Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF*

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF*"

Transkript

1 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF* Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau Dipl.-Ing. Markus Klug Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 1 1

2 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF Copyright Hinweise Die im Rahmen dieser Präsentation verwendeten Folien grafischen Darstellungen und sonstigen Unterlagen geben unsere aktuelle Einschätzung auf der Basis der derzeit geltenden Regeln und ihrer Auslegung wieder. Die Präsentation ist unter vortragsdidaktischen Aspekten erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist damit weder geeignet, eine Beurteilung im konkreten Einzelfall abzuleiten, noch kann sie als Basis für vertragliche Vereinbarungen herangezogen werden. Durch die Überlassung der Präsentation wird eine Haftung unserer Behörde gegenüber dem Teilnehmer der Präsentation oder dritten Personen in keiner Weise begründet. Die Inhalte dieser Präsentation sind das geistige und wirtschaftliche Eigentum unserer Behörde und unterliegen unserem Copyright. Das bedeutet, dass sie vom Empfänger nur für eigene Zwecke bzw. wie vereinbart zweckgebunden verwendet werden dürfen. Jede weitere Verwendung, insbesondere die Weitergabe an dritte Personen im Original, als Kopie, in Auszügen oder auf elektronischem Weg, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers. Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 2

3 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF Einleitung Blickwinkel Definitionen Aufnahmewege Gefahren / Eigenschaften Wirkung Asbest, KMF Rechtlich/technische Betrachtung und und und Schluss Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 3

4 Fundstellen (Beispiele) Dächer Dämmung Trennwände Installationswände Fassaden Bodenbeläge Rohrleitungen Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 4

5 Fundstellen (nachher) Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 5

6 10 µm MKW PCB HSM HCH DDT PCP Fasern Asbest KMF Staub PAK Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 6

7 Gesundheitsgefährdung Gefährdung Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. Gefährdung Risiko Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 7

8 Asbest : Tote 2008: Tote Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 8

9 Exposition Exposition gegenüber Gefahrstoffen Inhalative Exposition ist das Vorhandensein eines gefährlichen Stoffes in der Luft im Atembereich des Beschäftigten. Sie wird beschrieben durch die Angabe von Konzentration und zugehörigem zeitlichen Bezug (Dauer der Exposition). Eine dermale Exposition liegt vor, wenn Hautkontakt gegenüber Gefahrstoffen besteht. Sie wird beschrieben durch die Menge und Konzentration des Stoffes auf der Haut, Lage und Ausdehnung der benetzten Fläche, sowie Dauer und Häufigkeit des Hautkontaktes. Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 9

10 Aufnahmewege Aufnahme durch die Atmungswege (Orale Aufnahme) Aufnahme über die Haut Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 10

11 TRGS 519 / 2.6 Asbesthaltige Gefahrstoffe (1) Asbesthaltige Gefahrstoffe sind asbesthaltige Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, bei deren Verwendung asbesthaltiger Faserstaub entsteht oder freigesetzt werden kann. (2) Asbesthaltige Zubereitungen sind Gemische, denen Asbest gezielt zugesetzt wurde, z. B. Spritzasbest. (3) Asbesthaltige Erzeugnisse wurden aus Asbest, asbesthaltigen Stoffen oder asbesthaltigen Zubereitungen hergestellt (z. B. asbesthaltige Bremsbeläge, Asbestzementplatten) oder enthalten asbesthaltige Teile (z. B. Speicherheizgeräte, Maschinen mit asbesthaltigen Dichtungen). Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 11

12 Fasern Charakterisierung Verwendung Vorkommen in Gebäuden Aufnahmewege Unter Asbest versteht man eine Gruppe anorganischer, natürlich vorkommender, kristalliner Silikate, die in Form von Fasern bzw. Faserbündeln auftreten. Die Fasern können bei mechanischer Beanspruchung längs in immer dünnere Fasern aufspleissen, welche in den krebserregenden Stäuben beim Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien auftreten. Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen, Leichtbauplatten, Pappen, Schnüre, Schaumstoffe, Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Trennwände, Lüftungskanäle, Fensterbänke, Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe, usw. Einatmen Asbest Wirkungen akut Vergleichbar mit der Wirkung nicht toxischer Stäube (Irritation), spätere Entstehung von Asbestkörperchen Gefahr chronisch Entstehung von Asbestkörperchen (besonders bei Amphibolasbestarten), Asbestose, zelluläre Veränderungen an den Lungenhautflächen (hyaline und verkalkte Pleuraplaques), Lungenkrebs Karzinogenität, Kategorie 1A; H350 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1; H372 Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 12

13 Fasern Asbest Verwendung Vorkommen in Gebäuden Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen, Leichtbauplatten, Pappen, Schnüre, Schaumstoffe, Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Trennwände, Lüftungskanäle, Fensterbänke, Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe, usw. Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 13

