Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB)

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1 Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Checkliste zur Bankenverordnung (Art. 25 ff.) und FINMA-Rundschreiben 2015/1 Rechnungslegung Banken Rechnungslegungsvorschriften für Banken, Effektenhändler, Finanzgruppen und -konglomerate (RVB) Juni 2015

2 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren Die überarbeiteten Rechnungslegungsvorschriften für Banken, Effektenhändler, Finanzgruppen und konglomerate kurz RVB genannt sind per Anfang 2015 in Kraft getreten. Die Neuerungen finden sich dabei insbesondere in der überarbeiteten Bankenverordnung (Art. 25 ff.) und dem neuen FINMA-Rundschreiben 2015/1 Rechnungslegung Banken. EY stellt Ihnen mit dieser Checkliste ein Arbeitshilfsmittel zu Verfügung, welches Sie bei der Sicherstellung der Vollständigkeit der Geschäftsberichte 2015 unterstützen soll. Dies deshalb, weil wir im Rahmen von ersten Projekten festgestellt haben, dass die einzelnen Institute in Abhängigkeit von Abschlussart, Konzernzugehörigkeit, Überschreitung von Schwellenwerten sowie weiterer Kriterien unterschiedliche Offenlegungspflichten haben. Die Checkliste soll Ihnen bei folgenden Schritten helfen: Feststellung und Dokumentation der Offenlegungspflichten des Instituts (Positionen, Darstellungen, Tabellen, Erläuterungen usw.) Überwachung und Dokumentation des Stands der Umsetzung der überarbeiteten bzw. der neuen Bestimmungen durch das Institut Mit dem Ziel der Gewährleistung eines besseren Überblicks haben wir im vorliegenden Dokument bewusst auf die Abschrift der gesetzlichen Bestimmungen verzichtet. Sie finden jedoch Verweise auf Artikel in der Bankenverordnung bzw. auf Randziffern im FINMA-Rundschreiben in einer separaten Spalte. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei der Auslegung von gesetzlichen Bestimmungen zudem die im April 2015 von der FINMA veröffentlichten FAQs zu den Rechnungslegungsvorschriften, welche voraussichtlich im Verlauf des hres weiter ergänzt werden, helfen können. In einzelnen Fällen lohnt es sich sicher auch, die im Rahmen der Vernehmlassung veröffentlichten Erläuterungs- und Anhörungsberichte des Eidgenössischen Finanzdepartements und der FINMA oder die Stellungnahmen von Verbänden und Instituten zu konsultieren. Die entsprechenden Dokumente stehen auf den Internetseiten des Eidgenössischen Finanzdepartements bzw. der FINMA zur Verfügung. Aufgrund unseren bisherigen Erfahrungen ergeben sich die meisten Fragen erst bei der detaillierten Umsetzung. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig mit der Umsetzung zu starten und einen Vorabdruck des Geschäftsberichtes zu erstellen. Die offenen Fragen sowie der Vorabdruck sollten frühzeitig geklärt respektive diskutiert werden. Unsere Checkliste ist ein hilfreiches Arbeitsinstrument bei der Erstellung der Geschäftsberichte, kann aber nicht die detaillierten Fragen klären. Gerne sind wir bereit, Ihre Fragen zu klären oder einzelne Aspekte der neuen Rechnungslegungsvorschriften mit Ihnen zu vertiefen. Wir würden uns freuen, wenn Sie ein Mitglied unseres Teams kontaktieren. Freundliche Grüsse Ernst & Young AG Patrick Schwaller Managing Partner FSO Assurance Leader Prof. Dr. Andreas Blumer Partner EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 2

