GRUNDZÜGE DES EUROPARECHTS

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1 GRUNDZÜGE DES EUROPARECHTS

2 GRUNDZÜGE DES EUROPARECHTS Hey Tina! Was lernt man in diesem Kapitel? Ganz einfach Tim! Hier lernt man alles, rund um das Thema Europarecht. Wir lernen wie die EU entstanden ist und welche Institutionen sie besitzt. Außerdem besprechen wir die. Und wozu lernen wir das? Damit wir wissen, wie die Europäische Union unser Heimatland Österreich und auch uns, als EU-Staatsbürger beeinflusst. Außerdem können wir durch das Wissen, über die Entstehung der EU und über deren Aufbau und Funktionen, positive und auch negative Aussagen über die EU besser beurteilen und unsere eigene Meinung darüber äußern. 2

3 INHALTSVERZEICHNIS 1 Geschichte und Entwicklung der EU Wie alles begann Die Gründung der Europäischen Union Eine Verfassung für Europa Das heutige Europa Die Organe der Europäischen Union Das Europäische Parlament Der Gerichtshof der Europäischen Union Der Rat der Europäischen Union Die Europäische Kommission Der Europäische Rechnungshof Europäischer Rat Übersicht der wichtigsten Ereignisse Gemeinschaftsrecht Primärrecht Sekundärrecht Verordnungen Richtlinien Entscheidungen Empfehlungen und Stellungnahmen Die Verfahren der Rechtsetzung Die Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts Das Gemeinschaftsrecht gilt autonom in den Mitgliedstaaten Das Gemeinschaftsrecht ist in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar Das Gemeinschaftsrecht hat Vorrang Staatshaftung bei Verletzung des Gemeinschaftsrechts Die 4 Freiheiten der EU Freier Personenverkehr Freier Warenverkehr Freier Dienstleistungsverkehr Freier Kapitalverkehr Zahlen und Fakten zur EU Bevölkerung Bruttoinlandsprodukt

4 8.3 Bildungsausgaben Internetzugang Der Euro Die Euro-Zone Die Geschichte des Euros Die Euro Münzen Die Vorteile des Euros

5 Wir merken uns: Im Jahr 1995 ist Österreich der Europäischen Union beigetreten. Mit dem Beitritt zur EU haben sich viele wirtschaftliche und politische Bereiche in Österreich grundlegend geändert, zum Beispiel dürfen österreichische Politiker bei zahlreichen Themen nicht mehr alleine Entscheidungen treffen, sondern müssen der EU ein Mitspracherecht geben. Außerdem sind die Grenzen zwischen den EU-Ländern nahezu verschwunden, und der freie Waren- und Personenverkehr innerhalb der EU wurde Realität. 1 Geschichte und Entwicklung der EU 1.1 Wie alles begann Die Europäische Union, wie wir sie heute kennen, entstand nicht von heute auf morgen. Es war ein langer Weg, bis sich aus den vielen, oft sehr unterschiedlichen, europäischen Staaten eine Union formte. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs suchte man nach einem Weg, wie derartige fatale Konfrontationen in Zukunft vermieden werden könnten. Um Kriege führen zu können, benötigt man viele Industriebetriebe, die die notwendigen Kampfmaschinen entwickeln. Daher wurde die Lösung zur Verhinderung von Kriegen in einer Vergemeinschaftung der Schwerindustrie der mächtigsten europäischen Staaten (vor allem Frankreich und Deutschland) gesehen. Dadurch, dass man die Verfügung über Brenn- und Grundstoffe sowie die Stahlindustrie einer gemeinsamen Behörde unterstellte, wurde den einzelnen Staaten die Verfügungsmacht über die kriegsrelevanten Industrien entzogen. Diese Idee wurde Schuman-Plan genannt, sie stammte vom damaligen französischen Außenminister Robert Schuman, er wollte dadurch einen Krieg zwischen Frankreich und Deutschland unmöglich machen. Robert Schuman stammt aus Luxemburg, im ersten Weltkrieg war er Soldat in der deutschen Armee. Danach wurde er Franzose und kämpfte im zweiten Weltkrieg an der französischen Front. Nach Kriegsende wurde er französischer Außenminister und entwickelte den oben erwähnten Schuman-Plan. Später war Schuman Präsident des Europäischen Parlaments, er gilt als einer der Gründerväter der Europäischen Union. Am 18. April 1951 wurde in Paris von den sechs Staaten Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (kurz EGKS, oft auch Montanunion bezeichnet) unterzeichnet. Der Vertrag ist am 23. Juli 1952 in Kraft getreten und wurde auf die Dauer von 50 Jahre abgeschlossen. Dieselben sechs Staaten unterzeichneten am 25. März 1957 in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (kurz EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (kurz EAG oder EURATOM). Die beiden Verträge sind am 1. Jänner 1958 in Kraft getreten. Damit dehnten die Staaten ihre Zusammenarbeit vom Kohle- und Stahlbereich auf eine allgemeine wirtschaftliche Kooperation und auf den Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie aus. 5

6 Es sind also insgesamt drei Europäische Gemeinschaften geschaffen worden, man nennt diese drei Verträge die sogenannten Gründungsverträge. Der EGKS-Vertrag ist allerdings im Jahr 2002 ausgelaufen, so dass es fortan nur noch zwei Europäische Gemeinschaften gibt. Gründungsverträge Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 2002 ausgelaufen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europäische Atomgemeinschaft (EAG) Das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark traten 1973 den drei Gemeinschaften bei und erweiterten den Kreis der Mitgliedstaaten auf neun. Im Rahmen der Süderweiterung folgten 1981 Griechenland und 1986 Spanien und Portugal. Mittlerweile hat die EU 27 Mitgliedstaaten. Genaueres dazu erfährst du im Kapitel Das heutige Europa. 1.2 Die Gründung der Europäischen Union Die EU wurde durch einen völkerrechtlichen Vertrag gegründet, den die damaligen zwölf EG-Mitgliedstaaten 1992 in Maastricht abgeschlossen hatten. Dieser Vertrag über die Europäische Union (kurz EUV) ist 1993 in Kraft getreten. Neben der bisherigen Zusammenarbeit im Bereich Kohle und Stahl, Wirtschaft und Kernenergie (nunmehr als 1. Säule bezeichnet) traten zwei völlig neue Komponenten hinzu, nämlich die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (kurz GASP, 2. Säule), und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (kurz ZBJI, 3. Säule). Die 3. Säule wurde durch den Vertrag von Amsterdam im Jahr 1997 in polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (kurz PJZS) umbenannt. 6

7 Unter völkerrechtlichem Vertrag versteht man folgendes: Ein völkerrechtlicher Vertrag ist ein Vertrag zwischen Subjekten des Völkerrechts. Subjekte des Völkerrechts sind beispielsweise anerkannte Staaten, anerkannte internationale Organisationen (z.b. die UN), der Vatikan, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (jedoch keine natürlichen Personen). Im Rahmen des EUV wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (kurz EWG) in Europäische Gemeinschaft (kurz EG) umbenannt. Außerdem wurde begonnen, Regelungen für die Errichtung einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion (kurz WWU) zu formulieren. Die Europäische Union ersetzte nicht die drei bestehenden Gemeinschaften, sondern stellte sie mit den neuen Politiken und Formen der Zusammenarbeit unter ein gemeinsames Dach. Die EU basiert auf drei Säulen, wie aus der nachfolgenden Grafik erkennbar ist. 7