14 TRGS 521 / 2.3 Alte Mineralwollen (1) Im Sinne dieser TRGS sind alte Mineralwollen biopersistente künstliche Mineralfasern nach Anhang IV Nr. 22* der GefStoffV. Nach der TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe sind die aus alter Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten. (2) Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22* GefStoffV. Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaute wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle im Sinne dieser TRGS handelt. *GefStoffV Anhang II Nummer 5 Biopersistente Fasern (1) Folgende mineralfaserhaltige Gefahrstoffe dürfen weder für die Wärme- und Schalldämmung im Hochbau, einschließlich technischer Isolierungen, noch für Lüftungsanlagen hergestellt oder verwendet werden: 1. künstliche Mineralfasern (künstlich hergestellte ungerichtete glasige [Silikat-]Fasern mit einem Massengehalt von in der Summe über 18 Prozent der Oxide von Na, K, Ca, Mg und Ba), 2. Zubereitungen und Erzeugnisse, die künstliche Mineralfasern mit einem Massengehalt von insgesamt mehr als 0,1 Prozent enthalten. Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 14

15 Fasern Charakterisierung Verwendung KMF / alte Mineralwolle TRGS 521 KMF bestehen aus verschieden dicken Glas- oder Steinwollefasern (künstlichen Mineralfasern), die mit Kunstharz gebunden und denen sehr geringe Mengen an Mineralölen zur Staubbindung zugegeben sind. Alte Fasermaterialien gehören wegen ihrer stofflichen Zusammensetzung in die Kategorie K2 der kanzerogenen Stoffe einzustufen sind. Beim Umgang mit KMF können lungengängige Fasern entstehen bzw. frei werden. Dämm-, Isoliermaterialien Aufnahmewege Einatmen Wirkungen akut Reizung von Haut und Augen chronisch Bronchitis, Lungenschaden, Fasern bzw. faserhaltige Stäube der Kategorie 2 kann Krebs erzeugen! Karzinogenität, Kategorie 2; H351 Achtung Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 15

16 Wechselwirkungen Wechselwirkung ist die gegenseitige Beeinflussung zwischen einem Arbeitsmittel und anderen Arbeitsmitteln, zwischen einem Arbeitsmittel und Arbeitsstoffen oder zwischen einem Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung. Wechselwirkung ist auch die gegenseitige Beeinflussung der Wirkung von zwei oder mehreren Gefahrstoffen. Die Wirkung kann dadurch verstärkt werden. Bei Gefährdungen durch Wechselwirkungen kann es sich um zusätzliche oder um die Veränderung bereits vorhandener Gefährdungen handeln. Die Wechselwirkung zwischen biologischen Arbeitsstoffen wird von dieser Definition nicht erfasst. Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 16

17 TRGS Vergleich Verwendungsbeschränkungen Sachkunde Geringe Exposition < F/m³ Geringer Umfang > F/m³ Umfangreiche Arbeiten < F/m³ Asbest Mineralfasern Verwendungsbeschränkungen Keine Sachkunde Expositionskategorien < F/m³ > F/m³ > F/m³ Abbruchsarbeiten Sanierungsarbeiten (nur schwach gebunden) Instandhaltungsarbeiten Abbrucharbeiten Sanierungsarbeiten Instandhaltungsarbeiten Demontage Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 17

18 TRGS Vergleich TRGS 519 Asbest Abbrucharbeiten umfassen das Abbrechen von baulichen Anlagen oder Teilen davon, das Abwracken von Fahrzeugen einschließlich Schiffen, das Demontieren von Anlagen oder Geräten usw. einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. TRGS 521 Mineralfasern Abbrucharbeiten umfassen das Abbrechen von baulichen Anlagen, das Abwracken von Fahrzeugen einschließlich Schiffen, das Demontieren von Anlagen oder Geräten usw. einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 18

19 TRGS Vergleich TRGS 519 Asbest (1) Sanierungsarbeiten umfassen die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren, die durch schwach gebundene asbesthaltige Gefahrstoffe entstanden sind, einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten TRGS 521 Mineralfasern Sanierungsarbeiten umfassen das Entfernen* von Mineralwolle- Dämmstoffen und erforderlichenfalls das Ersetzen einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. *(Abbruch) Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 19

20 TRGS Vergleich TRGS 519 Asbest Instandhaltungsarbeiten umfassen alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes (Wartung), zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes (Inspektion) und zur Wiederherstellung des Soll- Zustandes (Instandsetzung). Unter Instandhaltungsarbeiten fallen die erforderlichen Nebenarbeiten und auch vorläufige bauliche Maßnahmen im Sinne der Asbest-Richtlinie (siehe Nummer 17), wie z. B. Beschichten, Ausbessern von Beschädigungen, Schließen von Fugen sowie Maßnahmen nach Nummer 16 dieser. = TRGS 521 Mineralfasern Instandhaltungsarbeiten umfassen alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes (Wartung), zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes (Inspektion) und zur Wiederherstellung des Soll- Zustandes (Instandsetzung). Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 20

21 Sollzustand Sollzustand ist der durch die Gefährdungsbeurteilung oder die sicherheitstechnische Bewertung festgelegte sichere Zustand für die weitere Benutzung oder den weiteren Betrieb. Anfang Herstellung Verwendung Gebrauch Alterung Ermüdung Ende Entsorgung Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 21

22 Lebenszyklus Herstellung Verwendung Gebrauch Alterung Ermüdung Entsorgung festgelegter sicherer Zustand bestimmungsgemäße Verwendung, Instandsetzung möglich, Verlust der Gebrauchseigenschaften abbrechen, entfernen, beseitigen,, transportieren, verpacken, Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 22

