Dr. med. Helmut Körngen Beratungsarzt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dr. med. Helmut Körngen Beratungsarzt"

Transkript

1 Ambulante Kodier-Richtlinien Was Sie wissen müssen Dr. med. Helmut Körngen Beratungsarzt

2 Nichts wird so heiß gegessen, g wie es gekocht wird! Seite 2

3 Die ambulanten Kodier-Richtlinien sind eine Hilfestellung mit Erläuterungen und Klarstellungen zum Umgang mit der ICD-10-GM im ambulanten Bereich. Seite 3

4 Die ambulanten Kodier-Richtlinien sind erst ab 1. Juli 2011 verbindlich. Solange können Sie sich damit vertraut machen! Seite 4

5 Die ambulanten Kodier-Richtlinien sollen dabei helfen, eine alte Forderung der Ärzteschaft abzusichern: Die Koppelung der Honorare an den Morbiditätsanstieg. Seite 5

6 Die richtige Diagnosenverschlüsselung... g g... ist bei einer pauschalisierten Gebührenordnung der einzige Weg, ärztlichen Arbeitsaufwand differenziert abzubilden. Seite 6

7 Fragen zum Vortag: 1. Direkt! Unterbrechungen ausdrücklich erlaubt! 2. Telefonisch in den nächsten Tagen: Seite 7

8 Übersicht Warum Kodieren? Was ist neu? Was passiert mit den übermittelten Informationen? Ambulante Kodier-Richtlinien: i Allgemeiner Teil Ambulante Kodier-Richtlinien: Spezieller Teil Kodierhilfe: KBV-ICD-10-Browser Seite 8

9 Warum kodieren? 1992 bis 2008: Strenge Budgetierung des Arzthonorars. Das Morbiditätsrisiko lag bei den Ärzten Seit 2009: Kontrollierte Rückführung des Morbiditätsrisikos zu den Versicherungen Seite 9

10 Folge: Morbidität muss valide dokumentiert werden Dokumentation 1: Ärztliche Dokumentation Ein externer Fachgutachter muss über den gesamten Behandlungszeitraum vollständig nachvollziehen können, was behandelt wurde alle Diagnosen (komplette Anamnese) Dokumentation 2: Rechnungslegung gegenüber Krankenkassen: Die Versicherung muss nachvollziehen können, wie viel Arbeitsaufwand im Abrechnungszeitraum nötig war und ob veranlasste Leistungen notwendig waren Behandlungsdiagnosen Seite 10

11 A02 Definition der Behandlungsdiagnose Behandlungsdiagnosen sind Diagnosen inklusive des zugehörigen Zusatzkennzeichens für die Diagnosensicherheit, für die im abzurechnenden Quartal Leistung erbracht wurden. Leistungen sind: Diagnostische Maßnahmen Therapeutische Maßnahmen Leistungen sind nicht: Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen verankert sind. Diagnosen, die im entsprechenden Quartal z.b. ausschließlich durch IGeL- Leistungen behandelt werden, sind keine Behandlungsdiagnosen und somit nicht zu übermitteln. Seite 11

12 Warum Kodieren? Was ist neu? Was passiert mit den übermittelten Informationen? Ambulante Kodier-Richtlinien: i Allgemeiner Teil Ambulante Kodier-Richtlinien: Spezieller Teil Seite 12

13 Was ist neu? Die Hilfsdatei Dauerdiagnosen...ist künftig die Datei in der Praxissoftware in der alle Diagnosen abgelegt werden, die regelhaft jedes Quartal die Definition einer Behandlungsdiagnose erfüllen Seite 13 von 78

14 Die Hilfsdatei Anamnestische Diagnosen...ist eine neue Datei in der Praxissoftware in der alle Diagnosen abgelegt werden, denen der Arzt eine besondere Bedeutung beimisst. Seite 14

15 Beispiel: Anamnestische und Dauerdiagnosen Patient kommt am in die Praxis mit Übelkeit, Brechreiz und Diarrhoe nach dem er am Abend vorher in einem Restaurant Essen war. Der Patient ist in der hausärztlichen Versorgung dieser Praxis. Anamnestisch sind bei ihm ein Typ 1 Diabetes und eine beginnende diabetische Retinopathie bekannt. Im September 2009 erfolgte bei dem Patienten eine Appendektomie. Weiterhin liegt bei ihm eine saisonale Pollenallergie vor. Nach der körperlichen Untersuchung und der differentialdiagnostischen Abklärung wird eine akute Gastroenteritis t diagnostiziert und entsprechend behandelt. Der Patient verlässt die Praxis. Ein erneuter Besuch erfolgt im November 2010 zur 1/4-jährlichen Kontrolluntersuchung des Typ 1 Diabetes. Quelle: KBV Seite 15 von 78

16 Beispiel Anamnestische und Dauerdiagnosen Gastroenteritis bei bekanntem Diabetes mellitus Gastroenteritis durch Lebensmittelvergiftung A05.9G oder akute Gastroenteritis A09G; Typ 1 Diabetes mit Retinopathie E10.30G; H36.0 G; saisonale Pollenallergie J30.1G wird in diesem Quartal nur kodiert, wenn sie diagnostische bzw. therapeutische ti h Relevanz hat. Z. n. Appendizitis K35.30 Z rein anamnestische Diagnose und nicht mehr anzugeben Seite 16 von 78 Quelle: KBV

17 Quelle: KBV Seite 17

18 Quelle: KBV Seite 18

19 Warum Kodieren? Was ist neu? Was passiert mit den übermittelten Informationen? Ambulante Kodier-Richtlinien: i Allgemeiner Teil Ambulante Kodier-Richtlinien: Spezieller Teil Seite 19

20 Was passiert mit den übermittelten Informationen? Quelle: KBV Seite 20

21 Ggf. Hierarchisierung HCC s CC90 ist über CC 91 hierarchisiert: CC 91 entfällt; HCC 90 wird angesteuert 197 Krankheitskostengruppen (CC s) CC 91 prim. Hypertonie, CC 90 hypertensive Herzkrankheit Ca. 760 Diagnosegruppen (DxG s) Ca ICD-Kodes DxG 387; DxG 385 Prim. Hypertonie I10.0, hypertensive Herzkrankheit I Alters- und Geschlechtsgruppen (AG ) Herr König, 52 Jahre Quelle: KBV

22 Quelle: KBV Seite 22

23 Was passiert mit den übermittelten Informationen? Der Bundesstandard-Patient Durchschnittlicher Behandlungsbedarf in EBM-Punkten: Gewichtung 1 Die Krankheitskostengruppen Relativ-Gewichtung 0,026 ( Infekt der oberen Luftwege) bis 4,73 (dialysepflichtiges Nierenversagen) Der individuelle Patient Summe der Krankheitskostengruppen-Gewichtungen x durchschnittlicher Behandlungsbedarf Seite 23

24 Beispielfall: Hr. Maier, 56 Jahre, 2007 wegen Hypertonus und Sinusitis behandelt DxG akute HNO- Infektion DxG essentielle Hypertonie CC127 andere HNO-Erkrankungen CC91 Hypertonie Sockelbetrag Alter und Geschlecht RG CC127 0,1 RG CC91 0,1 Relativ gewicht Sockel 0,7 Relativ- gewicht gesamt Herr Maier 0,9 Quelle: KBV

