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1 Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber sowie sonstige Asbestprodukte Konsequenzen für die baurechtliche Bewertung nach Asbest-Richtlinie Uwe Schubert, Dipl.-Ing.Chem. ö.b.u.v. Sachverständiger, ib-prüf- und Überwachungsbeauftragter Bei der FHH amtl. akkr. für Asbestmessungen ( 1,2 ) Leiter des BZR Institutes Bonn Bonn, Siebenmorgenweg 2-4 Tel / Fax: 0228 / www. bzr-institut.de

2 Der Fortschritt hängt maßgeblich davon ab, dass wir nicht einfach vergessen, was wir schon mal wussten.

3 Asbest in Putzen Schwerpunkte bisher Buntsteinputze (kunstharzgebundene bunte Gesteinskörnung) Brandschutzputze Dekorputze wie z.b. Reibeputz, Münchner Rauputz Wärmedämmende Isoliermassen

4 Wärmedämmende Isoliermassen

5 Asbest in Putzen Schwerpunkte bisher Buntsteinputze (kunstharzgebundene bunte Gesteinskörnung) Brandschutzputze Dekorputze wie z.b. Reibeputz, Münchner Rauputz Wärmedämmende Isoliermassen Verlagerung des Schwerpunktes auf Gipsputze Kalk-Gips-Putze Kalk-Zement-Putze Trass-Kalkputze Kunstharzputze

6 Mit freundlicher Genehmigung durch das Labor Dr. Schäffner Solingen, FORUM Asbest 2008

7 Mit freundlicher Genehmigung durch das Labor Dr. Schäffner Solingen, FORUM Asbest 2008

8 Asbest in Spachtelmassen und Klebern Boden-, Wand- und Deckenspachtel - reaktionsharzgebunden (EP; PU; MMA) - hydraulisch gebunden ggfs. kunstharzvergütet (Betonspachtel) - teer-/ teerbitumen- oder bitumengebunden - gipsgebunden z.b. Moltofill Dünnbettkleber nach DIN Bitumenkleber für Flexplatten

9 asbesthaltiger Gipsspachtel Mit freundlicher Genehmigung durch das Ingenieurbüro Küpper, Köln

10 Bodenspachtelmassen vorzugsweise im Sozialen Wohnungsbau der Jahre , in Kasernen und Unterkünften der Militärangehörigen der in der BRD stationierten Soldaten

11 Asbesthaltige Spachtel im Innen- und Außenbereich, Betonsanierungen etwa 1970 bis 1990

12 Liste asbesthaltiger Beschichtungsstoffe

13 In Treppenfluren, Aufenthaltsräumen, großflächig applizierter asbesthaltiger Kunstharzputz (dispersionsgebunden) Asbesthaltiger Kalk-Gipsputz als Unterputz mit einem Kalkputz als Schlämmputz als Oberputz.

14 Mineralischer Kleber für die KMF Dämmung unter vorgehängten Waschbetonfassadenplatten an einem großen Schulzentrum. Asbestgehalt ca. 3 M% Rohdichte ca kg/m³

15 18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken Leichte asbesthaltige Platten (Rohdichte 1220 kg/m³ als Luftkanal in Wohnhäusern Den Analysenbefunden zufolge: Asbesthaltig : Chrysotil und Amphibol (etwa 5 M%) Rohdichte : 1220 kg/m³ Calcitische Matrix mit hohen Anteilen an Cellulose

16 Gefährdungspotential von Bauprodukten mit Rohdichten zwischen 1000 kg/m³ und 1700 kg/m³ Typische Vertreter dieser Rohdichtebereiche sind: Putze Spachtelmassen als Boden-, Wand- und Deckenspachtel Dünnbettkleber ggfs. Farben und Beschichtungen plattenartige Bauprodukte

17 Wie sind die Instrumente der Risikobewertung zu gewichten? Nutzung von Gebäuden und baulicher Anlagen 1. Die technische Baubestimmung Asbest (Die Asbestrichtlinie bewertet ein Faserfreisetzungspotential unter Nutzungsbedingungen) Tätigkeiten am Produkt : 2. Gefahrstoffverordnung / Gefährdungsbeurteilung / TRGS 519 (worst case)

