Studienseminar Eschwege - Außenstelle Bad Hersfeld - für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen

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1 Studienseminar Eschwege - Außenstelle Bad Hersfeld - für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen Studienseminar GHRF Im Stift Bad Hersfeld Tel Fax sts-ghrf-hef@afl.hessen.de e.strietzel@afl.hessen.de Schriftliche Unterlagen Beschluss des Seminarrats vom 9. Februar 2010 A. Rechtsgrundlagen Seite 1 B. Schriftliche Unterlagen im Vorbereitungsdienst Seite 2 1. Hinweise zur Anfertigung Seite 2 2. Übersicht über die schriftlichen Unterlagen Seite Bedingungsanalyse Seite Unterrichtsplanung Seite Arbeitspläne Seite Unterrichtseinheiten Seite Unterrichtsstunden Seite Reflexion Seite 8 3. Vorlage der schriftlichen Unterlagen Seite 9

2 A. Rechtsgrundlagen 1. Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter v. 8. Juli 1993, geändert durch Verordnung v. 22. Juli Abs. 1 Die Lehrkräfte erziehen, unterrichten, beraten und betreuen die Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit Der Unterricht ist auf der Grundlage der geltenden Rahmenpläne und unter Berücksichtigung pädagogischer Erkenntnisse, über deren jeweils neuesten Stand die Lehrkräfte sich zu informieren haben, zu erteilen. Eine längerfristige Unterrichtsplanung, in der Regel für ein Schuljahr, und eine gründliche Unterrichtsvorbereitung sind unerlässlich

3 B. Schriftliche Unterlagen im Vorbereitungsdienst 1. Hinweise zur Anfertigung Die während des Vorbereitungsdienstes anzufertigenden schriftlichen Unterlagen dienen der Umsetzung der in der Dienstordnung formulierten Vorgaben (s. Teil A.). Sie rechtfertigen sich als Beitrag einer zunehmenden Professionalisierung als Lehrkraft. Ziel ist die Ausbildung eines reflektierenden Praktikers, der den beruflichen Anforderungen in hohem Maße zu entsprechen vermag. Daher werden die LiV im Verlauf des Vorbereitungsdienstes in alle zentralen Aspekte des Lehrerhandelns eingeführt. Diese sollen durch die Veranstaltungen des Studienseminars grundgelegt, entfaltet und präzisiert werden, damit die Auszubildenden zunehmend sicherer agieren können. Alle schriftlichen Unterlagen werden im Einführungssemester angeleitet und exemplifiziert, v. a. in den Modulen ULBG (Lernprozesse 1), Einführung 1 (BBP) und Einführung 2 (Einführung Fachdidaktik), damit die LiV sinnvoll handeln können. In den Veranstaltungen der beiden Hauptsemester sind die angeleiteten Kompetenzen des Lehrerhandelns zu differenzieren, zu erweitern und zu konsolidieren, so dass sie für die Zweite Staatsprüfung und für die folgende Berufspraxis zur Verfügung stehen. Schriftliche Unterlagen benötigen nicht nur eine profunde Anleitung, sondern auch eine kritische Erörterung, damit sich die Kompetenzen entwickeln können. Dies geschieht hauptsächlich in den Auswertungs- und Beratungsgesprächen in Verknüpfung mit den Unterrichtsbesuchen, aber auch als integraler Bestandteil der Module. Die schriftlichen Ausarbeitungen fokussieren auf drei Schwerpunkte: Analyse der relevanten Lernbedingungen, Planung von Lernprozessen unterschiedlicher Reichweite, Reflexion des eigenen Lehrerhandelns. Im folgenden Text werden diese Schwerpunkte konkretisiert und präzisiert, mit Hinweisen versehen und miteinander verknüpft. Anschließend wird beschrieben, welche Unterlagen zu welchen Gelegenheiten vorzulegen sind. Dabei werden die Modulbeschreibungen einbezogen.

