Luxemburg 2007 Gesetz über die Specialized Investment Funds

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1 Luxemburg 2007 Gesetz über die Specialized Investment Funds

2 Agenda I. Einleitung :Eine neue on-shore Struktur II. III. IV. Gut informierte Investoren Flexible unternehmensinternen Regelungen Start-Prozess: Keine Promoter Anforderung V. Minimale Größe und Mindestkapital VI. Organisatorische Anforderungen VII. Günstige Steuerregelung VIII. Entwicklung des SIF Anzahl und Vermögen Abschluss: Eine globale Lösung Appendix 1 : Geltenden Rechtsrahmen Appendix 2 : Grundsatz der Risikostreuung Appendix 3 : Benötigte Dokumente Appendix 4 : Rechtsformen zur Verfügung des SIFs Appendix 5 : VAT Appendix 6 : Akteure des SIF

3 Section I Einleitung Eine neue on-shore Struktur Im Februar 2007 wurde in Luxemburg ein neues Gesetz für Specialized Investment Funds «SIF Law» eingeführt, um zu gut informierte Investoren verteilt werden. Das Gesetz ersetzt die 1991 Institutional Investment Investor Fund Law und wird durch Rundschreiben der CSSF erteilt abgeschlossen. Diese neue Gesetzgebung vereinfacht die Regeln für die Einrichtung Fondsstrukturen wie Hedge-Fonds, Immobilienfonds, und Private Equity Fonds, und verbessert damit Luxemburg als " domicile of choice " für solche Produkte.

4 Section II - Gut informierte Investoren Nur informierte Investoren sind berechtigt, in einem SIF zu investieren. Sie sind : (i) institutionelle Ivestoren (ii) Professionelle Investoren (iii) Jeder Investor, der die folgenden Bedingungen erfüllt ( kultivierter Investor ): -schriftlich bestätigt, dass er / sie den Status der gut informierte Investor haftet, UND - investiert mindestens Euro ODER ist Gegenstand einer Beurteilung durch ein Kreditinstitut, eine Investmentfirma oder eine OGAW-III-Management-Unternehmendie die, den Sachverstand, die Erfahrung und Wissen in angemessener Beurteilung einer Anlage in den SIF bescheinigt.

5 Section III Flexible unternehmensinternen Regelungen Das Spektrum von Vermögenswerten ist unbegrenzt mit der einzigen Bedingung der Risikostreuung. Die SIF Gesetz hat selbst nicht Anlagegrenzen oder nutzen Regeln, aber die CSSF hat die allgemeinen Leitlinien der Risikostreuung für SIFs veröffentlicht (CSSF Rundbrief 07/309). Die Regel ist, zu einem Maximum von 30% pro Asset investieren. Als Ergebnis wird eine SIF für alle Anlagestile geeignet, darunter sowohl traditionelle als auch alternative Anlageprodukte(hedge funds, real estate funds, private equity, loan funds, etc ). Es gibt keine Einschränkungen bei der Verwendung von Prime-Brokern im Falle von Hedge-Fonds. SIFs sind ein Wahl instrument für Real Estate Investments.

6 Section IV Start-Prozess Im Gegensatz zu Fonds die den OGAW-Gesetzes von 2002 unterliegen, SIFs dürfen ihre Tätigkeit ohne vorherige Genehmigung der CSSF anfangen. Der Antrag auf Genehmigung muss allerdings bei der CSSF innerhalb eines Monats nach der Gründung des SIF eingereicht werden. Als Ergebnis kann die Time-to-Market für SIFs im Vergleich zu traditionellen Fonds reduziert werden. CSSF Genehmigung wird nur die Gründungsunterlagen prüfen, und ob die Luxemburg zentrale Verwaltung, Depotbank, Wirtschaftsprüfer und die Mitglieder des Board of Directors über die erforderliche Erfahrung und Reputation haben überprüfen. Im Gegensatz zu Fonds die dem Gesetz von 2002 unterliegen, ist die CSSF Zustimmung der Promotor des SIF und der Investment Manager oder Berater nicht erforderlich.

7 Section V - Minimale Größe und Mindestkapital Die SIF müssen eine Mindestgröße von innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Datum der Zulassung zu erreichen. Während ausgegebenen Aktien einer SICAV müssen vollständig gezeichnet werden, nur 5% der Höhe des Beitrags je Aktie oder Einheit muss in bar oder durch einen Beitrag außer bar bezahlt werden. Dies erleichtert Strukturen wie Private Equity-Fonds zu Kapital Anrufe über einen gewissen Zeitraum zu machen.