18 Auf dem 23. FORUM Asbest im HTD (2014), berichtet Hiltpold (Fa. Carbotech, Basel) über Untersuchungen im Auftrag der SUVA von Emissionen aus der Bearbeitung von Dünnbettklebern (Fliesenkleber) mit Mengen von etwa 0,01 M% bis 0,1 M% Asbest (Chrysotil). Der Asbest entstammt nicht nur aus einer separaten Beimischung zur Thixotropierung, sondern auch aus dem Rezepturbestandteil Finntalc (Talkumpuder), welches bis zu 10 % Weißasbest enthält. Finntalc wurde solchen Mörteln beigemischt um eine sahnige Verarbeitungs-konsistenz zu erzielen. Damit rücken auch andere Mörtel als nur Dünnbettkleber in den Fokus. Alleine die Meßbefunde beim Bohren von Löchern und Abschlagen einzelner Fliesen ( F/m³) wie dies in jedem privaten Haushalt zu erwarten ist, verdeutlichen, dass dieses Thema nicht alleine auf den Arbeitsschutz beschränkt bleiben kann.

19 Nutzung von Gebäuden und baulicher Anlagen - Asbestrichtlinie Bewertungsgrundlage ist die Rohdichte (< 1000 kg / m 3 ) Das Vorhandensein schwach gebundener Asbestprodukte in Innenräumen bedeutet nach einheitlicher Einschätzung eine konkrete Gesundheitsgefahr für die Nutzer der Räume, wenn entweder: permanent hohe Asbestfaserkonzentrationen der kritischen Geometrien (L 5µm, D < 3µm; L/D > 3:1) oder eine Spitzenkonzentration, auch kurzzeitig, auftritt oder auftreten kann. Die Asbestrichtlinie liefert also nur den Nachweis, ob ein sofortiges Handeln ohne schuldhaftes Verzögern notwendig ist (konkrete Gefahr).

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21 Die nutzungsbezogene Sichtweise für Produkte 1000 kg/m³ Die Anwendung des Formblattverfahrens erfordert auch Kenntnisse über die Tragkonstruktion. Auf Gipskarton Untergründen z.b. sind asbesthaltige Spachtel in den Plattenstößen einer Zerstörung und dann auch einem Pumpeffekt ausgesetzt. Gruppe III führt bei Putzen und Spachtelmassen häufig zu Irritationen. Asbestpappen (Rohdichte 1000 kg/m³) als Schallschutz an Maschinenanlagen stellen für die Innenraumlauft einer Werkhalle ein bedeutsames Risiko dar. Asbest in Wandputzen von öffentlichen Gebäuden können bei üblichen Handwerkeroder Hausmeisterarbeiten (z.b. Bohren) ein bedeutsames Risiko darstellen.

22 Rohdichte über 1000 kg/m³ und doch schwach gebunden. Hier am Beispiel von Asbestpappen Die Asbestrichtlinie konsequent angewendet würde dazu führen, dass Asbestpappen nicht als schwach gebunden zu bewerten seien. Dies ist falsch! Vergleichbare Einstufungen liegen zu den Produkten Baufatherm, Neptunit und Sokalith vor, d.h. trotz Rohdichten von > 1000 kg/m³ erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung nach der Asbestrichtlinie.

23 Asbestrichtlinie : Was heißt schwach gebunden Rohdichte über 1000 kg/m³ und doch schwach gebunden Das Verhalten schwach gebundener asbesthaltiger Produkte wird in den USA mit crumbling oder friable, d.h. zerbröckelbar / zerbröselbar beschrieben und scheint für das Verständnis um die Eigenschaft solcher Produkte vor allem unter Nutzungsbedingungen sehr viel besser geeignet zu sein. Demnach sollte der Zustand schwach gebunden nicht zwingend an die Rohdichteschranke geknüpft sein. Damit werden dann auch Putze, Mörtel, Spachtel und Dünnbettkleber im vollen Rohdichteumfang erfasst. Hinweis: Von der Asbestrichtlinie darf abgewichen werden, wenn dies sachverständig begründet wird.

24 Andere Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung beinhalten Probleme z.b. Staubkontaktproben VDI 3877 (Messen von abgelagerten Faserstäuben auf Oberflächen) lassen keinen Rückschluss auf den Zustand des zu bewertenden Produktes zu. Luftmessungen nach VDI 3492 (Messen anorganischer faserförmiger Partikel, Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren) beschreiben nur einen momentanen Zustand. Fehlende Rechtssicherheit? (2.13 TRGS 519 Faserfreisetzungspotenzial vergleichend bewerten)

25 Ist die Kenntnis des Massengehaltes an Asbest in einem Bauprodukt eine geeignete Grundlage zur Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung? Auf der Grundlage des Verfahrens zur analytischen Bestimmung geringer Massengehalte von Asbestfasern in Pulvern, Pudern und Stäuben mit REM/EDX [BIA-Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen Kennzahl 7487] steht ein Arbeitsverfahren zur Verfügung, mit dem sehr geringe Konzentrationen an Asbest in einem Bauprodukt nachgewiesen werden können (NWG 0,008 M%). Hieraus ergeben sich neue Probleme bei der Festlegung eines Grenzgehaltes an Asbest in Bauprodukten.

