Laager REGIONALANZEIGER DANKE LAAGE! Jahrgang 08 Montag, den 07. Mai 2012 Nummer 05

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1 Laager Jahrgang 08 Montag, den 07. Mai 2012 Nummer 05 REGIONALANZEIGER Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Laage und der Gemeinden Diekhof, Dolgen am See, Hohen Sprenz, Wardow sowie der Stadt Laage Glücklich und stolz unsere Stadt DANKE LAAGE! Die Registrierungsaktion für die Deutsche Knochenmarkspenderdatei in unserem Rathaus war eine große Leistung für unsere kleine Stadt: 583 neue Registrierungen, 9.708,58 Spenden und 52 grandiose Helferinnen und Helfer! Noch immer sind alle, die dabei waren, ganz bewegt von dem großen Zuspruch, von der Menschlichkeit, die an diesem Tag greifbar in der Luft lag. Feuerwehrmänner und -frauen, Fußballer, Handballer, Bundeswehrangehörige, Handels- und Gewerbebetriebe, ganze Betriebsbelegschaften, Institute, Schüler, Lehrer, Verwaltungsmitarbeiter und viele, viele Einzelne aus Laage und der Umgebung. Sie alle waren dabei, um Lebensspender zu werden, um einer jungen Frau aus unserer Mitte und vielen anderen Leukämiekranken neue Hoffnung und Zuversicht zu geben. Und ein Tag, der für die Betroffene schließlich dazu geführt hat, den Schritt in die Öffentlichkeit zu machen. Getragen von der großen Unterstützung und Hilfsbereitschaft ihrer Mitmenschen. Laage hat wieder einmal mehr gezeigt, dass die Welt nicht schlecht ist - sie ist wunderbar!

2 Laager Regionalanzeiger 2 Nr. 05/2012 Amtliche Bekanntmachungen Die nächste Ausgabe erscheint am 04. Juni Redaktionsschluss ist der 16. Mai Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtausschusses Amt Laage vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Amt Laage Beschlüsse des Amtsausschusses Laage vom Öffentlicher Teil DS/V/ Der Amtsausschuss stellt die Ordnungsmäßigkeit (Gesetzlichkeit) und Vollständigkeit des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Amtes Laage zum 31. Dezember 2010 in der Fassung vom fest. 2. Der Amtsausschuss ermächtigt die Verwaltung gemäß 18 Abs. 3 GemHVO - Doppik vom ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss (Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen 4.658,72 EUR) einen Betrag in Höhe von 4.658,72 EUR der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen. Dadurch wird der Jahresüberschuss in Höhe von festgestellt. DS/V/ Der Amtsausschuss des Amtes Laage beschließt die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr DS/V/ Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 mit den Anlagen. Haushaltssatzung der Amt Laage für das Haushaltsjahr 2012 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Einund Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -20 festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt Steuersätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A) 0 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 0 v. H. 2. Gewerbesteuer 0 v. H. 6 Amtsumlage 1. Es wird keine Amtsumlage gezahlt. 2. Die Stadt Laage als geschäftsführende Gemeinde erhebt von den weiteren amtsangehörigen Gemeinden eine Umlage für die Geschäftsführung in Höhe von 144,81 EUR je Einwohner. 7 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

3 Nr. 05/ Laager Regionalanzeiger 8 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug ,01 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt ,77 EUR, und zum des Haushaltsjahres ,77 EUR. 9 Weitere Vorschriften 1. Personalausgaben sind über alle Teilhaushalte (TH) gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Aufwendungen für Abschreibungen sind über alle Teilhaushalte gegenseitig deckungsfähig. Üpl/apl. Ausgaben gelten als genehmigt. 3. Die Deckungsfähigkeit innerhalb der TH ist entsprechend Vermerk in der Haushaltsstelle und der in der Anlage beigefügten Deckungskreistabelle eingeschränkt. 4. Auszahlungsermächtigungen werden für übertragbar erklärt, soweit zum des Haushaltsjahres noch Ausgabeermächtigungen vorliegen. Weitere Vorschriften nach 45 KV Abs. 3 möglich. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Amt Laage, den gez. Schink Amtsvorsteher Verfahrensvermerk: Hiermit ist die am beschlossene Haushaltssatzung des Amtes Laage für das Haushaltsjahr 2012, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung des Amtes liegt ab dem für zwei Wochen im Dienstgebäude der Stadt Laage, Am Markt 7, Laage in Zimmer 3.26 zu den Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Satzung wurde dem Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtssichtsbehörde angezeigt. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. gez. Schink Amtsvorsteher Öffentlicher Teil DS/V/ Die Gemeindevertretung Diekhof beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Diekhof vom DS/V/ Die Gemeindevertretung Diekhof beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung zur Gebührenordnung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Diekhof vom DS/V/ Die Gemeindevertretung Diekhof beschließt die Bildung der Teilhaushalte gem. 4 (1) GemHVO-Doppik ab der Haushaltsplanung DS/V/ Die Gemeindevertretung beschließt den Bau eines Spielplatzes in Striesenow mit den in der Gemeinde vorhandenen Spielgeräten, die anderweitig nicht mehr benötigt werden. DS/V/ Die Gemeindevertretung Diekhof beschließt zur finanziellen Sicherung der im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Diekhof- Plaaz genehmigten Maßnahmen den Verk von landwirtschaftlichen Flächen laut Auflistung. DS/V/ Die Gemeindvertretung Diekhof beschließt, dass für die folgenden, im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Diekhof/ Plaaz genehmigten Maßnahmen, die Eigenmittel im Haushalt 2012 zur Verfügung stehen und die vollständige Vorfinanzierung der einzelnen Maßnahmen gewährleistet ist: M Am Parkring Drölitz 2 M Am Parkring Drölitz 1 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gemeinde Diekhof vom und mit Genehmigung der Rechtssichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Güstrow folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag Gemeinde Diekhof Beschlüsse der Gemeindevertretung Diekhof vom M Am Feldrain Drölitz DS/V/ Die Gemeindevertretung Diekhof bestätigt, dass für den Zeitraum der amtierenden Wahrnehmung der Funktion wegen Nichtbesetzung des Amtes des Wehrführeres der Freiwilligen Feuerwehr Diekhof 1. der 1. Stellvertreter des Wehrführers eine Aufwandsentschädigung in Höhe der für den Wehrführers festgesetzten Entschädigung und 2. der 2. Stellvertreter die Aufwandsentschädigung in Höhe der für den 1. Stellvertreter des Wehrführer festgesetzten Entschädigung erhält. Die Regelung gilt ab dem Nichtöffentlicher Teil DS/V/ Die Gemeindevertretung Diekhof stimmt der Annahme einer Zuwendung in Höhe von 40 für die Grundschule Am Schmooksberg zu. DS/V/ Die Gemeindevertretung stimmt der Annahme einer Zuwendung der Streeb GbR, Lalendorf in Höhe von 15 für den Bau des Spielplatzes in Striesenow zu. DS/V/ Die Gemeindevertretung stimmt der Annahme einer Zuwendung der TABEG- Betriebsgesellschaft in Höhe von 10 für den Bau eines Spielplatzes in Striesenow zu. DS/V/ Die Gemeindevertretung stimmt der Annahme einer Zuwendung in Höhe von 200,00 EUR von Frau Sylke Dittmar für den Bau des Spielplatzes in Striesenow zu. Haushaltssatzung der Gemeinde Diekhof für das Haushaltsjahr 2012 der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

4 Laager Regionalanzeiger 4 Nr. 05/2012 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Einund Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt Steuersätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 355 v. H. 2. Gewerbesteuer 340 v. H. 6 Amtsumlage 1. Es wird keine Amtsumlage gezahlt. 2. Äquivalent zur Amtsumlage zahlt die Gemeinde Diekhof 144,81 EUR je Einwohner, bezogen den vom Statistischen Landesamt M-V ausgewiesenen Einwohnerstand per des Vorvorjahres direkt an die geschäftsführende Gemeinde, Stadt Laage. 3. Für die Verwaltung der Grundschule und die Personalbearbeitung der Gemeinde werden entsprechend 146 KV M-V Sonderumlagen Grundlage einer Vereinbarung vom an die geschäftsführende Gemeinde, Stadt Laage, gezahlt. a) 27,00 EUR pro Schüler jährlich b) 16 pro Mitarbeiter jährlich 7 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,3 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 8 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug ,52 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt ,49 EUR. und zum des Haushaltsjahres ,49 EUR. Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der derzeitig gültigen Fassung in Verbindung mit 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. November 2011 (GVOBl. M-V S. 410, 427), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Diekhof folgende Satzung erlassen: Artikel 1 21 wird wie folgt neu gefasst: 9 Weitere Vorschriften 1. Personalausgaben sind über alle Teilhaushalte (TH) gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Aufwendungen für Abschreibungen sind über alle Teilhaushalte gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Deckungsfähigkeit innerhalb der TH ist entsprechend Vermerk in dem Produktkonto und der in der Anlage beigefügten Deckungskreistabelle eingeschränkt. 4. Auszahlungsermächtigungen werden für übertragbar erklärt, soweit zum des Haushaltsjahres noch Ausgabeermächtigungen vorliegen. Weitere Vorschriften nach 45 Abs. 3 KV M-V sind möglich. Die rechtssichtliche Genehmigung durch den Landkreis Güstrow wurde am erteilt. Gemeinde Diekhof, den gez. Lenz Bürgermeister Verfahrensvermerk: Hiermit ist die am beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Diekhof für das Haushaltsjahr 2012, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Diekhof liegt ab dem für zwei Wochen im Dienstgebäude der Stadt Laage, Am Markt 7, Laage in Zimmer 3.26 zu den Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die nach 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am durch den Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtssichtbehörde erteilt. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. gez. Lenz Bürgermeister Satzung zur 3. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Diekhof vom Entfernung/Rückgabe von Grabstätten (1) Vor Abl der Ruhe- oder Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Die Rückgabe des Nutzungsrechts und die daraus bewilligte Entfernung von Grabstätten ist nur dann möglich, wenn triftige Gründe vorliegen, die die Rückgabe rechtfertigen (gesundheitliche Gründe, Wegzug usw.).