8 Säule 1 Die drei Gründungsverträge EGKS, EG (früher EWG) und EAG (EURATOM) wurden in der ersten Säule zusammengefasst. Die EGKS hatte allerdings nur eine Laufzeit von 50 Jahren und ist im Jahr 2002 ausgelaufen. Anders als die zweite und dritte Säule, besitzt die erste Säule Supranationalität. Unter Supranationalität versteht man folgendes: Der Begriff supranational bedeutet, dass überstaatliche Institutionen (also in unserem Fall die EG und die EAG/EURATOM) Entscheidungen treffen können, die für die Mitgliedstaaten auf jeden Fall verbindlich sind. Auch wenn der Staat selbst gegen diese Entscheidung gestimmt hat, ist die Entscheidung gültig, die die Mehrheit der Mitgliedstaaten beschlossen hat. Säule 2 Die zweite Säule beinhaltet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (kurz GASP), diese erfolgt durch die Zusammenarbeit der Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Außenund Sicherheitspolitik zählt zu denjenigen Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten ihre Eigenständigkeit nicht aufgeben wollen. Es herrscht das Einstimmigkeitsprinzip, das heißt, dass alle gemeinsamen Aktionen und Maßnahmen die Zustimmung aller Mitgliedstaaten benötigen. Säule 3 Der Vertrag von Amsterdam hat die dritte Säule in polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (kurz PJZS) umbenannt. Ziel der PJZS ist es, durch ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität (insbesondere des Terrorismus, Menschenhandels, Drogenhandels, ), des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit allen Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu garantieren. 1.3 Eine Verfassung für Europa Am 18. Juni 2004 konnten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union auf der Regierungskonferenz in Brüssel eine Einigung über einen Verfassungsvertrag erzielen. Der Verfassungsvertrag wurde am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet und in weiterer Folge den Mitgliedstaaten zur Genehmigung übergeben. Der Verfassungsvertrag sollte an die Stelle der bisherigen Verträge treten und einen Grundrechtskatalog für die Europäische Union normieren. Allerdings kann der Verfassungsvertrag erst in Kraft treten nachdem ihn alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben. In Frankreich und in den Niederlanden sprach sich die Bevölkerung in Volksabstimmungen jedoch gegen den Verfassungsvertrag aus, wodurch der Vertrag bis heute nicht in Kraft getreten ist und sein weiteres Schicksal unklar ist. 8

9 Unter Ratifizierung versteht man folgendes: Das Wort ratifizieren kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie gültig machen (ratus = gültig, facere = machen). Das heißt durch eine Ratifizierung wird ein Vertrag gültig gemacht beziehungsweise abgeschlossen und anerkannt. In der Regel sind es bei völkerrechtlichen Verträgen die Staatsoberhäupter, welche die Ratifizierung durchführen. 9

10 1.4 Das heutige Europa Die Europäische Union hat mittlerweile 27 Mitgliedstaaten (Stand Herbst 2011) mit einer Gesamtbevölkerung von rund 500 Millionen Menschen. Der von den EU-Mitgliedstaaten gebildete Binnenmarkt ist der größte gemeinsame Markt der Welt (gemessen an der Kaufkraft). Unter Binnenmarkt versteht man folgendes: Ein Binnenmarkt ist ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet, das durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie durch eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist. In der EU spricht man hierbei auch von den 4 Freiheiten. Mehr darüber erfährst du im Kapitel Die 4 Freiheiten der EU. Die Europäische Union hat noch lange nicht ihre maximale Größe erreicht, es gibt zahlreiche Länder, die Interesse an einen Beitritt zur EU haben. Derzeit (Stand Herbst 2011) gibt es fünf offizielle Beitrittskandidaten: Kroatien, Türkei, Mazedonien, Island und Montenegro. Außerdem gibt es mehrere potentielle Beitrittskandidaten, die noch nicht formal als Beitrittskandidaten anerkannt wurden (z.b.: Albanien, Serbien). 10

11 Derzeit sind folgende Staaten Mitglieder der EU (Stand Herbst 2011): Land Int. Abkürzung Flagge Einwohnerzahl EU Beitritt 1. Belgien BE 11 Millionen Bulgarien BG 7,3 Millionen Dänemark DK 5,5 Millionen Deutschland DE 81,8 Millionen Estland EE 1,3 Millionen Finnland FI 5,3 Millionen Frankreich FR 65,5 Millionen Griechenland GR 10,8 Millionen Irland IE 4,6 Millionen Italien IT 60,6 Millionen Lettland LV 2,2 Millionen Litauen LT 3,2 Millionen Luxemburg LU Malta MT Niederlande NL 16,7 Millionen Österreich AT 8,4 Millionen Polen PL 38,2 Millionen Portugal PT 10,5 Millionen Rumänien RO 21,4 Millionen Schweden SE 9,4 Millionen Slowakei SK 5,4 Millionen Slowenien SI 2 Millionen Spanien ES 47,1 Millionen Tschechien CZ 10,5 Millionen Ungarn HU 10 Millionen Vereinigtes GB 61,8 Millionen 1973 Königreich 27. Zypern CY 1 Million

12 Also zusammenfassend kann ich mir zur Geschichte und Entwicklung der EU folgendes merken: Wie alles begann: Um das Entstehen eines weiteren Weltkrieges zu verhindern, wurde aufgrund der Folgen des 2. Weltkriegs am 18. April 1951 in Paris von den sechs Staaten Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (kurz EGKS, oft auch Montanunion bezeichnet) unterzeichnet. Der Vertrag ist am 23. Juli 1952 in Kraft getreten und wurde auf die Dauer von 50 Jahre abgeschlossen. Dieselben sechs Staaten unterzeichneten am 25. März 1957 in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (kurz EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (kurz EAG oder EURATOM). Die beiden Verträge sind am 1. Jänner 1958 in Kraft getreten. Damit dehnten die Staaten ihre Zusammenarbeit vom Kohle- und Stahlbereich auf eine allgemeine wirtschaftliche Kooperation und auf den Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie aus. Es gibt drei Gründungsverträge: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) (2002 ausgelaufen) Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europäische Atomgemeinschaft (EAG) Die EU wurde durch einen völkerrechtlichen Vertrag gegründet, den die damaligen zwölf EG-Mitgliedstaaten 1992 in Maastricht abgeschlossen hatten. Dieser Vertrag über die Europäische Union (kurz EUV) ist 1993 in Kraft getreten. Die Europäische Union besteht aus 3 Säulen: EGKS (2002 ausgelaufen) GASP PJZS EG EAG Die Europäische Union hat mittlerweile 27 Mitgliedstaaten (Stand Herbst 2011) mit einer Gesamtbevölkerung von rund 500 Millionen Menschen. 12

