Teil III Kindertagesförderung

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1 Wappen des Landkreises Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Allgemeiner Teil Teil I Jugendförderung Teil II Hilfen zur Erziehung Teil III Kindertagesförderung

2 Jugendhilfeplanung 2012/2013 Inhalt Seite 1. Zielsetzung 4 2. Rechtliche Grundlagen 5 3. Herangehensweise Regionen und Sozialräume Planungsgruppen 8 4. Indikatoren Bevölkerung Besondere Bedarfe Soziale Lage Bestand an jüngeren Leistungsberechtigten nach ausgewählten Altersgruppen Bestandsanalyse Bestandsaufnahmen Kindertageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Tagespflegepersonen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Betreuungsgrad in Kintertageseinrichtungen und Tagespflege Auslastungsgrad in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Versorgungsgrad in Kintertageseinrichtungen und Tagespflege Finanzierungsgrundlagen Finanzmittel des Landkreises und des Landes für die Kindertagesförderung Anteile der Finanzierung der Kindertagesförderung im Haushalt des Jugendamtes Anteil am Gesamthaushalt des Jugendamtes Teile der Finanzierung der Kindertagesförderung Angebote der Kindertagesbetreuung Angebote in Kindertageseinrichtungen Angebote bei Tagespflegepersonen Bewertung und Handlungsempfehlungen 45 2

3 Anhang - Übersicht zu Kindertageseinrichtungen und Tagespflege in kommunaler und freier Trägerschaft des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 47 - Übersicht gesetzlicher Bestimmungen 72 3

4 Jugendhilfeplanung 2012/2013 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1. Zielsetzung Der Bereich der Kindertagesförderung steht ebenso wie die anderen Leistungsbereiche des Jugendamtes mit der Ausgestaltung der Kreisgebietsreform vor der Herausforderung, individuelle Umsetzungen der zugrunde liegenden Gesetzlichkeiten in den ehemaligen drei Landkreisen und der Stadt Neubrandenburg zukünftig zusammenzuführen und zu vereinheitlichen. Die inhaltlichen Schwerpunkte beziehen sich in der ersten Phase auf - die Vereinheitlichung von Richtlinien, Materialien und Handlungsgrundlagen - die Sicherung der Bedarfe und die Gestaltung von unterstützenden Materialien zur Erbringung von Nachweisen u. ä. - die fachliche Untersetzung von Vorgehensweisen im Sachgebiet. Mit den regionalen Arbeitsgruppen in den Regionen Demmin, (Müritz), Neustrelitz und Neubrandenburg soll erreicht werden, den spezifischen Bedarf zu erfassen und sozialraumorientierte Maßnahmen und Empfehlungen herauszuarbeiten. Es ist erstrebenswert, dass die regionalen Arbeitsgruppen selbst mit ihren Teilnehmern ein Spiegelbild für die Vielfältigkeit von Angeboten und Trägern in der Kindertagesbetreuung sind. Mit ihrer Beteiligung soll es gelingen, das Allgemeine und das Besondere in der Betreuung der Kinder im Alter von 0 bis unter 11 Jahren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu erfassen und eine perspektivische Planung orientiert an den Bedarfen und gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten. Die Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe liegt laut Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V)auch darin, für einen bedarfsgerechten Bestand von Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung zu sorgen. Dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gemäß 5 SGB VIII soll durch vielfältige Angebote entsprochen werden. 4

5 2. Rechtliche Grundlagen Jugendhilfe beruht auf dem Recht der Jugend auf Förderung ihrer Entwicklung, auf Erziehung zu Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit sowie der damit verbundenen Verantwortlichkeit der Eltern ( 1 SGB VIII). Die Grundlage für die Jugendhilfeplanung ist in den 79 ff SGB VIII verankert, wonach der öffentliche Träger der Jugendhilfe im Rahmen seiner fachlichen und fachpolitischen Gesamtverantwortung zur Erfüllung seiner Aufgaben sicherzustellen hat, dass die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Die Konkretisierung der Aufgaben zur Gewährleistung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erfolgt gemäß 22 ff SGB VIII. Das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiföG M-V) vom 1. April 2004, zuletzt durch das Gesetz vom 10. Juli 2008 geändert, in der derzeit gültigen Fassung vom 12. Juli 2010, in Kraft getreten am 1. August 2010, legt im 14 den Auftrag für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fest, der darin besteht den Bedarf an Förderung unter Berücksichtigung sozialer und sozialräumlicher Gegebenheiten festzustellen, einen geeigneten Bestand von Einrichtungen und Diensten zu sichern Träger von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen zu beraten. Der Anspruch auf Förderung für Kinder im Land Mecklenburg-Vorpommern wird im 3 KiföG M-V präzisiert. Generell haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Ab August 2013 wird dieser Anspruch erweitert auf die Gruppe der unter 3-Jährigen. Für die Betreuung im Grundschulalter soll ein bedarfsgerechtes Angebot gewährleistet werden. Eine Untersetzung gesetzlicher Festlegungen erfolgt durch Satzungen und Richtlinien, die vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte weiterführend erlassen werden. Dazu gehören: Richtlinie zur Ausreichung der finanziellen Mittel für Kindertageseinrichtungen ( ) Richtlinie zur Ausgestaltung der Kindertagespflege ( ) Satzung für das Jugendamt des Landkreises ( ) Für die inhaltliche Arbeit in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wird der Anspruch mit der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern festgelegt und das Ziel der Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung, das Recht auf individuelle Förderung sowie die Gewährleistung von Chancengerechtigkeit verfolgt. 5

6 3. Herangehensweise 3.1. Regionen und Sozialräume Grundlage für die Herangehensweise an die Erstellung einer Jugendhilfeplanung für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist das Planungsmodell der Jugendhilfeplanung lt. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom Bei der Erarbeitung dieses Modells wurde zunächst davon ausgegangen, dass für Eingangsplanungen auf die gewachsenen Strukturen und bewährte Planungsgruppen und ansätze zurückgegriffen werden muss, um sowohl Fachlichkeit als auch regionale Belange und Beteiligungen ausreichend berücksichtigen zu können. Die Gebiete der drei ehemaligen Landkreise Demmin, Müritz und Mecklenburg-Strelitz und das Gebiet der Stadt Neubrandenburg wurden als Regionen definiert. Darstellung der Planungsregionen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte: Region Stadt Neubrandenburg Region Demmin Region Müritz Region Mecklenburg-Strelitz 6