4 2. Übersicht über die schriftlichen Unterlagen 2.1. Bedingungsanalyse Die Bedingungsanalyse dient der Erfassung und der didaktischen Bewertung der für eine Klasse wesentlichen Einflussfaktoren, die sich unterstützend oder hemmend auf den Unterrichtsprozess und die Unterrichtsergebnisse auswirken können. (Meyer, Leitfaden Unterrichtsvorbereitung, S. 130) Dieses Element sorgt dafür, dass alle relevanten Bedingungen einer Lerngruppe ermittelt werden, um die Voraussetzungen des zu planenden Unterrichts darzustellen. Aus der Analyse der lernrelevanten Bedingungen müssen Konsequenzen für den zu planenden Unterricht abgeleitet und begründet werden, wobei alle Dimensionen in den Blick zu nehmen sind (didaktisch, methodisch, pädagogisch, unterrichtsorganisatorisch, sozial, affektiv). Die Bedingungsanalyse sollte drei Felder bearbeiten: die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, die Lehrvoraussetzungen der Lehrperson, die institutionellen Rahmenbedingungen der Schule. Im Feld 1 sind sowohl allgemeine Lernvoraussetzungen (Zusammensetzung und Vorgeschichte der Lerngruppe, Arbeits- und Sozialverhalten, Auffälligkeiten wie z.b. Arbeit mit Förderplänen und/oder Darstellungen einzelner Schülerinnen und Schüler ) als auch Lernvoraussetzungen im Fach (Vorkenntnisse und Erfahrungen, Stand der Lern- und Methodenkompetenzen,... ) zu erfassen. Die einzelnen Aspekte der Bedingungsanalyse können nicht im einmaligen Zugriff erarbeitet werden, sondern werden schrittweise erfasst und müssen daher ständig fortgeschrieben werden.

5 2.2. Unterrichtsplanung Die Planung von unterrichtlichen Lernprozessen erfolgt auf drei Ebenen: längerfristige Unterrichtsplanung in Form von Arbeitsplänen, mittelfristige Unterrichtsplanung in Form von Unterrichtseinheiten, kurzfristige Unterrichtsplanung in Form von Unterrichtsstunden Arbeitspläne Arbeitspläne sind als Planungsinstrument stets im Voraus anzufertigen und mit den Ausbilderinnen / Ausbildern zu erörtern. Im Einführungssemester sollen die LiV mit Hilfe ihrer Mentorinnen/Mentoren vorliegende Arbeitspläne besprechen und sich in die Konzipierung eigener Pläne einarbeiten. Der angeleitete Unterricht orientiert sich an den vorliegenden Arbeitsplänen. Für den eigenverantworteten Unterricht in den Hauptsemestern und im Prüfungssemester erstellen die LiV auf der Grundlage der geltenden Curricula und der schulinternen Pläne für ihre Lerngruppen die längerfristigen Arbeitspläne. Diese bündeln die Unterrichtseinheiten für einen gewissen Planungszeitraum. Um Anfangsschwierigkeiten zu vermeiden, können die Arbeitspläne für einen überschaubaren Zeitraum (ca. 3 Monate) schrittweise erstellt werden. Ferientermine bieten sich als Zeitbegrenzungen an. Die Arbeitspläne sollten für jede Einheit folgende Elemente enthalten: Planungszeitraum Thema der Unterrichtseinheit Sequenzen Intentionen Materialien Bemerkungen Arbeitspläne dienen der täglichen Unterrichtsarbeit als Orientierungshilfen, sind aber nicht als absolute, endgültige und nicht veränderbare Entscheidungen anzusehen. Notwendige Korrekturen, Abweichungen und Ergänzungen dürfen durch eine einmalige Festlegung nicht ausgeschlossen sein.

6 Unterrichtseinheiten Unterrichtseinheiten sind als Planungsinstrument stets im Voraus anzufertigen und mit den Ausbilderinnen / Ausbildern im Zusammenhang mit Unterrichtsbesuchen zu erörtern. Jede Unterrichtsstunde ist nur im Kontext eines kontinuierlichen Lernprozesses begründbar und beurteilbar. Die Planung und Realisierung von Unterrichtseinheiten sind das Kernstück der unterrichtlichen Arbeit. Daher ist auf deren Erörterung besonders Wert zu legen. Diese dient auch als Vorbereitung auf die schriftliche Arbeit und die Unterrichtsentwürfe für die Prüfungslehrproben. Im Einführungssemester erfolgt im Modul ULBG eine Einführung in die Konzipierung von Unterrichtseinheiten. Diese Arbeit wird im Modul Einführung 2 aufgegriffen und fachspezifisch konkretisiert. Auf dieser Basis erstellen die LiV erste Entwürfe für den angeleiteten Unterricht, die mit den beratenden Ausbilderinnen / Ausbildern erörtert werden sollen. Dadurch sollen die LiV in die Lage versetzt werden, in den Hauptsemestern sowie im Prüfungssemester Unterrichtseinheiten für den eigenverantworteten Unterricht zu erarbeiten. Zu einer Unterrichtseinheit gehören folgende Elemente: Bedingungsanalyse Hier: Analyse der für diese Unterrichtseinheit spezifischen Voraussetzungen Sachstrukturelle Überlegungen Begründungszusammenhang Dazu gehören: Curriculare Legitimation Gegenwarts-, Zukunfts- und exemplarische Bedeutung Zugänglichkeit Didaktische Reduktion Lernstruktur In der Lernstruktur werden die Ergebnisse der Überlegungen gebündelt und als Prozess tabellarisch festgehalten. Dieses Planungsraster könnte wie folgt aussehen: Thema der UE: Ziele der UE: Phase Thema Grobziel Materialien Unterrichtsorganisation Unterrichtseinheiten dienen der täglichen Unterrichtsarbeit als Orientierungshilfen, sind aber nicht als absolute, endgültige und nicht veränderbare Entscheidungen anzusehen. Notwendige Korrekturen, Abweichungen und Ergänzungen dürfen durch eine einmalige Festlegung nicht ausgeschlossen sein.