3 Zusammenfassung von ausgewählten Neuerungen Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte Themen und Änderungen: 1. Gegenstand und Geltungsbereich Erstellung von Geschäftsberichten Banken haben jährlich einen Geschäftsbericht zu erstellen, der neben der hres- und der Konzernrechnung neu einen Lagebericht umfasst. Zusätzlich ist neu die Erstellung eines halbjährlichen Zwischenabschlusses zwingend. Arten von Abschlüssen Sofern die Bank nicht zwingend einen Einzelabschluss nach True and Fair View zu erstellen hat (Art. 962 OR), kann der statutarische Einzelabschluss entweder nach dem Prinzip der zuverlässigen Darstellung oder nach True and Fair View erstellt werden. 2. Grundlagen und Grundsätze sowie Bewertung und Erfassung Ergänzungen der Grundlagen und Grundsätze Die Grundlagen und Grundsätze wurden neu strukturiert und detaillierter beschrieben. Die wesentlichste Änderung betrifft das Unterkapitel Unzulässigkeit der Verrechnung von Aktiven und Passiven sowie von Aufwand und Ertrag bzw. die zwingenden Ausnahmen vom Verrechnungsverbot. Eigene Schuldtitel sind neu zwingend mit der entsprechenden Passivposition zu verrechnen. Wertberichtigungen für Ausfallrisiken müssen zwingend von der zugehörigen Aktivposition abgezogen werden. Währung der Buchführung und Rechnungslegung Künftig kann die Buchführung und Rechnungslegung auch in einer anderen Währung als in Schweizerfranken erfolgen. Die Werte in Schweizerfranken sind jedoch in Abschlüssen in Fremdwährung in allen Bestandteilen der hres- bzw. der Konzernrechnung ebenfalls anzugeben. Einzelbewertung Der Grundsatz der Einzelbewertung gilt auch für die Bilanzpositionen Beteiligungen, Sachanlagen und Immaterielle Werte uneingeschränkt. Dies wirkt sich hauptsächlich auf die Position Beteiligungen aus, in der nach gängiger Praxis nicht realisierte Verluste mit nicht realisierten Gewinnen anderer Beteiligungen verrechnet werden konnten. Dies soll neu spätestens nach Ablauf der Übergangsbestimmungen in diesem Bereich - nicht mehr möglich sein. Fair-Value-Option Künftig können bestimmte Finanzinstrumente zum Fair Value bewertet werden, auch wenn sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Fair Value-Option ist grundsätzlich für die Vermeidung eines Accounting Mismatch bei der Erfassung strukturierter Produkte gedacht. 3. hresrechnung: Darstellung sowie Bewertung und Erfassung von Einzelpositionen Bestandteile der hresrechnung Neu ist der Eigenkapitalnachweis eigener Bestandteil der hresrechnung und nicht mehr Teil des Anhangs. Zusätzlich ist die Geldflussrechnung (früher Mittelflussrechnung) nur noch für Abschlüsse nach True and Fair View zwingend zu erstellen. Zusätzliche Bilanzpositionen / Neugliederungen Neue zusätzliche Bilanzpositionen wie beispielsweise Forderungen und Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften sowie positive und negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente. Zusätzliche Erfolgsrechnungspositionen / Neugliederungen In der Erfolgsrechnung werden die Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft als separate Position im Netto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft auf der Ertragsseite ausgewiesen. Zudem wird eine neue Position Veränderung von Reserven für allgemeine Bankrisiken eingeführt. Die Position Bruttogewinn wurde aus den Mindestgliederungsvorschriften gestrichen. Den Banken steht aber frei, zusätzliche Zwischenergebnisse in der Erfolgsrechnung einzufügen. Änderungen im Anhang Die Einführung neuer Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen führt zu zusätzlichen Aufgliederungen und Darstellungen sowie zu Änderungen bestehender Tabellen. Ferner sind unter anderem folgende zusätzlichen Tabellen auszuweisen: Darstellung der emittierten strukturierten Produkte Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Optionen für alle Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie für die Mitarbeitenden und Angaben zu allfälligen Mitarbeiterbeteiligungsplänen EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 3

