Dr. med. Helmut Körngen Beratungsarzt
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- Jakob Winter
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Ambulante Kodier-Richtlinien Was Sie wissen müssen Dr. med. Helmut Körngen Beratungsarzt
2 Nichts wird so heiß gegessen, g wie es gekocht wird! Seite 2
3 Die ambulanten Kodier-Richtlinien sind eine Hilfestellung mit Erläuterungen und Klarstellungen zum Umgang mit der ICD-10-GM im ambulanten Bereich. Seite 3
4 Die ambulanten Kodier-Richtlinien sind erst ab 1. Juli 2011 verbindlich. Solange können Sie sich damit vertraut machen! Seite 4
5 Die ambulanten Kodier-Richtlinien sollen dabei helfen, eine alte Forderung der Ärzteschaft abzusichern: Die Koppelung der Honorare an den Morbiditätsanstieg. Seite 5
6 Die richtige Diagnosenverschlüsselung... g g... ist bei einer pauschalisierten Gebührenordnung der einzige Weg, ärztlichen Arbeitsaufwand differenziert abzubilden. Seite 6
7 Fragen zum Vortag: 1. Direkt! Unterbrechungen ausdrücklich erlaubt! 2. Telefonisch in den nächsten Tagen: Seite 7
8 Übersicht Warum Kodieren? Was ist neu? Was passiert mit den übermittelten Informationen? Ambulante Kodier-Richtlinien: i Allgemeiner Teil Ambulante Kodier-Richtlinien: Spezieller Teil Kodierhilfe: KBV-ICD-10-Browser Seite 8
9 Warum kodieren? 1992 bis 2008: Strenge Budgetierung des Arzthonorars. Das Morbiditätsrisiko lag bei den Ärzten Seit 2009: Kontrollierte Rückführung des Morbiditätsrisikos zu den Versicherungen Seite 9
10 Folge: Morbidität muss valide dokumentiert werden Dokumentation 1: Ärztliche Dokumentation Ein externer Fachgutachter muss über den gesamten Behandlungszeitraum vollständig nachvollziehen können, was behandelt wurde alle Diagnosen (komplette Anamnese) Dokumentation 2: Rechnungslegung gegenüber Krankenkassen: Die Versicherung muss nachvollziehen können, wie viel Arbeitsaufwand im Abrechnungszeitraum nötig war und ob veranlasste Leistungen notwendig waren Behandlungsdiagnosen Seite 10
11 A02 Definition der Behandlungsdiagnose Behandlungsdiagnosen sind Diagnosen inklusive des zugehörigen Zusatzkennzeichens für die Diagnosensicherheit, für die im abzurechnenden Quartal Leistung erbracht wurden. Leistungen sind: Diagnostische Maßnahmen Therapeutische Maßnahmen Leistungen sind nicht: Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen verankert sind. Diagnosen, die im entsprechenden Quartal z.b. ausschließlich durch IGeL- Leistungen behandelt werden, sind keine Behandlungsdiagnosen und somit nicht zu übermitteln. Seite 11
12 Warum Kodieren? Was ist neu? Was passiert mit den übermittelten Informationen? Ambulante Kodier-Richtlinien: i Allgemeiner Teil Ambulante Kodier-Richtlinien: Spezieller Teil Seite 12
13 Was ist neu? Die Hilfsdatei Dauerdiagnosen...ist künftig die Datei in der Praxissoftware in der alle Diagnosen abgelegt werden, die regelhaft jedes Quartal die Definition einer Behandlungsdiagnose erfüllen Seite 13 von 78
14 Die Hilfsdatei Anamnestische Diagnosen...ist eine neue Datei in der Praxissoftware in der alle Diagnosen abgelegt werden, denen der Arzt eine besondere Bedeutung beimisst. Seite 14