7 Unterrichtsstunden Die Unterrichtsvorbereitungen jeder Einzelstunde müssen immer im Zusammenhang mit dem gesamten Lernprozess im jeweiligen Fach o. ä. und der Unterrichtseinheit, deren Bestandteil sie sind, gesehen werden. Im Einführungssemester erfolgt im Modul ULBG eine Einführung in die Konzipierung von Unterrichtsvorbereitungen. Diese Arbeit wird im Modul Einführung 2 aufgegriffen und fachspezifisch konkretisiert. Auf dieser Basis erstellen die LiV erste Entwürfe für den angeleiteten Unterricht, die mit den beratenden Ausbilderinnen / Ausbildern erörtert werden können. Dadurch sollen die LiV in die Lage versetzt werden, für den letzten Teil des Einführungssemesters sowie für die folgenden Semester Unterrichtsvorbereitungen für Einzelstunden zu erstellen. Grundsätzlich ist jede Unterrichtsstunde schriftlich vorzubereiten, allerdings in unterschiedlicher Differenziertheit und mit unterschiedlichem Umfang. Es ist zwischen drei Formen zu unterscheiden: Tägliche Vorbereitung einer Unterrichtsstunde Gekürzte Vorbereitung einer Unterrichtsstunde Ausführliche Vorbereitung einer Unterrichtsstunde. Zur Vorlage dieser unterschiedlichen Formen s. Abschnitt 3.

8 Tägliche Vorbereitung Sie soll auf den Gebrauch im Schulalltag vorbereiten und auf eine Seite begrenzt werden. Sie enthält Thema der Unterrichtseinheit und der Unterrichtsstunde Lernziele/Intentionen der Unterrichtsstunde Verlaufsplanung als skizzenhafte Darstellung Gekürzte Vorbereitung Sie soll auf den Gebrauch für Unterrichtsbesuche vorbereiten und drei bis vier Seiten nicht überschreiten. Sie enthält Thema der Unterrichtseinheit und der Unterrichtsstunde Lernstruktur der Unterrichtseinheit (s ) Ggf. Fortschreibung der Bedingungsanalyse sowie Fokussierung der spezifischen Lernvoraussetzungen zur Unterrichtsstunde Didaktisch-methodische Überlegungen Lernziele/Intentionen Verlaufsplanung Geplantes Tafelbild (optional) Materialien werden als Anhang beigefügt. Ausführliche Vorbereitung Sie soll auf den Gebrauch für Unterrichtsbesuche und Prüfungslehrproben vorbereiten und acht Seiten nicht überschreiten. Sie enthält Ausführungen a) zur Unterrichtseinheit: - Bedingungsanalyse - Sachstrukturelle Überlegungen - Begründungszusammenhang - Lernstruktur b) zur Unterrichtsstunde: - ggf. Fokussierung der spezifischen Lernvoraussetzungen zur Unterrichtsstunde - Didaktisch-methodische Überlegungen - Lernziele/Intentionen - Verlaufsplanung - Geplantes Tafelbild (optional) Literaturangaben und Materialien werden als Anhang beigefügt.

