1. Unter Merkel ist die Staatsverschuldung in Deutschland von 1,6 Billionen (2008) auf über 2 Billionen (2011) gestiegen.

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1 Thema: Grüne Steuerpolitik Stand: April 2013 Auf die Schnelle (Mehr ab Seite 2) Darum geht s: Einkommensteuer, Vermögensabgabe, Schuldenabbau, Investitionen in Bildung und Infrastruktur, Gerechte Verteilung der Beiträge zur Finanzierung des Gemeinwesens Die drei wichtigsten Fakten: 1. Unter Merkel ist die Staatsverschuldung in Deutschland von 1,6 Billionen (2008) auf über 2 Billionen (2011) gestiegen. 2. Das Nettovermögen der privaten Haushalte ist rasant angestiegen, auf heute über 7 Billionen Euro. Davon gehören dem reichsten Prozent der Bevölkerung ein Drittel, den reichsten 10 % zwei Drittel. 3. Mit den grünen Vorschlägen zur Einkommensteuer zahlen 35 Millionen Menschen, bzw. über 90 % der Einkommensteuerzahler weniger Steuern, rund 2,6 Millionen Menschen, die obersten 7%, zahlen höhere Steuern. Das GRÜNE Ziel: Das wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Öffentliche Haushalte auf solide Basis stellen. Stark angestiegene und sehr ungleich verteilte private Vermögen und Einkommen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranziehen. Untere Einkommen entlasten. Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz in der Einkommenssteuer erhöhen, dadurch weniger Steuern von Geringverdienern und höhere von Gutverdienern. Kapitalerträge genauso hoch wie Löhne besteuern, Ehegattensplitting ersetzen, einmalige Vermögensabgabe zur Tilgung der Schulden aus der Finanzkrise, Bürgerversicherung im Gesundheitswesen einführen, Erbschaften höher besteuern. Mehr auf Seite 2 > 1

2 Im Einzelnen Thema: Grüne Steuerpolitik Darum geht s: Einkommensteuer, Vermögensabgabe, Schuldenabbau, Investitionen in Bildung und Infrastruktur, Gerechte Verteilung der Beiträge zur Finanzierung des Gemeinwesens Die vier wichtigsten Fakten: 1. Unter der angeblichen Sparkanzlerin Merkel ist die Staatsverschuldung in Deutschland von Mrd. (66,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes) im Jahr 2008 auf Mrd. (81,2 Prozent des BIP) in 2011 gestiegen. Selbst in aktuell wirtschaftlich guten Zeiten werden noch immer neue Schulden gemacht. 17 Mrd. plant der Finanzminister für Wir verwenden heute 11,1 Prozent des Bundeshaushaltes für den Schuldendienst, im Jahr 2011 waren das 32,8 Milliarden Euro, aufzubringen durch die Steuerzahler. 2. Wir wollen den Grundfreibetrag der Einkommensteuer von aktuell Euro auf erhöhen. Damit zahlen 35 Millionen Menschen weniger Steuern, über 90 % der Einkommensteuerzahler. Den Spitzensteuersatz wollen wir von aktuell 42% auf 49% anheben. Damit werden rund 2,6 Millionen Menschen höhere Steuern zahlen, die obersten 7% der Einkommensteuerzahler. 3. Die Infrastruktur wird nicht mehr instandgehalten. Seit zehn Jahren investiert der Staat weniger als zum Erhalt der Infrastruktur notwendig wäre ( negative Nettoinvestitionen ). Bei den öffentlichen Investitionen ist Deutschland unter den großen Industrieländern Schlusslicht in den Kommunen gibt es einen Investitionsstau von 100 Mrd. Euro (Zahlen der KfW). Das betrifft marode Schulgebäude, Kultureinrichtungen, Schwimmbäder und Bibliotheken. Die Kommunen sind mit 134 Mrd.( 2012) verschuldet. 4. Gleichzeitig ist das Nettovermögen der privaten Haushalte rasant angestiegen, auf über 7 Billionen Euro. Es ist aber sehr ungleich verteilt. Das reichste Tausendstel, also etwa Menschen, besitzen ein Netto- Vermögen von über Milliarden Euro (Zahlen des DIW). Dem reichsten Prozent der Bevölkerung gehören 35% des gesamten Vermögens, den reichsten 10 % zwei Drittel. In Deutschland ist die Ungleichheit im Vergleich mit anderen OECD-Ländern mit am Schnellsten gestiegen. Das mittlere Einkommen ist von 1991 bis 2010 sogar leicht gefallen. Das 2