4 Aufgliederung der verwalteten Vermögen und Darstellung ihrer Entwicklung (Netto-Neugeld und marktbedingte Vermögensveränderung inkl. Kommentierung der Methoden zur Berechnung des Netto-Neugeldes) Darstellung von laufenden und latenten Steuern sowie Angabe des Steuersatzes Der Anhang 5 des Rundschreibens enthält eine vollständige Darstellung der einzelnen Positionen des Anhangs der hresrechnung / Konzernrechnung. Wesentlichkeitsgrenze für bestimmte Anhangsangaben Für die Darstellung der Bilanz aufgegliedert nach In- und Ausland sowie nach wesentlichen Währungen und der Aufgliederung der Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen sowie Bonität der Ländergruppen nennt das Rundschreiben eine Wesentlichkeitsgrenze von 5 % der Aktiven (Anteil der Aktiven im Ausland bzw. der Aktiven in Fremdwährungen). Mitarbeiterbeteiligungspläne Der Vorschlag zur Verbuchung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen richtet sich nach den Vorgaben internationaler Standardsetzer. Dabei werden Beteiligungspläne mit echten Eigenkapitalinstrumenten in den Kapitalreserven und Beteiligungspläne mit virtuellen Eigenkapitalinstrumenten in den passiven Rechnungsabgrenzungen verbucht. Virtuelle Eigenkapitalinstrumente werden per Abschlussstichtag neu bewertet und erfolgswirksam angepasst, echte Eigenkapitalinstrumente nicht. Bei den aufgeführten Themen und Veränderungen handelt es sich um keine abschliessende Übersicht. Für weitergehende Informationen oder Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. 4. Konzernrechnung und Konsolidierungsrabatt Konsolidierung Der Konsolidierungskreis umfasst neu alle Gesellschaften, die unter einheitlicher Kontrolle stehen, und beschränkt sich branchenmässig nicht mehr auf Banken, Finanz- und Immobiliengesellschaften. Einzubeziehen sind zudem Unternehmen, deren Aktivitäten derart beeinflusst werden können, dass deren Nutzen hauptsächlich der Bank zukommt, oder bei denen die Bank hauptsächlich die Risiken trägt (so genannte Special Purpose Entities / Vehicles ). Konsolidierungsrabatt Wenn eine Konzernrechnung zu erstellen ist, sind neu alle konsolidierten Schweizer Tochtergesellschaften im Einzelabschluss vom Lagebericht, der Geldflussrechnung sowie einzelnen Bestandteilen des Anhangs befreit. Jedoch wurde der Konsolidierungsrabatt in Bezug auf den Anhang deutlich eingeschränkt (z.b. betreffend die Tabellen über die Deckungsausscheidung von Kundenausleihungen, den Anlagenspiegel und das verwaltete Vermögen). Zudem dürfen Tochtergesellschaften, die Banken sind und die Beteiligungstitel kotiert haben, vom Konsolidierungsrabatt keinen Gebrauch mehr machen. 5. Spezifische Sachverhalte Hedge Accounting Als Absicherungsgeschäfte qualifizieren grundsätzlich nur mit externen Gegenparteien abgeschlossene derivative Finanzinstrumente. Die Auswirkungen von internen Transaktionen (interne Absicherungsgeschäfte zwischen Handel und Treasury, sogenannte internal trades) dürfen keinen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss haben. Zusätzlich haben Banken im Anhang die wesentlichen Bestandteile der Absicherungs- sowie der zugehörigen Risikomanagementstrategie anzugeben bzw. zu erläutern. 6. Übergangsbestimmungen Der zu publizierende Zwischenabschluss 2015 kann noch nach den bisherigen Vorschriften (FINMA-Rundschreiben 2008/2) erstellt werden, jedoch müssen alle Banken einen Zwischenabschluss für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. nuar 2015 oder später, erstellen. Bereits bestehender Goodwill in den immateriellen Werten, für den eine Abschreibungsdauer von bis zu 20 hre vorgesehen wurde, kann weiterhin über die vorgesehene Dauer abgeschrieben werden ( Grandfathering ). Neu aktivierter Goodwill kann nur noch über maximal 10 hre abgeschrieben werden. Für Goodwill, der unter den Beteiligungen verbucht werden darf, ändert sich nichts. Für die Abschlüsse in den ersten beiden Geschäftsjahren, beginnend am 1. nuar 2015 oder später, können die Wertberichtigungen noch global als eine Minusposition in den Aktiven ausgewiesen werden. Danach müssen sie zwingend von den entsprechenden Aktivpositionen abgezogen werden. Bei der ersten Erstellung nach RVB darf bei der Geldflussrechnung sowie bei neuen Anhangsangaben auf die Darstellung der Vorjahreszahlen verzichtet werden. Per 1. nuar 2015 können eigene Beteiligungstitel, die als Minusposition im Eigenkapital auszuweisen sind, zum Fair Value umgebucht werden, wenn der Aufwand zur Ermittlung der Anschaffungskosten unverhältnismässig wäre. Die Einzelbewertung für Beteiligungen, Sachanlagen und immaterielle Werte muss bis spätestens am 1. nuar 2020 umgesetzt werden. Unrealisierte Verluste sind im Anhang auszuweisen. EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 4

