Die Tagung befasste sich zum überwiegenden

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1 Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern KAMMER Report Mitteilungsblatt der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern Körperschaft des öffentlichen Rechts Ingenieurrat M-V Aus dem Vorstand 19. Jahrgang April Vorstandssitzung in Linstow Die Tagung befasste sich zum überwiegenden Teil mit der Tagesordnung der 28. Sitzung der Vertreterversammlung, die inzwischen nach dem Redaktionsschluss am in Rostock stattgefunden hat. #13 Christian Schwabe, Rolf Schmidt, Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer, Dr. Stefan Rudolph, Steffen Güll und Ullrich Wille, Sprecher des Ingenieurrates (v. l. n. r.) Die Perspektiven der Ingenieure in Mecklenburg-Vorpommern waren Gegenstand eines Gespräches zwischen dem Staatssekretär Dr. Stefan Rudolph und dem Abteilungsleiter Bau Christian Schwabe vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus sowie Rolf Erinnerung Landesbaupreis M-V 2012 Schmidt, Steffen Güll und Ullrich Wille vom Ingenieurrat Mecklenburg-Vorpommern. Die Gelegenheit des Gesprächs nutzten die Ingenieurrats-Mitglieder auch dazu, den Vertretern des Ministeriums den Ingenieurrat vorzustellen. Noch bis zum 30. April 2012 können Sie Ihre Unterlagen für den Landesbaupreis 2012 einreichen. Den Auslobungstext, das Bewerbungsformular sowie die einzureichenden Unterlagen finden Sie unter oder Die Tagesordnung der Vertreterversammlung ist vor allem geprägt von Beschlüssen zum Haushalt der Ingenieurkammer. Die Haushaltsrechnung 2011 wurde durch ein Zertifikat der Wirtschaftsprüfer bestätigt. Bescheinigt wird darin dem Vorstand und der Geschäftsführung, dass die Haushaltsrechnung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung INHALT Kammer intern 2 Mitglieder-Informationen 3 Nachwuchsförderung 3 Recht aktuell 4 Weiterbildngsangebote 5 Wir gratulieren 6 Statistik Mitgliederbestand 6 Service / Impressum 6 1

2 Fortsetzung von Seite 1 und den Bestimmungen der Hauptsatzung entspricht. Kammer intern Projektgruppe Finanzen tagte am Der Haushaltsplan 2012 wurde von der Projektgruppe Finanzen bestätigt. Vom Vorstand beschlossen wurde, ihn der Vertreterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Ein weiteres umfangreiches Thema war die geplante Festveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern. Wenn dieses Ereignis auch erst im November 2013 begangen wird, sind doch jetzt schon Weichen zu stellen und Entscheidungen zu treffen, um eine würdige Feier abzusichern. Der Vorstand wird sich bis zum Jubiläum laufend mit dem Stand der Vorbereitungen befassen. Zur Vorbereitung der Sitzung der Vertreterversammlung hat die Projektgruppe Finanzen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern am 27. Februar 2012 über folgende Tagesordnungspunkte beraten: Auswertung der Haushaltsrechnung der Ingenieurkammer M-V für das Jahr 2011 Verabschiedung des Entwurfs des Haushaltsplans Dabei wurde von der Projektgruppe Finanzen dem Vorstand empfohlen, folgende Anträge an die Vertreterversammlung mit der Bitte um Beschlussfassung zu richten: Erstens den Haushaltsplan für 2012 zu genehmigen und zweitens die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC PricewaterhouseCoopers AG aus Schwerin mit der Prüfung der Haushaltsrechnung 2012 zu beauftragen. Drittens hat die Projektgruppe den Antrag an die Vertreterversammlung gerichtet, den Vorstand und die Geschäftsführung für das Jahr 2011 zu entlasten. Über die Vertreterversammlung wird in der Mai-Ausgabe des Kammerreport