Spätleist. Schlechtleist. Nichtleist. Nebenpflichtverl. Schutzpflichtverl. Unmöglk.

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1 Spätleist. Schlechtleist. Nichtleist. Nebenpflichtverl. Schutzpflichtverl. Unmöglk. Pflichtverletzung 280 I Schadensersatz Aufwendungsersatz 284 anstelle eines SEanspr. statt der Leistung SE neben Leist SE statt Leist SE statt d ganzen Leist 280 I, III 280 I, III 280 I 280 I, II, nachtr 281 I, 2, 3 Unm. 283, a II anf. Unm.

2 Schuldverhältnisse 241 I 241 II leistungsbezogene Pflichten Haupt- und Nebenpflichten nicht leistungsbezogene Pflichten Schutzpflichten

3 Pflicht zur mangelfreien Lieferung, 433 Abs. 1 S. 2 Mangel Sachmangel 434 Rechtsmangel 435 Rechtsfolge, 437 Nacherf., 439 Nachbesserung Ersatzlieferung Erfolglose Nachfrist/Entbehrlichkeit Rücktritt Minderung Schadensersatz Aufwendungsersatz , 283, 311a2 284

4 Der Mangelbegriff Mangel Sachmangel, 434 Rechtsmangel, Abweichung Ist- von Sollbeschaffenheit, 434 I (=Peius) Was ist Sollbeschaffenheit? vereinbart, 434 I 1 geeignet für beiderseits vorausgesetzten Verwendungszw eck, 434 I 2 Nr. 1 geeignet für üblichen Verwendungsz weck, 434 I 2 Nr. 2 öffentliche Äußerungen, 434 I 3 (erweitert 434 I 2 Nr. 2) 2. Fehlerhafte Montage(anleitung), 434 II (=Peius) (insbes. auch fehlerhafte Montageanleitung, 434 II 2; IKEA-Klausel ) 3. Aliud, 434 III etwas anderes, Var. 1 falsche Menge, Var. 2 Identitätsaliud (beim Stückkauf) Qualifikationsaliud (beim Gattungskauf) Quantitätsaliud (nur Zuwenig-, nicht Zuviellieferung)

5 Parallelität von Rücktritt und Schadensersatz Schadensersatz bei Pflichtverletzung Begleitschäden 280 I SE statt der Leistung Leistung nicht wie geschuldet 280 I, III, 281 Verletzung einer Pflicht isv. 241 II 280 I, III, 282 Unmöglichkeit -anfängl. 311aII - nachtr. 280 I, III, V Rücktrittrecht bei Pflichtverletzung

6 Rechtsfolge bei wirksam ausgeübtem Rücktritt nach Leistungsaustausch vor Leistungsaustausch Schuldverhältnis wandelt sich in Rückgewährschuldverhältnis um 346 ff. Leistungspflichten gehen unter (= rechtsvernichtende Einwendung) 346 Abs. 1 analog Merke: wenn eine systematische Ausnahme zu 326Abs. 1 S. 1 einschlägig ist ( z.b. Annahmeverzug, siehe Fall 1 ), kann der Gläubiger der unmöglich gewordenen Leistung nicht zurücktreten, siehe 323 Abs. 6

7 323 I Gegenseitiger Vertrag Fälligkeit Ausnahme: 323 IV Nichtleistung oder Teilleistung oder Schlechtleistung Interessenfortfall, 323 V 1 Erheblichkeit der Pflichtverletzung, 323 V 2 Erfolglose Nachfrist/Abmahnung bzw. Entbehrlichkeit - keine Verantwortlichkeit des Gläubigers ( 323 IV) - kein Annahmeverzug, 323 VI

8 Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung beim Rücktritt ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung, Nr. 1 allgemeine Regelung, 323 II Wegfall des Leistungsinteresses, Nr. 2 besondere Umstände, Nr. 3 Unmöglichkeit der Leistung, 326 V besondere Vorschriften Verweigerung der Nacherfüllung, 440 S. 1, 636 Fehlschlagen der Nacherfüllung, 440 S. 1, S. 2, 636 Unzumutbarkeit der Nacherfüllung, 440 S. 1, 636

9 C.i.C. Schuldverhältnis i.s.d. 311 II Schuldverhältnis i.s.d. 311 I vorvertragliches Vertrauensverhältnis Vertragschluss endgültige Erfüllung sämtlicher Leistungspflichten