5 Implementierung Die Implementierung der neuen Rechnungslegungsvorschriften wird institutsspezifisch ausfallen. Die möglichen Auswirkungen auf Ihr Institut sind frühzeitig zu analysieren. Obwohl der grösste Aufwand voraussichtlich in den Finanzabteilungen anfällt, müssen auch andere Bereiche des Instituts frühzeitig mit einbezogen werden: Abbildung 1: Übersicht der involvierten Parteien innerhalb Ihres Instituts GL / AC / VR Besprechung von Kernfragen Information über Anpassungen Legal / Compliance Auswirkung auf Weisungswesen? Externe Dienstleistungserbringer Frühzeitige Koordination Anpassungen in Systemen Übersicht nicht abschliessend Regulatory Reporting Systemanpassungen Koordination mit Provider Koordination / Umsetzung Prozessanpassungen Anpassung Manuals Zeitliche Planung Schulungen IKS hresabschluss Anpassungen in Systemen Auswirkungen auf Meldungen / Statistiken (Aufsichtsreporting, Eigenmittelausweis, Monatsbilanzen) Anpassungen in eigenen Systemen Auswirkungen auf Berichterstattungen Wie sollten diese Umstellungen eingeleitet und umgesetzt werden? In einem ersten Schritt muss eine gründliche Analyse erfolgen. Von welchen Änderungen sind wir betroffen? Was sind die Auswirkungen? Der evaluierte Anpassungsbedarf ist zu priorisieren und der Handlungsbedarf zu definieren. Als zweiter Schritt sollte ein Konzept für die Anpassungen entwickelt werden. Am Ende dieses Schrittes sollte ein Vorabdruck des neuen Geschäftsberichts resultieren. IT CFO / Leiter Rechnungswesen Controlling / Unternehmenssteuerung Drucker Anpassung Layout Geschäftsbericht Zeitplanung für Implementierung der Änderungen Interne / Externe Revision Frühzeitige Involvierung in Projekte Besprechen der wesentlichen Änderungen Vorprüfung von Vorjahreszahlen Vorprüfung von hresendzahlen Im letzten Schritt müssen die Konzepte umgesetzt werden. Es sollte ein umfangreiches Testing durchgeführt werden. Für mögliche Fehlerbeseitigungen sollte genügend Zeit eingeplant werden. Nicht zu vergessen ist die Schulung der Mitarbeitenden in allen Phasen. Je nach Grösse und Komplexität Ihres Instituts wäre es sinnvoll, die Revisionsorgane frühzeitig abzuholen. Abbildung 2: Der mögliche Umstellungsprozess für Ihr Institut 1. Analyse 2. Design 3. Implementierung Analyse der notwendigen Änderungen Auswirkungen verstehen Notwendige Anpassungen identifizieren, gewichten und priorisieren Systeme und Prozesse Betroffene Abteilungen Scope für Handlungsbedarf definieren Konzept zu Anpassungen entwickeln für: Accounting Manual Systeme Prozesse / IKS Schulungen Blueprint Geschäftsbericht Abkürzungen BankV: Bankenverordnung F-RS: FINMA-Rundschreiben 2015/1 KR: Konsolidierungsrabatt Rz: Randziffer Umsetzung der Konzepte Testing Durchführung von Schulungen Go Live Revision der angepassten Vorjahreszahlen Korrektheit und Vollständigkeit der vorliegenden Checkliste Diese Publikation erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit und kann nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Massgebend für den Einzelfall sind alleine die veröffentlichten Bestimmungen der Bundeskanzlei bzw. der FINMA, insbesondere die Bankenverordnung und das FINMA- Rundschreiben 2015/1. EY lehnt jede Haftung für Schäden aus der Verwendung dieser Publikation ab. EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 5

6 Checkliste Einleitende Angaben Thematik Möglichkeiten Art des Abschlusses Statutarischer Einzelabschluss mit zuverlässiger Beurteilung Statutarischer Einzelabschluss True and Fair View Zusätzlicher Einzelabschluss True and Fair View Konzernrechnung True and Fair View Konzernrechnung Erstellt und veröffentlicht die Finanzgruppe eine Konzernrechnung und einen Konzernlagebericht? Wenn ja, kann die Einzelgesellschaft von Erleichterungen im Sinne von Rz 327 ff. F-RS profitieren. Kotierung Hat die Gesellschaft Beteiligungspapiere oder Schuldtitel kotiert? (Beteiligungspapiere und Schuldtitel) (nur Beteiligungspapiere) (nur Schuldtitel) EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 6

7 Bilanz und Ausserbilanz 1. Aktiven Art. 28 BankV Anhang 1 BankV Rz 75 ff. F-RS Grundlage Mindestgliederung ordnungsgemäss 1? 2. Passiven Art. 28 BankV Anhang 1 BankV Rz 94 ff. F-RS 3. Ausserbilanzgeschäfte Art. 28 BankV Anhang 1 BankV Rz 118 ff. F-RS Erfolgsrechnung 1. Erfolgsrechnung Art. 28 BankV Anhang 1 BankV Rz 125 ff. F-RS Grundlage Mindestgliederung ordnungsgemäss 1? 1 Die Mindestgliederung richtet sich nach Anhang 1 der BankV. Eine für alle Banken gültige Mindestgliederung soll eine einfache und verständliche Präsentation der wirtschaftlichen Lage gewährleisten. Positionen und Tabellen der hresrechnung ohne Saldo können weggelassen werden. Unwesentliche Positionen können sachgerecht zusammengefasst werden. Die Detailangaben zu den einzelnen Positionen der Bilanz, der Ausserbilanzgeschäfte, der Erfolgsrechnung, des Eigenkapitalnachweises und des Anhangs sind in den Anhängen 2 bis 5 des F-RS aufgeführt (Rz 74 F-RS). EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 7