berichtet. s In eigener Sache Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie nochmals, zu überprüfen, ob Sie uns Ihre aktuelle Versand- und -Adresse mitgeteilt haben. Nach wie vor haben einige Mitglieder überhaupt keine - Adresse angegeben, wodurch Sie natürlich auch keine Informationen, die nur per Mail verschickt werden, erhalten. Ebenso kommen immer wieder s zurück wegen ungültiger Mail-Adressen. Jahresabschlussprüfung der Haushaltsrechnung der Ingenieurkammer Mecklenburg- Vorpommern für das Jahr 2011 Im Kammerreport Monat März haben wir über die Jahresabschlussprüfung der Haushaltsrechnung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2011 berichtet. Inzwischen liegt zum Prüfungsergebnis folgendes Zertifikat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rölfs RP AG aus Schwerin vor: Wir haben die Haushaltsrechnung bestehend aus Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie Vermögens- und Schuldenaufstellung unter Einbeziehung der Buchführung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung der Haushaltsrechnung nach der Hauptsatzung der Ingenieurkammer liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Haushaltsrechnung unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Haushaltsrechnung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den Bestimmungen der Hauptsatzung. 2

3 Mitglieder-Informationen VOF-Verfahren Auf der Homepage der Ingenieurkammer M-V gibt es seit kurzem einen Link zu TED (Tenders Electronic Daily), der Onlineversion des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union für das europäische öffentliche Auftragswesen. TED ermöglicht freien Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten und zu Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und weiteren Ländern. Die Aktualisierung erfolgt mehrmals wöchentlich. Die TED-Anmeldung und -Nutzung ist kostenlos. ( Service, VOF-Verfahren). Bürokostenvergleich 2011 Beteiligen Sie sich! Noch bis zum 30. April 2012 können Sie sich am Bürokostenvergleich 2011 beteiligen, der wie in den Vorjahren vom AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.v.) in Zusammenarbeit mit dem Institut der Freien Berufe Erlangen-Nürnberg (IFB) und gemeinsam mit dem VBI und dem BDB durchgeführt wird. Der anwenderfreundliche Fragebogen kann digital ausgefüllt oder auch ausgedruckt an das IFB per Fax oder per Post gesendet werden. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. Die digitale Fassung des Bürokostenvergleichs 2011 ist zu finden unter Seminare zum EC 2 Im Februar und Anfang März haben die Seminare zum EC 2 in Rostock stattgefunden. Die drei Veranstaltungstage waren voll ausgebucht. Da diese Intensivseminare sehr gefragt sind und die Teilnehmerzahl begrenzt ist, gibt es bereits eine Warteliste. Die Geschäftsstelle verhandelt deshalb mit den Referenten zu einer weiteren Seminarreihe. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. ( Seminarprogramm) Nachwuchsförderung Auch in diesem Jahr unterstützt die Ingenieurkammer Mecklenburg- Vorpommern finanziell die Landesmesse für Schülerfirmen. Hierzu fanden im Vorfeld mehrere Beratungen der Initiativkreismitglieder statt. Bei der 8. Landesmesse für Schülerfirmen wird die Ingenieurkammer auch wieder in der Jury vertreten sein. Durch die Gründung einer Schülerfirma können die Schüler unternehmerische Fähigkeiten erwerben und sofort in der Praxis anwenden. Dies ist natürlich auch für spätere Ingenieure wichtig. Die 8. Landesmesse für Schülerfirmen findet am 18. Oktober 2012 von bis Uhr in der Stadthalle in Rostock statt. Alle interessierten Mitglieder Reges Treiben auf der Landesmesse für Schülerfirmen in Rostock der Ingenieurkammer sind hierzu herzlich eingeladen. Weitere Informationen finden Sie unter 3

