BGB IV Werkvertrag, 631 BGB

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1 BGB IV Werkvertrag, 631 BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008

2 Werkvertrag-Verhältnis zum Kaufrecht = Verpflichtung eines Werkunternehmers zur entgeltlichen Herstellung eines versprochenen Werks Verhältnis zum Kaufrecht: Kaufvertrag Werkvertrag Übereignung von Sachen, 433 ff. Herstellung von Werken (Sachen und andere), 631 ff. Lieferung von Sachen, die der Schuldner selbst herstellen muss 651, 433 Ausnahme: 651 Satz 3 bei Herstellung nicht vertretbarer Sachen Kauf mit Montageverpflichtung: nach Schwerpunkt Prof. Dr. Monika Schlachter 2

3 Pflichten des Werkunternehmers (1) 1. Hauptpflicht: Herstellung des versprochenen Werkes, 631 I BGB - Erfolg ist geschuldet - Grundsätzlich keine höchstpersönliche Leistungspflicht (aber Haftung für Hilfspersonen) - Herstellungspflicht umfaßt Mangelfreiheit (Besteller kann Abnahme verweigern, 640 I BGB) Nebenpflichten - Schutz- und Obhutspflichten für Rechtsgüter des Bestellers - Warn- und Instruktionspflichten Prof. Dr. Monika Schlachter 3

4 Pflichten des Werkunternehmers (2) 3. Folgen einer Pflichtverletzung vor der Abnahme der Leistung: a) Nichtleistung oder Leistungsverzug: - Folgen gem. 280 ff, 320 ff. BGB - Verzögerungsschaden, Schadensersatz; ggf. Rücktritt; Vergütung ist nicht fällig, 641 I 1 BGB b) Unmöglichkeit - Relevant ist die rechtliche Unmöglichkeit - Selten: Unzumutbarkeit gem. 275 III - Setzt persönliche Leistungspflicht voraus - Folge: Erfüllungsanspruch ausgeschlossen, 275, aber ggf Schadensersatz aus 280 I, III, 283, 311 a II 1 BGB Prof. Dr. Monika Schlachter 4

5 Pflichten des Bestellers (1) 1. Vergütungspflicht, 631 I BGB - bei Fehlen einer Vereinbarung: Fiktion gem. 632 I BGB; zur Höhe: 632 II BGB - Kostenvoranschlag grds. nicht gesondert zu vergüten, 632 II BGB - Fälligkeit: nicht sofort ( 271 I), sondern erst bei Abnahme, 641 I 1 BGB (Unternehmer muss die Herstellung vorleisten, für die Verschaffung gilt aber 320 BGB) Prof. Dr. Monika Schlachter 5

6 Pflichten des Bestellers (2) 1. Vergütungspflicht, 631 I BGB - Fälligkeit: Teilabnahme/Teilvergütung nach Vereinbarung, 641 I 2 BGB Abnahmefiktion gem. 640 I 3 bei unberechtigter Verweigerung der Abnahme Abschlagzahlungen für abgeschlossene Teile des Werkes oder Stoffe/Bauteile, sofern Besteller Eigentum oder Sicherheiten erlangt, 632 a BGB Prof. Dr. Monika Schlachter 6

7 Pflichten des Bestellers (3) 2. Pflicht zur Abnahme, 640 I BGB - Echte Rechtspflicht! - Körperliche Entgegennahme und Anerkennung als vertragsgemäß; andernfalls: ersatzweise Vollendung des Werkes, 646 BGB Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden, 640 I 2 BGB Fertigstellungsbescheinigung eines Gutachters könnte die Abnahme ersetzen, 641 a BGB (unpraktikabel) Prof. Dr. Monika Schlachter 7

8 Pflichten des Bestellers (4) 2. Pflicht zur Abnahme, 640 I BGB - Folge der Abnahme: Vergütungsanspruch wird fällig, 641 I 1 BGB Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung von Mängeln, 634 Beginn der Verjährung: 634 a II BGB 3. Folgen einer Pflichtverletzung a) Vergütungspflicht: Verzögerungsschaden: 280 I, II, 286 BGB Verzugszinsen: 288 BGB Ggf. Rücktritt/Schadensersatz statt der Leistung: 323; 280 I, III, 281 BGB Prof. Dr. Monika Schlachter 8

9 Pflichten des Bestellers (5) 3. Folgen einer Pflichtverletzung b) Abnahmepflicht: Annahmeverzug: 293 ff. BGB Schuldnerverzug: Verzögerungsschaden Ggf. Rücktritt /Schadensersatz (Fristsetzung löst aber gem. 640 I 3 BGB die Abnahmefiktion aus) 4. Mitwirkungsobliegenheiten, 642 BGB Keine Rechtspflicht, kann aber vereinbart werden - Nichtmitwirkung = Annahmeverzug, 295 Satz 1 BGB - (Mehraufwendungsersatz: 304 BGB) - Entschädigung: 642 I BGB - Ggf. Kündigung: 643; mit Teilvergütungsanspruch: 645 I 2 BGB Prof. Dr. Monika Schlachter 9