25 Quelle: KBV Seite 25

26 B0907 Änderungen AKR 2011 wegen mrsa Die fünfstelligen Kodes I70.23 Artherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, Bein mit Ulzeration I70.24 Artherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän führen über die HMG 104 zu einem Jahreszuschlag hl von Der entsprechende nicht endstellige Viersteller I70.2- führt über die HMG 106 zu einem Jahreszuschlag von 360. Schulung AKR Seite 26 von

27 Warum Kodieren? Was ist neu? Was passiert mit den übermittelten Informationen? Ambulante Kodier-Richtlinien: i Allgemeiner Teil Ambulante Kodier-Richtlinien: Spezieller Teil Seite 27

28 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 A04 A05 A06 A07 A08 A09 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit Rest- und Folgezustände (Residuen) Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern A 10 und A11 Gebrauchsanweisung ICD 10 GM systematischer bzw. alphabetischer Teil Seite 28

29 Grundregeln Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen und speziellen Kodierrichtlinien und den Regeln der ICD-10-GM gilt folgende Vorrangregel: Spezielle Kodierrichtlinien VOR Allgemeinen Kodierrichtlinien i i VOR Regeln der ICD-10-GM GM. Quelle: KBV Seite 29 von 78

30 Grundregeln Geltungsbereich Die ambulanten Kodierrichtlinien gelten für alle ärztlichen Leistungen, die ambulant und belegärztlich zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Ausgenommen sind die nach 115b SGB V im Krankenhaus durchgeführten ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe. Somit gelten sie für den vertragsärztlichen Bereich für Selektivverträge z. B. Hausarztverträge für die Versorgung nach 116 (amb. Versorgung im KH), 117 Hochschulambulanzen, 118 psychiatrische Institutsambulanzen, sozialpädiatrische Zentren etc. Seite 30 von Quelle: KBV 78

31 Wie bisher sind Radiologen, Zytologen, Pathologen, Nuklearmediziner und Labormediziner im Rahmen von Auftragsleistungen von der Kodierpflicht befreit. Diese setzen an Stelle des ICD-10- Kodes UUU ein Seite 31

32 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 32

33 Gesicherte Diagnose Eine Behandlungsdiagnose erhält das Zusatzkennzeichen G, wenn der Arzt sie nach den gültigen medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätzen sichern konnte. Das bedeutet, t dass (wie bisher) die nach den gültigen medizinisch-wissenschaftlichen i i i h h Grundsätzen medizinisch sinnvolle und für diesen speziellen Patienten relevante Diagnostik gemacht wird, die nötig ist, um auf Grund einer sicheren oder auch einer Arbeitsdiagnose therapieren e e zu können. Das bedeutet nicht, dass darüber hinaus gehende Diagnostik gemacht werden muss, um eine Diagnose zu beweisen. Nicht endgültig gesicherte Diagnosen mit Therapie Kann eine Verdachtsdiagnose nicht endgültig oder nicht zeitgerecht gesichert werden, ist sie dann als gesicherte Behandlungsdiagnose anzugeben, wenn eine spezifische Behandlung so erfolgt, als wäre diese Diagnose gesichert Seitn 78 Quelle: KBV

34 Verdachtsdiagnose Solange eine Behandlungsdiagnose weder gesichert noch ausgeschlossen werden konnte, erhält der ICD-Kode für diese Behandlungsdiagnose das Zusatzkennzeichen V. Wenn eine spezifische Therapie durchgeführt wird, kann V gegen G ausgetauscht scht werden, auch wenn die Diagnose nicht endgültig gesichert werden konnte. Es ist unnötig, sämtliche möglichen Arbeitshypothesen mit dem Zusatzkennzeichen V zu kodieren. Es gilt das alte internistische Motto: Das Wichtige ist wichtig und das Unwichtige ist unwichtig Seite 34 von 78 Quelle: KBV

35 Ausgeschlossene Diagnose Konnte das Vorliegen einer bestimmten Diagnose, für die es primär einen Verdacht gab, ausgeschlossen werden, erhält der ICD-Kode für diese Behandlungsdiagnose das Zusatzkennzeichen A. Wenn die durchgeführten diagnostischen Maßnahmen eine gesicherte Diagnose ergeben, ist die zusätzliche Verschlüsselung der differentialdiagnostisch ausgeschlossenen Diagnosen mit dem Zusatzkennzeichen A nicht erforderlich Seite 35 von 78

36 Beispiel Ausschlussdiagnose Bei einem Patienten erfolgt wegen akuter präkardialer Schmerzen eine komplexe kardiologische Abklärung zum Ausschluss eines Herzinfarktes. Dabei werden eine instabile Angina pectoris und eine koronare Zwei- Gefäßerkrankung gesichert. Behandlungsdiagnosen: I20.0 G Instabile Angina pectoris I25.12 G Atherosklerotische Herzkrankheit, Zwei-Gefäßerkrankung Der Ausschluss des akuten Herzinfarktes ist in diesem Fall nicht zu kodieren Seite 36 von 78 Quelle: KBV

37 Symptomloser Zustand nach überstandener Krankheit Eine Behandlungsdiagnose erhält das Zusatzkennzeichen Z, wenn die betreffende Diagnose nicht mehr besteht und auch keine krankheitsspezifische Diagnostik und/oder Therapie mehr erfolgt. Der Zustand nach dieser Diagnose hat eine Leistungserbringung verursacht, die zu einer Kodierung als Behandlungsdiagnose berechtigt. Eine ausschließlich anamnestische Angabe eines Zustand nach ohne Leistung im entsprechenden Quartal ist nicht zu kodieren, auch wenn diese Information zur Dokumentation in der Patientenakte benötigt wird Seite 37 von 78

38 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 38

39 Rest- und Folgezustände Aktuelle Krankheitszustände, die als Rest- oder Folgezustand einer früheren Krankheit bestehen, können in der ICD-10-GM auf zwei Arten verschlüsselt werden: Mit der Schlüsselnummer, die sowohl den aktuellen Krankheitszustand als auch die verursachende frühere Krankheit kodiert, z. B. G21.3 G Postenzephalitisches Parkinson-Syndrom. Mit dem Kode für den aktuellen Krankheitszustand und ggf. zusätzlich mit einer besonderen Schlüsselnummer, die im Titel Folgen oder Folgezustände einer früheren Erkrankung enthält, ohne den aktuellen Krankheitszustand zu beschreiben. Ein Patient wird wegen einer rechtsseitigen spastischen Hemiplegie aufgrund eines früheren Schlaganfalls behandelt. Behandlungsdiagnosen: g G81.1 G R Spastische Hemiparese und Hemiplegie I69.4 G Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet Seite 39 von 78 Quelle: KBV

40 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 40

41 Zusatzkennzeichen Seitenlokalisation Zur Spezifizierung der Diagnosenangaben für die Seitenlokalisation darf eines der nach genannten Zusatzkennzeichen angegeben g werden: R für rechts L für links B für beidseitig. Die Angabe von Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation ist optional, wird aber empfohlen. Die Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation beziehen sich auf die paarigen Organe und Körperteile. Sie beziehen sich nicht auf Lokalisationen innerhalb einzelner Organe. Damit ist ihre Verwendung zwar bei sehr vielen, aber nicht bei allen Schlüsselnummern l der ICD-10-GM möglich Seite 41 von 78

42 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 42

43 Vollständigkeit Alle Diagnosen, die im jeweiligen Quartal die Definition der Behandlungsdiagnose (siehe A02) erfüllen, müssen mit der ICD-10-GM kodiert werden. Umgekehrt sind Diagnosen, die die Definition der Behandlungsdiagnose nicht erfüllen, nicht zu kodieren Seite 43 von 78