8 Gewinnverwendung / Verlustausgleich / Andere Ausschüttung 1. Gewinnverwendung / Verlustausgleich / Andere Ausschüttungen Grundlage: (Rz / Anhang F-RS) 162 ff. Mindestgliederung ordnungsgemäss 2? Geldflussrechnung Grundlage: (Rz / Anhang F-RS) Geldflussrechnung notwendig 2? Falls ja, Geldflussrechnung ordnungsgemäss? Grund (falls ) n/a 3 1. Geldflussrechnung (KR) Anhang 6 Statutarischer Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung (Rz 170 F-RS) Konsolidierungsrabatt (Rz 327 F-RS) Eigenkapitalnachweis Grundlage: (Rz / Anhang F-RS) 1. Eigenkapitalnachweis 171 f. Anhang 4 Eigenkapitalnachweis ordnungsgemäss 2? 2 Die Mindestgliederung richtet sich nach Anhang 1 der BankV. Eine für alle Banken gültige Mindestgliederung soll eine einfache und verständliche Präsentation der wirtschaftlichen Lage gewährleisten. Positionen und Tabellen der hresrechnung ohne Saldo können weggelassen werden. Unwesentliche Positionen können sachgerecht zusammengefasst werden. Die Detailangaben zu den einzelnen Positionen der Bilanz, der Ausserbilanzgeschäfte, der Erfolgsrechnung, des Eigenkapitalnachweises und des Anhangs sind in den Anhängen 2 bis 5 des F-RS aufgeführt (Rz 74 F-RS). 3 Wenn Geldflussrechnung nicht notwendig ist (Frage Geldflussrechnung notwendig? links mit beantwortet). EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 8

9 Anhang Grundlage: (Rz F-RS) Darstellung / Tabelle / Erläuterung notwendig 4? Falls ja, Darstellung / Tabelle / Erläuterung ordnungsgemäss? (Konsolidierungsrabatt 5 ) (Schwellenwert) (kein Bestand) (anderer Grund) n/a 6 a) Angabe der Firma oder des Namens sowie der Rechtsform und des Sitzes der Bank 182 b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: 183 ff. Angabe der Abschlussart (Rz 9 F-RS) und gegebenenfalls Art des durch die FINMA anerkannten internationalen Standards (Rz 10 F-RS) sowie der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Ausserbilanz 184 Im Falle der ersten Erstellung eines zusätzlichen Einzelabschlusses True and Fair View Angabe, wie die Vorjahreswerte ermittelt wurden, bzw. Verweis auf den statutarischen Einzelabschluss des Vorjahres (Rz 271 F-RS) Die Mindestgliederung richtet sich nach Anhang 1 der BankV. Eine für alle Banken gültige Mindestgliederung soll eine einfache und verständliche Präsentation der wirtschaftlichen Lage gewährleisten. Positionen und Tabellen der hresrechnung ohne Saldo können weggelassen werden. Unwesentliche Positionen können sachgerecht zusammengefasst werden. Die Detailangaben zu den einzelnen Positionen der Bilanz, der Ausserbilanzgeschäfte, der Erfolgsrechnung, des Eigenkapitalnachweises und des Anhangs sind in den Anhängen 2 bis 5 des F-RS aufgeführt (Rz 74 F-RS). 5 Banken, deren Beteiligungstitel kotiert sind, haben keinen Anspruch auf die Erleichterungen bei der Erstellung einer Konzernrechnung gemäss Rz 327 ff. F-RS (Art. 36 Abs. 2 BankV, Rz 341 F-RS). 6 Wenn Darstellung / Tabelle / Erläuterung nicht notwendig ist (Frage Darstellung / Tabelle / Erläuterung notwendig? links mit beantwortet). EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 9

10 Grundlage: (Rz F-RS) Darstellung / Tabelle / Erläuterung notwendig 4? Falls ja, Darstellung / Tabelle / Erläuterung ordnungsgemäss? (Konsolidierungsrabatt 5 ) (Schwellenwert) (kein Bestand) (anderer Grund) n/a 6 Begründung der Änderungen der Bilanzierungsund Bewertungsgrundsätze im Berichtsjahr sowie Angabe und Erläuterung ihrer Auswirkungen, namentlich auf die stillen Reserven 186 Angaben zur Erfassung der Geschäftsvorfälle (Rz 17 F-RS) 187 Angaben zur Behandlung von überfälligen Zinsen, sofern von der Praxis nach Rz 425 F-RS abgewichen wird Angaben zur Behandlung von Umrechnungsdifferenzen bei Fremdwährungen zur angewandten Umrechnungsmethode und zu den wichtigsten Umrechnungskursen Angaben zur Behandlung der Refinanzierung der im Handelsgeschäft eingegangenen Positionen (Rz A3-12 F-RS) c) Erläuterungen zum Risikomanagement, insbesondere zur Behandlung des Zinsänderungsrisikos, anderer Marktrisiken und der Kreditrisiken d) Erläuterung der angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 10

