LEITFADEN und INFORMATIONEN Vertiefungsarbeit (VA)
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- Tristan Straub
- vor 7 Jahren
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1 Schuljahr 2014/15 LEITFADEN und INFORMATIONEN Vertiefungsarbeit (VA) Mit der Vertiefungsarbeit arbeiten Sie selbstständig an einem Thema und beweisen dabei, dass sie fähig sind, Quellen mit Hilfe von verschiedenen Arbeitstechniken zu einer einheitlichen, in sich geschlossenen Arbeit zusammenzufügen. Das Ziel besteht darin, die erarbeiteten Ergebnisse in einer schriftlichen Dokumentation oder in einer anderen Form darzustellen und zu präsentieren. 1. Auftrag Sie wählen in Absprache mit Ihrer Lehrperson in einer Gruppe ein Thema und formulieren die Ziele, die Sie sich zu diesem Thema gesetzt haben. Sie können die Ziele auch in Form von Fragen aufschreiben, auf die Sie in Ihrer Arbeit eingehen wollen. Die Ziele sind Inhalt der Vereinbarung, die Lernende und Lehrpersonen unterzeichnen. Die Arbeit muss mindestens zu zwei Aspekten des ABU-Lehrplanes einen Bezug haben. Diese Aspekte sind: Identität, Sozialisation, Politik, Kultur, Recht, Wirtschaft, Ökologie, Ethik, Technologie. Themenwahl Lassen Sie sich bei der Themenfindung von folgenden Fragen leiten: In welches Thema möchte ich mich schon lange vertiefen? Welchen persönlichen Bezug habe ich zum Thema? Was hat mein Interesse geweckt und welche Aspekte will ich weiter verfolgen? Welchen Bezug zur Aktualität hat das Thema? In welchen Bereichen kann Neues gelernt werden? Kann ich zum gewählten Thema Interviews machen, recherchieren, Umfragen durchführen, Aktuelles untersuchen? Kenne ich Auskunftspersonen und stellen? Die Antworten auf diese Fragen brauchen Sie für die Themenbegründung. 2. Zeitrahmen Die VA wird im 5. Semester geschrieben. Nach der Themenfindung stehen Ihnen für das Erarbeiten maximal 10 Schultage im Fach Allgemeinbildung zur Verfügung. Die Lehrperson gibt Ihnen den Abgabetermin sowie den Präsentationstermin bekannt. Das ganze VA-Verfahren muss bis zu den Frühlingsferien abgeschlossen sein.
2 3. Form Sie haben die Wahl zwischen einer traditionellen schriftlichen Arbeit in Form einer Dokumentation oder einer praktischen Arbeit (beispielsweise Fotobuch, Video, Website, Theaterstück, Lied, Werk ) In der Regel wird die VA in Partner- oder Gruppenarbeit geschrieben. Eine Einzelarbeit ist nur auf schriftlichen Antrag (mit detaillierter und stichhaltiger Begründung) an die Lehrperson möglich. Bei Partner- oder Gruppenarbeiten führen alle Mitglieder ein separates Arbeitsjournal. Zudem werden die Themenbegründung und die Schlussreflexion je getrennt geschrieben. Die VA wird grundsätzlich an der Schule erarbeitet. Ist die Arbeit an einem anderen geeigneten Ort geplant (z. B. Bibliotheksrecherchen, Interviewtermin, Strassenumfrage ) wird dies mit der Lehrperson im Voraus abgesprochen und muss im Arbeitsjournal aufgeführt werden. Bei Partner- oder Gruppenarbeiten werden in der VA die Namen der jeweiligen Autorinnen und Autoren der einzelnen Kapitel angegeben (beispielsweise am jeweiligen Kapitelanfang oder im Inhaltsverzeichnis). 4. Arbeitsmethoden Die häufigsten Methoden werden hier vorgestellt: - Ausgewählte Texte aus Büchern, Zeitungen, Broschüren, Internet zusammenfassen, kommentieren ev. zitieren. Diese Methode soll nicht mehr als die Hälfte Ihrer VA ausmachen. - Interview: Ausführliches Gespräch mit Auskunftspersonen, Betroffenen Die Ergebnisse des Interviews sollen kommentiert werden. - Umfrage mit Fragebogen: Der Musterfragebogen wird im Anhang beigelegt. Die Ergebnisse der Umfrage werden grafisch dargestellt und kommentiert. - Erfahrungsbericht, (Foto)- Reportage: Eine bereits in der Vergangenheit gemachte Erfahrung wird beschrieben oder eine Reportage während der VA gemacht. - Experiment: Bedingungen genau beschreiben und die Ergebnisse kommentieren. - Praktische Arbeit: Erstellen eines Fotobuches, Videos, Theaterstücks, Musik-CD, Website, anderes Werk Es hängt vom gewählten Thema ab, wie Sie für die Quellensuche vorgehen. Sie können in Bibliotheken, bei Auskunftsstellen, im Internet recherchieren. Wichtig ist dabei, dass Sie Teile nicht einfach unbesehen übernehmen, sondern diese selbstständig bearbeiten. Wir erwarten von Ihnen nicht abgeschriebene Texte, sondern eine eigenständige Arbeit. Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung 2 Vertiefungsarbeit (VA)
