Rahmenbedingungen für die selbständige Vertiefungsarbeit SVA

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1 iéüê~äëåüäìëëéêωñìåö=ommt= ^ääöéãéáå=äáäçéåçéê=råíéêêáåüí= péääëí åçáöé=séêíáéñìåöë~êäéáí=ps^ Rahmenbedingungen für die selbständige Vertiefungsarbeit SVA Diese Rahmenbedingungen zur LAP/SVA sind für alle Prüfungskandidat/innen verbindlich. Dokumentation/Planung/Arbeitsprozess Ablauf der SVA Die PrüfungskandidatInnen planen und erarbeiten ihre SVA weitgehend selbständig. Sie gehen dabei projektartig vor. Sie durchlaufen während des Arbeitsprozesses die sechs Phasen der Projektmethode. In der Phase 1 werden die PrüfungskandidatInnen mit den Rahmenbedingungen (Termine und Verlauf, formale und inhaltliche Gestaltung, Bewertung) der SVA vertraut gemacht. In der Phase 2 werden durch die Lernenden mögliche SVA-Themen zusammengetragen. Diese Projektideen sind übergeordnet und fächerübergreifend. Entsprechend der Interessen der einzelnen SVA- KandidatInnen bilden sich Teams zu den einzelnen Themen. Die Teams tragen nun brianstormartig Ideen zum gewählten Thema zusammen und bringen diese Sammlung z.b. in Form eines Mindmaps zu Papier. Durch die Formulierung einer Problemstellung wird die Bandbreite des Themas reduziert. Mit Hilfe und Einbezug von 3-4 Aspekten bestimmen die SVA-Teams ihre Handlungsziele. Im Lernvertrag der SVA werden diese schriftlich festgehalten und von der Lehrperson sowie von allen SVA-Gruppenmitgliedern unterzeichnet. In der Phase 3 planen die SVA-Teams ihr Arbeitsvorgehen, sammeln Informationsmaterial und knüpfen Kontakte zu Fachpersonen. In der Phase 4 wird das Vorhaben durchgeführt. Die SVA-Gruppen gehen auf Erkundung. Sie dokumentieren und reflektieren dabei ihren Wissenszuwachs, formulieren erste Erkenntnisse und halten den Verlauf des Arbeitsprozesses in einem Arbeitsjournal schriftlich fest. In der Phase 5 wird die SVA-Dokumentation abgeschlossen. Texte werden redigiert, Layoutfragen geklärt und die endgültige Fassung des SVA-Dossiers angestrebt. Die Arbeit wird schlussendlich termingerecht der zuständigen Lehrperson abgegeben. In der Phase 6 präsentiert die SVA-Gruppe ihre Arbeit einem Expertenteam. Sie gehen in einem anschliessenden Prüfungsgespräch auf Fragen der Experten ein und erläutern bzw. reflektieren ihren Arbeitsprozess. LAP2007/SVA-Rahmenbedingen 1

