Herbert-Quandt-Stiftung. Der Weg zur Moschee eine Handreichung für die Praxis. Claus Leggewie Angela Joost Stefan Rech

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2 Herbert-Quandt-Stiftung Die Stiftung der ALTANA AG Der Weg zur Moschee eine Handreichung für die Praxis Claus Leggewie Angela Joost Stefan Rech

3 Herbert-Quandt-Stiftung Bad Homburg v. d. Höhe April 2002 ISSN ISBN

4 Der Weg zur Moschee: Eine Handreichung für die Praxis Prof. Dr. Claus Leggewie Dr. Angela Joost Stefan Rech Ein Projekt der Herbert-Quandt-Stiftung

5 INHALTSVERZEICHNIS BAU EINER MOSCHEE AUSDRUCK DER INTEGRATION Vorwort von Wolfgang R. Assmann, Herbert-Quandt-Stiftung Einleitung 6 10 I. MUSLIME UND MOSCHEEN IN DEUTSCHLAND 1. Der Islam in Deutschland 2. Die Moschee: Funktionen und Bauweise 3. Moscheen in Deutschland II. MOSCHEEKONFLIKTE 1. Nützlicher Streit: Moscheebau als interkultureller Konflikt 2. Der lange Weg zur Moschee: Die Verwirklichung eines Grundrechts 2.1 Das Recht auf eine Moschee 2.2 Das geeignete Grundstück 2.3 Die leidige Stellplatzfrage 2.4 Rechtliche Hürden: Schritt für Schritt III. FALLSTUDIEN Einleitung 1. Ackerburg: Die unerwünschte Moschee 2. Rodstein: Die unsichtbare Moschee 3. Baubrunn: Die unterstützte Moschee 4. Neueck: Moschee in der Diskussion

6 IV. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN: DER BESSERE WEG ZUR MOSCHEE Einleitung 1. Wie Moscheevereine als Bauherren zum Ziel kommen 2. Wie Behörden ein Moscheevorhaben unterstützen können 3. Was Kommunalpolitik und Bürgerschaft leisten können 4. Was die christlichen Kirchen tun können 5. Worauf die Presse achten sollte 6. Ausblick: Interkulturelle Mediation V. SERVICETEIL Adressen a) Evangelische Einrichtungen/Beauftragte für interreligiöse Fragen b) Katholische Einrichtungen/Beauftragte für interreligiöse Fragen c) Kommunale Spitzenverbände d) Ausländerbeauftragte/kommunale Einrichtungen e) Allgemeine Informationen über den Islam f) Islamische Dachverbände und Organisationen g) Konfliktvermittlung/Mediation h) Architekten/Bauberatung/Baubegleitung i) Fortbildungsangebote Interkulturelle Kompetenz für die Verwaltung Literatur Danksagung Die Autoren Register Impressum

7 BAU EINER MOSCHEE AUSDRUCK DER INTEGRATION Die vorliegende Untersuchung der Moscheebaukonflikte ist Teil des langjährigen Engagements der Herbert-Quandt-Stiftung für den interkulturellen Dialog auf internationaler und nationaler Ebene. Bereits 1996 initiierte die Stiftung gemeinsam mit Lord Weidenfeld den Trialog der Kulturen mit dem Ziel, einem Kampf der Kulturen entgegenzuwirken, dessen mögliches Losbrechen seit den furchtbaren Terroranschlägen vom 11. September 2001 die Menschen und Medien weltweit beschäftigt. Unter Federführung der Herbert-Quandt-Stiftung wird im Rahmen eines Netzwerkes von Persönlichkeiten im Nahen Osten, den USA und Europa an Projekten gearbeitet, die dazu beitragen sollen, den Grundgedanken des Trialogs in die tägliche Praxis umzusetzen und so ein friedliches Zusammenleben von Angehörigen unterschiedlicher Kulturen auf der Basis gegenseitigen Respekts zu ermöglichen. Dabei wird immer wieder deutlich, dass in vielen Fällen Unwissenheit und Intoleranz eng zusammenhängen. Im Auftrag der Herbert-Quandt-Stiftung arbeiten deshalb die theologische Fakultät der Universität Birmingham und Wissenschaftler aus neun europäischen Ländern an einem Projekt, das darauf zielt, das Wissen der Schüler in Europa über die aus den abrahamischen Religionen entstandenen Kulturen zu verbessern und ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie ihren Beitrag zum geistigen und kulturellen Erbe Europas sichtbar zu machen. Die Idee für das vorliegende Buch entstand vor drei Jahren, als die Herbert- Quandt-Stiftung im Rahmen ihres Trialogs der Kulturen Vertreter von jüdischen, christlichen und muslimischen Organisationen im Rhein-Main-Gebiet einlud, um mit ihnen Erfahrungen aus dem Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlicher kultureller Herkunft zu diskutieren. Sehr bald stießen die Gesprächsteilnehmer auf das Phänomen der Moscheebaukonflikte, bei denen scheinbar gleichartige Vorgänge ganz unterschiedliche Ergebnisse zeitigen. Während in einer Stadt der Bau einer Moschee ohne öffentliche Auseinandersetzungen verwirklicht werden kann, kommt es in einer Nachbarstadt zu heftigen politisch und emotional aufgeheizten Debatten über ein solches Bauvorhaben. Wie sind derart unterschiedliche Verfahrensab- 6