5 Nr. 05/ Laager Regionalanzeiger (3) Bei vorzeitiger Rücknahme in besonderen Fällen sind die Kosten für die Pflege und die Gebühren für die lende Bewirtschaftung bis zum Abl der Ruhefrist im voraus zu erstatten. Anspruch Erstattung von Gebühren oder Ersatzleistungen bestehen nicht. (4) Nach Erlöschen des Nutzungsrechts oder nach der Entziehung von Nutzungsrechten sind die Grabmale, ihre Fundamente und die sonstigen baulichen Anlagen durch den Nutzungsberechtigten zu entfernen. Geschieht dies nicht binnen drei Monaten, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Die Grabmale, Fundamente und sonstige baulichen Anlagen werden von der Friedhofsverwaltung nicht bewahrt. Sie gehen entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers über (eine entsprechende Klausel ist in das Grabmalgenehmigungsformular oder den Grabschein/die Graburkunde zunehmen). Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat die entstandenen Kosten zu tragen. (5) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung gestellte Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen einen Monat nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten dessen Kosten entfernen zu lassen. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung zur 3. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Diekhof vom tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. beschlossen am: ausgefertigt am: gez. Lenz Bürgermeister Verfahrensvermerk: Hiermit ist die am beschlossene und am ausgefertigte Satzung zur 3. Änderung der Satzung zur Gebührenordnung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Diekhof bekannt gemacht. Die Satzung wurde dem Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtssichtsbehörde angezeigt. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V), in der Bekanntmachung der Neufassung der Kommunalverfassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Laage, den gez. Lenz Bürgermeister Satzung zur 3. Änderung der Satzung zur Gebührenordnung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Diekhof vom Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der derzeitig gültigen Fassung in Verbindung mit 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. November 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Diekhof folgende Gebührenordnung für den kommunalen Friedhof erlassen: Artikel 1 Die Satzung wird in Paragraph 8 wie folgt neu gefasst: 8 Weitere Leistungen 1. Für die lende Bewirtschaftung des Friedhofes wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 15,26 EUR erhoben, soweit diese nicht durch die Grabnutzungsgebühr abgegolten ist. 2. Pflegekosten bei vorzeitiger Rücknahme von Grabstellen vor Abl der Ruhefrist gemäß 21 Abs. 1 und 2 der Friedhofssatzung werden in folgender Höhe erhoben: einer Einzelgrabstätte im Jahr 35,00 EUR einer Doppelgrabstelle im Jahr 53,00 EUR. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung zur Gebührenordnung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Diekhof vom tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. beschlossen am: ausgefertigt am: gez. Lenz Bürgermeister Verfahrensvermerk: Hiermit ist die am beschlossene und am ausgefertigte Satzung zur 3. Änderung der Satzung zur Gebührenordnung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Diekhof bekannt gemacht. Die Satzung wurde dem Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtssichtsbehörde angezeigt. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V), in der Bekanntmachung der Neufassung der Kommunalverfassung vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften Diekhof, den: gez. Lenz Bürgermeister Impressum Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Laage und der Gemeinden Diekhof, Dolgen am See, Hohen Sprenz, Wardow sowie der Stadt Laage. Verlag + Satz: Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Redaktion: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, Sietow Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Tel /489-0 Tel.: /57 90 Fax: / Tel.: / Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen treten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Fax: / Verantwortlich: Internet und info@wittich-sietow.de Amtlicher Teil: Die Bürgermeisterin als LVB Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint grundsätzlich monatlich mit einer Auflagenhöhe von Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) und steht kostenlos allen Haushalten zur Verfügung. Der Bezug des Bekanntmachungsblattes Anzeigenteil: Jan Gohlke kann durch Selbstabholung bei der Verwaltung der Stadt Laage, Am Markt 7, Laage, erfolgen. Auf Wunsch kann das Bekanntmachungsblatt einzeln oder im Abonnement gegen Entrichtung Erscheinungsweise: monatlich Auflage: Exemplare der Postgebühr zugeschickt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere VERLAG + DRUCK allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert LINUS WITTICH KG werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Heimat- und Bürgerzeitungen

6 Laager Regionalanzeiger 6 Nr. 05/2012 Gemeinde Hohen Sprenz Beschlüsse der Gemeindevertretung Hohen Sprenz vom DS/V/ Die Gemeindevertretung lehnt den Beschlussvorschlag zur Ausschreibung der Leistungen zur Pflege der Grünanlagen, zur Reinigung der Regeneinläufe und der Buswartehallen gemäß VOL/A ab. Nichtöffentlicher Teil DS/V/ Die Gemeindevertretung Hohen Sprenz lehnt den Beschlussvorschlag hinsichtlich der Einlegung eines Widerspruchs zu den Bescheiden über die Schulkostenbeiträge für Schüler des regionalen Teils der Kooperativen Gesamtschule Laage ab. Gemeinde Wardow Beschlüsse der Gemeindevertretung Wardow vom Öffentlicher Teil DS/V/ Die Gemeindevertretung Wardow stimmt entsprechend 12 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes M-V der Wahl des Kameraden Fred Voß zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Teschow zu. Er wird nach 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes M-V für die Dauer der Wahlperiode zum Ehrenbeamten ernannt. DS/V/ Die Gemeindevertretung Wardow beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes DS/V/ Die Gemeindevertretung Wardow beschließt die Haushaltssatzung DS/V/ Die Gemeindevertretung Wardow beschließt, dass für die folgende, im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Kobrow/ Spotendorf genehmigte Maßnahme, die Eigenmittel im Haushalt 2012 zur Verfügung stehen und die vollständige Vorfinanzierung der Gesamtmaßnahme gewährleistet ist: M Zu den Ställen Kobrow (verkürzt) Stadt Laage Beschlüsse der Stadtvertretung Laage vom Nichtöffentlicher Teil DS/V/ Die Stadtvertretung Laage beschließt über die Zustimmung zu einer Vorwegbeleihung bei einem Grundstücksverk. DS/V/ Die Stadtvertretung Laage beschließt über Verk eines Teilgrundstückes in Kritzkow, Flur 1, Teilfläche des jetzigen Flurstückes 18/15. DS/V/ Die Stadtvertretung Laage beschließt über einen Grundstückstausch. Haushaltssatzung der Stadt Laage für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung Stadt Laage vom und mit Genehmigung der Rechtssichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Rostock folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Einund Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Einund Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahme Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt Steuersätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 248 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 354 v. H. 2. Gewerbesteuer 339 v. H. 6 Amtsumlage 1. Es wird keine Amtsumlage gezahlt.

