Information über die Bank und ihre Dienstleistungen

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1 Information über die Bank und ihre Dienstleistungen Gemäß 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informieren wir nachfolgend über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen. Kontaktdaten Sparda-Bank Berlin eg Storkower Str. 101 A Berlin Telefon / (SPARDA) (3,9 Cent/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) Telefax: 030 / sparda-b@sparda.de Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde Die Bank besitzt eine Bankerlaubnis gemäß 32 Kreditwesengesetz (KWG), welche ihr durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn bzw. Lurgiallee 12, Frankfurt (im Internet unter: erteilt wurde. Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen der Bank Die Bank erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen nach 2 Abs. 3 und Abs. 3a WpHG wie z. B. die Anlageberatung, das Kommissionsgeschäft, die Anlagevermittlung und das Depotgeschäft. Kommunikationsmittel und Sprachregelung in deutscher Sprache während der üblichen Geschäftszeiten mit der Bank zu kommunizieren. Aufträge des Kunden können persönlich oder per Brief in deutscher Sprache übermittelt werden. Bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung ist auch die Übermittlung über das SpardaOnline-Banking oder telefonisch/per Fax über den SpardaDirekt- Service möglich. Information zu veröffentlichten Wertpapierprospekten Sofern für ein von der DZ BANK AG ausgegebenes und öffentlich angebotenes Wertpapier ein Prospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) veröffentlicht ist, wird dieser zur kostenlosen Ausgabe bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, Frankfurt am Main bereitgehalten. Ist für ein von der WGZ BANK AG ausgegebenes und öffentlich angebotenes Wertpapier ein Prospekt nach dem WpPG veröffentlicht, wird dieser zur kostenlosen Ausgabe bei der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, Düsseldorf, bereitgehalten und kann zudem kostenlos auf der Internetseite abgerufen werden. Nach dem WpPG veröffentlichte Prospekte für andere öffentlich angebotene Wertpapiere sind über den Emittenten oder die Bank erhältlich. Angaben zur Berichterstattung Die Bank übermittelt dem Kunden auf Wunsch Informationen über den Stand seines Auftrages. Bestätigung der Auftragsausführung Dem Kunden wird spätestens am ersten Geschäftstag nach Ausführung eines Auftrages oder, sofern die Bank die Bestätigung des Auftrages von einem Dritten erhält, spätestens am ersten Geschäftstag nach Eingang der Bestätigung eine Abrechnung oder eine Auftragsbestätigung übermittelt. Maßnahmen zum Schutz der bei der Bank verwahrten Finanzinstrumente und Gelder der Kunden Bei der Verwahrung von Finanzinstrumenten beachtet die Bank die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts. Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) angeschlossen. Durch die Sicherungseinrichtung des BVR sind alle Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen der Kunden der angeschlossenen Banken stets in vollem Umfang gesichert. Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung hat es keinen Fall gegeben, in dem ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten hat. Der Kunde besitzt die Möglichkeit, persönlich, telefonisch, per Brief, per Telefax oder per Informationen über den Stand des Kundenauftrages Seite 1 WP-102/10.09

