Amt für Bodenmanagement Limburg

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1 ÖPP-Projekt Amt für Bodenmanagement Limburg ÖPP-Projekt Amt für Bodenmanagement Limburg Transparenzbericht INHALT Anonymisierter Projektvertrag Anlage 1 -Daten und Fakten- Anlage 2 -Antworten auf häufig gestellte Fragen- Anlage 3 -Risikomatrix- 29. Juli 2013

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55 Anlage 1 Daten & Fakten ÖPP-Projekt Amt für Bodenmanagement Limburg Auftraggeber: Auftragnehmer: Eigentümer: Architektur: Bauausführung: Gebäudemanagement: Dienstleister:./. Finanzierung: Gesamtleistungsumfang: Bau: Land Hessen Vertreten durch das Hessische Immobilienmanagement GOLDBECK Public Partner GmbH, Bielefeld Objekt Bodenmanagement Limburg GmbH & Co. KG Dohle + Lohse Architekten GmbH, Braunschweig GOLDBECK West GmbH, NL Kassel GOLDBECK Gebäudemanagement GmbH, Bielefeld Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG (DG HYP), Hamburg Grundstückskauf, Planung, Finanzierung, Errichtung, Vermietung, Bauunterhaltung, Betrieb und Energiemanagement des Amt für Bodenmanagement Limburg Verwaltungsneubau für ca. 192 Bedienstete, Raum- und Leistungsbereiche: Bürogebäude - Büroräume, - Besprechungsräume, - Aktenarchiv und Datentresorraum, - Kundenempfangsbereich, - EDV- und Schulungsräume, - Umkleide- und Sanitärbereich, - Teeküchen und Lagerräume Parkhaus (144 Stellplätze) Außenanlagen BGF: m² Betrieb: Technisches Gebäudemanagement (Instandhaltung baulicher und technischer Anlagen, Schönheitsreparaturen, Störungsdienst, Energiemanagement) Infrastrukturelles Gebäudemanagement (Hausmeisterdienste, Reinigung, Servicedienstleistungen, Außenanlagenpflege) Personal: 1 Haustechniker in Teilzeit Gesamtinvestitionskosten Bau: 12,9 Mio. Euro brutto Bewirtschaftungsvolumen: Wirtschaftlichkeitsvorteil: 12 % 15,4 Mio. Euro brutto Planungs- / Bauphase: Oktober 2007 Dezember 2008 Betriebsphase: Dezember 2008 Dezember Juli 2012 Seite 1 von 1

56 Anlage 2 Antworten auf häufig gestellte Fragen: ÖPP-Projekt Amt für Bodenmanagement Limburg 1. Welche Leistungen werden durch den privaten Partner erbracht und welchen Leistungsstandard schuldet er? Der private Partner Objekt Bodenmanagement Limburg GmbH & Co. KG (Vermieter), vertreten durch die GOLDBECK Public Partner GmbH (GPP), erwirbt das Grundstück und ist als Eigentümer zuständig für die Planung und den schlüsselfertigen Neubau des Amt für Bodenmanagement Limburg als Verwaltungsgebäude für ca. 192 Bedienstete. Er stellt eine qualitäts-, kosten- und termintreue Errichtung sicher und verpflichtet sich, das Behördenzentrum ab dem 15. Dezember 2008 in betriebsbereitem Zustand zu vermieten. Um den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Amt für Bodenmanagement Limburg über die Betriebszeit von 30 Jahren, d. h. bis Dezember 2038, zu gewährleisten, ist der private Partner für die Instandhaltung der baulichen und technischen Anlagen, Schönheitsreparaturen, Hausmeisterdienste, Reinigung und Außenanlagenpflege verantwortlich. Er sichert einen maximalen Energie- und Medienmengenverbrauch zu und sorgt dafür, dass das Amt für Bodenmanagement Limburg über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt für den Verwaltungsbetrieb zur Verfügung steht. Dabei sind alle geltenden technischen und rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Auftretende Mängel bzw. Betriebsstörungen sind innerhalb vertraglich festgelegter Reaktions- und Behebungszeiten zu beseitigen. 2. Wo liegt die Leistungsgrenze? Das Land Hessen überträgt dem privaten Partner alle Leistungen, die für ein technisch funktionsfähiges Verwaltungsobjekt (Bürogebäude, Parkhaus und Außenanlagen) in der Betriebsphase erforderlich werden. Hinzu kommen die regelmäßige Reinigung, die Pflege der Gebäude und Außenanlagen und Hausmeisterdienste. Die Mitarbeiter im Amt für Bodenmanagement Limburg können sich daher vollständig auf ihre verwaltungsspezifischen Kernaufgaben konzentrieren. Das Haus- und Nutzungsrecht liegt an 365 Tagen im Jahr über die gesamte Vertragslaufzeit von 30 Jahren uneingeschränkt beim Land Hessen und kann von diesem wie bei jedem anderen öffentlichen Gebäude für besondere Veranstaltungen auch an Dritte übertragen werden. 3. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der öffentliche Auftraggeber bei Schlechtleistung bzw. Vertragsbrüchen des privaten Partners? Das Land Hessen hat das Recht, die Servicequalität des privaten Partners nach spezifischen Nutzungskriterien z. B. Reinigung, Winterdienst, Schließdienst, Hausmeister monatlich zu überprüfen. Werden dabei Negativabweichungen vom geforderten Qualitätsstandard (Mängel) festgestellt, so führt dies zu einer Reduzierung des Betreiberentgelts (Malusabzug). Die Höhe des Malusabzugs richtet sich nach der Art und der Schwere des Mangels. Verfehlt der private Partner die Qualitätsstandards über einen längeren Zeitraum, so kann das Land Hessen die Leistung auf Kosten des privaten Partners selbst ausführen (lassen). GPP, /4