15 Beispiel: Anamnestische und Dauerdiagnosen Patient kommt am in die Praxis mit Übelkeit, Brechreiz und Diarrhoe nach dem er am Abend vorher in einem Restaurant Essen war. Der Patient ist in der hausärztlichen Versorgung dieser Praxis. Anamnestisch sind bei ihm ein Typ 1 Diabetes und eine beginnende diabetische Retinopathie bekannt. Im September 2009 erfolgte bei dem Patienten eine Appendektomie. Weiterhin liegt bei ihm eine saisonale Pollenallergie vor. Nach der körperlichen Untersuchung und der differentialdiagnostischen Abklärung wird eine akute Gastroenteritis t diagnostiziert und entsprechend behandelt. Der Patient verlässt die Praxis. Ein erneuter Besuch erfolgt im November 2010 zur 1/4-jährlichen Kontrolluntersuchung des Typ 1 Diabetes. Quelle: KBV Seite 15 von 78
16 Beispiel Anamnestische und Dauerdiagnosen Gastroenteritis bei bekanntem Diabetes mellitus Gastroenteritis durch Lebensmittelvergiftung A05.9G oder akute Gastroenteritis A09G; Typ 1 Diabetes mit Retinopathie E10.30G; H36.0 G; saisonale Pollenallergie J30.1G wird in diesem Quartal nur kodiert, wenn sie diagnostische bzw. therapeutische ti h Relevanz hat. Z. n. Appendizitis K35.30 Z rein anamnestische Diagnose und nicht mehr anzugeben Seite 16 von 78 Quelle: KBV
17 Quelle: KBV Seite 17
18 Quelle: KBV Seite 18
19 Warum Kodieren? Was ist neu? Was passiert mit den übermittelten Informationen? Ambulante Kodier-Richtlinien: i Allgemeiner Teil Ambulante Kodier-Richtlinien: Spezieller Teil Seite 19
20 Was passiert mit den übermittelten Informationen? Quelle: KBV Seite 20
21 Ggf. Hierarchisierung HCC s CC90 ist über CC 91 hierarchisiert: CC 91 entfällt; HCC 90 wird angesteuert 197 Krankheitskostengruppen (CC s) CC 91 prim. Hypertonie, CC 90 hypertensive Herzkrankheit Ca. 760 Diagnosegruppen (DxG s) Ca ICD-Kodes DxG 387; DxG 385 Prim. Hypertonie I10.0, hypertensive Herzkrankheit I Alters- und Geschlechtsgruppen (AG ) Herr König, 52 Jahre Quelle: KBV
22 Quelle: KBV Seite 22
23 Was passiert mit den übermittelten Informationen? Der Bundesstandard-Patient Durchschnittlicher Behandlungsbedarf in EBM-Punkten: Gewichtung 1 Die Krankheitskostengruppen Relativ-Gewichtung 0,026 ( Infekt der oberen Luftwege) bis 4,73 (dialysepflichtiges Nierenversagen) Der individuelle Patient Summe der Krankheitskostengruppen-Gewichtungen x durchschnittlicher Behandlungsbedarf Seite 23
24 Beispielfall: Hr. Maier, 56 Jahre, 2007 wegen Hypertonus und Sinusitis behandelt DxG akute HNO- Infektion DxG essentielle Hypertonie CC127 andere HNO-Erkrankungen CC91 Hypertonie Sockelbetrag Alter und Geschlecht RG CC127 0,1 RG CC91 0,1 Relativ gewicht Sockel 0,7 Relativ- gewicht gesamt Herr Maier 0,9 Quelle: KBV
25 Quelle: KBV Seite 25
26 B0907 Änderungen AKR 2011 wegen mrsa Die fünfstelligen Kodes I70.23 Artherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, Bein mit Ulzeration I70.24 Artherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän führen über die HMG 104 zu einem Jahreszuschlag hl von Der entsprechende nicht endstellige Viersteller I70.2- führt über die HMG 106 zu einem Jahreszuschlag von 360. Schulung AKR Seite 26 von
27 Warum Kodieren? Was ist neu? Was passiert mit den übermittelten Informationen? Ambulante Kodier-Richtlinien: i Allgemeiner Teil Ambulante Kodier-Richtlinien: Spezieller Teil Seite 27
28 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 A04 A05 A06 A07 A08 A09 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit Rest- und Folgezustände (Residuen) Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern A 10 und A11 Gebrauchsanweisung ICD 10 GM systematischer bzw. alphabetischer Teil Seite 28