8 Vorwort läufe zu erklären? Liegen die Gründe der Konflikte im Bau- und Planungsrecht, in nicht ausreichend professioneller Vorbereitung und Bearbeitung des Bauantrages oder geht es in Wirklichkeit um soziale Probleme, Ängste vor Überfremdung oder um ein allgemeines Unwohlsein über tief greifende Veränderungen in der Gesellschaft? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, bat die Herbert-Quandt-Stiftung Professor Claus Leggewie, die Moscheebauvorhaben im Rhein-Main-Gebiet zu analysieren, die Konfliktgründe offen zu legen und zugleich herauszufinden, wie mögliche Konflikte rechtzeitig erkannt, eventuell vermieden, zumindest aber sachlich und konstruktiv bearbeitet werden können. Die Partner einigten sich darauf, das Ergebnis der Untersuchung in einer auf wissenschaftlicher Grundlage erarbeiteten, in allgemein verständlicher Sprache geschriebenen Handreichung allen denjenigen zur Verfügung zu stellen, die im Alltag mit dem Bau einer Moschee häufig zum ersten Mal in ihrem Leben praktisch zu tun haben. Zu oft gestaltet sich die dabei notwendige Zusammenarbeit problematisch durch Unwissenheit über die Kultur des anderen und die Angst der Beteiligten, etwas falsch zu machen. Je größer kulturelle Unterschiede sind, desto ausgeprägter sind Empfindungen von Fremdheit und Distanz. Durch die Information über rechtlich und tatsächlich relevante Rahmenbedingungen sowie über Funktionen, Betrachtungsweisen und Erwartungen der am Moscheebau beteiligten Akteure soll das Verständnis untereinander wachsen, zumindest aber eine Versachlichung von Auseinandersetzungen möglich werden. Schon Letzteres wäre ein Fortschritt, denn offen, sachlich und fair ausgetragene Streitigkeiten haben auch gesellschaftlich eine reinigende Wirkung. Diese braucht es, weil lange Zeit die aus dem Zusammentreffen verschiedener Kulturen resultierenden Spannungen öffentlich ignoriert wurden. Große Teile der Bevölkerung gewannen dadurch den Eindruck, ihre Sorgen und Nöte würden nicht ernst genommen. Sie reagierten darauf mit wachsendem Unbehagen, gelegentlich sogar offenem Protest, dessen Ziel die Politik, nicht die Ausländer waren. Da inzwischen unbestritten ist, dass die meisten der über drei Millionen Einwohner muslimischer Herkunft in Deutschland bleiben werden, ist ihre Integration in unsere Gesellschaft eine vordringliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Einen bescheidenen, aber doch wichtigen Beitrag dazu will dieses Buch leisten. Professor Dr. Claus Leggewie, Dr. Angela Joost und Stefan Rech haben eine Handreichung erarbeitet, die für Wissenschaftler und Praktiker gleichermaßen interessant ist. Sie haben sich nicht gescheut, wissenschaftliche Erkenntnisse für Laien verständlich darzustellen und zugleich den einzelnen von einem Moscheebau betroffenen Akteuren praktische Handlungsempfehlun- 7

9 Vorwort gen zu geben. In Workshops mit Wissenschaftlern aus ganz verschiedenen Fachbereichen und Praktikern wurden vertiefende Erkenntnisse und praktische Erfahrungen gesammelt. An Anregungen und Ergänzungen, aber auch an inhaltlicher Kritik sind Herausgeber und Autoren nach wie vor interessiert. Mit dem Dank an die Verfasser verbindet die Herbert-Quandt- Stiftung die Hoffnung, dass viele Menschen die Handreichung nutzen und sie als Hilfe empfinden. Bad Homburg v. d. Höhe, im Februar 2002 Wolfgang R. Assmann Geschäftsführender Vorstand Herbert-Quandt-Stiftung 8

10 Je größer kulturelle Unterschiede sind, desto ausgeprägter sind Empfindungen von Fremdheit und Distanz. Durch die Information über rechtlich und tatsächlich relevante Rahmenbedingungen (...) soll das Verständnis untereinander wachsen. Minarett der Yavuz-Sultan-Selim-Moschee vor dem Turm der Liebfrauenkirche in Mannheim.