7 Nr. 05/ Laager Regionalanzeiger 2. Die Stadt Laage erhebt von den weiteren amtsangehörigen Gemeinden eine Umlage in Höhe von 144,81 EUR je Einwohner für die Geschäftsführung. 7 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 33,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 8 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug ,45 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt ,58 EUR. und zum des Haushaltsjahres ,58 EUR. 9 Weitere Vorschriften 1. Personalausgaben sind über alle Teilhaushalte (TH) gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Aufwendungen für Abschreibungen sind über alle Teilhaushalte gegenseitig deckungsfähig. Überplanmäßige Ausgaben gelten als genehmigt 3. Die Deckungsfähigkeit innerhalb der TH ist entsprechend Vermerk im Produktkonto und der in der Anlage beigefügten Deckungskreistabelle eingeschränkt. 4. Auszahlungsermächtigungen werden für übertragbar erklärt, soweit zum des Haushaltsjahres noch Ausgabeermächtigungen vorliegen. Die rechtssichtliche Genehmigung wurde am erteilt. Stadt Laage, den gez. Lochner-Borst Bürgermeisterin Verfahrensvermerk: Hiermit ist die am beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Laage für das Haushaltsjahr 2012, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung der Stadt Laage liegt ab dem für zwei Wochen im Dienstgebäude der Stadt Laage, Am Markt 7, Laage in Zimmer 3.26 zu den Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die nach 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am durch den Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtssichtbehörde erteilt. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. gez. Lochner-Borst Bürgermeisterin Haushaltssatzung des SSV Laage für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung Laage vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen die Einstellung in Rücklagen die Entnahmen aus Rücklagen das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen b) die außerordentlichen Einzahlungen die außerordentlichen Auszahlungen der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Einund Auszahlungen aus Investitionstätigkeit d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. 5 Steuersätze Das Städtebauliche Sondervermögen ist nicht berechtigt Steuern zu erheben. 6 Amtsumlage Es wird keine Amtsumlage gezahlt. 7 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 8 Eigenkapital Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Rechnungswesens kann das Eigenkapital nicht ausgewiesen werden. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Laage, den gez. Lochner-Borst Bürgermeisterin Verfahrensvermerk: Hiermit ist die am beschlossene Haushaltssatzung des SSV Laage für das Haushaltsjahr 2012, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung des SSV Laage liegt ab dem für zwei Wochen im Dienstgebäude der Stadt Laage, Am Markt 7, Laage in Zimmer 3.26 zu den Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Satzung wurde dem Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtssichtbehörde am angezeigt. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsund Bekanntmachungsvorschriften. gez. Lochner-Borst Bürgermeisterin

8 Laager Regionalanzeiger 8 Nr. 05/2012 n Amtliche Mitteilungen Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Az: 30a/ geplantes Flurbereinigungsverfahren Recknitz II Landkreis: Rostock Öffentliche Bekanntmachung Ladung zum Aufklärungstermin Es ist beabsichtigt ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach 86 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gültigen Fassung anzuordnen. Das Verfahrensgebiet erstreckt sich voraussichtlich folgende Gemeinden, Gemarkungen und Flurstücke: Die beabsichtigte Verfahrensabgrenzung ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Karte. Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern in einem Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden oder nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. Vorsorglich wird dar hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens zweckmäßig ist. Die Eigentümer der zum vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigentümer gleichstehender Erbbauberechtigten werden hiermit gemäß 5 Abs. 1 FlurbG zum Aufklärungstermin am Dienstag, den 22. Mai 2012, um 19:00 Uhr in den Raum der Volksolidarität Laage, Rudolf-Harbig-Straße geladen. In diesem Termin werden die Grundstückeigentümer eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichtet.