29 Grundregeln Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen und speziellen Kodierrichtlinien und den Regeln der ICD-10-GM gilt folgende Vorrangregel: Spezielle Kodierrichtlinien VOR Allgemeinen Kodierrichtlinien i i VOR Regeln der ICD-10-GM GM. Quelle: KBV Seite 29 von 78
30 Grundregeln Geltungsbereich Die ambulanten Kodierrichtlinien gelten für alle ärztlichen Leistungen, die ambulant und belegärztlich zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Ausgenommen sind die nach 115b SGB V im Krankenhaus durchgeführten ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe. Somit gelten sie für den vertragsärztlichen Bereich für Selektivverträge z. B. Hausarztverträge für die Versorgung nach 116 (amb. Versorgung im KH), 117 Hochschulambulanzen, 118 psychiatrische Institutsambulanzen, sozialpädiatrische Zentren etc. Seite 30 von Quelle: KBV 78
31 Wie bisher sind Radiologen, Zytologen, Pathologen, Nuklearmediziner und Labormediziner im Rahmen von Auftragsleistungen von der Kodierpflicht befreit. Diese setzen an Stelle des ICD-10- Kodes UUU ein Seite 31
32 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 32
33 Gesicherte Diagnose Eine Behandlungsdiagnose erhält das Zusatzkennzeichen G, wenn der Arzt sie nach den gültigen medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätzen sichern konnte. Das bedeutet, t dass (wie bisher) die nach den gültigen medizinisch-wissenschaftlichen i i i h h Grundsätzen medizinisch sinnvolle und für diesen speziellen Patienten relevante Diagnostik gemacht wird, die nötig ist, um auf Grund einer sicheren oder auch einer Arbeitsdiagnose therapieren e e zu können. Das bedeutet nicht, dass darüber hinaus gehende Diagnostik gemacht werden muss, um eine Diagnose zu beweisen. Nicht endgültig gesicherte Diagnosen mit Therapie Kann eine Verdachtsdiagnose nicht endgültig oder nicht zeitgerecht gesichert werden, ist sie dann als gesicherte Behandlungsdiagnose anzugeben, wenn eine spezifische Behandlung so erfolgt, als wäre diese Diagnose gesichert Seitn 78 Quelle: KBV
34 Verdachtsdiagnose Solange eine Behandlungsdiagnose weder gesichert noch ausgeschlossen werden konnte, erhält der ICD-Kode für diese Behandlungsdiagnose das Zusatzkennzeichen V. Wenn eine spezifische Therapie durchgeführt wird, kann V gegen G ausgetauscht scht werden, auch wenn die Diagnose nicht endgültig gesichert werden konnte. Es ist unnötig, sämtliche möglichen Arbeitshypothesen mit dem Zusatzkennzeichen V zu kodieren. Es gilt das alte internistische Motto: Das Wichtige ist wichtig und das Unwichtige ist unwichtig Seite 34 von 78 Quelle: KBV
35 Ausgeschlossene Diagnose Konnte das Vorliegen einer bestimmten Diagnose, für die es primär einen Verdacht gab, ausgeschlossen werden, erhält der ICD-Kode für diese Behandlungsdiagnose das Zusatzkennzeichen A. Wenn die durchgeführten diagnostischen Maßnahmen eine gesicherte Diagnose ergeben, ist die zusätzliche Verschlüsselung der differentialdiagnostisch ausgeschlossenen Diagnosen mit dem Zusatzkennzeichen A nicht erforderlich Seite 35 von 78
36 Beispiel Ausschlussdiagnose Bei einem Patienten erfolgt wegen akuter präkardialer Schmerzen eine komplexe kardiologische Abklärung zum Ausschluss eines Herzinfarktes. Dabei werden eine instabile Angina pectoris und eine koronare Zwei- Gefäßerkrankung gesichert. Behandlungsdiagnosen: I20.0 G Instabile Angina pectoris I25.12 G Atherosklerotische Herzkrankheit, Zwei-Gefäßerkrankung Der Ausschluss des akuten Herzinfarktes ist in diesem Fall nicht zu kodieren Seite 36 von 78 Quelle: KBV