23 Lebenszyklus Beispiele: Abblättern einer Beschichtung Brechen bei geringster Beanspruchung Reißen bei normaler Windlast Ermüdung durch chemisch / physikalische Beanspruchung im Regelbetrieb (bestimmungsgemäßer Betrieb) Aufwölbungen und dauerhafte Druckstellen an Fußbodenmaterialien Reißen und Versprödung bei Normalbeanspruchung Lösen vom Untergrund (Wände, Fußböden) Verlust der ursprünglichen Werkstoffeigenschaften (beispielhaft) Tragfähigkeit, Oberflächengüte Zug- und Druckfestigkeit Zug- und Druckfestigkeit Zug- und Druckfestigkeit, Korrosionsbeständigkeit, Tragfähigkeit, Oberflächengüte Weichmacherverlust, Elastizität, Tragfähigkeit, Oberflächengüte Zug- und Druckfestigkeit Tragfähigkeit, Oberflächengüte Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 23

24 Wer darf Tätigkeiten ausführen? Grundvoraussetzung Sachkunde* Asbest Grundvoraussetzung Fachkunde Mineralfasern * schließt Fachkunde ein Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 24

25 TRGS Vergleich Asbest Sachkundig (13) Sachkundig ist, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. In Abhängigkeit vom Aufgabengebiet kann es zum Erwerb der Sachkunde auch erforderlich sein, den Lehrgang mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen. Sachkundig ist ferner, wer über eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte oder in dieser Verordnung als gleichwertig bestimmte Qualifikation verfügt. nur Fachbetriebe Mineralfasern Fachkundig (12) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe befähigt ist. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen. Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 25

26 und Organisations-/Auswahlverantwortung des Auftraggebers Hinweis auf 319 StGB Baugefährdung BaustellV Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 26

27 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Klug Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 27

Gesundheitsgefährdung durch gefährliche Stoffe in Abfällen

Gesundheitsgefährdung durch gefährliche Stoffe in Abfällen Gesundheitsgefährdung durch gefährliche Stoffe in Abfällen - ausgewählte Beispiele - Dipl.-Ing. Markus Klug Klug 05-2011 Gefährliche Stoffe in Abfällen 1 1 Copyright Hinweise Gesundheitsgefährdung durch

Mehr

Asbest Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Dipl.-Ing. Andrea Bonner

Asbest Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Dipl.-Ing. Andrea Bonner Asbest Anforderungen der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. Andrea Bonner Gefahrstoffverordnung 2010 Ziel keine lebensverlängernden Maßnahmen an asbesthaltigen Materialien Seite 2 Asbestbedingte Erkrankungen

Mehr

Aktuelle Regelungen zu Asbest. Tag der Arbeitssicherheit 2015

Aktuelle Regelungen zu Asbest. Tag der Arbeitssicherheit 2015 Aktuelle Regelungen zu Asbest 30.03.2015 Asbesthaltige Produkte in Gebäuden: Fest gebundene Asbestprodukte / Asbestzement Dacheindeckungen Fassadenverkleidungen Wasser- und Abwasserrohre Lüftungskanäle

Mehr

TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009

TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009 TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009 Gefährdungen durch Asbest bei Baumaßnahmen asbesthaltige Baustoffe werden nicht erkannt

Mehr

Schutzkonzepte für die Gefahrenbereiche bei Tätigkeiten auf der kalten Brandstelle

Schutzkonzepte für die Gefahrenbereiche bei Tätigkeiten auf der kalten Brandstelle FSU-Seminar für Schadenregulierer PRAXIS DER BRANDSCHADENSANIERUNG Hannover Airport, 26./27. September 2011 Schutzkonzepte für die Gefahrenbereiche bei Tätigkeiten auf der kalten Brandstelle Markus Klug

Mehr

Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015

Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015 8. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015 Fachgebiet Gefahrstoffe, Michael Piskorz 30.09.2015 Gefahrstoffverordnung - aktuell

Mehr

VDRI Veranstaltung - Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Wichtige Beschlüsse und Infos aus der AGS-Sitzung 11/2016

VDRI Veranstaltung - Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Wichtige Beschlüsse und Infos aus der AGS-Sitzung 11/2016 VDRI Veranstaltung - Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Wichtige Beschlüsse und Infos aus der AGS-Sitzung 11/2016 Dipl.-Ing. Martin Worbis, Trostberg, 08.12.2016 1 Infos des BMAS GefStoffV 2016:

Mehr

Asbest nicht von gestern Astrid Wind Aufsichtsperson Spartenprävention Handwerk

Asbest nicht von gestern Astrid Wind Aufsichtsperson Spartenprävention Handwerk Asbest nicht von gestern Astrid Wind Aufsichtsperson Spartenprävention Handwerk Forum Handwerk Asbest Gruppe anorganischer, natürlich vorkommender, kristalliner Silikate. Treten in Form von Fasern bzw.

Mehr

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) TRGS 002 Seite 1 Technische Regeln für Gefahrstoffe Ausgabe: Mai 2002 ergänzt bis: BArbBl. Heft 10/2005 Übersicht über den Stand der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 002 Die Technischen Regeln

Mehr

Informations- und Dialogveranstaltung Energiewende und REACH BAuA, Dortmund, Erfolgreich substituieren wann und wie geht das?