11 EINLEITUNG In Deutschland leben mittlerweile über drei Millionen Muslime* und es gibt mehr als 2000 Moscheen. Die meisten davon sind schlichte Gebetsräume, für uneingeweihte Passanten schwer erkennbar, und nur wenige haben ein als typisch angesehenes Äußeres mit Kuppel und Minarett. In den letzten Jahren ist der Islam in Deutschland aber sichtbarer geworden. Mit erkennbaren Sakralbauten, um die herum sich ein islamischer Mikrokosmos entfaltet, geben die Muslime im öffentlichen Raum zu erkennen, dass sie angekommen sind und in Deutschland bleiben wollen. Die breite Öffentlichkeit wird sich daran gewöhnen, dass an die Seite der althergebrachten Kirche im Dorf oder im Stadtviertel Sakralbauten anderer Bekenntnisse treten, und während derzeit (vor allem in Ostdeutschland) christliche Kirchen geschlossen oder für profane Zwecke umgewidmet werden, wird die Anzahl der neuen Moscheen in Deutschland wohl beträchtlich steigen. Wir leben längst in einer multireligiösen Gesellschaft und die selbstbewusste Präsenz islamischer Zeichen und Symbole entspricht nur der im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit. Sie ist aber noch lange keine Routine und verursacht immer wieder Irritationen. Auch wenn man diese religiöse An-Bindung durchaus als Zeichen der Integration deuten kann, erweckt die Rück-Bindung an religiöse Herkunftsidentitäten bei vielen die Angst, dass um die Moscheegebäude herum Parallelgesellschaften entstehen und Keime einer Distanzierung von der deutschen Gesellschaft liegen könnten. Schon seit längerem steht der Islam pauschal im Verdacht, nicht recht in die deutsche oder europäische Leitkultur hineinzupassen, und die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben die Lage der Muslime in der westlichen Diaspora nicht leichter gemacht. Zugleich ist deutlich das Bemühen spürbar, jede Art von Kulturkampf zu vermeiden und den Islam nicht zum Feindbild werden zu lassen, sich auch gegenseitig besser als bisher zu informieren und dabei die Differenzen nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Den christlichen Kirchen blieb der Vorwurf nicht erspart, sie hätten einen interreligiösen Kuscheldialog (Frankfurter Allgemeine Zeitung) geführt, doch an der Notwendigkeit, den Dialog fortzusetzen, ließen die Bischöfe und Gemeinden ebensowenig Zweifel wie übereinstimmend nahezu alle politischen und zivilgesellschaftlichen Strömungen. 10