37 Symptomloser Zustand nach überstandener Krankheit Eine Behandlungsdiagnose erhält das Zusatzkennzeichen Z, wenn die betreffende Diagnose nicht mehr besteht und auch keine krankheitsspezifische Diagnostik und/oder Therapie mehr erfolgt. Der Zustand nach dieser Diagnose hat eine Leistungserbringung verursacht, die zu einer Kodierung als Behandlungsdiagnose berechtigt. Eine ausschließlich anamnestische Angabe eines Zustand nach ohne Leistung im entsprechenden Quartal ist nicht zu kodieren, auch wenn diese Information zur Dokumentation in der Patientenakte benötigt wird Seite 37 von 78
38 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 38
39 Rest- und Folgezustände Aktuelle Krankheitszustände, die als Rest- oder Folgezustand einer früheren Krankheit bestehen, können in der ICD-10-GM auf zwei Arten verschlüsselt werden: Mit der Schlüsselnummer, die sowohl den aktuellen Krankheitszustand als auch die verursachende frühere Krankheit kodiert, z. B. G21.3 G Postenzephalitisches Parkinson-Syndrom. Mit dem Kode für den aktuellen Krankheitszustand und ggf. zusätzlich mit einer besonderen Schlüsselnummer, die im Titel Folgen oder Folgezustände einer früheren Erkrankung enthält, ohne den aktuellen Krankheitszustand zu beschreiben. Ein Patient wird wegen einer rechtsseitigen spastischen Hemiplegie aufgrund eines früheren Schlaganfalls behandelt. Behandlungsdiagnosen: g G81.1 G R Spastische Hemiparese und Hemiplegie I69.4 G Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet Seite 39 von 78 Quelle: KBV
40 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 40
41 Zusatzkennzeichen Seitenlokalisation Zur Spezifizierung der Diagnosenangaben für die Seitenlokalisation darf eines der nach genannten Zusatzkennzeichen angegeben g werden: R für rechts L für links B für beidseitig. Die Angabe von Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation ist optional, wird aber empfohlen. Die Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation beziehen sich auf die paarigen Organe und Körperteile. Sie beziehen sich nicht auf Lokalisationen innerhalb einzelner Organe. Damit ist ihre Verwendung zwar bei sehr vielen, aber nicht bei allen Schlüsselnummern l der ICD-10-GM möglich Seite 41 von 78
42 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 42
43 Vollständigkeit Alle Diagnosen, die im jeweiligen Quartal die Definition der Behandlungsdiagnose (siehe A02) erfüllen, müssen mit der ICD-10-GM kodiert werden. Umgekehrt sind Diagnosen, die die Definition der Behandlungsdiagnose nicht erfüllen, nicht zu kodieren Seite 43 von 78
44 Spezifisches Kodieren Der Begriff spezifisch kodieren wird in den Kodierrichtlinien wie folgt verwendet: 1. Auswahl einer möglichst präzisen ICD-Schlüsselnummer zur Verschlüsselung der Behandlungsdiagnose anhand der vorliegenden medizinischen Krankheitsinformation. 2.Auswahl der endständigen ICD-Schlüsselnummer bis zur maximalen Kodiertiefe (je nach ICD-Schlüsselnummer drei-, vier- und fünfstellige Kodierung) Seite 44 von 78
45 Spezifisches Kodieren Je nachdem, wie detailliert die vorliegende Behandlungsdiagnose dem verantwortlichen Arzt bekannt ist, ist mit diesem Wissen diejenige ICD- Schlüsselnummer auszuwählen, die die Behandlungsdiagnose am treffendsten abbildet. Ist z. B. Atherosklerotische Herzkrankheit mit Ein-Gefäßerkrankung bekannt, so ist I25.11 G Atherosklerotische Herzkrankheit, Ein- Gefäßerkrankung die treffendste ICD-Schlüsselnummer. Ist dagegen nur die Diagnose Koronare Herzkrankheit (KHK) bekannt, so ist I25.9 G Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet die treffendste ICD-Schlüsselnummer Seite 45 von 78