9 2.3. Reflexion Reflexionen im Sinne einer kritischen Erörterung des eigenen Handelns sind einerseits integraler Bestandteil an vielen Stellen des Professionalisierungsprozesses (Besprechung mit Mentorinnen / Mentoren, Wochenabschlusskreis mit der Lerngruppe, Auswertungsgespräch nach einem Unterrichtsbesuch, Beratungssituation mit der / dem BA u. a.) und damit ein Mittel der Ausbildung; andererseits sind sie aber auch ein Inhalt der Ausbildung, der an bestimmten Stellen in mündlicher oder schriftlicher Form geschieht. Die Entwicklung von Reflexionskompetenz gehört unabdingbar zur Ausbildung eines reflektierenden Praktikers und muss daher gezielt angeleitet werden. Bereits während des Einführungssemesters werden u. a. in der Veranstaltung Beraten, Betreuen, Portfolioarbeit sowie im Modul ULBG (Lernprozesse 1) vielfältige Anlässe geschaffen, die Reflexionsprozesse anleiten, entfalten und vertiefen. Diese werden in den nächsten Semestern kontinuierlich ausgebaut und gefestigt. Sie bilden die Grundlage für die Nutzung und Weiterentwicklung in der folgenden Berufspraxis. Zeitgleich beginnen die Auswertungsgespräche zu den Unterrichtsbesuchen, in denen ebenfalls Reflexionskompetenzen entwickelt werden. Deren Aufbau soll die LiV u. a. dazu befähigen, auch die Prüfungslehrproben nach Anlage, Verlauf und Ergebnis zu erörtern. Dabei - strukturiert sie ihre Aussagen, - setzt sie Schwerpunkte, - benennt sie gelungene Aspekte, - erkennt sie zentrale Problembereiche, - erörtert sie diese kriterienorientiert, - begründet sie getroffene Entscheidungen, - entwickelt sie sinnvolle Alternativen, - formuliert sie Konsequenzen für die weitere Praxis, - agiert sie selbstständig und zielbewusst, - bezieht sie Impulse flexibel ein, - verknüpft sie theoretische und praktische Elemente. Reflexionen müssen nicht nur im dialogischen Verfahren geleistet werden, sondern auch in schriftlicher Form. Dies dient auch der Vorbereitung auf die schriftliche Arbeit. Die schriftlichen Reflexionen werden ebenfalls während der Ausbildung angeleitet und entwickelt. Sie bedürfen der Erörterung und Rückmeldung. Die o. g. inhaltlichen Kriterien gelten in analoger Weise.

10 3. Vorlage der schriftlichen Unterlagen Der folgende Text soll klären, welche Unterlagen zu welchen Gelegenheiten vorzulegen sind. Bedingungsanalyse Im Laufe der Ausbildung sind für alle Lerngruppen, in denen eigenverantworteter Unterricht erteilt wird, Bedingungsanalysen gem. 2.1 zu erstellen. Im Modul ULBG (Lernprozesse 1) ist eine Bedingungsanalyse auszuarbeiten, vorzulegen und mit dem/der Modulverantworlichen zu erörtern. Arbeitspläne Die Arbeitspläne sind für alle Lerngruppen zu erstellen, in denen eigenverantworteter Unterricht stattfindet. Sie sind im Voraus anzufertigen, den fachbezogenen Ausbilderinnen / Ausbildern vor Beginn des Planungszeitraums vorzulegen und mit diesen zu erörtern. Falls im dritten Fach kein eigenverantworteter Unterricht stattfindet, sind Auszüge eines Arbeitsplanes vorzulegen, die sich auf alle selbstständig geplanten Unterrichtseinheiten beziehen. Unterrichtseinheiten Unterrichtseinheiten mit allen in genannten Elementen sind bei den zwei Unterrichtsbesuchen, die ausführlich vorbereitet werden, Teil der Vorbereitung (s. Unterrichtsvorbereitungen) und der Erörterung. Unterrichtsvorbereitungen Im Modul ULBG (Lernprozesse 1) ist der Entwurf einer ausführlichen Unterrichtsvorbereitung vorzulegen und zu erörtern. Im 1. Hauptsemester ist möglichst beim jeweils ersten Unterrichtsbesuch im Fach (d. h. insgesamt zweimal) eine ausführliche Unterrichtsvorbereitung nach vorzulegen. Im 2. Hauptsemester ist möglichst beim jeweils ersten Unterrichtsbesuch im Wahlfach und in einem von der LiV zu wählenden Modul (2. Fach, EBB, DFB) eine ausführliche Unterrichtsvorbereitung nach vorzulegen (d. h. ebenfalls insgesamt zweimal). Diese Unterrichtsvorbereitung ist jeweils mit der Ausbilderin / dem Ausbilder zu erörtern. Zentrale Ergebnisse der Erörterung werden zusammengefasst und schriftlich fixiert. Bei den anderen Unterrichtsbesuchen genügt es, die Planung in Form der gekürzten Unterrichtsvorbereitung nach vorzulegen. Für den eigenen Unterricht entwickelt die LiV im Sinne der täglichen Vorbereitung nach eine für sie handhabbare Form. Sie ist i. d. R. nicht vorzulegen. Im Prüfungssemester kann auf Wunsch der LiV eine weitere ausführliche Unterrichtsvorbereitung erstellt und mit einer Ausbilderin / einem Ausbilder erörtert werden.

11 Reflexionen Während der Ausbildung erstellt die LiV insgesamt zwei schriftliche Reflexionen in unterschiedlichen Fächern zu eigenen Unterrichtsstunden. Dazu bieten sich i. d. R. die Stunden mit ausführlicher Unterrichtsvorbereitung an. Die Vorlage dieser Unterlagen ist verbindlich. Die Modulverantwortlichen modifizieren ggf. diese Regelungen im Hinblick auf die Ausprägung der Module sowie des spezifischen Ausbildungsbedarfs.

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