3 5. Umfang Die VA soll bei einer Partnerarbeit ca Wörter (Schriftgrösse 12) umfassen. Der Umfang bei Gruppenarbeiten und bei einer bewilligten Einzelarbeit wird mit der Lehrperson abgesprochen. In dieser Mindestzahl sind Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Quellenverzeichnis, Vereinbarung und Arbeitsjournal nicht enthalten. Bei einer praktischen Arbeit wird mit der Lehrperson abgesprochen, in welcher Form diese abgegeben wird. Folgende Punkte werden zusätzlich auf der Vereinbarung festgehalten: - Produkt, das erarbeitet wird - Endform des Produktes - der Umfang der schriftlichen Dokumentation als Teil der VA 6. Quellenangabe Quellen sind sämtliche für die Vertiefungsarbeit benutzten Materialien. Das heisst, neben der Fachliteratur auch unveröffentlichte Texte, Notizen, Internetquellen, statistisches Material, Archivmaterial, Fotos, Filme, CD, Videoaufzeichnungen, Dokumentationen, Aussagen von Personen, etc. Ihre benutzten Quellen notieren Sie im Quellenverzeichnis (Siehe Merkblatt «Hinweise zum Verfassen schriftlicher Arbeiten»). Wenn Sie Texte, Tabellen, Illustrationen etc. ohne Quellenangabe übernehmen, so begehen Sie Diebstahl geistigen Eigentums (Plagiat). Solche Verstösse führen zum Ausschluss aus der Prüfung. Ihre VA wird mit Hilfe einer Software auf Plagiat überprüft. 7. Arbeitsjournal Sie führen während der Erarbeitung der VA ein Arbeitsjournal. Damit geben Sie Einblick in die Entstehung und Entwicklung Ihrer Arbeit. Darin halten Sie die folgenden Punkte fest: Sie protokollieren lückenlos die einzelnen Arbeitsschritte (Was wurde von wem, wann, wo, wie lange bearbeitet?). Sie blicken nach Abschluss eines Arbeitsschrittes kritisch zurück und notieren Ihre Gedanken dazu. Sie planen Ihren nächsten Arbeitsschritt. Alle Eintragungen im Arbeitsjournal dürfen von Hand geschrieben sein. Das Lernjournal ist an jedem Schultag der Lehrperson zum Visieren vorzulegen. Die Arbeitsjournale sind Teil der VA und werden als Anhang der Dokumentation beigefügt. Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung 3 Vertiefungsarbeit (VA)
4 8. Abgabe der VA Sie geben Ihre VA in Papierform (gebunden) am in der Vereinbarung festgelegten Datum während des ABU-Unterrichtes ab. Die VA (und evtl. das Produkt der praktischen Arbeit) bleiben im Besitz der Schule. Zusätzlich geben Sie Ihre VA (bei einer schriftlichen Dokumentation) in elektronischer Form (CD-Rom, USB-Stick) ab. Dabei gelten die folgenden Regeln: - Alle Texte Ihrer VA müssen in einer einzigen Datei abgespeichert sein (Format.doc oder.pdf) - Sie löschen alle Bilder aus der Datei. Die Datei muss kleiner als 0.5 MB sein. - Aus Datenschutzgründen löschen Sie Ihren Namen sowie den Namen der Lehrperson (Titelseite, Fuss- oder Kopfzeilen ) in der VA - Der Dateiname muss internettauglich sein (keine ä,ö,ü und keine Leerschläge). Schreiben Sie als Dateinamen das Jahr der Abgabe sowie ein bis zwei Stichworte und verbinden Sie alles mit Bindestrichen. Beispiel: 11-Ueberschwemmungen-Auenwaelder Ein Exemplar der VA behalten Sie für sich. Bei der Abgabe der VA unterzeichnen Sie eine Ehrlichkeitserklärung. Dabei bezeugen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die Arbeit nach den geltenden Regeln selber gemacht haben. Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung 4 Vertiefungsarbeit (VA)