7 Sozialraum (Ämter/Stadtteile) JUGENDHILFEPLAN 2012/2013 Für die Umsetzung des Planungsauftrages des 80 SGB VIII, ist planerisch eine kleinteiligere Betrachtungsweise die Aufteilung in Sozialräume 1 - unerlässlich. Dabei geht es um die Bereitstellung von Einrichtungen und Diensten, ausgerichtet an den Bedürfnissen und Belangen und den räumlichen Zusammenhängen des Alltagsleben und der Lebensweltorientierung der Kinder und jungen Menschen. Die in den bisherigen Planungen der ehemaligen Landkreise und der Stadt Neubrandenburg historisch gewachsenen Strukturen in Ämtern bzw. Stadtgebieten wurden als Orientierungsrahmen auch für die Jugendhilfeplanung im Bereich der Kindertagesförderung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als geeignet und sinnvoll angesehen und in dieser Weise als Sozialräume übernommen. 1 Definition Sozialräume: Sozialräume bezeichnen einen Lebensraum, in dem sich gesellschaftliche Entwicklungsprozesse vollziehen, bei denen das soziale Handeln mit der räumlichen Umgebung in Verbindung gebracht wird und in deren Bewertung geografische, soziale und wirtschaftliche Daten einfließen. Planerische Aufteilung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Regionen und Sozialräume: Region Demmin Müritz Mecklenburg-Strelitz Neubrandenburg Hansestadt Demmin Amt Malchow Stadt Neustrelitz Innenstadt Stadt Dargun Amt Penzliner Land Amt Neustrelitz-Land Stadtgebiet West Amt Treptower Tollensewinkel Amt Malchin am Kummerower See Amt Röbel-Müritz Amt Seenlandschaft Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Vogelviertel Reitbahnviertel Amt Stavenhagen Stadt (Müritz) Amt Woldegk Datzeviertel Amt Demmin-Land Amt Stargarder Land Industrieviertel Amt Neverin Amt Friedland Stadtgebiet Ost Katharinenviertel Stadtgebiet Süd Lindenbergviertel 7

8 3.2. Planungsgruppen Das Planungsmodell der Jugendhilfeplanung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat eine Grundstruktur zur Gestaltung der Planungsarbeit in den einzelnen Leistungsbereichen vorgegeben. So setzt das Planungsmodell des Landkreises MSP auch im Bereich der Kindertagesförderung auf eine breite Beteiligung aller an der Jugendhilfe Beteiligten. Für den Bereich der Kindertagesförderung haben sich Vertreter der freien Träger, der Kommunen und der Verwaltung des Jugendamtes in regionalen Arbeitsgruppen zusammengefunden, die in den Regionen Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und der Stadt Neubrandenburg Planungsaufgaben übernommen haben. Die Ergebnisse dieser Arbeit sowie Erfahrungen, Ideen und Empfehlungen werden kontinuierlich durch die Vertreter der regionalen Arbeitsgruppe in die Arbeitsgemeinschaft nach 78 SGB VIII transportiert. Die Arbeitsgemeinschaft nach 78 SGB VIII setzt sich aus den Leitern der regionalen Arbeitsgruppen, Vertretern des Jugendamtes, freier und kommunaler Kita-Träger sowie aus Vertretern der Tagespflege zusammen und hatte am 22. Mai 2012 ihre konstituierende Sitzung. Die AG nach 78 SGB VIII hat u. a. die Aufgabe, Aufträge der Jugendhilfeplanung an die regionalen Arbeitsgruppen zu erteilen, überregionale Bedarfslagen zu koordinieren und Empfehlungen an den Unterausschuss Jugendhilfeplanung sowie an den Jugendhilfeausschuss zu geben. In den regionalen Arbeitsgruppen und der Arbeitsgemeinschaft nach 78 SGB VIII sind folgende Mitglieder vertreten: Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft nach 78 SGB VIII Kindertagesförderung Funktion Name Vorname Träger/Institution SGL Kosik Michaela Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Stabsstelle Raschke Annett bis Landkreis Engfer Cordula bis Mecklenburgische Reppschläger Mario ab Seenplatte Vorsitz Reg. AG DM Stöcker Gudrun Kinder-u. Jugendförderverein Dargun e.v. Vertreter komm. Kitas DM Langer Birgit Amt Stavenhagen Vorsitz Reg. AG MÜR Boldt Rene Stadt (Müritz) Vertreter freier Träger MÜR Magnusson Renate AWO Müritz ggmbh Vorsitz Reg. AG MST Frank Anke DRK KV MSP e.v. Vertreter komm. Kitas MST Michallik Gabriele Stadt Neustrelitz Vertreter Tagespfl. MST Petroschke Ingrid Koordinatorin Tagespflegepersonen Mitglied bis Vorsitz Reg. AG NB Steffen Patrick Lebenshilfe NB Integrative Kita Vertreter Tagespfl. NB Szwarc Angelika Tagespflegeperson Der Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft nach SGB VIII wurde von Herrn Boldt übernommen. 8

9 Regionale Arbeitsgruppen Kindertagesförderung Demmin Müritz Neustrelitz Neubrandenburg Anzahl der Mitglieder Konst. Sitzung Vorsitzende/r Gudrun Stöcker Rene Boldt Anke Frank Patrick Steffen 1. Stellvertreter Birgit Krysiak Renate Magnusson Brunhilde Dittrich Heike Wolff 2. Stellvertreter Silke Trunk Ellen Rau Ingrid Petroschke bis Angelika Szwarc 9

10 JUGENDHILFEPLAN 2012/ Indikatoren 4.1. Bevölkerung Entwicklung der Gesamtbevölkerung In allen ehemaligen Landkreisen gab es in den letzten 11 Jahren einen Rückgang der Gesamtbevölkerung (absolut (abs.) ; -14,6 %). Davon wurden auf Grund der Kreisgebietsreform vom Einwohner aus dem ehemaligen Landkreis Demmin (Gemeinden Loitz, Tutow und Jarmen) an den Landkreis Vorpommern Greifswald übergeleitet. Dies führte in dieser Region zu einem Absinken der Einwohnerzahlen um oder 30,5%. Ohne diesen Einfluss würde die Region Demmin einen Verlust von Einwohnern oder 15,7% verzeichnen, gefolgt von Mecklenburg-Strelitz (abs ; - 11,8 %), Neubrandenburg (abs ; - 9,4 %) und Müritz (abs ; - 7,3 %). Gesamtbevölkerung am 31. Dezember des Jahres (amtl. Angaben) Angaben in % - bezogen auf 2001 Sozial raum Σ % 100,0 98,7 97,5 96,3 95,2 94,0 92,6 91,2 90,1 89,3 85,4 DM ,0 98,2 96,7 95,0 93,4 91,7 89,8 88,0 86,8 85,5 69,5 MST ,0 99,2 98,1 97,1 95,9 94,5 92,9 91,5 90,2 89,0 88,2 MÜR ,0 99,5 98,9 98,1 97,1 96,3 95,6 94,5 93,8 92,9 92,4 NB ,0 97,9 96,4 95,4 95,1 94,1 93,0 91,9 90,8 91,0 90,6 Quelle: statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern 110,0 Entwicklung der Gesamtbevölkerung nach Regionen im Zeitraum ,0 90,0 80,0 70,0 60, DM MST MÜR NB LK MSP 10