57 Für Restleistungen und Mängel, die zum Übergabezeitpunkt bzw. Mietbeginn festgestellt werden, hat der Auftraggeber das Recht, Mietminderung und mietvertraglichen Schadenersatz geltend zu machen. Bis zum Abschluss o. g. Rest- und Mängelbeseitigungsarbeiten hat der Auftraggeber zudem das Recht, den anfallenden Mietzins zunächst (anteilig) zurückzubehalten. Bei Verzug der Fertigstellung, d. h. bei verzögertem Mietbeginn, hat der Auftraggeber das Recht, die vertraglich geregelte Vertragsstrafe zu fordern. Als ultima ratio eröffnet der Vertrag dem Auftraggeber darüber hinaus über den gesamten Projektverlauf die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. 4. Welche Flexibilität im Bezug auf Bedarfs- bzw. Nutzungsänderungen des öffentlichen Auftraggebers bietet der Vertrag? Das Land Hessen hat das Recht, sein Nutzungsprofil jederzeit dem Bedarf entsprechend anzupassen. Sich ändernde Nutzungsanforderungen, die zu baulichen Eingriffen führen, können ebenfalls durch den Auftraggeber verlangt werden. Führen diese Nutzungs- bzw. Leistungsänderungen zu Kostenänderungen, ist das Entgelt entsprechend anzupassen. 5. Welche Kontrollrechte hat der öffentliche Auftraggeber bzw. welche Berichts- und Rechenschaftspflichten übernimmt der private Partner? Während der Baumaßnahme hat der private Partner den Entwicklungsstand der Bauarbeiten in Bauberichten zu dokumentieren. Darüber hinaus hat die GPP ein Bautagebuch zu führen und dem Auftraggeber auf Verlangen zu übergeben. Der Auftraggeber hat zudem jederzeit das Betretungsrecht der Baustelle und kann bei Bedarf alle für ihn relevanten Informationen beim privaten Partner abfordern. Während der Betriebsphase legt die GPP dem Land Hessen Quartalsberichte vor, in denen sämtliche aufgetretenen Mängel in Form einer Störungsstatistik zu dokumentieren sind. Darüber hinaus dokumentiert der private Partner seine Mittelverwendung (Ausgaben) für das Vertragsobjekt kalenderjährlich in einem Jahresbericht. Die Berichte sind jeweils nach Maßgabe vertraglich definierter Anforderungen zu führen. 6. Wie partizipieren mittelständische Unternehmen an der Projektrealisierung? Viele Teilleistungen werden von der GPP, Generalübernehmer und Betreiber, an kleine und mittelständische Subunternehmer (KMU) aus der Region vergeben. Dies ist nicht nur in der Bauphase effizient, sondern besonders auch in der Betriebsphase, in der es auf prompten Service, schnelle Reaktionszeiten oder die zuverlässige Durchführung von kleinen Reparatur- und Bauleistungen ankommt. 7. Unter welchen Umständen können sich die Investitionskosten des ÖPP-Projekts im Zuge der Realisierung erhöhen? Möglicher Auslöser für Kostenänderungen in der Bauphase sind Änderungen des Bauentwurfs bzw. der geforderten Bauausführung. Dies betrifft z. B. Grundrissänderungen oder Änderungen der Ausstattungsanforderungen (z. B. zusätzliche Steckdosen, Änderung der Bodenbeläge, zusätzliche/entfallende Ausstattungsgegenstände). Kommt es zu solchen Planungsänderungen, so werden Mehr- und Minderkosten auf Grundlage der ursprünglich vereinbarten Leistung im Detail ermittelt. Die Änderungen können daher zu Kostenerhöhungen, aber auch zu Kostenreduzierungen führen. GPP, /4