9 Nr. 05/ Laager Regionalanzeiger n Verwaltungsinformationen Bericht der Bürgermeisterin in der Sitzung der Stadtvertretung am 25. April 2012: Sehr geehrter Herr Stadtvertretervorsteher, sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, liebe Bürgerinnen und Bürger, immer wieder einmal erhalte ich als Bürgermeisterin bzw. die Verwaltung anonyme Schreiben. Dabei gehts in der Regel nicht darum, eine Meinung zu bestimmten Sachverhalten zu dokumentieren sondern darum Mitbürgerinnen und Mitbürger anzuschwärzen. Meistens handelt es sich dabei um vermeintliche oder gefühlte Ordnungswidrigkeiten. Diese Woche habe ich jedoch einen Brief erhalten, in dem deutlich wird, dass über diese Ordnungswidrigkeiten hinaus, Mitmenschen in ihrem alltäglichen Verhalten offensichtlich genauestens beobachtet werden. Im konkreten Fall geht es u.a. auch um einen Menschen, der erkrankt ist und unser Verständnis, aber keine Belehrungen über Fehlverhalten braucht. Ich möchte hier ganz klar und deutlich festhalten, dass weder die Bürgermeisterin der Stadt Laage noch die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter solche anonymen Schreiben bearbeiten und sie lösen auch kein Verwaltungshandeln aus. Wer mit dem Tun seiner Mitmenschen Probleme hat, möge sie in angemessener Art und Weise dar ansprechen, ist man dazu nicht in der Lage, stehen die Türen des Rathauses für ein Gespräch jederzeit offen und selbstverständlich werden auch Schreiben mit Namen und Adresse jederzeit bearbeitet. Die öffentliche Verwaltung in Laage wird jedoch keinen Fall dem Anschwärzen von MitbürgerInnen und NachbarInnen Vorschub leisten. In meinem heutigen Bericht möchte ich gerne auch das Thema Hundesteuer greifen, da es in diesem Zusammenhang immer wieder zu berechtigten Fragen oder Anmerkungen kommt. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die in erster Linie dazu dient, die Zahl der gehaltenen Hunde in der Stadt zu begrenzen, da von einer Belästigung durch Hunde in besiedelten Gebieten auszugehen ist. Hunde sind heute für viele Menschen Freund und Begleiter geworden, deshalb gibt es auch mehr Hunde in der Stadt, was wiederum zu mehr Belästigung von Mitmenschen führt, die keine Hunde halten. In Laage ist dieses Problem weitaus größer als in anderen Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, da in unserer Stadt der Hundebestand pro Einwohner besonders hoch ist. Während im Land durchschnittlich 34,04 Hunde je Einwohner gehalten werden, sind es in Laage 78,5. Hinzu kommt, dass sich daraus für die Stadt auch Mehrwendungen ergeben, die durch Hunde verursacht werden. HundehalterInnen sind zwar verpflichtet, die Verunreinigung durch ihre Hunde selbst zu beseitigen, in vielen Fällen findet diese Regelung jedoch in der Praxis keine Anwendung. Deshalb werden wir von städtischer Seite den erneuten Versuch starten, Hundestationen, bestehend aus Tütenspendern und Abfallsammlern, zustellen. Wir hoffen, dass anders als vor zehn Jahren diese Stationen nicht wieder zerstört werden, denn drei solcher Hundestationen kosten Euro. Dieses Geld muss von der Allgemeinheit gebracht werden. Darüber hinaus werden wir im Bürgerbüro und in einigen Geschäften der Stadt kostenlos Plastikbeutel zur Verfügung stellen, die es den Haltern erleichtern sollen, Verunreinigungen durch ihre Hunde sofort in die öffentlichen Abfallbehälter zu entsorgen. An dieser Stelle ein Dankeschön an den Handels- und Gewerbeverein, der die Aktion unterstützen will. Die genauen Standorte für die Hundestationen und die Bezugspunkte für die Beutel, werden im Stadtanzeiger veröffentlicht. Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem es zwar etwas länger gedauert hat als vermutet, hat der Landkreis zwischenzeitlich unseren Stellenplan genehmigt. Damit können wir den Haushalt im nächsten Stadtanzeiger veröffentlichen und die darin geplanten Maßnahmen in Angriff nehmen. Mit der Hauptsatzung, die zwischenzeitlich in Kraft getreten ist, werden wir uns jedoch erneut befassen müssen. Denn nur unter dieser Prämisse hat die untere Rechtssicht unsere Satzung genehmigt. Sie können sich bestimmt auch schon denken, an welcher Stelle die rechtlichen Bedenken bestehen: die von uns formulierte Stellvertretungsregelung tut aus Sicht der Rechtssicht als Kann-Regelung der Kommunalverfassung nicht genüge. Deshalb werden wir uns mit einem neuen Formulierungsvorschlag erneut in den Gremien befassen müssen. Zu unseren Baustellen: Die Container am RecknitzCampus sind inzwischen entfernt und die Fläche wird derzeit begradigt. Der Bau des Atriums und die Arbeiten im Keller liegen im Zeit- und Kostenrahmen und wir gehen nach wie vor von einer Fertigstellung im September aus. Auch die Mehrzweckhalle in Kritzkow liegt im Zeit- und Kostenrahmen. Der Saal ist bereits fertig und wir gehen davon aus, dass die Übergabe im Juli erfolgen kann. Auch die Recknitzbahn ist fertig gestellt, am kommenden Freitag, um 9:00 Uhr erfolgt die Übergabe an die Stadt, zu der ich an dieser Stelle die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter herzlich einladen möchte. Die offizielle Eröffnung erfolgt dann im Rahmen des Volkssporttages am 01. Mai um 9:00 Uhr. Mit einem Paarl werden Schule und Lgruppe des SC Laage die Lbahn einweihen, bevor dann dem Rasen der Sternchen-Cup durch den LSV ausgetragen wird. In den Recknitzhallen findet wie in jedem Jahr das Volleyballturnier statt, die Radfahrer treffen sich an der Feuerwehr. Unübersehbar ist es inzwischen auch zu Veränderungen am Markt 8 gekommen. Das Gebäude wurde privat erworben und abgerissen. Es soll ein Wohn- und Geschäftshaus der Fläche entstehen. Im Mai wird es zu einem ersten Grundstücksverk den Flurstücken durch die Stadt kommen, genauere Informationen erhalten Sie über den Hauptausschuss mit einer entsprechenden Beschlussvorlage. Weiter möchte ich darüber informieren, dass die Verwaltung der Stadt Laage lediglich über ein Dienstfahrzeug verfügt. Dabei handelt es sich um einen Mazda, der von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für Außentermine oder weitere Dienstfahrten genutzt wird. Unmittelbar nach meinem Amtsantritt wurde der Dienstwagen des Bürgermeisters abgeschafft. Nun mag es daran liegen, dass mein 2. Stellvertreter, Herr Schwarz, und ich ein Privatauto, der gleichen Marke fahren, dass immer wieder angenommen wird, es handele sich bei unseren privaten Fahrzeugen um Dienstwagen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ich hoffe, damit ist diese immer wieder tauchende Frage abschließend geklärt. Anfragen aus der vorangegangenen Sitzung sind derzeit nicht offen, ich möchte jedoch noch dar hinweisen, dass der Aufsichtsrat der RLG erst am kommenden Freitag tagen wird und unser Aufsichtsratsmitglied für die Mai- oder Juni-Sitzung des Hauptausschusses eingeladen wird. Mit der Schulleitung des RecknitzCampus fanden erste Gespräche zur Raumsituation statt und ich sehe uns gemeinsam einem guten Weg hier eine Lösung herbeizuführen, die das pädagogische Konzept der Schule und die Möglichkeiten der Stadt als Schulträger gleichermaßen berücksichtigt.