11 JUGENDHILFEPLAN 2012/2013 Entwicklung der 0- bis unter 11-Jährigen Für die Altersgruppe der 0- bis unter 11-Jährigen ist im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gegenüber 2001 eine leichte Verringerung der Einwohnerzahlen zu verzeichnen (abs. -395; - 1,7%). Dies ist auf den Verlust der Gemeinden Jarmen/Tutow/Loitz zurückzuführen. Ansonsten wäre die Bevölkerung in dieser Altersgruppe um etwa 4% gestiegen. Den stärksten Anstieg in dieser Altersgruppe gibt es in der Stadt Neubrandenburg (abs ; + 12,6%), gefolgt von den Landkreisen Müritz (abs ; + 7,1%) und Mecklenburg-Strelitz (abs. + 64; +1,0%). Für den ehemaligen Landkreis Demmin ist eine Verringerung der Einwohnerzahlen festzustellen (abs ; - 20,8%). Sozial raum Bevölkerung 0 bis unter 11 Jahre 31. Dezember des Jahres (amtl. Angaben) Angaben in % - bezogen auf 2001 Σ % 100,0 98,3 98,8 100,2 101,8 102,8 103,2 103,7 104,0 104,1 98,3 DM ,0 97,4 97,4 97,5 98,5 98,2 97,6 97,5 97,9 97,3 79,2 MST ,0 98,8 98,6 99,7 101,1 102,0 102,1 102,5 102,2 100,9 101,0 MÜR ,0 99,2 100,9 102,7 104,3 106,2 107,7 108,3 108,1 108,0 107,1 NB ,0 98,1 99,0 102,1 104,8 106,7 107,8 109,1 110,6 113,9 112,6 Quelle: statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern 120,0 Entwicklung der 0-<11-Jährigen nach Regionen im Zeitraum ,0 100,0 90,0 80,0 70, DM MST MÜR NB LK MSP 11

12 JUGENDHILFEPLAN 2012/2013 Entwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen Die Altersgruppe der 0-bis unter 3-Jährigen liegt insgesamt unter dem Niveau von 2001, auch wenn zwischenzeitlich wieder ein leichter Aufwärtstrend zu verzeichnen war. Im Jahr 2011 lebten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bis unter 3-Jährige weniger als noch im Jahr 2001(- 11,6%). Den stärksten Verlust konnte im Landkreis Demmin (abs. 543; - 17,2% unter Berücksichtigung des Verlustes auf Grund der Gebietsreform) verzeichnet werden, es folgen Mecklenburg-Strelitz (abs ; - 11,7%) und Müritz (abs. 45; -2,9%). Die Stadt Neubrandenburg hat nur einen leichte Verringerung der Einwohner von 13 (-0,8%) zu verzeichnen. Sozialraum Bevölkerung 0 bis unter 3 Jahre jeweils zum 31. Dezember (amtl. Angaben) Angaben in % - bezogen auf Basis 2001 = 100 Σ % 100,0 99,1 96,6 94,5 93,2 91,9 92,3 95,6 96,2 94,9 88,4 DM ,0 98,9 97,9 92,7 93,5 91,2 90,0 93,2 93,4 92,9 72,8 MST ,0 98,0 93,7 91,7 89,1 86,0 86,2 90,6 90,9 89,0 88,3 MÜR ,0 98,1 99,0 99,0 98,1 97,2 98,1 99,9 101,1 98,4 97,1 NB ,0 101,6 96,3 95,7 92,8 94,5 96,4 100,2 100,9 100,9 99,2 Quelle: statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern 110,0 Entwicklung der 0-<3-Jährigen nach Regionen im Zeitraum ,0 90,0 80,0 70,0 60, DM MST MÜR NB LK MSP 12

13 JUGENDHILFEPLAN 2012/2013 Entwicklung der 3- bis unter 6,5-Jährigen Die Altersgruppe der 3- bis 6,5-Jährigen hat gegenüber 2001 ebenfalls einen leichten Zuwachs zu verzeichnen (abs ; + 1,8%). Die Regionen der Stadt Neubrandenburg, der Altkreise Mecklenburg-Strelitz und Müritz verzeichnen hier einen Zuwachs (Neubrandenburg = abs. +278; + 17,9%; Müritz = abs. 147; + 9,1%; Mecklenburg-Strelitz abs. +58; +2,9%), in der Region des Landkreises Demmin ist gegenüber 2001 ein Rückgang zu verzeichnen (abs ;- 16,6%). Sozialraum Bevölkerung 3 bis unter 6,5 Jahre jeweils zum 31. Dezember des Jahres (amtl. Angaben) Angaben in % - bezogen auf 2001 Σ % 100,0 103,9 108,3 110,7 110,6 109,0 106,5 103,2 103,4 104,5 101,8 DM ,0 101,7 104,0 107,5 107,0 105,8 101,8 98,9 99,7 98,8 83,4 MST ,0 105,9 110,0 111,1 110,4 108,7 106,0 101,4 99,3 98,9 102,9 MÜR ,0 106,1 109,6 112,2 110,6 110,9 111,5 108,8 108,3 109,5 109,1 NB ,0 102,3 110,5 113,1 115,7 111,9 108,2 105,8 108,5 114,2 117,9 Quelle: statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern 120,0 Entwicklung der 3- <6,5-Jährigen nach Regionen im Zeitraum ,0 100,0 90,0 80, DM MST MÜR NB LK MSP 13

14 JUGENDHILFEPLAN 2012/2013 Entwicklung der 6,5- bis unter 11-Jährigen Der stärkste Anstieg gegenüber 2001 innerhalb der Altersgruppe der 0- bis unter 11-Jährigen ist in der Altersgruppe der 6,5- bis unter 11-Jährigen zu verzeichnen (abs. +300; + 3,3%). Die Stadt Neubrandenburg verzeichnet auch hier von allen ehemaligen Landkreisen den stärksten Anstieg (abs ; + 20,8%), gefolgt vom Landkreis Müritz (abs ; + 13,1 %) und Mecklenburg-Strelitz (abs. +230; + 9,2%). Der Landkreis Demmin hat auch hier als einziger Landkreis gegenüber 2001 einen Abwärtstrend zu verzeichnen, der sich auf Grund der Auswirkungen der Gebietsreform weiter verstärkte (abs. 525; -19,5%). Sozialraum Bevölkerung 6,5 bis unter 11 Jahre jeweils zum 31. Dezember des Jahres (amtl. Angaben) Angaben in % - bezogen auf 2001 Σ % 100,0 93,2 93,0 96,3 101,6 106,3 109,2 110,4 110,3 111,1 103,3 DM ,0 93,2 92,0 93,4 95,7 97,3 99,8 99,5 99,6 99,3 80,5 MST ,0 93,8 93,2 96,7 102,9 108,9 111,2 112,7 113,1 111,6 109,2 MÜR ,0 94,4 95,5 98,0 104,0 109,4 112,0 114,3 112,0 114,3 113,1 NB ,0 91,0 91,4 98,3 106,7 113,9 118,5 120,7 122,0 126,2 120,8 Quelle: statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern 130,0 Entwicklung der 6,5-<11-Jährigen nach Regionen im Zeitraum ,0 110,0 100,0 90,0 80,0 70, DM MST MÜR NB LK MSP 14