46 Endstelliges Kodieren Grundsätzlich gilt: Es ist immer endständig zu verschlüsseln. Das können dreistellige, vierstellige oder fünfstellige Kodes der ICD-10- GM sein. Nicht endständige dreistellige und vierstellige ICD-Kodes sind am Ende des Kodes mit einem - gekennzeichnet, um darauf hinzuweisen, dass dieser Kode weiter unterteilt ist Seite 46 von 78
47 Resteklassen Die Resteklassen haben klassifikatorisch den Sinn, alle Krankheiten in allen Verschlüsselungssituationen kodierbar zu machen. Sonstige (näher bezeichnete) Nicht näher bezeichnete Seite 47 von 78
48 Resteklasse Sonstige (näher bezeichnete)... Für häufige Diagnosen gibt es in der ICD-10-GM in der Regel auch passende spezifische ICD-Klassen mit den dazugehörigen Schlüsselnummern. Für seltene Krankheiten, die als solche genau beschrieben und spezifiziert sind, gibt es aber in der ICD-10-GM oft keine eigene Schlüsselnummer, sondern nur die sogenannte Resteklasse Sonstige näher bezeichnete Krankheit. Liegt eine solche Krankheit als Behandlungsdiagnose vor, ist der ICD-Kode für die Resteklasse Sonstige die treffendste Verschlüsselung. Seite 48
49 Resteklasse:... nicht näher bezeichnet Diese ist für Kodier-Situationen vorgesehen, bei denen genaue Diagnosen-Informationen und/oder notwendige Angaben zur Auswahl der treffendsten ICD-Klasse fehlen Seite 49 von 78
50 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 50
51 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Behandlungsdiagnose steht bei Überweisung oder zum Quartalsende nicht fest Prävention Rezidiv Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Schweregrad einer Erkrankung Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Seite 51
52 Behandlungsdiagnose steht bei Überweisung oder zum Quartalsende nicht fest Diagnostik eingeleitet und /oder Überweisung Verschlüsselung des Leitsymptoms nach Kapitel R des ICD-10 oder Verschlüsselung mit Zusatzkennzeichen V V der Haupthypothese Keine Diagnostik eingeleitet und keine Überweisung: Keine Übermittlung Therapie begonnen Kann eine Verdachtsdiagnose nicht endgültig oder nicht zeitgerecht gesichert werden, ist sie dann als gesicherte Behandlungsdiagnose anzugeben, wenn eine spezifische Behandlung so erfolgt, als wäre diese Diagnose gesichert. Seite 52
53 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Behandlungsdiagnose steht zum Quartalsende nicht fest Prävention Rezidiv Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Schweregrad einer Erkrankung Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Seite 53
54 Prävention Bei Schutzimpfungen sind als Behandlungsdiagnosen ICD- Schlüsselnummern aus dem Kapitel XXI Z23 bis Z27 zu kodieren Bei Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten hängt die Auswahl der Behandlungsdiagnose vom Ergebnis der Untersuchung ab: o o Bei unauffälligem Ergebnis sind als Behandlungsdiagnosen ICD- Schlüsselnummern aus dem Kapitel XXI - Z00 bis Z13 zu kodieren Bei Befunden mit Krankheitswert sind die gesicherten Diagnosen als Behandlungsdiagnosen zusätzlich anzugeben Seite 54 von 78