12 Einleitung Auch diese Handreichung will einen Beitrag zum Dialog der Kulturen leisten. Im Zentrum stehen so genannte Moscheebaukonflikte. Was ist darunter zu verstehen? Wenn Anträge auf den Neu- oder Umbau von Moscheen gestellt werden, kommt es immer wieder zum öffentlichen Streit. Diese Handreichung soll ganz praktisch dazu beitragen, dass mögliche Konflikte rechtzeitig erkannt und mit einem für alle Beteiligten zufrieden stellenden Ergebnis bearbeitet werden. Sie wendet sich deshalb an sämtliche in Frage kommenden Akteure: an die Angehörigen der Moscheenvereine, die den Neu- oder Umbau eines Gebetsraums veranlassen; an die Leiter und Mitarbeiter von Behörden, die mit der Genehmigung eines Bauvorhabens befasst sind; an die politischen Repräsentanten vor allem auf kommunaler Ebene, die in dieser kontroversen Frage zur Meinungs- und Willensbildung beitragen und den politischen Entscheidungsprozess steuern; an lokale Autoritäten und andere Schlüsselpersonen der Bürgergesellschaft, etwa aus dem Bereich der christlichen Kirchen, die bei auftauchenden Konflikten moderierend wirken können; an die Presse und die elektronischen Medien, die mit ihrer Berichterstattung erheblichen Einfluss auf Erfolg oder Scheitern von Moscheevorhaben nehmen; an die Anwohner im Wohnumfeld der Moscheeprojekte, die auch als Resonanzboden der Debatte um den Status der Muslime in Deutschland wirken; schließlich an alle, die sich für den Islam in Deutschland, für den interreligiösen Dialog und für den Dialog der Kulturen interessieren und engagieren. Bau oder Einrichtung einer Moschee sind oft ganz unspektakulär, und in vielen Fällen bieten die Einrichtung oder der Betrieb einer muslimischen Gebetsstätte Nachbarn und Behörden keinerlei Anlass zur Beschwerde. Zahlreicher sind allerdings die Fälle, in denen das doch der Fall war, und mit der zunehmenden Sichtbarkeit der fremden Religion dürfte die Konfliktneigung beiderseits eher wachsen. In der Regel wird die geplante Moschee am Ende eines Konfliktes eingerichtet, oft in erheblich abgewandelter Form. Aber bisweilen war und ist der Widerstand auch so stark, dass man davon (vorläufig) Abstand genommen hat. Vor allem die Höhe des Minaretts und die Lautstärke des Gebetsrufes sind immer wieder Steine des Anstoßes. Auch um Moscheen, die längst in Betrieb sind, kann es zu Konflik- 11

13 Einleitung ten mit der Nachbarschaft und in der weiteren Umgebung kommen, wobei meistens Lärmimmissionen und Parkplatzfragen den Anlass darstellen. Zu beachten ist, dass ein Dissens nicht nur zwischen Moscheevereinen und Nachbarschaft bestehen kann, also zwischen der deutschen bzw. christlichen Mehrheit und der muslimischen bzw. türkischen Minderheit. Meinungsverschiedenheiten bestehen vielmehr auch innerhalb der Moscheevereine sowie zwischen religiösen und säkular eingestellten Einwanderern, also unter den Muslimen selbst. Die Projektgruppe der Gießener Justus-Liebig-Universität hat in den vergangenen zwei Jahren exemplarische Moscheekonflikte mit den Mitteln der sozialwissenschaftlichen Feldforschung untersucht. Wir haben uns auf das Rhein-Main-Gebiet in einem Umkreis von etwa sechzig Kilometern um Frankfurt herum konzentriert, wo eine starke Verdichtung von Einwanderern aus islamischen Gebieten (Türkei, Nordafrika, Naher und Mittlerer Osten, asiatische Länder) und eine große Zahl von Moscheen anzutreffen ist. Das gilt nicht nur für die Mainmetropole, die weiter den höchsten Ausländeranteil aller deutschen Großstädte aufweist, sondern auch für kleinere Städte und ländliche Gemeinden. In vier Fallstudien werden im Folgenden erste Ergebnisse dargelegt, denen einige allgemeine Überlegungen zum Islam und zur Rolle von Moscheen in christlich-säkularen Gesellschaften vorangestellt sind und recht detaillierte Handlungsempfehlungen für die (v. a. kommunale) Praxis folgen. Unsere Handlungsempfehlungen sind so gestaltet, dass ausgehend von der Bauabsicht eines Moscheevereins die Handlungsmöglichkeiten der verschiedenen Akteure im oftmals langwierigen Prozess von der Idee zur Realisierung einer Moschee beleuchtet werden. Wir haben versucht, die vorrangige Aktivität eines jeden Konfliktakteurs (das ist: Bauen Genehmigen Beraten Begleiten Berichten) jeweils im Lichte der anderen Beteiligten zu betrachten. So soll stets ein Wechsel der Perspektive möglich sein: Wie werden Optionen und Handlungsweisen, die ein Akteur für ganz rational und selbstverständlich erachtet, von der anderen Seite gedeutet? Entsprechen die Vorstellungen des anderen Akteurs der eigenen Wahrnehmung? Wir beziehen also die kulturelle oder symbolische Dimension der Moscheebaukonflikte ein. Gewiss liegen die Konfliktanlässe meist im Bau- und Planungsrecht, in ästhetischen, technischen und organisatorischen Gestaltungsfragen, in Lärmimmissionen und anderen Fragen guter Nachbarschaft, die so pragmatisch wie möglich und am besten außergerichtlich bereinigt werden. Auch bei Moscheebaukonflikten heißt das erste Gebot Versachlichung. Aber jenseits dieser gewöhnlichen Interessenkonflikte können Wert- 12