Informations- und Dialogveranstaltung Energiewende und REACH BAuA, Dortmund, Erfolgreich substituieren wann und wie geht das? Informations- und Dialogveranstaltung Energiewende und REACH BAuA, Dortmund, 16.03.2015 Erfolgreich substituieren wann und wie geht das? Dämmmaterialien Dr. Rolf Packroff Wissenschaftlicher Leiter Fachbereich

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Asbest beim Bauen im Bestand

Asbest beim Bauen im Bestand Sachgebiet Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub Asbest beim Bauen im Bestand Bericht aus dem Sachgebiet Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub Asbest in Gebäuden (Tebert~commonswiki) 22.03.2018

Mehr

KLIMArisk Die Wetterrisikoversicherung

KLIMArisk Die Wetterrisikoversicherung 23.04.2015 KLIMArisk Die Wetterrisikoversicherung Thomas Schmeling Account Manager Vertrieb Industrie Disclaimer Diese Präsentation enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf bestimmten Annahmen, Erwartungen

Mehr

Künstliche Mineralfasern (KMF)

Künstliche Mineralfasern (KMF) Fachbüro für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Künstliche Mineralfasern (KMF) Eigenschaften der Stoffgruppe Künstliche Mineralfasern, so genannte KMF, sind im wesentlichen aus Glasrohstoffen oder

Mehr

Künstliche Mineralfasern (KMF) unter Umständen ein Problem!

Künstliche Mineralfasern (KMF) unter Umständen ein Problem! Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen Arbeitsmedizinischer Dienst Künstliche Mineralfasern (KMF) unter Umständen ein Problem! Eine Information für Kindertagesstätten und Schulen Künstliche Mineralfasern

Mehr

Stand: November Übersicht über die Bekanntmachungen zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Allgemeines, Aufbau und Anwendung

Stand: November Übersicht über die Bekanntmachungen zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Allgemeines, Aufbau und Anwendung Stand: November 2016 Übersicht über die Bekanntmachungen zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Allgemeines, Aufbau und Anwendung TRGS 001 (Dezember 2006) Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung

Mehr

Dr. Peter Wardenbach Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund

Dr. Peter Wardenbach Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund Dr. Peter Wardenbach Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund 1 Themen 1994: Einstufung von Künstlichen Mineralfasern (KMF-TRGS 905) 2000: Empfehlung zum Allgemeinen Staubgrenzwert 2001:

Mehr

Neuerungen in der TRGS 900

Neuerungen in der TRGS 900 Neuerungen in der TRGS 900 Durchgeführt am 20.05.2014 Im Rahmen des VDSI-Afterwork Referent: Eckart Hillenkamp, AREGUS Services Wie ist die Gesetzgebung aufgebaut? 2 Was ist eine TRGS? TRGS steht für Technischen

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Unausgehärtete Epoxidharze BGI/GUV-I 504-23f

Mehr

UNIVERSITÄT HOHENHEIM

UNIVERSITÄT HOHENHEIM UNIVERSITÄT HOHENHEIM ZENTRALE VERWALTUNG -028- Universität Hohenheim (900-A5) 70593 Stuttgart Stuttgart-Hohenheim, den Bearbeiterin / Bearbeiter: Telefon (0711) 459 - Fax (0711) 459 - Aktenzeichen: (bei

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009

Mehr

Richtiger Umgang mit Asbestzement

Richtiger Umgang mit Asbestzement Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1-Chlor-2,3-epoxypropan

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, Universität Hohenheim Arbeitssicherheit (028) 70593 Stuttgart Arbeitssicherheit -028- Javanshir Hosseinzadeh Bearbeitet von J. Hosseinzadeh T +49 711 459 22975 F +49 711 459 24401 E j.hosseinzadeh@uni-hohenheim.de

Mehr

GefStoffV Änderung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1

GefStoffV Änderung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1 GefStoffV Änderung 15.07.13 Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1 1 Abs. 3 Abschnitte 3 bis 6 Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Verwendungsverbote und Vollzugsregelungen

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und Erkundungsarbeiten in kontaminierten Bereichen - Altlasten

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und Erkundungsarbeiten in kontaminierten Bereichen - Altlasten Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und in kontaminierten Bereichen - Altlasten Was ist zu tun? Wer hat es wann zu tun? Andreas Feige-Munzig BG BAU Prävention andreas.feige-munzig@bgbau.de TRGS

Mehr

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen

Mehr

18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken

18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken Uwe Schubert, Dipl.-Ing.Chem. ö.b.u.v. Sachverständiger, ib-prüf- und Überwachungsbeauftragter Bei der FHH amtl. akkr. für Asbestmessungen ( 1,2 ) Leiter des BZR Institutes Bonn 53229 Bonn, Siebenmorgenweg

Mehr

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 11.1 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder

Mehr

Lloyd Werft Bremerhaven AG

Lloyd Werft Bremerhaven AG Lloyd Werft Bremerhaven AG Asbest im Schiffbau Ein Problem der Vergangenheit? 84. Werftentagung 17.07.2015 bis 19.07.2015 1 Was ist Asbest? Sammelbezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender Silikatfasern