58 Gegenüber der klassischen Projektabwicklung ist das Risiko von unplanbaren Kostensteigerungen allerdings nahezu ausgeschlossen, weil eine funktionsorientierte Leistungsbeschreibung Grundlage des Vertrags ist. Der private Partner trägt insoweit das planerische und bauliche Vollständigkeitsrisiko für ein betriebs- und nutzungsbereites Verwaltungsgebäude und Parkhaus sowie die Termin- und Koordinationsrisiken für alle Planungsund Bauleistungen. 8. Wie setzen sich die Entgelte/Mieten qualitativ zusammen und welche Preissteigerungsrisiken trägt der öffentliche Auftraggeber? Der private Partner erhält nach ordnungsgemäßer Übergabe der Bauleistung über 30 Jahre ein monatliches Entgelt. Dieses setzt sich zusammen aus folgenden Bestandteilen: Zins und Tilgung der Investitionen für den Neubau von Bürogebäude und Parkhaus Vergütung der Dienstleistungen und des Gebäudemanagements für den jeweiligen Monat Medienver- und -entsorgungskosten (z. B. Strom, Energie, Wasser), Abfallentsorgung Energie- und Entsorgungsmanagement Reinigung des Verwaltungsgebäudes, Reinigung und Pflege der Außenanlagen, Winterdienst Zins und Tilgung werden mit Vertragsabschluss fixiert, während sich Dienstleistungs- und Medienvergütung durch Kopplung an bundesamtliche Preisindizes und Tarifverträge entsprechend an die allgemeine Preisentwicklung anpassen. 9. Welche (finanziellen) Sicherheiten werden vom Auftraggeber und/oder Auftragnehmer eingebracht? Für die Realisierung des ÖPP-Projektes Amt für Bodenmanagement Limburg steht dem Auftraggeber ein umfangreiches Sicherheitenpaket zur Verfügung, das vom privaten Partner gestellt wird. Es beinhaltet: Harte Patronatserklärung der GOLDBECK-Muttergesellschaft, in der Bauphase stets für hinreichende Mittelausstattung zu sorgen, damit die Bauleistung ordnungsgemäß erbracht werden kann. Verpflichtung, die Vermietungsgesellschaft mit Eigenkapital in Höhe von mindestens 5% der Gesamtinvestitionskosten auszustatten. Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft für die Bauphase in Höhe von 5 % der Kosten für die Kostengruppen 300 Bauwerk, Baukonstruktionen, 400 Bauwerk, Technische Anlagen, 500 Außenanlagen, 700 Baunebenkosten ohne 760 Finanzierungskosten nach DIN % Vorfinanzierung der Investitionen durch die Eigen- und Fremdkapitalgeber. 10. Was passiert im Fall einer Insolvenz des Auftragnehmers? Der öffentliche Auftraggeber ist und bleibt in jedem Fall weiterhin Mieter des neu errichteten Amt für Bodenmanagement Limburg. Durch eine eingetragene Mieterdienstbarkeit in das Grundbuch hat sich das Land Hessen über die gesamte Vertragslaufzeit das Mietrecht gesichert. Der Auftraggeber hat ferner Zugriffsrechte GPP, /4