10 Tatbestände des Deliktsrechts Haftung für nachgewiesenes Verschulden Haftung für vermutetes Verschulden Gefährdungshaftung 823 I Rechtsgutsverl. 823 II Verl. v. SchutzG 824 Kredit-u. Erwerbssch. 825 Best. zu sexuellen Hdl. 826 vors. sittenw. Schäd. 830 I 1 Mittäter 830 II Anstifter, Gehilfe 839 Amtspflichtverl 831 Haftung für Verrichtungsgehilfen 832 Haftung des Aufichtspflichtigen 833 S. 2 Haftung Tierhalter Nutztier 834 Haftung des Tierhüters Haftung für v Gebäuden ausgehende Schädigung 18 StVG Haftung des Fahrzeugführers 833 S. 1 Haftung Tierhalter für Luxustiere 701 ff. Haftung d Gastwirts 7 StVG Haftung des Fahrzeughalters 1 ff. ProdHaftG 33 LuftVG 1 HaftPflG 25 ff AtomG 84 ff AMG

11 Werkmangel Sachmangel, 633 Rechtsmangel, 633 Rechtsfolge: 634 Nacherfüllung, 635 Erfolglose Nachfrist /Entbehrlichkeit Selbstvornahme, 637 Rücktritt, 323 Minderung, 638 Schadensersatz, 281

12 Streit: Nachlieferung gem. 439 Abs. 1 Alt. 2 beim Stückkauf? e. A. Nachlieferung niemals geschuldet -dagegen spricht, dass es nicht Sinn des 439 sein kann, bei einer neuen Sache die u.u. nur zufällig ab Ausstellung gekauft und damit zum Gegenstand eines Stückkaufs wurde, jegliche Ersatzlieferung auszuschließen, obwohl völlig identische Gegenstände existieren oder beschafft werden können - dies würde den Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung entscheidend entwerten a.a. Nachlieferung bei vertretbaren Sachen ( 91 )möglich a.a. Nachlieferung bei vergleichbarer Sache möglich so auch Canaris: -eine Begrenzung auf vertretbare Sachen sei nicht möglich, da dies ein Begriff aus dem deutschen Recht und somit der dem 439 zugrundeliegenden Verbrauchsgüterrichtlinie fremd sei - vielmehr sei bei einer Ersatzlieferung darauf abzustellen, ob die Kaufsache ersetzbar sei, dies bestimme sich nach dem Parteiwillen und seiner Auslegung zur Vertiefung: Canaris, Die Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache beim Stückkauf, JZ 2003, 831.

13 Wirkung der Abnahme 1. Der Vergütungsanspruch wird fällig, 641 I 1 2. Der Erfüllungsanspruch des Bestellers gem. 631 I erlischt und wird u.u. zum Nacherfüllungsanspruch gem. 634 Nr. 1, Bei Mängeln zur Zeit der Abnahme (ungeschriebenes TBMerkmal des 633 II ) gelten die Mängelrechte gem Die Verjährung gem. 634 a I Nr. 1,2 beginnt zu laufen, vgl. 634 a II 5. Gem. 644 I 1 geht die Preisgefahr auf den Besteller über

14 Systematik Mietvertrag, Pachtvertrag 1. Allg. Vorschriften für Mietverhältnisse 2.Mietverhält nisse über Wohnraum 3. Mietverhältnisse über andere Sachen 4. Pachtvertrag 5. Landpachtvertrag a a b allgemeine Vorschriften die Miete Pfandrecht des Vermieters d - Wechsel der Vertragsparteien b - Beendigung des Mietverhältnisses b - Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum a

15 Schadensersatzanspruch des Mieters gem. 536 a I 536 a I 1. Var. - Mietvertrag - Mangel oder Fehlen einer zugeischerten Eigenschaft - im Zeitpunkt des Vertragsschlusses- - kein Anspruchsausschl. 536 a I 2. Var. - Mietvertrag -Mangel oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft -nach Vertragsschluss - Vertretenmüssen des Vermieters - kein Anspruchsausschl. 536 a I 3. Var. - Mietvertrag - Mangel oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft - Schuldnerverzug des Vermieters ( 286) mit seiner Mängelbeseitigungspfli cht gem. 535 I S. 2

16 Kündigung von Mietverhältnissen auf unbestimmte Zeit ordentliche Kündigung Abs. 1 außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist -Regelungen in den 540 I S. 2, 544, 563 IV, 563 a II, 564 außerordentliche fristlose Kündigung - Regelungen in 543 und 569 mit Sonderregelungen für Wohnraummiete Mieter II S.1 Nr I Vermieter II S. 1 Nr II S. 1 Nr III 569 II

17 Systematik der GOA 677 ff echte GOA unechte GOA berechtigte GOA unberechtigte GOA irrtümliche Eigengeschäftsführung Abs. 1 unerlaubte (angemaßte) Eigengeschäftsführ ung 687 Abs. 2

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