13 2 Die Organe der Europäischen Union Damit die Europäische Union Handlungen treffen kann (also z.b. mit anderen Staaten, internationalen Organisationen oder mit einzelnen Menschen in Beziehung treten kann) benötigt sie Organe. Es gibt insgesamt fünf Organe, sie werden alle der Europäischen Gemeinschaft (EG) und somit der Säule I unserer weiter oben beschriebenen Grafik zugeordnet. Name des Organs Europäisches Parlament Sitz (Ort) Straßburg Gerichtshof der Europäischen Union Luxemburg Rat der Europäischen Union Brüssel Europäische Kommission Brüssel Europäischer Rechnungshof Luxemburg Europäischer Rat Brüssel 13

14 2.1 Das Europäische Parlament Seit 1979 wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsländer ihre Vertretungen direkt ins EU-Parlament. Derzeit befinden sich 785 Abgeordnete im Europäischen Parlament, sie werden alle fünf Jahre neu gewählt. Die Gesamtzahl der Abgeordneten ergibt sich aus nationalen Kontingenten, die zwischen den Mitgliedstaaten verteilt werden. Die Sitzordnung im Parlament richtet sich nicht nach Nationalität, sondern nach der Parteizugehörigkeit der Abgeordneten. Derzeit sieht die Sitzverteilung folgendermaßen aus (Stand Herbst 2011): Das EU-Parlament gibt in Rechtsetzungsprozessen je nach Sachbereich entweder eine beratende Stellungnahme ab (bloßes Anhörungsverfahren), arbeitet mit dem Rat zusammen (Verfahren der Zusammenarbeit) oder ist dem Rat mit gleicher Entscheidungsbefugnis zur Seite gestellt (Mitentscheidungsverfahren). Zu den weiteren Aufgaben des EU-Parlaments zählen die Verabschiedung des jährlichen Gesamthaushaltsplanes und die demokratische Kontrolle. In wichtigen Fragen besitzt das EU-Parlament ein Zustimmungsrecht (z.b. beim Beitritt neuer Mitgliedstaaten). Die Position des Europäischen Parlaments wurde in den letzten Jahren immer wieder verstärkt. 14

15 2.2 Der Gerichtshof der Europäischen Union Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat, also derzeit aus 27 Richtern. Außerdem besitzt er 8 Generalanwälte, die durch die Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf die Dauer von 6 Jahre ernannt werden. Die Richter wählen aus ihrer Mitte auf die Dauer von 3 Jahren einen Präsidenten. Die Aufgabe des Gerichtshofes ist die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts (siehe Punkt 3). Nur der EuGH ist befugt, über die Auslegung von Gemeinschaftsrecht zu befinden und dieses gegebenenfalls für nichtig zu erklären. Wenn ein nationales Gericht Zweifel bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts hat, dann kann es den EuGH um Auslegung ersuchen. Dies gilt auch für Privatpersonen. Die 8 Generalanwälte unterstützen den Gerichtshof. Sie müssen völlig unparteilich und unabhängig sein. Der Gerichtshof ist jedoch an die Rechtsauffassungen der Generalanwälte nicht gebunden, sie haben eher eine beratende Funktion. Wegen der zunehmenden Arbeitsüberlastung des EuGH wurde mit Beschluss des Rates vom 24. Oktober 1988 ein weiteres Gericht, nämlich das Gericht erster Instanz (EuG), geschaffen. Es besteht ebenfalls aus einem Richter pro Mitgliedstaat und hat Teile der Aufgaben des EuGH übernommen. 2.3 Der Rat der Europäischen Union Der Rat ist das zentrale Lenkungs- und Entscheidungsorgan der EU. Zu den Hauptaufgaben des Rates zählt die Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Er ist weiters gemeinsam mit dem Europäischen Parlament das Rechtsetzungsorgan der EU. Mitglieder des Rates sind die jeweiligen Fachminister der Mitgliedstaaten, d.h. bei Finanzfragen die Finanzminister, bei Landwirtschaftsfragen die Landwirtschaftsminister, Der Vorsitz im Rat wird von den Mitgliedstaaten für je 6 Monate wahrgenommen. Österreich hatte den Vorsitz in der zweiten Hälfte des Jahres 1998 und in der ersten Hälfte des Jahres Der Ratsvorsitz übernimmt die Vertretung des Rates nach außen und er ist außerdem für die Leitung sämtlicher Ratsarbeitsgruppen verantwortlich. Entscheidungen im Rat werden entweder mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit oder mit Einstimmigkeit getroffen. Für welche Entscheidung welche Beschlussfassungsform zu wählen ist, ergibt sich aus dem EG-Vertrag. Das in der Praxis häufigste Abstimmungsmodell ist die qualifizierte Mehrheit. Dabei kommt nicht jedem Mitglied des Rates eine Stimme zu, sondern die Stimmen der Mitglieder werden, je nach Bevölkerungsgröße, Wirtschaftskraft und politischen Aspekten, gewogen. 15

16 Die Stimmverteilung sieht dabei derzeit (Stand Herbst 2011) folgendermaßen aus: Grafik-Quelle: Universität Mannheim Ab 1. Jänner 2007 gilt die qualifizierte Mehrheit grundsätzlich als erreicht, wenn: Die Mehrheit der Mitgliedstaaten dem Vorschlag zustimmt und mindestens 255 Stimmen (d.h. 73,9 % der Gesamtstimmen) für den Vorschlag abgegeben werden 2.4 Die Europäische Kommission Der Kommission kommen wichtige Aufgaben als Initiativ- und Überwachungsorgan zu. Der Kommission kommt das Initiativrecht für die Rechtsetzung durch den Rat zu, d.h. der Rat kann ohne Vorschlag der Kommission keine Beschlüsse fassen. Sie überwacht die Einhaltung der Verträge durch die Mitgliedstaaten (Hüterin der Verträge). Die Kommission handelt als Kollegium und versucht in der Regel, Einvernehmen unter ihren Mitgliedern herzustellen. Falls notwendig, entscheidet sie jedoch per Abstimmung, wobei für die Annahme eines Entscheids die absolute Mehrheit der Kommissionsmitglieder erforderlich ist. Derzeit (Stand Herbst 2011) besteht die Kommission aus 27 Mitgliedern, also ein Kommissar pro Mitgliedstaat. In Zukunft soll die Anzahl der Kommissare jedoch kleiner als die Zahl der Mitgliedstaaten sein, die Mitglieder werden dann auf der Grundlage einer gleichberechtigten Rotation ausgewählt. Die Einzelheiten zu diesem System müssen vom Rat einstimmig festgelegt werden. 16