14 Einleitung konflikte ans Licht kommen, die sonst unter den Tisch gekehrt bleiben. Hinter den üblichen Streitereien in der Nachbarschaft steht dann ein komplexerer, interkulturell ausgedeuteter Konflikt, bei dem es unserer Auffassung nach um den Anspruch von Muslimen auf Zugehörigkeit und Anerkennung in der deutschen Einwanderungsgesellschaft geht. Solche Konflikte können lästig und unangenehm werden, aber sie dürfen nicht verdrängt oder abgetan werden. Sie sind nicht Ausdruck eines Verlustes von (religiösen) Werten, sondern vielmehr des Zusammentreffens unterschiedlicher, oft konträrer Wertvorstellungen. Auseinandersetzungen um Formen und Normen des menschlichen Zusammenlebens sind üblich und auch notwendig Gesellschaften ohne Streit würden stagnieren. Im Alltag spricht man von einem klärenden Gewitter, und in diesem Sinne sind wir der Auffassung, dass die strittige Auseinandersetzung um eine Moschee wesentlich zur Verwirklichung des Rechts auf freie Religionsausübung beitragen kann. Eventuelle Differenzen müssen offen benannt und freimütig diskutiert werden. Nicht nur das Ergebnis zählt, auch der Weg ist wichtig, der zu diesem oder jenem Resultat geführt hat. Voraussetzung für eine akzeptable Konfliktlösung ist, dass Konflikte nicht eskalieren und Kompromisse und ein grundsätzlicher Konsens möglich bleiben. Nicht mehr strittig ist allerdings das verfassungsmäßige Recht von Gläubigen, darunter Muslimen, nach ihren eigenen Vorstellungen eine geeignete Stätte für die Bekundung ihres Glaubens zu errichten. Es geht nicht um das Ob, sondern nur noch um das Wie und Wo einer Moschee, also darum, wie die Religionsfreiheit im einfachen Baurecht verwirklicht wird. Dazu gehört nicht nur juristischer und administrativer Sachverstand, sondern auch eine offene und gleichberechtigte Kommunikation aller Akteure. Aufgerufen dazu sind die politischen und staatlichen Instanzen genau wie die Vertreter der Bürgergesellschaft; gegebenenfalls sollten auch professionelle Kräfte zur rechtzeitigen Konfliktprävention und Mediation herangezogen werden. Gießen, im Januar 2002 Prof. Dr. Claus Leggewie Dr. Angela Joost Stefan Rech *Im Folgenden wird aus Gründen der Vereinfachung stets die männliche Form der Endung (Beispiel: Mitarbeiter) verwendet; gemeint sind aber grundsätzlich Männer und Frauen (Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen). 13

15 I. MUSLIME UND MOSCHEEN IN DEUTSCHLAND 1. Der Islam in Deutschland Dritte Religion in Deutschland Vielgestaltigkeit Über drei Millionen Muslime leben mittlerweile in Deutschland. Die meisten sind Einwanderer der ersten, zweiten und mittlerweile schon dritten Generation, und sie stammen aus rund vierzig Ländern, deren Alltagsleben und Weltverständnis mehr oder weniger stark durch den Islam geprägt sind. Der größte Teil von ihnen ist bereits in Deutschland geboren oder aufgewachsen, rund eine halbe Million besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Zudem gibt es mehrere Tausend Muslime deutscher Herkunft, die zum Islam übergetreten sind. Der Islam hat sich damit als dritte große Religionsgemeinschaft in Deutschland etabliert, und der zahlenmäßige Abstand zu den Gläubigen der beiden christlichen Kirchen verringert sich stetig. In der Vielfalt einer multireligiösen Gesellschaft manche sprechen schon vom göttlichen Supermarkt nehmen sich die Muslime als Minderheit wahr und sprechen von einer Diaspora in einem säkularen, überwiegend als glaubensfeindlich empfundenen Umfeld. Wenn von dem Islam gesprochen wird, ist unbedingt die Vielfalt der Muslime in Deutschland zu berücksichtigen. Diese ist zunächst konfessionell gegeben: Etwa vier Fünftel ordnen sich der sunnitischen Richtung zu, die übrigen sind Schiiten oder gehören Untergruppen wie den Aleviten an. Nicht minder ins Gewicht fällt der ethnisch-nationale Hintergrund der Muslime. In Deutschland stammen sie überwiegend aus der Türkei, wo wiederum diverse ethnische Gruppen leben, die auch das Bild der hiesigen Deutsch-Türken prägen und dem Islam einen transnationalen, grenzüberschreitenden Grundzug verleihen. Muslime anderer Herkunft, etwa aus Bosnien und dem Kosovo oder aus arabischen Gesellschaften und dem Iran, dürfen keinesfalls mit dieser vorherrschenden Einwanderergruppe, die das Bild des Islam in Deutschland stark geprägt hat, über einen Kamm geschoren werden. Ethnische und sprachliche Dif- 14