Mehr

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für

Mehr

Asbest - unzerstörbar, unvergänglich, unauslöschlich

Asbest - unzerstörbar, unvergänglich, unauslöschlich Asbest - unzerstörbar, unvergänglich, unauslöschlich Eigenschaften, frühere Verwendung und toxikologische Relevanz Dr. RAINER HARTMANN Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unfälle

Mehr

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Hydrazin Diese Schrift

Mehr

Staatliche. Arbeitsschutzvorschriften

Staatliche. Arbeitsschutzvorschriften Arbeitsschutzgesetz Staatliche Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzvorschriften Fahrpersonalrecht Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Mutterschutzrichtlinienverordnung Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Neues aus dem Technischen Regelwerk Gefahrstoffe

Neues aus dem Technischen Regelwerk Gefahrstoffe Kongress für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz am Donnerstag, den 01.09.2011 in Hannover Neues aus dem Technischen Regelwerk Gefahrstoffe Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen,

Mehr

Hinweis: (Anhang II Nr. 1 GefStoffV) ! Alle Verweise im Text beziehen sich auf die TRGS 519!

Hinweis: (Anhang II Nr. 1 GefStoffV) ! Alle Verweise im Text beziehen sich auf die TRGS 519! Aufgrund seiner positiven technischen Eigenschaften wurde Asbest bis Ende der 1980er-Jahre in zahlreichen Wohnund Industriegebäuden, Anlagen oder Geräten verbaut. Dabei kam Asbest u. a. als Zusatz in Klebern,

Mehr

Asbest. Vorkommen Analyse Gefahren. Typische Hartasbestprodukte. Größenordnung. Typische Hartasbestprodukte. Typische Weichasbestprodukte

Asbest. Vorkommen Analyse Gefahren. Typische Hartasbestprodukte. Größenordnung. Typische Hartasbestprodukte. Typische Weichasbestprodukte Asbest Vorkommen Analyse Gefahren DI Dr. Andreas Ippavitz ÖSBS Österreichische Staub-(Silikose-) Bekämpfungsstelle Technische Abteilung - Leoben Einödmayergasse 8-12 8700 Leoben Typische Weichasbestprodukte

Mehr

BetrSichV 2015 Fassung (Auszug Ex-Anlagen) Übergangsvorschriften

BetrSichV 2015 Fassung (Auszug Ex-Anlagen) Übergangsvorschriften 24 Übergangsvorschriften (4) Die Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 1 ist erstmals 6 Jahre nach der Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme durchzuführen. Bei Anlagen, die vor dem 1.

Mehr

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung

Mehr

Problem. Planung. schnell staubarm sauber sicher kostengünstig

Problem. Planung. schnell staubarm sauber sicher kostengünstig ENVIRO Frästechnik Problem Planung Lösung Hier könnte Ihr Foto stehen schnell staubarm sauber sicher kostengünstig www.asup.info 2 GefStoffV Gefahrstoffkataster Gefährdungsbeurteilung Materialanalyse Abfallrecht

Mehr

hiermit beantrage ich für das von mir geführte Unternehmen die Zulassung gemäß Anhang I Nr Abs. 4 GefStoffV zur Durchführung von

hiermit beantrage ich für das von mir geführte Unternehmen die Zulassung gemäß Anhang I Nr Abs. 4 GefStoffV zur Durchführung von Firmenstempel Don-Bosco-Straße 1 66119 Saarbrücken Antragsunterlagen für die Zulassung von Unternehmen gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei

Mehr

Die folgenden Ausbildungen / Sachkunde bzw. Schulungen gehören zu unserem aktuellen Angebot:

Die folgenden Ausbildungen / Sachkunde bzw. Schulungen gehören zu unserem aktuellen Angebot: Die folgenden Ausbildungen / Sachkunde bzw. Schulungen gehören zu unserem aktuellen Angebot: Ausbildung zum Brandschutzhelfer Termine: / (4-6 LE) Brandschutzhelfer Themen im Überblick: Theorie Grundzüge

Mehr

AB DR. A. BERG GMBH PLANUNGSBÜRO. Energetische Sanierung Welche Gefahrstoffe müssen für die Planung erfasst werden? Referent : Dr. A.

AB DR. A. BERG GMBH PLANUNGSBÜRO. Energetische Sanierung Welche Gefahrstoffe müssen für die Planung erfasst werden? Referent : Dr. A. Energetische Sanierung Welche Gefahrstoffe müssen für die Planung erfasst werden? Referent : Dr. A. Berg 1 Ein Mustergebäude Eine übliche Verteilung von Gefahrstoffen zeigt dieses Gebäude Ein Mustergebäude

Mehr

Antragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1

Antragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1 Antragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1 Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit Gefahrstoffen 1 Es werden Gefahrstoffe mit den nachgenannten Gefährlichkeitsmerkmalen

Mehr

Fachtagung bei der IHK/LUBW. am 5. Juli 2017 Karlsruhe. Gefahrstoffverordnung Neuerungen 2016 Staubminimierung beim Bauen Nationaler Asbestdialog

Fachtagung bei der IHK/LUBW. am 5. Juli 2017 Karlsruhe. Gefahrstoffverordnung Neuerungen 2016 Staubminimierung beim Bauen Nationaler Asbestdialog Fachtagung bei der IHK/LUBW am 5. Juli 2017 Karlsruhe Gefahrstoffverordnung Neuerungen 2016 Staubminimierung beim Bauen Nationaler Asbestdialog Ralf Rutscher Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Mehr