4 Recht aktuell Rechtsprechung für Ingenieure 1. Honoraranspruch trotz nur mündlichen Auftrags mit öffentlichen Auftraggebern? Ein Ingenieurvertrag kann mündlich, konkludent oder schriftlich abgeschlossen werden. Das Werkvertragsrecht sieht hier keine besondere Formvorschrift grundsätzlich vor. Gleiches gilt für den Vergütungsanspruch nach der HOAI. Die HOAI ist nur eine Preisvorschrift. Entscheidend ist, was zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist. Am besten ist natürlich immer ein schriftlicher Vertrag. Sofern eine mündliche Beauftragung oder eine Beauftragung durch konkludentes, schlüssiges Verhalten gegeben ist, ist im Streitfall es für den Ingenieur schwierig, nachzuweisen, dass überhaupt ein Vertragsverhältnis vorliegt. Besondere und zwingende Formanforderungen sind aber an die Beauftragung des Ingenieurs durch den öffentlichen Auftraggeber gestellt. Kommunalverfassungen (GO) schreiben hier speziell vor, dass der Auftrag schriftlich durch Unterzeichnung von Bürgermeister und Stellvertreter und Aufbringen des Dienstsiegels seitens der Auftraggeberseite unterzeichnet werden muss. In vielen Fällen geschieht dieses aber nicht. Begründung dafür ist oft, dass es sich um Aufträge mit einem geringen Volumen handelt oder dass zwischen den Parteien schon langjährige vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen bestehen. Dieses rechtfertigt aber auch im Einzelfall nicht die Verletzung von gesetzlichen Formvorschriften. Im Zweifel ist der Vertrag dann formnichtig. Kann es aber dann mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit in Übereinstimmung stehen, wenn der Ingenieur, der eine Planung erbracht hat, die von der Gemeinde durch eine Baumaßnahme dann umgesetzt wurde, kein Honorar beanspruchen dürfte? Zum Glück sehen die Gerichte dieses nicht so eng, sondern sprechen dann dem Ingenieur trotz Verletzung der Formvorschriften unter bestimmten Voraussetzungen doch noch ein Honorar zu. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom , Aktenzeichen VII ZR 139/10 auf ein Urteil des OLG Brandenburg vom , Aktenzeichen 11 U 7/10 entschieden, dass der Ingenieur seine Leistungen dann trotzdem auf der Basis der Mindestsätze der HOAI nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen abrechnen kann. Der Auftraggeber hat ja in einem solchen Fall eigene Aufwendungen erspart. Er hätte ja ansonsten auch einen anderen Architekten oder Ingenieur zur Erbringung der Leistungen beauftragen und bezahlen müssen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Bauwerk auch unter Verwendung der Planungsleistungen des Ingenieurs durchgeführt worden ist. Allen Ingenieuren kann daher nur nochmals der Hinweis gegeben werden, schriftliche Verträge (nicht nur bei öffentlichen Auftraggebern) abzuschließen und bei öffentlichen Auftraggebern darauf zu achten, dass die kommunalrechtlichen Formvorschriften eingehalten sind. 2. Wann liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung eines Ingenieurvertrages vor? Die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Ingenieur gestaltet sich nicht immer einfach. Oft ist eine Ursache dafür, dass die Charaktere der Parteien unterschiedlich sind. Besonders schwierig wird es, wenn der aufbrausende Auftraggeber auf den sachlichen Ingenieur trifft. Rein menschlich nachvollziehbar ist es, wenn der Ingenieur nach aus seiner Sicht beleidigenden Worten das Vertrauensverhältnis