15 JUGENDHILFEPLAN 2012/2013 Entwicklung der Geburten Insgesamt ist für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gegenüber 2001 ein Rückgang der Geburten zu verzeichnen (abs. -360; - 14,9%). Die stärksten Verluste gab es in Demmin (abs ; - 35,12 %; als Ergebnis der Kreisgebietsreform), in Mecklenburg-Strelitz (abs. - 73; - 11,7 %), in der Müritz-Region (abs. -36; -6,92%). In Neubrandenburg blieb es fast unverändert (abs. 2; -0,36%). Die Geburtenzahlen waren im Verlauf der Jahre kleineren Schwankungen unterlegen. Nach einem leichten Rückgang in den Jahren 2002 und 2003 konnte für das Jahr 2004 wieder ein leichter Aufwärtstrend verzeichnet werden, bevor der Tiefpunkt im Jahr 2005 mit einem Minus gegenüber 2001 von 302 Geburten (- 12,5 %) erreicht wurde und 2007 stiegen die Geburten wieder leicht, wohingegen sie ab 2008 wieder rückläufig sind Sozialrau m Entwicklung der Geburten jeweils zum 31. Dezember des Jahres (amtl. Angaben) Gesamt % 100,0 94,29 93,79 94,45 87,50 91,23 96,81 97,14 91,60 91,35 85,10 DM ,0 87,73 90,13 87,73 85,47 86,74 83,78 94,08 85,90 80,54 64,88 MST ,0 94,07 91,83 91,67 80,77 85,74 93,59 94,07 85,42 87,50 88,30 MÜR ,0 93,27 100,58 100,96 91,15 95,00 106,73 100,00 97,88 100,19 93,08 NB ,0 103,73 94,32 100,00 94,14 99,47 107,64 101,78 99,82 101,07 99,64 Quelle: statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern 110 Geburtenentwicklung nach Regionen im Zeitraum Basis 2001 DM MST MÜR NB Gesamt 15

16 Entwicklungsprognose der Gesamtbevölkerung sowie ausgewählter Altersgruppen im Zeitraum bis 2030 für den LK MSP Entwicklung der Gesamtbevölkerung Entwicklung im Alter 0-<3 Entwicklung im Alter 3-<6 Entwicklung im Alter 6-<10 Entwicklung im Alter 0-<10 Jahr absolut in % ggü absolut in % ggü Anteil an Gesamtbevölkerung absolut in % ggü Anteil an Gesamtbevölkerung absolut in % ggü Anteil an Gesamtbevölkerung absolut in % ggü ,0% ,0% 2,3% ,0% 2,4% ,0% 3,0% ,0% 7,7% ,6% ,1% 2,2% ,0% 2,3% ,1% 3,3% ,4% 7,8% ,5% ,1% 1,9% ,1% 2,2% ,3% 3,2% ,5% 7,3% ,8% ,7% 1,7% ,3% 1,9% ,9% 2,9% ,1% 6,5% ,8% ,4% 1,8% ,3% 1,8% ,5% 2,5% ,8% 6,1% Anteil an Gesamtbevölkerung Quelle: aktualisierte 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg Vorpommern bis 2030 vom Die Studie zeigt, dass der Bevölkerungsverlust besonders bei den Kindern im Alter bis 6 Jahren ausgeprägt ist. Im Jahre 2030 werden nur noch Kinder in diesem Alter im LK Mecklenburgische Seenplatte wohnen, was gegenüber der Basis 2011 einem Rückgang von über 40% entspricht. Während sich die Gesamtbevölkerung also in den nächsten 20 Jahren im Durchschnitt um etwa 1% jährlich verringert, wird für die Altersgruppen bis unter 6 Jahren ein Rückgang von durchschnittlich über 2% pro Jahr prognostiziert. Diese überproportionale Verringerung spiegelt sich auch in den Anteilen an der Gesamtbevölkerung wider. Hier ist ein Rückgang von 2,3% bzw. 2,4% auf 1,8% zu verzeichnen. Ursache dieser Entwicklung ist gemäß der Studie der Rückgang der Frauen im gebärfähigen Alter. Die Geburtenzahl ist abhängig von der Anzahl der Frauen im Alter zwischen 20 und 30 Jahren. Die folgende Grafik zeigt anschaulich die Auswirkungen auf die Geburtenzahlen. 16

17 110,0% Entwicklungsprognose der Gesamtbevölkerung sowie ausgewählter Altersgruppen im Zeitraum (Basis 2011 = 100%) 100,0% 90,0% 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% Entwicklung im Alter 0-<3 Entwicklung im Alter 3-<6 Entwicklung im Alter 6-<10 Entwicklung der Gesamtbevölkerung Bis auf die zwischenzeitliche Zunahme der 6- bis unter 10-Jährigen bis 2015 ist in allen Altersgruppen eine Reduzierung der Bevölkerung zu verzeichnen. Dies hat zur Folge, dass der Bedarf an Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflege nach 2015 stetig abnehmen wird. Darauf wird unter Punkt noch näher eingegangen. 17

18 4.2. Besondere Bedarfe Das KiföG M-V stellt im 2 Abs. 6 und 7 Möglichkeiten der individuellen Förderung von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder in Kindertageseinrichtungen dar. In den ehemaligen Landkreisen Müritz, Mecklenburg-Strelitz und Demmin und der Stadt Neubrandenburg gibt es Erfahrungen und Angebote in Form von Integrations-einrichtungen, Sondereinrichtungen, Fördergruppen, Einzelintegration u. a.. Mit dem Stand der jetzigen Planung ist eine detaillierte Erfassung und Darstellung noch nicht erfolgt. Für eine an den Bedürfnissen und Notwendigkeiten der Kinder orientierte Bedarfsplanung ist das ein zukünftiger Handlungsbedarf. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden derzeit insgesamt 371 Integrationsplätze in 34 Einrichtungen bereitgestellt. Eine Übersicht zu den Einrichtungen ist im Anhang abgebildet. Die Frühförderung untergliedert sich in heilpädagogische und interdisziplinäre Frühförderung. In der Heilpädagogik werden mit Stichtag Kinder durch 9 Träger, interdisziplinär 126 durch 2 Träger betreut. Die Übersichten dazu sind ebenfalls im Anhang aufgeführt. In der Stadt Neubrandenburg erfolgt die Betreuung von Kindern mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen Körper- oder Mehrfachbehinderung im Sinne des 53 SGB XII i.v.m. 2 SGB IX im Kindergarten Stolpersteinchen. 18