2 Information über die Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Gemäß 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die Bank mit dem nachfolgenden Auszug aus Ihrem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis über Ihre Kosten und Nebenkosten bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- dienstleistungen gemäß 2 Abs. 3 und Abs. 3a WpHG. Neben den nachfolgend aufgeführten Kosten und Nebenkosten können im Zusammenhang mit der Auftragsausführung noch weitere Kosten oder Steuern entstehen, die nicht über die Bank gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Depot- und Wertpapiergeschäft SpardaDirektOrder Online (Internet) Depotgebühren Wertpapierhandel (Kauf, Verkauf, Zeichnung) Inlandsorders Auslandsorders 11,60 Euro pro Depot p.a. Wertpapierart Aktien, Aktienspitzen, Renten, Optionsscheine, Indexzertifikate, Anrechte, Erwerbsansprüche, Bezugsrechte u.ä., börsengehandelte Investmentzertifikate 2, 3, 7, 8 Ausgewählte Investmentzertifikate bestimmter Fondsgesellschaften 4, 7 Investmentzertifikate sonstiger Gesellschaften 7 Aktien, Aktienspitzen, Renten, Optionsscheine, Indexzertifikate, Anrechte, Erwerbsansprüche, Bezugsrechte u.ä., börsengehandelte Investmentzertifikate 5, 7 Provision vom Kurswert, ggf. Nennwert 0,20 % mind. 14,00 Euro max. 50,00 Euro Kauf mit 25% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag ab Euro Gegenwert Verkauf zum Rücknahmepreis Kauf zum Ausgabepreis zzgl. Verkauf zum Rücknahmepreis abzgl. 0,20 % mind. 30,00 Euro max. 50,00Euro SpardaDirektOrder (Telefon/Fax) Depotgebühren mind. 17,40 Euro pro Depot p.a. / mind. 3,00 Euro pro Posten, 1, 6 Girosammel-, Streifband- und Auslandsverwahrung: 1,45 Wertpapierhandel (Kauf, Verkauf, Zeichnung) Inlandsorders Auslandsorders Wertpapierart Aktien, Aktienspitzen, Renten, Optionsscheine, Indexzertifikate, Anrechte, Erwerbsansprüche, Bezugsrechte u.ä., börsengehandelte Investmentzertifikate 2, 3, 7, 8 Ausgewählte Investmentzertifikate bestimmter Fondsgesellschaften 4, 7 Investmentzertifikate sonstiger Gesellschaften 7 Aktien, Aktienspitzen, Renten, Optionsscheine, Indexzertifikate, Anrechte, Erwerbsansprüche, Bezugsrechte u.ä., börsengehandelte Investmentzertifikate 5, 7 Provision vom Kurswert, ggf. Nennwert 0,25 % mind. 19,00 Euro max. 50,00 Euro Kauf mit 25% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag ab Euro Gegenwert Verkauf zum Rücknahmepreis Kauf zum Ausgabepreis zzgl. Verkauf zum Rücknahmepreis abzgl. 0,25 % mind. 35,00 Euro max. 50,00 Euro Seite 2

3 SpardaBeratungs-Depot Depotgebühren mind. 17,40 Euro pro Depot p.a. / mind. 3,00 Euro pro Posten, 1, 6 Girosammel-: 1,45, Streifband-: 2,90, Auslandsverwahrung: 4,64 Wertpapierhandel (Kauf, Verkauf, Zeichnung) Inlandsorders Auslandsorders Wertpapierart Aktien, Aktienspitzen, Optionsscheine, Indexzertifikate, Anrechte, Erwerbsansprüche, Bezugsrechte u.ä., börsengehandelte Investmentzertifikate 2, 7, 8 Renten 3, 7, 8 Ausgewählte Investmentzertifikate bestimmter Fondsgesellschaften 4, 7 Investmentzertifikate sonstiger Gesellschaften 7 Aktien, Aktienspitzen, Optionsscheine, Indexzertifikate, Anrechte, Erwerbsansprüche, Bezugsrechte u.ä., börsengehandelte Investmentzertifikate 5, 7 Renten 5, 7 Provision vom Kurswert, ggf. Nennwert 1,00 % mind. 25,00 Euro 0,50 % mind. 25,00 Euro Kauf zum Ausgabepreis Verkauf zum Rücknahmepreis Kauf zum Ausgabepreis zzgl. Verkauf zum Rücknahmepreis abzgl. 1,00 % mind. 41,00 Euro 0,50 % mind. 41,00 Euro 1 Bei alleiniger Verwahrung von Fonds der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbh und/oder Zertifikate der Sparda-Bank Berlin im Sparda-Depot, berechnen wir unabhängig von der Depotart eine Depotgebühr von pauschal 11,60 Euro (inkl. MwSt.). 2 Bezugsrechtshandel, Teilrechts- und Spitzenregulierung bis 50,00 Euro Gegenwert. 3 Erwerb von Daueremissionen des Bundes. 4 Bestimmte Fondsgesellschaften sind zum Beispiel USB, DWS, DIT, etc. 5 Auslandsorders ggf. zzgl. fremde Spesen. 6 Ausgewählte Investmentzertifikate bestimmter Fondsgesellschaften. 