17 Die Kommissare sind ausschließlich den Interessen der EU verpflichtet und gegenüber den Regierungen der Mitgliedstaaten unabhängig und weisungsfrei. An der Spitze der Kommission steht der Kommissionspräsident, der alle 5 Jahre neu gewählt wird. 2.5 Der Europäische Rechnungshof Der Rechnungshof führt die externe Finanzkontrolle für die EU durch. Er prüft die Rechtund Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Union und sorgt für ein effizientes Finanzmanagement. 2.6 Europäischer Rat Der Europäische Rat setzt sich aus den amtierenden Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Er dient als politisches Dachorgan der Europäischen Union und trifft in der Regel zwei Mal pro Halbjahr unter dem Vorsitz des Regierungschefs jenes Mitgliedstaates, der zum betreffenden Zeitpunkt den Vorsitz im Rat innehat, zusammen. Der Europäische Rat kann aus besonderen Gründen auch zu einer außerordentlichen Tagung zusammentreten. Normalerweise finden die formellen Treffen des Europäischen Rates im Justus-Lipsius- Gebäude in Brüssel statt und sind nicht öffentlich. Dem jeweiligen Vorsitz steht es aber frei, zusätzlich informelle Treffen des Europäischen Rates an einem anderen Ort einzuberufen. 17

18 Also zusammenfassend kann ich mir zu den Organen der Europäischen Union folgendes merken: Es gibt 5 Organe der EU: Europäisches Parlament: Sitz: Straßburg 785 Abgeordnete alle 5 Jahre neu gewählt Aufgaben: o bloße Anhörung o Zusammenarbeit o Mitentscheidung o Verabschiedung des jährlichen Gesamthaushaltsplanes o demokratische Kontrolle o Zustimmungsrecht Gerichtshof der Europäischen Union: Sitz: Luxemburg 27 Richter (auf 6 Jahre gewählt) 1 Präsident (auf 3 Jahre gewählt) 8 Generalanwälte (Unterstützung des Gerichtshofes) Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts Rat der Europäischen Union: Sitz: Brüssel stellt zentrales Lenkungs- und Entscheidungsorgan der EU dar Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Rechtsetzungsorgan der EU besteht aus Fachministern der Mitgliedstaaten Vorsitz im Rat 6 Monate: o Vertretung des Rates nach außen o Leitung sämtlicher Ratsarbeitsgruppen Entscheidungen: o einfache Mehrheit o qualifizierte Mehrheit o Einstimmigkeit Europäische Kommission: Sitz: Brüssel stellt Initiativ- und Überwachungsorgan der EU dar (Hüterin der Verträge) 18

19 27 Mitglieder (in Zukunft kleiner mit gleichberechtigter Rotation) unabhängig und weisungsfrei an der Spitze: Kommissionspräsident (alle 5 Jahre gewählt) Europäischer Rechnungshof: Sitz: Luxemburg externe Finanzkontrolle prüft Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben sorgt für effizientes Finanzmanagement Europäischer Rat: Sitz: meistens Brüssel besteht aus amtierenden Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission politisches Dachorgan der Europäischen Union 19

20 3 Übersicht der wichtigsten Ereignisse Die in den letzten beiden Kapiteln erwähnten geschichtlichen Ereignisse werden in der folgenden Übersicht noch einmal übersichtlich dargestellt Vertrag zur Gründung der EGKS wird unterzeichnet von BE, DE, FR, IT, LU, NL 1952 Vertrag zur Gründung der EGKS tritt in Kraft 1957 Verträge zur Gründung der EWG, EAG/EUROTOM werden unterzeichnet 1958 Verträge zur Gründung der EWG, EAG/EUROTOM treten in Kraft 1973 Vereinigtes Königreich, Irland, Dänemark treten bei 1979 Start der direkten Wahl der Vertretungen ins EU-Parlament 1981 Griechenland tritt bei 1986 Spanien und Portugal treten bei 1988 Gericht erster Instanz wird geschaffen 1992 Vertrag über EU wird in Maastricht gegründet 1993 Vertrag über EU tritt in Kraft, GASP und ZBJI werden gegründet 1995 Österreich, Schweden und Finnland treten bei 1997 ZBJI wird in PJZS umbenannt, Vertrag von Amsterdam wird beschlossen 1998 Österreich hat Ratsvorsitz 1999 Vertrag von Amsterdam tritt in Kraft 2000 Vertrag von Nizza wird beschlossen 2002 EGKS-Vertrag läuft aus 2003 Vertrag von Nizza tritt in Kraft 2004 Einigung und Unterzeichnung des Verfassungsvertrags (bis heute nicht in Kraft getreten) 2004 Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern treten bei 2006 Österreich hat Ratsvorsitz 2007 Bulgarien und Rumänien treten bei 20

21 4 Gemeinschaftsrecht Der Rechtsbestand der EG setzt sich aus Primärrecht, Sekundärrecht, internationalen Abkommen und der Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte zusammen. Jegliche Rechtshandlungen, die in Österreich getroffen werden, müssen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sein. Europäisches Gemeinschaftsrecht Primärrecht Sekundärrecht Int. Abkommen Rechtssprechung der Gemeinschaftsgerichte Das Primärrecht und das Sekundärrecht werden nun in weiterer Folge näher erläutert. 4.1 Primärrecht Das Primärrecht besteht aus den Gründungsverträgen der EG und EAG sowie ihren diversen Änderungen und Ergänzungen, wie beispielsweise der Vertrag von Amsterdam und der Vertrag von Nizza. Außerdem zählen die Beitrittsverträge der Mitgliedstaaten und zahlreiche allgemeine Rechtsgrundsätze und Grundrechte (z.b.: Berufsfreiheit, Eigentumsschutz, ) zum Primärrecht. Gründungsverträge EG Gründungsverträge EAG Vertrag von Amsterdam Allgemeine Rechtsgrundsätze Grundrechte Primärrecht Vertrag von Nizza 21

22 Der Vertrag von Amsterdam wurde 1997 in Amsterdam anlässlich des Zusammentreffens des Europäischen Rats beschlossen und trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Er beinhaltete zahlreiche Änderungen der Gründungsverträge und sollte ursprünglich dazu dienen, die EU auch nach ihrer Osterweiterung handlungsfähig zu machen. Eine durchgreifende Reform scheiterte allerdings und machte weitere Reformen nötig. Der Vertrag von Nizza wurde im Jahr 2000 vom Europäischen Rat in Nizza beschlossen und trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Ebenso wie der Vertrag von Amsterdam beinhaltete auch er zahlreiche Änderungen der Gründungsverträge. Das Primärrecht ist das höchstrangigste Gemeinschaftsrecht. Es kann grundsätzlich nur von den Mitgliedstaaten geändert werden. 4.2 Sekundärrecht Unter Sekundärrecht versteht man das vom Primärrecht abgeleitete Recht, das durch die Organe der EG gesetzt wird. Das Sekundärrecht darf dem Primärrecht nicht widersprechen. Beim Sekundärrecht unterscheidet man: Verordnungen Richtlinien Entscheidungen (nicht verbindliche) Empfehlungen Stellungnahmen Verordnungen Entscheidungen Stellungnahmen Richtlinien Sekundärrecht Empfehlungen 22