55 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Behandlungsdiagnose steht zum Quartalsende nicht fest Prävention Rezidiv Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Schweregrad einer Erkrankung Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Seite 55
56 Rezidiv Gibt es für das Rezidiv einer Krankheit in der ICD-10-GM eine spezielle Schlüsselnummer, so ist diese zu verwenden. Exemplarische Beispiele: Hernienrezidiv: fünfte Stelle 1 Rezidivierender Myokardinfarkt: I22.- Rezidivierende depressive Störungen: F33.- Rezidivierende orale Aphten: K12.0 In allen anderen Fällen wird ein Rezidiv wie die eigentliche Krankheit verschlüsselt. Ein Rezidiv ist nicht als Zustand nach zu kodieren Seite 56 von 78 Quelle: KBV
57 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Behandlungsdiagnose steht zum Quartalsende nicht fest Prävention Rezidiv Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Schweregrad einer Erkrankung Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Seite 57
58 Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Ein Symptom ist in der Regel nicht zu kodieren, wenn die zugrunde liegende Krankheit bekannt ist. Beispiel: Eine Patientin stellt sich mit neu aufgetretenen starken Dauerkopfschmerzen in der Praxis vor. Im Verlauf der Diagnostik findet sich ein Hirntumor. In dem Quartal, in dem die Hirntumordiagnose gesichert werden kann, muss das Symptom Kopfschmerz nicht mehr kodiert werden Seite 58 von 78 Quelle: KBV
59 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Behandlungsdiagnose steht zum Quartalsende nicht fest Prävention Rezidiv Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Schweregrad einer Erkrankung Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Seite 59
60 Schweregrad einer Erkrankung Wird eine Erkrankung in unterschiedlichen Ausprägungen bzw. Schweregraden behandelt, so sind alle festgestellten Behandlungsdiagnosen mit dem jeweiligen Schweregrad zu kodieren. Das bedeutet, t dass der gesamte Krankheitsverlauf im jeweiligen Quartal an den übermittelten Behandlungsdiagnosen erkennbar sein sollte. Beispiel: Ein Patient t mit bekannter Herzinsuffizienz i mit Beschwerden bei stärkerer Belastung (NYHA- Stadium II) kommt zu Beginn des Quartals zur regelmäßigen Untersuchung und erhält ein Rezept zur Fortführung seiner Dauer-Medikation. Drei Wochen später kommt es im Rahmen einer Streptokokken-Bronchitis zu einer dekompensierten Herzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichter Belastung (NYHA-Stadium III). Nach Abklingen der Bronchitis unter antibiotischer Therapie kommt es zu einer Rekompensation der Herzinsuffizienz. Behandlungsdiagnosen: I50.12 G Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung J20.2 G Akute Bronchitis durch Streptokokken I50.13 G Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung Seite 60 von 78 Quelle: KBV
61 Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Behandlungsdiagnose steht zum Quartalsende nicht fest Prävention Rezidiv Symptom und zu Grunde liegende Erkrankung Schweregrad einer Erkrankung Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Seite 61