10 Laager Regionalanzeiger 10 Nr. 05/2012 Leider hat trotz verstärkter Polizeistreifen die Anzahl von Einbrüchen und Vandalismus in den letzten Monaten wieder zugenommen. Ich überlege deshalb, ob Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Überführung von Tätern führen, finanziell belohnt werden. Dies wurde vor einigen Jahren schon einmal angedacht und muss wohl erneut ins Auge gefasst werden. Abschließend möchte ich einen Tag zurückkommen, der gemeinhin als Unglückstag gilt wir hatten uns aber am Freitag, den 13. April vorgenommen, aus diesem Tag bei uns in Laage einen guten Tag zu machen und das ist uns gemeinsam wirklich gelungen. Die Registrierungsaktion, die wir mit der DKMS hier bei uns durchgeführt haben war ein voller Erfolg. Die anfängliche Skepsis der DKMS, in einer so kleinen Stadt eine solche Aktion durchzuführen, hat sich dann auch spätestens mit dem Ergebnis in Luft gelöst. Mit 583 Registrierungen, 9.708,58 Spenden und 52 grandiosen Helferinnen und Helfern, hat unsere Stadt bewiesen, dass wir zusammenstehen, wenn es zählt. Ich danke jedem einzelnen, der sich an der Aktion beteiligt hat von ganzem Herzen! Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle: Die Firmen, Oberaigner, Lührmann, Pieper, Stern und Flamm Precomp, die unsere Aktion finanziell unterstützt und ihre MitarbeiterInnen angehalten haben sich registrieren zu lassen. Auch die OSPA wird uns finanziell unterstützen, die Spendenübergabe erfolgt in der nächsten Woche. Das Team der Kita Knirpsenland, das mit einem Tortenbasar die Aktion unterstützt hat. Die Ärzte und SanitäterInnen des SanZentrums der Bundeswehr und die Schwestern aus den Praxen Kaduk und Knabe, die sich als Blutabnehmer zur Verfügung gestellt haben. Enrico Hinnah und dem ASB. Die Feuerwehr Kritzkow, die 1. Mannschaft des Laager SV, die INST/ ELO-Staffel des JG 73 Steinhoff die geschlossen zur Registrierung ins Rathaus kamen. Holger Gysau, der zusammen mit der Bäckerei Stern für das leibliche Wohl der HelferInnen gesorgt hat. Die Handballer des Laager Sportclubs, die innerhalb kürzester Zeit mit ihrer tatkräftigen Hilfe, das Rathaus wieder geräumt haben. Dem Amt Gnoien, dem NDR, Antenne MV, der Ostseewelle und der SVZ, die unsere Aktion aktiv beworben haben. Ihnen und euch allen herzlichen Dank - Ihr habt gezeigt, dass die Welt nicht schlecht ist, sie ist wunderbar! Fischereischeinprüfung für den Amtsbereich Laage am Gemeinde Wardow Gemarkung Wardow, Flur 5, Flurstück 103/2 Größe: 682 qm Mindestgebot: 8.866,00 EUR Objektart: Fläche ist unbebaut Ausschreibung endet: , um 10:00 Uhr Objektbeschreibung: Das Angebotsflurstück befindet sich in der Gemeinde Wardow in der Ortslage Wardow. Die Anschrift lautet Schulstraße 7. Ein Vorbescheid Neubau eines Wohnhauses liegt vor. Der Amtsvorsteher zeigt an, dass die Prüfung zur Erlangung des Fischereischeines unter Vorbehalt am 20. Juni 2012 um 16:00 Uhr in der Stadtverwaltung Laage im Rathaus, Sitzungsraum II. Etage, durchgeführt wird. Entsprechend der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. August 2005 (GVOBl. M-V Nr. 13 S. 416) ist Folgendes zu beachten: 1. Interessenten, die an dieser Prüfung teilnehmen möchten, melden sich bitte schriftlich spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Laage, Am Markt 7 in Laage, an. 2. Das Anmeldeformular ist im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Laage, Am Markt 7 in Laage, erhältlich. 3. Für den Fall, dass der Antragsteller minderjährig ist, ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Für Fragen im Zusammenhang mit dieser Prüfung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Laage, Herr Wiese, Tel oder vertretungsweise Frau Kaumanns, Tel zur Verfügung! i. A. Wiese Öffentliche Ausschreibung Ansprechpartner: Amt Laage, Frau Angelika Erdmann, Tel.: , Fax: Angebote sind im geschlossenen Umschlag mit folgendem Vermerk zu senden an: Amt Laage für die Gemeinde Wardow Öffentliche Ausschreibung - Grundstücksangebot - Wardow, Flur 5, Flurstück 103/2 Ausschreibungsende am um 10:00 Uhr