23 4.2.1 Verordnungen Die Verordnung hat allgemeine Geltung, d. h. es handelt sich dabei um eine allgemeine Regelung für eine unbestimmte Anzahl von Fällen und einen nicht näher bestimmten Personenkreis. Sie ist verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Das bedeutet, dass eine Verordnung der EG in jedem Mitgliedstaat als geltendes Recht anzuwenden ist. Die sofortige und unmittelbare Anwendung einer Verordnung bezeichnet man als Durchgriffswirkung. Sobald eine Verordnung beschlossen wurde, kann man sich in jedem Mitgliedstaat vor einer Behörde oder einem Gericht unmittelbar auf die Verordnung berufen. Sollten innerstaatliche Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates in Widerspruch zu den Bestimmungen einer Verordnung sein, so müssen sie dementsprechend angepasst werden Richtlinien Richtlinien sind nie an einzelne Bürger, sondern ausschließlich an Mitgliedstaaten gerichtet. Sie sind für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet sind, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, jedoch überlassen sie dem Mitgliedstaat selbst die Wahl der Mittel zur Erreichung des vorgegebenen Ziels. Ach so, das heißt also, dass eine Richtlinie einem Mitgliedstaat ein Ziel vorgibt, das dieser innerhalb einer bestimmten Frist erreichen muss. Wie er das Ziel erreicht, kann der Staat selbst entscheiden. Ganz genau, Tim! Richtlinien müssen daher erst von den Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Ganz im Gegensatz zu den zuvor besprochenen Verordnungen, die ja unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Jede Richtlinie beinhaltet eine Umsetzungsfrist. Spätestens nach Ablauf dieser Frist muss das innerstaatliche Recht mit dem Inhalt der Richtlinie im Einklang stehen. Die erfolgte Umsetzung wird dann der Europäischen Kommission gemeldet (man sagt: die Richtlinie wird notifiziert ). 23

24 4.2.3 Entscheidungen Im Gegensatz zu Verordnungen und Richtlinien beziehen sich Entscheidungen auf Einzelfälle. Sie sind für denjenigen verbindlich, den sie bezeichnen, z.b. einen Mitgliedstaat oder ein Unternehmen. Ein wichtiger Bereich in denen Entscheidungen getroffen werden, ist das Wettbewerbsrecht. Sie sind hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, jedoch nicht unmittelbar anwendbar. Das heißt, die EG überlässt hier den Mitgliedstaaten selbst die Wahl der Formen und Mittel zur Erreichung des vorgegebenen Ziels Empfehlungen und Stellungnahmen Empfehlungen und Stellungnahmen der Kommission und des Rates sind nicht bindend. Die Adressaten sind meist Mitgliedstaaten, sie können aber auch andere Gemeinschaftsorgane oder natürliche bzw. juristische Personen sein. Also zusammenfassend kann ich mir zum Gemeinschaftsrecht folgendes merken: Es gibt Primärrecht Gründungsverträge der EG & EAG + Abänderungen und Ergänzungen Allgemeine Rechtsgrundsätze Beitrittsverträge der Mitgliedstaaten Grundrechte Sekundärrecht Verordnungen Richtlinien Abkommen Entscheidungen Stellungnahmen Empfehlungen Internationale Abkommen Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte 24

25 5 Die Verfahren der Rechtsetzung Das hauptsächliche Rechtsetzungsorgan der EU ist der Rat der Europäischen Union. Diesem kommt jedoch kein Monopol zu, sondern das gemeinschaftliche Rechtsetzungsverfahren besteht in einem Zusammenwirken mehrerer Organe. Je nach der Form dieses Zusammenwirkens kennt der EG-Vertrag verschiedene Typen von Rechtsetzungsverfahren. Unter Monopol versteht man folgendes: Das Wort Monopol kommt vom Altgriechischen und bedeutet so viel wie allein verkaufen (monos = allein, polein = verkaufen). Das heißt ein Monopol stellt eine Marktsituation dar, in der es für ein bestimmtes Gut nur einen Anbieter (Verkäufer) gibt. Das Grundmodell der Rechtsetzung sieht vor, dass der Kommission das Vorschlagsrecht für jeden Sekundärrechtsakt der EU zukommt. Der Vorschlag wird dem Rat übermittelt und das Europäische Parlament wirkt, je nach Verfahrensart, unterschiedlich intensiv am Rechtsetzungsverfahren mit. Es gibt drei Arten von Rechtsverfahren: Beim Anhörungsverfahren hat das Parlament lediglich ein Stellungnahmerecht. Der Rat beschließt den Rechtsakt aber letztlich alleine. Beim Mitentscheidungsverfahren kann das Parlament bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Rechtsakts mitwirken und nimmt gleichberechtigt mit dem Rat am Rechtsetzungsprozess teil. Am Ende muss der Rechtsakt vom Rat und dem Europäischen Parlament beschlossen werden. Beim Zustimmungsverfahren kann ein Rechtsakt nur zustande kommen, wenn er zuvor die Zustimmung des Europäischen Parlaments erhalten hat. Allerdings kann das Parlament keine Änderungen vorschlagen, es kann den Rechtsakt nur im Gesamten annehmen oder ablehnen. 25

26 Also zusammenfassend kann ich mir zu den Verfahren der Rechtsetzung folgendes merken: Das hauptsächliche Rechtsetzungsorgan der EU ist der Rat der Europäischen Union. Diesem kommt jedoch kein Monopol zu, sondern das gemeinschaftliche Rechtsetzungsverfahren besteht in einem Zusammenwirken mehrerer Organe. Je nach der Form dieses Zusammenwirkens kennt der EG-Vertrag verschiedene Typen von Rechtsetzungsverfahren. Es gibt drei Arten von Rechtsverfahren: Anhörungsverfahren Mitentscheidungsverfahren Zustimmungsverfahren 26

27 6 Die Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts 6.1 Das Gemeinschaftsrecht gilt autonom in den Mitgliedstaaten Das Gemeinschaftsrecht basiert auf völkerrechtlichen Verträgen zwischen den Mitgliedstaaten. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon früh darauf hingewiesen, dass das Gemeinschaftsrecht eine eigenständige Rechtsordnung ist. Das Gemeinschaftsrecht gilt daher neben dem staatlichen Recht und unabhängig von diesem. 6.2 Das Gemeinschaftsrecht ist in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar Die unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts bedeutet, dass das Gemeinschaftsrecht auch den Bürgern in den Mitgliedstaaten unmittelbar Rechte verleiht. Ein Beispiel dafür: Im September 1960 führte die niederländische Transportfirma Van Gend & Loos Harnstoff-Formaldehyd aus Deutschland in die Niederlande ein. Aufgrund einer am 1. März 1960 in Kraft getretenen Neuregelung des Zolltarifs erhob die niederländische Finanzverwaltung bei der Einfuhr darauf einen Wertzoll von 8 %. Die Erhöhung von ursprünglich 3 % auf 8 % Wertzoll hat sich durch eine Verschiebung des genannten Stoffs von einer Zollgruppe (3 %) in die andere (8 %) ergeben. Van Gend & Loos beschwerte sich gegen den Zollbescheid und brachte schließlich in den Niederlanden eine Klage dagegen ein, mit dem Argument, dass die eingeführte Ware zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EWG-Vertrags gemäß dem bis zur Neuregelung im März 1960 geltenden niederländischen Zollrecht nur mit einem Einfuhrzoll von 3 % belastet gewesen sei. Van Gend & Loos sah darin einen Verstoß gegen den EWG-Vertrag. Der EWG-Vertrag hat vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten untereinander weder neue Einfuhr- oder Ausfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung einführen noch die in ihren gegenseitigen Handelsbeziehungen angewandten erhöhen. Der EuGH hat festgestellt, dass sich die Transportfirma Van Gend & Loos in den Niederlanden vor Gericht unmittelbar auf die Bestimmung des EWG-Vertrags berufen kann und daher den höheren Zollsatz nicht bezahlen muss. Im Urteil Van Gend & Loos hat der EuGH das Verbot des Einhebens von Ein- und Ausfuhrzöllen somit für unmittelbar wirksam erachtet. Daher hat er festgestellt, dass die gegenständliche Bestimmung des EWG-Vertrags ein klares und uneingeschränktes Verbot enthält, auf das sich auch Einzelne im innerstaatlichen Gerichtsverfahren berufen können. 27