19 4.3. Soziale Lage Bestand an jüngeren Leistungsberechtigten nach ausgewählten Altersgruppen 1) Mecklenburgische Seenplatte Zeitreihe, Datenstand: September Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Berichtsmonat Jahresdurchschnitt 2011 Gleitender Jahresdurchschnitt 2012 Jan 11 Feb 11 Mrz 11 Apr 11 Mai 11 Jun 11 Jul 11 Aug 11 Sep 11 Okt 11 Nov 11 Dez 11 Bev. im Dez. 11 Insgesamt unter 3 Jahre 3 bis unter 7 Jahre 7 bis unter 11 Jahre 11 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre Ausländer unter 3 Jahre 3 bis unter 7 Jahre 7 bis unter 11 Jahre 11 bis unter 15 Jahre bis unter 18 Jahre 1) Zum Berichtsmonat Januar 2011 wurden die Daten der Grundsicherung der Arbeitssuchende rückwirkend ab Januar 2007 im Zuge der Einführung einer integrierten Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende revidiert. Nähere Informationen können dem Methodenbericht "Integrierte Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" entnommen werden. Publikationen/Methodenbericht-Integrierte-Statistik-Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII.pdf Es zeigt sich, dass per mehr als ¼ der Bevölkerung im Alter von 0-<11 Jahren Leistungen nach dem SGB II erhalten haben und damit von Armut bedroht sind. Vergleicht man die Jahre 2011 und 2012, verringerte sich zwar die Zahl der Leistungsberechtigten der 0- bis unter 11-Jährigen im Jahresdurchschnitt um 313. Im Bereich der 11- bis unter 15-Jährigen sank die Zahl der Leistungsbezieher um 20. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernimmt den Elternbeitrag für diese Kinder, was wiederum zu zusätzlichen Ausgaben führt. 19

20 Anteil jüngerer Leistungsberechtigter an der Bevölkerung per (%) 30,0 29,45 27,91 28,0 25,60 26,0 24,0 22,0 0<3 Jahre 3<7 Jahre 7<11 Jahre 20

21 5. Bestandsanalyse 5.1. Bestandsaufnahmen Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es aktuell 196 Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 bis unter 11 Jahren mit einer Gesamtkapazität von Plätzen (Stand ). Die folgende Übersicht zeigt die Verteilung in den einzelnen Regionen: DM MÜR MST NB Gesamt Anzahl der Kitas Gesamtkapazität Damit erhöhte sich die Kapazität gegenüber 12/2011 um 477 Plätze, was einer Steigerung um 2,83% entspricht. Um die Vergleichbarkeit gewährleisten zu können, wird in den folgenden Analysen jedoch der Stand von 2011 genutzt, da auch die Bevölkerungszahlen aus dem Jahre 2011 stammen. Anzahl Kindertageseinrichtungen und Kapazitäten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (2011) DM MÜR MST NB Gesamt Anzahl der Kitas Gesamtkapazität davon kommunale Einrichtungen

22 Aufteilung der Kindertageseinrichtungen kommunal 12,5% freie Trägerschaft 87,5% Anzahl der Kindertageseinrichtungen NB 31 DM 50 MST 51 MÜR 57 Darstellung der Kapazitäten nach Betreuungsformen (Stand ) DM MÜR MST NB Gesamt Gesamt KK (0-<3) KG (3-<6,5) Hort (6,5-<11)

23 Kapazitäten der Kindertageseinrichtungen NB DM MST MÜR Die quantitative Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen ist im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gesichert. Diskussionen in den Arbeitsgruppen zeigen aber, dass Eltern oft Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, um einen Platz in einer Einrichtung zu bekommen. Gründe dafür liegen zum einen in einem speziellen pädagogischen Konzept, welches sich die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder wünschen und zum anderen in Sozialraum/Region konzentrierten Bedarfen. In der Stadt Neubrandenburg ist eine Konzentration an größeren Einrichtungen erkennbar. Es sind anteilig weniger Einrichtungen vorhanden, gleichzeitig sind hier die Platzkapazitäten am höchsten. In den ländlichen Regionen konzentrieren sich hingegen kleinere Einrichtungen Tagespflegepersonen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Tagespflege ist eine familienergänzende und unterstützende Form der regelmäßigen Förderung durch eine Person, die nicht personensorgeberechtigt für die Kinder ist. Die Tagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson oder der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt (KiföG M-V 2 Abs. 7). Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind zum Stichtag Tagespflegepersonen tätig. DM MÜR MST NB Gesamt Anzahl Tagespflegepersonen

24 Tagespflegepersonen zum NB 71 DM 60 MST 80 MÜR 59 Kapazität Tagespflege Zum Stichtag wurden 1059 Tagespflegeplätze ausgewiesen. Die Höchstgrenze der Betreuung liegt unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen bei bis zu fünf Kindern je Tagespflegeperson. Im Durchschnitt werden etwa 3,9 Kinder betreut. Ursachen dafür liegen in den Rahmenbedingungen und den Betreuungsformen. Nicht jede Tagespflegeperson ist in der Lage, 5 Plätze entsprechend der Erlaubnis zur Kindertagespflege ( 43 SGB VIII) zur Verfügung zu stellen. Eltern können zwischen den einzelnen Einrichtungen sowie der Tagespflege wählen und entsprechend ihrer sozialen, beruflichen und familiären Situation eine Ganztags-, Teilzeitoder Halbtagsbetreuung in Anspruch nehmen. Kapazität Tagespflegeplätze DM MÜR MST NB Gesamt

25 Kapazitäten Tagespflege zum Stichtag NB 318 DM 242 MST 304 MÜR Betreuungsgrad in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Der Betreuungsgrad wird definiert als Verhältnis der betreuten Kinder in den Einrichtungen und der Tagespflege zur Gesamtzahl der Bevölkerung in den einzelnen Altersgruppen. Betreuungsgrad der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Bevölkerung 0-<3 Betreuung in Krippe/Tagespflege Betreuungsgrad in % Gesamt (Krippe/Tagespflege) (2.389/866) 51,62% DM ,65% (546/220) MST ,04% (557/304) MÜR ,02% (597/190) NB ,94% (689/152) 25