11 Grundlage: (Rz F-RS) Darstellung / Tabelle / Erläuterung notwendig 4? Falls ja, Darstellung / Tabelle / Erläuterung ordnungsgemäss? (Konsolidierungsrabatt 5 ) (Schwellenwert) (kein Bestand) (anderer Grund) n/a 6 e) Erläuterungen zur Bewertung der Deckungen, insbesondere zu wichtigen Kriterien für die Ermittlung der Verkehrsund Belehnungswerte 193 f) Erläuterungen zur Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten inkl. der Erläuterungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Hedge Accounting 194 A5-2 ff. 440 g) Erläuterung von wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag 195 h) Gründe, die zu einem vorzeitigen Rücktritt der Revisionsstelle geführt haben 196 EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 11

12 Informationen zur Bilanz, Ausserbilanz und Erfolgsrechnung Grundlage: (Rz / Anhang F-RS) Darstellung / Tabelle / Erläuterung notwendig 7? (Konsolidierungsrabatt 8 ) (Schwellenwert) (kein Bestand) (anderer Grund) Falls ja, Darstellung / Tabelle / Erläuterung ordnungsgemäss? n/a 9 1. Aufgliederung der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven) 198 A Darstellung der Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften sowie der gefährdeten Forderungen 199 A5-10 ff. 3. Aufgliederung des Handelsgeschäfts und der übrigen Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven) 200 A Darstellung der derivativen Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven) 201 A5-18 ff. 5. Aufgliederung der Finanzanlagen 202 A Darstellung der Beteiligungen (KR) A5-31 ff. 7 Die Mindestgliederung richtet sich nach Anhang 1 der BankV. Eine für alle Banken gültige Mindestgliederung soll eine einfache und verständliche Präsentation der wirtschaftlichen Lage gewährleisten. Positionen und Tabellen der hresrechnung ohne Saldo können weggelassen werden. Unwesentliche Positionen können sachgerecht zusammengefasst werden. Die Detailangaben zu den einzelnen Positionen der Bilanz, der Ausserbilanzgeschäfte, der Erfolgsrechnung, des Eigenkapitalnachweises und des Anhangs sind in den Anhängen 2 bis 5 des F-RS aufgeführt (Rz 74 F-RS). 8 Banken, deren Beteiligungstitel kotiert sind, haben keinen Anspruch auf die Erleichterungen bei der Erstellung einer Konzernrechnung gemäss Rz 327 ff. F-RS (Art. 36 Abs. 2 BankV, Rz 341 F-RS). 9 Wenn Darstellung / Tabelle / Erläuterung nicht notwendig ist (Frage Darstellung / Tabelle / Erläuterung notwendig? links mit beantwortet). EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 12

13 Grundlage: (Rz / Anhang F-RS) Darstellung / Tabelle / Erläuterung notwendig 7? (Konsolidierungsrabatt 8 ) (Schwellenwert) (kein Bestand) (anderer Grund) Falls ja, Darstellung / Tabelle / Erläuterung ordnungsgemäss? n/a 9 7. Angabe der Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält (KR) A5-34 ff. 8. Darstellung der Sachanlagen (KR) A5-38 ff. 9. Darstellung der immateriellen Werte (KR) A5-44 ff. 10. Aufgliederung der Sonstigen Aktiven und Sonstigen Passiven 207 A Angaben der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändeten oder abgetretenen Aktiven und der Aktiven unter Eigentumsvorbehalt 12. Angabe der Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen sowie der Anzahl und Art von Eigenkapitalinstrumenten der Bank, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden 208 A A5-50 f. EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 13

14 Grundlage: (Rz / Anhang F-RS) Darstellung / Tabelle / Erläuterung notwendig 7? (Konsolidierungsrabatt 8 ) (Schwellenwert) (kein Bestand) (anderer Grund) Falls ja, Darstellung / Tabelle / Erläuterung ordnungsgemäss? n/a Angaben zur wirtschaftlichen Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen 210 A5-52 ff. a) Arbeitgeberbeitragsreserven b) Darstellung des wirtschaftlichen Nutzens / der wirtschaftlichen Verpflichtung und des Vorsorgeaufwandes 14. Darstellung der emittierten strukturierten Produkte 211 A5-59 f. 15. Darstellung der ausstehenden Obligationenanleihen und Pflichtwandelanleihen (KR) A5-61 f. 16. Darstellung der Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie der Reserven für allgemeine Bankrisiken und ihrer Veränderungen im Laufe des Berichtsjahres 213 A5-63 ff. 17. Darstellung des Gesellschaftskapitals 214 A5-69 f. 312 (Konzern) 18. Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Optionen auf solche Rechte für alle Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie für die Mitarbeitenden und Angaben zu allfälligen Mitarbeiterbeteiligungsplänen 215 A5-71 f. EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 14