als soweit gestört ansieht, dass er die Vertragsbeziehung aus wichtigem Grund kündigen will. Die Rechtsprechung stellt hier aber sehr hohe Anforderungen. Das Vertrauensverhältnis muss so gestört sein, dass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom , Aktenzeichen VII ZR 228/10 zu einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom , Aktenzeichen 21 O 74/07 ausgeführt, dass eine Äußerung, wie der Architekt hat fachlich keine Ahnung, nicht ausreicht. Dem Auftragnehmer wird regelmäßig eine sehr hoch liegende Schmerzgrenze in diesem Zusammenhang zugemutet. Vor einer Kündigung sollte daher der Ingenieur mit einem gewissen zeitlichen Abstand zu dem streitbefangenen Gespräch oder dem Zugang eines Schriftsatzes des Auftraggebers in Ruhe prüfen, ob die Vorwürfe für eine Kündigung aus wichtigem Grund reichen. Sollte sich nämlich später herausstellen, dass die streitbefangenen Äußerungen keinen wichtigen Grund im Sinne der Rechtsprechung darstellen, ist die Kündigung unwirksam und der Ingenieur hat dann die Schäden aus dieser nicht zutreffenden Kündigung zu tragen. Sofern durch zeitliche Verzögerung der Auftraggeber Mehraufwendungen hat bzw. ein kurzfristig neu zu beauftragender Ingenieur höhere Honoraransprüche hat, da er sich kurzfristig einarbeiten muss, wäre hier eine Schadensersatzverpflichtung gegeben. Dies bedeutet natürlich nicht, dass der Ingenieur alle unsachlichen Äußerungen, insbesondere wenn dritte Personen anwesend sind, hinnehmen muss. Insbesondere sollte von dem Bauherrn dann eine Richtigstellung oder Entschuldigung verlangt werden. Auch andere zivilrechtliche, ggf. auch strafrechtliche Mittel, stehen dem Ingenieur zur Seite. Johannes-Meinhart Wienecke Rechtsanwalt 4

5 Weiterbildungsangebote 2012 Termin / Ort Thema / Inhalt Referenten / Kosten Auskunft / Anmeldung Hamburg Beton und Stahlbeton nach Eurocode 2 Teilnahmegebühr: 84,- BetonmarketingOst GmbH Tel.: 030 / Mail: henze@bmo-berlin.de 27./ Sporthotel Malchow 2-tägiges Praxisseminar für Energieberater: E-CAD und DIN Teilnahmegebühr: 280,- / 360,- IKMV-Mitglieder erhalten 50,- Gästerabatt SVM Sachverständigenverband Mitte e.v. Tel.: 0335 / Fax: Uhr IHK Potsdam Aufbau und Inhalt eines Sachverständigengutachtens Teilnahmegebühr: 185,- IfS Institut für Sachverständigenwesen Tel.: 0221 / Seminar.koeln@ifsforum.de Uhr IHK zu Rostock Die Rechtsstellung des öffentlich bestellten Sachverständigen Der öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter Teilnahmegebühr: 185,- IfS Institut für Sachverständigenwesen Tel.: 0221 / Seminar.koeln@ifsforum.de Berlin Beton und Stahlbeton nach Eurocode 2 Teilnahmegebühr: 84,- BetonmarketingOst GmbH Tel.: 030 / Mail: henze@bmo-berlin.de IHK zu Schwerin Dokumentationspflichten im Vergabeverfahren nach VOL/A, VOB/A und VOF ABST M-V Tel.: 0385 / abst@abst-mv.de Uhr IHK Berlin Gutachteninhalte formulieren worauf es ankommt IfS Institut für Sachverständigenwesen Tel.: 0221 / Seminar.koeln@ifsforum.de IHK zu Rostock 17./ / / Uhr Hochschule Wismar IHK zu Schwerin Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen Seminarreihe für Bauvorlageberechtigte zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes gemäß 66 Abs. 2 Landesbauordnung (Brandschutzplaner) Dokumentationspflichten im Vergabeverfahren nach VOL/A, VOB/A und VOF zzgl. MwSt. Seminarleitung: Dr.-Ing. Frank Riesner; Teilnahmegebühr: 800,- Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen Anmeldung bitte bis zum ! ABST M-V Tel.: 0385 / abst@abst-mv.de Ingenieurkammer M-V Frau Wassmann, Tel / , Bildungswerk der Wirtschaft Frau Müller Tel / ABST M-V Tel.: 0385 / abst@abst-mv.de erm.* ermäßigte Teilnahmegebühr gilt für Arbeitslose, Studenten, Existenzgründer und Rentner Sofort online an melden unter Änderungen und Ergänzungen sind ständig möglich. Weitere Auskünfte gibt es bei Irit Wassmann, Tel / , wassmann@ingenieurkammer-mv.de Ihre Weiterbildungswünsche schicken Sie uns am besten per an info@ingenieurkammer-mv.de oder per Fax an