7 Bei Kundengeschäften in fremder Währung (z. B. Wertpapierkäufe und -verkäufe) rechnet die Bank den An- und Verkauf von Devisen, soweit nicht anders vereinbart ist, zum jeweiligen Devisen-, Geld- bzw. Briefkurs der Deutsche Bank AG ab. 8 Für alle Wertpapiere fällt Maklercourtage oder Xetra-Gebühr an (außer bei Zeichnung). Angaben bei Depotgebühren stets bezogen auf Nenn- bzw. Kurswert des Wertpapiers % Angaben bei Depotgebühren stets inkl. MwSt. Bitte beachten Sie, dass es bei einer Order zu Teilausführungen kommen kann. Die Order wird somit zu mehreren Teilen abgerechnet. Ab der zweiten Teilausführung entfällt die Mindestprovision, es wird nur die prozentuale Provision vom Kurs- bzw. Nennwert berechnet. Kapitaltransaktionen lfd. Nr. Ausprägung Unterteilung Preis 1 Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung, Bezugsangebot Inland Ausland 15,00 Euro 30,00 Euro 2 Bezugsrecht auf Wandelanleihe, Zeichnungsangebot, Bezugsangebot ohne Bezugsrecht Inland 15,00 Euro Ausland 30,00 Euro 3 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Ausgabe von Bonusaktien, Ausgabe von Gratisaktien Inland Ausland 20,00 Euro 4 Umtauschangebot, Übernahme/Abfindungsangebot, Bonusaktien wahlweise in bar, Rückkaufangebot / buy-back offer, Rückkaufangebot / dutch auction, Rückkaufangebot /odd lot, Ausbuchung von Optionsscheinen Inland 15,00 Euro Ausland 30,00 Euro lfd. Nr. Ausprägung Unterteilung Preis 5 Aufteilung, Ausbuchung von Bezugsrechten, Ausbuchung von Optionsscheinen, Ausgabe von Bonusaktien, Bonusaktien wahlweise in bar, Entflechtung / Spinoff, Fusion, Gleichstellung, Gratisausgabe von Optionsscheinen (ohne Bezugsrecht), Interim Stücke, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung, Liquidation, Namensänderung, Nennwertumstellung, Obligatorische Barabfindung, Obligatorischer Umtausch, Reklassifizierung, Reorganisation, Reverse Split, Rückkaufangebot / buy-back offer, Rückkaufangebot / dutch auction, Rückkauf angebot /old lot, Rückzahlung von Genussscheinen, Spitzenverwertung, Split, Stockdividende, Tilgung Aktienanleihe, Übernahme / Abfindungsangebot, Übernahme / Abfindung zwangsweise, Vorzeitige Kündigung, Zusammenlegung von Aktien Inland 5,00 Euro Ausland 6 Dividende, wahlweise in Wertpapieren Inland Ausland 80,00 Euro 7 Re-Investierung, Re-Investierung mit mehreren Ausschüttungen Inland 5,00 Euro Ausland Seite 3

4 Sonstige Gebühren (jeweils inkl. MwSt.) 1. Einlieferung von effektiven Stücken (zzgl. fremde Spesen) 25,00 Euro 50,00 Euro Auslandsverwahrung 30,00 Euro 2. Inkassoeinreichung inländische fällige Zins-/Div-/Ertragsscheine ausländische fällige Zins-/Div-/Ertragsscheine inländische fällige Wertpapiere ausländische fällige Wertpapiere 50,00 Euro 50,00 Euro 10. Beschaffung von Ersatzurkunden pro Urkunde 12,00 Euro 11. Trennung und Zusammenführung von Optionsanleihen pro Vorgang 12. Bearbeitung von Steuererstattungsanträgen (ausländische Quellensteuer) pro Vorgang 20,00 Euro 3. Bogen- und Mantelerneuerung aus Einreichung inländische Wertpapiere ausländische Wertpapiere 4. Depotübertrag von anderen Banken pro Posten Auslandsverwahrung 12,00 Euro 12,00 Euro 50,00 Euro 13. Nachträgliche Bearbeitung von Freistellungsanträgen und Nichtveranlagungsbescheinigungen pro Vorgang 75,00 Euro 14. Erstellung von Ersatzsteuerbescheinigungen (Zweitschrift) pro Vorgang 30,00 Euro 5. Depotübertrag auf andere Banken pro Posten Auslandsverwahrung 15. Zweitausfertigungen Kauf-/Verkaufabrechnungen und Dividenden- bzw. Zinsbescheinigung pro Vorgang, Ausführung ab pro Vorgang, Ausführung bis (manuelle Erstellung) 3,00 Euro 6. Depotübertrag innerhalb Sparda-Bank Berlin eg Auslandsverwahrung 16. Zusätzliche Depotaufstellung mit Wertermittlung bis max. 12 Monate rückwirkend ab 12 Monate rückwirkend 3,00 Euro 7. Abrechnung fälliger Zins-/Dividendenscheine (manuelle Erstellung) Auslandsverwahrung (Gutschrift in Euro) 17. Erstellung von Jahressteuerbescheinigungen pro Aufstellung 8. Abrechnung fälliger Wertpapiere 18. Erstellung von Erträgnisaufstellungen pro Aufstellung 15,00 Euro Auslandsverwahrung (Gutschrift in Euro) 9. Beschaffung von Geschäftsberichten und Stimmrechtskarten Geschäftsbericht inländischer Gesellschaften Geschäftsbericht ausländischer Gesellschaften Eintrittskarten Inland Eintrittskarten Ausland 90,00 Euro 19. Limitgebühren bei Nichtausführung, Änderung, Streichung 20. Zeichnungsgebühren pro Auftrag Seite 4