44 Spezifisches Kodieren Der Begriff spezifisch kodieren wird in den Kodierrichtlinien wie folgt verwendet: 1. Auswahl einer möglichst präzisen ICD-Schlüsselnummer zur Verschlüsselung der Behandlungsdiagnose anhand der vorliegenden medizinischen Krankheitsinformation. 2.Auswahl der endständigen ICD-Schlüsselnummer bis zur maximalen Kodiertiefe (je nach ICD-Schlüsselnummer drei-, vier- und fünfstellige Kodierung) Seite 44 von 78

45 Spezifisches Kodieren Je nachdem, wie detailliert die vorliegende Behandlungsdiagnose dem verantwortlichen Arzt bekannt ist, ist mit diesem Wissen diejenige ICD- Schlüsselnummer auszuwählen, die die Behandlungsdiagnose am treffendsten abbildet. Ist z. B. Atherosklerotische Herzkrankheit mit Ein-Gefäßerkrankung bekannt, so ist I25.11 G Atherosklerotische Herzkrankheit, Ein- Gefäßerkrankung die treffendste ICD-Schlüsselnummer. Ist dagegen nur die Diagnose Koronare Herzkrankheit (KHK) bekannt, so ist I25.9 G Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet die treffendste ICD-Schlüsselnummer Seite 45 von 78

46 Endstelliges Kodieren Grundsätzlich gilt: Es ist immer endständig zu verschlüsseln. Das können dreistellige, vierstellige oder fünfstellige Kodes der ICD-10- GM sein. Nicht endständige dreistellige und vierstellige ICD-Kodes sind am Ende des Kodes mit einem - gekennzeichnet, um darauf hinzuweisen, dass dieser Kode weiter unterteilt ist Seite 46 von 78

47 Resteklassen Die Resteklassen haben klassifikatorisch den Sinn, alle Krankheiten in allen Verschlüsselungssituationen kodierbar zu machen. Sonstige (näher bezeichnete) Nicht näher bezeichnete Seite 47 von 78

48 Resteklasse Sonstige (näher bezeichnete)... Für häufige Diagnosen gibt es in der ICD-10-GM in der Regel auch passende spezifische ICD-Klassen mit den dazugehörigen Schlüsselnummern. Für seltene Krankheiten, die als solche genau beschrieben und spezifiziert sind, gibt es aber in der ICD-10-GM oft keine eigene Schlüsselnummer, sondern nur die sogenannte Resteklasse Sonstige näher bezeichnete Krankheit. Liegt eine solche Krankheit als Behandlungsdiagnose vor, ist der ICD-Kode für die Resteklasse Sonstige die treffendste Verschlüsselung. Seite 48

49 Resteklasse:... nicht näher bezeichnet Diese ist für Kodier-Situationen vorgesehen, bei denen genaue Diagnosen-Informationen und/oder notwendige Angaben zur Auswahl der treffendsten ICD-Klasse fehlen Seite 49 von 78

50 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 50

51 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Behandlungsdiagnose steht bei Überweisung oder zum Quartalsende nicht fest Prävention Rezidiv Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Schweregrad einer Erkrankung Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Seite 51

52 Behandlungsdiagnose steht bei Überweisung oder zum Quartalsende nicht fest Diagnostik eingeleitet und /oder Überweisung Verschlüsselung des Leitsymptoms nach Kapitel R des ICD-10 oder Verschlüsselung mit Zusatzkennzeichen V V der Haupthypothese Keine Diagnostik eingeleitet und keine Überweisung: Keine Übermittlung Therapie begonnen Kann eine Verdachtsdiagnose nicht endgültig oder nicht zeitgerecht gesichert werden, ist sie dann als gesicherte Behandlungsdiagnose anzugeben, wenn eine spezifische Behandlung so erfolgt, als wäre diese Diagnose gesichert. Seite 52

53 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Behandlungsdiagnose steht zum Quartalsende nicht fest Prävention Rezidiv Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Schweregrad einer Erkrankung Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Seite 53

54 Prävention Bei Schutzimpfungen sind als Behandlungsdiagnosen ICD- Schlüsselnummern aus dem Kapitel XXI Z23 bis Z27 zu kodieren Bei Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten hängt die Auswahl der Behandlungsdiagnose vom Ergebnis der Untersuchung ab: o o Bei unauffälligem Ergebnis sind als Behandlungsdiagnosen ICD- Schlüsselnummern aus dem Kapitel XXI - Z00 bis Z13 zu kodieren Bei Befunden mit Krankheitswert sind die gesicherten Diagnosen als Behandlungsdiagnosen zusätzlich anzugeben Seite 54 von 78

55 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Behandlungsdiagnose steht zum Quartalsende nicht fest Prävention Rezidiv Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Schweregrad einer Erkrankung Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Seite 55

56 Rezidiv Gibt es für das Rezidiv einer Krankheit in der ICD-10-GM eine spezielle Schlüsselnummer, so ist diese zu verwenden. Exemplarische Beispiele: Hernienrezidiv: fünfte Stelle 1 Rezidivierender Myokardinfarkt: I22.- Rezidivierende depressive Störungen: F33.- Rezidivierende orale Aphten: K12.0 In allen anderen Fällen wird ein Rezidiv wie die eigentliche Krankheit verschlüsselt. Ein Rezidiv ist nicht als Zustand nach zu kodieren Seite 56 von 78 Quelle: KBV

57 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Behandlungsdiagnose steht zum Quartalsende nicht fest Prävention Rezidiv Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Schweregrad einer Erkrankung Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Seite 57

58 Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Ein Symptom ist in der Regel nicht zu kodieren, wenn die zugrunde liegende Krankheit bekannt ist. Beispiel: Eine Patientin stellt sich mit neu aufgetretenen starken Dauerkopfschmerzen in der Praxis vor. Im Verlauf der Diagnostik findet sich ein Hirntumor. In dem Quartal, in dem die Hirntumordiagnose gesichert werden kann, muss das Symptom Kopfschmerz nicht mehr kodiert werden Seite 58 von 78 Quelle: KBV

59 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Behandlungsdiagnose steht zum Quartalsende nicht fest Prävention Rezidiv Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Schweregrad einer Erkrankung Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Seite 59

60 Schweregrad einer Erkrankung Wird eine Erkrankung in unterschiedlichen Ausprägungen bzw. Schweregraden behandelt, so sind alle festgestellten Behandlungsdiagnosen mit dem jeweiligen Schweregrad zu kodieren. Das bedeutet, t dass der gesamte Krankheitsverlauf im jeweiligen Quartal an den übermittelten Behandlungsdiagnosen erkennbar sein sollte. Beispiel: Ein Patient t mit bekannter Herzinsuffizienz i mit Beschwerden bei stärkerer Belastung (NYHA- Stadium II) kommt zu Beginn des Quartals zur regelmäßigen Untersuchung und erhält ein Rezept zur Fortführung seiner Dauer-Medikation. Drei Wochen später kommt es im Rahmen einer Streptokokken-Bronchitis zu einer dekompensierten Herzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichter Belastung (NYHA-Stadium III). Nach Abklingen der Bronchitis unter antibiotischer Therapie kommt es zu einer Rekompensation der Herzinsuffizienz. Behandlungsdiagnosen: I50.12 G Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung J20.2 G Akute Bronchitis durch Streptokokken I50.13 G Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung Seite 60 von 78 Quelle: KBV

61 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Behandlungsdiagnose steht zum Quartalsende nicht fest Prävention Rezidiv Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Schweregrad einer Erkrankung Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Seite 61