26 53,0% Betreuungsgrad in % nach Regionen - Kinderkrippe/Tagespflege 52,5% 52,65% 52,0% 51,5% 51,62% 51,0% 50,5% 51,04% 52,02% 50,94% 50,0% DM MST MÜR NB Betreuungsgrad Betreuungsgrad LK MSP Der Betreuungsgrad für die 0- bis unter 3-Jährigen (Kinderkrippe und Kindertagespflege) macht deutlich, dass der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte das von der Bundesregierung für 2013 gesetzte Ziel der Sicherung von 35 % (Stand 12/2011 mit 51,62 %) von Plätzen für unter 3-Jährige bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich übertroffen hat. Von den belegten Plätzen werden 420 Plätze von Kindern genutzt, die außerhalb der Wohnsitzgemeinde, aber innerhalb des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wohnen. Hinzu kommen 13 Kinder aus anderen Landkreisen. Entsprechend dem 3. Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beträgt der Betreuungsgrad der Kinder im Alter von unter 3 Jahren etwa 30%. Die Aufmerksamkeit bei der Schaffung von weiteren Kapazitäten und Plätzen muss neben der quantitativen Bereitstellung aber auch gewährleisten, dass die Ansprüche an die qualitative Umsetzung der frühkindlichen Förderung umgesetzt werden. Im oben genannten Bericht wird die Aussage getroffen, dass laut einer Umfrage die Hälfte der in Ostdeutschland befragten Eltern einen Betreuungsplatz für ihr unter 3-jähriges Kind nutzen möchte. Bei einem durchschnittlichen Betreuungsgrad von etwa 52% im LK Mecklenburgische Seenplatte ist die oben dargestellte Tendenz des Nutzerverhaltens der Eltern gegeben und lässt vor diesem Hintergrund eine Gewährleistung des Rechtsanspruchs vermuten. 26

27 Betreuungsgrad der 3- bis unter 6,5-Jährigen nach Regionen Auch im Kindergarten ist die quantitative Versorgung auf einem hohen Niveau gesichert. In 12/2011 weist der Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einen Betreuungsgrad von über 94 % aus. Kinder werden beispielsweise auch hier nicht an ihrem Wohnort, sondern außerhalb untergebracht. So sind Plätze von Kindern belegt, die aus einer anderen Wohngemeinde innerhalb des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte stammen. Dies könnte ein Grund sein, warum die Versorgung in der Stadt Neubrandenburg mit über 105% gegeben ist, der Betreuungsgrad im Altkreis Mecklenburg-Strelitz jedoch nur knapp 84% beträgt. Weitere 43 Kinder kommen aus einem anderen Landkreis. Bevölkerung 3-<6,5 Betreuung in Kindergärten Betreuungsgrad in % Gesamt ,36 DM ,25 MST ,95 MÜR ,07 NB ,47 110,0 Betreuungsgrad in % nach Regionen - Kindergarten 105,0 100,0 95,0 94,36 105,47 90,0 94,25 95,07 85,0 80,0 83,95 DM MST MÜR NB Betreuungsgrad Durchschnitt MSP 27

28 Betreuungsgrad der 6,5- bis unter 11-Jährigen nach Regionen Wie bei den jüngeren Kindern stellt sich auch im Hort die Betreuung auf einem quantitativ hohen Niveau dar. In Neubrandenburg liegt der Versorgungsgrad um ca. 30 % (ca. 90 %) über dem Durchschnitt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (ca. 60 %). Gründe dafür könnten im Schülertransport zu bestimmten Zeiten im ländlichen Raum liegen, aber auch im Sicherheitsdenken von Eltern im städtischen Bereich gesehen werden. Dieser Tatbestand sollte aufgegriffen werden, um in den regionalen Arbeitsgruppen weitere Ursachenforschung zu betreiben. Bevölkerung 6,5-<11 Betreuung in Kinderhorten Betreuungsgrad in % Gesamt ,33 DM ,37 MST ,15 MÜR ,62 NB ,41 100,0 Betreuungsgrad in % nach Regionen - Kinderhort 90,0 80,0 90,41 70,0 60,0 59,33 50,0 40,0 30,0 52,15 54,62 44,37 DM MST MÜR NB Betreuungsgrad Durchschnitt MSP 28

29 Auslastungsgrad in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Auslastungsgrad der 0- bis unter 3-Jährigen Der Auslastungsgrad definiert sich als Verhältnis der Belegung zur Kapazität einer Tageseinrichtung oder Tagespflege. Kapazität 0-<3 Belegung Auslastungsgrad in % Gesamt ,68 DM ,73 MST ,15 MÜR ,54 NB ,30 82,0% 81,0% 80,0% 79,0% 78,0% 77,0% 76,0% Auslastungsgrad in % nach Regionen - Kinderkrippe/Tagespflege 81,15% 78,73% 77,54% 77,30% 78,68% 75,0% DM MST MÜR NB Auslastungsgrad Auslastungsgrad LK MSP 29

30 Auslastungsgrad der 3- bis unter 6,5-Jährigen Kapazität 3-<6,5 Belegung Auslastungsgrad Gesamt ,47 DM ,32 MST ,62 MÜR ,93 NB ,16 105,0 Auslastungsgrad in % nach Regionen - Kindergarten 100,0 95,0 100,16 90,0 90,47 85,0 80,0 87,32 89,62 84,93 75,0 DM MST MÜR NB Auslastungsgrad Durchschnitt MSP 30

31 Auslastungsgrad der 6,5- bis unter 11-Jährigen Kapazität 6,5-<11 Belegung Auslastungsgrad in % Gesamt ,33 DM ,49 MST ,83 MÜR ,45 NB ,01 110,0 Auslastungsgrad in % nach Regionen - Kinderhort 100,0 102,83 90,0 92,33 89,49 96,01 80,0 70,0 80,45 DM MST MÜR NB Auslastungsgrad Durchschnitt MSP 31

32 Versorgungsgrad in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Eine wichtige Kennzahl ist auch das Verhältnis von Platzkapazitäten bezogen auf die Bevölkerung. Sie zeigt an, ob ausreichend Einrichtungsplätze zur Verfügung stehen. Versorgungsgrad der 0- bis unter 3-Jährigen Bevölkerung Kapazität Versorgungsgrad in % Gesamt ,60% DM ,87% MST ,89% MÜR ,09% NB ,90% 68,0% Versorgungsgrad in % nach Regionen - Kinderkrippe/Tagespflege 67,0% 66,0% 66,87% 65,60% 67,09% 65,0% 64,0% 65,90% 63,0% 62,0% 62,89% 61,0% 60,0% DM MST MÜR NB Versorgungsgrad Versorgungsgrad LK MSP 32