28 6.3 Das Gemeinschaftsrecht hat Vorrang Wir haben gelernt, dass das Gemeinschaftsrecht autonom neben dem innerstaatlichen Recht gilt. Soweit sich diese beiden Rechtsordnungen nicht überschneiden, gibt es kein Problem. In einigen Fällen kann es jedoch zu Widersprüchen zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem innerstaatlichen Recht kommen. Der EuGH hat entschieden, dass dem Gemeinschaftsrecht keine innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen dürfen, daher darf innerstaatliches Recht, das unmittelbar dem Gemeinschaftsrecht widerspricht, nicht angewendet werden. Dieses Urteil haben alle staatlichen Gerichte und Verwaltungsbehörden zu beachten. Sie müssen bei ihren Entscheidungen immer das Gemeinschaftsrecht anwenden, auch wenn es nationalem Recht widerspricht. Ein Beispiel dafür: Als die italienische Firma Simmenthal im Juli 1973 zum menschlichen Verzehr bestimmtes Rindfleisch aus Frankreich nach Italien einführte, musste sie gemäß den italienischen Gesetzen für die gesundheitspolizeilichen Untersuchungen Gebühren entrichten. Simmenthal hielt dies für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht und klagte bei einem italienischen Gericht auf Rückzahlung der Gebühren. Der EuGH stellte fest, dass die Vorgangsweise der italienischen Behörden gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz des freien Warenverkehrs verstößt. Die italienische Finanzverwaltung verweigerte dennoch unter Berufung auf die nun mal bestehende inneritalienische Rechtslage die Rückzahlung der erhobenen Gebühren. Der italienische Verfassungsgerichtshof vertritt die Auffassung, dass italienisches Recht solange anzuwenden ist, solange es nicht durch ihn aufgehoben worden ist. Der EuGH teilte die Auffassung des italienischen Verfassungsgerichtshofs nicht und stellte fest, dass die italienischen Zollvorschriften nicht zur Anwendung kommen dürfen und die von der Firma Simmenthal eingehobenen Gebühren daher rückerstattet werden müssen. 6.4 Staatshaftung bei Verletzung des Gemeinschaftsrechts Laut dem Europäischen Gerichtshof ist der Mitgliedstaat zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Einzelnen durch Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden ist und der vom Mitgliedstaat verursacht wurde. Hätte der Mitgliedstaat also rechtskonform gehandelt, wäre dem Einzelnen kein Schaden entstanden. Daher muss der Mitgliedstaat für den von ihm verursachten Schaden aufkommen! 28

29 Also zusammenfassend kann ich mir zu den Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts folgendes merken: Das Gemeinschaftsrecht gilt autonom in den Mitgliedstaaten. Das Gemeinschaftsrecht ist in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Das Gemeinschaftsrecht hat Vorrang gegenüber innerstaatlichem Recht. Bei Verletzung des Gemeinschaftsrechts kommt es zur Staatshaftung. 29

30 7 Die 4 Freiheiten der EU Die EU ist durch 4 Freiheiten gekennzeichnet: Freier Personenverkehr Freier Warenverkehr Die vier Freiheiten der EU Freier Dienstleistungsverkehr Freier Kapitalverkehr 7.1 Freier Personenverkehr Innerhalb der Europäischen Union können sich alle EU-Staatsbürger bewegen, sich niederlassen und eine Arbeit annehmen. Innerhalb der EU gibt es keine Staatsgrenzen mehr, wobei die Außengrenzen umso besser kontrolliert werden. 7.2 Freier Warenverkehr Der freie Warenverkehr ist eine der wesentlichen Freiheiten der EU. Sie besagt, dass es für Waren, die sich innerhalb der EU bewegen, keine Grenzkontrollen, Zölle oder Kontingentierungen mehr gibt. Durch diese Freiheit wurde der Handel zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten vereinfacht und deutlich angekurbelt. Unter Kontingentierung versteht man folgendes: Kontingentierungen sind wert- oder mengenmäßige Beschränkungen des Austausches von Gütern und Geldmengen. Der Hauptzweck dieser Beschränkungen ist die Kontrolle über diese Sachen. 30

31 7.3 Freier Dienstleistungsverkehr Durch den freien Dienstleistungsverkehr kann jede Privatperson zwischen dem besten Dienstleister wählen. Solche Dienstleister können zum Beispiel Handyanbieter, Stromversorger oder Versicherungsgesellschaften sein. 7.4 Freier Kapitalverkehr Durch den freien Kapitalverkehr hat jeder EU-Staatsbürger die Wahl, in welchem Land und bei welchem Kreditinstitut er sein Geld anlegen möchte. Unter Kreditinstitut versteht man folgendes: Ein Kreditinstitut oder Geldinstitut ist ein Unternehmen, das Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreibt. Umgangssprachlich werden Kreditinstitut und Bank meist gleichgesetzt. Also zusammenfassend kann ich mir zu den 4 Freiheiten der EU folgendes merken: Es gibt die folgenden 4 Freiheiten innerhalb des Binnenmarktes der EU: Freier Personenverkehr Freier Warenverkehr Freier Dienstleistungsverkehr Freier Kapitalverkehr 31