62 Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Die Verordnung einer diagnosespezifischen Therapie ohne persönlichen Arzt- Patienten-Kontakt im Behandlungsfall rechtfertigt die Angabe der gesicherten Behandlungsdiagnose. di In diesen Fällen ist neben der krankheitsspezifischen kh ifi h Behandlungsdiagnose zusätzlich die ICD-Schlüsselnummer Z76.0 Ausstellung wiederholter Verordnung zu kodieren. Beispiel: Ein Patient mit angeborener Hämophilie A kommt regelmäßig in die Praxis, um sich ein Rezept für die Substitution des Gerinnungsfaktor VIII abzuholen. Das Rezept wird von der Arzthelferin erstellt, ohne dass es zu einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kommt. Behandlungsdiagnosen: D66 G Hereditärer Faktor-VIII-Mangel Z76.0 G Ausstellung wiederholter Verordnung Seite 62 von 78 Quelle: KBV

63 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 63

64 Mehrfachkodierung Kreuz-Stern-System (Ätiologie-Manifestations-Verschlüsselung) Ausrufezeichen-Kodes Zur Verschlüsselung sind in diesen Fällen mindestens zwei ICD Schlüsselnummern erforderlich, die als Primär- und Sekundär- Schlüsselnummern bezeichnet werden Seite 64 von 78

65 A08 Kreuz-Stern-System ICD-Schlüsselnummern für die Ätiologie (zugrunde liegende Ursache) sind am Ende durch das Kreuz-Symbol ( ) und ICD-Schlüsselnummern für die Manifestation(en) durch das Stern-Symbol (*) gekennzeichnet. Beispiel: Ein Typ-I-Diabetiker wurde vom Hausarzt zum Augenarzt überwiesen, dort waren eine diabetische Katarakt und eine Retinopathia diabetica ausgeschlossen worden. E10.90 G Typ-I Diabetes ohne Komplikationen und ohne Entgleisung H36.0 * A Retinopathia diabetica H28.0 * A Diabetische Katarakt Seite 65

66 Mehrfachkodierung Kreuz-Stern-System (Ätiologie-Manifestations-Verschlüsselung) Ausrufezeichen-Kodes Zur Verschlüsselung sind in diesen Fällen mindestens zwei ICD Schlüsselnummern erforderlich, die als Primär- und Sekundär- Schlüsselnummern bezeichnet werden Seite 66 von 78

67 Ausrufezeichenkodes im ICD-10-GM Die Ausrufezeichen-Schlüsselnummern haben die Funktion, einer Diagnose (Primär- Kode) weitere relevante Informationen hinzuzufügen. Die zusätzlichen Informationen, die durch die Angabe von Ausrufezeichen-Schlüsselnummern als Sekundär-Kodes verschlüsselt werden, komplettieren nicht nur die medizinische Aussage der Diagnosenkodierung, sondern kennzeichnen häufig auch den Schweregrad einer Erkrankung und können damit einen höheren Behandlungsaufwand abbilden. Bei Vorliegen als gesicherte Diagnose ist die Verwendung der Ausrufezeichen- Schlüsselnummer obligatorisch, wenn die Information bekannt ist. Beispiel Eine vollständige Liste findet sich im Anhang der AKR Seite 67 von 78

68 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 68

69 Kombinations-Schlüsselnummern Seite 69

70 Warum Kodieren? Was ist neu? Was passiert mit den übermittelten Informationen? Ambulante Kodier-Richtlinien: i Allgemeiner Teil Ambulante Kodier-Richtlinien: Spezieller Teil Seite 70

71 Spezielle Kodier-Richtlinien:... sind ein Nachschlagewerk hl zur Verschlüsselung bei komplexen Erkrankungen Seite 71

72 Warum Kodieren? Was ist neu? Was passiert mit den übermittelten Informationen? Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil Ambulante Kodier-Richtlinien: Spezieller Teil Kodierhilfe: KBV-ICD-10-Browser Seite 72

73 Kodier-Hilfen KBV-ICD-10-Browser Seite 73

6. Oktober Ambulante Kodier-Richtlinie Was Sie wissen müssen

6. Oktober Ambulante Kodier-Richtlinie Was Sie wissen müssen Infomarkt 6. Oktober 2010 Ambulante Kodier-Richtlinie Was Sie wissen müssen Die ambulanten Kodier-Richtlinien...... sind eine Hilfestellung mit Erläuterungen und Klarstellungen zum Umgang mit der ICD-10-GM

Mehr

Ambulante Kodierrichtlinien

Ambulante Kodierrichtlinien Ambulante Kodierrichtlinien Folie 2 Warum??? - 01.04.2007 GKV-WSG in Kraft getreten Vergütungsstruktur- stärkere Orientierung an der Morbidität der GKV- Versicherten - Zeitgleich wurde der Risikostrukturausgleich

Mehr

AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN

AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN Kodierrichtlinien nach 295 Absatz 3 Satz 2 SGB V Richtlinien zur Kodierung ambulanter Behandlungsdiagnosen mit Schlüsselnummern der ICD-10-GM Version 2010 Zweite Korrektur der

Mehr

AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN

AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN Kodierrichtlinien nach 295 Absatz 3 Satz 2 SGB V Richtlinien zur Kodierung ambulanter Behandlungsdiagnosen mit Schlüsselnummern der ICD-10-GM Version 2010 1 Bei der Erstellung

Mehr

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS. Ambulante Kodierrichtlinien Informationen für die Praxis

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS. Ambulante Kodierrichtlinien Informationen für die Praxis Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Ambulante Kodierrichtlinien Informationen für die Praxis INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Einführung Oktober 2010 Die Ambulanten

Mehr

AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN

AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN Kodierrichtlinien nach 295 Absatz 3 Satz 2 SGB V Richtlinien zur Kodierung ambulanter Behandlungsdiagnosen mit Schlüsselnummern der ICD-10-GM Version 2010 1 Einleitung Einleitung

Mehr

Anna Maria Raskop, Dr. Patricia Klein, Dr. Martina Franzkowiak de Rodriguez. Dezernat 3 Vergütung, Gebührenordnung und Morbiditätsorientierung

Anna Maria Raskop, Dr. Patricia Klein, Dr. Martina Franzkowiak de Rodriguez. Dezernat 3 Vergütung, Gebührenordnung und Morbiditätsorientierung Kassenärztliche Bundesvereinigung Die neuen Ambulanten Kodierrichtlinien Version 2011 Brilon, den 11.02.2011 Anna Maria Raskop,, Dr. Martina Franzkowiak de Rodriguez Dezernat 3 Vergütung, Gebührenordnung

Mehr

Information / DMP ICD-10 Kodierhilfe

Information / DMP ICD-10 Kodierhilfe DMP: chron. obstruktive Lungenerkrankung / COPD COPD J44.00 Atemwege: FEV1 < 35 % des Sollwertes COPD J44.01 Atemwege: FEV1 >= 35 % und < 50 % des Sollwertes COPD J44.02 Atemwege: FEV1 >= 50 % und < 70

Mehr

Ambulante Kodierrichtlinien und die Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Ambulante Kodierrichtlinien und die Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 55. GMDS-Jahrestagung 09. September 2010 Symposium Klassifikation, Kodierung und Terminologien heute und morgen Ambulante Kodierrichtlinien und die Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Anna Maria