15 Grundlage: (Rz / Anhang F-RS) Darstellung / Tabelle / Erläuterung notwendig 7? (Konsolidierungsrabatt 8 ) (Schwellenwert) (kein Bestand) (anderer Grund) Falls ja, Darstellung / Tabelle / Erläuterung ordnungsgemäss? n/a Angabe der Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen 216 A5-73 ff. 20. Angabe der wesentlichen Beteiligten 217 A5-79 ff. 313 (Konzern) 21. Angaben über die eigenen Kapitalanteile und die Zusammensetzung des Eigenkapitals 218 A5-82 ff. 22. Angaben gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften und Art. 663c Abs. 3 OR für Banken, deren Beteiligungstitel kotiert sind 219 A5-93 ff. 314 (Konzern) 23. Darstellung der Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente (KR) A5-104 ff. 24. Darstellung der Aktiven und Passiven aufgegliedert nach In- und Ausland gemäss Domizilprinzip, (KR) A5-109 f. sofern mindestens 5 % der Aktiven der Bank bzw. der Finanzgruppe im Ausland domiziliert sind. Für die Berechnung des Grenzwertes wird der Durchschnittswert der letzten drei der laufenden Berichtsperiode vorgehenden Geschäftsjahre verwendet. EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 15

16 Grundlage: (Rz / Anhang F-RS) Darstellung / Tabelle / Erläuterung notwendig 7? (Konsolidierungsrabatt 8 ) (Schwellenwert) (kein Bestand) (anderer Grund) Falls ja, Darstellung / Tabelle / Erläuterung ordnungsgemäss? n/a Aufgliederung des Totals der Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip), (KR) A5-111 ff. sofern mindestens 5 % der Aktiven der Bank bzw. der Finanzgruppe im Ausland domiziliert sind. Für die Berechnung des Grenzwertes wird der Durchschnittswert der letzten drei der laufenden Berichtsperiode vorgehenden Geschäftsjahre verwendet. 26. Aufgliederung des Totals der Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil), 223 A5-114 sofern mindestens 5 % der Aktiven der Bank bzw. der Finanzgruppe im Ausland domiziliert sind. Für die Berechnung des Grenzwertes wird der Durchschnittswert der letzten drei der laufenden Berichtsperiode vorgehenden Geschäftsjahre verwendet. Das dabei verwendete Ratingsystem ist zu erläutern. 27. Darstellung der Aktiven und Passiven aufgegliedert nach den für die Bank bzw. die Finanzgruppe wesentlichsten Währungen, (KR) A5-115 f. sofern die gesamte Nettoposition in fremden Währungen 5 % der Aktiven der Bank übertrifft. Für die Berechnung des Grenzwertes wird der Durchschnittswert der letzten drei der laufenden Berichtsperiode vorgehenden Geschäftsjahre verwendet. 28. Aufgliederung sowie Erläuterung zu den Eventualforderungen und -verpflichtungen (KR) A5-117 f. 29. Aufgliederung der Verpflichtungskredite (KR) A5-119 EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 16

17 Grundlage: (Rz / Anhang F-RS) Darstellung / Tabelle / Erläuterung notwendig 7? (Konsolidierungsrabatt 8 ) (Schwellenwert) (kein Bestand) (anderer Grund) Falls ja, Darstellung / Tabelle / Erläuterung ordnungsgemäss? n/a Aufgliederung der Treuhandgeschäfte 228 A Aufgliederung der verwalteten Vermögen und Darstellung ihrer Entwicklung Diese Angaben sind offenzulegen, wenn der Saldo aus den Positionen Kommissionsertrag Wertschriften und Anlagegeschäft und Kommissionsaufwand grösser ist als ein Drittel aus den Positionen Brutto-Erfolg Zinsengeschäft, Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft und Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option. Für die Berechnung des Grenzwertes wird der Durchschnittswert der letzten drei der laufenden Berichtsperiode vorgehenden Geschäftsjahre verwendet. a) Aufgliederung der verwalteten Vermögen 229 A5-121 ff. b) Darstellung der Entwicklung der verwalteten Vermögen 32. Aufgliederung des Erfolgs aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option, Aufgliederung sofern die Bank bzw. die Finanzgruppe nicht der De-Minimis-Regel gemäss FINMA-RS 08/20 Marktrisiken Banken (Rz 49 ff.) unterliegt. a) Aufgliederung nach Geschäftssparten (gemäss Organisation der Bank bzw. der Finanzgruppe) 231 A5-133 ff. b) Aufgliederung nach zugrunde liegenden Risiken und aufgrund der Anwendung der Fair-Value-Option EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 17