16 Der Islam in Deutschland ferenzen sowie nationale Gliederungen spielen in islamischen Gemeinden eine große Rolle, auch die inneren Bildungs- und Einkommensunterschiede werden größer. Viele intellektuelle Sprecher des Islam in Deutschland stammen aus arabischen Staaten und aus dem Iran. Wie viele Einwanderer ihren Glauben praktizieren und als fromm gelten dürfen, ist schwer zu beantworten. Auf keinen Fall darf man alle in Deutschland lebenden Türken einfach umstandslos als Muslime identifizieren. Unter der türkischstämmigen Bevölkerung gibt nach einer jüngsten Umfrage nur gut ein Drittel an, das Leben vollständig oder überwiegend nach den Regeln des Islam zu gestalten (s.s.130, Wilamowitz-Möllendorf, 2001). Zu recht wird also davor gewarnt, den Islam als Einheit anzusehen und ihn gar mit fundamentalistischen, oder besser: mit radikal-islamistischen Strömungen gleichzusetzen. Der wesentliche Unterschied zu den kulturell wie das Staatskirchenrecht prägenden christlichen Bekenntnissen besteht darin, dass der Islam weder von seiner Struktur her noch im Hinblick auf sein religiöses Personal als Kirche im hiesigen Sinne organisiert ist. Vorrang hat die unvermittelte Beziehung des Gläubigen zu Gott im Gebet. Auch wenn gewisse Anzeichen auf eine Verberuflichung der Geistlichen hindeuten, ist der Islam weit entfernt vom hierarchischen Zentrum und Lehramt der katholischen Kirche wie von dem lockereren Verbund der protestantischen Gemeinden, den die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bildet. Und obwohl das Gebet vor allem freitags gemeinschaftlich verrichtet wird, ist diese Zusammenkunft nicht gleichzusetzen mit einer christlichen Gemeinde. Die große Vielfalt der Herkunft der Muslime und ihre innere Differenziertheit spiegelt sich in den islamischen Organisationen. Nur etwa fünfzehn Prozent der in Deutschland lebenden Muslime sind in Vereinen organisiert (s.s. 130, Lemmen, 2001). Vorherrschend waren unabhängige lokale Organisationen, die ein weitverzweigtes Netz miteinander um Mitglieder konkurrierender muslimischer Vereine bildeten. In den letzten Jahren sind die Verbände auf Länderebene und bundesweite (wie meist auch europaweite) Dachverbände zahlreicher und auch bestimmender geworden, die teils zentralistisch, teils dezentral und föderativ aufgebaut sind. Die Fülle und Verflechtung dieser Organisationen führt oft zu Missverständnissen. Der Islam ist keine Kirche Plurale Organisationen 15