6 WIR GRATULIEREN Service und wünschen unseren Jubilaren alles Gute! April Geburtstag: Ines Sponholz, Rostock Torsten Eilrich, Ankershagen Sabine Esau, Rostock Maxi Ernst, Woggersin Thomas Schlettwein, Rostock Klaus-Ulrich Langer, Stralsund Thorsten Meinke, Wolgast Andreas Ladewig, Zirzow FACHBUCH Brandschutz im Bestand Wohngebäude und Betreutes Wohnen Gerd Geburtig, 2012, 218 Seiten 48,- Euro ISBN: Fraunhofer IRB Verlag, Nobelstr. 12, Stuttgart Statistik Mitgliederbestand Ingenieurkammer M-V Körperschaft des öffentlichen Rechts Stand: Pflichtmitglieder: 1346 davon nur Beratende Ingenieure: 397 nur bauvorlageber. Ingenieure: 563 Berat. u. bauvorl. Ingenieure: 373 nur Tragwerksplaner: 13 Tragwerksplaner gesamt: 506 Brandschutzplaner: 144 Freiwillige Mitglieder: 122 Gesamt: Geburtstag: Jürgen Feistauer, Langendorf Gerd Strasen, Teterow OT Teschow Marion Zinn, Ribnitz-Damgarten Harald Krüger, Wismar Hartmut Krüger, Wismar Heimo Wittenburg, Wölschendorf 60. Geburtstag: Klaus Peter, Prohn Herbert Uphoff, Weitenhagen 65. Geburtstag: Bärbel Winkler, Pinnow Horst-Gregor Wittke, Dalberg Dieser Band setzt sich mit sachgerechten und vor allem realisierbaren Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes bei der Sanierung von Wohngebäuden und der Umwidmung solcher zum Betreuten Wohnen auseinander. Bei derartigen Gebäuden ist besonders zu beachten, dass sie statistisch gesehen das höchste Brandrisiko bergen. Besonders gefährdet sind dabei Menschen, die in Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit eingeschränkt sind; wie das bei älteren Bewohnern der Fall ist, die auf sich allein gestellt sind bzw. nur am Tage betreut werden. Welche brandschutztechnischen Konsequenzen aus dieser Gefährdungsanalyse entstehen, wird in diesem Buch erörtert. Weiterhin wird u.a. auf diese häufigen Fragen in der Planungspraxis geantwortet: Wie identifiziert man wesentliche brandschutztechnische Mängel? Wann handelt es sich um reale Gefahren? Welche Anforderungen zieht ein Betreutes Wohnen nach sich? Welche Nachrüstungsmaßnahmen sind angemessen und sinnvoll? Welche Pflichten hat man als Eigentümer bzw. Betreiber? Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern Mo - Fr Uhr Di Uhr Do Uhr Beratung in Rechtsfragen Kostenlose Erstberatung in Rechtsfragen für Kammermitglieder: Kanzlei WIGU, Ansprechpartner: RA Wienecke, RA Borufka, RA Grüning, Telefon: Forderungsmanagement Forderungsmanagement für Kammermitglieder: Rechtsanwaltskanzlei WIGU, Ansprechpartnerin Frau Lindner, Telefon: Auftragsberatung der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg- Vorpommern e.v. (ABST) Telefon: / 251 Fax-Abruf: Bitte senden Sie Ihre Beiträge für den Kammerreport rechtzeitig per oder Fax an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer M-V. IMPRESSUM Herausgeber Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern Körperschaft des öffentlichen Rechts Alexandrinenstraße Schwerin Telefon Telefax info@ingenieurkammer-mv.de Redaktion: Diana Reinschmidt Mit Namen gekennzeichnete Beiträge stellen die Meinung des Verfassers dar. Der nächste Kammerreport erscheint am

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