11 Nr. 05/ Laager Regionalanzeiger Öffentliche Ausschreibung Gemeinde Wardow Gemarkung Teschow, Flur 1, Flurstück 297 Größe: 924 qm Mindestgebot: 50 Objektart: Fläche mit ungenutztem Gebäude, Speicher Ausschreibung endet: , um 10:00 Uhr Objektbeschreibung: Das Angebotsflurstück befindet sich in der Gemeinde Wardow in der Ortslage Teschow. Die Anschrift lautet Am Speicher 7. Das Gebäude ist Teil eines Doppelspeichers. Der andere Teil befindet sich im Privatbesitz. Das Gebäude ist sehr marode und stark sanierungsbedürftig. Wegen der Lage im Innenbereich ist ein Umbau bzw. Umnutzung für Ansprechpartner: Wohnzwecke möglich. Ein Abriss des Gebäudes und eine anschließende Neubebauung zum Bsp. mit einem Einfamilienhaus sind nicht ausgeschlossen. Das Grundstück ist mit einem Leitungsrecht für eine Abwasserversorgungsleitung belastet. Amt Laage, Frau Angelika Erdmann, Tel: , Fax: Angebote sind im geschlossenen Umschlag mit folgendem Vermerk zu senden an: Amt Laage für die Gemeinde Wardow Öffentliche Ausschreibung - Grundstücksangebot - Teschow, Flur 1, Flurstück 297 Ausschreibungsende am um 10:00 Uhr Alle Vögel sind schon da und das Unkraut den Gehwegen und im Rinnstein auch. Alle freuen wir uns über die zunehmenden Sonnenstrahlen und den kommenden Sommer, wenn alles grünt und blüht. Leider wächst das Grün auch dort, wo wir es nicht haben wollen und dürfen. Wir machen aus diesem Grund auch in diesem Jahr alle Grundstückseigentümer Ihre Reinigungspflichten merksam. Alle Gemeinden und die Stadt Laage haben in Ihren Straßenreinigungssatzungen verankert, dass die Grundstückseigentümer der anliegenden Grundstücke für die Reinigung der Gehwege und Rinnsteine verantwortlich sind. Die Reinigung umfasst die Säuberung und die Beseitigung von Wildwuchs, damit das Regenwasser ungehindert in die Kanalisation abfließen kann. Die Gemeinden haben auch das Mähen der Straßenränder vor den Grundstücken an die Eigentümer übertragen. Hier ist zu beachten, dass Rasenmäher werktags nicht von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen betrieben werden dürfen. Wenn alle Eigentümer mitwirken, sorgen wir gemeinsam für ein sauberes gepflegtes Ortsbild. Stellenausschreibung Die Gemeinde Wardow hat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung ab die Stelle der Leiterin/des Leiters der Kindertagesstätte Spatzenhaus Kobrow neu zu besetzen. Die Ortsteilvertretung Liessow ruft zum Arbeitseinsatz am Freitag, dem 11. Mai 2012 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ort: Friedhof in Liessow Gerätschaften sind mitzubringen. Ihre Aufgaben: - vollumfängliche Leitung der Einrichtung, einschließlich der Wahrnehmung von Verwaltungsgaben - Gestaltung einer hochwertigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit für Kinder unter Einbeziehung der Eltern - Unterstützung und Anleitung der pädagogischen Kräfte, sowie der Hilfskräfte und Praktikanten - Förderung der Motivation der MitarbeiterInnen und deren Identifikation mit der Einrichtung - konzeptionelle Entwicklung der pädagogischen Arbeit und des Leitbildes der Einrichtung im Team

12 Laager Regionalanzeiger 12 Nr. 05/ enge Zusammenarbeit mit dem Träger der Einrichtung sowie der zuständigen Amtsverwaltung - Wahrnehmung administrativer und organisatorischer Aufgaben - Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben Unsere Anforderungen: - erfolgreicher Abschluss als Erzieher/- in, Sozialpädagogin/-pädagoge sowie Heilpädagogin bzw. -pädagoge oder ein vergleichbarer Abschluss im Sinne des 11 Abs. 2 KiföG M-V - mehrjährige Berufserfahrung - erfolgreicher Abschluss eines Qualifizierungskurses für Leiter/-innen von Kindertageseinrichtungen gemäß 10 Abs. 8 KiföG M-V oder ggf. Verpflichtung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen entsprechenden Qualifizierungskurs zu belegen und erfolgreich abzuschließen, - Führungskompetenz, Durchsetzungsvermögen und ein sicheres Auftreten - Bereitschaft, neben Repräsentationsund Verwaltungsgaben die eigene Fachlichkeit zu entwickeln, - ein hohes Maß an Flexibilität bezüglich der Arbeitszeit und Aufgabenwahrnehmung, - kommunikative Kompetenz sowie umsichtiger und sensibler Umgang mit Konfliktsituationen, - Kreativität, Organisationstalent sowie eine strukturierte Arbeitsweise, - ein hohes Maß an Engagement, Geduld und Belastbarkeit, - die Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit als auch Bereitschaft zur Teamarbeit sowie zuvorkommender, dabei sicherer und gewandter Umgang mit Eltern, - Grundkenntnisse im Umgang mit den MS-Officeanwendungen. Die Stelle soll unbestimmte Zeit und mit wöchentlich 30 Stunden besetzt werden. Bei fehlendem Qualifizierungskurs für Leiter/innen erfolgt die Besetzung unter Vorbehalt. Die Vergütung erfolgt nach den Entgeltregelungen des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD. Nachfragen und Bewerbungen sind bis zum 25. Mai 2012 zu richten an das Amt Laage Laage Am