3 Wirtschaftswachstum kam nur den oberen Einkommen zugute. Dazu haben Reformen im Steuer- und Abgabenbereich beigetragen. Die Vermögensteuer wurde abgeschafft, der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer von 53 auf 42% gesenkt und hohe Kapitaleinkommen werden mit nur noch 25% pauschal besteuert. Das GRÜNE Ziel: Wir wollen die öffentlichen Haushalte wieder auf eine solide Basis stellen. Staatliche Aufgaben müssen aus Einnahmen finanziert werden. Die öffentliche Hand soll nicht weiter von der Substanz und von stetig steigenden Schulden leben. Wir wollen stärker in ein funktionierendes Gemeinwesen investieren in Bildung, in Kinderbetreuung, in Infrastruktur. Dies ist die Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für leistungsfähige und erfolgreiche Unternehmen, für neue Arbeitsplätze und auch für privaten Vermögensaufbau. Deutschland ist ein reiches Land, für einige. Wir wollen den starken Trend zur größeren Ungleichheit von Chancen, Einkommen und Vermögen in diesem Land endlich umzukehren: Die Steuersenkungen in der Vergangenheit haben insbesondere Menschen mit hohem Einkommen und Vermögen begünstigt. Dabei sind im oberen Einkommensbereich die Einkommen zum Teil beachtlich gestiegen. Darum ist es gerecht, von hohen Einkommen und Vermögen einen maßvoll höheren Betrag zur Finanzierung der öffentlichen und gemeinschaftlichen Aufgaben zu verlangen. Gleichzeitig profitieren im unteren Einkommensspektrum wegen stagnierender Reallöhne und einem wachsenden Niedriglohnsektor viele Menschen nicht von der guten wirtschaftlichen Lage. Wir wollen darum geringe und niedrige Einkommen bei Steuern und Abgaben entlasten. Alle mit Einkommen unter werden durch unsere Vorschläge entlastet das sind über 90% der Einkommensteuerzahler. Wir haben unseren Maßnahmenkatalog so abgestimmt, dass niemand überfordert oder geschädigt wird. Die Investitionskraft der öffentlichen Hand wird gestärkt und die Investitionskraft der deutschen Unternehmen wird nicht behindert. Das wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Grundfreibetrag der Einkommensteuer, also das Einkommen welches bei Jedem steuerfrei bleibt, wollen wir von aktuell Euro auf erhöhen. Damit entlasten wir 35 Millionen Menschen, bzw. über 90 % der Einkommensteuerzahler. Den Spitzensteuersatz wollen wir von aktuell 42% auf 49% anheben. Dieser neue Spitzensteuersatz soll ab einem zu versteuernden Einkommen von Euro für Alleinstehende greifen. Davor soll der Tarif allmählich ansteigen, so dass bei einem individuellen zu versteuernden Einkommen von Euro ein Steuersatz von 45% erreicht wird. Damit werden rund 2,6 Millionen Menschen höhere Steuern zahlen, die obersten 7% der Einkommensteuerzahler. 3

