Grund- und Weiterbildung VBT im Kanton Bern. Vermittlung von Tagesbetreuungsplätzen. Obligatorische Basisausbildung für Betreuungspersonen in
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- Gertrud Maus
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1 Kurskonzept Grund- und Weiterbildung VBT im Kanton Bern Gültigkeit ab 1. Januar 2016 Terminologie Familienergänzende Kinderbetreuung in Tagesfamilien Tagesfamilienorganisation Grundbildung Weiterbildung Oberbegriff der Betreuungsform Arbeitgeber von Tageseltern Vermittlung von Tagesbetreuungsplätzen Obligatorische Basisausbildung für Betreuungspersonen in Tagesfamilienorganisation Sämtliche ergänzende Kurse, die nach der Grundbildung absolviert werden Ausgangslage im Kanton Bern Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) Art. 20 der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) hält fest, dass die Tageseltern einen Einführungskurs besuchen. Ab 1. Januar 2013 übernahm der VBT das Bildungskonzept Harmonisierung Tageselternbildung des Schweizerischen Dachverbandes. Dieses Konzept erhöhte die Dauer der Grundbildung auf 18 Kursstunden zusätzlich einem Nothelferkurs für Kinder von 6 Kursstunden. Die Grundbildung musste innerhalb von 24 Monaten, nach Start der Betreuungstätigkeit besucht werden. Weiter wurde die jährliche Weiterbildung von mindestens 3 Kursstunden für Betreuungspersonen in Tagesfamilien obligatorisch. Etwa ein Drittel der Mitgliederorganisationen bieten im Kanton Bern diese Grundbildung für Betreuungspersonen in Tagesfamilien an. Diese Grundbildung wird durch die Erziehungsdirektion des Kantons Bern mit Beiträgen subventioniert. Die Subventionen gelten nur für die im Kanton Bern wohnhaften Betreuungspersonen. Sowohl die Erziehungsdirektion wie auch der VBT geben Rahmenbedingungen vor, damit eine Grundbildung von Subventionsbeiträgen profitieren kann. Die Eingabe und Abrechnung der Grundbildungskurse erfolgt durch die kursanbietenden Mitgliederorganisationen an den VBT. Der VBT rechnet die Subventionsbeiträge mit der Erziehungsdirektion ab und zahlt diese an die kursanbietenden Organisationen aus. Grundlage der Zusammenarbeit und der Subventionsberechtigung ist der Leistungsvertrag zwischen dem VBT und der Erziehungsdirektion. 1 S e i t e
2 Kursorganisation Neu ab dem 1. Januar 2016 bietet der VBT als kantonale Dachorganisation Grundbildungskurse für Tageseltern an. Leitgedanken und Ziele Gewährleistung einer einheitlichen Grundbildung mit gleichem Qualitätsstandard im Kanton Bern Entlastung der Mitgliederorganisationen Steuerung der Qualitätssicherung und Entwicklung Förderung der Zusammenarbeit zwischen den KursleiterInnen, Nutzen von Synergien und Sicherung der Nachfolge Stärkung der Position als Verhandlungspartner gegenüber der Erziehungsdirektion des Kantons Bern (ERZ), der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) und des nationalen Dachverbandes kibesuisse Stärkung des VBT und Einbezug der kantonalen Vorgaben Einheitlicher Auftritt gegenüber der Öffentlichkeit und der Gesellschaft sowie gegenüber Eltern und Betreuungspersonen in Tagesfamilien Koordination und Steuerung des Bildungsangebotes für Betreuungspersonen in Tagesfamilien im Kanton Bern Aufgaben des VBT als Kursanbieter 1. Administrative Aufgaben Der VBT bietet Kurse für Betreuungspersonen in Tagesfamilien an. Er erledigt alle in diesem Zusammenhang fallenden Aufgaben, wie die Organisation der Räumlichkeiten die Auswahl der KursleiterInnen das Festsetzen der Kursdaten die Ausschreibung des Kursangebotes die Administration der An- und Abmeldungen der KursteilnehmerInnen das Ausstellen der Kursbestätigungen an die Kursteilnehmerinnen die Abrechnung der Subventionsbeiträge der Erziehungsdirektion das Führen einer Buchhaltung und die Rechnungsstellung 2. Qualitätssicherung und Entwicklung Die familienergänzende Kinderbetreuung in Tagefamilien muss stetig höheren Anforderungen genügen, auf gesellschaftlicher und politischer Ebene diesem Umstand trägt der VBT Rechnung, wie auch den kantonalen Rahmenbedingungen. Der VBT ergreift konkrete Massnahmen, um die Qualitätssicherung und Entwicklung zu garantieren: Kursinhalte werden nach aktuellen Kenntnissen und in Zusammenarbeit mit den KursleiterInnen angepasst und weiterentwickelt. Die kantonalen Rahmenbedingungen werden berücksichtigt. 2 S e i t e