Markt 7 z. Hd. Frau Müller Die schriftliche Bewerbung ist zu kennzeichnen mit der Aufschrift Bewerbung Kita. Sie fügen Ihrer Bewerbung bitte grundlegende konzeptionelle Gedanken zur Arbeit in unserer Kindertagesstätte bei (max. 2 DIN A4 Seiten). Mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht übernommen. gez. Schink Bürgermeister Hallennutzungszeiten für das Schuljahr 2012/2013 Ich bitte um die Beantragung der Hallennutzungszeiten für das Schuljahr 2012/2013 bis zum 31. Mai Bei der Beantragung ist anzugeben: 1. Sportart 2. gewünschte Übungszeit 3. Übungsleiter, mit Telefonnummer 4. Altersgruppe und Anzahl der Teilnehmer 5. welche Sporthalle/Sportplatz Die Vereine mit mehreren Sparten werden gebeten, die Beantragung für den Verein in der Gesamtheit vorzunehmen. Wichtig!!! Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Sportstätten der Stadt Laage 2 Haftung (6) Der Nutzer hat bei Vertragsabschluss nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Die Versicherung ist während der Vertragsdauer rechtzuerhalten. Mit dem Frühjahr beginnt das Leben in unseren Gärten und Rabatten. Das einsetzende Wachstum veranlasst uns zur Pflege von Rasen und Gehölzen. Die grauen Überreste des Winters werden beseitigt und die Plätze für die Farben des Frühlings vorbereitet und gepflegt. Wie jedes Jahr stehen wir vor der Frage, wohin mit dem Rasenschnitt, dem Laub und Astwerk. Gewöhnlich werden Komposthen angelegt oder Anhänger und Container gefüllt, um organischem Abfall ordnungsgemäß fortzuschaffen. Zuweilen hat der Gartenfreund sich dar eingelassen, Gartenabfälle in den nahen Wald zu bringen. An den Waldrändern wachsen dann nicht nur die jungen Triebe, auch die Berge von Gras, Schnittzweigen und Laub nehmen nicht selten beträchtliche Ausmaße an. Dass es sich dabei um einen Zugriff fremdes Eigentum handelt ist manchem vielleicht nicht bewusst. Die Waldbesitzer nehmen die Entsorgung von Gartenabfällen fortlend hin. Als Entsorgungsinstitution darf der Wald jedoch nicht gelten. Eigentumsrecht gilt auch dort, wo der weite grüne Wald Freiheit suggeriert und Gartenabfall schluckt ( ist ja alles organisch ). Machen wir uns bewusst, dass der Wald im Schutz des öffentlichen Interesses steht. Zeuge der besonderen Fürsorge für den Wald ist das Waldgesetz des Landes M-V (LWaldG). Das LWaldG beschreibt zunächst eindeutig, welche Leistung die Bürger von ihrem Wald erwarten. 5 Höhe des Entgeltes (1) Für die Benutzung der unter 1 benannten Sportstätten werden Entgelte gestaffelt nach folgenden Benutzergruppen (BG) erhoben: Benutzergruppe I: gemeinnützige Sportvereine, bei denen mindestens 1/2 (50 %) der Mitglieder mit Hauptwohnsitz in der Stadt Laage oder ihren Ortsteilen gemeldet sind. Der Nachweis ist mit Stichtag jeweils zum des Jahres zu erbringen. Benutzergruppe II: gemeinnützige Vereine, die nicht unter Benutzergruppe I fallen, andere Vereine, Betriebssportgruppen und Interessengemeinschaften, die ihren Sitz in Laage oder im Gebiet des Amtes Laage haben Benutzergruppe III: Nutzer, die nicht unter Benutzergruppe I und II erfasst sind. Sportkoordinator Edmund Jungerberg Telefon: fitness-gesundheit@gmx.de Unzulässige Entsorgung von Gartenabfall im Wald Dies sind im Grundsatz die drei Funktionen: Nutzung, Schutz und Erholung. Abfallentsorgung gehört nicht hierzu. Verantwortung für den Wald einerseits hat der Waldbesitzer. Seine wirtschaftlichen Verpflichtungen sind in 11 und 12 des LWaldG in 13 Punkten benannt. Bezüglich der Ablagerung von organischem Abfall im Wald werden hier die folgenden grundlegenden Anforderungen berührt: - den Boden und die Bodenfruchtbarkeit erhalten - Wald als artenreichen Lebensraum erhalten - naturnahe Gestaltung sowie Pflege der Waldränder ermöglichen. Hat der Waldbesitzer mit dem Abfall Dritter zu tun, kann er den obigen Forderungen teilweise nur schwer nachkommen. Gartenabfälle im Wald wirken den Bemühungen der Waldbesitzer entgegen. Das LWaldG kennt die Begriffe Waldverwüstung und Waldverunreinigung. 18 führt hierzu u. a. aus: Das Ablagern von Abfällen oder anderen nicht zum Wald gehörenden Gegenständen oder Stoffen im oder am Wald außerhalb von genehmigten Ablagerungsplätzen ist verboten. Die Ablagerung von Abfall im Wald stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das LWaldG führt hierzu aus: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig sein Betretungsrecht nach 28 Absatz 1 überschreitet, indem er

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