4 Die Abgeltungsteuer, eingeführt durch CDU und SPD, wollen wir abschaffen. Sie begünstigt Rentiers mit hohen Zinseinkommen, die mit nur noch 25% pauschal und anonym besteuert werden, anders als Lohneinkommen, das dem vollen Einkommensteuersatz unterliegt. Wir wollen Kapitalerträge wieder wie Arbeitseinkommen besteuern. Die mit der Abgeltungssteuer verbundenen Versprechungen sind alle nicht eingetreten. Das Aufkommen ist gesunken, Steuerhinterzieher sind nicht zurückgekehrt, die Steuer ist kompliziert und gestaltungsanfällig. Das Ehegattensplitting wollen wir durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag ersetzen. Das Splitting bevorzugt ein bestimmtes Lebensmodell auf Kosten der restlichen Steuerzahler und entmutigt Frauen eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Mittelfristig sollen deshalb Verheiratete und Verpartnerte für ihre PartnerInnen nur noch jenen Betrag von der Steuer absetzen können, der erforderlich ist, um das Existenzminimum zu decken. Darüber hinaus wollen wir zunächst einen Splittingvorteil von bis zu Euro pro Jahr weiter gewähren, damit die Abschaffung des Splittings Geringverdiener nicht trifft. Die Mehreinnahmen wollen wir zur Finanzierung von guten Kitas, Ganztagsschulen und zum Aufbau einer Kindergrundsicherung nutzen. Wir wollen die Zweiklassen-Medizin aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung mit der grünen Bürgerversicherung überwinden. Durch die Einbeziehung der Privatversicherten in das Solidarsystem, die Berücksichtigung von Kapital- und Mieteinkommen und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf Euro kann der Beitragssatz für alle Versicherten um 1,2% sinken. Um die Verschuldung aus Bankenrettung und Konjunkturpaketen zurückzuführen wollen wir eine einmalige Vermögensabgabe einführen. Belastet werden Menschen, die über ein Vermögen von über einer Million Euro verfügen. Über 10 Jahre verteilt zahlen diese jährlich 1,5% ihres Vermögens. So können wir die Verschuldung des Bundeshaushalts um etwa 100 Mrd. Euro reduzieren. Für Betriebsvermögen wird ein Freibetrag von 5 Millionen Euro gewährt. Zusätzlich wird die Abgabe auf max. 35% des Ertrags des Unternehmens begrenzt. Über 60 Mrd. Euro werden in Deutschland jährlich vererbt und verschenkt, Tendenz steigend. Die Erbschaftsteuer hingegen erbringt nur ein Aufkommen von etwa 4 Mrd. Euro. Wir wollen einen gerechten Beitrag derjenigen, die das Glück haben, über eine Erbschaft oder Schenkung - also ohne eigene Leistung - zu Vermögen zu kommen. Das Aufkommen der Erbschaftsteuer wollen wir mittelfristig verdoppeln. 4

5 Zum Weiterlesen: So greifen sie uns an: 1. Vorwurf: Die Steuereinnahmen erreichen Rekordstände. Die Grünen wollen die Steuern ohne Not erhöhen, denn Geld ist eigentlich genug da. 2. Vorwurf: Mit der Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer, der Ersetzung des Ehegattensplittings und der Einführung der grünen Bürgerversicherung würde die Mittelschicht belastet. 3. Vorwurf: Die grüne Steuerpolitik belaste Unternehmen und könne bei kleineren Unternehmen zu Krisen, weniger Investitionen und Arbeitsplatzabbau, bei größeren zu Wegzug ins Ausland führen. Das ist unsere Antwort: Zum 1. Vorwurf: Konjunkturell bedingt sind die Steuereinnahmen derzeit tatsächlich sehr gut. Die aktuelle gute konjunkturelle Lage verschleiert, dass im Durchschnitt von guten und schlechten Zeiten weiterhin hohe Finanzlücken bestehen. - Trotz der guten Lage steigen die Schulden weiter. Der Bundesfinanzminister plant noch für dieses Jahr mit zusätzlichen neuen Schulden in Höhe von 17 Mrd. Euro. Auch die Haushalte der Länder sind weiterhin unterfinanziert, ihre Schuldenlast stieg trotz der guten Lage 2012 um 5 % auf 649 Mrd. Euro. Bis 2019 sollen sie laut Schuldenbremse ihre strukturellen Defizite auf 0 reduzieren. - Der Staat investiert zu wenig in Bildung und Infrastruktur. Um Deutschlands Bildungsausgaben auf ein international vergleichbares Niveau zu heben, brauchen wir mehr als 20 Mrd. Euro. Ohne höhere Einnahmen werden die Länder künftig auch bei der Bildung kürzen müssen, um die Schuldenbremse einzuhalten. - Auch die Kommunen sind weiter in der Krise. Noch im Jahr 2012 stieg die Zahl der Kassenkredite, also der nicht durch Investitionen und Vermögensbildung gedeckten Verschuldung, weiter an. Resultat sind verfallende Sportanlagen, Theaterschließungen, Gebührenerhöhungen, die Streichung von Zuschüssen für die ehrenamtliche Vereinsarbeit und ein öffentlicher Personennahverkehr in miserablem Zustand. - Die öffentliche Hand lebt seit langem von der Substanz. Seit 1990 sank das öffentliche Vermögen in jedem Jahr. Es ging so um mittlerweile etwa 600 Mrd. Euro zurück. Dabei geht es um Infrastruktur, die für die Zukunft des Landes essentiell ist. Deutschland hatte in den letzten 10 Jahren eine durchschnittliche Quote an öffentlichen Investitionen von 1,6% der Wirtschaftsleistung. Nur Österreich hat in der EU einen noch geringeren Wert. Die deutsche Wirtschaft ist auf eine gute Infrastruktur angewiesen. Ihr Verfall zerstört die Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolges. 5