2 Thema/Aspekte Das Thema sowie die entsprechende Problemstellung kann frei gewählt werden. Ebenso liegt es im Ermessen des SVA-Teams aus den 9 Aspekten (Wirtschaft, Identität/Sozialisation, Kultur, Ökologie, Arbeit/Ausbildung, Technik, Geschichte/Politik, Recht, Ethik) 3-4 zu bestimmen und dazu die passenden Ziele zu formulieren. Die Lehrperson kann für die SVA-Klasse ein Oberthema vorgeben. Die Lehrperson begleitet die SVA-Teams während des gesamten Arbeitsprozesses und steht ihnen beratend zur Seite. Hinweis: Die Wahl des SVA-Themas muss mit Sorgfalt und Bedacht getroffen werden. Es soll in engem Bezug zum unmittelbaren sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und geographischen Umfeld der Prüfungskandidaten stehen. Die Durchführung der Erkundungsarbeiten ist somit in der näheren Umgebung ohne lange Anfahrtswege möglich. Erklärt sich eine aussenstehende Fachperson bereit, eine SVA-Gruppe in ihrer Arbeit fachlich zu begleiten, wird sie im Lernvertrag aufgeführt. Ziele Die Ziele zum SVA-Vorhaben werden im Lernvertrag schriftlich (ausformulierte Aussagesätze) festgehalten. Können die gesteckten Ziele aus erklärbaren Gründen nicht im vorgesehen Umfang erreicht werden, können sie in Absprache mit der Lehrperson abgeändert werden. Werden die Zielabänderungen ohne die Zustimmung der Lehrperson vorgenommen, so gelten sie als nicht erreicht. Sozialform Standard: Gruppen von 2 oder 3 KandidatInnen Ausnahmeformen: Gruppen von 4 KandidatInnen (je nach Klassengrösse) Einzelarbeiten müssen schriftlich begründet und von der Lehrperson bewilligt werden. Die maximale Anzahl von SVA-Gruppen pro Klasse sollte nicht mehr als 8 betragen. Lernvertrag Das Thema bzw. die Problemstellung der SVA und die dazugehörigen Zielformulierungen sind wichtige und verbindliche Vereinbarungen zwischen der Lehrperson als Vertreterin der GIBS SO und den SVA- KandidatInnen. Sie werden im Lernvertrag festgehalten und gegenseitig unterzeichnet. LAP2007/SVA-Rahmenbedingen 2

3 Produkt Die Dokumentation in schriftlicher Form beinhaltet: Teil 1: Titelblatt Inhaltsverzeichnis Vorwort / Themenbegründung Hauptteil mit Fazit (abschliessende Stellungnahme zur Problemstellung) Nachwort Quellenverzeichnis Erklärung der Eigenständigkeit Teil 2: Lernvertrag (Problemstellung / Ziele) Strukturierung und Aufbau des Themas (Aspekte, zb Mindmap) Termin- und Arbeitsplanung Arbeits- und Lernjournale (Reflexion) Bitte beachten Sie dazu die Informationen im Leitfaden zur inhaltlichen und formalen Gestaltung der SVA Umfang Die Anforderungen an den minimalen und maximalen Umfang des Hauptteils der SVA richtet sich nach der Anzahl der Lehrjahre und der Grösse der SVA-Gruppen. Der originale Anteil der SVA beträgt mindestens 50 % des Hauptteils plus 2 Seiten für das Vor- und Schlusswort der abgegebenen Arbeit. Beispiel: Der Hauptteil einer 3er-Gruppe ist 20 Seiten stark. Zusammen mit dem Vor- und Schlusswort macht das 22 Seiten. Der originale Anteil liegt bei mindestens 10 Seiten des Hauptteils plus 2 Seiten für das Vor- und Schlusswort - also zusammen 12 Seiten. 3-jährige Lehren 2er-Gruppen: mind. 8 Seiten max. 16 Seiten (minimaler orig. Anteil 6 10 S.) 3er-Gruppen: mind. 12 Seiten max. 24 Seiten (minimaler orig. Anteil 8 14 S.) 4er-Gruppen: mind. 16 Seiten max. 32 Seiten (minimaler orig. Anteil S.) 4-jährige Lehren 2er-Gruppen: mind. 10 Seiten max. 20 Seiten (minimaler orig. Anteil 7 12 S.) 3er-Gruppen: mind. 14 Seiten max. 28 Seiten (minimaler orig. Anteil 9 16 S.) 4er-Gruppen: mind. 18 Seiten max. 36 Seiten (minimaler orig. Anteil S.) Hauptteil Der Hauptteil der SVA versteht sich inklusive Illustrationen aber exklusive Vorwort und Nachwort. LAP2007/SVA-Rahmenbedingen 3