5 9. Aufbau der VA (Variante bei einer schriftlichen Dokumentation) Anhang Prozess Anhang zum Thema Quellenverzeichnis Anhang zum Prozess: Vereinbarung und Arbeitsjournale Anhang zum Thema: CD-Rom oder USB-Stick mit der gespeicherten VA, allfällige weitere Dokumente (z.b. Fragebogen, Bildmaterial ) Quellenverzeichnis: Verwendete Literatur, Internetquellen, kontaktierte Personen und Stellen. Beachte das Merkblatt «Schreiben von Texten». Schlussfolgerung: Zusammenfassung der Ergebnisse und Einschätzung der Resultate; Reflexion über den Entstehungsprozess und über die Zusammenarbeit Vorwort Hauptteil Hauptteil: Ausführungen zu den in der Vereinbarung gesteckten Zielen. Er wird in einzelne Kapitel und Unterkapitel gegliedert. Die Gestaltung mit Illustrationen, Bildern Grafiken ist frei. Titelblatt Schlussfolgerung Schlussfolgerung Inhaltsverzeichnis Vorwort: Das Vorwort leitet die Arbeit ein. Es ist ein Produkt der Verfasser mit Themenbegründung, persönlichem Bezug und den wichtigsten Leitfragen und Zielen und zählt zum Eigenanteil. Inhaltsverzeichnis: Es dient dem Leser als Orientierungshilfe und enthält sämtliche Titel und Untertitel mit Seitenangaben. Lediglich die Titelseite wird nicht nummeriert. Titelblatt: Folgende Informationen müssen auf dem Titelblatt vorhanden sein: BFGS / Abgabetermin / Titel der VA / Namen und Vornamen Verfasser / Name Lehrperson Die grafische Gestaltung ist frei. 10. Aufbau der VA (Variante bei einer anderen Form) Hauptteil Anhang Prozess Anhang zum Thema Quellenverzeichnis Anhang zum Prozess: Vereinbarung und Arbeitsjournale (die Arbeitsjournale haben bei dieser Form der VA eine besonderes grosse Bedeutung Anhang zum Thema: CD-Rom oder USB-Stick mit der gespeicherten VA (falls sinnvoll), Begleitdokumentation, allfällige weitere Dokumente (z.b. Fragebogen, Bildmaterial ) Quellenverzeichnis: Verwendete Literatur, Internetquellen, kontaktierte Personen und Stellen. Beachte das Merkblatt «Schreiben von Texten». Schlussfolgerung: Zusammenfassung der Ergebnisse und Einschätzung der Resultate; Reflexion über den Entstehungsprozess und über die Zusammenarbeit Vorwort Hauptteil: Ihr Produkt (Fotobuch, CD, DVD, anderes Werk) als Beilage und gestaltet nach Absprache mit der Lehrperson Titelblatt Inhaltsverzeichnis Vorwort: Das Vorwort leitet die Arbeit ein. Es ist ein Produkt der Verfasser mit Themenbegründung, persönlichem Bezug und den wichtigsten Leitfragen und Zielen sowie den Überlegungen zum beabsichtigten Produkt und zur Planung und zählt zum Eigenanteil. Inhaltsverzeichnis: Es dient dem Leser als Orientierungshilfe und enthält sämtliche Titel und Untertitel mit Seitenangaben. Lediglich die Titelseite wird nicht nummeriert. Titelblatt: Folgende Informationen müssen auf dem Titelblatt vorhanden sein: BFGS / Abgabetermin / Titel der VA / Namen und Vornamen Verfasser / Name Lehrperson Die grafische Gestaltung ist frei. Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung 5 Vertiefungsarbeit (VA)
6 11. Präsentation der VA Als Abschluss nach der Abgabe der VA präsentieren Sie an einem von der Lehrperson mitgeteilten Termin während des AbU-Unterrichtes Teile Ihrer Arbeit vor der Klasse. Sie haben dazu pro Person 10 max. 15 Minuten Zeit. Dabei soll neben dem Ergebnis auch der Weg dazu (Highlights, Schwierigkeiten, Fazit für eine spätere Arbeit) dargelegt werden. Nach der Präsentation stellt die Lehrperson Ihnen Fragen zum Inhalt der Dokumentation. 12. Bewertung der VA Die VA wird durch die Lehrperson bewertet. Wird die schriftliche Arbeit mit einer Note unter 4 bewertet, wird ein Experte beigezogen. In diesem Fall werden die schriftliche Arbeit sowie die Präsentation vom Expertenteam gemeinsam bewertet. Zudem überprüft die Lehrperson Ihre elektronisch eingereichte Arbeit auf Textstellen, die Sie nicht selber verfasst haben und nicht ordnungsgemäss im Quellenverzeichnis angegeben sind. Dazu wird Ihre VA in einer Datenbank mit einer Plagiat-Software überprüft. Ihre Arbeit wird mit im Internet publizierten Texten und mit bereits bestehenden Arbeiten verglichen. Kriterien der Bewertung A) Form (12 Punkte) Gestaltung/ Aufbau Rahmenbedingungen B) Inhalt (30 Punkte) Gehalt/ Produkt gemäss Vereinbarung Eigenständigkeit, Einbezug von Expertenwissen, originäre Anteile, Verknüpfungen Ergänzungen, Kreativität C) Sprache (12 Punkte) Ausdrucksweise, Wortschatz, Stil Rechtschreibung/ Satzzeichen und Grammatik, Satzbau D) Präsentation (36 Punkte) Aufbau und Inhalt Sprache Hilfsmittel/ Auftreten Fragen zum Fachwissen E) Arbeitsprozess (30 Punkte) Themenfindung Arbeitsweise, Planung, Konzentration Arbeitsprozess, Arbeitsjournal, Reflexion Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung 6 Vertiefungsarbeit (VA)