33 Versorgungsgrad der 3- bis unter 6,5-Jährigen Bevölkerung Kapazität Versorgungsgrad in % Gesamt ,30% DM ,94% MST ,68% MÜR ,95% NB ,31% 115,0% Versorgungsgrad in % nach Regionen - Kindergarten 110,0% 105,0% 100,0% 95,0% 90,0% 85,0% 107,94% 104,30% 93,68% 111,95% 105,31% 80,0% DM MST MÜR NB Versorgungsgrad Versorgungsgrad LK MSP 33

34 Versorgungsgrad der 6,5- bis unter 11-Jährigen Bevölkerung Kapazität Versorgungsgrad in % Gesamt ,26% DM ,58% MST ,72% MÜR ,89% NB ,17% 100,0% Versorgungsgrad in % nach Regionen- Kinderhort 90,0% 94,17% 80,0% 70,0% 60,0% 64,26% 67,89% 50,0% 40,0% 49,58% 50,72% DM MST MÜR NB Versorgungsgrad Versorgungsgrad LK MSP 34

35 Ausblick auf die Entwicklung bis 2030 Es stellt sich die Frage, ob zukünftig ausreichend Plätze in den Einrichtungen vorhanden sein werden. Dies wird in den folgenden Grafiken für die einzelnen Altersgruppen näher untersucht. Zu beachten ist, dass die Einteilung der Altersgruppen seitens des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern anders erfolgt als im Jugendamt. Um vergleichbares Zahlenmaterial nutzen zu können, wurden die Altersgruppen entsprechend angepasst. Für die Altersgruppe 3- bis unter 6,5 Jahre wurden die statistischen Daten des Landesamtes (6- bis unter 10 Jahre) bearbeitet zur Vereinfachung wurde der Bevölkerungswert durch 8 geteilt und ein Achtel (also der Anteil von 0,5 Jahren) in die Altersgruppe des Jugendamtes (3-<6,5) hinzuaddiert. Bei der Gruppe der 6,5- bis unter 11- Jährigen wurde dieser Anteil wieder abgezogen. Zudem wurden die Bevölkerungszahlen der Altersgruppe 10- bis unter 15 Jahre des Statistischen Landesamtes ebenfalls bearbeitet auch hier wurde zur Vereinfachung eine Gleichverteilung unterstellt und der Wert durch 5 dividiert und ein Fünftel dann zur Altersgruppe 6,5-<11 hinzugerechnet. Entwicklung der Versorgung bis 2030 für die Altersgruppe 0-<3 Die Übersicht zeigt, dass bei einer angenommenen gleichbleibenden Kapazität an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege (Stand ) schätzungsweise ab 2021/2022 mehr Krippen- und Tagespflegeplätze zur Verfügung stehen als Kinder im Alter von 0- bis unter 3 Jahren vorhanden sind. Es ist wichtig, bereits jetzt die Konsequenzen aus dem sich abzeichnenden Bevölkerungsverlust, gerade im Kinder- und Jugendbereich, zu ziehen Versorgung bis zum Jahr Kinderkrippe/Tagespflege Bevölkerung Alter 0-<3 Kapazität KK + TP 35

36 Entwicklung der Versorgung bis 2030 für die Altersgruppe 3-<6,5 In der Altersgruppe 3- bis unter 6,5 Jahren tritt die Tatsache, dass es weniger Kinder als Einrichtungsplätze gibt, bereits vor 2015 ein. Die folgende Grafik wird dies verdeutlichen: Versorgung bis zum Jahr Kindergarten Bevölkerung Alter 3-<6,5 Kapazität Kindergarten Entwicklung der Versorgung bis 2030 für die Altersgruppe 6,5-<11 In der Altersgruppe 6,5- bis unter 11 Jahre kann davon ausgegangen werden, dass die Bevölkerungszahlen über das Jahr 2025 hinaus über denen der vorhandenen Platzkapazitäten liegen Versorgung bis zum Jahr Kinderhort Bevölkerung Alter 6,5-<11 Kapazität Kinderhort Als Vervollständigung noch die Übersicht für das Alter 0- unter 11 Jahre. 36

37 Versorgung bis zum Jahr Alter 0-< Bevölkerung Gesamt Kapazität Gesamt 37

38 5.2. Finanzierungsgrundlagen Finanzmittel des Landkreises und des Landes für die Kindertagesförderung im Haushalt des Jugendamtes Anteile an der Finanzierung der Kindertagesförderung im Haushalt des Jugendamtes Anteil am Gesamthaushalt des Jugendamtes Der Haushalt des zusammengewachsenen Jugendamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte enthält im Jahr 2012 Gesamtaufwendungen von 61,580 Mio. Davon sind 29,692 Mio Zuschüsse des Landkreises (Aufwendungen./.Erträge). Die Höhe der Aufwendungen für die beiden Produkte Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflege (Plan 2012) machen mit insgesamt 35,2364 Mio 57,22 % des Gesamthaushaltes aus. Insgesamt beträgt der Zuschuss für Kindertagesbetreuung/ Kindertagespflege 7,0849 Mio. Der Anteil des Jugendamtes am Gesamtzuschuss des Landkreises beläuft sich auf 23,86 %. Anteil am Gesamthaushalt des Jugendamtes Jugendamt gesamt davon Kindertagesförderung Gesamthaushalt ,580 Mio 35,2364 Mio 57,22 in % Zuschüsse des Landkreises 2012 (Aufwendungen./. Erträge) 29,692 Mio 7,0849 Mio 23,86 Durch die Aufnahme der Einrichtung mit den anerkannten Plätzen in den einzelnen Betreuungsformen in die Jugendhilfeplanung entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Landesund Kreisförderung Teile der Finanzierung der Kindertagesförderung Das KiföG M-V stellt im 17 die Grundsätze der Finanzierung der Kindertagesförderung im Land Mecklenburg-Vorpommern dar. Finanzielle Anteile erbringen: - das Land ( 18 KiföG MV) - der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ( 19 KiföG MV) - die Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes ( 20 KiföG MV) - die Eltern ( 21 KiföG MV) Das Land und der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe beteiligen sich durch Festbeträge, der Rest wird von den Eltern und der Gemeinde erbracht. 38