ÖSBS Österreichische Staub-(Silikose-) Bekämpfungsstelle Technische Abteilung - Leoben Einödmayergasse Leoben

ÖSBS Österreichische Staub-(Silikose-) Bekämpfungsstelle Technische Abteilung - Leoben Einödmayergasse Leoben ÖSBS Österreichische Staub-(Silikose-) Bekämpfungsstelle Technische Abteilung - Leoben Einödmayergasse 8-12 8700 Leoben Gliederung * Historie * Gesetzliche Grundlagen * Grenzwerteverordnung / GKV * KMF

Mehr

Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung. Dellemann, Staub

Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung. Dellemann, Staub Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung Dellemann, Staub 25.01.2011 Staubarten Staub Definitionen, Eigenschaften, Grenzwerte Staub ist eine disperse Verteilung fester Stoffe in der Luft, entstanden

Mehr

Asbest Günther Wanker - Hannes Unterhofer Guenther.wanker@provinz.bz.it 0471/411832 hannes.unterhofer@provinz.bz.it 0471/411827 Umweltagentur Südtirol Amt für Luft und Lärm Was ist Asbest? Mineralfaser

Mehr

Merkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager

Merkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager 13.06.2017 Merkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017 In der Verordnung über genehmigungsbedürftige

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-18561-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 24.06.2016 bis 02.04.2018 Ausstellungsdatum: 24.06.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

Symposium Gefahrstoffe 2015 Schlema VIII vom März 2015 Pyrolyseprodukte organischer Materialien

Symposium Gefahrstoffe 2015 Schlema VIII vom März 2015 Pyrolyseprodukte organischer Materialien Symposium Gefahrstoffe 2015 Schlema VIII vom 25.-27. März 2015 Pyrolyseprodukte organischer Materialien Thorsten Reinecke, BG BAU, Hannover 27.03.2015, Merseburg Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

Mehr

Wo steht die BetrSichV?

Wo steht die BetrSichV? Wo steht die BetrSichV? Bundesrecht Die Grundlage der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) findet sich im Bundesrecht und zwar konkret im: Besonderes Verwaltungsrecht und Arbeitsschutzrecht Seite

Mehr

Die Notwendigkeit der orientierenden Bausubstanzuntersuchung

Die Notwendigkeit der orientierenden Bausubstanzuntersuchung Die Notwendigkeit der orientierenden Bausubstanzuntersuchung Abbrucharbeiten Flächenrecycling Tiefbau / Erdbau Horizontalbohrtechnik / Rohrleitungsbau Kiesvertrieb / Transportdienstleistungen Logistik

Mehr

Neue steuerliche Möglichkeiten Riester

Neue steuerliche Möglichkeiten Riester Rechtschutzvers. Mitversicherg. Kind (Sozialgerichts-RS) Neue steuerliche Möglichkeiten Riester Krankenvoll-und Zusatzversicherung Absicherung Kind Neuanschaffungen Private Haftpflichtv. Deliktunfähigkeit

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Nachgehende Vorsorge Expositionsverzeichnis nach 14 GefStoffV Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) Arbeitsmedizinische Vorsorge Gesundheitsschäden frühzeitiges Erkennen und Verhüten arbeitsbedingter Erkrankungen

Mehr

Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung

Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, P. Dürdoth 26.11.2012 Rechtsgrundlagen Ursprung der BetrSichV: EU-Richtlinie 89/655/EG und 95/63/EG Inhalte gelten europaweit Umsetzung

Mehr

BGI/GUV I 8665 Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten. DGUV Information Stand April 2014

BGI/GUV I 8665 Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten. DGUV Information Stand April 2014 BGI/GUV I 8665 Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten Stand April 2014 DGUV Information 213-045 17. Vortragsveranstaltung ELEKTROTECHNIK 20. und 21. Mai 2014 Kassel Seite 1 Agenda Einleitung und PCB-Historie

Mehr

Neue TRGS Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas

Neue TRGS Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas Neue TRGS 529 - Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas Dipl.-Ing. Sabine Garbrands BG ETEM Düsseldorf 4. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz 21. und 22.09.2015, Heidelberg Inhalt des Vortrages Anwendungsbereich

Mehr

INFOTAG ASBEST VDW NIEDERSACHSEN BREMEN SCHADSTOFFE IN GEBÄUDEN ASBEST DIPL. - ING. GOTTHARD GRIESELER MRICS

INFOTAG ASBEST VDW NIEDERSACHSEN BREMEN SCHADSTOFFE IN GEBÄUDEN ASBEST DIPL. - ING. GOTTHARD GRIESELER MRICS INFOTAG ASBEST VDW NIEDERSACHSEN BREMEN SCHADSTOFFE IN GEBÄUDEN ASBEST DIPL. - ING. GOTTHARD GRIESELER MRICS grieseler gmbh - Mengeder Schulstr. 4 44359 Dortmund Tel.: 0231 / 992078-0 mobil: 0173 / 5315387

Mehr

Rückbau / Künstliche Mineralfasern

Rückbau / Künstliche Mineralfasern Rückbau / Künstliche Mineralfasern Seminar Abbruch- und Rückbauarbeiten nach ATV DIN 18459 und VDI E 6210 sowie Baustellen-Abfallmanagement Termin/Ort 04. Dezember 2018 in Essen Leitung Prof. Dr.-Ing.