5 Information über Zuwendungen Gemäß 31d Abs. 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die Bank nachfolgend darüber, welche Zuwendungen sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erhält und welchen Umfang diese Zuwendungen besitzen. Arten von Zuwendungen Die Bank erhält folgende Arten von Zuwendungen im Sinne des Art. 31d Abs. 1 S. 1 WpHG: Vertriebsprovisionen für einen Geschäftsabschluss. Zu den Vertriebsprovisionen zählen auch erfolgsabhängige Leistungen, also volumenabhängige Zahlungen, Gratifikationen, Erfolgsbonifikationen usw. Vertriebsfolgeprovisionen, die gezahlt werden, wenn der Kunde bestimmte Finanzinstrumente im Bestand hält. Der Anspruch auf eine Vertriebsfolgeprovision entsteht dann, wenn der Kunde durch die Vermittlung der Bank die Finanzinstrumente erwirbt. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der Art der vermittelten Finanzinstrumente, der Höhe der Bestände und der Haltedauer. Unterstützende Sachleistungen. Dies sind z.b. die Erbringung von Dienstleistungen, die Übermittlung von Finanzanalysen, das Überlassen von IT-Hardware oder Software oder die Durchführung von Schulungen. Diese Zuwendungsarten werden im Folgenden erläutert: 1. Vertriebsprovisionen 1.1. Für Vermittlungsleistungen in Bezug auf Investmentfondsanteile Vertriebsprovisionen erhält die Bank zunächst für Vermittlungsleistungen beim Vertrieb von Load-Fonds. Load-Fonds sind Fonds, bei denen ein Ausgabeaufschlag erhoben wird. Die Bank erhält als Vertriebsprovision einen Anteil am Ausgabeaufschlag, der bis zu 100 Prozent des Ausgabeaufschlages betragen kann. Die Höhe des Ausgabeaufschlages können Sie dem Verkaufsprospekt für den betreffenden Fonds entnehmen Erfolgsabhängige Zahlungen Zusätzlich erhält die Bank als Vertriebsprovisionen für ihre Vermittlungsleistungen ggf. Erfolgsbonifikationen. Diese Provisionen lassen sich sofern die Bank solche überhaupt erhält nicht ohne weiteres beziffern, da ihre Höhe von unterschiedlichen Faktoren wie Potentialausschöpfung und Nettoabsatzzielen abhängt. Auf Nachfrage erteilt die Bank Ihnen gern nähere Informationen. 2. Vertriebsfolgeprovisionen 2.1. Für Vermittlungsleistungen in Bezug auf Investmentfondsanteile Vertriebsfolgeprovisionen erhält die Bank zunächst für Vermittlungsleistungen beim Vertrieb von Investmentfondsanteilen. Sie fallen sowohl beim Vertrieb von Load-Fonds (Fonds, bei denen ein Ausgabeaufschlag erhoben wird) als auch beim Vertrieb von No-Load-Fonds (Fonds, bei denen kein Ausgabeaufschlag erhoben wird) an. In der Regel sind die Vertriebsfolgeprovisionen beim Vertrieb von Load-Fonds niedriger als beim Vertrieb von No-Load-Fonds. Berechnungsgrundlage können die Verwaltungsvergütung oder der durchschnittliche Bestand sein. Sofern die Verwaltungsvergütung die Berechnungsgrundlage darstellt, erhält die Bank einen laufenden Anteil an der Verwaltungsvergütung, der jährlich oder auch (ganz oder zum Teil) in kürzeren Abständen an sie ausgezahlt wird. Der Anteil, den die Bank erhält, beträgt bis zu 100 Prozent der Verwaltungsvergütung (gemessen am durchschnittlichen Bestand der Bank). Die Höhe der Verwaltungsvergütung können Sie dem Verkaufsprospekt für den betreffenden Fonds entnehmen. Ist der durchschnittliche Bestand Berechnungsgrundlage, erhält