4 Originale Anteile SVA-Beiträge können als originale Teile gewertet werden, wenn in ihnen eine persönliche Auseinandersetzung mit der gewählten Thematik zum Ausdruck kommt. Dabei können Wissenselemente und Meinungen von aussenstehenden Personen aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Die Beiträge stehen in einem engen, inneren thematischen Zusammenhang mit dem SVA-Thema, sind also keine isolierten Lückenbüsser. Beispiele für originale Anteile: Interview: inhaltlicher und formaler Kontext erforderlich; Vermerk der Adresse und der Telefonnummer der interviewten Person am Ende des Textes und im Quellenverzeichnis. Interviews müssen live durchgeführt werden. Ihnen wird ein einleitender Text vorangestellt und am Schluss folgt eine Auswertung bezw. ein Kommentar. Reine Internetdialoge bzw. per geführte oder aus Zeitschriften übernommene Interviews werden nicht als originale Teile akzeptiert. Erfahrungs- und Erlebnisbericht Stellungnahme, Kommentar Umfrage und deren Auswertung eigene Grafiken mit entsprechenden Interpretationen Vor- und Schlusswort Kommentierte mindmap-artige Darstellungen von Gedankenkonstrukten im Hauptteil Zusammenfassungen, welche mit eigenen Worten formuliert und mit persönlichen Gedanken ergänzt werden, können im Ermessen der Lehrkraft als originale Teile gewertet werden. Informationsteile Informationsteile sind wichtige Elemente der SVA. Bereits vorhandenes Wissen zu einem bestimmten Themenbereich wird gezielt gesammelt, ausgewählt und verarbeitet. Diese Informationen bilden eine unverzichtbare Ausgangslage für den Aufbau von weiterführenden eigenen Gedanken und Meinungen. Informationsteile sind immer eng mit der SVA-Thematik verknüpft und stets sinnvoll an weiterführende originale Beiträge gekoppelt. Als Informationsteile bzw. Wissenselemente gelten: Übernommene bzw. abgeschriebene Textstellen Zusammenfassungen im üblichen Sinne Übernommene Bilder, Grafiken usw. Quellenvermerke Quellenvermerke müssen jeweils direkt unter der entsprechenden übernommenen Informationseinheiten (Texte, Bilder, Grafiken usw.) angebracht werden. Dies gilt auch für Zusammenfassungen. Ein zusammenfassendes Quellenverzeichnis am Schluss der Arbeit ist ein fester Bestandteil der SVA. LAP2007/SVA-Rahmenbedingen 4

5 Form Das Produkt der SVA ist grundsätzlich eine Dokumentation in schriftlicher Form. Die Lehrperson kann bezüglich der Gestaltung des Einbandes und des Blattformats einschränkende Vorgaben als verbindlich erklären. PC-Verarbeitung ist erwünscht, aber nicht verlangt (Schriftgrösse 11 oder 12). Der originale Teil kann auch eine frei wählbare Form (z.b. ein Modell) annehmen, je nach Zielvereinbarung und Eintrag unter der Rubrik Zusatzvereinbarungen im Lernvertrag. Solche Produkte müssen stets schriftlich dokumentiert werden. Durchführung Die SVA beginnt in der ersten Schulwoche des zweitletzten Semesters einer Lehrzeit. Dauer 3-jährige Lehren und 4-jährige Lehren: 10 Halbtage (10 mal 3 Wochenlektionen) Details siehe Terminplan SVA Arbeitsort Die SVA-Kandidaten/innen arbeiten grundsätzlich in der Schule. Arbeitstätigkeiten, die während der Unterrichtszeit, aber ausserhalb des Schulareals ausgeführt werden, müssen der zuständigen Lehrperson vorgängig angekündigt und begründet werden. Die Lehrperson führt während der SVA ein Journal, welches laufend über die Arbeitsorte und die Art der Tätigkeiten der SVA-Teams Auskunft gibt. Bei unangemeldetem Fernbleiben vom Arbeitsort Schule gelten die Weisungen des Absenzenreglements der GIBS Solothurn. Die Lehrperson ist als Lernbegleitung der SVA für die PrüfungskandidatInnen während der regulären Unterrichtszeit im Klassenzimmer erreichbar. Fixpunkte/Zwischenbesprechungen Die Lehrperson begleitet die SVA-Teams während ihrer Arbeit. Jede Gruppe vereinbart mit der Lehrperson nach dem Abschluss des Lernvertrags mindestens zwei Termine für eine Zwischenbesprechung. Der Verlauf dieser Besprechung wird von der Lehrperson in einem Kurzprotokoll festgehalten. Eigenständigkeit Die Autoren/Autorinnen geben am Schluss der Arbeit eine Erklärung ab. Darin bestätigen sie, dass sie die SVA eigenständig und gemäss den Rahmenbedingungen der Lehrabschlussprüfung der GIBS Solothurn erarbeitet haben. Diese Eigenständigkeitserklärung wird von allen an der Arbeit beteiligten Prüfungskandidaten/innen mitunterzeichnet. Werden kopierte oder übernommene Inhalte wie Texte, Grafiken, Zahlenmaterial, Interviews u.s.w. fälschlicherweise als eigenständige, originale Anteile deklariert, gilt dies als Betrug und wird dementsprechend bewertet. LAP2007/SVA-Rahmenbedingen 5