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub BGI/GUV-I 504-1.2 Juni 2009

Mehr

DEUTSCHE WELLE. Informationen ASBEST

DEUTSCHE WELLE. Informationen ASBEST DEUTSCHE WELLE Informationen ASBEST 1 DEUTSCHE WELLE_Einführung Asbest WAS IST ASBEST? Natürlich vorkommendes faserförmiges Silikat-Mineral, das in magmatischen Gesteinen vorkommt und in den daraus hergestellten

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grund satz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und

Mehr

Das Nationale Asbestprofil: Daten zur aktuellen Asbestsituation in Deutschland

Das Nationale Asbestprofil: Daten zur aktuellen Asbestsituation in Deutschland Das Nationale Asbestprofil: Daten zur aktuellen Asbestsituation in Deutschland Erklärung von Parma, 2010 Verabschiedung einer Deklaration mit dem Ziel der Entwicklung nationaler Programme für die Elimination

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG bzw. 93/112/EG

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG bzw. 93/112/EG Druckdatum: 25. Mai 2012 überarbeitet: 07. Januar 2010 Seite 1 von 5 1 Stoff-/Zubereitung und Firmenbezeichnung 1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung 1.2 Firmen Bezeichnung WICO, Wichmann, Otto

Mehr

Sicherheitsunterweisung März 2015

Sicherheitsunterweisung März 2015 Sicherheitsunterweisung März 2015 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung und GHS Einheitliche Kennzeichnung ab 01.06.2015 Was ist mit den vorhandenen Kennzeichnungen der Chemikalien

Mehr

Diese stoffspezifischen Aussagen sind stets in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Auswahlkriterien anzuwenden.

Diese stoffspezifischen Aussagen sind stets in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Auswahlkriterien anzuwenden. BGI 504-1-2 (ZH 1/600.1.2) Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 "Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub" Berufsgenossenschaftliche

Mehr

CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017

CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017 CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017 In der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wurde der Anhang 2 an die

Mehr

AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Nationalparklandkreis Birkenfeld ASBESTHALTIGE BAUSTOFFE KÜNSTLICHE MINERALFASERN (KMF) BAUSTYROPOR

AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Nationalparklandkreis Birkenfeld ASBESTHALTIGE BAUSTOFFE KÜNSTLICHE MINERALFASERN (KMF) BAUSTYROPOR AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Nationalparklandkreis Birkenfeld ASBESTHALTIGE BAUSTOFFE KÜNSTLICHE MINERALFASERN (KMF) BAUSTYROPOR Stand: Januar 2019 Asbesthaltige Baustoffe Durch seine Faserstruktur und

Mehr

SBV Weiterbildungskurs 2013 Asbesthaltige Faserzementrohre

SBV Weiterbildungskurs 2013 Asbesthaltige Faserzementrohre SBV Weiterbildungskurs 2013 Asbesthaltige Faserzementrohre Daniel Lang, Luzern April 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist Asbest? 2. Gesundheitsrisiken 3. Rechtliche Grundlagen 4. Richtiges Vorgehen Seite

Mehr

Gebäuderückbau aus Unternehmersicht

Gebäuderückbau aus Unternehmersicht Gebäuderückbau aus Unternehmersicht Themen Abbruch Früher Rückbau Heute Projektphasen in der Unternehmung Offert Abgebotsphase Arbeitsvorbereitung Ausführung Resümee 1 Abbruch Früher Unkontrollierter Abbruch

Mehr

Anlage 1.1 zu TRGS 519

Anlage 1.1 zu TRGS 519 TRGS 519 Seite - 37 - Anlage 1.1 zu TRGS 519 Unternehmensbezogene Mitteilung zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen (gemäß Anhang III Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) (Zutreffendes

Mehr

Gefährdungen durch Asbest beim Bauen im Bestand. Andrea Bonner Fachtagung Gefahrstoffe 2017

Gefährdungen durch Asbest beim Bauen im Bestand. Andrea Bonner Fachtagung Gefahrstoffe 2017 Gefährdungen durch Asbest beim Bauen im Bestand Andrea Bonner Fachtagung Gefahrstoffe 2017 Neue Erkenntnisse zur Dimension der Asbestvorkommen in Gebäuden bisher wenig beachtete Bauprodukte: Putze, Spachtelmassen,

Mehr

Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH

Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Die neue BetrSichV 2015 Änderung der GefStoffV - wesentliche Änderungen für Anlagen mit Explosionsgefahren BetrSichV 2015 Explosionsgefährdungen

Mehr

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung Nutzen von REACH-Informationen aus der Registrierung und dem Sicherheitsdatenblatt Inhalt Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - wesentliche Inhalte

Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - wesentliche Inhalte Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - wesentliche Inhalte HDI Fachcenter bav; September 2017 Versprechen der Regierung Auszug Koalitionsvertrag: Die Alterssicherung steht im demografischen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Biostoffe bei der Gebäudesanierung. BioStoffTag - ABAS im Dialog