die Bank eine Vertriebsfolgeprovision, die bis zu 1,42 Prozent p.a. beträgt, bezogen auf den durchschnittlichen Depotbestand. Des Weiteren erhält die Bank eine Rückvergütung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Depotgebühr. Auf Nachfrage erteilt die Bank Ihnen gern nähere Informationen Für Vermittlungsleistungen in Bezug auf Vermögensverwaltungsmandate Des Weiteren erhält die Bank Vertriebsfolgeprovisionen für Vermittlungsleistungen in Bezug auf Vermögensverwaltungsmandate. In diesem Bereich existieren verschiedene Provisionsmodelle. Sollten Sie nähere Informationen wünschen, welches Provisionsmodell bei einem konkreten Vermögensverwaltungsmandat Anwendung findet, erteilt die Bank Ihnen gern nähere Informationen. Bei bestimmten fondsgebundenen Vermögensverwaltungen erhält die Bank eine Vertriebsfolgeprovision von bis zu 1,1 Prozent p.a., die auf den durchschnittlichen Depotbestand berechnet und jährlich ausgezahlt wird. Bei diesen Vermögensverwaltungsmandaten erhält die Bank keine weiteren Provisionen. Bei anderen Typen von Vermögensverwaltungen erhält die Bank eine Vertriebsfolgeprovision von bis zu 0,9 Prozent auf den Depotbestand. Fortsetzung auf Seite 6 Seite 5

6 Fortsetzung von Seite 5 Soweit im Rahmen der Vermögensverwaltungsmandate Investmentfondsanteile und Finanzinstrumente erworben werden, erhält die Bank zusätzlich Vertriebsprovisionen auf die Investmentfondsanteile (1.1.) und Vertriebsfolgeprovisionen auf die Investmentfondsanteile (2.1.). Darüber hinaus gibt es Vermögensverwaltungsmandate, für die entweder eine All-Inclusive- Vereinbarung oder eine Classic-Fee-Vereinbarung geschlossen wird. Hierfür erhält die Bank einen Anteil an der Vermögensverwaltungsvergütung in Abhängigkeit von der gewählten Anlagerichtlinie von bis zu 0,5 Prozentpunkten p.a. Die Höhe der Vermögensverwaltungsvergütung können Sie dem Vermögensverwaltungsvertrag entnehmen. Werden im Rahmen der Mandate Investmentfondsanteile der Gesellschaft gehalten, welche die Vermögensverwaltung durchführt, erhält die Bank insoweit jährlich Vertriebsfolgeprovisionen auf die täglich ermittelten Bestände in Höhe von bis zu 0,5 Prozent. Bei Mandaten mit Classic-Fee-Vereinbarungen erhält die Bank zusätzlich Vertriebsprovisionen aus den im Rahmen der Mandate getätigten Wertpapiertransaktionen, die bis zu 25 Prozent der Gebühren für die Wertpapiertransaktionen ausmachen können. Des Weiteren erhält die Bank bei Mandaten mit Classic-Fee-Vereinbarungen eine Rückvergütung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Depotgebühr. Die Höhe der Depotgebühr können Sie dem Entgeltetableau der ausführenden Bank entnehmen. Bei einem weiteren Vermögensverwaltungstyp erhält die Bank einen Anteil von bis zu 60 Prozent der Vermögensverwaltungsvergütung. Die Höhe und die Berechnung der Vermögensverwaltungsvergütung können Sie dem Vermögensverwaltungsvertrag entnehmen. Darüber hinaus erhält die Bank in diesen Fällen möglicherweise weitere Vergütungen von den Emittenten der im Vermögensverwaltungsbestand gehaltenen Produkte (Fonds, Zertifikate etc.). Diese Vergütungen sind von den jeweiligen Vereinbarungen der Bank abhängig und werden im Falle einer Zahlung direkt an die Bank geleistet. Auf Nachfrage erteilt die Bank Ihnen gern nähere Informationen. 3. Unterstützende Sachleistungen Im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erhält die Bank außerdem unterstützende Sachleistungen. Hierbei handelt es sich etwa um fachbezogene Schulungsveranstaltungen, die Erbringung von Dienstleistungen wie Beratungsunterstützung, Broschüren, Formulare und Vertragsunterlagen sowie die Übermittlung von Finanzanalysen. Die unterstützenden Sachleistungen können stark variieren und lassen sich zudem nicht ohne weiteres beziffern. Sollten Sie nähere Informationen zu diesen Leistungen wünschen, erteilt die Bank Ihnen auf Nachfrage gern nähere Informationen. 