6 Abgabe der SVA Der Lehrperson werden pro Gruppe 2 Originalexemplare der SVA abgegeben. Jeder Kandidat, jede Kandidatin verfügt über ein vollständiges Exemplar der SVA. Max. Teilsummen der Notenpunkte Bewertet werden: 1. Produkt 30 Beurteilungsverfahren 2. Projektplanung und Arbeitsprozess 6 3. Präsentation und Prüfungsgespräch 24 Endnote: Die Endnote ergibt sich aus der Addition aller Teilsummen der Notenpunkte (Teilsummen der Zwischennoten von Teil 1, 2 und 3) dividiert durch 10. Die Endnote wird in ganzen und halben Noten ausgedrückt. Bewertung der SVA Die Lehrperson orientiert die PrüfungskandidatInnen über das Prüfungsverfahren und die Beurteilungskriterien gemäss Beurteilungsbogen zur SVA für die drei beurteilten Bereiche (Produkt, Planung und Arbeitsweise, Präsentation und Prüfungsgespräch) zu Beginn der SVA. Für 3- und 4-jährige Lehren gilt der gleiche Beurteilungsbogen. Jedoch wird bei den 3-jährigen Lehren nebst einem reduzierten Umfang auch bei der Qualität der inhaltlichen Differenzierung (Perspektivenwechsel nach Aspekten) eine geringere Trennschärfe erwartet. Siehe Beurteilungsbogen der SVA Teamarbeit Einzelbewertung Die SVA-KandidatInnen zeigen mit dieser Prüfungsarbeit, dass sie im Team ein gemeinsames Thema planen, organisieren, bearbeiten, präsentieren und reflektieren können. Dabei sind Handlungskompetenzen aus verschiedenen Bereichen gefragt. Nebst Fach-, Methoden-, Sprach- und Kommunikationskompetenz wird von den SVA-Teams auch ein hohes Mass an Selbst- und Sozialkompetenz erwartet. Konsequenterweise wird dementsprechend die SVA als Teamarbeit bewertet. Jedes Mitglied der SVA-Gruppe erhält die gleiche Note für die gemeinsam geleistete Arbeit. Treten im Verlauf der Prüfungsarbeit im Team scheinbar unüberwindbare Schwierigkeiten auf, sollten diese mit der Lehrperson rechtzeitig besprochen werden. In diesem Falle kann die Lehrperson eine unterschiedliche Bewertung für die Gruppenmitglieder der SVA vornehmen. Das heisst, die Bewertung der Leistung jeder einzelnen Person der SVA-Gruppe wird individuell vorgenommen. In diesem Falle muss jede einzelne SVA-Kandidatin, jeder einzelne Kandidat eine eigene und vollständige Arbeit abgeben. Dabei dürfen auch Inhalte, die bereits gemeinsam erarbeitet wurden, übernommen werden, doch muss genau beschrieben und gekennzeichnet werden, wer, was und wie viel geleistet hat. Die Abmachungen des Lernvertrages bleiben für alle SVA-Mitglieder verbindlich. Der Umfang für eine Einzelarbeit richtet sich nach den Vorgaben einer 2er-Gruppe. Wird eine rechtzeitige Besprechung (spätestens im zweiten Fixpunkt) mit der Lehrperson diesbezüglich unterlassen, kann keine differenzierte Bewertung erfolgen. LAP2007/SVA-Rahmenbedingen 6