Gefährdungsbeurteilung Biostoffe bei der Gebäudesanierung. BioStoffTag - ABAS im Dialog Gefährdungsbeurteilung Biostoffe bei der Gebäudesanierung BioStoffTag - ABAS im Dialog 12.05.2014 Schimmelpilzbefall in Gebäuden Typische Schadensbilder: Schimmelpilzwachstum durch Kondensat an kalten

Mehr

Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Technische Regeln für Gefahrstoffe Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Ausgabe: Mai 1996 TRGS 560 Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen,

Mehr

22. Thüringer Arbeitsschutztag Die neue Biostoffverordnung

22. Thüringer Arbeitsschutztag Die neue Biostoffverordnung 22. Thüringer Arbeitsschutztag Die neue Biostoffverordnung Dr. Astrid Smola, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bonn Verordnung zur Neufassung der Biostoffverordnung und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4

Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4 Seite 1 zur Gefährdungsbeurteilung GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Gemäß 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis CHECKLISTE zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für den ARBEITGEBER Praxisadresse:

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Beryllium BGI/GUV-I

Mehr

Asbest Eigenschaften, Vorkommen und Erkennen von Asbest

Asbest Eigenschaften, Vorkommen und Erkennen von Asbest Asbest Eigenschaften, Vorkommen und Erkennen von Asbest Umgang mit Asbest im privaten Bereich Landesamt für Umweltund Arbeitsschutz Asbest ist bereits seit 1993 in Deutschland aus gutem Grund verboten:

Mehr

Innenraumluftbelastung

Innenraumluftbelastung Innenraumluftbelastung Die Themen für heute: Was belastet die Luft in Arbeitsräumen? Was bedeutet Sick-Building-Syndrom? Welche Gefährdungen stellen Tonerstäube dar? Welche Maßnahmen können zur Entlastung

Mehr

Fachtagung bei der IHK Karlsruhe Gefahrstoffe Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht. Karlsruhe 5.

Fachtagung bei der IHK Karlsruhe Gefahrstoffe Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht. Karlsruhe 5. Fachtagung bei der IHK Karlsruhe Gefahrstoffe 2017 Karlsruhe 5. Juli 2017 Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht Dr. Philipp Bayer Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mehr

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen Herbert F. Bender Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen Sachkunde für Naturwissenschaftler 2. Auflage )WILEY-VCH Weinheim New York Chichester Brisbane Singapore Toronto Inhalt Geleitwort Vorwort zur 2. Auflage

Mehr

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Inhaltsverzeichnis 1 Der Erste Gefahrstoffcheck... 1 1.1 Einführung... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften... 4 1.2.1 Gefahrstoffe... 6 1.2.2 Gefahrgut... 12 1.3 Aufgaben für die Praxis... 14 Literatur...

Mehr

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) 1 Der Erste Gefahrstoffcheck............................... 1 1.1 Einführung...................................... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften......................... 4 1.2.1 Gefahrstoffe.................................

Mehr

DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze

DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze - Rechtlicher Rahmen - Gefahrstoffverordnung - Rangfolge der Schutzmaßnahmen Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Mehr

Betreibertag 2015 Betriebssicherheitsverordnung Horst Schickor

Betreibertag 2015 Betriebssicherheitsverordnung Horst Schickor Betreibertag 2015 Betriebssicherheitsverordnung 04.09.2015 Horst Schickor 1. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen & Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen 2. Nachrüstverpflichtung

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005

Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005 Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005 Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung wurde am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Cobalt oder seine Verbindungen

Mehr

FASERFÖRMIGE STÄUBE IN DER INNENRAUMLUFT

FASERFÖRMIGE STÄUBE IN DER INNENRAUMLUFT FASERFÖRMIGE STÄUBE IN DER INNENRAUMLUFT 1. BEGRIFFSBESTIMMUNG Stäube sind in der Innenraumluft ubiquitär vorhanden. Die Quellen sind generell sehr inhomogen und es ist ein sehr breites Spektrum hinsichtlich

Mehr

FACTSHEET Asbest in Bauprodukten

FACTSHEET Asbest in Bauprodukten FACTSHEET Asbest in Bauprodukten Zahlen, Daten, Fakten Asbest: immer noch aktuell Einst galt Asbest als das beste Baumittel schlechthin. Obwohl schon seit den 1930er Jahren erste Gesundheitsrisiken bekannt

Mehr

Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )

Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) 1 Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) Dipl.-Ing. A. Wibbeke Die neue Gefahrstoffverordnung wurde am 29 Dezember 2004 verkündet und trat am

Mehr

Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden?

Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden? Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden? Name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten

Mehr

1.2. Firmenbezeichnung Wieländer+Schill GmbH & Co.KG Siederstrasse Villingen-Schwenningen Tel.: Fax:

1.2. Firmenbezeichnung Wieländer+Schill GmbH & Co.KG Siederstrasse Villingen-Schwenningen Tel.: Fax: Druckdatum: 17.04.2008 Überarbeitet am: 07.09.05 Seite: 1/5 1. Stoff- / Zubereitung und Firmenbezeichnung 1.1. Bezeichnung des Stoffs oder der Zubereitung - Glasgewebe aus textilen Glasfasern oder Glasfilamenten

Mehr