Mehr

Kodieren nach ICD-10-GM

Kodieren nach ICD-10-GM Kodieren nach ICD-10-GM 26.01.2018 1 Kodieren nach ICD-10-GM Presseseminar 26. Januar 2018 Dezernat 3 Vergütung und Gebührenordnung Anna Maria Raskop Gesetzliche Vorgabe zur Kodierung 295 SGB V Abrechnung

Mehr

ICD-10-GM 2018 DMP-Brustkrebs-Schlüssel / Stand: ICD-10-GM DMP-Asthma- und COPD-Schlüssel / Stand:

ICD-10-GM 2018 DMP-Brustkrebs-Schlüssel / Stand: ICD-10-GM DMP-Asthma- und COPD-Schlüssel / Stand: ICD-10-GM 2018 DMP-Brustkrebs-Schlüssel / Stand: 01.01.2018 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] C50.0 Brustwarze und Warzenhof C50.1 Zentraler Drüsenkörper der Brustdrüse C50.2 Oberer innerer Quadrant

Mehr

Disease-Management-Programme (DMP) Koronare Herzkrankheit (KHK)

Disease-Management-Programme (DMP) Koronare Herzkrankheit (KHK) Disease-Management-Programme (DMP) Koronare Herzkrankheit (KHK) Übersicht zur Abrechnung und Vergütung der Betreuung und Schulung von Patienten mit Koronaren Herzkrankheiten (Zusammenfassung aus den jeweiligen

Mehr

Gutes Kodieren der Diagnosen in der hausärztlichen Versorgung Schwerpunkt Allgemeinmedizin. KV RLP-Fortbildungstag am

Gutes Kodieren der Diagnosen in der hausärztlichen Versorgung Schwerpunkt Allgemeinmedizin. KV RLP-Fortbildungstag am 1 Gutes Kodieren der Diagnosen in der hausärztlichen Versorgung Schwerpunkt Allgemeinmedizin KV RLP-Fortbildungstag am 24.09.2012 in Mainz Referenten: Dr. Bernhard Lenhard Dr. Gabriele Müller de Cornejo

Mehr

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB genannt) und der Techniker Krankenkasse

Mehr

Änderungen in den Deutschen Kodierrichtlinien 2006

Änderungen in den Deutschen Kodierrichtlinien 2006 Abt. Medizinische Informatik Änderungen in den Deutschen Kodierrichtlinien 2006 Albrecht Zaiß Abt. Medizinische Informatik Universitätsklinikum Freiburg Dr. med. Albrecht Zaiß, Freiburg Deutsche Kodierrichtlinien

Mehr

10. KBV-Anbietermeeting Köln, ICD-10-GM Änderungen und Konsequenzen in der vertragsärztlichen Gesundheitsversorgung

10. KBV-Anbietermeeting Köln, ICD-10-GM Änderungen und Konsequenzen in der vertragsärztlichen Gesundheitsversorgung 10. KBV-Anbietermeeting Köln, 17.9.2003 ICD-10-GM 2004 Änderungen und Konsequenzen in der vertragsärztlichen Gesundheitsversorgung Bernd Graubner, ZI (Köln) und Göttingen 17.09.2003. Folie 1/16 Dr. med.

Mehr

Diabetes mellitus Typ 2 Folgedokumentation

Diabetes mellitus Typ 2 Folgedokumentation - 12 - Diabetes mellitus Typ 2 Folgedokumentation 13 Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen seit der letzten Dokumentation 14 Diagnosespezifische Medikation 15 Schulung empfohlen

Mehr

Leistung Details SNR Vergütung in EUR Qualitätsmanagement zur Haltearbeit

Leistung Details SNR Vergütung in EUR Qualitätsmanagement zur Haltearbeit Anlage 15 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Versicherten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK) im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137f SGB V Vergütung DMP-Leistungen I. Übersicht

Mehr

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend

Mehr

ICD-10-GM und OPS-301:

ICD-10-GM und OPS-301: 9. KIS-Tagung: Workshop 1 Mannheim, 24.3.2004 ICD-10-GM und OPS-301: Stand, Weiterentwicklung und Einsatz in Klinik und Arztpraxis Bernd Graubner, ZI (Köln) und Göttingen 24.3.2004. Folie 1/53 Dr. med.

Mehr

Typen des Diabetes mellitus Es gibt verschiedene Typen des Diabetes mellitus, die in der ICD-10-GM wie folgt klassifiziert sind:

Typen des Diabetes mellitus Es gibt verschiedene Typen des Diabetes mellitus, die in der ICD-10-GM wie folgt klassifiziert sind: Typen des Diabetes mellitus Es gibt verschiedene Typen des Diabetes mellitus, die in der ICD-10-GM wie folgt klassifiziert sind: E10. E11. E12. E13. E14. O24.0 bis O24.3 Primär insulinabhängiger Diabetes

Mehr

Koronare Herzkrankheit Ziffer 5 Dokumentation

Koronare Herzkrankheit Ziffer 5 Dokumentation Koronare Herzkrankheit Ziffer 5 Dokumentation 1 DMP-Fallnummer vom Arzt zu vergeben Administrative Daten 2 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name der Kasse Name der Kasse 3 Name, Vorname des Versicherten

Mehr

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 1 Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV Fachtagung Kodierunterstützung für die vertragsärztliche Versorgung - Angebote des

Mehr

Ambulante Kodierrichtlinien - Erläuterungen zur Systematik

Ambulante Kodierrichtlinien - Erläuterungen zur Systematik Ambulante Kodierrichtlinien - Erläuterungen zur Systematik 08/2010 Angelika Sonneck Entstehung der AKR Vereinbarung der AKR gemäß 295 (3) SGB V am 24.03.2010 zwischen den Partnern der Bundesmantelverträge

Mehr

Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) Fax: (030)

Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) Fax: (030) Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.:

Mehr

Vereinbarung über die Vergütung des Strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit (Vergütungsvereinbarung DMP KHK)

Vereinbarung über die Vergütung des Strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit (Vergütungsvereinbarung DMP KHK) Vereinbarung über die Vergütung des Strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit (Vergütungsvereinbarung DMP KHK) zwischen der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, im folgenden AOK BW, und der

Mehr

Wichtige Nebendiagnosen

Wichtige Nebendiagnosen Wichtige Nebendiagnosen S. Scholz Hautklinik - Klinikum Kassel (Direktor: Prof. Dr. med. R. Rompel) Inhalt Refinement-Ansatz Beispiele für wichtige Nebendiagnosen Praktische Umsetzung der Kodierung Nebendiagnosen

Mehr

Versorgungs- und Leistungsinhalte Gastroenterologie in Verbindung mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV)

Versorgungs- und Leistungsinhalte Gastroenterologie in Verbindung mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) Anhang 3 zu Anlage 18 Versorgungs- und Leistungsinhalte Gastroenterologie in Verbindung mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) 1. Gastroenterologische Versorgung ggf. inkl. notwendiger Diagnostik

Mehr

Versorgungs- und Leistungsinhalte Gastroenterologie in Verbindung mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV)

Versorgungs- und Leistungsinhalte Gastroenterologie in Verbindung mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) Anhang 3 zu Anlage 10 Versorgungs- und Leistungsinhalte Gastroenterologie in Verbindung mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) 1. Gastroenterologische Versorgung ggf. inkl. notwendiger Diagnostik

Mehr

Neuer Strukturvertrag: Frühzeitige Behandlung von Krankheiten (gem. 73a SGB V) Frühbehandlungsstrukturvertrag" mit der AOK Nordost

Neuer Strukturvertrag: Frühzeitige Behandlung von Krankheiten (gem. 73a SGB V) Frühbehandlungsstrukturvertrag mit der AOK Nordost Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Ärztinnen und Ärzte außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen sowie an alle psychologischen

Mehr

Das Klassifikationssystem für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung KS87a

Das Klassifikationssystem für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung KS87a Das Klassifikationssystem für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung KS87a SYMPOSIUM: Klassifikation, Kodierung und Terminologien - heute und morgen gmds 55. Jahrestagung (05.-09.09.2010) Mannheim, 09.