4. Nähere Einzelheiten Mit diesem Informationsblatt legt die Bank Ihnen soweit und so genau es in standardisierter Form möglich ist alle Zuwendungen offen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erhält oder gewährt. Die Bank geht davon aus, dass Sie sich auf dieser Grundlage ein vollständiges Bild davon machen können, welche Zuwendungen sie erhält oder gewährt. Soweit dies nicht der Fall ist, bietet Ihnen die Bank auf Nachfrage selbstverständlich auch weitere Informationen an. Seite 6

7 Information über den Umgang der Bank mit möglichen Interessenkonflikten Rechtmäßiges Handeln, Sorgfalt, Redlichkeit, Professionalität, die Einhaltung von Marktstandards sowie das Handeln im Kundeninteresse sind Verpflichtungen, von denen die Bank sich in der Geschäftsbeziehung mit Ihnen leiten lässt. Bei der Vielfalt der geschäftlichen Aktivitäten der Bank können jedoch Interessenkonflikte auftreten. Nachfolgend informieren wir Sie, welche Vorkehrungen die Bank getroffen hat, um diese Interessenkonflikte zu vermeiden. Interessenkonflikte können beispielsweise bei der Erbringung von Dienstleistungen wie dem An- und Verkauf bzw. der Vermittlung von Finanzinstrumenten, der Anlageberatung, dem Emissions- oder Platzierungsgeschäft und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft, eigenen Geschäften der Bank in Finanzinstrumenten, dem Depotgeschäft, der Finanzierung von Finanzinstrumenten, Weitergabe von Finanzanalysen Dritter an Kunden auftreten. Dabei können Interessenkonflikte insbesondere durch das Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen, das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften oder sonstigen eigenen Interessen der Bank oder durch das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit Geschäften der Mitarbeiter der Bank entstehen. Um zu vermeiden, dass sich Interessenkonflikte zu Ihrem Nachteil auswirken können, hat die Bank vielfältige organisatorische und arbeitsrechtliche Vorkehrungen getroffen. Wesentliche Vorkehrungen sind die Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen, die Trennung von Verantwortlichkeiten sowie die Verpflichtung der Mitarbeiter der Bank zur Einhaltung von Verhaltensregeln bei Geschäften mit Ihnen, für die Bank oder privaten Geschäften der Mitarbeiter. Zuwendungen von Dritten wie beispielsweise Vertriebsprovisionen, werden von der Bank nur im gesetzlich zulässigen Rahmen angenommen. Die Mitarbeiter der Bank dürfen Geschenke oder sonstige Zuwendungen nur annehmen, wenn die Annahme dem Gebot der Höflichkeit entspricht, die Zuwendung nicht unverhältnismäßig ist und die Gefahr einer unsachgemäßen Beeinflussung ausgeschlossen ist. Die Einhaltung sämtlicher Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen in der Bank laufend kontrolliert und regelmäßig durch die interne und externe Revision geprüft. Nähere Informationen zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die die Bank Ihnen gegenüber erbringt, sowie den zu Ihrem Schutz ergriffenen Vorkehrungen gibt Ihnen gern Ihre Bank. Seite 7

8 Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen von Privatkunden in Finanzinstrumenten Die Sparda-Bank Berlin eg ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Hierbei unterscheidet die Sparda-Bank Berlin eg nach verschiedenen Produktgruppen. Bei der Einteilung der Finanzinstrumente werden fachlich gleichartige Finanzinstrumente in der Art zusammengefasst, dass ein einheitliches Vorgehen für alle Finanzinstrumente innerhalb dieser Gruppe gegeben ist. Die Ausführung der Kundenaufträge erfolgt nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des Kunden Erteilt der Kunde hinsichtlich der Auftragsausführung eine ausdrückliche Weisung, wird unser Haus den Auftrag immer der Weisung entsprechend ausführen. Soweit Kundenweisungen reichen, finden die in Abschnitt B dargestellten Ausführungsgrundsätze daher keine Anwendung. B. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen 1. Festpreisgeschäfte Sofern die Sparda-Bank Berlin eg Festpreisgeschäfte gemäß Nr. 1 (3) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte mit ihrem Kunden abschließt, ist eine bestmögliche Ausführung dadurch gegeben, dass die zwischen der Sparda-Bank Berlin eg und ihrem Kunden vereinbarten Konditionen der Marktlage entsprechen. Festpreisgeschäfte werden für die folgenden Produktgruppen angewendet: Zinsprodukte: Inhaberschuldverschreibungen, Namenspapiere Rücknahme eigener Emissionen Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, die im Rahmen des Festpreisgeschäftes gehandelten Produkte auch über andere Ausführungsplätze auszuführen. 2. Weiterleitung von Kundenaufträgen zur Ausführung an Dritte Wertpapierdienstleistungsunternehmen / Kommissionsgeschäfte Bei Kommissionsgeschäften gemäß Nr. 1 (2) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte führt die Sparda-Bank Berlin eg Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus. Hierbei schließt sie für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder beauftragt einen anderen Kommissionär, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Für die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen hat die Sparda-Bank Berlin eg das nachfolgende Regelwerk erstellt Festlegung der Kriterien zur bestmöglichen Ausführung Zur Ermittlung des jeweiligen Ausführungsplatzes, der die bestmögliche Ausführung gewährleistet, gilt es verschiedene Kriterien zu betrachten und zu bewerten. Folgende Kriterien werden hierbei berücksichtigt: der Preis des Finanzinstrumentes die mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten die Geschwindigkeit der Ausführung die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrages der Umfang des Auftrages die Art des Auftrages alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Kriterien. Einzelnen Kriterien kommt bei der Gewährleistung einer gleich bleibenden bestmöglichen Ausführung dabei ein besonderes Gewicht zu. Nach Durchführung einer Gewichtung der vorgenannten Kriterien ist für unser Haus eine bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen für die folgenden Produktgruppen gegeben: Aktien Zinsprodukte Optionsscheine Zertifikate Bezugsrechte Folgende Ausführungsplätze kommen für eine gleich bleibende bestmögliche Ausführung der Kundenaufträge über die Sparda-Bank Berlin eg in Betracht: Regionalbörse Berlin Regionalbörse Hannover Regionalbörse Düsseldorf Regionalbörse München Regionalbörse Frankfurt Regionalbörse Stuttgart Regionalbörse Hamburg ausländische Heimatbörse* * sofern das gewünschte Finanzinstrument nicht an einer der genannten Regionalbörsen handelbar ist 2.2. Einbindung eines weiteren Kommissionärs Leitet die Sparda-Bank Berlin eg Kommissionsaufträge ihrer Kunden an einen weiteren Kommissionär zur Ausführung an einem der vorgenannten Ausführungsplätze weiter, ist sichergestellt, dass dieser Kommissionär die Ausführung der Kommissionsaufträge, unter Berücksichtigung der Ausführungsgrundsätze der Sparda-Bank Berlin eg vornimmt. Die Analyse und die Auswahl der Ausführungsplätze im Detail obliegen somit weiterhin ausschließlich der Sparda-Bank Berlin eg. Die Sparda-Bank Berlin eg geht davon aus, dass Sie sich auf dieser Grundlage ein Bild davon machen können, wie die Ausführungsgrundsätze zur Anwendung kommen. Soweit dies nicht der Fall ist, bietet Ihnen die Sparda- Bank auf Nachfrage selbstverständlich auch weitere Informationen an. Seite 8

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