Inhalte. Warum sollte man sich mit diesem Thema beschäftigen?(kurze statistische und geschichtliche Anmerkungen)
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- Hennie Schenck
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1 Inhalte Warum sollte man sich mit diesem Thema beschäftigen?(kurze statistische und geschichtliche Anmerkungen)
2 Inhalte Warum sollte man sich mit diesem Thema beschäftigen? Rechtsgrundlagen in Österreich (Grenzen)
3 Inhalte Warum sollte man sich mit diesem Thema beschäftigen? Rechtsgrundlagen in Österreich Welche Vorgangsweise hat sich in Österreich bewährt?
4 Inhalte Warum sollte man sich mit diesem Thema beschäftigen? Rechtsgrundlagen in Österreich Welche Vorgehensweise hat sich in Österreich bewährt? Grenzen und notwendige zukünftige Entwicklung
5 WARUM? Drogen Medikamente Alkohol
6 WARUM? Österreicher und Österreicherinnen sind alkoholkrank 5% der österreichischen Bevölkerung über 15 Jahre Uhl et al. 2006
7 WARUM? Die Zahl der Alkoholkranken in Österreich bleibt mit konstant Das Ansteigen des Frauenanteils um 5 % geht somit mit einer entsprechenden Abnahme des Männeranteils einher Uhl et al. 2006
8 WARUM? ÖsterreicherInnen sind alkoholgefährdet (~11% der österreichischen Bevölkerung über 15 Jahre) d.h. sie trinken mehr als 40 bzw. 60g Alkohol pro Tag Uhl et al. 2006
9 WARUM? Gefährdungsgrenze Konsum wird als gesundheitsgefährdend eingestuft bei: Männern ab 60 Gramm reinem Alkohol pro Tag Frauen ab 40 Gramm reinem Alkohol pro Tag oder oder ~ 3 halbe Liter Bier oder ~ 3 viertel Liter Wein ~ 2 halbe Liter Bier oder ~ 2 viertel Liter Wein
10 WARUM? Harmlosigkeitsgrenze Konsum wird als unbedenklich eingestuft bei: Männern bis 24 Gramm reinem Alkohol pro Tag Frauen bis 16 Gramm reinem Alkohol pro Tag oder ~ ein halber Liter Bier oder ein viertel Liter Wein
11 WARUM? 35% Männer Frauen 30% tägl. Konsum 25% 20% 15% 10% 5% 0% Alte rsgruppe n Uhl et al. 2006
12 WARUM? 8% der Männer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis konsumieren mehr als 60g Alkohol pro Tag 1,7% der Frauen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis konsumieren mehr als 40g Alkohol pro Tag
13 WARUM? Der höchste Alkoholkonsum findet sich im Baugewerbe (über 62g pro Tag, nicht notwendigerweise am Arbeitsplatz), gefolgt von Sicherheitsdiensten und Gastronomie.
14 WARUM? Anteil der Konsumenten von Psychopharmaka und Analgetika in Betrieben unbekannt (Schätzungen 1-2%) Anteil der Konsumenten illegaler Drogen in Betrieben unbekannt. abhängig Wirtschaftsbereich (Opiate in KH, Cannabis in Lifestylebetrieben, Amphetamine bzw. Kokain in Kulturbetrieb aber Vorurteil)
15 WARUM? Nur 9% der österreichischen ArbeitnehmerInnen geben an in einem alkoholfreundlichen Milieu zu arbeiten. Der Durchschnittskonsum in einem alkoholfeindlichen Milieu liegt bei ca 36g p.d. in einem alkoholfreundlichen Betrieb bei ca. 48g p.d. Ist das schon präventiver Ansatz, oder suchen sich mäßige Konsumenten solche Arbeitsplätze? (Sicherheitsdienste?) Uhl et al. 1999
16 Statistik Österreich Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen. Faktum ist, dass Firmen, die nur Alkoholverbote haben, aber sonst keine weiteren Präventionsmaßnahmen unser Hauptklientel stellen!
17 WARUM? 1989 betrug der jährliche Verlust eines österreichischen Unternehmens pro 1000 MA ca Bezogen auf die gesamte österreichische Volkswirtschaft entspricht dies ca. 73 Mill. Betriebsausfallkosten von behandelten Alkoholkranken vor der Entwöhnungsbehandlung: 12-25% der Gehaltskosten
18 WARUM? 5-10% Alkoholkranke pro Betrieb 25% Leistungseinschränkung 1,25-2,5 % Lohn- und Gehaltskosten
19 Historische Entwicklung 1803 eingealterte Trunksucht bei Dienstgesinde strafbar 1852 auf Tätigkeiten auf Dächern und Gerüsten und bei Feuergefahr erweitert Auszahlung von Lohn in Gasthäusern verboten Verbot Arbeitern, insbesonders geistige Getränke auf Rechnung des Lohnes zu creditieren.