Mehr

Zi-Kodierhilfe Nachschlagewerk für die vertragsärztliche Praxis Projekt zur Verbesserung der Kodierqualität

Zi-Kodierhilfe Nachschlagewerk für die vertragsärztliche Praxis Projekt zur Verbesserung der Kodierqualität Zi-Kodierhilfe Nachschlagewerk für die vertragsärztliche Praxis Projekt zur Verbesserung der Kodierqualität Dr. Sebastian Carnarius / Symposium der GMDS AG MDK / 29. August 2016 Zentralinstitut für die

Mehr

Neuer Orientierungswert für das Jahr 2013

Neuer Orientierungswert für das Jahr 2013 21. März 2013 Neuer Orientierungswert für das Jahr 2013 Der Orientierungswert zur Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen gemäß 87 Absatz 2e SGB V wurde für das Jahr 2013 auf 3,5363 Cent festgelegt.

Mehr

Anhang 1 zu Anlage 5: Übersicht der besonders betreuungsintensiven Krankheiten

Anhang 1 zu Anlage 5: Übersicht der besonders betreuungsintensiven Krankheiten Anhang 1 zu Anlage 5: Übersicht der besonders betreuungsintensiven Krankheiten zum Vertrag gem 140a SGB V zur Verbesserung des Zugangs, der Strukturen und der Versorgung von Patienten im Rahmen der haus-

Mehr

Ausfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK

Ausfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Stand der letzten Bearbeitung: 24.05.2017 Version 5 Anamnese- und Befunddaten Angina pectoris Bitte

Mehr

zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V

zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V Anlage 21 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V Vergütung DMP-Leistungen I. Übersicht Vergütung

Mehr

Befragung zur Kodierung eines Beispielfalles nach ICD-10

Befragung zur Kodierung eines Beispielfalles nach ICD-10 Befragung zur Kodierung eines Beispielfalles nach ICD-10 Dieser Fragebogen dient der Dokumentation einer beispielhaften Kodierung der Krankheiten einer fiktiven, 79- jährigen Patientin 1 mit verschiedenen

Mehr

AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN

AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN Kodierrichtlinien nach 295 Absatz 3 Satz 2 SGB V Richtlinien zur Kodierung ambulanter Behandlungsdiagnosen mit Schlüsselnummern der ICD-10-GM Version 2011 1 Version 2011 Ambulante

Mehr

Ausfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK

Ausfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Stand der letzten Bearbeitung: 07.04.2008 Version 3.1 Anamnese- und Befunddaten Angina pectoris Eine

Mehr

Richtig kodieren. Informationen und Hinweise zur Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien

Richtig kodieren. Informationen und Hinweise zur Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Richtig kodieren Informationen und Hinweise zur Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien SERVICENUMMERN IHRE ANSPRECHPARTNER

Mehr

Das Klassifikationssystem für die morbiditätsbedingte. Gesamtvergütung KS87a

Das Klassifikationssystem für die morbiditätsbedingte. Gesamtvergütung KS87a Das Klassifikationssystem für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung KS87a SYMPOSIUM: Klassifikation, Kodierung und Terminologien - heute und morgen gmds 55. Jahrestagung (05.-09.09.2010) Mannheim, 09.

Mehr

Anlage zur Änderungsanzeige zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Anlage zur Änderungsanzeige zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Anlage zur Änderungsanzeige zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zu 7.9 Folgendes ist mir bekannt: Der Umfang der sektorenübergreifend einheitlichen Dokumentationspflichten

Mehr

Analyse der ambulanten Kodierqualität in Sachsen und Thüringen anhand von Routinedaten der AOK PLUS

Analyse der ambulanten Kodierqualität in Sachsen und Thüringen anhand von Routinedaten der AOK PLUS Medizinische Fakultät, Institut und Poliklinik für Sozial- und Arbeitsmedizin, Lehrstuhl für Gesundheitswissenschaften/Public Health Analyse der ambulanten Kodierqualität in Sachsen und Thüringen anhand

Mehr

Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem

Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vereinbarung zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit

Mehr

Vorwort Abkürzungsverzeichnis. 1. Einführung Hauptdiagnose Nebendiagnose Symptome Beispielfälle Symptome

Vorwort Abkürzungsverzeichnis. 1. Einführung Hauptdiagnose Nebendiagnose Symptome Beispielfälle Symptome Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis xi xiii 1. Einführung 1 1.1. Hauptdiagnose 1 1.2. Nebendiagnose 2 1.3. Symptome 2 1.4. Beispielfälle Symptome 2 1.5. Prozedur 3 2. Chronisch ischämische

Mehr

Qualitäts- und Anpassungsvereinbarung zum Betreuungsstrukturvertrag zum 1. Januar 2017

Qualitäts- und Anpassungsvereinbarung zum Betreuungsstrukturvertrag zum 1. Januar 2017 zum Betreuungsstrukturvertrag zum 1. Januar 2017 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH des Strukturvertrages gemäß 73a SGB V zum 1. Januar 2017 des

Mehr

Diabetes mellitus Typ 2 Erstdokumentation

Diabetes mellitus Typ 2 Erstdokumentation Diabetes mellitus Typ 2 Ziffer 5 Dokumentation 1 DMP-Fallnummer vom Arzt zu vergeben Administrative Daten 2 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name der Kasse Name der Kasse 3 Name, Vorname des Versicherten

Mehr

Eine Sekundärdatenanalyse auf Basis von AOK-Routinedaten

Eine Sekundärdatenanalyse auf Basis von AOK-Routinedaten Eine auf Basis von AOK-Routinedaten - Am Beispiel von Diabetes Mellitus - Konferenz: Das Chronic Care Model in der Primärmedizin Frankfurt am Main, 17. Oktober 2005 Swen Gutschmidt Work in progress Ziel

Mehr

Anlage 12 Qualitätssicherung. V Stand

Anlage 12 Qualitätssicherung. V Stand Anlage 12 Qualitätssicherung zur Vereinbarung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) (mit integriertem Modul Chronische Herzinsuffizienz

Mehr

Ausfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK

Ausfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Stand der letzten Bearbeitung: 10-11-2014 Version 4.1 Anamnese- und Befunddaten Angina pectoris Bitte

Mehr

Diabetes mellitus Spätschäden früh erkennen und richtig behandeln

Diabetes mellitus Spätschäden früh erkennen und richtig behandeln Diabetes mellitus Spätschäden früh erkennen und richtig behandeln Dr. Roman Iakoubov - Diabetesambulanz - II. Medizinische Klinik Klinikum rechts der Isar Diabetes und Spätfolgen Diabetes mellitus Überblick

Mehr

ICD-10-GM 2018 DMP-Brustkrebs-Schlüssel / Stand: ICD-10-GM DMP-Asthma- und COPD-Schlüssel / Stand:

ICD-10-GM 2018 DMP-Brustkrebs-Schlüssel / Stand: ICD-10-GM DMP-Asthma- und COPD-Schlüssel / Stand: ICD-10-GM 2018 DMP-Brustkrebs-Schlüssel / Stand: 01.01.2018 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] C50.0 Brustwarze und Warzenhof C50.1 Zentraler Drüsenkörper der Brustdrüse C50.2 Oberer innerer Quadrant

Mehr

Anlage Qualitätssicherung

Anlage Qualitätssicherung Anlage Qualitätssicherung V 4.0 Stand 15-08-2014 QUALITÄTSSICHERUNG KORONARE HERZKRANKHEIT (KHK) und MODUL HERZINSUFFIZIENZ Auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 und Anlage 6 der DMP-A-RL Teil 1 Bestandteil

Mehr

Qualitätssicherung. V 4.0 Stand

Qualitätssicherung. V 4.0 Stand Anlage 6 Qualitätssicherung V 4.0 Stand 15-08-2014 zu der am 01.07.2015 in Kraft getretenen Vereinbarung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) koronare Herzkrankheit (KHK) nach

Mehr

Deutsche Kodierrichtlinien (DKR) 2013

Deutsche Kodierrichtlinien (DKR) 2013 Deutsche Kodierrichtlinien (DKR) 2013 Für das Jahr 2013 wurden insgesamt 13 bereits bestehende Kodierrichtlinien überarbeitet. Eine Kodierrichtlinie (DKR D015) wurde neu aufgenommen. Sie beinhaltet Kodiervorschriften

Mehr

Vorwort... XI Abkürzungsverzeichnis... XIII

Vorwort... XI Abkürzungsverzeichnis... XIII Inhaltsverzeichnis Vorwort...................................... XI Abkürzungsverzeichnis.......................... XIII 1. Einführung............................. 1 1.1. Hauptdiagnose..........................

Mehr

Erratum BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 266. Sitzung am 14. Dezember 2011

Erratum BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 266. Sitzung am 14. Dezember 2011 Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 266. Sitzung am 14. Dezember 2011 mit Wirkung zum 1. April 2012 bis zum 31. März 2014 In dem Beschluss des Bewertungsausschusses

Mehr

Empfehlungen zur Leistungsdauer des Rehabilitationssports bei Herzkrankheiten

Empfehlungen zur Leistungsdauer des Rehabilitationssports bei Herzkrankheiten Empfehlungen zur Leistungsdauer des Rehabilitationssports bei Herzkrankheiten der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.v. und der Spitzenverbände der

Mehr

Hinweise zur Ausfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK

Hinweise zur Ausfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Hinweise zur Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Für Rückfragen: Frau Claudia Scherbath, Tel. (0391) 627 63 39 Hinweis zur zusätzlichen

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 266. Sitzung am 14. Dezember 2011

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 266. Sitzung am 14. Dezember 2011 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 266. Sitzung am 14. Dezember 2011 mit Wirkung zum 1. April 2012 bis zum 31. März 2014 Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungen

Mehr

Anlage 12 Qualitätssicherung

Anlage 12 Qualitätssicherung Anlage 12 Qualitätssicherung V 5.1 Stand 18-12-2017 QUALITÄTSSICHERUNG KORONARE HERZKRANKHEIT (KHK) Auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 und Anlage 6 der DMP-A-RL Teil 1 Bestandteil des arztbezogenen

Mehr

BARMER GEK Arztreport 2016

BARMER GEK Arztreport 2016 BARMER GEK Arztreport 2016 Infografiken Infografik 1 Chronische Schmerzen in Brandenburg und Berlin am häufigsten Infografik 2 Rücken: Schmerzproblem Nr. 1 Infografik 3 Hausarzt versorgt die meisten Patienten

Mehr

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

Herzlich Willkommen zu EBM -  so geht`s  10/24/2015 EBM 1 Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst

Mehr

Anlage 3e. auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 und Anlage 6 der RSAV in der DMP-A-RL

Anlage 3e. auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 und Anlage 6 der RSAV in der DMP-A-RL - KORONARE HERZKRANKHEIT (KHK) und MODUL CHRONISCHE HERZINSUFFIZIENZ - auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 und Anlage 6 der RSAV in der DMP-A-RL Teil 1 Bestandteil des arztbezogenen s sowie der

Mehr

Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien zum 1. Januar 2011

Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien zum 1. Januar 2011 Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien zum 1. Januar 2011 Am 1. Januar 2011 treten die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) bundesweit in Kraft. Um den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten

Mehr

Anlage Qualitätssicherung

Anlage Qualitätssicherung Anlage Qualitätssicherung V 4.0 Stand 15-08-2014 QUALITÄTSSICHERUNG KORONARE HERZKRANKHEIT (KHK) und MODUL HERZINSUFFIZIENZ Auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 und Anlage 6 der DMP-A-RL Teil 1 Bestandteil

Mehr

Kodierung in der Geriatrie: Die häufigsten Fehler 2003

Kodierung in der Geriatrie: Die häufigsten Fehler 2003 Kodierung in der Geriatrie: Die häufigsten Fehler 2003 Eine kurze Übersicht Dr. med. M. Borchelt DRG-Projektgruppe Geriatrie Sinn & Zweck Die nachfolgenden Dias geben eine Übersicht über die in der Geriatrie

Mehr

vom 13. September 2007

vom 13. September 2007 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Empfehlung zur Neufassung der Dokumentation von strukturierten Behandlungsprogrammen nach 137f SGB V und zur Einschreibung von Versicherten vom 13.

Mehr

Allgemeine Angaben der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie

Allgemeine Angaben der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie B-36 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie B-36.1 Allgemeine Angaben der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie Fachabteilung: Art: Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Hauptabteilung

Mehr

Anlage Qualitätssicherung

Anlage Qualitätssicherung Anlage Qualitätssicherung V 5.1 Stand 18-12-2017 zu der am 01.04.2018 in Kraft getretenen Vereinbarung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) Koronare Herzkrankheit (KHK) nach 137

Mehr

Anlage zur Vereinbarung gemäß 118 Abs. 28GB V vom

Anlage zur Vereinbarung gemäß 118 Abs. 28GB V vom Anlage zur Vereinbarung gemäß 118 Abs. 28GB V vom 30.04.2010 Spezifizierung der Patientengruppe gemäß 3 der Vereinbarung: 1. Einschlusskriterien für die Behandlung Erwachsener in der Psychiatrischen Institutsambulanz

Mehr

Anlage 9 Qualitätssicherung. Stand

Anlage 9 Qualitätssicherung. Stand Anlage 9 Qualitätssicherung zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden

Mehr

Retinopathie-Screening

Retinopathie-Screening Vereinbarung zur Umsetzung von Screening-Maßnahmen nach 7 Abs. 1 der Anlage 4 des Hausarztvertrages Retinopathie-Screening zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v. unter

Mehr

Neuigkeit und Wissenswertes: Operative Kodierbeispiele

Neuigkeit und Wissenswertes: Operative Kodierbeispiele Neuigkeit und Wissenswertes: Operative Kodierbeispiele Stefan Scholz 1, Rainer Rompel 2 Dermatologische Abteilung, Donauspital, Wien 1 Hautklinik, Klinikum Kassel Kassel 2 DRG-Evaluationsprojekt 18 16

Mehr

Anlage Qualitätssicherung

Anlage Qualitätssicherung Anlage Qualitätssicherung V 5.1 Stand 18-12-2017 QUALITÄTSSICHERUNG KORONARE HERZKRANKHEIT (KHK) Auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 und Anlage 6 der DMP-A-RL Teil 1 Bestandteil des arztbezogenen

Mehr

Universität zu Lübeck Institut für Krebsepidemiologie e.v.