6 Zum 2. Vorwurf: 35 Millionen Menschen bzw. über 90% der Einkommensteuerzahler zahlen nach den grünen Vorschlägen weniger. Nur die obersten 7 % der Einkommensteuerzahler, rund 2,6 Millionen Menschen zahlen mehr. Erst über einem monatlichen Bruttoeinkommen von über Euro steigen die Steuern. Die Behauptung, unsere Vorschläge würden große Teile der Mittelschicht belasten, trifft nicht zu. Zwei Beispiele: - Ein Alleinstehender mit einem monatlichen Brutto von Euro, was in etwa dem deutschen Durchschnittsgehalt entspricht, hat etwa 50 Euro jährlich mehr Netto zur Verfügung. - Ein Alleinstehender mit einem monatlichen Brutto von Euro, zahlt jährlich etwa 860 Euro mehr Steuern. Sein durchschnittlicher Steuersatz (der Spitzensteuersatz wird im progressiven Steuersystem nur auf den letzten Euro bezahlt) den steigt von aktuell 32,9% auf 34%. Die Abschaffung der Abgeltungssteuer wird kleinere Anleger sogar entlasten. Die Dividenden von Kleinaktionären einer Kapitalgesellschaft werden heute mit 25 % Abgeltungsteuer belastet. Nach deren Abschaffung sinkt diese Steuerbelastung bei Menschen mit durchschnittlichem Steuersatz auf 18%. Von der Reform des Ehegattensplittings sind Ehen bis zu einem Haushaltseinkommen von Euro nicht betroffen, selbst dann nicht, wenn nur ein/e Partner/in erwerbstätig ist. Bei einer gleichmäßigeren Verteilung der Erwerbsarbeit in der Ehe wird auch deutlich darüber hinaus nicht belastet. Und durch die grüne Bürgerversicherung werden ArbeitnehmerInnen mit einem Bruttogehalt von bis zu Euro entlastet. Das entspricht etwa 90% aller ArbeitnehmerInnen: - Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von Euro sparen so monatlich 30 Euro (1,2% seines Einkommens) beim Krankenversicherungsbeitrag. - Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von Euro zahlen monatlich einen um 83 Euro (1,1% ihres Einkommens) höheren Krankenversicherungsbeitrag. Zum 3. Vorwurf: Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer belastet Kapitalgesellschaften nicht. Und sie belastet EinzelunternehmerInnen und PersonengesellschafterInnen nur dann, wenn sie die Unternehmensgewinne für private Zwecke entnehmen wurde die sogenannte Thesaurierungsoption eingeführt. Wer den Gewinn im Unternehmen hält, zahlt darauf nur 29,8% Steuern. Das halten wir für richtig und werden die Möglichkeit der Thesaurierung sogar 6