26 18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken

27 Die nutzungsbezogene Sichtweise für Produkte 1000 kg/m³ Asbestgehalte < 0,1 M% sind nicht mit einer geringen Gefährdung gleichzusetzen. Asbestgehalte < 0,1 M% lassen nicht den Rückschluss zu, dass der Akzeptanzwert unterschritten wird. Asbestgehalte < 0,1 M% stehen lediglich im Zusammenhang mit den Anforderungen an Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen [s. Pkt. 18(2) TRGS 519] Die analytischen Untersuchungen von Putzen, Mörteln, Spachtelmassen und Dünnbettklebern ergeben, dass Asbest nicht nur als Rezepturbestandteil beigemischt wurde, sondern dass diese darüber hinaus auch asbesthaltige Gesteinskörnungen enthalten können. Es sind keine unteren Grenzwerte zum Asbestgehalt in Bauprodukten (ob beigemischt oder als Gesteinskörnung) definiert. Ist 0,008 M% Asbest viel oder wenig?)

28 18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken Tätigkeiten am Produkt: Grundlagen: Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 Der Begriff der Sanierung nach 2.2 der TRGS 519 ist eine Maßnahme, um die Gefahr des ungewollten (relevanten) Faserfreisetzens zu beseitigen. Diese Maßnahme muss objektiv geboten sein. (Dies entspricht im Formblattverfahren einer ermittelten Punktezahl von 80 und mehr Punkten.) Bei den hier diskutierten Produkten ist dies im Sinne des 3 der MBO jedoch nicht zwingend der Fall, d.h. die Faserfreisetzungspotentiale sind gering. Man wird in der Regel 80 Punkte und mehr nicht erreichen.

29 18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken Es stellt sich die Frage, ob Instandhaltungsmaßnahmen den Begrifflichkeiten der Asbestrichtlinie zugeordnet werden können. Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes sowie Feststellung und Beurteilung des Ist - Zustandes von technischen Mitteln eines Systems.

30 18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken Sehr häufig steht die Beschichtung, insbesondere bei den Produkten > 1000 kg/m³ und Asbestzement im Fokus kontroverser Diskussionen. Sind Beschichtungen hierauf zulässig? Arbeitsverfahren werden ausschließlich durch die Asbestrichtlinie festgelegt. Hierbei geht es um eine gefahrenabwehrende Maßnahme, und dies kann je nach Zustand auch für Putze, Mörtel und Spachtelmassen gelten. Entfernen? Beschichten (das Beschichtungsverbot ist noch nicht bundeseinheitlich eingeführt) Räumliche Trennung.

31 Das BGH Urteil gilt bezogen auf die Nutzung auch für Produkte 1000 kg/m³ Unter Zugrundelegung des BGH Urteils vom V ZR 30/08 ist von einem Mangel im Rechtssinne auszugehen, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass Stoffe mit einem erheblichen gesundheitsschädlichen Potenzial im Rahmen der üblichen Nutzung des Objektes austreten! Dabei liegt eine erhebliche Einschränkung der Nutzbarkeit eines Wohngebäudes auch dann vor, wenn übliche Umgestaltungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen nicht ohne gravierende Gesundheitsgefahren vorgenommen werden können.

32 18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken Dürfen asbesthaltige Wandputze noch gestrichen oder noch tapeziert werden? Im Zusammenhang mit Asbest wäre die Sanierungsmethode, das Beschichten ausschließlich an die Asbestrichtlinie und, wie zuvor aufgezeigt, auch nur im Zusammenhang als Maßnahme, um die Gefahr des ungewollten (relevanten) Faserfreisetzens zu beseitigen, geknüpft! Fällt das jetzt weg, weil das Beschichten aus der Asbestrichtlinie gestrichen wurde? Im Zusammenhang mit den zuvor genannten Produkten wie Putzen, Spachtelmassen, Farben und Platten, die nicht Asbestzement sind, und zugleich die Kriterien zerbröckelbar, zerbröselbar erfüllen, halte ich das Beschichten für zulässig. Bei Asbestzement ist das Beschichten nicht obligat zulässig, da das Produkt nicht unter die Asbestrichtlinie fällt.

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18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken

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