17 Muslime und Moscheen in Deutschland Ringen um Anerkennung Zwei übergeordnete Spitzenverbände der Islamrat (IR) und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) sind Ende der 1980er Jahre entstanden, die einen großen Teil des politischen Islam (IR) und einen großen Teil des mystischen, arabischen, schiitischen und deutschstämmigen Islam (ZMD) repräsentieren, nicht aber die mitgliederstärkste Vereinigung des türkisch-sunnitischen Islam (DITIB). An der Peripherie dieser Dachverbände oder ganz autonom agieren alevitische (AABF), ahmadische und andere Vereinigungen wie die Geistliche Verwaltung der Muslimflüchtlinge und die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen. Der am mystischen Islam ausgerichtete Verein islamischer Kulturzentren (VIKZ) mit rund 300 Zweigstellen ist ebenfalls eigenständig. Im Islamrat gibt unterdessen die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) den Ton an, dazu gehören die auf Länderebene zusammengeschlossenen Islamischen Föderationen. Der kleinere Zentralrat umfasst eine vielfältige Palette an Nationen und religiösen Ausrichtungen, darunter die arabisch dominierte islamische Gemeinschaft in Deutschland e.v. (IGD), das schiitische Islamische Zentrum Hamburg (IZH), die Muslim Studenten Vereinigung in Deutschland e.v. (MSV), Vereinigungen von deutschen Muslimen, wie auch die Union der islamisch Albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD) und die Vereinigung islamischer Gemeinden der Bosniaken in Deutschland (VIGB) e.v.. Letztere ist ebenfalls im Islamrat vertreten, woran sich noch einmal die Vielschichtigkeit des Vereinsgefüges zeigt. Der größte Dachverband ist die dem Amt für Religionsangelegenheiten in Ankara unterstehende Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), die unter der Weisung des Religionsministeriums in Ankara steht. Daneben bestehen einige radikal-islamistische Gruppen, darunter der jüngst von der Bundesregierung verbotene Verband der islamischen Vereine und Gemeinden (ICCB), eine als Kalifatstaat bekannt gewordene Gruppe türkischer Islamisten unter Führung des derzeit inhaftierten Metin Kaplan. Die Zentralorganisationen streben eine gewisse Vereinheitlichung an und bieten sich als Ansprechpartner für die deutsche Verwaltung und Öffentlichkeit an. Sie können aber nicht den Anspruch erheben, die Muslime in Deutschland zu repräsentieren. Manche Dachverbände streben den Status einer Körper- 16

18 Der Islam in Deutschland schaft des öffentlichen Rechts an; das Grundgesetz räumt dies in Artikel 140 Religionsgesellschaften ein, sofern sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten (WRV Art. 137, V). Der öffentlich-rechtliche Status bietet neben der Kirchensteuer und steuerlichen Vergünstigungen und Befreiungen die Möglichkeit, freie Wohlfahrts- und Jugendpflege zu betreiben und in hervorgehobener Weise in die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden aufgenommen zu werden. Die Verleihung dieses Status durch die Bundesländer ist religionsneutral; es genügt, dass sich die Vereine und Verbände als Religionsgemeinschaften artikulieren, eine inhaltliche Bewertung verbietet sich. Sie können sich im Rahmen der Religionsfreiheit (und genau wie politische Parteien) für eine Änderung der Verfassung in ihrem Sinne einsetzen, allerdings darf die Bereitschaft, staatliches Recht zu beachten, und die grundsätzlich positive Haltung zur Verfassungsordnung der Bundesrepublik nicht in Zweifel stehen (s.s. 131, Oebbecke, 2000). Einige Dachverbände haben sich vor Verwaltungsgerichten das Recht erstritten, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu erteilen. Ob dieses tatsächlich gewährt und wie es gegebenenfalls konkret gestaltet werden soll, ist in der öffentlichen Debatte wie in der Rechtsprechung weiter umstritten. Diese und andere Streitigkeiten, wie die Verschleierung von Lehrerinnen und Schülerinnen, erwecken bei manchen Beobachtern den Eindruck, der Islam sei hierzulande ein Störenfried. Dabei geht es stets nur um die konkrete Prüfung der freien Religionsausübung. In jüngster Zeit hat sich die Befürchtung noch verstärkt, in bestimmten Nischen seien islamistische Gruppen tätig, die in einem offenen oder versteckten Gegensatz zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stehen. Ideologie und Verhalten mancher Vereine, die als verfassungsfeindlich erkannt und verboten worden sind, aber auch die Rolle des in Ankara ansässigen Religionsamtes (DITIB) etwa bei der Ausbildung der in Deutschland tätigen Theologen, bestärken Befürchtungen über einen transnational tätigen Islam, der aus dem Ausland gesteuert werde. Manche sehen ein Integrationshemmnis darin, wenn Muslime den Staaten, Einrichtungen und Bewegungen in der islamischen Welt verbunden bleiben. Es ist unbestreitbar, dass unter den Muslimen in Deutschland auch anti-demokratische Strömungen wirksam sind, Verfassungswidrig? 17