8 Section VI. Organizational requirements Verwahrung : Ein SIF muss eine Luxemburg Depotbank wählen (dh er muss seinen Sitz in Luxemburg haben oder die Luxemburgische Niederlassung einer Bank mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU sein). Die Depotbank hat eine aufgehellte Rolle im Vergleich zu andere Depotbanken die Luxemburgische öffentliche vertriebene Fonds handeln. Es ist rechtlich nicht verpflichtet, Aufsichts- und Kontrollfunktionen, wie zb die Gewährleistung führen, die dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme und die Aufhebung der Anteile oder Aktien Kontrollieren. Stattdessen hat die Depotbank eine Kontrollfunktion. Es sollte zu jeder Zeit, wo die Vermögenswerte und wie sie investiert wissen. Es bedeutet nicht, dass die lokale Luxemburg Depotbank den physischen Besitz der Vermögenswerte haben muss. Bewertung:Sofern es in der Ausstellung nicht vorgesehen ist, muss die Bewertung der Vermögenswerte sich auf Fair Value basieren, bestimmt in Übereinstimmung mit den Verfahren in den Gründungsunterlagen. Diese Verfahren könnten zum Beispiel, für Bewertungsgrundsätze die von Berufsverbänden von einer bestimmten Branche eingerichtet sind sorgen. Ausgaben und Rücknahmen:Ein SIF in Form einer SICAV sowohl Aktien wie Schuldverschreibungen ausgeben. Es gibt eine erhebliche Flexibilität in Bezug auf Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien muss in Übereinstimmung mit den Vorschriften in den Gründungsunterlagen durchgeführt werden. So wird es nicht erforderlich, dass Ausgaben und Rücknahmen zur NAV vorgenommen werden, noch, dass Anteile voll bezahlt werden.

9 Section VII Günstige Steuerregelung Keine Steuern auf Veräußerungsgewinne, Gewinnen oder Einkünften Kein Land, kommunalen oder sonstigen lokalen Steuern. Begrenzter Einfluss der Mehrwertsteuer (siehe Anhang) Es gibt keine Kapital Pflichten Allerdings unterliegen: -Abonnement steuern (taxe d'abonnement) von 0,01% des Nettovermögens - Eine Steuer in Höhe von für einzelne Fonds, bei Auflegung des Fonds, und dann jährlich, oder für Dach-Strukturen mit mehreren Teilfonds plus einige reportings (Finesti) und Handelskammer Gebühren. Der Zugang zu Luxemburg Doppelbesteuerungsabkommen; Kontinuität mit dem Gesetz von 1991.

10 Abschluss: Eine globale Lösung Das SIF Gesetz führt ein neues Investition Instrument, der sowohl lokale als auch ausländische Veranstalter, eine große Gruppe von, geregelte, überwachte, flexibilisierte, steueroptimierte und marktfähige Fondstypen bietet, zu einen breiten Publikum von institutionellen, professionelle und private informierte Investoren. Eine flexible und leichte Gesetzgebung. Eine neue on-shore Struktur Alle Arten von Anlageformen.

11 Appendix 1 : Geltenden Rechtsrahmen Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds ("SIF Gesetz") CSSF Rundbrief 07/283 - Inkrafttreten des Gesetzes vom 13. Februar 2007 auf SIFs CSSF Rundbrief 07/310 über finanzielle Informationen, die von SIFs zur Verfügung gestellt werden CSSF Rundbrief 07/309 über der Risikostreuung Anforderungen an SIFs

12 Appendix 2 : Grundsatz der Risikostreuung CSSF Rundbrief 07/309 über Risikostreuung für SIFs ergänzt das SIF Gesetz und stellt Klärung der Anlagebeschränkungen zur Verfügung, die eingehalten werden müssen, um eine adäquate Risikostreuung zu gewährleisten. Ein SIF kann grundsätzlich nicht, mehr als 30% seines Vermögens oder seine Verpflichtungen zu Wertpapieren der gleichen Art und herausgegeben von demselben Emittenten zu abonnieren. Diese Einschränkung ist jedoch nicht für Anlagen in Wertpapiere oder garantierte, von der OECD-Mitgliedstaaten, die lokalen Behörden, supranationalen Einrichtungen und Organisationen anwendbar; noch ist es für Ziel-OGA, die unter Risikostreuung Prinzipien sind. Leerverkäufe können grundsätzlich nicht deckte Ergebnis in der SIF Verwahrung von Wertpapieren der gleichen Art und desselben Emittenten aus mehr als 30% seines Vermögens ausgeben. Bei der Verwendung von Derivativen Finanzinstrumenten, muss der SIF einen vergleichbaren Risikostreuung durch geeignete Diversifikation der zugrunde liegenden Vermögenswerte anwenden. Das Kontrahentenrisiko der OTC-Operationen muss entsprechend der Qualität und Qualifikation der Gegenpartei begrenzt werden.