32 8 Zahlen und Fakten zur EU 8.1 Bevölkerung Die Europäische Union stellt zwar mit rund 4 Millionen Quadratkilometern Fläche nur etwa zwei Fünftel der Fläche der USA dar, hat jedoch mit ca. 502,5 Millionen Einwohnern eine um 50 % größere Bevölkerungszahl und liegt daher nach China und Indien weltweit an dritter Stelle. Fläche: 1/5 der USA Einwohner: 50% mehr als USA Fläche der EU: m² Einwohner der EU: Die untenstehende Grafik zeigt die Bevölkerung der EU am 1. Jänner 2011 in Millionen. Bevölkerung der EU am 1. Jänner 2011 Legende: DE = Deutschland, FR = Frankreich, UK = Vereinigtes Königreich, IT = Italien, ES = Spanien, PL = Polen, RO = Rumänien, NL = Niederlande, GR = Griechenland, BE = Belgien, PT = Portugal, CZ = Tschechische Republik, HU = Ungarn, SE = Schweden, AT = Österreich, BG = Bulgarien, DK = Dänemark, SK = Slowakei, FI = Finnland, IE = Irland, LT = Litauen, LV = Lettland, SI = Slowenien, EE = Estland, CY = Zypern, LU = Luxemburg, MT = Malta Quelle: 32

33 8.2 Bruttoinlandsprodukt Unter Bruttoinlandsprodukt versteht man folgendes: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) gibt den Gesamtwert aller Güter (Waren und Dienstleistungen) an, die innerhalb eines Jahres in einem Land hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen. Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen in Kaufkraftstandard (KKS) je Einwohner 2010 Legende: LU = Luxemburg, NL = Niederlande, IE = Irland, AT = Österreich, DK = Dänemark, SE = Schweden, BE = Belgien, DE = Deutschland, FI = Finnland, UK = Vereinigtes Königreich, FR = Frankreich, ES = Spanien, IT = Italien, CY = Zypern, GR = Griechenland, SI = Slowenien, MT = Malta, CZ = Tschechische Republik, PT = Portugal, SK = Slowakei, EE = Estland, HU = Ungarn, PL = Polen, LV = Lettland, LT = Litauen, RO = Rumänien, BG = Bulgarien Quelle: Unter Kaufkraftstandard versteht man folgendes: Der Kaufkraftstandard (KKS) ist eine von der Landeswährung unabhängige, erfundene Geldeinheit, die Verzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Preise verschiedener Länder ausschaltet. Ein KKS entspricht dem EU-Durchschnitt für einen Euro. Das höchste BIP hat Luxemburg mit KKS! Österreich liegt an 4. Stelle mit KKS! Das niedrigste BIP hat Bulgarien mit KKS! 33

34 8.3 Bildungsausgaben Die gute Entwicklung eines Wirtschaftsraumes setzt eine gute Bildung der Einwohner voraus. Ein wesentlicher Indikator dafür sind die Bildungsausgaben des jeweiligen Landes. Die untenstehende Grafik weist die Bildungsausgaben in % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) auf. Bildungsausgaben in % des BIP bzw. der öffentlichen Gesamtausgaben 2008 Legende: DK = Dänemark, CY = Zypern, SE = Schweden, BE = Belgien, FI = Finnland, MT = Malta, LT = Litauen, EE = Estland, IE = Irland, FR = Frankreich, NL = Niederlande, AT = Österreich, UK = Vereinigtes Königreich, SI = Slowenien, HU = Ungarn, PL = Polen, LV = Lettland, PT = Portugal, ES = Spanien, BG = Bulgarien, IT = Italien, DE = Deutschland, CZ = Tschechische Republik, SK = Slowakei Hinweis: Für Griechenland, Luxemburg und Rumänien liegen keine Daten vor Quelle: Die meisten Bildungsausgaben hat Dänemark mit 7,75 % des BIP! Österreich liegt im guten Mittelfeld an Stelle 12 gleichauf mit den Niederlanden mit 5,46 % des BIP! Die wenigsten Bildungsausgaben hat die Slowakei mit 3,59 % des BIP! 34

35 8.4 Internetzugang Die Zahl der Internetanschlüsse von Unternehmen und Haushalten innerhalb der EU steigt ständig hatten mehr als 90 % der Unternehmen und 49 % der Haushalte in den 27 EU Ländern Zugang zum Internet. Die untenstehende Grafik zeigt den Anteil der Haushalte mit Internetzugang im Jahr % der Haushalte mit Internetzugang 2006 Legende: NL = Niederlande, DK = Dänemark, SE = Schweden, LU = Luxemburg, DE = Deutschland, FI = Finnland, UK = Vereinigtes Königreich, BE = Belgien, SI = Slowenien, MT = Malta, AT = Österreich,, IE = Irland, EE = Estland, LV = Lettland, FR = Frankreich,, IT = Italien, ES = Spanien, CY = Zypern, PL = Polen, PT = Portugal, LT = Litauen, HU = Ungarn, CZ = Tschechische Republik, SK = Slowakei, GR = Griechenland, BG = Bulgarien, RO = Rumänien Quelle: Die meisten Haushalte mit Internetzugang haben die Niederlande mit 80 %! Österreich liegt an 11. Stelle mit 52 %! Die wenigsten Haushalte mit Internetzugang hat Rumänien mit 14 %! 35

36 9 Der Euro 9.1 Die Euro-Zone Der Euro stellt eine einheitliche Währung der Mitgliedstaaten der Euro-Zone dar. Nicht alle der derzeit 27 Mitgliedstaaten der EU gehören der Euro-Zone an. Folgende Länder sind Mitglieder der Eurozone: 1. Belgien 2. Deutschland 3. Estland 4. Finnland 5. Frankreich 6. Griechenland 7. Irland 8. Italien 9. Luxemburg 10. Malta 11. Niederlande 12. Österreich 13. Portugal 14. Slowakei 15. Slowenien 16. Spanien 17. Zypern San Marino, Vatikan und Monaco haben ebenfalls den Euro als offizielle Landeswährung, obwohl sie nicht der EU angehören. Das Vereinigte Königreich und Dänemark haben sich mit der sogenannten Ausnahmeklausel ( Opt-out ) gegen die Einführung des Euros entschieden. Wenn sie es möchten, können sie der Euro-Zone jedoch später beitreten. Schweden, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und die Tschechische Republik haben den Euro noch nicht eingeführt. 36

37 9.2 Die Geschichte des Euros Bereits 1970 unternahmen die EU-Mitgliedstaaten mehrere Versuche, um eine einheitliche Währung einzuführen gelang dies mit dem Vertrag von Maastricht, welcher die Vorschriften sowie einen Fahrplan für die wirtschaftliche Konvergenz und die Einführung des Euro-Buchgeldes (Ermöglichung von Euro-Überweisungen), beinhaltete. Im Mai 1998 wurde entschieden, welche Mitgliedstaaten in die Währungsunion (Euro-Zone) aufgenommen werden. Unter Konvergenz versteht man folgendes: Die wirtschaftliche Konvergenz beschreibt die gegenseitige Angleichung zwischen unterschiedlich ausgeprägten wirtschaftlichen Gesamtsystemen und ihrer Lage, Entwicklung und Ziele. Das Euro-Buchgeld wurde 1999 eingeführt. Zu dieser Zeit hatte die Euro-Zone 11 Mitglieder (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien). Im Jahr 2001 wurde Griechenland ein weiteres Mitglied der Euro-Zone. Am 1. Jänner 2002 wurde der Euro als reales Geld eingeführt. Dafür wurden über 14 Milliarden Banknoten im Wert von 633 Milliarden Euro gedruckt und aus Tonnen Metall 52 Milliarden Euro-Münzen geprägt trat Slowenien, 2008 traten Zypern und Malta, 2009 die Slowakei und 2011 Estland der Euro-Zone bei. Hier noch einmal eine Zusammenfassung der wichtigsten Euromeilensteile: 1970 Start der Einführungsversuche für eine einheitliche Währung 1992 Vertag von Maastricht 1998 Entscheidung welche Mitgliedstaaten aufgenommen werden 1999 Euro als Buchgeld, Mitglieder: BE, DE, FI, FR, IE, IT, LU, NL, AT, PT, ES 2001 Griechenland tritt der Euro-Zone bei 2002 Euro als Banknoten und Münzen 2007 Slowenien tritt der Euro-Zone bei 2008 Zypern und Malta treten der Euro-Zone bei 2009 Slowakei tritt der Euro-Zone bei 2011 Estland tritt der Euro-Zone bei 37