7 13. Rechtliches Nichtabgabe oder verspätete Abgabe der VA a) Wer die VA ohne triftigen Grund nicht bis spätestens am schriftlich vereinbarten Termin persönlich oder mit eingeschriebener Post (Datum des Poststempels) einreicht, verstösst gegen die Prüfungsverordnung und hat das Qualifikationsverfahren nicht bestanden. ( 36 VBW) b) Ist der Terminverzug unverschuldet eingetreten, gewährt die Schulleitung der Kandidatin bzw. dem Kandidaten schriftlich eine Nachfrist. Diese Frist muss so lange dauern, wie die Kandidatin oder der Kandidat am Weiterarbeiten unverschuldet verhindert war. Hinderungsgründe können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie in die letzten 6 Wochen vor dem Abgabetermin fallen. Als Hinderungsgründe gelten Krankheit oder Unfall, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, sowie besonders schwerwiegende Gründe. Computerprobleme zählen nicht dazu. Über die Anerkennung schwerwiegender Gründe entscheidet die Schulleitung. Nichtantritt zur Präsentation a) Wer unentschuldigt der Präsentation fernbleibt, verstösst gegen die Prüfungsverordnung und hat das Qualifikationsverfahren nicht bestanden. b) Als Entschuldigungsgrund gelten ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall sowie besonders schwerwiegende Gründe. Das Arztzeugnis muss sofort der Lehrperson eingereicht werden. Diese setzt einen Nachtermin für die Präsentation an. Über die Anerkennung anderer besonders schwerwiegender Gründe entscheidet die Schulleitung.. Diebstahl geistigen Eigentums (Plagiat) a) Vollplagiate, die als eigene VA ausgewiesen werden, werden nicht bewertet. Das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung gilt als nicht bestanden ( 36 VBW). Als Vollplagiate gelten: - Abgabe einer vollständigen Arbeit einer anderen Autorenschaft (ein oder mehrere Autoren). - Abgabe einer vollständigen Arbeit einer anderen Autorenschaft mit eigenem Vor- und Schlusswort b) Alle anderen Fälle der Übernahme geistigen Eigentums sind von den Schulen im Rahmen der Notengebung zu sanktionieren. c) Über das Nichtbestehen des Qualifikationsverfahrens entscheidet die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule auf Antrag der Schulleitung. Bekanntgabe der Note für den Prüfungsteil VA Die Lehrperson gibt die Note der VA bekannt, sobald in der Klasse alle Präsentationen durchgeführt und alle Bewertungen vorgenommen wurden. Die VA-Note ist eine Teilnote der Lehrabschlussprüfung, deshalb darf von der Lehrperson zu der erreichten Note keine Begründung oder Rückmeldung abgegeben werden. Rekursmöglichkeiten bestehen im Rahmen eines negativen Lehrabschlussprüfungs-Gesamtergebnisses. Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung 7 Vertiefungsarbeit (VA)
8 Anhang Arbeitsjournal (Beispiel) Datum MEINE ARBEIT HEUTE: Tätigkeiten (Was? Wo? Mit wem?) Termine (Wann? Mit wem?) Dauer/ Visum WICHTIG FÜR DIE WEITERARBEIT: Rückblick (Einsichten, Ergebnisse, Probleme, ) Nächste Arbeitsschritte Zusammenfassen von 5 Seiten aus dem Fachbuch "xy" für Kapitel 2. - Treffen mit Frau Müller, um Termin für ein Interview abzumachen bin mit Zusammenfassung nicht fertig geworden, da ich viele Fachbegriffe nicht verstand und klären musste. Ich muss mir noch viel Hintergrundwissen beschaffen. Am 5.9. Zusammenfassung fertig machen. Treffen mit Frau Müller war super! Sie macht mir ein grosszügiges Angebot für ein Interview und ich kann eine Fotoserie machen. Ich freue mich bereits darauf. Nächster Schritt: Interviewfragen sammeln und mit Lehrer besprechen.
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