10 Sicherungsrechte des Unternehmers (1) 1. Unternehmerpfandrecht, 647 BGB - an den vom Unternehmer hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers (Eigentum) - Problem: Möglichkeit gutgläubigen Erwerbs des Pfandrechts an fremden Sachen? Verweisungskette: 1257, 1204, 1207, 932 ff. BGB geht nur auf ein kraft Gesetzes entstandenes Pfandrecht, d.h. nicht auf den Entstehungsvorgang (= gutgläubiger Ersterwerb) selbst - bei Nichtzahlung des Werklohns: Verwertung des Pfandes, 1228 ff. BGB Prof. Dr. Monika Schlachter 10

11 Sicherungsrechte des Unternehmers (2) 2. Sicherungshypothek, 648 BGB Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück des Bestellers Nach Fertigstellung bzw. abschnittsweise, 648 I 2 BGB Unpraktisch, da Grundpfandrecht der Bank vor Baubeginn 3. Bauhandwerkersicherung, 648 a BGB Verlangen des Unternehmers Bei Nichterfüllung trotz Fristsetzung: Leistungsverweigerungsrecht, 648 I BGB Nochmalige Fristsetzung und Kündigung, 643, 645 BGB Prof. Dr. Monika Schlachter 11

12 Gewährleistungsrecht, BGB (1) I. Mangel i.s.d. 633 BGB - Werk... hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit ist nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet - keine besondere Haftung für Werbeaussagen (wie 434 I 3 BGB), aber meist Beschaffenheitsvereinbarung - Falsch- oder Minderleistung steht gleich, 633 II 3 BGB - Rechtsmangel: 633 III BGB - Maßgeblicher Zeitpunkt: Gefahrübergang, d.h. grds. bei Abnahme, 644 I 1 BGB; vorher: Leistungsstörungsrecht Prof. Dr. Monika Schlachter 12

13 Gewährleistungsrecht, BGB (2) II. Rechte des Bestellers gemäß 634 BGB 1. Unternehmerpflicht die Sache mangelfrei zu verschaffen, 631, 633 I, II, III BGB 2. Rechte des Bestellers Zu Unterscheiden: behebbare und unbehebbare Mängel Prof. Dr. Monika Schlachter 13

14 Gewährleistungsrecht, BGB (3) II. Rechte des Bestellers gemäß 634 BGB 2. Rechte des Bestellers Bei behebbarem Mangel Nacherfüllung: 634 Nr. 1, 635 BGB Fristsetzung/Besonderheiten gem. 636, 637 II Selbstvornahme: 634 Nr. 2, 637, 323 II BGB Rücktritt: 634 Nr. 3, 636, 323 Bei nicht behebbarem Mangel (=Unmöglichkeit jeder Art der Nacherfüllung) Keine Nacherfüllung Fristsetzung entbehrlich Rücktritt: 634 Nr. 3, 323, 326 V Minderung: 634 Nr. 3, 636, 638 Minderung: 634 Nr. 3, 638 Schadensersatz: 634 Nr. 4, 636, 280, 281 Schadensersatz: 634 Nr. 4, 280, 283, 311 a Prof. Dr. Monika Schlachter 14

15 Gewährleistungsrecht, BGB (4) II. Rechte des Bestellers gemäß 634 BGB 2. Rechte des Bestellers a) Nacherfüllung, 634 Nr. 1, 635 BGB Arten: = primärer Rechtsbehelf des Bestellers Gibt dem Unternehmer ein Recht zur zweiten Andienung Nachbesserung oder Neuherstellung nach Wahl des Unternehmers, 635 I BGB (anders im Kaufrecht, 439 I BGB) und auf seine Kosten Ggf. ausgeschlossen bei nicht behebbaren Mängeln, 275 I-III BGB Kann verweigert werden bei unverhältnismäßigen Kosten, 635 III BGB Prof. Dr. Monika Schlachter 15

16 Gewährleistungsrecht, BGB (5) II. Rechte des Bestellers gemäß 634 BGB 2. Rechte des Bestellers b) Selbstvornahme und Aufwendungsersatz, 634 Nr. 2, 637 I BGB Nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist: Selbstvornahmerecht des Bestellers - ausgeschlossen, wenn Unternehmer nach 275 nicht zu leisten braucht (z.b. unverhältnismäßige Kosten, 637 I 2. HS.) - Fristsetzung gem. 637 II entbehrlich bei unberechtigter Erfüllungsverweigerung, fehlgeschlagenem bzw. dem Besteller unzumutbarem Nachbesserungsversuch - Aufwendungsersatz: freiwillige Vermögensopfer (einschließlich eigener Arbeitsleistung) ersatzfähig in erforderlichem Umfang Prof. Dr. Monika Schlachter 16