38 9.3 Die Euro-Münzen Das Design der Euro-Banknoten ist überall gleich. Die Euro-Münzen hingegen haben auf der Vorderseite eine einheitliche Prägung, auf der Rückseite jedoch eine länderspezifische Gestaltung. Die Größe und Farbe der Banknoten ist unterschiedlich. Auch die Bankmünzen sind unterschiedlich groß und haben an den Rändern unterschiedliche Einprägungen. Diese Merkmale machen den Nennwert der Scheine und Münzen auch für Sehbehinderte leichter erkennbar. Die Vorderseite der Euro-Münzen weist die Länder der Euro-Zone auf. Diese Ländergruppe hat sich mit der Neuaufnahme von Ländern in die Euro-Zone geändert. Um dieser Veränderung Rechnung zu tragen, kam es zu einem neuen Design der Euro-Münzen. Diese neuen Münzen werden stufenweise eingeführt, beginnend mit den von den Neumitgliedern der Euro-Zone ausgegebenen Münzen. Die untenstehende Tabelle beinhaltet alle 1 Euro-Münzen im Überblick: Belgien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Luxemburg Malta Monaco Niederlande Österreich Portugal San Marino Slowakei Slowenien Spanien Vatikan Zypern 38

39 9.4 Die Vorteile des Euros Der Euro trägt vor allem zu einer besseren Funktion der europäischen Wirtschaft bei, sorgt für mehr Arbeitsplätze und verhilft den europäischen Bürgern zu mehr Wohlstand. Die wesentlichsten Vorteile des Euros sind folgende: eine stabile Währung niedrige Inflationsraten und niedrige Zinsen Preistransparenz Wegfall der Wechselgebühren stärker integrierte Finanzmärkte eine leistungsfähigere Wirtschaft ein Rahmen für gesündere öffentliche Finanzen eine stärkere Stimme für die EU in der Weltwirtschaft Erleichterung für den internationalen Handel ein konkretes Zeichen europäischer Identität Unter Inflation versteht man folgendes: Inflation ist der ständige Anstieg des Preisniveaus. Das heißt Waren und Dienstleistungen werden teurer. Vor allem bei Reisen oder im internationalen Handel bringt der Euro wesentliche Vorteile durch das Wegfallen von Wechselgebühren. Außerdem konnte die Gefahr der Wechselkursschwankungen durch die einheitliche Währung des Euros beseitigt werden. Man schätzt, dass der Handel innerhalb der Euro-Zone seit der Einführung der einheitlichen Währung zwischen 4 % und 10 % und der Warenhandel mit den Ländern außerhalb der Eurozone um rund 3 % gestiegen ist. Auch die Gebühren für Geldüberweisungen zwischen verschiedenen Ländern konnten durch die Euroeinführung reduziert werden. Die durchschnittlichen Kosten einer Überweisung von 100 Euro sind von 24 Euro auf 2,40 Euro gesunken, seit 2001 Vorschriften für grenzüberscheitende Euro-Zahlungen eingeführt wurden. Außerdem wird es durch die einheitliche Währung für die Konsumenten leichter, die Preise auch in unterschiedlichen Ländern zu vergleichen. Preiserhöhungen können somit auch besser erkannt werden. 39

40 Auch die Zinssätze für Kredite sind nun niedriger, was bedeutet, dass Kredite günstiger aufgenommen werden können. Dies bietet einen wesentlichen Vorteil für Konsumenten für z.b. die Finanzierung von Reisen oder Eigenheimen, jedoch auch für Unternehmen für die Finanzierung von verschiedenen Investitionen. Das belebt die Wirtschaft und führt zu Wirtschaftswachstum, was sich wiederum auf den Wohlstand der Bevölkerung positiv auswirkt. Darlehenszinsen sind von 8 % bis 14 % Anfang der achtziger Jahre auf 5 % gesunken. Dadurch erspart sich ein Kreditnehmer bei einem Darlehen von Euro zwischen 170 Euro und 750 Euro pro Monat an Zinszahlungen 40

41 Übersicht der Abkürzungen Die wichtigsten Abkürzungen sind hier noch einmal übersichtlich dargestellt: Abkürzung Bezeichnung EAG (EURATOM) Europäische Atomgemeinschaft EG Europäische Gemeinschaft EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EP Europäisches Parlament EU Europäische Union EUG Gericht erster Instanz EUGH Gerichtshof der Europäischen Union EUV Verträge über die Europäische Union EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft GASP Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik KKS Kaufkraftstandard PJZS Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen WWU Wirtschafts- und Währungsunion ZBJI Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres 41

42 Glossar Begriff Erklärung Binnenmarkt Ein Binnenmarkt ist ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet, das durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie durch eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist. In der EU spricht man hierbei auch von den 4 Freiheiten. Mehr darüber erfährst du im Kapitel Die 4 Freiheiten der EU. Bruttoinlandsprodukt Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) gibt den Gesamtwert aller Güter (Waren und Dienstleistungen) an, die innerhalb eines Jahres in einem Land hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen. Inflation Inflation ist der ständige Anstieg des Preisniveaus. Das heißt Waren und Dienstleistungen werden teurer. Kaufkraftstandard Der Kaufkraftstandard (KKS) ist eine von der Landeswährung unabhängige, erfundene Geldeinheit, die Verzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Preise verschiedener Länder ausschaltet. Ein KKS entspricht dem EU-Durchschnitt für einen Euro. Kontingentierungen Kontingentierungen sind wert- oder mengenmäßige Beschränkungen des Austausches von Gütern und Geldmengen. Der Hauptzweck dieser Beschränkungen ist die Kontrolle über diese Sachen. Kreditinstitut Ein Kreditinstitut oder Geldinstitut ist ein Unternehmen, das Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreibt. Umgangssprachlich werden Kreditinstitut und Bank meist gleichgesetzt. Monopol Das Wort Monopol kommt vom Altgriechischen und bedeutet so viel wie allein verkaufen (monos = allein, polein = verkaufen). Das heißt ein Monopol stellt eine Marktsituation dar, in der es für ein bestimmtes Gut nur einen Anbieter (Verkäufer) gibt. 42

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