18 Grundlage: (Rz / Anhang F-RS) Darstellung / Tabelle / Erläuterung notwendig 7? (Konsolidierungsrabatt 8 ) (Schwellenwert) (kein Bestand) (anderer Grund) Falls ja, Darstellung / Tabelle / Erläuterung ordnungsgemäss? n/a Angabe eines wesentlichen Refinanzierungsertrags in der Position Zins- und Diskontertrag sowie von wesentlichen Negativzinsen 232 A5-137 Schwellenwert ist Wesentlichkeit. 34. Aufgliederung des Personalaufwands 233 A Aufgliederung des Sachaufwands 234 A Erläuterungen zu wesentlichen Verlusten, ausserordentlichen Erträgen und Aufwänden sowie zu wesentlichen Auflösungen von stillen Reserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und von frei werdenden Wertberichtigungen und Rückstellungen 235 A Angabe und Begründung von Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen bis höchstens zum Anschaffungswert, 236 A5-141 sofern nicht bereits in den Erläuterungen gemäss Rz 235 abgedeckt EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 18

19 Grundlage: (Rz / Anhang F-RS) Darstellung / Tabelle / Erläuterung notwendig 7? (Konsolidierungsrabatt 8 ) (Schwellenwert) (kein Bestand) (anderer Grund) Falls ja, Darstellung / Tabelle / Erläuterung ordnungsgemäss? n/a Darstellung des Geschäftserfolgs getrennt nach In- und Ausland nach dem Betriebsstättenprinzip, (KR) A5-142 sofern das Auslandsgeschäft der Bank wesentlich ist 39. Darstellung von laufenden und latenten Steuern und Angabe des Steuersatzes 238 A5-143 f. 40. Angaben und Erläuterungen zum Ergebnis je Beteiligungsrecht bei kotierten Banken (KR) A5-145 EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 19

20 Lagebericht / Konzernlagebericht Grundlage Lagebericht notwendig? Falls ja, Lagebericht ordnungsgemäss? 1. Lagebericht: Art. 29 BankV Art. 38 BankV Art. 961c OR Grund (falls ) n/a 10 Konsolidierungsrabatt (Rz. 327) Anderer Grund: a) Anzahl Vollzeitstellen im hresdurchschnitt Art. 29 BankV Art. 38 BankV Art. 961c OR b) Durchführung einer Risikobeurteilung Art. 29 BankV Art. 38 BankV Art. 961c OR c) Bestellungs- und Auftragslage Art. 29 BankV Art. 38 BankV Art. 961c OR d) Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Art. 29 BankV Art. 38 BankV Art. 961c OR e) Aussergewöhnliche Ereignisse Art. 29 BankV Art. 38 BankV Art. 961c OR f) Zukunftsaussichten Art. 29 BankV Art. 38 BankV Art. 961c OR 10 Wenn Lagebericht nicht notwendig ist (Frage Lagebericht notwendig? links mit beantwortet). EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 20

21 Ihre Ansprechpartner betreffend Rechnungslegung Banken Patrick Schwaller Managing Partner FSO Assurance Leader Zürich Telefon Rolf Walker Partner Zürich Telefon Pascal Berli Executive Director Zürich Telefon Prof. Dr. Andreas Blumer Partner Zürich Telefon Stefan Marc Schmid Partner, Leader Financial Accounting Advisory Services Zürich Telefon Roland Huwiler Executive Director Zürich Telefon Stefan Fuchs Partner Zürich Telefon Rolf Scheuner Executive Director Bern Telefon Pierre Balsiger Executive Director Genf, Lausanne Telefon Erico Bertoli Executive Director Lugano Telefon Adriano Guerra Senior Manager Bern Telefon Stefan Lutz Senior Manager Zürich Telefon Andy Hutter Senior Manager Zürich Telefon Philipp Lejeune Senior Manager Basel Telefon Vincent Bérujon Manager Genf, Lausanne Telefon EY Checkliste Neue Rechnungslegung Banken (RVB) Seite 21

22 EY Assurance Tax Transactions Advisory Über EY Die globale EY-Organisation ist eine Marktführerin in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Wir fördern mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Dienstleistungen weltweit die Zuversicht und die Vertrauensbildung in die Finanzmärkte und die Volkswirtschaften. Für diese Herausforderung sind wir dank gut ausgebildeter Mitarbeitender, starker Teams sowie ausgezeichneter Services und Kundenbeziehungen bestens gerüstet. «Building a better working world»: Unser globales Versprechen ist es, gewinnbringend den Fortschritt voranzutreiben für unsere Mitarbeitenden, unsere Kunden und die Gesellschaft. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: Die EY-Organisation ist in der Schweiz durch die Ernst & Young AG, Basel, an zehn Standorten sowie in Liechtenstein durch die Ernst & Young AG, Vaduz, vertreten. «EY» und «wir» beziehen sich in dieser Publikation auf die Ernst & Young AG, Basel, ein Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited Ernst & Young AG Alle Rechte vorbehalten.

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