59 auf den Generalunternehmer und Betreiber. Er kann auf diese Weise sicherstellen, dass die nach dem ÖPP-Vertrag geschuldeten Bau- und Betriebsleistungen auch im Insolvenzfall der Vermietungsgesellschaft weiterhin zu den vereinbarten Entgelten erbracht werden. Darüber hinaus hat die finanzierenden Bank Eintrittsrechte in den ÖPP-Vertrag. Aufgrund des ureigenen Interesses der Bank, dass die geschuldeten Leistungen vertragskonform ausgeführt werden, um die Rückführung des Fremdkapitals sicherzustellen, ist eine effektive Kontrollfunktion vorhanden. 11. Zu welchen Tarifkonditionen werden Mitarbeiter vom privaten Partner beschäftigt? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des privaten Partners und die Beschäftigten aller in der Bau- und Betriebsphase eingesetzten Firmen werden nach den geltenden Tarifvereinbarungen bzw. den geltenden gesetzlichen Regelungen entlohnt. Die Realisierung des ÖPP-Projekts unterscheidet sich damit nicht von anderen Bauvorhaben oder der klassischen Immobilienbewirtschaftung in Eigenregie des Landes. 12. Welchen Betriebs- und Erhaltungszustand schuldet der private Partner am Endpunkt der ÖPP-Vertragslaufzeit? Das Mietverhältnis zwischen dem Land Hessen und dem privaten Partner endet nach Ablauf des Mietvertrags im Jahr Zu diesem Zeitpunkt hat der Mieter das Amt für Bodenmanagement Limburg geräumt und besenrein zu übergeben. Sämtliche vom Mieter eingebrachten Gegenstände sind aus- und abzubauen. Soweit durch das Land Hessen Um- oder Ergänzungsbaumaßnahmen vorgenommen werden und diese wirtschaftlich zweckmäßig sind, vom Vermieter weiter verwandt werden können oder die Wiederherstellung des Urzustand wirtschaftlich unsinnig ist, entfällt die Rückbaupflicht des Mieters. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses umbauen will und wesentliche Teile der Wiederherstellungsarbeiten des Mieters beseitigen müsste. Da das Verwertungsrisiko des Objektes nach Ende der Vertragslaufzeit beim privaten Partner liegt, trägt auch nur der private Partner das Risiko des Betriebs- und Erhaltungszustandes zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Parteien haben sich dazu verpflichtet, bei Beendigung des Vertrags bei einer gemeinsamen Begehung den Zustand des Amt für Bodenmanagement Limburg zu protokollieren. GPP, /4

60 Anlage 3 Risikomatrix ÖPP-Projekt Amt für Bodenmanagement Limburg Risiko Privater Partner gemeinschaftlich Öffentliche Hand PLANUNG Planungsqualität Schlechterfüllung geforderter Leistungsstandards oder Kostenerhöhung durch eigene Planungsänderungen X Planungsänderungen Verzögerungen und Kostenerhöhungen aufgrund von Planungsänderungen, gewünscht vom AG X Genehmigungen Kosten aufgrund von Genehmigungsverzögerungen X BAU Grundstückserwerb Verzögerungen beim Erwerb, Baubeginn, höhere Kosten des Erwerbs X Bestandsrisiko Bausubstanz, Schadstoffe/Altlasten, Baugrund X X Baukostenüberschreitung fehlerhafte Kalkulation, schlechtes Projektmanagement, Baugrundrisiken (Geologie, Kontamination, archäologische Funde, Leitungen; soweit erkennbar durch Verdingungsunterlage) X Bauzeitverzögerung fehlerhafte Zeitplanung, unzureichende Projektsteuerung, Schlechtwetter, Gründungsrisiken X BETRIEB + NUTZUNG erhöhte Gebäudemanagementkosten fehlerhafte Kalkulation/ Mehraufwand, Mengenänderung der Verbrauchsmedien, Einhaltung der vereinbarten Servicequalität, nicht jedoch Preissteigerungen gemäß vereinbartem Index X erhöhte Instandhaltungsaufwendungen fehlerhafte Kalkulation, Störungen, Unterlassung von Maßnahmen führen in Zukunft zu höheren Kosten, Abweichungen vom Leistungsstandard X GPP, 29. Juli /2

61 Auslastung Risiko Auftragnehmer gemeinschaftlich Auftraggeber erhöhte / mangelnde Auslastung bzw. Änderungen des Nutzungsprofils führen zu Mehr- oder Minderkosten (nur variable oder sprungfixe Kosten, da generelles Auslastungsrisiko im öffentlichen Hochbau in öffentlicher Sphäre bleiben sollte) X Sicherheit, Vandalismus Kosten infolge mutwilliger Zerstörung an Gebäude und Anlagen X Zustand am Vertragsende Entsprechen Gebäude und Anlagen dem vertraglich vereinbarten Zustand zum Vertragsende? X ÜBERGEORDNETE RISIKEN Gefahrtragung unvorhergesehene Kosten aufgrund von Höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Unwetter, Einbruch, etc. (sofern versicherbar, auch vollständig auf AN übertragen) Preissteigerungen Kostenänderungen für Rohstoffe, Versorgungsmedien, Personalkosten Änderungen von Gesetzen, Vorschriften, Normen Kostenerhöhungen durch Verschärfungen von Bau- und Betriebsnormen, Arbeits- und Sicherheitsbestimmungen, Gesundheits- und Umweltschutzstandards, Steuern und Abgaben (nicht jedoch Unternehmenssteuern) Finanzierung Projektfinanzierung kommt verspätet zustande, Finanzierung ist teurer als angenommen aufgrund von Änderungen bezüglich Zinsen, Margen, Wechselkurs X X BAU X X BETRIEB X GPP, 29. Juli /2

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