7 Verspätete Abgabe Abgabetermin Erfolgt die Abgabe der SVA verspätet, bzw. nach dem allgemein verbindlichen Abgabetermin, wird sie wohl entgegengenommen, aber nicht begutachtet und mit der Note 1 versehen. Der verbindliche Abgabetermin für die SVA wird wie folgt definiert: Kalenderwoche 48, entsprechender Schultag bis Anfang der AB-Unterrichtszeit (Beispiel: Dienstag, 28. November 2006, Uhr). Zu spät eingereichte, zur Bewertung nicht zugelassene Arbeiten können präsentiert werden. Gemäss Prüfungsteil 3 des Bewertungsbogens der SVA kann dabei ein Total der Zwischennoten von 24 Notenpunkten erreicht werden. Das Endtotal der Notenpunkte von allen 3 Prüfungsteilen beträgt demzufolge 30 Notenpunkte. Diese Summe wird durch 10 dividiert. Die Endnote kann also im besten Falle höchstens eine 3.0 betragen. Nicht eingereichte Arbeiten können nicht präsentiert werden. Liegen bei Arbeiten objektiv schwerwiegende Gründe für deren Verspätung vor, welche schriftlich kommuniziert werden, können in gegenseitiger Absprache mit der SVA betreuenden Lehrperson und der lokalen Prüfungsleitung die Arbeiten trotzdem zur regulären Bewertung zugelassen werden. Hinweis: PC- bzw. Druckerprobleme werden nicht als Grund einer verspäteten Abgabe akzeptiert. Die Lehrpersonen werden in diesem Zusammenhang gebeten, die SVA-Kandidatinnen auf diese mögliche Problemzone aufmerksam zu machen. Archivierung der SVA Alle SVA werden im Archiv der GIBS aufbewahrt und werden nicht an die Autoren/Autorinnen zurückgegeben. LAP2007/SVA-Rahmenbedingen 7

8 Präsentation der SVA Dauer Die SVA-Gruppen präsentieren ihre Arbeiten während 15- max. 20 Minuten vor 2 Experten/Expertinnen (die Klasse betreuende Lehrperson und eine externe Expertin/ ein externer Experte) in Standardsprache. Prüfungsgespräch Das Prüfungsgespräch mit der SVA-Gruppe zu ihrer Arbeit und der Präsentation findet gerade anschliessend an die Präsentation statt und dauert 15 Minuten. Das Prüfungsgespräch findet in Mundart statt. Bewertung der SVA Feedback/SVA-Note Zeugnis Im Anschluss an das Prüfungsgespräch kann den Mitgliedern der SVA- Gruppe eine Rückmeldung bezüglich ihrer Arbeit gegeben werden. Dieses Feedback soll sich auf Hinweise über Stärken und Schwächen der Arbeit beschränken. Es werden keine Werturteile formuliert wie: eine genügende, gute Arbeit usw. Die Schlussnote der SVA ist gemäss kantonalem Prüfungsreglement eine Positionsnote und wird nicht bekannt gegeben. Die Semester-Zeugnisnote im zweitletzten Semester der Berufslehre entfällt. Rekurs Die SVA ist eine Positionsnote. Daher kann gegen die SVA-Bewertung nur im Rahmen eines Rekurses gegen die Gesamtnote der Lehrabschlussprüfung Einspruch erhoben werden. LAP2007/SVA-Rahmenbedingen 8

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