62 Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt Die Verordnung einer diagnosespezifischen Therapie ohne persönlichen Arzt- Patienten-Kontakt im Behandlungsfall rechtfertigt die Angabe der gesicherten Behandlungsdiagnose. di In diesen Fällen ist neben der krankheitsspezifischen kh ifi h Behandlungsdiagnose zusätzlich die ICD-Schlüsselnummer Z76.0 Ausstellung wiederholter Verordnung zu kodieren. Beispiel: Ein Patient mit angeborener Hämophilie A kommt regelmäßig in die Praxis, um sich ein Rezept für die Substitution des Gerinnungsfaktor VIII abzuholen. Das Rezept wird von der Arzthelferin erstellt, ohne dass es zu einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kommt. Behandlungsdiagnosen: D66 G Hereditärer Faktor-VIII-Mangel Z76.0 G Ausstellung wiederholter Verordnung Seite 62 von 78 Quelle: KBV
63 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 63
64 Mehrfachkodierung Kreuz-Stern-System (Ätiologie-Manifestations-Verschlüsselung) Ausrufezeichen-Kodes Zur Verschlüsselung sind in diesen Fällen mindestens zwei ICD Schlüsselnummern erforderlich, die als Primär- und Sekundär- Schlüsselnummern bezeichnet werden Seite 64 von 78
65 A08 Kreuz-Stern-System ICD-Schlüsselnummern für die Ätiologie (zugrunde liegende Ursache) sind am Ende durch das Kreuz-Symbol ( ) und ICD-Schlüsselnummern für die Manifestation(en) durch das Stern-Symbol (*) gekennzeichnet. Beispiel: Ein Typ-I-Diabetiker wurde vom Hausarzt zum Augenarzt überwiesen, dort waren eine diabetische Katarakt und eine Retinopathia diabetica ausgeschlossen worden. E10.90 G Typ-I Diabetes ohne Komplikationen und ohne Entgleisung H36.0 * A Retinopathia diabetica H28.0 * A Diabetische Katarakt Seite 65
66 Mehrfachkodierung Kreuz-Stern-System (Ätiologie-Manifestations-Verschlüsselung) Ausrufezeichen-Kodes Zur Verschlüsselung sind in diesen Fällen mindestens zwei ICD Schlüsselnummern erforderlich, die als Primär- und Sekundär- Schlüsselnummern bezeichnet werden Seite 66 von 78
67 Ausrufezeichenkodes im ICD-10-GM Die Ausrufezeichen-Schlüsselnummern haben die Funktion, einer Diagnose (Primär- Kode) weitere relevante Informationen hinzuzufügen. Die zusätzlichen Informationen, die durch die Angabe von Ausrufezeichen-Schlüsselnummern als Sekundär-Kodes verschlüsselt werden, komplettieren nicht nur die medizinische Aussage der Diagnosenkodierung, sondern kennzeichnen häufig auch den Schweregrad einer Erkrankung und können damit einen höheren Behandlungsaufwand abbilden. Bei Vorliegen als gesicherte Diagnose ist die Verwendung der Ausrufezeichen- Schlüsselnummer obligatorisch, wenn die Information bekannt ist. Beispiel Eine vollständige Liste findet sich im Anhang der AKR Seite 67 von 78
68 Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil A01 A02 A03 Grundregeln Behandlungsdiagnosen Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit A04 Rest- und dfolgezustände (Residuen) A05 A06 A07 A08 A09 Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation (optional) Vollständige und spezifische Kodierung Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen Mehrfachkodierung Kombinations-Schlüsselnummern Seite 68
69 Kombinations-Schlüsselnummern Seite 69
70 Warum Kodieren? Was ist neu? Was passiert mit den übermittelten Informationen? Ambulante Kodier-Richtlinien: i Allgemeiner Teil Ambulante Kodier-Richtlinien: Spezieller Teil Seite 70
71 Spezielle Kodier-Richtlinien:... sind ein Nachschlagewerk hl zur Verschlüsselung bei komplexen Erkrankungen Seite 71
72 Warum Kodieren? Was ist neu? Was passiert mit den übermittelten Informationen? Ambulante Kodier-Richtlinien: Allgemeiner Teil Ambulante Kodier-Richtlinien: Spezieller Teil Kodierhilfe: KBV-ICD-10-Browser Seite 72
73 Kodier-Hilfen KBV-ICD-10-Browser Seite 73
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