39 Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des KiföG M-V und der Bildungskonzeption für 0 bis unter 11-Jährige werden zusätzliche Mittel schwerpunktorientiert zur Verfügung gestellt. Dazu zählen: - 18 (6) Zuweisungen zur Umsetzung der Bildungskonzeption - 18 (7) Zuweisungen zur Fach- und Praxisberatung - 18 (5) Zuweisungen für die gezielte individuelle Förderung - 18 (5) Zuweisungen für die mittelbare pädagogische Arbeit - 18 (10) Zuweisungen für die Absicherung des Betreuungsschlüssels Weitere finanzielle Anteile beziehen sich auf die Schwerpunkte: - Elternentlastung für Kinder unter 3 Jahre - Elternentlastung für Kinder im Vorschuljahr - Verpflegungskosten - Elternentlastung hinsichtlich des Elternbeitrages - Bildung und Teilhabe Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der freie Träger der Jugendhilfe als Betreiber der Kindertageseinrichtung verhandeln im Ergebnis der Leistungsvereinbarung gem. 16 KiföG-MV leistungsbezogene Entgelte, die im Einvernehmen mit den Gemeinden, in denen die Förderung angeboten wird, abzuschließen sind. Das hat zur Folge, dass für jede Einrichtung unterschiedliche leistungsbezogene Entgelte entstehen. Im Jahr 2013 werden die Kosten für Krippe, Kindergarten und Hort durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, durch die Gemeinden sowie die Eltern finanziert. Dabei werden die Krippen- bzw. Kindergartenplätze in Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätze unterteilt, während es für die Hortplätze eine Differenzierung nach Ganztags- und Teilzeitplätzen gibt. Die Aufteilung ist im KiföG M-V bzw. in der Richtlinie zur Ausreichung der finanziellen Mittel für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geregelt. Eine Übersicht der Zuwendungen soll dies veranschaulichen. 39

40 Kinderkrippe Kindergarten Kinderhort ganztags Teilzeit halbtags ganztags Teilzeit halbtags ganztags Teilzeit gesamt 244,72 146,83 97,89 137,82 82,69 55,13 74,06 44,44 Landesmittel/ Platz örtlicher Träger 190,00 114,00 76,00 107,00 64,20 42,80 57,50 34,50 54,72 32,83 21,89 30,82 18,49 12,33 16,56 9,94 Das Land stellt einen konkreten Betrag je Platz zur Verfügung dies sind gem. 18 KiföG M-V für jeden in Vollzeitäquivalente umgerechneten belegten Platz Euro, der sich im Jahr 2013 um 2% erhöhen wird. Der örtliche Träger übernimmt davon 28,8% als Eigenanteil. Sollten die Kosten dann noch nicht gedeckt sein, finanziert die Gemeinde mindestens 50% des Fehlbetrages, Eltern zahlen dann den Restbetrag. Die folgende Übersicht zeigt die Durchschnittskosten für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie für die jeweiligen Regionen für 2013: Kinderkrippe Kindergarten Kinderhort ganztags Teilzeit halbtags ganztags Teilzeit halbtags ganztags Teilzeit Ø LK MSP 707,44 471,55 340,80 402,16 266,08 200,76 243,38 162,68 Ø DM 704,33 433,11 297,50 412,32 257,24 179,53 276,17 174,01 Ø MST 720,28 537,43 414,01 403,01 278,96 231,03 227,51 182,11 Ø MÜR 678,59 454,48 342,43 390,71 281,76 227,28 215,60 144,90 Ø NB 730,98 475,09 339,61 421,45 292,80 218,62 241,46 174,61 Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Die durchschnittlichen Kosten für einen Ganztags-Krippenplatz betragen im Jahr 2013 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 707,44. Davon übernimmt das Land Mecklenburg- Vorpommern 190,00, der Landkreis zahlt den Eigenanteil von 28,8%, also 54,72. Der Gemeindeanteil umfasst mindestens 50% von 462,72, somit 231,36. Der gleiche Betrag muss von den Eltern übernommen werden. Sollten die Eltern dazu nicht in der Lage sein, da sie z.b. Leistungen aus der Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII beziehen, muss dieser Anteil vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernommen werden. 40

41 Finanzierung eines Ganztagskrippenplatzes im Jahr 2013 (Platzkosten 707,44 /Monat) Elternanteil 231,36 32,70% Landesanteil 190,00 26,86% Gemeindeanteil 231,36 32,70% Kreisanteil 54,72 7,73% Vergleich der Mittelbereitstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 2012/2013 je Platz Veränderung in % Kinderkrippe 235,34 244,72 +3,99% Kindergarten 130,27 137,82 +5,80% Kinderhort 71,33 74,06 +3,82% Tagespflege 96,97 99,18 +2,28% 41

42 Übersicht Zuweisungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Vergleich 2012/2013) Veränderungen in % U3-Invest , ,00 4,70% Elternentlastung U , ,00 (anteilig 08/12-12/12) Elternentlastung U ,00 (anteilig 2012) ,00 (anteilig 2013) ,00 (anteilig 09/12 07/13) allg. Zuweisungen nach , ,96 4,76% mittelbare pädagogische , ,66 0,57% Arbeit Personalschlüssel , ,55 0,57% Teilzeitplatzausgleich , ,23-2,33% gezielte individuelle Förderung , ,18 7,42% Verpflegungskosten , ,25 7,42% Fach- und Praxisberatung , ,00 0,00% Fort- und Weiterbildung , ,00 0,00% Fort- und Weiterbildung Tagespflege 9.425, ,26-7,84% 42

43 5.3. Angebote der Kinderbetreuung Angebote in Kindertageseinrichtungen Die pädagogische Konzeption in Kindertageseinrichtungen ist ein Leitfaden für die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung sowie für die Eltern. Das KiföG M-V beauftragt nach 22a die Träger von Kindertageseinrichtungen, eine solche zu entwickeln und in der täglichen Arbeit umzusetzen. Die pädagogische Konzeption enthält Schwerpunkte, die sich orientieren - auf das pädagogische Leitbild der Einrichtung - die Qualitätsentwicklung und sicherung - auf die Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Partnern Einrichtungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte arbeiten nach unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen. Dazu gehören: - der situationsorientierte Ansatz - die Montessori-Pädagogik - die Waldorf-Pädagogik - das Arbeiten nach Ansätzen einer gesundheitsorientierten Entwicklung der Kinder nach Kneipp - die offene Arbeit, insbesondere im Hort - die Reggio-Pädagogik - die bewegungsorientierte Einrichtung - der Waldkindergarten - die integrative Einrichtung Das Konzept bestimmt das pädagogische Gesicht einer Kindertageseinrichtung. Es werden Beziehungen von Menschen, Schwerpunkte des Umgangs miteinander, Handlungsfelder sowie Lebens- und Erfahrungsräume der in der Einrichtung Tätigen und Lebenden beschrieben. Somit muss eine Konzeption immer wieder neu reflektiert, ergänzt und bearbeitet werden Angebote bei Tagespflegepersonen Die Tagespflege ist in Mecklenburg-Vorpommern ein Angebot insbesondere für unter dreijährige Kinder, welches sich pädagogisch an den Bedürfnissen der Kinder und denen ihrer Eltern orientiert. Gleichzeitig ist die Tagespflege ein eigenständiger Bereich der frühkindlichen Förderung insbesondere mit dem Blick auf das einzelne Kind und seine individuellen Besonderheiten. Tagespflege geht ein auf den Bedarf nach flexiblen Betreuungszeiten unter Berücksichtigung 43

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