Universität zu Lübeck Institut für Krebsepidemiologie e.v. Universität zu Lübeck Institut für Krebsepidemiologie e.v. Gibt es Unterschiede in der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs, Malignem Melanom der Haut oder Prostatakrebs

Mehr

G-AEP-Kriterien. Schwere der Erkrankung

G-AEP-Kriterien. Schwere der Erkrankung A Schwere der Erkrankung G-AEP-Kriterien Nr. Kriterium In Verbindung mit Zusatzkriterium + B (Intensität der Behandlung) A1 Plötzliche Bewusstseinsstörung oder akuter Verwirrtheitszustand nein A2 Pulsfrequenz:

Mehr

- Anlage 6* - Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des strukturierten Behandlungsprogramms KHK. gültig ab

- Anlage 6* - Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des strukturierten Behandlungsprogramms KHK. gültig ab - Anlage 6* - Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des strukturierten Behandlungsprogramms KHK Grundlage: Anlage 6 der DMP-A-RL gültig ab 01.04.2018 Version: 3.0 Stand der Bearbeitung:

Mehr

Anlage Qualitätssicherung

Anlage Qualitätssicherung Anlage Qualitätssicherung V 5.1 Stand 18-12-2017 QUALITÄTSSICHERUNG KORONARE HERZKRANKHEIT (KHK) Auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 und Anlage 6 der DMP-A-RL Teil 1 Bestandteil des arztbezogenen

Mehr

Sachgerechte Kodierung in der ambulanten Versorgung

Sachgerechte Kodierung in der ambulanten Versorgung Sachgerechte Kodierung in der ambulanten Versorgung Beispiel: Koronare Herzerkrankung und Herzinsuffizienz Im Kapitel 9 Krankheiten des Kreislaufsystems des ICD-10-GM finden sich für die Indikationen Koronare

Mehr

Anlage Qualitätssicherung

Anlage Qualitätssicherung Anlage Qualitätssicherung V 5.1 Stand 18-12-2017 QUALITÄTSSICHERUNG KORONARE HERZKRANKHEIT (KHK) Auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 und Anlage 6 der DMP-A-RL Teil 1 Bestandteil des arztbezogenen

Mehr

Anlage 3e. Qualitätssicherung Stand:

Anlage 3e. Qualitätssicherung Stand: Stand: 18.12.2017 - KORONARE HERZKRANKHEIT (KHK) auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 und Anlage 6 der DMP-A-RL Teil 1 Bestandteil des arztbezogenen s sowie der die Vertragsregion betreffenden gemeinsamen

Mehr

Abrechnung und Vergütung

Abrechnung und Vergütung 19.03.2012 Ambulante MRSA-Versorgung 1 Bisherige Versorgung von MRSA im amb. Bereich Bisherige Versorgung von MRSA im ambulanten Bereich Die kurative Behandlung von Patienten mit MRSA-Infektion ist Bestandteil

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Anlage 10 - Qualitätssicherung

Anlage 10 - Qualitätssicherung Anlage 10 - Qualitätssicherung Stand: 01.07.2015 Anlage 10 - Qualitätssicherung auf der Grundlage der abgestimmten Version V 4.0 - Stand 15.08.2014 QUALITÄTSSICHERUNG KORONARE HERZKRANKHEIT (KHK) UND MODUL

Mehr

B E S C H L U S S. des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016

B E S C H L U S S. des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016 B E S C H L U S S des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016 zur Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum

Mehr

Anlage 8 Qualitätssicherung auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 i. V. m. 6 der DMP-A-RL

Anlage 8 Qualitätssicherung auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 i. V. m. 6 der DMP-A-RL Anlage 8 Qualitätssicherung auf Grundlage der Datensätze nach Anlage 2 i. V. m. 6 der DMP-A-RL zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit zwischen der

Mehr

Neuerungen 2005 in ICD, OPS. und den Deutschen Kodierrichtlinien

Neuerungen 2005 in ICD, OPS. und den Deutschen Kodierrichtlinien Symposium 2005 Klinische Dokumentation im Krankenhaus Neuerungen 2005 in ICD, OPS und den Deutschen Kodierrichtlinien Bettina Busse Univeritätsklinikum Freiburg Abt. Leistungsdokumentation, Stationäre

Mehr

3. Nachtrag zum Vertrag DFS Sachsen Anlage 6 Stand:

3. Nachtrag zum Vertrag DFS Sachsen Anlage 6 Stand: Anlage 6 - Vergütung (1) Es gelten folgende Vergütungsgrundsätze und Vergütungsvoraussetzungen für den Vergütungsanspruch der VERTRAGSÄRZTE nach den Absätzen 2 bis 5. Eine Vergütung nach diesem Vertrag

Mehr

Rahmenbedingungen der Diagnosenverschlüsselung im vertragsärztlichen Bereich in Deutschland

Rahmenbedingungen der Diagnosenverschlüsselung im vertragsärztlichen Bereich in Deutschland Folie 1 GMDS-Arbeitsgruppe Medizinische Dokumentation und Klassifikation (AG MDK) Symposium: Klassifikation und Kodierung in der ambulanten Versorgung" im Rahmen der 54. GMDS-Jahrestagung am 10.9.2009

Mehr

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 (veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Benutzungshinweise: Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Benutzungshinweise: Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Benutzungshinweise: Abkürzungsverzeichnis xi xii xiii 1. Einführung 1 1.1. Hauptdiagnose 1 1.2. Nebendiagnose 2 1.3. Symptome 2 1.4. Beispielfälle Symptome 3 1.5. Prozedur 3

Mehr

Teilnahmekontinuität und Qualitätszielerreichung. Geänderte Dokumentation und Ziele seit Juli 2015

Teilnahmekontinuität und Qualitätszielerreichung. Geänderte Dokumentation und Ziele seit Juli 2015 Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland Teilnahmekontinuität und Qualitätszielerreichung Geänderte Dokumentation und Ziele seit Juli 2015 Befunde aus dem Disease Management Programm

Mehr

Deutsche Kodierrichtlinien (DKR) 2014

Deutsche Kodierrichtlinien (DKR) 2014 Deutsche Kodierrichtlinien (DKR) 2014 Für das Jahr 2014 wurden insgesamt 14 bereits bestehende Kodierrichtlinien überarbeitet (außerhalb des Kapitels 15: 8 DKR, im Kapitel 15: 6 DKR). Von diesen wurde

Mehr

Grundlagen der Medizinischen Klinik I + II. Dr. Friedrich Mittermayer Dr. Katharina Krzyzanowska

Grundlagen der Medizinischen Klinik I + II. Dr. Friedrich Mittermayer Dr. Katharina Krzyzanowska Grundlagen der Medizinischen Klinik I + II Dr. Friedrich Mittermayer Dr. Katharina Krzyzanowska 1 Was ist Bluthochdruck? Der ideale Blutdruck liegt bei 120/80 mmhg. Bluthochdruck (Hypertonie) ist eine

Mehr

ICD-10-GM 2018 Systematisches Verzeichnis - wesentliche Änderungen im Überblick

ICD-10-GM 2018 Systematisches Verzeichnis - wesentliche Änderungen im Überblick Änderungen in der ICD-10 GM 2018 1 ICD-10-GM 2018 Systematisches Verzeichnis - wesentliche Änderungen im Überblick Dezernat 3 - Vergütung, Gebührenordnung und Morbiditätsorientierung Abt. Medizinische

Mehr