17 Gewährleistungsrecht, BGB (6) II. Rechte des Bestellers gemäß 634 BGB 2. Rechte des Bestellers c) Rücktritt, 634 Nr. 3, 323 BGB - Bei behebbaren Mängeln: erfolgloser Ablauf der Nacherfüllungsfrist - Bei nicht behebbaren Mängeln: Fristsetzung entbehrlich - Rücktritt ausgeschlossen bei: Unerheblichen Mängeln, 323 V 2, Überwiegender Verantwortlichkeit oder Annahmeverzug des Bestellers, 323 VI - Folge: Rückgewährschuldverhältnis gem. 346 ff. Prof. Dr. Monika Schlachter 17

18 Gewährleistungsrecht, BGB (7) II. Rechte des Bestellers gemäß 634 BGB 2. Rechte des Bestellers d) Minderung, 634 Nr. 2, 2. Alt., 638 I 1 BGB - als Alternative zum Rücktritt, dessen Voraussetzungen vorliegen müssen - Folge: Herabsetzung der vereinbarten Vergütung um die Höhe des mangelbedingten Minderwerts der Sache - Bei Vorleistung des Bestellers: Rückforderungsrecht, 638 IV 1 BGB Prof. Dr. Monika Schlachter 18

19 Gewährleistungsrecht, BGB (8) II. Rechte des Bestellers gemäß 634 BGB 2. Rechte des Bestellers e) Schadensersatzansprüche, 634 Nr. 4 BGB (1) Schadensersatz neben der Leistung, 634 Nr. 4, 288 I - aufgrund des Werkmangels entsteht ein Schaden an sonstigen Rechten, Gütern oder Interessen ( Mangelfolgeschäden ) - Anspruch tritt neben den Nacherfüllungsanspruch (daher keine Fristsetzung) (2) Ersatz des Verzögerungsschadens, 634 Nr. 4, 280 I, II, 286 I BGB - durch die Verzögerung einer vertragsgemäßen Leistung entsteht ein Schaden (meist: Verzug mit Nacherfüllung) Prof. Dr. Monika Schlachter 19

20 Gewährleistungsrecht, BGB (9) II. Rechte des Bestellers gemäß 634 BGB 2. Rechte des Bestellers e) Schadensersatzansprüche, 634 Nr. 4 BGB (3) Schadensersatz statt der Leistung - Bei behebbaren Mängeln nur bei erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist ( 280 I, III, 281 I 1) bzw. deren Entbehrlichkeit, 281 II - Bei nicht behebbaren Mängeln gem. 275 I, II, III keine Fristsetzung erforderlich Prof. Dr. Monika Schlachter 20

21 Gewährleistungsrecht, BGB (10) II. Rechte des Bestellers gemäß 634 BGB 2. Rechte des Bestellers e) Schadensersatzansprüche, 634 Nr. 4 BGB (3) Schadensersatz statt der Leistung - Umfang: 281 I 3: großer Schadensersatz nur bei erheblichen Mängeln gegen Rückgabe des mangelhaften Werkes kleiner Schadensersatz bei unerheblichen Mängeln, d.h. Besteller behält das Werk und Ersatz von Minderwert, Reperaturkosten f) Ersatz vergeblicher Aufwendungen, 634 Nr. 4, Vertragskosten, Zubehör... Prof. Dr. Monika Schlachter 21

22 Ausschluss der Gewährleistungsrechte - einzelvertraglich: wirksam außer bei arglistigem Verschweigen oder Beschaffenheitsgarantie, 639 BGB - AGB: Kontrolle insbesondere an 309 Nr. 8 lit. b BGB - Durch Abnahme des Werkes, 640 BGB: falls Abnahme in Kenntnis des Mangels erfolgte Prof. Dr. Monika Schlachter 22

23 Beendigung des Werkvertrages (1) 1. Allgemeine Gründe - Erfüllung, 362 BGB - Aufhebungsvertrag - Unmöglichkeit, 275 BGB Besondere Kündigungsrechte a) Freie Kündigung durch den Besteller, 649 Satz 1: - jederzeit ohne besonderen Grund - Folge: Beendigung des Vertrages, volle Vergütung bleibt geschuldet, 649 Satz 2, abzüglich ersparter Aufwendungen Prof. Dr. Monika Schlachter 23

24 Beendigung des Werkvertrages (2) 2. Besondere Kündigungsrechte b) Kündigung aus wichtigem Grund (analog 314) Vergütungsanspruch für schon erbrachte Leistungen bleibt aufrecht erhalten c) Kündigung wegen Überschreitung eines Kostenvoranschlags, 650 I BGB: Vergütungsanspruch der bisherigen Leistung, 645 I BGB d) Kündigung durch Unternehmer wegen Obliegenheitsverletzung, 643 BGB: - nach erfolglosem Ablauf einer Frist und Kündigungsandrohung - Teilvergütungsanspruch aus 645 I bleibt erhalten Prof. Dr. Monika Schlachter 24

25 Für Fragen: Prof. Dr. Monika Schlachter Juristische Fakultät Universität Regensburg Regensburg Tel.: Fax: Prof. Dr. Monika Schlachter 25

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