7 verbessern. Von der Erhöhung des Spitzensteuersatzes sind die UnternehmerInnen also erst dann betroffen, wenn sie den Gewinn privat verwenden. Investitionen werden so nicht behindert. Die Vermögensabgabe betrifft nur reiche Privatpersonen. So müssen die InhaberInnen von Unternehmen Vermögensabgabe leisten, aber nie das Unternehmen selbst. Die UnternehmenseignerInnen erhalten für ihr Betriebsvermögen einen Freibetrag von 5 Millionen Euro, der dazu führt, dass über 90% der Unternehmen in Deutschland bei der Berechnung der Abgabe nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus sorgt die Begrenzung der Abgabe auf maximal 35% des Unternehmensgewinns dafür, dass Unternehmenseigentümer, deren Unternehmen in einer Krise Verluste macht, keine Abgabe leisten müssen. Zwei Beispiele: - Ein Selbständiger erzielt einen durchschnittlichen Gewinn von Euro. Sein Unternehmenswert liegt bei 3,6 Millionen Euro. Zusätzlich besitzt er ein Privatvermögen von einer halben Million Euro. Er unterliegt der Vermögensabgabe nicht. Denn für sein Betriebsvermögen erhält er einen Freibetrag von fünf Millionen. Und sein verbleibendes Vermögen (Privatvermögen von einer halben Million) übersteigt den Freibetrag der Vermögensabgabe (eine Million) nicht. - Eine Mittelständlerin erzielt einen Gewinn von einer Million Euro. Ihr Unternehmenswert liegt bei 14,4 Millionen Euro. Nach Abzug des Freibetrags unterliegen 9,4 Millionen Euro der Vermögensabgabe. Zusätzlich besitzt sie ein Privatvermögen von insgesamt 2,6 Millionen Euro. Die jährliche Vermögensabgabe beträgt für sie 1,5% von 12 Millionen = Euro. Aus ihrem Privatvermögen erzielt sie eine Kapitalrendite von Euro. Damit müssen Euro aus dem Betriebsvermögen erbracht werden. Dies entspricht 8% des jährlichen Gewinns. Nach 3 Jahren kommt das mittelständische Unternehmen in eine Krise. Der Gewinn bricht auf Euro ein. Die auf das Betriebsvermögen entfallende Vermögensabgabe von anteilig Euro wird auf 35% des Gewinns ( Euro) herabgesetzt. Auch der grüne Reformvorschlag für die Erbschaftssteuer wird Unternehmen nicht in Krisen stürzen. Wir werden angemessene Freibeträge für Betriebe vorsehen, Doppelbelastung durch Erbschaftssteuer und Vermögensabgabe im Blick behalten und Substanzbesteuerung verhindern. Darüber hinaus soll es weiterhin unbürokratisch möglich sein, die Zahlung der Steuer zeitlich zu strecken. Es bleibt aber richtig, unterschiedliche Vermögensarten in der Erbschaftssteuer gleich zu behandeln. Wer ein Vermögen in Form eines wertvollen Betriebes erbt, sollte genauso Erbschaftssteuer zahlen wie jemand der eine hohe Geldsumme erbt. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes sind die weitgehenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen der heutigen Erbschaftssteuer verfassungswidrig. 7

8 Und schließlich sehen wir zahlreiche Verbesserungen für Unternehmen vor. So führen wir eine steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen ein, die heute oft an den bürokratischen Hürden der Projektförderung scheitern. Weiterhin vereinfachen wir die Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Wir setzen uns für Maßnahmen gegen die Steuergestaltung großer Konzerne auf nationaler wie auf europäischer Ebene ein. Damit helfen wir den kleineren und mittleren Unternehmen, die nicht über diese Steuergestaltungsmöglichketen verfügen, im Wettbewerb gegen ihre größere Konkurrenz. Wirtschaftsverbände zeichnen das Bild einer stetig steigenden und kaum mehr tragbaren Steuerlast für Unternehmen. Fakt ist aber: Die Unternehmenssteuersätze wurden in Deutschland stetig gesenkt. So lag der Körperschaftsteuersatz 1990 noch bei 50% und ist nun auf 15% gesunken. Bei den Steuereinnahmen aus Kapitalerträgen und Unternehmensgewinnen liegt Deutschland im (unteren) Mittelfeld der EU auf Rang 16. Allein seit dem Jahr 2000 (bis 2012) sind die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer um etwa 30% gesunken, während die Gewinne der Kapitalgesellschaften um über 70% von 300 auf über 500 Mrd. Euro gestiegen sind (Zahlen VGR). Dies hat allerdings nicht zu steigenden Investitionen geführt wurde von den Kapitalgesellschaften weniger investiert als im Jahr Der Zusammenhang, der gegen unsere Steuervorschläge ins Feld geführt wird besteht also nicht sondern soll helfen, in der Öffentlichkeit ein materielles Gruppeninteresse durchsetzen. Aufgabe der Politik aber ist es, das Interesse des Gemeinwohls im Blick zu haben. Das tun unsere Vorschläge. Feedback: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesgeschäftsstelle

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