist nach Tagen oder Wochen bedarf es nicht.) BGH Baurecht 2002, 782,783 Dr. Merl 15

16 Sicherheitseinbehalt Der Sicherheitseinbehalt ist auszuzahlen, wenn die vereinbarten Voraussetzungen für den Austausch der Sicherheiten vorliegen, z.b. die vereinbarte Bürgschaft gestellt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen etwaiger Mängel steht dem Auftraggeber dann nicht zu. BGH Baurecht 2002, 1543 Dr. Merl 16

17 Sicherheit 648 a BGB Auch nach Abnahme kann der Unternehmer Sicherheit nach 648 a BGB verlangen. Leistet der AG keine Sicherheit, steht ihm kein Einbehalt wegen Mängeln zu.(strittig) OLG Rostock Baurecht 2002, 1277 a.a. OLG Dresden Baurecht 2002, 1274 (1 x) Dr. Merl 17

18 Werklohn - ohne Abnahme Fordert der Auftraggeber wegen der von ihm geltend gemachten Mängel keine Mangelbeseitigung, sondern nur noch Schadensersatz oder Minderung, so ist der Werklohn auch bei berechtigter Abnahmeverweigerung fällig. BGH Baurecht 2003, 88 Dr. Merl 18

19 Leistungsänderung - Pauschalvertrag Ein Anspruch auf Mehrpreis wegen geänderter Leistung nach 2 Nr. 5 VOB/B besteht beim Pauschalvertrag auch dann, wenn dies zu keiner wesentlichen Abweichung vom Vertragspreis führt. BGH Baurecht 2002, 1847 Dr. Merl 19

20 Abrechnung bei gekündigtem Pauschalvertrag Darlegung der erbrachten und nicht erbrachten Einzelleistungen Bewertung des Preises der erbrachten Leistung zu Preis der Pauschalleistung Anhaltspunkte für Ursprungskalkulation oder Nachkalkulation entsprechend vertraglichem Preisniveau!BGH Baurecht 2002, 1995, 1996 Dr. Merl 20

21 Nicht erprobter Baustoff Verwendet der Unternehmer abweichend vom Vertrag einen neuen, nicht erprobten Baustoff, so genügt er seiner Mitteilungspflicht nur dadurch, dass er den Besteller darauf und auf das damit verbundene Risiko hinweist. BGH Baurecht 2002, 1402 Dr. Merl 21

22 Unverhältnismäßigkeit Die Einrede der Unverhältnismäßigkeit betrifft bei einem Planungsmangel des Architekten nur die Nachbesserung am Architektenwerk und nicht die Beseitigung der daraus entstandenen Mangelhaftigkeit des Bauwerks. Die Mangelhaftigkeit des Bauwerks auf Grund eines Planungsfehlers ist kein Mangel der Architektenleistung sondern Mangelfolge Dr. Merl 22

23 VOB 2000 Ausnahme: Ersatzvornahme nach 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B ohne Kündigung,! bei endgültiger Verweigerung der Fertigstellung BGH Baurecht 2000, 1479 Dr. Merl 23

24 Prüfungspflicht!Vom Auftraggeber beigestellte Baustoffe Sicht- und Fühlprobe reicht aus, wenn ein fachkundiger Bauherr Baustoffe beistellt. Keine Prüfung der Lieferscheine durch Unternehmer OLG Brandenburg Baurecht 2001, 102 Dr. Merl 24

25 Prüfungspflicht Haftungsrisiko des Unternehmers Gewährleistung des Unternehmers für Änderungsvorschlag bei mangelhafter Vorleistung OLG Celle Baurecht 2000, 1073 Dr. Merl 25

26 Prüfungspflicht Ausnahme: Mithaftung des Auftraggebers, wenn dieser selbst nicht die Qualität der Vorleistung prüft OLG Düsseldorf Baurecht 2000, 412, 422 Dr. Merl 26

27 AGB!Unwirksam: 5 % Sicherheitseinbehalt für die gesamte Gewährleistungszeit Ausschluss der Sperrkonto-Regelung Ablösbar durch Bürgschaft nach Muster des Auftraggebers!BGH Baurecht 2000, 1052 Dr. Merl 27

28 Unwirksame AGB Eine Überziehung des Fertigstellungstermins führt zu Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers... Als Vertragsstrafe wird gesondert vereinbart: Pro Arbeitstag Terminüberschreitung 0,1 % bei bis zu 5 % des Gesamtauftrages!OLG Düsseldorf Baurecht 2003, 894 Dr. Merl 28

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