20 Historische Entwicklung 1901 in Wien 8. Kongreß gegen den Alkoholismus: Über die theilweise Entlohnung der Brauereiarbeiter durch Bier
21 Historische Entwicklung
22 Historische Entwicklung 1906 Gründung des Arbeiterabstinentenbundes: Ein denkender Arbeiter trinkt nicht ein trinkender Arbeiter denkt nicht (zugeschrieben Victor Adler) 1925 offizielle Gründung einer katholischen Studentenverbindung mit (Teil)Ziel Abstinenz (Bund Neuland) ohne großen Einfluss Christlich-soziale Regierung gespalten zwischen christlichen Werten und Klientelpolitik für Alkoholproduzenten
23 Historische Entwicklung 1932 ersatzlose Streichung des betr. eingealterte Trunksucht 1934 Verbot der Arbeiterabstinentenbewegung (und der ambulanten und stationären Behandlungseinrichtungen) durch den Austrofaschismus nur ordnungspolitische Präventionsmaßnahmen (1. Verbot alkoholisiert KFZ zu lenken, Konsumverbot für Mittelschüler bis zum 16. Lj.)
24 Historische Entwicklung soweit Studien vorliegen: Weiter ordnungspolitische Maßnahmen bis zur Ausmerzung Alkoholkranker und Toleranz bez. des Bierdurstes der eigenen Anhänger Während der Aufschwungjahre kein Thema 1951 erstes gesetzliches Verbot des übermäßigen Alkoholgenusses in der Arbeitszeit Lange Zeit Tabu erst Entwöhnungseinrichtung Zunehmendes Interesse von Unternehmen erst seit Beginn/Mitte der 90er Jahre
25 Rechtsgrundlagen Österreich ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: AN dürfen sich durch Alkohol, Medikamente und Suchtgift nicht in einen Zustand versetzen, der sich oder andere gefährdet. Bauarbeiter dürfen in diesem Zustand die Baustelle nicht betreten. Während der Arbeitszeit ist der Genuss alkoholischer Getränke verboten. In Pausen nur, wenn sie sich nicht in einen Zustand versetzen, der...
26 Rechtsgrundlagen Österreich Ausbildnern ist die Lehrberechtigung zu entziehen, wenn sie einer Sucht, insbesondere der Trunksucht verfallen sind. Ärzten kann bei Vorliegen einer Suchterkrankung vorübergehend die Berufsberechtigung entzogen werden. Personenverkehr von 0,0 (Flug, JAR!) bis zu 0,1 Promille (Schiff, LKW > 7,5t) Ausnahme freiwillige Feuerwehr ( Feuerwehrführerschein )?!
27 Rechtsgrundlagen Österreich Arbeitnehmerschutzgesetz: Mindestzeiten je nach Größe des Betriebes für professionelle Sicherheitfachkräfte und Arbeitsmediziner Diese müssen zwischen 1,2 und 1,5 Stunden pro Jahr für Präventionsleistungen pro MA erbringen Dies wird jedoch meist als Unfallprävention oder Prävention unmittelbarer Berufserkrankungen interpretiert.
28 Was hat sich in Österreich (nicht) bewährt? Hilfloser Umgang in österr. Unternehmen Ignorieren Delegieren Abschieben Co-Abhängigkeit
29 Was hat sich in Österreich (nicht) bewährt? Alkohol wurde nicht zuletzt aufgrund der Globalisierung (int. Konzerne, ext. Kundenauditing) vermehrt zu einem betrieblichen Thema Daher sehr häufig Einzelaktivitäten mit medizinischem und/oder psychotherapeutischen Hintergrund Wenige Anbieter, die umfassende Konzepte für Unternehmen anbieten mit dem nötigen organisationspsychologischen Hintergrund
30 Was hat sich in Österreich bewährt? Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen. Suchtprävention ist Personal- und Organisationsentwicklung! (und keine primär therapeutisch/medizinische Intervention!)
31 Was hat sich in Österreich bewährt? Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise Suchtprävention löschen und dann erneut einfügen. ist eine top-down Maßnahme unter Einbeziehung aller Ebenen einen Unternehmens D.h. dass dies nie nur eine Maßnahme der HR sondern auch der PE/OE sein muss
32 Was hat sich in Österreich (nicht) bewährt? PRIMÄRPRÄVENTION nicht nur Aufklärung sondern auch Alkoholkultur, strukturelle Bedingungen SEKUNDÄRPRÄVENTION Früherkennung und -intervention TERTIÄRPRÄVENTION Unterstützung bei Organisation der Behandlung und Wiedereingliederung
33 Grenzen ü Großunternehmen Hauptklientel Banken, Versicherungen, Verkehrsunternehmen, Industrie- und Medienunternehmen, ü Behörden, Ämter und Kommunen ü Krankenanstalten
34 Grenzen & zukünftige Entwicklungen Ausweitung auf KMU (67% der Beschäftigen!) Öffentlichkeitsarbeit unter Einbeziehung öffentlich rechtlicher Träger (gesetzl. Krankenversicherungen, Arbeiterkammer, Gewerkschaft, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung,...) Mehr und neuere wissenschaftliche Begleitforschung
35 Grenzen & zukünftige Entwicklungen Mehr Evaluation Entwicklung von Standards ähnlich DHS Ausweitung der Arbeitnehmerschutzmaßnahmen auf Suchtbereich (Chance: Evaluierung psychologischer Belastungen Aschg Novelle)
36 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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