13 Appendix 3 : Benötigte Dokumente Offering-Dokument; Satzung (im Falle einer SICAV oder SICAF); Management-Richtlinien (im Falle eines FCP); Vereinbarungen mit den Dienstleistern; Geprüfte Jahresabschlussberichte (jährlich, innerhalb von 6 Monaten zum Jahresende) + elektronische Publikation von Monats-und Jahresberichte zu CSSF über CC-Lux/Finesti.

14 Appendix 4 : Rechtsformen zur Verfügung des SIFs eine vertragliche Fonds (FCP) or eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) oder festem Kapital (SICAF) als aufgenommen werden: eine Aktiengesellschaft (S.A.) eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.à r.l) einer Kommanditgesellschaft auf Aktien begrenzt (SCA) a co-operative company organized as a public limited company (SCoopSA)

15 Appendix 5 : VAT «Geistige» Dienstleistungen für eine in Luxemburg FCP oder SICAV oder SICAF. Lieferant Dienstleistung Ort der Lieferung VAT Behandlung Luxembourg company EU company (except Luxembourg) US advisory company Management-Dienste Luxembourg befreit Management-Dienste Luxembourg befreit Rechtsberatung Luxembourg 15% VAT (reverse charge mechanism) Luxembourg central administration Dienstleistungen der Verwaltung Luxembourg befreit Luxembourg custodian bank Kontroll- und Überwachungsleistungen Luxembourg 12% VAT Luxembourg auditor lawyer-tax advisor Audit - Rechtsberatung - Steuerberatung Luxembourg 15% VAT EU lawyer (except Luxembourg) Rechtsberatung Luxembourg 15% VAT (reverse charge mechanism)

16 Appendix 6 : Akteure des SIF Shareholders Finexis Manco PFA CSSF Investment manager - adviser External Auditors SIF Distributors Subcustodian Board of Directors Lux Custodian Clearstream Euroclear Lux stock exchange Finesti Legal Advisors

17 Unser Know-how zu Ihren Diensten Finexis bietet folgende Dienstleistungen an: Domizilierung: Fonds Einrichtung und Strukturierung, darunter auch Steuerliche Strukturierung Filing auf Notare und Behörden aller erforderlichen Dokumente Corporate Agent, Hauptversammlungen, Sitzungen des Verwaltungsrates Legal Reporting, wie sie in der Luxemburg-Recht vorsehen NAV Berechnung und Berichterstattung als gesetzlich vorgeschrieben (base wird jährlich NAV für SIFs oder häufiger nach Bedarf) Buchung aller Transaktionen in den Fonds Billing und Gebühren Zahlungen Übersicht und Überwachung verwahrene und nicht verwahrene Vermögenswerte Corporate Actions und Steuern zurückzufordern, Fiskalvertreter in Luxemburg Finanzbericht Transfer Agency Services und entsprechende Berichterstattung Tax Reporting EUSD, deutsche Steuer, US-Steuerbehörde, österreichische Steuer oder die schweizerische Steuer, aufausdrücklichen Wunsch zur Verfügung Stellung Wartung der Register Zahlung von Dividenden Zeichnungen und Rücknahmen Steuerung Anlagebeschränkungen Überwachung Eskalation mit externen Prüfern wann eine Investition Beschränkung verstößt Einreichung der Verstöße gegen die Regelung mit den entsprechenden Wortlaut Organisation und Überwachung von externen Audits der Fonds in unseren Archive

18 Unser Know-how zu Ihren Diensten Promotorship Management-Unternehmen für jede Art von europäisches Fonds in Europa, sowie die typischen SIF, SICAR oder institutionellen gewidmete ("Teil II") Fonds Verwaltungsratsmitglied Unabhängige Board-Mitglieder für die Fonds und ihre verbundenen Unternehmen Agiert direkt als Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds aller Art Asset Management Ratschläge für die Verwaltung des Portfolios, Delegieren Sie die aktuelle Asset Management keine dedizierten Vermögensverwalter Führen Sie damit die verbundenen Kontrollen Risiko-Management Risiko-Berichte über jedes Portfolio Delegierter des Risikomanagements auf eine dedizierte Risikomanager Führen Sie damit die verbundenen Kontrollen Fund Compliance Fund Compliance-Berichte auf jedem Portfolio, sondern kann auch als Management-Gesellschaft handeln Delegierter das Compliance-Management des Fonds zu einer engagierten Compliance-Manager Führen Sie damit die verbundenen Kontrollen

19 Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren: Vertrieb- und Vermögensverwaltung Operations Register Führung / Anteilscheingeschäft Fonds Buchhaltung Kundenbetreuung Buchaltung Kostenrechnung Domizilierung Risiko-Management Christian Denizon Tom Bernardy Gerry Salucci 25A, boulevard Royal L 2449 Luxembourg Phone Fax info@finexis.lu Declan O Hannrachain Marta Lavaroni Sophia Failla Maud Jund Magali Auer Marco Gastaldi

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