19 Muslime und Moscheen in Deutschland die ihre politischen Absichten religiös begründen und aus dem Koran und der Überlieferung legitimieren. Sie sind aber weit davon entfernt, für die Gesamtheit der Muslime in Deutschland sprechen zu können. 2. Die Moschee: Funktionen und Bauweise Bau von Gotteshäusern Moscheebau im Überblick In Deutschland werden weit mehr Kirchengebäude geschlossen, profanen Zwecken gewidmet oder gar abgerissen als neue gebaut. Wenn neue Kirchen entstehen, ist dies meist eine Schlagzeile wert, vor allem, wenn es sich um Projekte handelt wie die Synagoge in Dresden, die im Herbst 2001 fertiggestellt wurde, oder um architektonisch so interessante Vorhaben wie in Hamburg, München, Völklingen und Wien, die kürzlich der Architekturkritiker der ZEIT vorstellte (Hanno Rautenberg 52/2001). Wo (jedenfalls kirchlich gebundene) Religiosität so stark zurückgeht, entstehen kaum noch neue Häuser für den Glauben. Den größten Zuwachs verzeichnen derzeit zweifellos Moscheen. In dem Maße, wie die christlichen Kirchen aktive Kirchenbesucher verlieren, sind nicht-christliche Bekenntnisse auf dem Vormarsch, und dies gilt vor allem für Muslime. Selten erfahren aber Neubauten von Moscheen die Aufmerksamkeit, die den genannten Beispielen (aus gutem Grund) zuteil wurde. Das liegt an ihrer architektonisch in der Regel weniger ansprechenden Form, aber wohl auch daran, dass sie immer noch als Fremdkörper und Störfaktoren gesehen werden. Dass Eröffnungszeremonien von Moscheen über die lokale Öffentlichkeit hinaus Erwähnung finden, ist selten; im Fall der gläsernen Yavuz-Sultan-Selim-Moschee in Mannheim wurde dies zu Recht als Beispiel für eine gelungene Integrationsleistung der Muslime und der deutschen Einwanderungsgesellschaft gefeiert (Die Welt ). Die übrige Moscheenlandschaft in Deutschland ist den meisten verborgen geblieben. Inzwischen existieren in Deutschland weit über Moscheegemeinden. Davon betreiben etwa 70 Gemeinden klassische, also nach außen hin mit Kuppel und Minarett sichtbare Moscheen, etwa drei Dutzend Projekte dieses Typs sind derzeit in Planung bzw. im Bau. Der weitaus größte Teil dieser Moscheen (53) fällt in den Organisationsbereich der DITIB, der IGMG sind vier Moscheen zuzuordnen, je 18

20 Die Moschee zwei gehören zur islamischen Weltliga, finanziert vom Saudi- Arabischen Königshaus, und dem VIKZ und je eine der Jama ati-islami und der schiitischen Gemeinschaft sowie sieben der Ahmadiyya Jama at. Im Folgenden möchten wir knapp skizzieren, welche spirituellen und zivilen Aufgaben eine Moschee hat, was sie von einer christlichen Kirche oder jüdischen Synagoge unterscheidet und welche aktuellen Tendenzen im Moscheebau zu verzeichnen sind. Eine Moschee ist der Ort religiöser Praxis für Muslime, wo sich Gläubige allein oder in Gemeinschaft zum Gebet und zur Meditation einfinden. Eine Moschee hat über diese religiöse Bedeutung hinaus eine soziale Funktion: als Versammlungsort, für Zwecke des Unterrichts und auch für rein weltliche Zwecke. Der Begriff Moschee hat eine doppelte Bedeutung, der sich aus seiner arabischen Herkunft erklären lässt: Er bezeichnet zum einen den Ort, an dem man sich (vor Gott) niederwirft (masjid, türkisch mescit). Das kann überall sein, wo Muslime regelmäßig Gebete verrichten, also auch ein gewöhnlicher Raum in einer Wohnung oder am Arbeitsplatz. Zum anderen bezeichnet Moschee (jami, türkisch: cami) den Ort, an dem man sich versammelt, einen Gebetsraum für das rituelle Freitagsgebet, das der islamischen umma (Gemeinschaft) zum Ausweis ihrer Solidarität an jedem Freitagmittag im Koran vorgeschrieben ist. Moscheen sind vor allem Orte, an denen das Gebet verrichtet wird. Darin drückt sich die direkte Beziehung des Gläubigen zu Gott und der Gehorsam gegenüber seinem absoluten Willen aus. Seine Verrichtung formt aber auch die soziale und kulturelle Gemeinschaft der Muslime und gliedert ihren Tages- und Wochenablauf. Das Freitagsgebet, zu dem sich nur erwachsene Männer treffen müssen, ist von den Gebeten abgehoben, zu dem erwachsene Muslime täglich fünfmal verpflichtet sind, sofern es ihre Gesundheit erlaubt und sie nicht schwerwiegende Gründe davon abhalten. Doppelfunktion der Moscheen Nachbarschafts- und Freitagsmoschee Das Gebet Freitagsgebet 19

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