Sanktionen wozu? Altes und Neues zur Begründung von Strafen und Massnahmen. Christian Schwarzenegger
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- Thilo Arnold
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1 Sanktionen wozu? Altes und Neues zur Begründung von Strafen und Massnahmen Christian Schwarzenegger
2 Max und Moritz Letzter Streich Meister Müller, he, heran! Mahl er das, so schnell er kann! Rickeracke! Rickeracke! Geht die Mühle mit Geknacke. Her damit! Und in den Trichter Schüttet er die Bösewichter. Hier kann man sie noch erblicken, Fein geschroten und in Stücken.
3 Max und Moritz Schluss Als man dies im Dorf erfuhr, War von Trauer keine Spur. Witwe Bolte, mild und weich, Sprach: Sieh da, ich dacht es gleich! Jajaja! rief Meister Böck Bosheit ist kein Lebenszweck! Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel: Dies ist wieder ein Exempel! Freilich, meint der Zuckerbäcker, Warum ist der Mensch so lecker! Selbst der gute Onkel Fritze Sprach: Das kommt von dumme Witze! Doch der brave Bauersmann Dachte: Wat geiht meck dat an! Kurz, im ganzen Ort herum Ging ein freudiges Gebrumm: Gott sei Dank! Nun ist s vorbei Mit der Übeltäterei!
4 Vorbemerkungen Max & Moritz (Wilhelm Busch, 1865) "Gott sei Dank! Nun ist's vorbei Mit der Übeltäterei! Wiedervergeltung (Immanuel Kant, 1797) Reine und strenge Gerechtigkeit Abschreckung (Jeremy Bentham, 1789) Strafandrohung als Exempel für potentielle Täter Spezialprävention (Franz v. Liszt, 1883) Unschädlichmachung, Resozialisierung, Denkzettel
5 Straftheorien (herkömmliche Einteilung) Absolute Strafzwecke Ursachen-, Vergangenheitsorientierung Relative Strafzwecke Ziel-, Zukunftsorientierung Spezialprävention Generalprävention Vergeltung Sühne NEGATIVE (Denkzettel, Unschädlichmachung) POSITIVE (Resozialisierung) NEGATIVE (Abschreckung) POSITIVE (Normbekräftigung) Ausgleichende Gerechtigkeit Wirkung auf Täter Wirkung auf alle
6 Absolute und relative Strafzwecke Absolute Strafzwecke: Strafen, weil gefehlt wurde. Relative Strafzwecke: Strafen, damit nicht gefehlt werde. Absolute Strafzwecke orientieren sich am vergangenen Geschehen Relative Strafzwecke orientieren sich am zukünftigen Geschehen
7 Straftheorien (herkömmliche Einteilung) Absolute Strafzwecke Ursachen-, Vergangenheitsorientierung Relative Strafzwecke Ziel-, Zukunftsorientierung Spezialprävention Generalprävention Vergeltung Sühne NEGATIVE (Denkzettel, Unschädlichmachung) POSITIVE (Resozialisierung) NEGATIVE (Abschreckung) POSITIVE (Normbekräftigung) Ausgleichende Gerechtigkeit Wirkung auf Täter Wirkung auf alle
8 Straftheorien (neue Einteilung) Absolute Strafzwecke Ursachen-, Vergangenheitsorientierung Relative Strafzwecke Ziel-, Zukunftsorientierung Vergeltung Spezialprävention Generalprävention Sühne Ausgleichende Gerechtigkeit NEGATIVE (Denkzettel, Unschädlichmachung) POSITIVE (Resozialisierung) NEGATIVE (Abschreckung) POSITIVE (Normbekräftigung) Wiedergutmachung Täter-Opfer-Ausgleich
9 ABSOLUTE STRAFZWECKE: Vergeltung, Sühne, ausgleichende Gerechtigkeit Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand usw. Aktuelles Beispiel: SHARIAH In-sich-Gehen, Selbstbesinnung, Wandlung, Versöhnung mit der Gesellschaft Strafe soll das schuldhaft begangene Unrecht ausgleichen (vgl. Art. 63 StGB)
10 RESTAURATIVE STRAFRECHTSPFLEGE: Reintegrative Shaming Verfahren mit allen betroffenen Personen, gemeinsame Bewältigung der Tatfolgen, zukunftsorientierte Lösung (z.b. Wiedergutmachungsvereinbarung) Beschämung des Täters durch die Diskussion des Opferschadens bzw. -leids Informeller Ablauf, Heilen, moralische Lektion, Sühne & Vergebung, Verantwortung & Entschuldigung, materielle Entschädigung
11 RELATIVE STRAFZWECKE: Spezialprävention Täter soll erzogen, gebessert (positiv) werden Täter soll zumindest von der Begehung weiterer Straftaten abgeschreckt werden (negativ) Täter soll bei Sozialgefährlichkeit unschädlich gemacht werden (negativ)
12 RELATIVE STRAFZWECKE: Generalprävention Rechtstreue Menschen sollen durch die Bestrafung eines Täter in ihren Norm- vorstellungen bestärkt (positiv) werden Potentielle Täter sollen durch die Bestrafung eines anderen Täters abgeschreckt (negativ) werden [psychologischer Zwang]
13 Einstellungen zu den Strafzwecken Normbekräftigung ausgleichende Gerechtigkeit Abschreckung Unschädlichmachung Resozialisierung unwichtig wichtig unbedingte Freiheitsstrafe Busse Arbeitsleistung bedingte Freiheitsstrafe Schadenswiedergutmachung
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