3 Ebene Betreuung Ebene Berufsidentität KursleiterInnen von Grundbildungskursen müssen dem VBT-Anforderungsprofil entsprechen. Die Qualitätssicherung erfolgt durch eine Kursauswertung. Zielgruppe Grund- und Weiterbildung Tageseltern. VermittlerInnen 1. Grundbildung 1.1. Inhalt der Grundbildung Tagesfamilien als Teil der familienergänzenden Betreuung Anstellungsbedingungen und Anforderungsprofil von Betreuungspersonen in Tagesfamilien Pädagogik Erziehungshaltung- und Werte Kommunikation 1.2. Lernziele der Grundbildung Die TeilnehmerInnen, welche eine Grundbildung besuchen, kennen ihre Rechte und Pflichten als Betreuungsperson in der familienergänzenden Kinderbetreuung. sind sich ihrer Rolle, Funktion und persönliche Haltung als professionelle Betreuungsperson in der familienergänzenden Kinderbetreuung bewusst. setzen sich mit den wachsenden gesellschaftlichen Qualitätsansprüchen in der Kinderbetreuung auseinander. verstehen sich als Mitarbeitende in einer Organisation und verfügen über eine positive Einstellung zur familienergänzenden Kinderbetreuung Tragen durch ihre Berufsidentität zu einer qualitativ hochwertigen Betreuung bei. setzen sich mit ihrer Betreuungstätigkeit auseinander, um diese bewusst auszuüben. gewinnen durch den Erwerb von Fach- und Hintergrundwissen und Sicherheit im Berufsalltag. erwerben Grundkenntnisse über die Entwicklungsstufen eines Kindes. erweitern ihr pädagogisches Repertoire und können reflektierter auf Situationen reagieren kennen die verschiedenen Phasen in der Betreuung eines Kindes. setzen sich mit den Bedürfnissen der verschiedenen Anspruchsgruppen in der Tagesfamilienbetreuung auseinander. verfügen über einen differenzierten Umgang mit emotionaler und körperlicher Nähe und Distanz mit dem betreuten Kind. erwerben Grundwissen in der Kommunikation und Konfliktlösung. können in einem geschützten Rahmen Erfahrungen austauschen. 3 S e i t e
4 1.3. Umfang der Grundbildung Die Grundbildung dauert 18 Kursstunden. Für Betreuungspersonen in Tagesfamilien ist ausserdem der Nothelfer für Kinder (mindestens 6 Kursstunden) obligatorisch. Die Grundbildung muss in der Regel innerhalb von 18 Monaten ab Beginn der Betreuungstätigkeit abgeschlossen sein. Die Kurse werden in den verschiedenen Regionen des Kantons Bern angeboten Abschluss der Grundbildung Nach Besuch der Grundbildung bei 100% Anwesenheit wird eine Kursbestätigung ausgestellt. 2. Weiterbildung 2.1. Inhalt der Weiterbildung Themen mit einem direkten Bezug zur Betreuungstätigkeit Themen aus dem Bereich Pädagogik Themen zu gesellschaftlichen und politischen Entwicklung in der familienergänzenden Kinderbetreuung Themen zur Erziehungshaltung- und Werte Themen aus dem Bereich Kommunikation/Konflikte 2.2. Lernziele der Weiterbildung Die TeilnehmerInnen, welche eine Weiterbildung besuchen, bauen ihr Hintergrund- und Fachwissen stetig aus. setzen sich mit spezifischen Themen auseinander, mit welchen sie in der Praxis konfrontiert werden. werden in ihrer Berufsidentität bestärkt. erhalten Kenntnisse über aktuelle Themen in der familienergänzenden Kinderbetreuung. tauschen sich mit anderen Betreuungspersonen aus und profitieren von deren Erfahrung Obligatorium und Umfang der Weiterbildung Für Betreuungspersonen in Tagesfamilien ist eine jährliche Weiterbildung von mindestens 3 Kursstunden obligatorisch Kursbestätigung Für den Besuch der Weiterbildung wird eine Kursbestätigung ausgestellt. 4 S e i t e
5 3. Arbeits- und Lernformen 3.1. Lernverständnis Das Lernverständnis orientiert sich an den didaktischen Prinzipien der Erwachsenenbildung. Lernen ist ein aktiver, konstruktiver, kumulativer und zielorientierter Prozess. Die KursleiterInnen haben vermittelnde, anleitende und begleitende Aufgaben. aktiv konstruktiv kumulativ Lernende müssen etwas tun, um Informationen sinnvoll aufzunehmen und zu verarbeiten. Neue Informationen werden zu schon bekannten in Beziehung gesetzt, werden eingebaut in das schon vorhandene Informations- und Erfahrungsnetz. Jedes neue Wissen baut auf dem schon vorhanden auf und nutzt dieses. zielorientiert Lernen ist am erfolgreichsten, wenn das Lernziel bewusst und bezüglich Erreichen realistisch gewählt ist Arbeitsformen Fachliche Inputs Einzelarbeiten Gruppenarbeiten Diskussion Austausch 3.3. Rolle der Lehrperson Die Lehrpersonenen nehmen eine positive Grundhaltung ein und sind authentisch. vermitteln praxisrelevante Themen. begleiten die TeilnehmerInnen bei der Verarbeitung ihrer Praxiserfahrung, in der Gestaltung der Praxis und in der Umsetzung der Theorie in die Praxis. leiten die TeilnehmerInnen zur Selbstreflexion an Anforderungsprofil Lehrpersonen Grundbildung SVEB 1 oder gleichwertige Ausbildung Fundiertes Wissen über familienergänzende Betreuung in Tagesfamilien Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Verband und mit anderen KursleiterInnen 3.5. Anforderungsprofil Lehrpersonen Weiterbildung Spezifisches Fachwissen eines Weiterbildungsthema Kenntnisse über familienergänzende Betreuung in Tagesfamilien und Rolle der Betreuungsperson in Tagesfamilien Erfahrung in der Erwachsenenbildung 5 S e i t e
6 4. Umsetzung Das Konzept wurde am 14. Dezember 2015 vom Vorstand des VBT genehmigt und gilt ab 1. Januar S e i t e
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